Gelbfieber

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Gelbfieber
.....oder die Rache des Pharao???
Quelle: afaak-horizonte
Maja Janiec
Erreger
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Flavivirus, Lipidhülle
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Replikation im Zytoplasma der Wirtszellen
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Reife Virionen gelangen an Zelloberfläche und
werden dort durch Exozytose oder Lyse der Zelle
ausgeschleust
Vorkommen
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Afrika, Südamerika
bes. gefährdet: Bolivien, Brasilien, Ecuador,
Kolumbien, Peru
Weltweit pro Jahr etwa 200.000 Erkrankungsfälle
und ca. 30.000 Sterbefälle
Reservoir
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Primaten und Stechmücken, die sich abwechselnd
infizieren
Mücke bleibt nach Infektion infektiös und kann den
Erreger über die Eier auf ihre Nachkommen
weitergeben ( Stechmückenzyklus )
! ein Überleben der Erreger in Trockenperioden bis
zur nächsten Regenzeit ist so möglich!
Quelle: Wikipedia,
Gelbfiebermücke
(Aedes aegypti)
Infektionsweg
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Nur über die Gattung Aedes und Haemagogus (nur in Amerika) möglich
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3 Übertragungszyklen
1. Sylvat. Zyklus (Busch- oder Dschungelfieber)
→ Infektion zw. Affen und Mücken ( Menschen werden nur sporadisch
infiziert )
2. Urbaner Zyklus (klassisches o. urbanes Gelbfieber)
→ in menschl. Population durch inf. Mücken
→ Menschen als Infektionsquelle → Epidemien mgl.
3. Intermediärer Zyklus
→ epidemiologisch betrachtet: gefährl. Verbindung zw. 1 u. 2
→ in waldnahen kl. Siedlungen, in denen Menschen und Affen eng
nebeneinander leben
Inkubationszeit
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3 bis 6 Tage
Klinische Symptomatik
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Von asympt. bis Erkrankung mit milder
Symptomatik (bes. bei Kindern)
Erkrankung verläuft meist in zwei Phasen:
1. Phase: ak. Beginn mit Fieber (39 – 40 °C),
Schüttelfrost, Myalgien, Kopfschmerzen, Ü/E,
Nasenbluten
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Rückgang der klin. Symptome innerhalb von 3-4
Tagen.
Es tritt bei der Mehrzahl der Patienten die Genesung
ein
2. Phase: bei etwa 15% der Erkrankten kommt es
zur toxischen Phase, d.h., das Fieber steigt bei
fallendem Puls (40/min.) erneut an, Hämatemesis,
blutige Durchfälle, Blutungen aus versch. Körperöffnungen, in Organe und in die Haut
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Leberbeteiligung → Ikterus
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Nierenfktnsstrg. → Albuminurie, Anurie
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Strgn. des ZNS → Sprachschwierigkeiten,
Nystagmus, Bewegungsstrg., Tremor, Krämpfe
(zerebrales Ödem)
Letalität
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Etwa die Hälfte der Pat. mit toxischer Phase stirbt
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Gesamtletalität des Gelbfiebers: 10 - 20%
Immunität
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Ein Überstehen der Erkrankung bedeutet
lebenslange Immunität
Ebenso bei einer inapparenten Infektion
Diagnostik
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RT-PCR (Schnelltest) → pos. am ersten KH-tag
Direkter Virusnachweis aus Blut meist erst am 3.-8.
Fiebertag mgl.
AK IgM und IgG erst nach 5-10 Tagen nach KHbeginn nachweisbar
! Kreuzreaktionen mit AK gegen andere Flaviviren
beachten (FSME, Dengueviren)
IgM-AK verschwinden nach 6-12 Monaten
Neutralisierende IgG-AK persistieren lebenslang
und schützen vor Reinfektionen
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Veränderungen im Blutbild
→ Granulozytose
→ Thrombozytopenie
→ Lympho- und Monozytose
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ab 4. KH-tag: Proteinurie typisch
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in 2. KH-woche: Leberenzyme können stark erhöht sein
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Gerinnungsstörungen und hohe Konzentration von
harnpflichtigen Substanzen können auf MOV hinweisen
Therapie
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symptomatisch
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ITS bei schweren Verläufen
Präventiv- und
Bekämpfungsmaßnahmen
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STIKO (Ständige Impfkommission am RKI)
empfiehlt:
→ Impfung (Impfschutz nach 7-10- Tagen, hält
mind. 10 Jahre), ! Hühnereiweißallergie!
→ Impfanforderungen der Ziel- oder Transitländer
beachten
→ Impfung in gesundheitsbehördlich zugelassener
Gelbfieber-Impfstelle
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Allgemeine Maßnahmen:
→ Schutz vor Mückenstiche (geeignete Kleidung,
Moskitonetze)
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Stechmücke ist tag- und nachtaktiv!
Maßnahmen für Patienten und
Kontaktpersonen
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bei fieberhaften Erkrankungen und entsprechender
Reiseanamnese dieses KH-bild rechtzeitig mit in die
DD einbeziehen
bei KH-verdacht → stat. Einweisung in eine Klinik
mit tropenmed. Erfahrungen
Maßnahmen für Kontaktpers. Sind nicht notwendig
→ Ansteckung von Mensch zu Mensch nur in
seltenen Fällen
Maßnahmen bei Ausbrüchen
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Impfung ungeschützter Personen
( Riegelungsimpfung )
Mückenbekämpfungsmaßnahmen
!rasche Erfassung ist sehr wichtig, um reagieren zu
können!
Meldepflicht
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§ 6 IfSG
→ KH-verdacht, Erkrankung und Tod an virusbed.
Hämorrhagischen Fieber durch Arzt des GA)
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§ 7 IfSG
→ direkter oder indirekter Nachweis des Gelbfiebervirus)
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§ 12 IfSG
→ zusätzlich zu §6 u.§ 7 müssen bestätigte
Gelbfiebererkrankungen vom GA an die oberste
Gesundheisbehörde und von dort unverzüglich an das RKI
übermittelt werden, welches dann die WHO informiert
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Quelle: Bildarchiv Kleinert
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