IP/01/1674 Brüssel, 28. November 2001 Kommission genehmigt Emissionshandelsrechte britische Regelung für Die Europäische Kommission hat gemäß den Regeln für staatliche Beihilfen das vom Vereinigten Königreich konzipierte Handelssystem für Treibhausgasemissionen genehmigt, das Anfang 2002 anlaufen soll. Dadurch kann das VK schon Erfahrungen sammeln, bevor das EU-weite System in Kraft treten wird, das die Kommission erst kürzlich dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgeschlagen hat. Die Kommission würdigte die positiven Aspekte des VK-Systems, wies aber darauf hin, dass die erheblichen Unterschiede zwischen der britischen Lösung und der von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zu Marktverzerrungen führen könnten. In diesem Fall müsste das britische System geändert werden, um es mit dem EG-Recht in Einklang zu bringen. Jedoch würde es die Kommission begrüßen, wenn die Regierung des VK von sich aus auf dieses Ziel hinarbeitet. Der Emissionshandel ist ein effizientes, marktbasiertes Politikinstrument zur Bewältigung der Klimaveränderungen. Je nach ihren Emissionsreduzierungskosten zur Erreichung der Emissionsziele können die Unternehmen in Emissionsreduzierungen investieren oder die Emissionen unter ihre Ziele senken und ihre überschüssigen Berechtigungen an ein anderes Unternehmen verkaufen, dessen Reduzierungskosten höher liegen und das deshalb seine Ziele durch den Kauf von Rechten erreichen will. Mit einem derartigen Mechanismus können kostengünstige globale Emissionssenkungen vorgenommen werden. Bei der Gestaltung eines Handelssystems bieten sich einige wichtige Wahlmöglichkeiten an. Ein freiwilliges System z.B. bedarf eines finanziellen Anreizes für die Unternehmen, während gesetzliche Regelungen keine staatlichen Hilfen nach sich ziehen. Es hängt von der Zahl der Teilnehmer ab, wie hoch die Emissionssenkung ausfällt. Letzten Endes wird ein Verfahren zur Durchsetzung der Regelung ihre Einhaltung beeinflussen. Das VK will zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ein freiwilliges Handelssystem einführen. Im Rahmen des Systems werden finanzielle Anreize im Gegenwert von insgesamt 30 Mio. GBP (versteuert) pro Jahr während eines Zeitraums von fünf Jahren gewährt und auf alle Einheiten verteilt, die sich zu absoluten Emissionssenkungen verpflichten. Die Unternehmen geben auf einer Auktion Gebote für die Anreizmaßnahmen ab. Sowohl die Anreizmittel als auch das Handelssystem sind als staatliche Beihilfen zu betrachten, da sie bestimmte Unternehmen begünstigen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen können. Jedoch ist das System nach Auffassung der Kommission mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen vereinbar. Diese Einschätzung beruht u.a. auf folgenden Erwägungen: Der Emissionsrechtehandel ist ein wesentliches wettbewerbsorientiertes Instrument zur Erreichung der Kyoto-Ziele; das System belohnt Unternehmen, die über die bestehenden Standards hinausgehen und einen Nettoumweltnutzen herbeiführen; das System ist in seiner derzeitigen Form zeitlich begrenzt, d.h. es gilt bis zum Inkrafttreten eines EU-Instruments für den Emissionsrechtehandel; die Wahl eines freiwilligen Systems macht Anreizmaßnahmen notwendig und es ist ein Mechanismus vorgesehen, in dessen Rahmen die Anreizmittel zurückgefordert werden können, wenn die Umweltziele nicht erreicht wurden. Das britische System unterscheidet sich erheblich von den Optionen der Kommission in ihrem jüngsten Vorschlag für eine Richtlinie über den EU-weiten Emissionsrechtehandel. Dem Kommissionsvorschlag liegt ein obligatorisches Konzept ohne finanzielle Anreize zugrunde. Im Gegensatz zum britischen System werden die Strom- und Wärmeerzeuger unmittelbar für ihre Emissionen haftbar gemacht, eine Option, die in größerem Umfang zu kostengünstigen Emissionssenkungen führen dürfte. Außerdem ist in dem Kommissionsvorschlag ein pro Tonne CO2-Äquivalent berechnetes Bußgeld für den über die Berechtigung hinausgehenden Ausstoß und die Verpflichtung zum Ausgleich von Fehlmengen vorgesehen. Das Vereinigte Königreich hat zugesagt, in naher Zukunft ebensolche Bußgelder einzuführen. Die Kommission hat die positive Initiative der britischen Regierung begrüßt, den Emissionsrechtehandel einzuführen, bevor ein EU-weites System in Kraft tritt, und wollte dazu beitragen, dass aus den Erfahrungen mit der britischen Regelung rechtzeitig Lehren gezogen werden können. Jedoch hat die Kommission auch darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Unterschiede zwischen dem britischen Konzept und der von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zu Marktverzerrungen führen können. In diesem Falle würde die Kommission rechtzeitig Änderungen in der britischen Regelung vorschlagen, um eine reibungslose Anpassung an die EU-Rechtsvorschriften zu ermöglichen, jedoch würde sie es begrüßen, wenn die britische Regierung von sich aus auf dieses Ziel hinarbeitet. 2