EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 16. Oktober 2014 Umweltschutz: Mangelnder Schutz von Versuchstieren – Kommission verklagt Niederlande und beantragt Zwangsgelder Die Europäische Kommission verklagt die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Verstoßes gegen die EU-Vorschriften zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Die EU-Vorschriften, die bis November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden mussten, sollen die Zahl der für Versuche verwendeten Tiere auf ein Minimum reduzieren. Sie schreiben zudem vor, dass soweit möglich auf alternative Methoden zurückzugreifen ist. Die Rechtsvorschriften enthalten auch Mindestanforderungen für die Unterbringung und Pflege der Tiere und regeln deren Nutzung unter Berücksichtigung von Kriterien wie Schmerzen, Leiden, Ängste und dauerhaften Schäden, die den Tieren zugefügt werden. Die Europäische Kommission beantragt beim Gerichtshof nun die Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von 51 156 EUR pro Tag, bis das Gesetz in Kraft getreten ist. Obwohl das niederländische Recht bereits einen gewissen Schutz für Versuchstiere vorsieht, gibt es fast zwei Jahre nach Ablauf der für die Mitgliedstaaten verbindlichen Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2010/63/EU nach wie vor Gesetzeslücken und damit immer noch keine vollständige Übereinstimmung mit den EU-Normen. So bestehen beispielsweise Mängel hinsichtlich des Zwecks von Versuchsverfahren, der Verwendung gefährdeter Arten, der Einstufung des Schweregrads der Verfahren, der Einsetzung eines Tierschutzgremiums sowie der vorherigen Genehmigung von Tierversuchsprojekten. Die Kommission äußerte ihre Bedenken zunächst im Januar 2013 in einem Aufforderungsschreiben an die niederländische Regierung und wiederholte diese fünf Monate später in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Die Niederlande antworteten hierauf, dass die Umsetzungsmängel in einem neuen Gesetz, das am 1. Januar 2014 oder kurz danach verabschiedet werden sollte, behoben würden. Trotz der Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren in der ersten Kammer des niederländischen Parlaments, hat der Senat den Gesetzesentwurf nach wie vor noch nicht debattiert. Da noch kein neuer Zeitpunkt für die endgültige Annahme, Veröffentlichung und das letztliche Inkrafttreten des Gesetzes bekannt ist, hat die Kommission beschlossen, die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Hintergrund Die Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere soll Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Schutzes von Tieren beseitigen, die für Versuche, zu Bildungszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden. Ziel der Richtlinie ist es, die Verwendung von Tieren, insbesondere von Wirbeltieren und Kopffüßern, bei Versuchen zu minimieren. Sie schreibt außerdem vor, dass soweit möglich Alternativen verwendet IP/14/1141 werden sollen, wobei zu gewährleisten ist, dass das Spitzenniveau der EU-Forschung beibehalten wird. Die Richtlinie trat am 1. Januar 2013 in vollem Umfang in Kraft. In Fällen, in denen ein Mitgliedstaat EU-Rechtsvorschriften nicht fristgemäß in einzelstaatliches Recht umsetzt, kann die Kommission bei der ersten Anrufung des Gerichtshofs die Verhängung eines Zwangsgelds vorschlagen, ohne das Gericht erneut befassen zu müssen. Die Sanktionen tragen der Schwere und Dauer des Verstoßes Rechnung. Sie bestehen aus täglichen Zwangsgeldern, die, sofern der betreffende Mitgliedstaat weiterhin säumig ist, ab dem Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen sind. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/environment/chemicals/lab_animals/home_en.htm Siehe auch: Zu den Vertragsverletzungsbeschlüssen im Oktober siehe MEMO/14/589 Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12. Mehr zu Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm Kontakt für die Medien: Joe Hennon (+32 229-53593) Andreja Skerl (+32 229-51445) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11 oder per E-Mail 2