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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 16. Oktober 2014
Umweltschutz: Mangelnder Schutz von Versuchstieren –
Kommission verklagt Niederlande und beantragt
Zwangsgelder
Die Europäische Kommission verklagt die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof
wegen des Verstoßes gegen die EU-Vorschriften zum Schutz von Tieren, die für
wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Die EU-Vorschriften, die bis November 2012
in nationales Recht umgesetzt werden mussten, sollen die Zahl der für Versuche
verwendeten Tiere auf ein Minimum reduzieren. Sie schreiben zudem vor, dass soweit
möglich auf alternative Methoden zurückzugreifen ist. Die Rechtsvorschriften enthalten
auch Mindestanforderungen für die Unterbringung und Pflege der Tiere und regeln deren
Nutzung unter Berücksichtigung von Kriterien wie Schmerzen, Leiden, Ängste und
dauerhaften Schäden, die den Tieren zugefügt werden. Die Europäische Kommission
beantragt beim Gerichtshof nun die Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von
51 156 EUR pro Tag, bis das Gesetz in Kraft getreten ist.
Obwohl das niederländische Recht bereits einen gewissen Schutz für Versuchstiere
vorsieht, gibt es fast zwei Jahre nach Ablauf der für die Mitgliedstaaten verbindlichen
Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2010/63/EU nach wie vor Gesetzeslücken und damit
immer noch keine vollständige Übereinstimmung mit den EU-Normen. So bestehen
beispielsweise Mängel hinsichtlich des Zwecks von Versuchsverfahren, der Verwendung
gefährdeter Arten, der Einstufung des Schweregrads der Verfahren, der Einsetzung eines
Tierschutzgremiums sowie der vorherigen Genehmigung von Tierversuchsprojekten.
Die Kommission äußerte ihre Bedenken zunächst im Januar 2013 in einem
Aufforderungsschreiben an die niederländische Regierung und wiederholte diese fünf
Monate später in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Die Niederlande
antworteten hierauf, dass die Umsetzungsmängel in einem neuen Gesetz, das am
1. Januar 2014 oder kurz danach verabschiedet werden sollte, behoben würden. Trotz der
Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren in der ersten Kammer des niederländischen
Parlaments, hat der Senat den Gesetzesentwurf nach wie vor noch nicht debattiert. Da
noch kein neuer Zeitpunkt für die endgültige Annahme, Veröffentlichung und das letztliche
Inkrafttreten des Gesetzes bekannt ist, hat die Kommission beschlossen, die Niederlande
vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.
Hintergrund
Die Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere soll
Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
hinsichtlich des Schutzes von Tieren beseitigen, die für Versuche, zu Bildungszwecken
oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden. Ziel der Richtlinie ist es,
die Verwendung von Tieren, insbesondere von Wirbeltieren und Kopffüßern, bei Versuchen
zu minimieren. Sie schreibt außerdem vor, dass soweit möglich Alternativen verwendet
IP/14/1141
werden sollen, wobei zu gewährleisten ist, dass das Spitzenniveau der EU-Forschung
beibehalten wird. Die Richtlinie trat am 1. Januar 2013 in vollem Umfang in Kraft.
In Fällen, in denen ein Mitgliedstaat EU-Rechtsvorschriften nicht fristgemäß in
einzelstaatliches Recht umsetzt, kann die Kommission bei der ersten Anrufung des
Gerichtshofs die Verhängung eines Zwangsgelds vorschlagen, ohne das Gericht erneut
befassen zu müssen.
Die Sanktionen tragen der Schwere und Dauer des Verstoßes Rechnung. Sie bestehen aus
täglichen Zwangsgeldern, die, sofern der betreffende Mitgliedstaat weiterhin säumig ist, ab
dem Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen sind.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/lab_animals/home_en.htm
Siehe auch:
Zu den Vertragsverletzungsbeschlüssen im Oktober siehe MEMO/14/589
Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12.
Mehr zu Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
Kontakt für die Medien:
Joe Hennon (+32 229-53593)
Andreja Skerl (+32 229-51445)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11
oder per E-Mail
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