Merkblatt - Landkreis Deggendorf

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Merkblatt über wichtige Hygieneregeln und Desinfektion bei
infektiösen Darmerkrankungen
Bei Ihnen / Ihrem Kind besteht eine infektiöse Darmerkrankung. Sie / Ihr Kind scheiden/t die
Erreger der Darmerkrankung mit dem Stuhl aus.
Auch wenn der Durchfall längst schon wieder abgeklungen ist, kann der Erreger noch mit
dem Stuhl ausgeschieden werden. Die Ausscheidungsdauer ist vom Erreger abhängig und
kann durch Stuhluntersuchungen festgestellt werden.
Während der Erregerausscheidung sind laufend Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen,
um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit zu verhüten. Werden keine Keime mehr
ausgeschieden, muss zu Hause eine sogenannte „Schlussdesinfektion“ durchgeführt
werden. Sie besteht in der gleichzeitigen gründlichen und vollständigen Durchführung aller
Maßnahmen der laufenden Desinfektion.
Laufende Desinfektion:
1. Händedesinfektion
Da die Erreger hauptsächlich mit dem Stuhl, gelegentlich auch im Urin ausgeschieden
werden, ist auf peinliche Sauberkeit zu achten. Nach jeder Toilettenbenutzung müssen
zunächst die Hände unter Verwendung eines alkoholischen Desinfektionsmittels
desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel wird dazu etwa eine Minute eingerieben. Die
Hände müssen feucht sein, Nagelfalz und Fingerkuppen sind besonders sorgfältig zu
behandeln. Erst danach sind die Hände gründlich zu waschen und mit einem
personengebundenen Handtuch abzutrocknen. Vor der Essenzubereitung ist ebenfalls
unbedingt die Händedesinfektion durchzuführen, insbesondere vor der Zubereitung von
Säuglings- / Kindernahrung. Speisen für einen größeren Personenkreis (Familienfeiern,
Parties) dürfen Sie nicht vorbereiten.
2. Desinfektion der Sanitäreinrichtungen
Die Toilette (Sitz, Wasserzug oder Spülknopf, Türgriff) und die Wasserarmaturen sind mit
Desinfektionslösung zu behandeln, insbesondere wenn sie noch von anderen
Familienmitgliedern benutzt werden.
3. Desinfektion anderer Gegenstände und Flächen
Eine Desinfektion hat bei der Verunreinigung mit Ausscheidungen zu erfolgen.
4. Wäschedesinfektion
Gebrauchte Wäsche (Leib-, Bettwäsche; Handtücher) des Erkrankten ist gesondert
aufzubewahren (Plastikbeutel) und baldmöglichst mit einem Koch-Waschprogramm mind.
jedoch bei 60°C zu waschen. Ist ein Säugling oder Kleinkind an infektiösem Durchfall
erkrankt, sind Windeln und Wäsche, die mit Stuhl beschmutzt sind, ebenfalls vor dem
Waschen zu desinfizieren (s.o.). Werden Wegwerfwindeln benutzt, sind diese so zu
beseitigen, dass keine weiteren Personen damit in Berührung kommen.
Wenn sich Kontaktpersonen angesteckt haben:
Beim Auftreten weiterer Durchfallerkrankungen in Ihrer Wohngemeinschaft bzw. Umgebung
(z.B. Arbeitsstelle) ist das Gesundheitsamt umgehend zu informieren.
Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen:
Den speziellen Anweisungen des Gesundheitsamtes insbesondere über den Besuch von
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, die Aufnahme in ein Alters- oder Pflegeheim und
Ihre berufliche Tätigkeit ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Auftreten von EHEC gilt:
Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3
aufeinanderfolgenden negativen Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen wieder besucht
werden.
Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
Bei EHEC-Infektion oder EHEC-Verdacht dürfen auch Personen, in deren
Wohngemeinschaft diese Erkrankung oder dieser Verdacht aufgetreten ist, eine
Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.
Personen, die an ansteckungsfähiger Magen-Darmentzündung erkrankt sind oder Symptome
haben, die darauf hinweisen dürfen beim Herstellen, Behandeln oder in Verkehr bringen
bestimmter Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen oder in Küchen
von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung nicht
tätig sein oder beschäftigt werden (§ 42 Abs. 1 IfSG).
Dies gilt auch für Personen, die EHEC ausscheiden.
Was sind EHEC und wo kommen sie vor?
Einige Stämme des Darmbakteriums Escherichia coli bilden so genannte Shigatoxine und
können blutige Durchfälle auslösen. Diese Stämme werden als enterohämorrhagische E.coli
(EHEC) bzw. als Shigatoxin produzierende E.coli (STEC) oder Verotoxin produzierende
E.coli (VTEC) bezeichnet. Infektionen mit EHEC kommen weltweit vor.
Wie werden EHEC übertragen?
Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen (z.B. im Streichelzoo!), aber auch
Wildwiederkäuer werden als Hauptreservoir für EHEC angesehen. Von Bedeutung sind
kontaminierte Lebensmittel, kontaminiertes Bade- oder Trinkwasser und Infektketten von
Mensch zu Mensch. Bei einer EHEC-Infektion wird der Erreger meist 5 bis 10 Tage,
manchmal auch 20 Tage, bei Kindern u.U. länger als einen Monat im Stuhl ausgeschieden,
auch wenn der Durchfall längst wieder abgeklungen ist.
Wie kann man sich vor einer Infektion mit EHEC schützen?
Wichtiger Bestandteil der Vorbeugung ist die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften bei
Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Transport und Verkauf von Lebensmitteln.
Nachstehende Punkte sollten besonders berücksichtigt werden:
 Fleisch vor Verzehr gründlich durchgaren.
 Milch, die direkt vom Erzeuger abgegeben wird, abkochen.
 Verzicht auf den Genuss roher Lebensmittel tierischer Herkunft bei Säuglingen,
Kleinkindern, sowie alten und abwehrgeschwächten Menschen.
 Gründliches Händewaschen nach jedem Toilettenbesuch, sowie nach Kontakt mit
vermutlich verunreinigten Gegenständen, rohem Fleisch, Arbeitsgeräten und Flächen
in der Küche, sowie vor der Zubereitung von Mahlzeiten.
 Desinfektion von Händen und Flächen (z.B. Toilette) mit einem bakteriell wirksamen
Desinfektionsmittel (s. Desinfektionsmaßnahmen auf Seite 1)
Wie lange dauert es, bis nach Kontakt mit dem Krankheitserreger EHEC eine
Erkrankung ausbricht? (Inkubationszeit)
2 bis 10 Tage, durchschnittlich 3 bis 4 Tage.
Falls Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen das Gesundheitsamt Deggendorf unter der
Telefon-Nummer 0991/ 3100-150 zur Verfügung.
(11/2012)
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