Merkblatt Landratsamt MainMain-TauberTauber-Kreis Gesundheitsamt Albert-Schweitzer-Str. 31 97941 Tauberbischofsheim Tel.: 09341/82-5579, Fax: 09341/82-5560 E-Mail: [email protected] Internet: www.main-tauber-kreis.de Infektionen mit Campylobacter Erreger Campylobacter sind Stäbchen-Bakterien. Vorkommen Infektionen mit Campylobacter sind weltweit verbreitet. Kinder unter 6 Jahren sind besonders häufig betroffen. Die Bakterien kommen vor allem im Darm von Geflügel vor, aber auch Nutztiere wie Milchrinder und Schweine, freilebende Vögel und Säugetiere sowie Haushunde und Katzen (besonders durchfallerkrankte Welpen und Katzen) sind betroffen. Im Gegensatz zu den Salmonellen können sich Campylobacterbakterien nicht außerhalb des Wirtsorganismus, also z.B. in Lebensmitteln vermehren. Übertragungsweg Campylobacter-Erkrankungen sind überwiegend lebensmittelbedingt und werden z.B. durch nicht ausreichend durchgegartes Geflügelfleisch, rohe Milch und Milchprodukte oder vereinzelt auch durch infizierte Wild- und Haustiere übertragen. Campylobacter-bakterien überleben das Tiefgefrieren unbeschadet. Das Erhitzen von Lebensmittel über 70°C tötet die Bakterien sicher ab. Aufgrund der geringen krankheitsauslösenden Infektionsdosis von > 500 Keimen sind Übertragungen von Mensch zu Mensch insbesondere bei Kindern möglich. Auch Infektionen beim Baden in kontaminierten Oberflächengewässern kommen vor. Inkubationszeit Die Zeit, die zwischen der Infektion mit Campylobacter und dem Auftreten der ersten Symptome vergeht (Inkubationszeit) beträgt 2 - 5 Tage in Einzelfällen 1 - 10 Tage. Symptome Nach der Inkubationszeit kommt es in den meisten Fällen zur ersten Krankheitszeichen wie Frösteln, Gliederschmerzen und allgemeinen Krankheitsgefühl. Nach einem halben bis einem Tag setzt meist ein plötzlicher Fieberanstieg ein und es kommt zu krampfartigen Bauchschmerzen, Übelkeit sowie wässrige und teils blutigen Durchfällen. In der Regel klingt das Fieber nach wenigen Tagen, der Durchfall nach 2 bis 7 Tagen ab. Bei schweren Verläufen kann der durchfallbedingte Wasser- und Salzverlust zu einer lebensbedrohlichen Situation insbesondere bei älteren Menschen, Säuglingen, Kleinkindern und abwehr-geschwächten Personen führen. Dauer der Ansteckungsfähigkeit Die Campylobacterbakterien werden während der Erkrankung mit dem Stuhl ausgeschieden. Die mittlere Ausscheidungsdauer nach der Genesung beträgt 2 bis 4 Wochen. Patienten sind solange infektiös, solange Campylobacterbakterien ausgeschieden werden. Bei immungeschwächten Personen ist mit einer Langzeitausscheidung zu rechnen. Hygienemaßnahmen Da Campylobacter während der Erkrankung und z.T. auch nach der Genesung über 2 bis 4 Wochen ausgeschieden werden, können Personen schon über kleinste Verunreinigungen die Krankheitserreger auf Gegenstände oder Speisen übertragen. Um dies zu verhindern sind folgende Maßnahmen während der Erkrankung und der Phase der Ausscheidung notwendig: Hände nach jedem Toilettenbesuch mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel einreiben und erst danach die Hände mit einem seifenhaltigen Mittel gründlich waschen. Dies gilt auch nach Kontakt mit vermutlich kontaminierten Gegenständen (z.B. Windeln), Arbeitsgeräten- und Flächen in der Küche sowie vor der Zubereitung von Mahlzeiten. Jeder sollte zu Hause sein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher benutzen. Gesetzliche Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz Der Nachweis des Erregers ist nach dem Infektionsschutzgesetz dem Gesundheitsamt zu melden. Der Verdacht bzw. die Erkrankung ist meldepflichtig wenn der Betroffene im Lebensmittelbereich tätig ist oder 2 oder mehr Personen von der Erkrankung betroffen sind und ein epidemiologischer Zusammenhang besteht. Kinder unter 6 Jahren, die an einer Campylobacter-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die Räumlichkeiten von Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen erst dann wieder betreten, wenn nach Einschätzung des behandelnden Arztes eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist. Bei Kleinkindern in Kitas ist wegen der Möglichkeit einer direkten Übertragung von Mensch zu Mensch jedoch weiterhin Vorsicht geboten und die Durchführung der aufgeführten Hygienemaßnahmen sollte durch die Einrichtung selbst überwacht werden. Personen, die an einer Campylobacter-Infektion erkrankt sind oder bei denen der Verdacht einer Erkrankung besteht, dürfen gemäß § 42 Infektionsschutzgesetz nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sowie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sein. Die Aufhebung des Tätigkeitsverbotes erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt. Sollten Sie Fragen zu diesem Merkblatt haben, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis. Stand: Oktober 2013