Einführung der Lehramtsreferendarinnen und

Werbung
Hessische Lehrkräfteakademie
Studienseminar für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen in Kassel
Merkblatt
Trennungsgeld LiV
Im Rahmen des landesweiten Projektes zur Zentralisierung der Abrechnung von Trennungsgeld
(d. h. auch Fahrtkostenersatz der LiV nach § 6 Abs. 3 HTGV) und Umzugskosten wird ab dem
01.04.2015 im gesamten Geschäftsbereich des Kultusressorts die Bewilligung sowie die
Abrechnung von Trennungsgeld zentral bei der Hessischen Bezügestelle in Kassel erfolgen.
Allgemeines
Anspruchsgrundlage für die Erstattung von Fahrauslagen ist § 6 HTGV.
Weitere zu beachtende Vorschriften sind § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 HTGV, § 6 Hessisches
Reisekostengesetz (HRKG), § 3 Abs. 1 Hessisches Umzugskostengesetz (HUKG), sowie die
Verwaltungsvorschriften zur HTGV vom 10.11.2011.
Anträge auf Fahrkostenerstattung finden Sie in unserer community unter:
http://lakk.sts-ghrf-kassel.bildung.hessen.de/service/Reisekosten_2010/LiV/index.html
Die ausgefüllten Anträge sind bei der Hessischen Bezügestelle einzureichen.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur dann, wenn Berechtigte in Ausbildung nicht im
Einzugsgebiet (30 Kilometer) des jeweiligen Seminarortes wohnen, d. h. der Wohnort des
Antragstellers muss mindestens 30 Kilometer (einfache sowie kürzeste Strecke) vom Seminarort
(Ort der Ausbildungsveranstaltung) entfernt sein.
Bitte keine Fahrten aufführen, wenn die Strecke unter den geforderten 30 Kilometern liegt.
Fahrtkosten anlässlich von Fahrten zur Ausbildungsschule (Dienstort) bzw. Seminarfahrten an den
Dienstort werden grundsätzlich nicht erstattet. Diese Fahrten können Sie ausschließlich bei der
Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Alle Fahrpreisermäßigungen wie Monatskarte, Wochenkarte oder die BahnCard sind auszunutzen.
Die Kosten für die BahnCard werden übernommen, wenn sich deren Anschaffung rechnet (vorher
informieren!).
Die Bewilligung von Trennungsgeld gemäß § 8 Abs. 1 HTGV ist innerhalb einer Ausschlussfrist
von 6 Monaten nach Beginn der Maßnahme in Papierform zu beantragen, jedoch muss der
Antrag monatlich erfasst werden (ein Blatt pro Monat). Anträge können dennoch gesammelt
(dann mit mehreren Blättern) für mehrere Monate abgegeben werden. Als Eingangsbestätigung
gilt der Stempel des jeweiligen Studienseminars.
1 von 2
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird gebeten wie folgt zu verfahren:
1. Die Trennungsgeldanträge sind in Papierform direkt bei der Hessischen Bezügestelle
Hessische Bezügestelle
Frau Mohr-Berninger/Frau Volz
Friedrich-Ebert-Straße 106
34117 Kassel
einzureichen. Für Fragen rund um das Thema Trennungsgeld steht Ihnen die Hotline der
HBS unter der Telefonnummer 0561 1008-2245 und Frau Mohr-Berninger unter der
Telefonnummer 0561 1008-2205 oder per E-Mail unter
[email protected] zur Verfügung.
2. Auf dem Antrag (s. Anhang) muss die Personalnummer ergänzt werden, die aus dem
Bezügenachweis ersichtlich ist und für die Vergleichsberechnung ist die Angabe zum
Familienstand erforderlich. Der Antrag muss mit dem Eingangsstempel des
Studienseminars versehen werden!
3. Erstattet wird pro Fahrt die Hin- und Rückfahrt für die Strecke Wohnort – Seminarort
(= Ort, an dem die Ausbildungsveranstaltung stattfindet). Haben Sie öffentliche
Verkehrsmittel benutzt, geben Sie bitte den Preis der Fahrkarte in der Spalte „Fahrtkosten
Antragsteller“ unter 4b) an. Haben Sie Ihr Kraftfahrzeug benutzt, vermerken Sie die
gefahrenen Kilometer (hin u. zurück) in Spalte 4a). Die Erstattung erfolgt im Rahmen v. §
6 HTKG. Haben Sie in Ihrem PKW eine berechtigte Person mitgenommen, notieren Sie in
der Spalte 4c) den Namen des Mitfahres und unter 4d) die gefahrenen Kilometer(hin und
zurück).
4. Finden an einem Tag mehrere Seminarveranstaltungen an verschiedenen Orten statt,
können diese Fahrten einzeln abgerechnet werden.
5. Bei allen erstattungsfähigen Fahrten ist gemäß § 4 Abs. 1 HTGV ein Eigenanteil von 0,21 €
pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnort und dem Ort des
Studienseminars abzuziehen, wenn diese Strecke mindestens 10 Kilometer beträgt.
6. Alle erstattungsfähigen Fahrten sind einzeln und in chronologischer Reihenfolge
aufzuführen.
7. Die Hessische Bezügestelle rechnet alle Ressorts und Landesdienststellen in Hessen ab,
daher ist ein Kontierungsblatt „Angaben zu den Kontierungsdaten“ (s. Anhang) notwendig.
Dieses Kontierungsblatt muss nur einmal bei dem ersten Antrag ausgefüllt und
unterschrieben (von der kostentragender Stelle (dem Seminar)) beigefügt werden.
Ausnahme: Wechsel des Seminars, Veränderung des Namens (z. B durch Heirat).
Ansonsten bleibt es für die gesamte Ausbildungszeit bei einem Kontierungsblatt.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Kontierungsblattes:




Kostenstelle ist nicht auszufüllen
Buchungstext: TG-LIV_NAME_VORNAME
Beim Raum für die Eintragung der Kostentragenden Dienststelle muss nichts eingefügt
werden
Optional – hier kann ein Hinweis zur Benutzung des eigenen Kfz aus triftigen Gründen
eingefügt werden (z. B bei Fahrgemeinschaften, Mitnahme umfangreicher Unterlagen,
Zeitersparnis)
2 von 2
Stand: April 2015
3 von 2
Herunterladen