Feststellung des Todes bei Embryonen und Föten

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Feststellung des Todes bei Embryonen und Föten
Die Forschung mit und an menschlichen Embryonen und Föten gewinnt zunehmend an
Bedeutung. Seit einigen Jahren ist es möglich, aus menschlichen Blastozysten Stammzellen
in vitro zu kultivieren. Ebenfalls werden Föten nach Schwangerschaftsabbruch bereits seit
Jahren in der Forschung, für z.B. Parkinson Therapien, verwendet. Zunehmend wichtig
werden auch intrauterine Diagnostik und therapeutische Eingriffe am Föten.
In der Schweiz soll die Forschung am Menschen von der Kernverschmelzung von Ei- und
Samenzelle bis zu Forschung an menschlichen Leichen in einem Gesetz umfassend
geregelt werden. Bereits geregelt ist die Verwendung von überzähligen Embryonen
(Stammzellforschungsgesetz, seit 1.3.05 in Kraft) und die Verwendung von Föten zu
Transplantationszwecken (Transplantationsgesetz, wird am 1.1.2007 in Kraft treten).
Im Zusammenhang mit diesen neuen Gesetzgebungen wurde die Schweizerische Akademie
der Medizinischen Wissenschaften SAMW vom Bundesamt für Gesundheit BAG angefragt,
ob sie sich der Frage, ob und wie der Tod bei Embryonen und Föten festgestellt werden
kann, annehmen kann.
International existieren zu dieser Thematik zumindest in den konsultierten Ländern (D, F,
GB) noch keine Richtlinien, sodass dieses Dokument eine Pionierarbeit darstellt.
Dieses Positionspapier beschränkt sich auf die Kernfrage, die Todesdefinition. Ethische und
weitere Aspekte bezüglich Forschung an Embryonen und Föten sowie deren moralischer
Status werden umfassend von der Nationalen Ethikkommission für Humanmedizin NEK
bearbeitet.
Die von der SAMW im Mai 2005 eingesetzte Arbeitsgruppe umfasste folgende Mitglieder:
Prof. Hans- Ulrich Bucher, Chefarzt Neonatologie, Zürich, Leitung
Prof. Martin Birkhäuser, Abteilungsleiter gynäkologische Endokrinologie und
Reproduktionsmedizin, Bern
Prof. Patrick Hohlfeld, Chefarzt Geburtshilfe, Lausanne
Dr. Margrit Leuthold, Generalsekretärin SAMW, Basel
dipl. biochem. M.A. Tatjana Weidmann- Hügle, Dialog Ethik, Zürich
Todesdefinition bei menschlichen Embryonen und Föten:
Die Entwicklungsstadien des Menschen von der Zeugung (Kernverschmelzung von Ei- und
Samenzelle) bis zur Geburt werden in Bezug auf die Definition des Todes in drei Phasen
aufgeteilt:
1. Präimplantationsphase: Kernverschmelzung bis Implantation in Gebärmutter
(d 0 bis ca. d 6) 1
2. Organogenese bis zum sonografischen Nachweis des schlagenden Herzens:
ca. d 6 bis Embryonalwoche 5 (entspricht 7 SSW)
3. Späte Embryonal- / Fötalphase: ab 7 SSW bis Geburt
1. Präimplantationsphase
Die Todesfeststellung ist auf In vitro- Embryonen beschränkt, da auf den durch natürliche
Zeugung entstandene in- vivo Präimplantationsembryo nicht zugegriffen werden kann.
Ein Kriterium, den Tod festzustellen, ist eine fehlende Zellteilung während einer
Beobachtungszeit von 24-48 Stunden.
Da sich ein Absterben des Embryos in der Präimplantationsphase aber aus sehr
unterschiedlichen Veränderungen des Embryos folgern lässt – nicht allein aus dem
Ausbleiben der erwarteten Zellteilung – kann es keine einheitliche Todesdefinition
geben.
2. Organogenese
Nach Implantation des Embryos im Blastozystenstadium in die Gebärmutter beginnt die
Organogenese. Bis der sonografische Nachweis des schlagenden Herzens erbracht
werden kann, also bis zur ca. 7. Schwangerschaftswoche, kann in dieser Phase mit nicht
- invasiven Methoden nicht festgestellt werden, ob ein Embryo lebend oder tot ist.
Eine Definition des Todes ist also während dieser Zeitspanne nicht möglich.
3. Späte Embryonal- und Fötalphase
Ab der 7 SSW kann der Herzschlag mit Ultraschall nachgewiesen werden. Als
Todesdefinition gilt während dieser Entwicklungsperiode, also von der 7. SSW an bis zur
Geburt, die fehlende Herzaktion.
Todesfeststellung: Diese wird während einer Ultraschalluntersuchung visuell festgestellt.
Ist während mindestens 3 Minuten kein Herzschlag im Ultraschall sichtbar, wird der
Embryo / Fötus als tot deklariert. Diese Todesfeststellung gilt sowohl für intrauterine als
auch extrauterine Embryonen / Föten.
Nach Aussetzen der Herzaktivität können bei extrauterinen Embryonen / Föten
gelegentlich noch reflektorische Bewegungen auftreten. Dies sind jedoch keine
relevanten Kriterien, um die Todesfeststellung in Frage zu stellen.
03.08.05 Leu
Es muss an dieser Stelle allerdings erwähnt werden, dass hinsichtlich Forschungsvorhaben
Präimplantationsembryonen lebend sein müssen, da an toten Embryonen keine sinnvolle Forschung durchgeführt
werden kann.
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