Hochschule Esslingen Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege Glücksspielsucht, Persönlichkeitsstörungen und Depression - Konsequenzen für die Soziale Arbeit in der Suchthilfe - Von: Sabine Kaiser Matrikelnr.: 737005 Wintersemester 11/12 BetreuerIn: Zweitkorrektor: Prof. Dr. Marion Laging Prof. Dr. Thomas Heidenreich 1. Inhalt Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 4 2. Einleitung ................................................................................................................... 5 3. Definitionen ................................................................................................................ 7 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.1 4. Komorbidität psychische Störung und Sucht ............................................................ 10 4.1 Doppeldiagnose ......................................................................................... 10 4.1.2 Komorbidität ............................................................................................... 10 4.1.3 Bedeutung des Begriffs der Doppeldiagnose in der Forschung .................. 11 Erklärungsansätze ......................................................................................................... 12 4.2.1 Modell der Wechselwirkung........................................................................ 12 4.2.2 Multifaktorielles Modell ............................................................................... 12 4.2.3 Modell der sekundären Suchtentwicklung .................................................. 14 4.3 4.4 Verlauf und Prognose ................................................................................................... 15 Persönlichkeitsstörungen und Sucht .......................................................................... 16 4.4.1 Borderline-Persönlichkeitsstörung .............................................................. 16 4.4.2 Narzisstische Persönlichkeitsstörung ......................................................... 17 4.4.3 Dissoziale Persönlichkeitsstörung .............................................................. 18 4.5 4.6 4.7 Depression ...................................................................................................................... 19 Glücksspielsucht ............................................................................................................ 20 Zusammenhang von Persönlichkeitsstörungen, Depression und ........................... Glücksspielsucht.............................................................................................................. 20 Epidemiologie........................................................................................................... 21 5.1 5.2 6. Begriffsbestimmung ....................................................................................................... 10 4.1.1 4.2 5. Psychische Störung ......................................................................................................... 7 Sucht .................................................................................................................................. 8 Abhängigkeit ..................................................................................................................... 8 Verhaltenssucht ............................................................................................................... 8 Pathologische Glücksspielsucht .................................................................................... 9 Persönlichkeitsstörungen und Affektive Störungen .................................................... 9 Delinquenz ........................................................................................................................ 9 Glücksspielsucht in Deutschland ................................................................................ 21 Persönlichkeitsstörungen, Depressionen und Glücksspielsucht ............................ 23 Lebenslage Glücksspielsüchtiger ............................................................................. 23 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 Arbeitslosigkeit ............................................................................................................... 24 Schulden ......................................................................................................................... 25 Straffälligkeit ................................................................................................................... 26 Familie und Co-Abhängigkeit ....................................................................................... 27 Suizidalität....................................................................................................................... 28 1 7. Welche Interventionen erfordern Doppeldiagnose-PatientInnen in der Suchthilfe? ... 29 8. Vorbeugende Interventionen für Glücksspielabhängige mit Komorbidität ................. 31 8.1 8.2 9. Prävention ....................................................................................................................... 31 Projekte für Glücksspielsüchtige ................................................................................. 33 Behandlungsansätze ................................................................................................ 35 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 10. Ambulante Behandlung ................................................................................................ 