Hand–Fuß–Mund-Krankheit Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) - nicht zu verwechseln mit der Maul- und Klauenseuche (MKS), die vor allem bei Wiederkäuern und Schweinen auftritt - wird von verschiedenen Typen sogenannter Enteroviren hervorgerufen. Die Erreger dringen meist über den Rachenraum in den Körper ein und gelangen dann über die Lymphknoten ins Blut, von wo aus sie sich im ganzen Körper ausbreiten können. Sie vermehren sich im Darm und werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit tritt wegen der hohen Ansteckungsgefahr häufig in Form kleiner „Epidemien“ in Krabbelgruppen und Kindergärten auf. Bereits zwei bis drei Tage vor Ausbruch sowie während der Erkrankung (bis zur Abheilung der Bläschen) ist die Ansteckungsgefahr am höchsten. Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit hinterlässt nach durchgemachter Erkrankung eine lang anhaltende Immunität gegenüber dem auslösenden Erreger. Da die Erkrankung aber durch verschiedene Virentypen ausgelöst wird, kann Ihr Kind mehrmals daran erkranken. Eine Impfung dagegen gibt es nicht. Erreger Symptome Übertragung Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Verhalten Seite 1 von 2 Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit wird vorwiegend durch Enteroviren der Gruppe A verursacht. Hierzu gehören Coxsackie-A-Viren, Enterovirus 71 und neuere Serotypen. Coxsackie-A16-Viren sind die häufigste Ursache der Hand-Fuß-Mund-Krankheit. Während eines Ausbruchs können verschiedene Virusstämme kursieren. Die Krankheit beginnt normalerweise mit Fieber, geringem Appetit und Halsschmerzen. Ein bis zwei Tage nach Fieberbeginn entwickeln sich in der Regel schmerzhafte Exantheme in der Mundschleimhaut. Sie erscheinen als kleine, rote Flecken, die Bläschen und oftmals Ulzera bilden. Betroffen sind vor allem Zunge, Zahnfleisch und die Mundschleimhaut. Ein nicht juckender Hautausschlag bildet sich innerhalb von ein bis zwei Tagen. Eine Übertragung der Erreger der Hand-Fuß-Mund-Krankheit erfolgt von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Nasen- und Rachensekreten, Speichel, Sekreten aus Bläschen) oder Stuhl und durch Kontakt mit viruskontaminierten Oberflächen. Eine Übertragung durch die Hände spielt hier eine wesentliche Rolle. Neben der fäkal-oralen Übertragung kann das Virus in den ersten Tagen nach Infektion wegen der primären Virusvermehrung im Rachen auch aerogen übertragen werden. Die Inkubationszeit liegt zwischen 3 bis 10 Tagen Während der ersten Woche der Krankheit sind infizierte Personen hochkontagiös. Die Viren können nach dem Abklingen der Symptome über mehrere Wochen im Stuhl weiter ausgeschieden werden. Daher können die Patienten sehr lange ansteckend sein. Da eine Infektion durch Kontakt mit kontaminiertem Stuhl oder Körperflüssigkeiten stattfindet, kann das Risiko einer Ansteckung durch regelmäßige und sorgfältige Händehygiene deutlich reduziert werden. Erstelldatum: 08.10.2014 Gründliches Händewaschen mit Seife nach dem Windeln und dem Toilettengang sowie vor dem Umgang mit Lebensmitteln ist ausschlaggebend. Verschmutze Oberflächen und Gegenstände (einschließlich Obst, Spielzeug und Türgriffe) müssen gründlich gereinigt werden. Zudem sollte enger Kontakt mit Erkrankten vermieden werden. Spezifische Empfehlungen hinsichtlich eines Ausschlusses von erkrankten Kindern aus Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen ist dem Anschein nach kein angemessenes Mittel, um Ausbrüche zeitnah zu beenden. Ein Verbot für Erkrankte, die Einrichtung zu besuchen, führt zwar zu einer Reduzierung der zirkulierenden Virusmenge vor Ort, damit allein können jedoch Infektionsketten nicht wirksam unterbrochen werden, da die Viren noch für Wochen nach Symptomende ausgeschieden werden können und asymptomatische Virusträger nicht erkannt werden. Alle Erkrankten sollten einem Arzt vorgestellt werden; dieser entscheidet, ob eine häusliche Betreuung erforderlich ist und wann ein Patient die Einrichtung wieder besuchen kann. Ob im Rahmen von Ausbruchsgeschehen Hände- und Flächendesinfektionsmittel (mit nachgewiesener viruzider Wirksamkeit) anzuwenden sind, sollte mit dem Gesundheitsamt besprochen werden, da es in solchen Fällen einer fachlichen Beratung zur sachgerechten Anwendung (Dosierung, Einwirkzeit) solcher Mittel bedarf. Nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht keine Meldepflicht für Patienten mit Hand-Fuß-Mund-Krankheit. Ausgenommen sind Erkrankungshäufungen in Kindereinrichtungen, die dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden sind, welches über Schutzmaßnahmen entscheidet. Wiederzulassung Hygienemaßnahmen Meldung und Maßnahmen bei Ausbrüchen Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden Ihr Gesundheitsamt Leer Jahnstraße 4 26789 Leer Tel. 0491 - 926 – QR Code: Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen Herr Kuikstra App. 1116 Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen Herr Kuper App. 1115 Stadt Leer – Gemeinde Moormerland Herr Fecht App. 1110 Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn Herr Uilderks App. 1114 Homepage: E-Mail: Fax: www.landkreis-leer.de [email protected] 0491–926–1140 Seite 2 von 2 Erstelldatum: 08.10.2014