Wie schütze ich mich vor Campylobacter - Infektionen Was bedeutet der Erreger? Campylobacter sind Bakterien, die weltweit vorwiegend im Darm von Geflügel (Hähnchen), Nutztieren (Schaf, Rind und Ziege), aber auch bei Wild- und Haustieren (junge Hunden und Katzen) vorkommen. Die Erreger können bei niedrigen Umgebungstemperaturen einige Zeit in der Umwelt oder in Lebensmitteln überleben. Sie vermehren sich aber nicht außerhalb des Wirtsorganismus, also z. B. in Lebensmitteln. Darin unterscheiden sie sich von den Salmonellen und Escherichia coli. Wie erfolgt die Übertragung? Die Infektion mit Campylobacter erfolgt hauptsächlich durch Nahrungsmittel, die mit Campylobacter-Bakterien verunreinigt sind. Hierzu zählen insbesondere unzureichend erhitztes Geflügelfleisch oder Geflügelprodukte (nicht aber Eier), rohes Hackfleisch, nichtpasteurisierte Milch, verunreinigtes nicht aufbereitetes Trinkwasser und an Durchfall erkrankte Heimtiere. Eine Mensch-zu- Mensch- Ansteckung ist selten. Da die Bakterien mit dem Stuhl ausgeschieden werden, können sie bei unzureichender Händehygiene von Erkrankten, Ausscheidern oder Personen, die in der Küche rohe, mit Campylobacter behaftete Lebensmittel zubereitet haben, über die Hände weitergegeben werden (fäkal-orale Übertragung, sog. Schmierinfektion). Auch Infektionen beim Baden in mit Campylobacter verunreinigten Oberflächengewässern sind beschrieben. Inkubationszeit: Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt in der Regel 2-5 Tage, in Einzelfällen 1-10 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit? Die Patienten sind potenziell infektiös, solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Die mittlere Ausscheidungsdauer beträgt 2–4 Wochen. Welche Symptome verursacht die Erkrankung? Erste Krankheitszeichen einer Campylobacter-Infektion sind Frösteln, Gliederschmerzen und ein allgemeines Krankheitsgefühl. Meistens setzt dann nach etwa einem halben bis einem Tag ein plötzlicher Fieberanstieg ein und es kommt zu krampfartigen Bauchschmerzen, Übelkeit, Schwindel und Durchfällen. In der Regel klingt das Fieber binnen weniger Tage, der Durchfall nach ca. 2 bis 7 Tagen ab. Bei schweren Verläufen kann der durchfallbedingte Wasser- und Salzverlust schnell zu einer lebensbedrohlichen Situation führen, insbesondere bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, älteren Menschen und abwehrgeschwächten Personen. Wie erfolgt die Therapie/ Behandlung? In aller Regel reicht eine Behandlung der Beschwerden aus (sog. symptomatische Behandlung). Es sollte reichlich getrunken werden, um Flüssigkeits- und Salzverluste, die durch Erbrechen und Durchfall entstehen, auszugleichen. In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Antibiotika und/oder Infusionen notwendig sein. Welche Schutzmaßnahmen sind möglich? Da Campylobacter während der Erkrankung, aber auch in Einzelfällen noch nach der Genesung, über 2 bis 4 Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden, können Personen schon über kleinste Verunreinigungen die Krankheitserreger auf Gegenstände oder Speisen übertragen. Allgemeine Maßnahmen zur Prophylaxe der Übertragung von Campylobacter-Infektionen sind das Waschen der Hände mit seifenhaltigen Mitteln nach jedem Toilettenbesuch, nach Kontakt mit vermutlich kontaminierten Gegenständen (z.B. Windeln), Arbeitsgeräten und –flächen in der Küche und vor Zubereitung von Mahlzeiten. Händewaschen führt zwar nicht zur sicheren vollständigen Beseitigung, aber zur deutlichen Reduzierung der bakteriellen Keimkonzentration an den Händen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit während der Erkrankung und der Phase der Ausscheidung des Erregers: Die Hände mit einer alkoholischen Händedesinfektionslösung einreiben (etwa 3ml 30 Sekunden lang verreiben) und erst danach gründlich unter fließendem Wasser mit Seife gewaschen werden. Campylobacter sind relativ empfindlich. Sie können sich in Lebensmitteln nicht weiter vermehren. Allerdings überleben die Keime unter Umständen mehrere Monate auf tiefgefrorenen Produkten. Sie bleiben so auch nach dem Auftauen ansteckend. Der richtige Umgang mit Lebensmitteln ist hier besonders wichtig. Folgendes sollte beachtet werden: - Fleisch – vor allem Geflügelfleisch – immer vollständig durchgaren. Anbraten genügt nicht, um die Erreger abzutöten. - Auftauwasser von gefrorenem Geflügel und anderen Fleischsorten direkt entsorgen und Gegenstände und Arbeitsflächen, die damit in Berührung gekommen sind, heiß abspülen und gründlich Händewaschen. - Verwendung von getrennten Küchenutensilien für rohe und gegarte Lebensmittel bzw. sorgfältige Reinigung von Arbeitsflächen und Geräten nach jedem Arbeitsgang mit warmen Wasser und Spülmittel - Häufiger Wechsel von Küchenhandtüchern und Wischlappen, diese bei mindestens 60°C waschen - Spülbürsten und Schwämme regelmäßig erneuern - Rohmilch direkt vom Erzeuger vor dem Verzehr abkochen; pasteurisierte Milch bevorzugen - Im häuslichen Bereich sollte der Erkrankte nicht für die Familie kochen. - Jeder sollte zu Hause sein eigenes Handtuch verwenden oder Einmalhandtücher benutzen. - Nach jedem Toilettenbesuch sollte die Spülarmatur sowie die WC-Brille mit einem geeigneten Haushaltsreiniger oder Desinfektionsmittel abgewischt werden. - In Gemeinschaftseinrichtungen sollten grundsätzlich Flüssigseife und Einmalhandtücher aus geeigneten Spendern verwendet werden. - In Gemeinschaftseinrichtungen sollten grundsätzlich Flüssigseife und Einmalhandtücher aus geeigneten Spendern verwendet werden. Welche gesetzlichen Vorschriften sind nach dem Infektionsschutzgesetz zu beachten? Nach § 34 IfSG dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist. Ansonsten ist eine Zulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) möglich. Die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attests ist nicht erforderlich, zur Absicherung aller Beteiligten jedoch zweckmäßig. Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtigt sind. Personen, die an einer Campylobacter-Infektion erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, dürfen gemäß § 42 IfSG nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sein. Diese Personen dürfen beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel nicht tätig sein, wenn sie mit den Lebensmitteln in Berührung kommen. Das gilt auch für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung. Die Aufhebung eines solchen Tätigkeitsverbotes erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt. Meldepflichtig nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 IfSG ist der Verdacht bzw. die Erkrankung an einer infektiösen Gastroenteritis, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten. Oder wenn 2 oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen. Des Weiteren ist nach § 7 Absatz 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis einer akuten Infektion durch Salmonellen vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt meldepflichtig. Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes gerne unter der Telefonnummer 03447 586-832 zur Verfügung. Impressum: Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Gesundheit Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg Telefon: 03447 586-822 Mail: [email protected] Stand: Juli 2016, Quelle: RKI