LANDRATSAMT DEGGENDORF -GesundheitsamtMerkblatt über wichtige Hygieneregeln und Desinfektion bei infektiösen Darmerkrankungen Bei Ihnen / Ihrem Kind besteht eine infektiöse Darmerkrankung. Sie / Ihr Kind scheiden/t die Erreger der Darmerkrankung mit dem Stuhl aus. Auch wenn der Durchfall längst schon wieder abgeklungen ist, kann der Erreger noch mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Die Ausscheidungsdauer ist vom Erreger abhängig und kann durch Stuhluntersuchungen festgestellt werden. Während der Erregerausscheidung sind laufend Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen, um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit zu verhüten. Werden keine Keime mehr ausgeschieden, muss zu Hause eine sogenannte „Schlussdesinfektion“ durchgeführt werden. Sie besteht in der gleichzeitigen gründlichen und vollständigen Durchführung aller Maßnahmen der laufenden Desinfektion. 1. Händedesinfektion Da die Erreger hauptsächlich mit dem Stuhl, gelegentlich auch im Urin ausgeschieden werden, ist auf peinliche Sauberkeit zu achten. Nach jeder Toilettenbenutzung müssen zunächst die Hände unter Verwendung eines alkoholischen Desinfektionsmittels desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel wird dazu etwa eine Minute eingerieben. Die Hände müssen feucht sein, Nagelfalz und Fingerkuppen sind besonders sorgfältig zu behandeln. Erst danach sind die Hände gründlich zu waschen und mit einem personengebundenen Handtuch abzutrocknen. Vor der Essenzubereitung ist ebenfalls unbedingt die Händedesinfektion durchzuführen, insbesondere vor der Zubereitung von Säuglings- / Kindernahrung. Speisen für einen größeren Personenkreis (Familienfeiern, Partys) dürfen Sie nicht vorbereiten. 2. Desinfektion der Sanitäreinrichtungen Die Toilette (Sitz, Wasserzug oder Spülknopf, Türgriff) und die Wasserarmaturen sind mit Desinfektionslösung zu behandeln, insbesondere wenn sie noch von anderen Familienmitgliedern benutzt werden. 3. Desinfektion anderer Gegenstände und Flächen Eine Desinfektion hat bei der Verunreinigung mit Ausscheidungen zu erfolgen. 4. Wäschedesinfektion Gebrauchte Wäsche (Leib-, Bettwäsche; Handtücher) des Erkrankten ist gesondert aufzubewahren (Plastikbeutel) und baldmöglichst mit einem Koch-Waschprogramm mind. jedoch bei 60°C zu waschen. Ist ein Säugling oder Kleinkind an infektiösem Durchfall erkrankt, sind Windeln und Wäsche, die mit Stuhl beschmutzt sind, ebenfalls vor dem Waschen zu desinfizieren (s.o.). Werden Wegwerfwindeln benutzt, sind diese so zu beseitigen, dass keine weiteren Personen damit in Berührung kommen. Wenn sich Kontaktpersonen angesteckt haben: Beim Auftreten weiterer Durchfallerkrankungen in Ihrer Wohngemeinschaft bzw. Umgebung (z.B. Arbeitsstelle) ist das Gesundheitsamt umgehend zu informieren. Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen: Den speziellen Anweisungen des Gesundheitsamtes insbesondere über den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, die Aufnahme in ein Alters- oder Pflegeheim und Ihre berufliche Tätigkeit ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Ihnen wurden Campylobacter im Stuhl festgestellt. Was sind Campylobacter und wo kommen sie vor? Campylobacter sind bakterielle Krankheitserreger, die Dünn- und Dickdarm befallen können. Sie kommen weltweit in warmbrütigen Wild- Nutz- und Heimtieren vor und führen vor allem in den warmen Jahreszeiten zu Infektionen. Campylobacterinfektionen treten vor allem bei Kindern unter 6 Jahren, sowie in der Altersgruppe zwischen 18 und 35 Jahren auf. Wie werden Campylobacter- Bakterien übertragen? Campylobacter wird vor allem durch Nahrungsmittel übertragen (unzureichend erhitztes bzw. nach ausreichender Erhitzung erneut kontaminiertes Geflügelfleisch, Geflügelfleischprodukte). Weitere Infektionsquellen stellen rohes Hackfleisch, nicht pasteurisierte Milch, verunreinigtes, nicht gechlortes Trinkwasser und Haustiere (vor allem durchfallkranke Welpen und Katzen) dar. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist vor allem bei Kindern ebenfalls möglich. Wie lange dauert es, bis nach Kontakt mit dem Krankheitserreger eine Erkrankung ausbricht? (Inkubationszeit) In der Regel 2 – 7 Tage, in Einzelfällen 1 – 10 Tage Wie lange besteht die Möglichkeit sich anzustecken? Eine Ansteckungsmöglichkeit besteht, solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Der Zeitraum kann bei Personen, die nicht antibiotisch behandelt werden 2 - 4 Wochen betragen. Gibt es eine Behandlungsmöglichkeit oder Impfung? Gibt es Vorbeugemaßnahmen? Eine Impfmöglichkeit besteht nicht. Die Behandlung besteht darin, verlorene Flüssigkeit und Körpersalze (Elektrolyte) zu ersetzen. Wichtig ist, dass rechtzeitig mit einer ausreichenden Flüssigkeitsaufnahme begonnen wird. Bei hohem Fieber und schwerem Verlauf können Antibiotika eingesetzt werden. Wichtiger Bestandteil der Vorbeugung einer Campylobacterinfektion ist eine konsequente Küchenhygiene bei der Speisenzubereitung. Zudem sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: Fleisch, vor allem Geflügelfleisch vor Verzehr gründlich durchgaren. Milch, die direkt vom Erzeuger abgegeben wird, abkochen. Verzicht auf den Genuss roher Lebensmittel tierischer Herkunft bei Säuglingen, Kleinkindern, sowie alten und abwehrgeschwächten Menschen. Gründliches Händewaschen nach jedem Toilettenbesuch, sowie nach Kontakt mit vermutlich verunreinigten Gegenständen, rohem Geflügel, Arbeitsgeräten und Flächen in der Küche, sowie vor der Zubereitung von Mahlzeiten. Desinfektion von Händen und Flächen (z.B. Toilette) mit einem bakteriell wirksamen Desinfektionsmittel (s. auch Seite 1) Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten? Kinder unter 6 Jahren dürfen bei ansteckungsfähiger Magen- Darmentzündung keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen (§ 34 Abs. 1 IfSG). Personen, die an ansteckungsfähiger Magen-Darmentzündung erkrankt sind oder Symptome haben, die darauf hinweisen, dürfen beim Herstellen, Behandeln oder in Verkehr bringen bestimmter Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung nicht tätig sein oder beschäftigt werden (§42 Abs. 1 IfSG). Für 14 Tage nach Erkrankung sollte eine Händedesinfektion nach Toilettenbenutzung und vor Umgang mit Lebensmitteln durchgeführt werden. Falls Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen das Gesundheitsamt Deggendorf unter der Telefon-Nummer 0991/ 3100-150 zur Verfügung Stand 07/2012