Belamisol® 10 118 mg/ml Injektionslösung für Rinder, Schweine und Schafe Wirkstoff: Levamisolhydrochlorid Name und Anschrift des Zulassungsinhabers und, wenn unterschiedlich des Herstellers, der für die Chargenfreigabe verantwortlich ist bela-pharm GmbH & Co. KG, Lohner Straße 19, D-49377 Vechta Verschreibungspflichtig! Zul.-Nr.: 3824.01.00 Bezeichnung des Tierarzneimittels Belamisol® 10, 118 mg/ml Injektionslösung für Rinder, Schweine und Schafe Wirkstoff: Levamisolhydrochlorid Wirkstoff(e) und sonstige Bestandteile 1 ml Injektionslösung enthält: Wirkstoff(e): Levamisolhydrochlorid 118 mg (entspr. 100 mg Levamisol) Sonstige Bestandteile, deren Kenntnis für eine zweckmäßige Verabreichung des Mittels erforderlich ist: Methyl-4-hydroxybenzoat 0,9 mg Propyl-4-hydroxybenzoat 0,1 mg Natriumdisulfit 1,6 mg Klare, farblose Injektionslösung Anwendungsgebiet(e) Zur Wurmbehandlung bei Rind, Schaf und Schwein bei Befall mit Magen-Darm-Nematoden und Lungenwürmern. Das Wirkungsspektrum umfasst folgende Wurmarten: ·Rind: Infektionen mit adulten Stadien von Dictyocaulus viviparus, Haemonchus placei, Ostertagia ostertagi, Trichostrongylus spp. (T. axei, T. colubriformis, T. vitrinus), Cooperia spp. (C. oncophora, C. punctata, C. pectinata), Nematodirus helvetianus, Bunostomum phlebotomum, Oesophagostomum radiatum, Chabertia ovina und Toxocara vitulorum sowie mit nicht inhibierten larvalen Stadien von Dictyocaulus Haemonchus, Cooperia spp., Nematodirus, Bunostomum, Oesophagostomum, Chabertia. ·Schaf: Infektionen mit adulten Stadien von Dictyocaulus filaria, Haemonchus contortus, Ostertagia spp. (O. circumcincta, O. trifurcata), Trichostrongylus spp. (T. axei, T. colubriformis, T. vitrinus), Strongyloides papillosus, Cooperia spp. (C. curticei, C. oncophora), Nematodirus spp. (N. abnormalis, N. battus, N. fillicollis, N. helvetianus, N spathiger), Bunostomum trigonocephalum, Oesophagostomum spp. (O.venulosum, O. columbianum) und Chabertia ovina sowie mit larvalen Stadien (einschließlich der inhibierten Formen) von Ostertagia spp., Haemonchus, Trichostrongylus spp., Nematodirus und Chabertia. 4.0 Belamisol® 10 ·Schwein: Infektionen mit adulten Stadien von Ascaris suum, Strongyloides ransomi, Hyostrongylus rubidus, Oesophagostomum spp. (O. dentatum, O. quadrispinulatum) und Metastrongylus apri sowie mit larvalen Stadien von Metastrongylus spp.. Gegenanzeigen Nierenschäden. Bei Trächtigkeit und bei Vorliegen schwerer Störungen des Allgemeinbefindens sollte Belamisol® 10 nicht angewendet werden. Nicht anwenden bei Tieren, die der Milchgewinnung dienen. Nebenwirkungen Innerhalb einer Stunde nach Verabreichung können parasympathomimetische Wirkungen wie Unruhe, Muskelzucken und Speicheln auftreten; diese Erscheinungen klingen ohne Behandlung nach 2 - 3 Stunden wieder ab. Nach subkutaner oder intramuskulärer Verabreichung treten an der Injektionsstelle häufig lokale Irritationen (subkutanes Ödem, Hämorrhagien), gelegentlich auch Abszessbildung auf; diese Erscheinungen verschwinden im allgemeinen nach einigen Wochen. Hinweis: Als Begleitwirkung sind bei Schweinen, die mit Lungenwürmern infiziert sind, kurz nach Verabreichung des Präparates sehr häufig Husten und Würgen zu beobachten. Diese vorübergehenden Symptome werden durch die Elimination der Lungenwürmer verursacht und sind Ausdruck der anthelminthischen Wirkung. Zieltierarten: Rind, Schwein, Schaf Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung Zur subkutanen oder intramuskulären Anwendung. 8 mg Levamisol pro kg KGW Schwein: 4ml/ 50 kg KGW Läufer: 2ml/ 25 kg KGW Ferkel: 0,8ml/ 10 kg KGW Rind: 8ml/100 kg KGW maximal 20 ml Schaf: 4ml/ 50 kg KGW Rind und Schaf: Zur subkutanen oder intramuskulären Injektion. Die intramuskuläre Injektion sollte beim Rind vorzugsweise in die Anconeusmuskulatur (Ellbogen-Muskulatur) erfolgen, die subkutane in den Triel. Schwein: Zur subkutanen oder im Einzelfall intramuskulären Injektion. Sowohl die subkutane als auch die intramuskuläre Injektion im Bereich des Ohrengrundes erfolgen. Hinweis: Nicht mehr als 10 ml an einer Stelle injizieren. Einmalige Anwendung bei Wurmbefall. Bei Weidehaltung je nach Stärke des Wurmbefalls nach 4-6 Wochen wiederholen. Nach Aufstallung und vor Weideaustrieb Behandlung des gesamten Bestandes. Es ist sicherzustellen, dass die Tiere nach dem Körpergewicht gruppiert sind, um Unter- und Überdosierungen zu vermeiden. Die Dosis richtet sich nach dem schwersten Tier in der jeweiligen Gruppe. 