Merkblatt Yersinien - im Landkreis Altenburger Land

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Wie schütze ich mich vor Yersiniose
(Yersinia enterocolitica)
Was bedeutet der Erreger?
Yersinien sind Stäbchenbakterien und gehören zur Gattung der Enterobacteriaceen. Insbesondere Yersinia
enterocolitica ist Auslöser von Magen-Darm-Erkrankungen. Yersinien sind weltweit verbreitet. Die Bakterien
kommen hauptsächlich in Schlachttieren (insbesondere bei Schweinen), Haustieren, bei Nage- und Wildtieren,
aber auch beim Menschen und in verunreinigtem Trinkwasser vor.
Wie erfolgt die Übertragung?
Der Erreger wird am häufigsten durch kontaminierte tierische Lebensmittel übertragen. Hierzu gehören
Rohmilch, Meeresfrüchte, rohes oder ungenügend gegartes Schweinefleisch. Sie können aber auch durch
infiziertes Wasser oder direkten Tierkontakt aufgenommen werden. Möglich ist eine Übertragung von Mensch
zu Mensch bei unzureichender Hygiene durch eine fäkal-orale Schmierinfektion.
Inkubationszeit:
Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt etwa 5 Tage (Zeitspanne 1- 11
Tage).
Dauer der Ansteckungsfähigkeit?
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht, solange die Bakterien im Stuhlgang nachweisbar sind. Der Erreger kann
auch nach Abklingen der Symptome noch mehrere Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden.
Welche Symptome verursacht die Erkrankung?
Die Krankheit beginnt meist mit Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Bauchkrämpfen und Fieber. Bei älteren Kindern
und Erwachsenen können starke Bauchschmerzen auftreten, die häufig eine Blinddarmentzündung
vortäuschen. Die Symptome klingen nach ein bis zwei Wochen ab.
In seltenen Fällen treten nach der Infektion lang anhaltende Gelenkentzündungen auf.
Bisweilen kann die Erkrankung auch nahezu unbemerkt verlaufen.
Wie erfolgt die Therapie/ Behandlung?
Die Erkrankung heilt in der Regel innerhalb einer Woche. Eine symptomatische Therapie mit Volumen- und
Elektrolytzufuhr ist in fast allen Fällen ausreichend. Bei schweren Verläufen ist die Gabe von Antibiotika
erforderlich.
Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?
Während einer Erkrankung bzw. solange Bakterien mit dem Stuhlgang ausgeschieden werden, ist eine
gründliche Reinigung der Hände nach dem Toilettengang und nach möglichem Kontakt mit
Darmausscheidungen besonders wichtig.
Die Verwendung von separaten Handtüchern oder Einmalhandtüchern wird empfohlen. Bei Vorhandensein
von 2 Toiletten sollte eine ausschließlich dem Erkrankten zur Verfügung stehen. Es empfiehlt sich außerdem
bei Verunreinigung des Toilettensitzes, diese mit einer gezielten Desinfektion zu beseitigen. Erkrankte sollten
keine Speisen für andere zubereiten.
Gebrauchte Handtücher, Unterwäsche und evtl. mit Ausscheidungen verunreinigte Bettwäsche sind bei
mindestens 60 °C zu waschen.
Welche gesetzlichen Vorschriften sind nach dem Infektionsschutzgesetz zu beachten?
Nach § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen
Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen,
Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtungen nicht benutzen und an Veranstaltungen der
Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung
nicht mehr zu befürchten ist.
Nach § 42 Abs. 1 IfSG dürfen Personen die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen
verdächtig sind, nicht tätig sein oder beschäftigt werden beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen
bestimmter Lebensmittel, wenn sie damit in Berührung kommen. Sie dürfen nicht in Küchen von Gaststätten
und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sein.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes gerne unter der
Telefonnummer 03447 586-832 zur Verfügung.
Impressum:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Gesundheit
Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-822
E-Mail: [email protected]
Stand: Juli 2015, Quelle: RKI
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