DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Tavor BRIEFE AN DIE REDAKTION ABRECHNUNGEN solche Hinweise zu unterlassen. Ich ließ die Frist SICHERHEITSGURT Unkorrekte Abrechnung durch die Beihilfen? verstreichen und das Ministerium durch meinen Anwalt wissen, daß meine Patienten weiterhin entsprechend informiert würden. Außerdem verlangte ich eine Präzisierung der angedrohten Maßnahmen. Soll auch ich wie viele meiner Kollegen resignieren und meine Rechnungen dem willkürlichen Gusto der Beihilfen anpassen? Ich meine, durch ein gerichtliches Verfahren sollte in dieser Sache endlich Klarheit geschaffen werden. Zu dem Leserbrief „Gurtpflicht überdenken", von Heinz Fielstette, in Heft 43/1984, Seite 3140: Endlich Klarheit schaffen Ich informiere meine Privatpatienten in einem Begleitschreiben zur erstellten Rechnung, daß die Beihilfen ein Überschreiten des Schwellensatzes, selbst dann, wenn das Überschreiten nach GOÄ zulässig ist, nicht tolerieren. Ich tue das, um einer zu erwartenden Beeinträchtigung des Arzt-Patientenverhältnisses vorzubeugen. Eines dieser Schreiben fiel einem Beamten des Kultusministeriums in die Hände, der dieses dazu veranlaßte, ein Abmahnschreiben an mich zu richten. Unter Fristsetzung und Androhung von „geeigneten Maßnahmen" wurde ich aufgefordert, BRANCHENVERZEICHNIS Zu dem Editorial „Werbung" in Heft 44/1984, Seite 3209. Aus einem Schreiben an die KV Niedersachsen, das der Redaktion in Kopie zuging: Einheitlichkeit an der In der Kritik schlechten, zum Teil irreführenden und falschen Aufzählung von Ärzten im Branchenfernsprechbuch schließe ich mich dem Leitartikel des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES inhaltlich voll an. Besserungsvorschlag: Ein Ärzteverzeichnis im Branchenfernsprechbuch hat die Aufgabe, verschiedenen anderen Berufen, vor allem aber den Patienten, einen korrekten Überblick zu geben über niedergelassene Ärzte, die sie konsultieren können. Daher sollte meiner Meinung nach die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Zu befürchten ist allerdings, daß sich das Ministerium einer gerichtlichen Klärung stillschweigend zu entziehen versuchen wird. Dies käme jedoch einer Anerkennung meines Standpunktes gleich. Dr. med. J.-P. Pfeifer Weinstraße 6 8000 München 2 der Deutschen Postreklame AG jährlich eine Liste der niedergelassenen Ärzte mit korrekter Fachbezeichnung geben, die so übernommen werden kann. Die Krankenhausärzte sind für den Patienten übers Krankenhaus erreichbar, die im Ruhestand lebenden Ärzte für Patienten unwichtig, beide gehören deshalb nicht ins Branchenfernsprechbuch. Da Reklame uns Ärzten laut Berufsordnung untersagt ist, darf diese Liste nur der Information dienen. Deshalb sollte nur der Name mit Anschrift und Telefonnummer erwähnt werden. Die Sprechzeiten könnten jeweils im Amtlichen Fernsprechbuch (gegen Mehrpreis) veröffentlicht werden. Im Branchenverzeichnis dagegen sollte Einheitlichkeit herrschen. Dr. med. Thomas Hoppe Schwarzwaldstraße 25 4460 Nordhorn Nicht in den Straßenverkehr Jemand, für den schon ein Gurtanlegen einen „Streß" bedeutet, gehört überhaupt nicht mehr als Kraftfahrer in den Straßenverkehr. Die Mediziner haben sich es mit den bisherigen Kontraindikationen sicherlich nicht leicht gemacht! Dr. J. Tejmar Bei der weiß Eich 2 6601 Bübingen Verdrehte Fakten ... Wer als Notarzt schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, einen nicht angeschnallten Autofahrer vom Feld „aufzusammeln", wer die gräßlichen Windschutzscheiben-Verletzungen des Gesichts bei einem Nichtangeschnallten gesehen hat, wer eine hohe Querschnittsverletzung bei einem Nichtangeschnallten mit Intubation und Beatmung behandeln mußte, dem schwillt angesichts derartigen Unsinns der Kamm. Abgesehen davon, daß die Fakten überwiegend verdreht waren (so hat nach Einführung der Gurtpflicht die Zahl der Unfälle mit tödlichem Ausgang relativ abgenommen!), drängt sich der Verdacht auf, daß der Autor an einer Claustrophobie leidet, die nur psychotherapeutisch angegangen werden kann. Außerdem danke ich für die Aufklärung über die Ursache des Herzinfarkts (der Gurt ist der Übeltäter!!). Zusammensetzung: 1 Tablette Tavor 0.5 enthält 0,5 mg Lorazepam, 1 Tablette Tavor 1.0 enthält 1 mg Lorazepam, 1 Tablette Tavor 2.5 enthält 2,5 