36 Stationäre Behandlung ................................................................................................. 38 Geld- und Schuldenmanagement ............................................................................... 40 Abstinenz- oder Akzeptanzorientierung? ................................................................... 41 Nachsorge....................................................................................................................... 43 Reintegration in das Berufsleben ................................................................................ 44 Suchthilfe und Sozialpsychiatrie ........................................................................... 46 10.1 10.2 10.3 11. Die süchtige PatientIn in der Psychiatrie ................................................................... 46 Die DoppeldiagnosepatientIn zwischen den Hilfesystemen ................................... 47 Zusammenarbeit und Kooperation.............................................................................. 49 Rechtliche Grundlagen ......................................................................................... 50 11.1 11.2 11.3 11.4 12. Rehabilitation .................................................................................................................. 50 Gesetzliche Krankenkassen ........................................................................................ 51 Gesetzliche Rentenversicherung ................................................................................ 52 Integrierte Versorgung .................................................................................................. 53 Interventionsansätze bei Komorbidität von psychischen Störungen und Glücksspielsucht ................................................................................................... 54 12.1 12.2 Spezifische Interventionen in der Suchthilfe ............................................................. 54 Integrative Zusammenarbeit von Suchthilfe und Sozialpsychiatrie ....................... 57 12.2.1 Rehabilitative Maßnahmen in der Suchthilfe .............................................. 57 12.2.1.1 Ambulante Suchtberatung ................................................................... 58 12.2.1.1.1 Caritas im Erzbistum Köln in Neuss ................................................ 58 12.2.1.1.2 Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. ................. 59 12.2.1.1.3 Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. ......................................... 59 12.2.1.2 Stationäre Hilfen und Fachkliniken ...................................................... 60 12.2.1.2.1 Fachklinik Fredeburg ....................................................................... 60 12.2.1.2.2 Caritas im Erzbistum Köln ............................................................... 61 12.2.2 Rehabilitative Maßnahmen in der Sozialpsychiatrie ................................... 62 12.2.2.1 Ambulante Hilfen ................................................................................. 62 12.2.2.1.1 SUPA GmbH Hannover ................................................................... 62 12.2.2.2 Stationäre Hilfen und Fachkliniken ...................................................... 62 12.2.2.2.1 Fachabteilung Bad Rehburg ............................................................ 62 12.2.2.2.2 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Eimsbüttel ................................ 63 13. Perspektiven und Fazit ......................................................................................... 64 2 14. 14.1 14.2 15. Quellenverzeichnis ............................................................................................... 66 Literaturverzeichnis ....................................................................................................... 66 Internetverzeichnis ........................................................................................................ 79 Anhang ................................................................................................................. 81 Abb.1 Die drei Stadien der Glücksspielsuchtentwicklung ................................................... 81 Abb.2 Multifaktorielles Modell .................................................................................................. 82 Abb.3 Häufigkeit komorbider Störungen bei bei pathologischen Glücksspielern ............ 83 Abb.4 Auftreten komorbider psychiatrischer Störungen vor und nach Beginn des pathologischen Glücksspielens in % .......................................................................... 84 16. Erklärung .............................................................................................................. 