Fach: Wirtschaftskunde Christian Ley 18.05.1999 Die Lohnsteuerklassen Klassen Erklärungen I Ledige und geschiedene Arbeitnehmer II Ledige und geschiedene Arbeitnehmer, bei denen mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist. III Verheiratete Arbeitnehmer mit Kindern IV Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. V Einer der Ehegatten (anstelle der Steuerklasse IV) wenn der andere Ehegatte in der Steuerklasse III eingestuft ist. VI Arbeitnehmer die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten mit ihren 2.und weiteren Lohnsteuerkarten. Wettbewerbrechtliche Regelungen 1.) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Schützt Verbraucher gegen wettbewerbswidrigen Verhalten einzelner Waren- und Dienstleistungsanbieter. Gesetz wendet sich gegen Handlungen, die zwar zum Zwecke des Wettbewerbs erfolgen, aber gegen gute Sitten verstoßen, und damit unzulässig sind. Irreführende Angaben über Angebote, Waren (Ursprung, Herstellungsart, Preis) Irreführende Werbung Werbung mit beschränkter Abgabemenge Mißbrauch von Sonderveranstaltungen (z.B. das Nachschieben von Ware bei Räumungsverkäufen und Ausverkauf) Mißbrauch von fremden Geschäftswaren und Firmenbezeichnungen