Lebensmittelbedingte Infektionskrankheit durch Bakterien

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LANDRATSAMT
DEGGENDORF
-GesundheitsamtMerkblatt über wichtige Hygieneregeln und Desinfektion bei
infektiösen Darmerkrankungen
Bei Ihnen / Ihrem Kind besteht eine infektiöse Darmerkrankung. Sie / Ihr Kind scheiden/t die
Erreger der Darmerkrankung mit dem Stuhl aus.
Auch wenn der Durchfall längst schon wieder abgeklungen ist, kann der Erreger noch mit
dem Stuhl ausgeschieden werden. Die Ausscheidungsdauer ist vom Erreger abhängig und
kann durch Stuhluntersuchungen festgestellt werden.
Während der Erregerausscheidung sind laufend Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen,
um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit zu verhüten. Werden keine Keime mehr
ausgeschieden, muss zu Hause eine sogenannte „Schlussdesinfektion“ durchgeführt
werden. Sie besteht in der gleichzeitigen gründlichen und vollständigen Durchführung aller
Maßnahmen der laufenden Desinfektion.
1. Händedesinfektion
Da die Erreger hauptsächlich mit dem Stuhl, gelegentlich auch im Urin ausgeschieden werden, ist auf peinliche Sauberkeit zu achten. Nach jeder Toilettenbenutzung müssen zunächst
die Hände unter Verwendung eines alkoholischen Desinfektionsmittels desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel wird dazu etwa eine Minute eingerieben. Die Hände müssen
feucht sein, Nagelfalz und Fingerkuppen sind besonders sorgfältig zu behandeln. Erst danach sind die Hände gründlich zu waschen und mit einem personengebundenen Handtuch
abzutrocknen. Vor der Essenzubereitung ist ebenfalls unbedingt die Händedesinfektion
durchzuführen, insbesondere vor der Zubereitung von Säuglings- / Kindernahrung. Speisen
für einen größeren Personenkreis (Familienfeiern, Partys) dürfen Sie nicht vorbereiten.
2. Desinfektion der Sanitäreinrichtungen
Die Toilette (Sitz, Wasserzug oder Spülknopf, Türgriff) und die Wasserarmaturen sind mit
Desinfektionslösung zu behandeln, insbesondere wenn sie noch von anderen Familienmitgliedern benutzt werden.
3. Desinfektion anderer Gegenstände und Flächen
Eine Desinfektion hat bei der Verunreinigung mit Ausscheidungen zu erfolgen.
4. Wäschedesinfektion
Gebrauchte Wäsche (Leib-, Bettwäsche; Handtücher) des Erkrankten ist gesondert aufzubewahren (Plastikbeutel) und baldmöglichst mit einem Koch-Waschprogramm mind. jedoch
bei 60°C zu waschen. Ist ein Säugling oder Kleinkind an infektiösem Durchfall erkrankt, sind
Windeln und Wäsche, die mit Stuhl beschmutzt sind, ebenfalls vor dem Waschen zu
desinfizieren (s.o.). Werden Wegwerfwindeln benutzt, sind diese so zu beseitigen, dass
keine weiteren Personen damit in Berührung kommen.
Wenn sich Kontaktpersonen angesteckt haben:
Beim Auftreten weiterer Durchfallerkrankungen in Ihrer Wohngemeinschaft bzw. Umgebung
(z.B. Arbeitsstelle) ist das Gesundheitsamt umgehend zu informieren.
Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen:
Den speziellen Anweisungen des Gesundheitsamtes insbesondere über den Besuch von
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, die Aufnahme in ein Alters- oder Pflegeheim und
Ihre berufliche Tätigkeit ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Ihnen wurden Campylobacter im Stuhl festgestellt.
Was sind Campylobacter und wo kommen sie vor?
Campylobacter sind bakterielle Krankheitserreger, die Dünn- und Dickdarm befallen können.
Sie kommen weltweit in warmbrütigen Wild- Nutz- und Heimtieren vor und führen vor allem in
den warmen Jahreszeiten zu Infektionen. Campylobacterinfektionen treten vor allem bei
Kindern unter 6 Jahren, sowie in der Altersgruppe zwischen 18 und 35 Jahren auf.
Wie werden Campylobacter- Bakterien übertragen?
Campylobacter wird vor allem durch Nahrungsmittel übertragen (unzureichend erhitztes bzw.
nach ausreichender Erhitzung erneut kontaminiertes Geflügelfleisch, Geflügelfleischprodukte). Weitere Infektionsquellen stellen rohes Hackfleisch, nicht pasteurisierte Milch,
verunreinigtes, nicht gechlortes Trinkwasser und Haustiere (vor allem durchfallkranke
Welpen und Katzen) dar. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist vor allem bei
Kindern ebenfalls möglich.
Wie lange dauert es, bis nach Kontakt mit dem Krankheitserreger eine Erkrankung
ausbricht? (Inkubationszeit)
In der Regel 2 – 7 Tage, in Einzelfällen 1 – 10 Tage
Wie lange besteht die Möglichkeit sich anzustecken?
Eine Ansteckungsmöglichkeit besteht, solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Der
Zeitraum kann bei Personen, die nicht antibiotisch behandelt werden 2 - 4 Wochen betragen.
Gibt es eine Behandlungsmöglichkeit oder Impfung? Gibt es Vorbeugemaßnahmen?
Eine Impfmöglichkeit besteht nicht. Die Behandlung besteht darin, verlorene Flüssigkeit und
Körpersalze (Elektrolyte) zu ersetzen. Wichtig ist, dass rechtzeitig mit einer ausreichenden
Flüssigkeitsaufnahme begonnen wird. Bei hohem Fieber und schwerem Verlauf können
Antibiotika eingesetzt werden.
Wichtiger Bestandteil der Vorbeugung einer Campylobacterinfektion ist eine
konsequente Küchenhygiene bei der Speisenzubereitung.
Zudem sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
 Fleisch, vor allem Geflügelfleisch vor Verzehr gründlich durchgaren.
 Milch, die direkt vom Erzeuger abgegeben wird, abkochen.
 Verzicht auf den Genuss roher Lebensmittel tierischer Herkunft bei Säuglingen,
Kleinkindern, sowie alten und abwehrgeschwächten Menschen.
 Gründliches Händewaschen nach jedem Toilettenbesuch, sowie nach Kontakt mit
vermutlich verunreinigten Gegenständen, rohem Geflügel, Arbeitsgeräten und
Flächen in der Küche, sowie vor der Zubereitung von Mahlzeiten.
 Desinfektion von Händen und Flächen (z.B. Toilette) mit einem bakteriell wirksamen
Desinfektionsmittel (s. auch Seite 1)
Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten?
Kinder unter 6 Jahren dürfen bei ansteckungsfähiger Magen- Darmentzündung keine
Gemeinschaftseinrichtung besuchen (§ 34 Abs. 1 IfSG).
Personen, die an ansteckungsfähiger Magen-Darmentzündung erkrankt sind oder Symptome
haben, die darauf hinweisen, dürfen beim Herstellen, Behandeln oder in Verkehr bringen
bestimmter Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen oder in Küchen
von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung nicht
tätig sein oder beschäftigt werden (§42 Abs. 1 IfSG). Für 14 Tage nach Erkrankung sollte
eine Händedesinfektion nach Toilettenbenutzung und vor Umgang mit Lebensmitteln
durchgeführt werden.
Falls Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen das Gesundheitsamt Deggendorf unter der
Telefon-Nummer 0991/ 3100-150 zur Verfügung
Stand 07/2012
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