Amt für Umweltschutz

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Gemeinde ..........
Umweltschutzkommission
Gemeindestrasse 5
4444 Gemeinde
Telefon 032 623 23 23
Telefax
032 623 23 24
[email protected]
www.gemeinde.ch
Staatsanwaltschaft
Franziskanerhof
Barfüssergasse 28
4509 Solothurn
14. Mai 2016
Strafanzeige wegen der Widerhandlung gegen das Umweltschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren
Aufgrund einer Widerhandlung gegen das Umweltschutzgesetz reichen wir Strafanzeige gegen
Herrn/Frau .
1.
ein.
Angaben zum Verursacher
Name und Vorname:
Adresse:
PLZ / Ort:
Telefon-Nr.:
Beruf:
2.
Weitere Angaben:
z.B. Geburtsdatum etc.
Bemerkungen:
z.B. Hinweis auf vorangehende Strafanzeigen etc.
Vertreten durch:
allenfalls juristische VertreterIn mit Anschrift
Feststellungen
2.1.
(Beispielstext) Am .
ist bei der Gemeindekanzlei die Meldung eingegangen,
wonach beim Gemeindebach in .
eine grosse Menge an Kehrichtsäcken am
Bachbord abgelagert worden ist. Infolge hat sich der Gemeindearbeiter .
vor Ort
begeben und einen Augenschein vorgenommen.
2.2.
(Beispieltext) Aufgrund des beachtlichen Menge wurde sogleich begonnen, den
Verursacher ausfindig zu machen.
2.3.
(Beispieltext) Diese Abklärungen haben ergeben, dass Herr/Frau
abgelagert haben.
D:\68616358.doc / 14.05.16
diese Abfälle
2.4.
Dies ist bereits der zweite ähnliche Fall, der von Herrn/Frau .
ist (siehe dazu Unterlagen vom .
).
- 2 -
verursacht wortden
3.
4.
5.
Beweismittel
3.1.
Aktennotiz vom
3.2.
Fotos vom
3.3.
Schreiben vom
3.4.
Verfügung vom
Strafbestimmungen
4.1.
(Beispieltext) Wer vorsätzlich Abfälle ausserhalb von bewilligten Deponien ablagert, wird
nach Art. 61 Bst. g USG bestraft (Art. 30e Abs. 1 USG).
4.2.
(Beispieltext) Nach Art. 61 Bst. f USG wird bestraft, wer vorsätzlich und widerrechtlich
Abfälle ausserhalb von Anlagen verbrennt (Art. 30c Abs. 2 USG).
4.3.
Gemäss Art. 61. Abs. 1 Bst. o USG wird bestraft, wer vorsätzlich von der zuständigen
Behörde verlangte Auskünfte verweigert oder unrichtige Angaben macht (Art. 46).
4.4.
Gemäss Art. 292 StGB wird bestraft, wer der von einer zuständigen Behörde oder
einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn
erlassenen Verfügung nicht Folge leistet.
Unklarheiten, weitere Abklärungen
5.1.
6.
(Gemeindearbeiter ist unter 032 623 23 23 erreichbar)
Unklar ist, ob
Bemerkungen
6.1.
Es handelt sich um eine Wiederholung (Hinweise allgemeiner Art hier anbringen)
6.2.
Hier können die Aufwände für interne Abklärungen und für externe Rechnungen
aufgelistet werden.
Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Meier
Präsident Umweltschutzkommission
Kopie an:
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- Beilagen unter „Beweismittel“ erwähnt
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