Ordnung zur Studieneignungsfeststellung (ohne Hochschulzugangsberechtigung) der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Vom Gründungssenat in seiner Sitzung am 09.10.2014 beschlossene Ordnung. Vom Senat am 27.11.2015 geändert. § 1 Anwendungsbereich Die HfK+G prüft die Studieneignung nach LHG vom 19.12.2013 für Bewerber mit beruflicher Qualifikation für die Studiengänge - Kommunikationsdesign - Werbung und Marktkommunikation - Produktgestaltung - Technische Kommunikation und Informationsdesign § 2 Voraussetzungen An der Studieneignungsfeststellung nehmen Bewerber mit Berufsausbildung teil: - nach einem Beratungsgespräch - nach der Feststellung der beruflichen Vorkenntnisse, der Persönlichkeitsstruktur und der Motivation - mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung § 3 Kommission Für die Auswahl wird eine Kommission eingerichtet, an der Mitglieder aus der Lehre beteiligt werden. Die Kommission wird vom Präsidenten berufen. § 4 Auswahl 4.1 Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste unter Einbeziehung folgender Kriterien: 4.1.1 Note des Mittleren Bildungsabschlusses 4.1.2 Note des Berufsabschlusses 4.1.3 Benotung eines mündlichen Fachgesprächs 4.1.4 Benotung einer schriftlichen Stellungnahme zu vorgegebenen Fach- oder aktuellen Themen 4.2 Wird ein rechnerischer Durchschnitt von 3,0 erreicht, erfolgt die Bestätigung der Studienberechtigung. 4.3 Bei besonderen Härtefällen entscheidet der Präsident über den Zugang. § 5 Ergebnis Über das Ergebnis der Eignungsfeststellung erfolgt ein schriftlicher Bescheid. § 6 Kosten Für die Eignungsprüfung ist eine Verwaltungsgebühr von 100,-- € zu erheben. § 7 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am 27.11.2015 in Kraft. Stuttgart, den 27.11.2015 Der Präsident Prof. Otto Wolff