Allgemeine Teilnahmebedingungen Aufsichtsplicht Während der Teilnahme an den Fahrten kann der Skiclub Karlshuld/ Reiseleitung keine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer übernehmen, jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Den Anweisungen der Reiseleitung ist Folge zu leisten. Teilnehmer ( Tages- und Mehrtagesfahrer ) unter 16 Jahren benötigen eine mitfahrende volljährige Aufsichtsperson ( schriftliche Vollmacht ). Jugendliche Teilnehmer ( Tages- und Mehrtagesfahrer ) ab 16 Jahren benötigen eine schriftliche Vollmacht des Erziehungsberechtigten, dass der Jugendliche ohne Aufsichtsperson teilnehmen darf. Versicherungsschutz Jeder Teilnehmer muss selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen ( Unfall-, Kranken-, Haftpflichtversicherung usw. ) Es wird dringend eine Auslandskrankenversicherung empfohlen, welche die höheren medizinischen Kosten im Ausland übernimmt. Rücktritt und Reiseausfall Bei kurzfristigen Rücktritt ohne Nennung einer Ersatzperson von den angebotenen Fahrten sind wir berechtigt, die unten genannten Preise einzubehalten. Bei Nichtantreten der Fahrten muss grundsätzlich der Fahrtpreis und ggf. die Hotelkosten einbehalten werden, da vom Verein der volle Preis für den Bus und Hotelkosten entrichtet werden müssen. Bei Nichtantreten der Reise werden für Tagesfahrten der komplette Buspreis einbehalten und bei Mehrtagesfahrten der gesamte Reisepreis. Bildmaterial Mit der Anmeldung zu Veranstaltungen des Skiclub Karlshuld wird das Einverständnis erteilt, Bilder auf der Internetseite des SCK und im Programmheft veröffentlichen zu dürfen. Einwände sind in schriftlicher Form einzureichen. Haftung Das Tragen eines Helmes für minderjährige Kursteilnehmer ist aus Sicherheitsgründen Pflicht. Generell empfehlen wir allen Vereinsmitgliedern und Mitfahrer das Tragen eines Helmes!! Die Teilnahme am Ski- oder Snowboardkurs ( Jugendfahrt ) und bei allen Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Skiclub Karlshuld übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle , Diebstahl oder andere Schadensfälle