Campylobacter - Neckar-Odenwald

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FD Gesundheitswesen, Neckarelzer Str. 7, 74821 Mosbach
Tel. 06261/84-2446 Fax: 06261/84-4748
Ihr Gesundheitsamt
informiert
Campylobacter
infektiöse Gastroenteritis
Erreger: z.B.
C. jejuni (Darmerkrankung)
C. coli (Darmerkrankung)
C. fetus (generalisierte Erkrankung)
Vorkommen:
weltweit, C. ist der häufigste bakterielle Durchfallerreger in Deutschland
Reservoir: Wildtiere (freilebende Vögel und Säugetiere)
Haustiere (Geflügel, Schweine, Milchrinder, Hunde, Katzen u.a.)
Übertragung
Ansteckung
⇒ vorzugsweise lebensmittelbedingt, z.B.Geflügelfleisch, -produkte (nicht aber Eier) und anderes Fleisch,
nicht pasteurisierte Milch, nicht aufbereitetes Trinkwasser
⇒ Kontakt zu Haustieren (Hund, Katze)
⇒ Beim Baden in verunreinigten Oberflächengewässern
⇒ Von Mensch zu Mensch (Schmierinfektion/ fäkal – oral), sehr selten, eine direkte Übertragung von
Mensch zu Mensch ist jedoch wegen der geringen krankheitsauslösenden Infektionsdosis von ≥
500 Keimen insbesondere bei Kindern möglich
⇒ Die Erreger können, vor allem bei niedrigen Umgebungstemperaturen, einige Zeit in der Umwelt oder in
Lebensmitteln überleben, sich aber nicht außerhalb des Wirtsorganismus, also z. B. in Lebensmitteln,
vermehren. Darin unterscheiden sie sich z. B. von Salmonellen
Diagnostik:
Nachweis der Erreger oder Antigennachweis im Stuhl
Inkubationszeit:
die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit dauert in der Regel 2- 5 Tage
(in Ausnahmen 1-10 Tage)
Dauer
der Ansteckung:
Solange der Erreger über den Stuhl ausgeschieden wird (ca. 2-4 Wochen), bei sehr Abwehrgeschwächten
ist auch eine längere Ausscheidung möglich
Symptome:
sehr unterschiedlich - viele Infektionen verlaufen asymptomatisch
Durchfall (breiig bis wässrig,selten auch blutig) Bauchschmerzen,
Krankheitsbeginn oft mit Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Gelenkbeschwerden, Muskelschmerzen
Dauer der Erkrankung: 1 – 7 Tage im Durchschnitt
Verlauf:
sehr unterschiedlich, von leicht (fast symptomlos) bis sehr schwer.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Komplikationen ( Gelenkentzündung, Venenentzündung
Gehirnhautentzündung, Herzklappenentzündung und Blutvergiftung) auftreten; dies ist jedoch äußerst selten.
Besondere Sorgfalt bei Säuglingen, alten und chronisch kranken Menschen !
Therapie:
In der Regel heilt die Erkrankung nach ca. 1 Woche von selbst aus und eine symptomatische Behandlung ist
ausreichend. In 5-10% der Fälle ist ein Wiederauftreten möglich. Eine antibiotische Therapie ist bei hohem
Fieber oder schwerem Verlauf angezeigt.
Bitte Kontakt mit einem Arzt aufnehmen, sobald Beschwerden auftreten!
Campylobacter Merkblatt Seite 2
Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet jeden Betroffenen zur Auskunft und Mitwirkung gegenüber den
Beauftragten des Gesundheitsamtes
Meldepflicht
Es besteht Meldepflicht gem. §§ 6, 7. an das Gesundheitsamt. Nach § 6 IfSG sind Krankheitsverdacht und Erkrankung meldepflichtig, wenn die entsprechende Person eine Tätigkeit nach § 42 IfSG (Lebensmittelbereich)
ausübt. Tritt bei Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe eine infektiöse Gastroenteritis auf, sind sie verpflichtet,
dies unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.
Eine Gastroenteritis bei Kindern unter 6 Jahren ist von den Leitern der Gemeinschaftseinrichtung zu melden.
Eltern oder Sorgeberechtigte haben eine Gastroenteritis bei Kindern unter 6 Jahren unverzüglich der Gemeinschaftseinrichtung zu melden (§ 34 IfSG).
Tätigkeitsverbot:
Kranke und Krankheitsverdächtige dürfen nicht beim erwerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen
von Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden (§§ 31, 42 IfSG). Das Tätigkeitsverbot ist bis zur völliger Symptomfreiheit (Abklingen des Durchfalls) aufrecht zu erhalten. Eine konsequente Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist
unabdingbar. In der Regel sind längere Verbote und Nachkontrollen (Stuhlproben) nicht notwendig, wenn die erforderlichen Hygienemaßnahmen wirksam eingehalten werden.
Besuchsverbot:
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, die an infektiöser Gastroentritis erkrankt sind oder dessen verdächtig sind,
dürfen Kindergärten, Kinderheime o.ä. Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen ( §§ 33, 34 IfSG). Während der
Dauer ihrer Erkrankung sollten Patienten zu Hause bleiben und die aufgeführten Hygienemaßnahmen beachten.
Nach Abklingen des Durchfalls können Gemeinschaftseinrichtungen wieder besucht werden.
Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Bei Kleinkindern in Kindertagesstätten ist wegen der Möglichkeit einer direkten Übertragung von Mensch zu Mensch
jedoch weiterhin Vorsicht geboten und die Durchführung der aufgeführten Hygienemaßnahmen sollte durch die Einrichtung selbst überwacht werden.
Maßnahmen zur Prophylaxe und Verhütung der Weiterverbreitung:
⇒ Strikte Einhaltung der Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln, der Toilettenhygiene und der Hygiene bei der Haustierpflege/Tierkontakt (gründliches Händewaschen / Händedesinfektion)
⇒ Lebensmittel nicht ungekühlt lagern – besonders wichtig in der warmen Jahreszeit
⇒ Bei Auftauen von tiefgefrorenen Lebensmitteln sollte Verunreinigung durch Auftauwasser vermieden
werden.
⇒ Durchgaren der Lebensmittel (10 Min. erhitzen bei 70°C im Kern tötet die Erreger ab)
⇒ Kein Genuß von Rohmilch (bitte vorher abkochen)
⇒ Separate Handtücher oder Einmalhandtücher in Bad und Toilette im Erkrankungsfall
⇒ Anwendung von Desinfektionsmitteln zur Beseitigung von Stuhlverunreinigungen bzw. nach Kontakt mit
Ausscheidungen. Erkrankte sollten nach Möglichkeit eine separate Toilette benutzen. Nach jedem Toilettenbesuch sollten die Spülarmatur sowie die WC-Brille mit einem geeigneten Haushaltsreiniger oder
Desinfektionsmittel abgewischt werden
⇒ Gebrauchte Handtücher, Leibwäsche und evtl. mit Ausscheidungen verunreinigte Bettwäsche müssen beim
Waschvorgang über 70°C erhitzt werden. Andernfalls sollte ein Wäschedesinfektionsmittel angewandt werden.
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