Merkblatt des Gesundheitsamtes zur Campylobacter

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Merkblatt
Landratsamt MainMain-TauberTauber-Kreis
Gesundheitsamt
Albert-Schweitzer-Str. 31
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/82-5579, Fax: 09341/82-5560
E-Mail: [email protected]
Internet: www.main-tauber-kreis.de
Infektionen mit Campylobacter
Erreger
Campylobacter sind Stäbchen-Bakterien.
Vorkommen
Infektionen mit Campylobacter sind weltweit verbreitet. Kinder unter 6 Jahren sind besonders häufig betroffen. Die
Bakterien kommen vor allem im Darm von Geflügel vor, aber auch Nutztiere wie Milchrinder und Schweine,
freilebende Vögel und Säugetiere sowie Haushunde und Katzen (besonders durchfallerkrankte Welpen und
Katzen) sind betroffen. Im Gegensatz zu den Salmonellen können sich Campylobacterbakterien nicht außerhalb des
Wirtsorganismus, also z.B. in Lebensmitteln vermehren.
Übertragungsweg
Campylobacter-Erkrankungen sind überwiegend lebensmittelbedingt und werden z.B. durch nicht ausreichend
durchgegartes Geflügelfleisch, rohe Milch und Milchprodukte oder vereinzelt auch durch infizierte Wild- und
Haustiere übertragen. Campylobacter-bakterien überleben das Tiefgefrieren unbeschadet. Das Erhitzen von
Lebensmittel über 70°C tötet die Bakterien sicher ab.
Aufgrund der geringen krankheitsauslösenden Infektionsdosis von > 500 Keimen sind Übertragungen von Mensch
zu Mensch insbesondere bei Kindern möglich. Auch Infektionen beim Baden in kontaminierten
Oberflächengewässern kommen vor.
Inkubationszeit
Die Zeit, die zwischen der Infektion mit Campylobacter und dem Auftreten der ersten Symptome vergeht
(Inkubationszeit) beträgt 2 - 5 Tage in Einzelfällen 1 - 10 Tage.
Symptome
Nach der Inkubationszeit kommt es in den meisten Fällen zur ersten Krankheitszeichen wie Frösteln,
Gliederschmerzen und allgemeinen Krankheitsgefühl. Nach einem halben bis einem Tag setzt meist ein plötzlicher
Fieberanstieg ein und es kommt zu krampfartigen Bauchschmerzen, Übelkeit sowie wässrige und teils blutigen
Durchfällen. In der Regel klingt das Fieber nach wenigen Tagen, der Durchfall nach 2 bis 7 Tagen ab. Bei schweren
Verläufen kann der durchfallbedingte Wasser- und Salzverlust zu einer lebensbedrohlichen Situation insbesondere
bei älteren Menschen, Säuglingen, Kleinkindern und abwehr-geschwächten Personen führen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Campylobacterbakterien werden während der Erkrankung mit dem Stuhl ausgeschieden. Die mittlere
Ausscheidungsdauer nach der Genesung beträgt 2 bis 4 Wochen. Patienten sind solange infektiös, solange
Campylobacterbakterien ausgeschieden werden. Bei immungeschwächten Personen ist mit einer Langzeitausscheidung zu rechnen.
Hygienemaßnahmen
Da Campylobacter während der Erkrankung und z.T. auch nach der Genesung über 2 bis 4 Wochen ausgeschieden
werden, können Personen schon über kleinste Verunreinigungen die Krankheitserreger auf Gegenstände oder
Speisen übertragen. Um dies zu verhindern sind folgende Maßnahmen während der Erkrankung und der Phase der
Ausscheidung notwendig:
Hände nach jedem Toilettenbesuch mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel einreiben und erst danach
die Hände mit einem seifenhaltigen Mittel gründlich waschen. Dies gilt auch nach Kontakt mit vermutlich
kontaminierten Gegenständen (z.B. Windeln), Arbeitsgeräten- und Flächen in der Küche sowie vor der Zubereitung
von Mahlzeiten. Jeder sollte zu Hause sein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher benutzen.
Gesetzliche Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz
Der Nachweis des Erregers ist nach dem Infektionsschutzgesetz dem Gesundheitsamt zu melden. Der Verdacht
bzw. die Erkrankung ist meldepflichtig wenn der Betroffene im Lebensmittelbereich tätig ist oder 2 oder mehr
Personen von der Erkrankung betroffen sind und ein epidemiologischer Zusammenhang besteht.
Kinder unter 6 Jahren, die an einer Campylobacter-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die
Räumlichkeiten von Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen erst dann wieder betreten, wenn nach
Einschätzung des behandelnden Arztes eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist.
Bei Kleinkindern in Kitas ist wegen der Möglichkeit einer direkten Übertragung von Mensch zu Mensch jedoch
weiterhin Vorsicht geboten und die Durchführung der aufgeführten Hygienemaßnahmen sollte durch die
Einrichtung selbst überwacht werden.
Personen, die an einer Campylobacter-Infektion erkrankt sind oder bei denen der Verdacht einer Erkrankung
besteht, dürfen gemäß § 42 Infektionsschutzgesetz nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sowie in Küchen von
Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sein. Die Aufhebung
des Tätigkeitsverbotes erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt.
Sollten Sie Fragen zu diesem Merkblatt haben, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis.
Stand: Oktober 2013
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