Deutsche Debatten, 19452011: Genetik, Bioethik, Embryonenschutz

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Universität Panthéon-Assas Paris 2
Christina Kott
Deutschkurse M1/M2
Deutsche
Debatten,
1945­2011:
Genetik,
Bioethik,
Embryonenschutz
Bundesgerichtshof
billigt
Präimplantationsdiagnostik
(1)
Der
Bundesgerichtshof
hat
Untersuchungen
an
künstlich
befruchteten
Eizellen
auf
genetische
Defekte
außerhalb
des
Mutterleibs
für
nicht
straLbar
befunden.
Damit
stützten
die
Bundes­
richter
ein
Urteil
des
Landgerichts
Berlin,
das
einen
Frauenarzt
wegen
der
von
ihm
vorgenommenen
Präimplantationsdiagnostik
freigesprochen
hatte.
Ausdrücklich
verwiesen
die
Richter
darauf,
dass
mit
dem
Urteil
keine
Billigung
der
Selektion
von
Embryonen
ausgesprochen
worden
sei.
Vielmehr
sei
der
Gesetzgeber
nun
gefordert,
Präimplantationsdiagnostik
zuzulassen
oder
zu
verbieten.
Im
konkreten
Fall
hatte
ein
Berliner
Arzt
befruchtete
Eizellen
auf
genetische
Auffälligkeiten
untersucht
und
nur
die
nicht
mit
Gendefekten
behafteten
Eizellen
eingesetzt.
Die
restlichen
Embryonen
ließ
er
absterben.
Um
sein
Vorgehen
juristisch
klären
zu
lassen,
zeigte
sich
der
Mediziner
anschließend
selbst
an.
Der
Humangenetiker
Wolfram
Henn
fordert
für
Deutschland
die
Einführung
von
vorgeburtlichen
Kontrollen
auch
für
außerhalb
des
Mutterleibs
befruchtete
Eizellen
unter
strengen
Kontrollen.
Grundlage
für
Voruntersuchungen
von
Embryonen
vor
dem
EinpOlanzen
seien
AuOklärung,
Beratung
und
eine
Begrenzung
der
Untersuchungen
auf
schwerwiegende
Erkrankungen.
Eine
Kommission
solle
darüber
wachen,
dass
die
Voruntersuchungen
nicht
für
die
Geschlechterwahl
missbraucht
würden,
erklärte
der
Mediziner.
Die
sogenannte
In‐Vitro‐Fertilisation
sei
ohnehin
für
die
Frau
körperlich
sehr
belastend
und
bedürfe
einer
genauen
Abwägung.
Im
Vorfeld
des
Urteils
warnte
Hubert
Hüppe,
Beauftragter
der
Bundesregierung
für
die
Belange
behinderter
Menschen,
vor
einer
möglichen
Selektion
zugunsten
von
Wunschkindern.
6.7.2010
©
2011
Deutschlandradio
die Präimplantationsdiagnostik - diagnostic préimplantatoire
billigen - avaliser, sanctionner
der Embryo, die Embryonen - embryon(s)
die Zelle - la cellule
die Eizelle - lʼovule
die befruchtete Eizelle - lʼovule fécondé
das Ungeborene - lʼenfant qui nʼest pas encore né
die künstliche Befruchtung - fecondation in vitro
der Mutterleib - corps de la mère
die Gebärmutter - lʼuterus
die Auffälligkeit - hier: lʼanormalie
vorgeburtlich - prénatal
die Abwägung - examen, comparaison
die vererbbare Krankheit - maladie génétique
die (genetische) Veranlagung - la prédisposition génétique
die Abtreibung - avortement
der Fötus (Pl. die Föten) - le foetus
Contra
Nach
Ansicht
der
Gegner
ist
bereits
durch
die
künstliche
Befruchtung
Leben
entstanden,
das
den
vollen
Anspruch
auf
die
Grundrechte
hat
und
dessen
Würde
geschützt
werden
muss.
Mit
der
Auswahl
nur
gesunder
Embryonen
mache
sich
der
Mensch
demzufolge
zum
Herrn
über
das
Leben,
lautet
zum
Beispiel
die
Kritik
der
Kirchen,
und
lebende
Behinderte
würden
verunglimpft.
Darüber
hinaus
besteht
die
Sorge,
dass
durch
eine
Lockerung
der
Gesetzgebung
nach
und
nach
dem
"Baby
nach
Maß"
Tür
und
Tor
geöffnet
werden.
Pro
(1) Unter Präimplantationsdiagnostik (PID)
versteht man Gentests an Embryonen, bevor sie
in die Gebärmutter eingepflanzt werden: Sie
sind durch In-Vitro-Fertilisation entstanden, also
durch künstliche Befruchtung. Dafür wird eine
Zelle des Embryos entnommen. Das Genom
wird auf Genmutationen oder ChromosomenAnomalien untersucht. Dies geschieht meistens
auf Wunsch von Eltern, die selbst an einer
vererbbaren Krankheit oder Behinderung leiden
oder zumindest die Veranlagung dafür haben
und vorher wissen wollen, ob ihr Ungeborenes
auch davon bedroht sein könnte. Nach der PID
wird nur ein Embryo ohne Auffälligkeiten in die
Gebärmutter
eingepflanzt.
Die
anderen
Embryonen werden vernichtet.
Da
eine
PID
in
aller
Regel
auf
Betreiben
von
Eltern
durchgeführt
wird,
die
selbst
Träger
einer
Erbkrankheit
sind
oder
die
genetische
Veranlagung
dafür
besitzen,
werden
nur
die
in
Frage
kommenden
Krankheiten
an
den
Embryonen
getestet.
Ein
Verbot
der
PID
würde
Frauen
zu
Schwangerschaften
zwingen,
die
dann
bei
Feststellung
von
schweren
Krankheiten
des
Fötusses
durch
Abtreibung
beendet
würden.
Dies
würde
die
Paare
unnötig
belasten.
Die
Gefahr
einer
Selektion
nach
anderen
Kriterien
(z.B.
Geschlecht)
ist
unbegründet.
Eine
Ethik‐Kommission
soll
Missbrauch
verhindern
und
über
jeden
Fall
einzeln
entscheiden.
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