mg Lorazepam. Lorazepam ist 7-Chlor-5(o-chlor-pheny1)-1,3-dihydro-3-hydroxy-2H-1,4benzodiazepin-2-on. Anwendungsgebiete: Tavor ist therapeutisch bei den meisten Zuständen, bei denen Angst eine wichtige Rolle spielt, wirksam: Angst als komplizierender Faktor bei organischen Erkrankungen: emotional bedingte Störungen wie z.B. Magen-Darm-Störungen oder Schlafstörungen; Psychoneurosen wie Angstneurosen, Zwangsneurosen, Phobien; Angstzustände bei Depressionen und Schizophrenien; Sedierung vor diagnostischen und operativen Eingriffen. Dosierung und Anwendungsweise: Zur Erreichung eines optimalen Effektes soll eine individuelle Dosenanpassung je nach gebotener Symptomatik und Grundkrankheit erfolgen. Die angegebenen Dosen sollen daher nur als allgemeine Richtlinie für erwachsene Patienten angesehen werden. Die Anpassung der Dosis an den Bedarf des Einzelfalles wird dadurch erleichtert, daß Tavor in den Tablettenstärken zu 0,5 mg, 1 mg und 2,5 mg zur Verfügung steht. Die Tabletten werden eingenommen: In der allgemeinen Praxis: Je nach Schweregrad der Symptomatik, der Dauer der Behandlung und entsprechend dem individuellen Bedarf. 0,5 mg Lorazepam 2- bis 3mal täglich oder 1 mg Lorazepam 2- bis 3mal täglich. Bei emotional bedingten Schlafstörungen in der Regel 1 mg Lorazepam vor dem Schlafengehen. In der Psychiatrie: 3 bis 7,5 mg Lorazepam pro Tag, verteilt auf 3 bis 4 Einzelgaben. Zur präoperativen Sedierung: 2 mg Lorazepam etwa 1 Stunde vor dem Eingriff. Ältere und geschwächte Patienten sollen in der Regel niedrigere Dosen (z.B. 1 bis 2 mg Lorazepam täglich, verteilt auf mehrere Einzelgaben) erhalten. Für diese Patienten ist daher Tavor 0.5 besonders geeignet. Längerdauernde oder höherdosierte Behandlungen sollen nicht plötzlich, sondern durch schrittweise Verringerung der täglichen Dosis beendet werden. Nebenwirkungen, Begleiterscheinungen: Tavor wird normalerweise gut vertragen. Zu Beginn der Behandlung oder bei nicht angepaßter, zu hoher Dosierung können Benommenheit, Schwindel und Müdigkeit auftreten, die im weiteren Verlauf der Behandlung oder, wenn notwendig, bei Herabsetzen der Dosis meist verschwinden. Weitere Nebenwirkungen, die gelegentlich festgestellt wurden, sind Muskelschwäche, Gangunsicherheit (Ataxie), Sehstörungen leichter Art durch eine mögliche Tonussenkung der Augenmuskulatur, Mundtrockenheit und Übelkeit. Unverträglichkeiten und Risiken: Bei Myasthenia gravis soll Tavor nicht angewandt werden. Alte und herzlabile Patienten reagieren häufig stärker auf Benzodiazepine. Im höheren Alter, bei Zerebralsklerotikern und Kranken in reduziertem Allgemeinzustand sollen, wenn überhaupt, nur geringe Dosen angewandt werden. Patienten mit bestehender Herzinsuffizienz und Hypotonie sind unter der Therapie mit Tavor (wie auch weiteren Benzodiazepinen und anderen Psychopharmaka) aus allgemeinen Vorsichtsgründen wiederholt zu kontrollieren. Erfahrungen mit Tavor während der Schwangerschaft liegen nicht vor Schwangere Frauen sollen dieses Präparat daher nur einnehmen, wenn der Arzt es ausdrücklich gestattet hat. Wie für alle psychotropen Wirkstoffe gilt auch für Tavor, daß gleichzeitiger Alkoholgenuß vermieden werden sollte, da die individuelle Reaktion im Einzelfall nicht voraussehbar ist. Besondere Hinweise: Wie bei anderen Arzneimitteln dieses Wirkungstyps ist auch bei fortgesetzter Anwendung von Tavor der Nutzen gegen das Risiko von Abhängigkeit und Gewöhnung abzuwägen. Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen soweit verändern, daß die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol. Darreichungsformen und Packungsgrößen: Tavor 0.5 Tabletten zu 0,5 mg Lorazepam: O.P. 10 Tabletten (N1) DM 4,95, O.P. 20 Tabletten (N2) DM 8,70, O.P. 50 Tabletten (N3) DM 19,90, A.P. 500 Tabletten; Tavor 1.0 Tabletten zu 1 mg Lorazepam: 0.P. 10 Tabletten (N1) DM 5,80, 0.P. 20 Tabletten (N2) DM 10,45, O.P. 50 Tabletten (N3) DM 25,62, A.P. 500 Tabletten; Tavor 2.5 Tabletten zu 2,5 mg Lorazepam: O.P. 10 Tabletten (N1) DM 10,60, O.P. 20 Tabletten (N2) DM 19,10, O.P. 50 Tabletten (N3) DM 45,79, A.P. 500 Tabletten. Dr. med. Manfred Flachskampf Bergstraße 59 B-4730 Raeren Wyeth 302 (14) Heft 6 vom 6. Februar 1985 82. Jahrgang Ausgabe A AA Wyeth-Pharma GmbH Postfach 8808 Schleebrüggenkamp 15 4400 Münster