Pflegeordner Rahmenbedingungen zum Einsatz von Tieren in Pflege, Betreuung und Therapie von Patienten Inhalt 1 2 3 Grundlage.....................................................................................................................1 Allgemeines ..................................................................................................................1 Voraussetzungen zum Einsatz von Tieren ................................................................2 3.1 Stationstiere ...........................................................................................................2 3.2 Besuchstiere...........................................................................................................2 4 Finanzierung ................................................................................................................2 1 Grundlage Diese Rahmenbedingungen beziehen sich auf die Verwaltungsnorm 228/92, „Tierhaltung in der Klinik“, und auf das von der Geschäftsleitung genehmigte Konzept „Fördermassnahmen und Therapien mit Tieren“. 2 Allgemeines In der PUK machen vor Allem zwei Formen des Einsatzes von Tieren Sinn (in Bezug auf Aufenthaltsdauer der Pat. und auf den Auftrag der Klinik), nämlich der von Besuchs- und Stationstieren. Besuchstiere sind: Tiere, die mit ihren Haltern zu bestimmten Zeitpunkten zu einzelnen Patientinnen und Patienten oder zu bestimmten Patientengruppen in die Klinik kommen. Stationstiere sind: Tiere, die auf einer Station oder in Therapieräumen gehalten werden. Es besteht im Weiteren die Möglichkeit, das Angebot des Heilpädagogischen Reitens der Schweizerischen Epilepsieklinik zu nutzen (kostenpflichtig). In der PUK ist eine Person bezeichnet, die für den Einsatz von Tieren zuständig ist (z.Z. R. Tavaretti, Bereichsleiter Pflege, Tel: 2387). Alle Tiereinsätze werden von dieser Person genehmigt. Sie steht auch für Beratungen und Begleitungen zur Verfügung. Ablage: Intranet / Infocenter / Normen + Reglemente / Pflegeordner Prozessverantwortlich: Leitung Dienste 044 384 23 87 Genehmigt durch: Direktor PTS Status und Datum: Gültig ab 12.01.10 Datei-Name: TiereRahmenbedingungEi nsatzPflege.doc Seite: 1 von 3 2/3 3 Voraussetzungen zum Einsatz von Tieren Tiere kommen nur bei Patientinnen und Patienten zum Einsatz, die damit einverstanden sind. 3.1 Stationstiere Interessierte Stationen nehmen vorgängig mit der für Tiereinsätze zuständigen Person Kontakt auf. In einem vorbereitenden Gespräch werden nachfolgende Punkte besprochen, die in einem Konzept beschrieben werden müssen: • die artgerechte Tierhaltung • die für die Tiere zuständige(n) Person(en) • die Einbindung der Tiere in den Stationsalltag • der Schutz von Patientinnen und Patienten, die einen Kontakt zu Tieren ablehnen oder allenfalls aus gesundheitlichen Gründen nicht ertragen (z.B. Allergien) oder sich durch diese belästigt fühlen. Ein entsprechender Konzeptvorschlag wird durch die für Tiereinsätze zuständige Person erarbeitet. Tiere mit Kontakt zur Aussenwelt (z.B. Stationskatzen) werden regelmässig tierärztlich untersucht und sind gegen Parasiten behandelt. Die Zustimmung der Stationsleitung und der Oberärztin, des Oberarztes liegt vor. 3.2 Besuchstiere Diese Tiere (und ihre Halter) sind für ihre Aufgabe entsprechend ausgebildet. Der Einsatz bei einzelnen Patientinnen und Patienten erfolgt mit Zustimmung der behandelnden Ärzte. Die Einsätze werden im Rahmen des Pflegeprozesses (entspr. Zielsetzung, Verlaufsbericht) dokumentiert. Werden Einsätze durch Tiere von in der Behandlung involvierten Klinikmitarbeitenden geleistet, erfolgt die Dokumentation (Verlaufsbericht) durch diese direkt, andernfalls durch die Pflegenden der betreffenden Station. 4 Finanzierung Der Einsatz von Besuchstieren erfolgt unentgeltlich. Den Tierhaltern wird, analog der Einsätze freiwillig Helfender, eine Wegentschädigung ausgerichtet. Die laufenden Kosten (Futter, Einstreu etc.) für die Haltung von Stationstieren müssen durch die betreffende Station über das Aktivitätenbudget finanziert werden. Im Therapiebereich erfolgt die Deckung der laufenden Kosten über das Materialbudget. Ausserordentliche Kosten (Tierarztrechnungen) werden in einem vertretbaren Mass über die Klinikbetriebsrechnung beglichen. Ablage: Intranet / Infocenter / Normen + Reglemente / Pflegeordner Prozessverantwortlich: Leitung Dienste 044 384 23 87 Genehmigt durch: Direktor PTS Status und Datum: Gültig ab 12.01.10 Datei-Name: TiereRahmenbedingungEi nsatzPflege.doc Seite: 2 von 3 3/3 Revision / Versions – History Nächste Revision im Januar 2012. Versionshistory: Kapitel Änderungen keine Ablage: Intranet / Infocenter / Normen + Reglemente / Pflegeordner Prozessverantwortlich: Leitung Dienste 044 384 23 87 Genehmigt durch: Direktor PTS Status und Datum: Gültig ab 12.01.10 Datei-Name: TiereRahmenbedingungEi nsatzPflege.doc Seite: 3 von 3