AUS GA B E 9 // 3 .3 .2 0 1 7 12 // CAR E kon kret AMBULANTE DIENSTE Steuerliche Förderung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Die doppelte Ladung Strom tanken In der ambulanten Pflegebranche steht die Mobilität der Mitarbeiter an vorderster Stelle. Einige Pflegedienste haben ihre Einsatzfahrzeuge mittlerweile in Teilen auf Hybrid oder auf Elektrolösungen umgestellt. Gerade steuerlich bieten sich Vorteile. Von Ines Schmidt Frankfurt/Oder // Es ist ganz einfach: Die Elektroautos werden nach dem Dienst einfach an die Ladestationen auf dem Betriebsgelände angeschlossen. Dort werden die Akkus über Nacht aufgeladen und sind am nächsten Tag wieder voll einsatzbereit. Dies kann nicht nur ökologisch, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Denn während bislang die Ladestationen tagsüber – wenn sich alle Fahrzeuge im Außendienst befanden – völlig ungenutzt blieben und die Investition damit gewissermaßen ins Leere laufen ließ, eröffnet sich seit Jahresanfang für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine interessante Mög- lichkeit. Der Gesetzgeber hat durch das sogenannte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arbeitnehmer auch ihre privaten Elektro- oder Hybridfahrzeuge an die Stromzapfsäulen des Arbeitgebers anschließen können, ohne dass der Arbeitgeber hierfür einen steuerpflichtigen Sachbezug zu berechnen hat. Der Gesetzgeber fördert die Elektromobilität. Auch ambulanten Pflegediensten bieten sich steuerliche Vorteile – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Foto: fotolia/Jürgen Fälchle Ein elektrisierender Gedanke E-Bike muss also als Kraftfahrzeug gelten. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn für das E-Bike eine Zulassungspflicht (Kfz-Kennzeichen) und eine Haftpflichtversicherungspflicht besteht. Andernfalls ist der geladene Strom bei E-Bikes lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. e Ines Schmidt ist Steuerberaterin mit Spezialisierung auf die Pflegebranche im ETL AdvisionVerbund aus Frankfurt (Oder). Sie ist zudem Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) und im Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven). ­ den, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist der weitergereichte Strom als unentgeltliche Wertabgabe dann umsatzsteuerpflichtig. Als Bemessungsgrundlage hat der ambulante Pflegedienst den Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten anzusetzen und die darauf entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Nun kann oder will sich trotz staatlicher Kaufprämie für Elektrooder Hybridfahrzeuge nicht jeder Pflegedienstmitarbeiter ein solches leisten. Man könnte meinen, dass im Pflegedienst auch ein E-Bike steuerfrei aufgeladen werden kann. Allerdings ist diese Neuregelung auf Kraftfahrzeuge beschränkt. Das e Der elektrisierende Gedanke besteht also darin, dass die Stromlieferung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer lohnsteuerfrei ist, so dass auf den getankten Strom auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber damit auch bei angespannter Finanzlage ein Zeichen der Wertschätzung setzen. Ein angenehmer Nebeneffekt ist noch: Die Ladestation wird auch während des Tages effizient genutzt. Für Pflegedienste, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen und grundsätzlich anteilig Vorsteuern aus bezogenen Leistungen geltend machen können, sei an dieser Stelle erwähnt: Der Vorsteuerabzug für Stromlieferungen, die an das Personal weitergereicht wer- Wie vermittle ich die Vorteile meines Pflegedienstes der Zielgruppe? Dieser Fragestellung geht Marketingexpertin Andrea Kannappel im dritten Teil der Arikelserie nach. Nutzen Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter Wissenserhaltung und Weiterbildung Höheres Gehaltsniveau (Gewinnstreben), persönliche Weiterentwicklung (Gewinnstreben, Ansehen) Einsatz modernster technischer Geräte Effizienteres Arbeiten Weniger Überstunden (Spartrieb, Bequemlichkeit) Viele Standorte und viele Mitarbeiter Flexible Personalplanung kurzfristige Verfügbarkeit (Bequemlichkeit, Sorgenfreiheit) ein Standort und wenig Mitarbeiter eine Pflegekraft pro Patient Kontinuität (Sicherheit), Wegfall von wiederholter Formulierung von Bedürfnissen (Bequemlichkeit) (Andrea Kannappel) Vorteil e e ARTIKELSERIE: ZUM EIGENEN MARKETINGPLAN GELANGEN Eigenschaft WERBEBOTSCHAFTEN FÜR NEUE MITARBEITER Die Autorin ist Marketing Coach und zugleich Referentin an der Vincentz Akademie. Am 5. April (Berlin), 29. Mai (Stuttgart) und am 20. Juni (Augsburg) gibt sie Seminare zum Thema „Marketing für ambulante Dienste“. Anmeldung unter vincentz-akademie.de möglich.