4.1 Belamisol® 10 Hinweise für die richtige Anwendung Siehe oben (Art der Anwendung) Wartezeit Rind, Schaf, Schwein: Essbare Gewebe: 8 Tage Nicht anwenden bei Tieren, die der Milchgewinnung dienen. Besondere Lagerungshinweise Nicht über 25 °C lagern! Nach Anbruch des Behältnisses verbleibende Restmengen sind zu verwerfen. Das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr verwenden. Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. Besondere Warnhinweise Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart: Folgende Situationen sollten vermieden werden, da diese zur Erhöhung der Resistenz und letztendlich zur Unwirksamkeit der Behandlung führen können: - Zu häufige und wiederholte Anwendung von Anthelminthika einer Substanzklasse über einen längeren Zeitraum, - Unterdosierung, verursacht durch Unterschätzung des Körpergewichts, falsche Verabreichung des Tierarzneimittels oder durch mangelhafte Einstellung der Dosiervorrichtung (sofern vorhanden). Bei Verdacht auf Anthelminthika-Resistenz sollten weiterführende Untersuchungen mit geeigneten Tests (z.B. Eizahlreduktionstest) durchgeführt werden. Falls die Testergebnisse deutlich auf die Resistenz gegenüber Levamisol hinweisen, sollte ein Anthelminthikum aus einer anderen Substanzklasse und mit unterschiedlichem Wirkungsmechanismus Verwendung finden. Über Resistenz gegen Levamisol wird bei Trichostrongyliden-Arten von Schaf, Ziege und Rind sowie bei Oesophagostomum-Arten des Schweines berichtet. Daher sollte sich die Anwendung dieses Tierarzneimittels auf betrieblicher Ebene auf lokale epidemiologische Erhebungen zur Empfindlichkeit von Nematoden, sowie auf Expertenempfehlungen zur Eindämmung weiterer Anthelminthika-Resistenzen stützen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren: Keine Angaben. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender: Der direkte Kontakt mit der Haut oder den Schleimhäuten des Anwenders ist zu vermeiden. Bei Kontakt mit Haut / Schleimhaut oder Augen gründlich mit Wasser spülen. Nach Umgang mit dem Tierarzneimittel nicht rauchen, essen oder trinken. Nach Gebrauch Hände waschen. Anwendung während Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode: Bei Trächtigkeit sollte Belamisol® 10 nicht angewendet werden. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Nikotin und nikotinartig wirkende Stoffe (z. B. Pyrantel, Morantel) verstärken die nikotinartige Wirkung nachfolgend applizierten Levamisols und erhöhen damit dessen Toxizität. 4.2 Belamisol® 10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich: Es können akute Unverträglichkeitserscheinungen bereits nach Verabreichung des Zweifachen der therapeutischen Dosis, Todesfälle nach sechs- bis achtfacher Überdosierung auftreten. Levamisol-Intoxikationen äußern sich aufgrund der muskarin- und nikotinartigen Wirkungen, ähnlich der Vergiftung durch Organophosphate durch Salvation, Unruhe, Muskeltremor, Bradykardie, Miosis, in schweren Fällen auch durch Durchfall, Ateminsuffizienz und Kollaps. Bei akuter Levamisol-Intoxikation sind mit Atropinsulfat als Antidot die parasympathomimetischen Wirkungen zu unterdrücken (Dosierung: nach Wirkung; bis zu 3 mg/kg Körpergewicht, i.v.). Inkompatibilitäten: Levamisol erwies sich als inkompatibel mit Neomycin, Sulfonamiden, Tetracyclinen und Phenylbutazon. Vermischungen mit anderen Arzneimitteln sind wegen der Gefahr möglicher Inkompatibilitäten zu vermeiden. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Tierarzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden. Genehmigungsdatum der Packungsbeilage: 14.07.2014 Weitere Angaben OP (1 x 100 ml) OP (1 x 250 ml) Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht. 1174/K/07/14 4.3