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Fach: Wirtschaftskunde
Christian Ley
18.05.1999
Die Lohnsteuerklassen
Klassen Erklärungen
I
Ledige und geschiedene Arbeitnehmer
II
Ledige und geschiedene Arbeitnehmer, bei denen
mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist.
III
Verheiratete Arbeitnehmer mit Kindern
IV
Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten
Arbeitslohn beziehen.
V
Einer der Ehegatten (anstelle der Steuerklasse IV)
wenn der andere Ehegatte in der Steuerklasse III
eingestuft ist.
VI
Arbeitnehmer die gleichzeitig von mehreren
Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten mit ihren 2.und
weiteren Lohnsteuerkarten.
Wettbewerbrechtliche Regelungen
1.) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
 Schützt Verbraucher gegen wettbewerbswidrigen Verhalten
einzelner Waren- und Dienstleistungsanbieter.
 Gesetz wendet sich gegen Handlungen, die zwar zum Zwecke
des Wettbewerbs erfolgen, aber gegen gute Sitten verstoßen,
und damit unzulässig sind.
 Irreführende Angaben über Angebote, Waren (Ursprung,
Herstellungsart, Preis)
 Irreführende Werbung
 Werbung mit beschränkter Abgabemenge
 Mißbrauch von Sonderveranstaltungen (z.B. das Nachschieben
von Ware bei Räumungsverkäufen und Ausverkauf)
 Mißbrauch von fremden Geschäftswaren und
Firmenbezeichnungen
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