Hauswarte mit eidg. Fachausweis Fachteil Umwelt Umweltschutz in der Schweiz Herzlich willkommen ! „Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss verschmutzt und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann. “ (Häuptling Seattle, Cree-Indianer, 1851) eric schuetz www.schuetz-ums.ch Grundprinzipien im Umweltschutz 1. Vorsorgeprinzip 2. Verursacherprinzip 3. Koorperationsprinzip 4. Prinzip der ganzheitlichen Betrachtungsweise eric schuetz www.schuetz-ums.ch Gruppenarbeit: Grundprinzipien im Umweltschutz Erarbeiten Sie ein Grundprinzip des Umweltschutzes und erläutern Sie dies der Klasse 4 Themen/ 4 Gruppen 15 Minuten Vorbereitung Kurzvortrag Wandtafel eric schuetz www.schuetz-ums.ch Grundprinzipien im Umweltschutz 1. Vorsorgeprinzip - Vorbeugen ist besser als heilen - Planung und Organisation des Umweltaspektes - Beispiel Bauprojekte - Bauausführung Schutzbauten Rückhalteeinrichtungen/ Auffangwannen Notfallvorsorgemassnahmen - eric schuetz www.schuetz-ums.ch Grundprinzipien im Umweltschutz 2. Verursacherprinzip - Der Verursacher einer Umweltbelastung/ Umweltverschmutzung bezahlt die Kosten - Beispiele - Abfallsackgebühren - Lenkungsabgaben, VOC- Abgaben (volatile organic compounds) - Wasser/ Abwassergebühren eric schuetz www.schuetz-ums.ch Grundprinzipien im Umweltschutz 3. Koorperationsprinzip - Zusammenarbeit zwischen den betroffenen und den interessierten Kreisen - Koorperationsvertrag zwischen Firmen und Behörden Praxisorientierte und flexible Lösungen eric schuetz www.schuetz-ums.ch Grundprinzipien im Umweltschutz 4. Prinzip der ganzheitlichen Betrachtungsweise - Einzelne Umwelteinwirkungen werden nicht isoliert sondern gesamthaft und in ihrem Zusammenwirken beurteilt - Umweltverträglichkeitsprüfungen eric schuetz www.schuetz-ums.ch „Gesetzes-Dschungel“ EnV StFV ChemG VGV - NISV LSV eric schuetz www.schuetz-ums.ch Umweltrecht, Gesetzespyramide Bundesverfassung, Art.74 Gesetze (bspw. Umweltschutzgesetz, Chemikaliengesetz, Gewässerschutzgesetz) Verordnungen (bspw. Chemikalienverordnung, Luftreinhalteverordnung, etc. Kantonale Gesetzgebungen, BAFU-Richtlinien, Stand der Technik eric schuetz www.schuetz-ums.ch Gliederung der Rechtsordnung Privatrecht Öffentliches Recht Zivilgesetzbuch - Personenrecht - Familienrecht - Erbrecht - Sachrecht Im engeren Sinn - Verfassungsrecht - Verwaltungsrecht (z.B. Umweltschutzrecht, Raumplanung, Landschafts- und Biotopschutz, Forst-recht, Wasserrecht, etc.) - Völkerrecht Obligationenrecht - Verträge - Haftung - Handelsrecht Andere Gesetze - Wettbewerbsrecht - Immaterialgüterrecht - Internationales Privatrecht Andere Bereiche - Strafrecht - Prozessrecht - Vollstreckungsrecht eric schuetz www.schuetz-ums.ch Bundesverfassung (BV) Art. 74 Umweltschutz 1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt gegen schädliche und lästige Einwirkungen. 2 Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher. 3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält. eric schuetz www.schuetz-ums.ch Umweltschutzgesetz (USG, seit 1985) Zweck (Art. 1 Abs. 1 USG) Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen und die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten. Vorsorgeprinzip (Art. 1 Abs. 2 USG) Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen. Grundsatz der Emissionsbegrenzung (Art. 11 Abs. 1+2 USG) Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen werden durch Massnahmen an der Quelle begrenzt. Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. eric schuetz www.schuetz-ums.ch Umweltschutzgesetz (USG, seit 1985) Verursacherprinzip (Art. 2 USG) Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür. Prinzip der ganzheitlichen Betrachtung (Art. 8 USG) Einwirkungen werden sowohl einzeln als auch gesamthaft und nach ihrem Zusammenwirken beurteilt. Kooperationsprinzip (div. Artikel) Zusammenarbeit zwischen Behörden des Bundes und jener der Kantone. Zusammenarbeit zwischen Behörden und der Wirtschaft (Stichwort: Branchenvereinbarungen). eric schuetz www.schuetz-ums.ch Der Vollzug Vollzugskompetenzen der Kantone (Art. 36 USG) Unter Vorbehalt von Art. 41 obliegt der Vollzug dieses Gesetzes den Kantonen. Aufsicht und Koordination (Art. 38 Abs. 1 USG) Der Bund wacht über den Vollzug dieses Gesetzes. Umweltschutzfachstellen (Art. 42 USG) Die Kantone richten für die Beurteilung von Umweltschutzfragen eine Fachstelle ein oder bezeichnen hierfür eine geeignete bestehende Fachstelle. Das Bundesamt ist die Fachstelle des Bundes. Umweltrecht der Kantone (Art. 65 USG) Solange der Bundesrat von seiner Verordnungskompetenz nicht ausdrücklich Gebrauch gemacht hat, können die Kantone im Rahmen dieses Gesetzes nach Anhören des Eidg. Dep. des Innern eigene Vorschriften erlassen. Die Kantone dürfen keine neuen Immissionsgrenzwerte, Alarmwerte oder Planungsgwerte festlegen und keine neuen Bestimmungen über Konformitätsbewertungen serienmässig hergestellter Anlagen, über umweltgefährdende Stoffe und über umweltgefährdende Organismen erlassen. Bestehende kantonale Vorschriften gelten bis zum Inkrafttreten entsprechender Vorschriften des Bundes. eric schuetz www.schuetz-ums.ch Gesetzgebung und Vollzug im Umweltrecht eric schuetz www.schuetz-ums.ch Quelle: BAFU: Umweltrecht kurz erklärt eric schuetz www.schuetz-ums.ch Quelle: BAFU: Umweltrecht kurz erklärt eric schuetz www.schuetz-ums.ch Quelle: BAFU: Umweltrecht kurz erklärt eric schuetz www.schuetz-ums.ch Quelle: BAFU: Umweltrecht kurz erklärt eric schuetz www.schuetz-ums.ch Quelle: BAFU: Umweltrecht kurz erklärt eric schuetz www.schuetz-ums.ch Quelle: BAFU: Umweltrecht kurz erklärt eric schuetz www.schuetz-ums.ch Quelle: BAFU: Umweltrecht kurz erklärt eric schuetz www.schuetz-ums.ch Quelle: BAFU: Umweltrecht kurz erklärt