Ordnung zur Studieneignungsfeststellung

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Ordnung zur Studieneignungsfeststellung
(ohne Hochschulzugangsberechtigung)
der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G*
-Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften-
Vom Gründungssenat in seiner Sitzung am 09.10.2014 beschlossene
Ordnung. Vom Senat am 27.11.2015 geändert.
§ 1 Anwendungsbereich
Die HfK+G prüft die Studieneignung nach LHG vom 19.12.2013 für Bewerber mit
beruflicher Qualifikation für die Studiengänge
- Kommunikationsdesign
- Werbung und Marktkommunikation
- Produktgestaltung
- Technische Kommunikation und Informationsdesign
§ 2 Voraussetzungen
An der Studieneignungsfeststellung nehmen Bewerber mit Berufsausbildung
teil:
- nach einem Beratungsgespräch
- nach der Feststellung der beruflichen Vorkenntnisse, der Persönlichkeitsstruktur und der
Motivation
- mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung
§ 3 Kommission
Für die Auswahl wird eine Kommission eingerichtet, an der Mitglieder aus der Lehre
beteiligt werden. Die Kommission wird vom Präsidenten berufen.
§ 4 Auswahl
4.1
Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste unter Einbeziehung folgender Kriterien:
4.1.1 Note des Mittleren Bildungsabschlusses
4.1.2 Note des Berufsabschlusses
4.1.3 Benotung eines mündlichen Fachgesprächs
4.1.4 Benotung einer schriftlichen Stellungnahme zu vorgegebenen Fach- oder
aktuellen Themen
4.2 Wird ein rechnerischer Durchschnitt von 3,0 erreicht, erfolgt die Bestätigung der
Studienberechtigung.
4.3 Bei besonderen Härtefällen entscheidet der Präsident über den Zugang.
§ 5 Ergebnis
Über das Ergebnis der Eignungsfeststellung erfolgt ein schriftlicher Bescheid.
§ 6 Kosten
Für die Eignungsprüfung ist eine Verwaltungsgebühr von 100,-- € zu erheben.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 27.11.2015 in Kraft.
Stuttgart, den 27.11.2015
Der Präsident
Prof. Otto Wolff
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