Goodwill

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3. Abbildung (Messung) der Liquidität
Exkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz
• US-amerikanische „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP) bzw. IFRS
(International Financial Reporting Standards)
• Zweck: Bereitstellung von Informationen im Jahresabschluss, die für den Aktionär bzw.
den Gläubiger entscheidungserheblich sind („decision usefulness“)
• hier: Bewertung des Goodwills
• Der (derivative) Goodwill ist der Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis P für die
Eigentumsrechte des Unternehmens und der Summe der einzelnen Werte der
Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der übernommenen Schulden.
Beispiel:
Unternehmen 1 erwirbt Unternehmen 2
P = 4.000; Buchwert Vermögensgegenstände 5.000; Schulden (Verbindlichkeiten)
2.700; Buchwert Eigenkapital 2.300; Unternehmen 1 zahlt 4.000 – 2.300 = 1.700 mehr
als den Buchwert des Eigenkapitals für die Eigentumsrechte und übernimmt die
Schulden in Höhe von 2.700. Der bezahlte Goodwill ist folglich 1.700!
© Jochen Drukarczyk
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3. Abbildung (Messung) der Liquidität
• Dieser Goodwill muss gemäß US-GAAP vom erwerbenden Unternehmen 1 aktiviert
werden. Er gilt als selbständig bewertbarer Vermögensgegenstand. Damit wird der
gesamte gezahlte Kaufpreis P = 4.000 aktiviert (Erstbewertung).
• Wie erfolgt die Bewertung des Goodwills in den Folgeperioden (Folgebewertung)?
Der Financial Accounting Standard Board (FASB) argumentiert, dass ein Goodwill
künftige erwartete Nettoeinzahlungen (benefits) reflektiert: Nur deshalb zahlt der
Aufkäufer mit P = 4.000 mehr als den Buchwert des Eigenkapitals (2.300). Folglich
darf der Goodwill nur dann niedriger bewertet werden, wenn sein Wert wegen
niedrigerer benefits gefallen ist. Spätere Wertsteigerungen des Goodwill dürfen nicht
erfasst werden.
• Die niedrigere Bewertung von Goodwill erfolgt formal über Abschreibungen auf den
Goodwill:
Ab t (GW ) = max{0, GWt −1 − GWt }.
• Beispiel: Die Eigentümer des kaufenden Unternehmens 1 schätzen die Nettoeinzahlungen des Unternehmens 2 so ein:
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3. Abbildung (Messung) der Liquidität
(1)
(2)
Umsatzerlöse
Betriebliche
Aufwendungen
Abschreibungen
Zinsaufwendungen
Reinvestitionen
Tilgungen
Ausschüttungen
(7)=(1)-(2)-(4)-(5)-(6)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
1
4.000
2.640
2
4.200
2.772
3
4.400
2.904
4
4.500
2.970
5
4.500
2.970
6 ff.
4.500
2.970
500
216
600
544
590
216
660
552
600
216
720
560
650
216
780
534
700
216
840
474
840
216
840
474
F0BW = 2.700; i v = 0, 08
Alternativrendite der Eigentümer = 0,12;
gezahlter Preis P0 = 4.000
BKW0 (EK) = E0 = 4.174
V0BW = 5.000 = 2.700 + 2.300; GW0 = 1.700
• Der Goodwill im Zeitpunkt 0 ist 1.700.
• Wie hoch ist Goodwill am Ende der Periode 1? Ist eine Abschreibung auf den Goodwill in
Periode 1 vorzunehmen?
V1BW = V0BW − Ab1 + I1 = 5.000 − 500 + 600 = 5.1001)
F1BW = 2.700 (beachte:Tilgung in t = 1 ist Null)
E1 = 4.174(1,12) − 544 = 4.130,9
GW1 = E1 − (V1BW − F1BW ) = 4.130,9 − (5.100 − 2.700) = 1.730,9
EK1BW = 2.400
1)
V1BW = Buchwert des Vermögens in t = 1 ; V0BW = Buchwert des Vermögens in t = 0. Beide Angaben ohne Goodwill!
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3. Abbildung (Messung) der Liquidität
GW1 > GW0 Î keine Abschreibung! Wertansatz ist unverändert, da Zuschreibung nicht
zulässig ist!
Bilanzvermögen am Ende der Periode 0
V0BW
5.000
F0BW
2.700
GW0
1.700
EBW
0
a) 2.300
b) 1.700
6.700
6.700
Der Wert des Unternehmens 2 für den Käufer wird nicht vollständig ausgewiesen, weil
Käufer nur 4.000 für die Eigentumsrechte bezahlt, er aber maximal 4.174 hätte bezahlen
können.
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3. Abbildung (Messung) der Liquidität
Bilanzvermögen am Ende der Periode 1:
V1BW
5.100
F1BW
2.700
GW1
1.700
E1BW
4.100
6.800
6.800
Beachte: E1BW = 4.100 < E1 = 4.130,9 ; der Wert des Unternehmens wird auch in
t=1 nicht vollständig ausgewiesen.
Die Abweichung entsteht, weil Zuschreibung zum Goodwill nicht zulässig ist.
• Wie hoch ist Goodwill am Ende der Periode 2? Ist eine Abschreibung auf den
Goodwill vorzunehmen?
V2BW = V1BW − Ab 2 + I2 = 5.100 − 590 + 660 = 5.170
F2BW = 2.700 (es erfolgt auch in t = 2 keine Tilgung)
E2 = 4.130,9 (1,12) – 552 = 4.074,6
GW2 = E 2 − ( V2BW − F2BW ) = 4.074,6 − (5.170 − 2.700) = 1.604,6. GW2 p GW1 Jetzt ist eine AbEK BW
= 2.470
2
schreibung notwendig
Die Abschreibung beträgt Ab2(GW) = 1.700-1.604,6=95,4.
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3. Abbildung (Messung) der Liquidität
Das Bilanzvermögen sieht nach
Abschreibung so aus:
V2BW
5.170,0
F2BW
2.700,0
GW2
1.604,6
EBW
2
4.074,6
6.774,6
6.774,6
Jetzt weist die Bilanz den korrekten investitionstheoretischen Wert des Eigenkapitals E2 aus. Die Bilanzsumme signalisiert immer dann den Wert des Unternehmens
bei Fortführung, wenn der Buchwert des Goodwills durch eine Abschreibung korrigiert
BW
worden ist. Ungenau ausgewiesen wird E t , wenn
- der Käufer weniger als den maximalen Grenzpreis bezahlt,
- beim Goodwill Zuschreibungen erfolgen müssten (die nicht zulässig sind) bzw.
- kein Goodwill vorliegt bzw. der Goodwill bereits voll abgeschrieben ist und weitere
Minderungen des Wertes des Eigenkapitals deshalb nicht kenntlich gemacht werden
können.
© Jochen Drukarczyk
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