Rahmenbedingungen zum Einsatz von Tieren in der Pflege

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Pflegeordner
Rahmenbedingungen zum Einsatz von Tieren in Pflege,
Betreuung und Therapie von Patienten
Inhalt
1
2
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Grundlage.....................................................................................................................1
Allgemeines ..................................................................................................................1
Voraussetzungen zum Einsatz von Tieren ................................................................2
3.1
Stationstiere ...........................................................................................................2
3.2
Besuchstiere...........................................................................................................2
4
Finanzierung ................................................................................................................2
1
Grundlage
Diese Rahmenbedingungen beziehen sich auf die Verwaltungsnorm 228/92,
„Tierhaltung in der Klinik“, und auf das von der Geschäftsleitung genehmigte Konzept „Fördermassnahmen und Therapien mit Tieren“.
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Allgemeines
In der PUK machen vor Allem zwei Formen des Einsatzes von Tieren Sinn (in Bezug
auf Aufenthaltsdauer der Pat. und auf den Auftrag der Klinik), nämlich der von Besuchs- und Stationstieren.
Besuchstiere sind:
Tiere, die mit ihren Haltern zu bestimmten Zeitpunkten zu einzelnen Patientinnen und Patienten oder zu bestimmten Patientengruppen in die Klinik kommen.
Stationstiere sind:
Tiere, die auf einer Station oder in Therapieräumen gehalten werden.
Es besteht im Weiteren die Möglichkeit, das Angebot des Heilpädagogischen Reitens
der Schweizerischen Epilepsieklinik zu nutzen (kostenpflichtig).
In der PUK ist eine Person bezeichnet, die für den Einsatz von Tieren zuständig ist
(z.Z. R. Tavaretti, Bereichsleiter Pflege, Tel: 2387). Alle Tiereinsätze werden von dieser Person genehmigt. Sie steht auch für Beratungen und Begleitungen zur Verfügung.
Ablage:
Intranet / Infocenter / Normen
+ Reglemente / Pflegeordner
Prozessverantwortlich:
Leitung Dienste
044 384 23 87
Genehmigt durch:
Direktor PTS
Status und Datum:
Gültig ab 12.01.10
Datei-Name:
TiereRahmenbedingungEi
nsatzPflege.doc
Seite:
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Voraussetzungen zum Einsatz von Tieren
Tiere kommen nur bei Patientinnen und Patienten zum Einsatz, die damit einverstanden sind.
3.1 Stationstiere
Interessierte Stationen nehmen vorgängig mit der für Tiereinsätze zuständigen Person
Kontakt auf. In einem vorbereitenden Gespräch werden nachfolgende Punkte besprochen, die in einem Konzept beschrieben werden müssen:
• die artgerechte Tierhaltung
• die für die Tiere zuständige(n) Person(en)
• die Einbindung der Tiere in den Stationsalltag
• der Schutz von Patientinnen und Patienten, die einen Kontakt zu Tieren ablehnen
oder allenfalls aus gesundheitlichen Gründen nicht ertragen (z.B. Allergien) oder
sich durch diese belästigt fühlen.
Ein entsprechender Konzeptvorschlag wird durch die für Tiereinsätze zuständige Person erarbeitet.
Tiere mit Kontakt zur Aussenwelt (z.B. Stationskatzen) werden regelmässig tierärztlich untersucht und sind gegen Parasiten behandelt.
Die Zustimmung der Stationsleitung und der Oberärztin, des Oberarztes liegt vor.
3.2 Besuchstiere
Diese Tiere (und ihre Halter) sind für ihre Aufgabe entsprechend ausgebildet.
Der Einsatz bei einzelnen Patientinnen und Patienten erfolgt mit Zustimmung der behandelnden Ärzte.
Die Einsätze werden im Rahmen des Pflegeprozesses (entspr. Zielsetzung, Verlaufsbericht) dokumentiert. Werden Einsätze durch Tiere von in der Behandlung involvierten Klinikmitarbeitenden geleistet, erfolgt die Dokumentation (Verlaufsbericht) durch
diese direkt, andernfalls durch die Pflegenden der betreffenden Station.
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Finanzierung
Der Einsatz von Besuchstieren erfolgt unentgeltlich. Den Tierhaltern wird, analog der
Einsätze freiwillig Helfender, eine Wegentschädigung ausgerichtet.
Die laufenden Kosten (Futter, Einstreu etc.) für die Haltung von Stationstieren müssen
durch die betreffende Station über das Aktivitätenbudget finanziert werden. Im Therapiebereich erfolgt die Deckung der laufenden Kosten über das Materialbudget. Ausserordentliche Kosten (Tierarztrechnungen) werden in einem vertretbaren Mass über
die Klinikbetriebsrechnung beglichen.
Ablage:
Intranet / Infocenter / Normen
+ Reglemente / Pflegeordner
Prozessverantwortlich:
Leitung Dienste
044 384 23 87
Genehmigt durch:
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