Universität Erlangen-Nürnberg Postfach 35 20 D-91023 Erlangen I. 1) An alle Einrichtungen der Universität Erlangen-Nürnberg 2) An alle liquidationsberechtigten Ärzte der Universität Erlangen-Nürnberg Ihr Zeichen/ Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen 09131/85-0 App. 6613 Zimmer-Nr. Erlangen, den 16. Januar 1998 III/3-143-01 Mitversteuerung und Mitversicherung von Nebeneinnahmen, die an die Mitarbeiter(innen) weitergegeben werden (Mitarbeiter(innen)beteiligung = Arbeitslohnzahlung durch Dritte - 38 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz) Zu meinem Schreiben vom 30.7.1996, Nr. wie vor Anlage: Mustervordruck für Arbeitnehmer/innen (=Angestellte und Arbeiter/innen) Sehr geehrte Damen und Herren, in Abänderung meines Rundschreibens vom 30.7.96 (insbes. Seite 2 Ziff. 5) möchte ich Sie auf eine Neuregelung ab dem 1.3.1998 hinweisen und Sie bitten, durch eine zuverlässige Mitwirkung unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden zu helfen. Die Bezügestelle Arbeitnehmer geht davon aus, daß die Mitarbeiter(innen)beteiligungen bereits die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung enthält. Sie rechnet diese Anteile vor der Eingabe des mitzuversteuernden und mitzuversichernden Teils der Mitarbeiter(innen)beteiligung aus dieser heraus und behält den auf diese entfallenden Arbeitgeberanteil von den laufenden Arbeitnehmer(innen)- vergütungen ein. Durch dieses Verfahren wird sehr viel Verwaltungsaufwand, auch seitens der liquidationsberechtigten Ärzte/Ärztinnen, eingespart. Es obliegt Ihnen nur noch, die Mitarbeiter(innen)beteiligungen an ihre Mitarbeiter(innen) auszuzahlen und davon die Bezügestelle mittels Formblatt (s. Anlage) zu unterrichten. Die nachträgliche Abführung der Arbeitgeberanteile durch Sie an die Bezügestelle unterbleibt. Bis einschließlich Februar 1998 wird noch das alte Verfahren angewandt. Beispiele: Eine Beteiligung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin von brutto 500 DM würde bei einem Sozialversicherungssatz von 21,1% 87,12 DM Arbeitgeberanteile enthalten 1 Hausanschrift Schloßplatz 4 91054 Erlangen Geschäftszeiten Mo-Do 8.30-12.00 14.00-15.30 Fr 8.30-12.30 Bushaltestellen Hugenottenplatz Bahnhofsplatz Altstadtmarkt Internet http://www.uni-erlangen.de e-mail Telefax 09131/85-2131 Konten Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Kto-Nr. 2510 (BLZ 763 500 00) Postbank Nürnberg Kto-Nr. 9586-857 (BLZ 760 100 85) (500:121,1x100 = 412,88 DM; 500 DM - 412,88 DM = 87,12 DM). Nach diesem Beispiel erhöht sich die Bemesssungsgrundlage für die Errechnung der Steuer und Sozialversicherung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin um 412,88 DM. Soll der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin brutto 500 DM als Beteiligung erhalten, müßten Sie bei gleichem Sozialversicherungssatz von 21.1 % tatsächlich 605,50 DM an ihn/sie abführen und der Bezügestelle diesen Betrag melden. Diese Regelung gilt nicht für Beamte/Beamtinnen. Bei diesen wird die Beteiligung nicht mit den laufenden Bezügen mitversichert. Ob bei Beamten/Beamtinnen überhaupt Sozialversicherungsanteile aus der Beteiligung anfallen, stellt sich erst im Falle von deren Nachversicherung heraus. Eine grundsätzliche Beurteilung und ggf. Neuordnung dieses Verfahrens durch die Obersten Dienstbehörden steht wegen der schwierigen Rechtslage noch aus. Durch die Neuregelung für Arbeitnehmer(innen) ist es leider nicht mehr möglich, für Beamte/Beamtinnen und Arbeitnehmer(innen) den gleichen Vordruck wie bisher zu verwenden. Ich bitte Sie, für Arbeitnehmer(innen) ab dem Zahltag März 1998 wegen der darin enthaltenen Hinweise für die Bezügestelle und den begünstigten Arbeitnehmer bzw. die begünstigte Arbeitnehmerin zuverlässig nur noch den anliegenden Vordruck zu verwenden. Für Beamte/Beamtinnen können Sie weiterhin den mit Schreiben vom 30.6.97 übermittelten Vordruck verwenden. Den neuen Vordruck, der mit Word Perfect 6.0 erstellt wurde, können Sie beim Referat III/3 der ZUV unter Beigabe einer formatierten Diskette anfordern. Er wird Ihnen ehestmöglich auch im WWW zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thomas A.H. Schöck Kanzler II. 2