Hand–Fuß–Mund-Krankheit

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Hand–Fuß–Mund-Krankheit
Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) - nicht zu verwechseln mit der Maul- und Klauenseuche (MKS), die vor
allem bei Wiederkäuern und Schweinen auftritt - wird von verschiedenen Typen sogenannter Enteroviren
hervorgerufen. Die Erreger dringen meist über den Rachenraum in den Körper ein und gelangen dann über die
Lymphknoten ins Blut, von wo aus sie sich im ganzen Körper ausbreiten können. Sie vermehren sich im Darm
und werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit tritt wegen der hohen
Ansteckungsgefahr häufig in Form kleiner „Epidemien“ in Krabbelgruppen und Kindergärten auf. Bereits zwei
bis drei Tage vor Ausbruch sowie während der Erkrankung (bis zur Abheilung der Bläschen) ist die
Ansteckungsgefahr am höchsten. Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit hinterlässt nach durchgemachter Erkrankung
eine lang anhaltende Immunität gegenüber dem auslösenden Erreger. Da die Erkrankung aber durch
verschiedene Virentypen ausgelöst wird, kann Ihr Kind mehrmals daran erkranken.
Eine Impfung dagegen gibt es nicht.
Erreger
Symptome
Übertragung
Inkubationszeit
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Verhalten
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Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit wird vorwiegend durch Enteroviren der
Gruppe A verursacht. Hierzu gehören Coxsackie-A-Viren, Enterovirus 71
und neuere Serotypen. Coxsackie-A16-Viren sind die häufigste Ursache
der Hand-Fuß-Mund-Krankheit. Während eines Ausbruchs können
verschiedene Virusstämme kursieren.
Die Krankheit beginnt normalerweise mit Fieber, geringem Appetit und
Halsschmerzen. Ein bis zwei Tage nach Fieberbeginn entwickeln sich in
der Regel schmerzhafte Exantheme in der Mundschleimhaut. Sie
erscheinen als kleine, rote Flecken, die Bläschen und oftmals Ulzera
bilden. Betroffen sind vor allem Zunge, Zahnfleisch und die
Mundschleimhaut. Ein nicht juckender Hautausschlag bildet sich
innerhalb von ein bis zwei Tagen.
Eine Übertragung der Erreger der Hand-Fuß-Mund-Krankheit erfolgt von
Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten
(Nasen- und Rachensekreten, Speichel, Sekreten aus Bläschen) oder Stuhl
und durch Kontakt mit viruskontaminierten Oberflächen. Eine
Übertragung durch die Hände spielt hier eine wesentliche Rolle. Neben
der fäkal-oralen Übertragung kann das Virus in den ersten Tagen nach
Infektion wegen der primären Virusvermehrung im Rachen auch aerogen
übertragen werden.
Die Inkubationszeit liegt zwischen 3 bis 10 Tagen
Während der ersten Woche der Krankheit sind infizierte Personen
hochkontagiös. Die Viren können nach dem Abklingen der Symptome
über mehrere Wochen im Stuhl weiter ausgeschieden werden. Daher
können die Patienten sehr lange ansteckend sein.
Da eine Infektion durch Kontakt mit kontaminiertem Stuhl oder
Körperflüssigkeiten stattfindet, kann das Risiko einer Ansteckung durch
regelmäßige und sorgfältige Händehygiene deutlich reduziert werden.
Erstelldatum: 08.10.2014
Gründliches Händewaschen mit Seife nach dem Windeln und dem
Toilettengang sowie vor dem Umgang mit Lebensmitteln ist
ausschlaggebend. Verschmutze Oberflächen und Gegenstände
(einschließlich Obst, Spielzeug und Türgriffe) müssen gründlich gereinigt
werden. Zudem sollte enger Kontakt mit Erkrankten vermieden werden.
Spezifische Empfehlungen hinsichtlich eines Ausschlusses von
erkrankten Kindern aus Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen ist
dem Anschein nach kein angemessenes Mittel, um Ausbrüche zeitnah zu
beenden. Ein Verbot für Erkrankte, die Einrichtung zu besuchen, führt
zwar zu einer Reduzierung der zirkulierenden Virusmenge vor Ort, damit
allein können jedoch Infektionsketten nicht wirksam unterbrochen
werden, da die Viren noch für Wochen nach Symptomende
ausgeschieden werden können und asymptomatische Virusträger nicht
erkannt werden. Alle Erkrankten sollten einem Arzt vorgestellt werden;
dieser entscheidet, ob eine häusliche Betreuung erforderlich ist und wann
ein Patient die Einrichtung wieder besuchen kann.
Ob im Rahmen von Ausbruchsgeschehen Hände- und Flächendesinfektionsmittel (mit nachgewiesener viruzider Wirksamkeit)
anzuwenden sind, sollte mit dem Gesundheitsamt besprochen werden, da
es in solchen Fällen einer fachlichen Beratung zur sachgerechten
Anwendung (Dosierung, Einwirkzeit) solcher Mittel bedarf.
Nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht keine Meldepflicht für
Patienten mit Hand-Fuß-Mund-Krankheit. Ausgenommen sind
Erkrankungshäufungen in Kindereinrichtungen, die dem zuständigen
Gesundheitsamt zu melden sind, welches über Schutzmaßnahmen
entscheidet.
Wiederzulassung
Hygienemaßnahmen
Meldung und
Maßnahmen bei
Ausbrüchen
Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden
Ihr Gesundheitsamt Leer
Jahnstraße 4
26789 Leer
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Erstelldatum: 08.10.2014
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