85 3 1. Abkürzungsverzeichnis affS affektive Störung BPS Borderline-Persönlichkeitsstörung BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung DBT-Konzept Dialektisch-Behaviorale Therapie DD Doppeldiagnose DSM-IV Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders IV FDR Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. GlS Glücksspielsucht GpZ Gemeindepsychiatrisches Zentrum ICD-10 Internationale Klassifikation psychischer Störungen MI/MET Motivational Interviewing/ Motivierende Gesprächsführung nsA nichtstoffliche Abhängigkeit psyS psychische Störung SMA Substanzmittelabhängigkeit PS Persönlichkeitsstörung WHO Weltgesundheitsorganisation 4 2. Einleitung Die Problematik der DD nimmt in der Suchthilfe und Sozialpsychiatrie zu. Ich habe mich mit dieser Thematik im Laufe einiger Arbeitstätigkeiten befasst. Anzumerken ist hierbei, dass ich bereits in der Wohnungslosenhilfe, einer niedrigschwellig ausgerichteten Drogenhilfe und in einem Gemeindepsychiatrischen Zentrum tätig war. Diese Tätigkeiten haben in der Stadt Stuttgart und der Stadt Frankfurt am Main stattgefunden. Auffällig war, dass man in allen drei Hilfesystemen mit hilfebedürftigen psychisch kranken Menschen zu tun hatte, welche teilweise auch suchtkrank waren. Beispielsweise ist mir im Gemeindepsychiatrischen Zentrum eine Person begegnet, welche an die Wohnungslosenhilfe angegliedert war. In der Wohnungslosenhilfe gab es oft in dem Wohnheim viele suchtkranke psychisch kranke Menschen. Meist waren diese von Drogen oder Alkohol abhängig, hatten Psychosen, Depressionen und auch Persönlichkeitsstörungen. Behandelt wurden diese jedoch nie, sie wurden lediglich in der Wohnungslosenhilfe niedrigschwellig betreut. Hierbei war es irrelevant in welchem Bundesland dies stattfand. Aber auch in der Drogenhilfe gab es vorwiegend Menschen, die an einer jahrelangen Drogenabhängigkeit, kombiniert mit einer psyS, litten. Behandelt wurde immer nur die Abhängigkeit, nie die psyS. Auffällig war, dass die Hilfesysteme getrennt voneinander waren und man oft den Eindruck hatte, dass einige dieser AdressatInnen an der falschen Stelle zu sein schienen. Jedoch kamen sie auch nie in einem anderen Hilfesystem unter. Aus diesem Grund habe ich beschlossen, mich in dieser Arbeit mit der Thematik der DD zu befassen. Úm einen umfassenden Einblick in diese Thematik zu bekommen, soll dies bundesweit geschehen. Da in der Suchthilfe vermehrt Glücksspielabhängige in Beratung und Behandlung betreut werden und diese Abhängigkeit immer aktueller wird, habe ich mich dazu entschieden, das Phänomen Doppeldiagnose anhand der Glücksspielabhängigkeit anzugehen. Von besonderem Interesse waren mir komorbide Erkrankungen wie die Depression und die PS. Aus meiner Praxiserfahrung habe ich gesehen, dass viele Abhängige aus Gründen der Depression konsumieren oder unter einer Persönlichkeitsstörung leiden. Begründungen, Erklärungen, und insbesondere auch Behandlungsansätzen für Menschen mit Glücksspielabhängigkeit und der Komorbidität von Depressionen und/oder PS möchte ich nun genauer nachgehen. Ich möchte in dieser Arbeit zunächst die auftretenden Begriffe definieren und das Phänomen DD erklären. Ebenso möchte ich kurz einige ausgewählte Erklärungsansätze darstellen. Eingehen werde ich nicht auf genetische und biologische Ansätze, sowie auf Erklärungsansätze, welche mit Psychosen und anderen psyS zu tun haben, da dies nicht Bestandteil dieser Arbeit ist. Ebenso möchte ich in dieser Arbeit auch nicht auf die Wechselwirkung von psyS und Sucht genauer eingehen und werde weitergehende psychologische Erklärungen und Zusammenhänge nur kurz anreißen.Dies 5 beinhaltet auch die Wirkung der psyS auf die Suchterkrankung. Zum Schluss gehe ich auf den Verlauf und die Prognose bei DD ein. Dann gebe ich Aufschluss auf die zumeist vorkommenden psyS bei GlücksspielerInnen. Diese werde ich anhand der Definitionen des ICD - 10 in einem Kapitel kurz erläutern. In diesem Kapitel enthalten ist auch die Klassifikation der GlS. Eingehen werde ich auf die psyS allerdings nicht ausführlich, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Abschließend werde ich den Zusammenhang von PS, Depressionen und GlS darstellen. Um weiter in das Themengebiet vorzudringen, gebe ich einen Einblick in die Epidemiologie für die Bundesrepublik bei GlS, PS und Depressionen. Dies werde ich wiederum im Zusammenhang aufzeigen, nicht allerdings auf jede spezifische psyS im Einzelnen eingehen. Schließlich gehe ich auf die Lebenslage von Glücksspielabhängigen ein. Vorkommen wird in diesem Kapitel die Thematik der Arbeitslosigkeit, Schulden, Straffälligkeit, Familie und Co-Abhängigkeit, sowie Suizidalität. Nicht eingehen werde ich auf die unterschiedlichen Spielertypen und auf epidemiologische Zahlen dieses Themas. Erklärungsansätze für Glücksspiel würde das Thema dieser Arbeit ebenso sprengen. Anhand dieser Einleitung in mein Themengebiet möchte ich im Anschluss hierauf kurz zusammenfassend darstellen, welche Interventionen die Suchthilfe bei DD benötigt. Hiervon ausgehend werde ich die nachfolgenden Kapitel aufbauen werde. Da es mir wichtig erschien, präventive Maßnahmen zu erwähnen, habe ich diesen ein eigenes Kapitel gewidmet. Erwähnen werde ich hierbei auch einige Projekte bei GlS. Schließlich gehe ich auf Behandlungsansätze in der Suchthilfe ein. Dieser Abschnitt soll zunächst das Hilfesystem der Suchthilfe mit seinen eigenen Konzepten und die Anforderungen an DD darstellen. Hierbei erwähne ich zunächst die ambulante Behandlung, die stationäre Behandlung und Geld- und Schuldenmanagement. Auf Kostenträger und die Finanzierung der Hilfen gehe ich in dieser Arbeit nicht ein. Zum Abschluss werde ich die Ansätze der Suchthilfe miteinander vergleichen und einen kurzen Einblick in die Nachsorge und Reintegration ins Berufsleben geben. Auf spezielle Maßnahmen und Projekte werde ich in diesem Zusammenhang nicht eingehen. Schließlich widme ich der Suchthilfe und Sozialpsychiatrie ein eigenes Kapitel. Vorstellen werde ich die abhängige SpielerIn in der Psychiatrie, gehe danach auf die DD-PatientIn zwischen beiden Hilfesystemen ein und stelle zum Abschluss die Zusammenarbeit und Kooperation der beiden Hilfesysteme vor. Danach leite ich den Abschluss dieser Arbeit mit rechtlichen Grundlagen ein. Ich gehe zunächst auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Rehabilitation ein, erläutere dann die Leistungsträger, gesetzliche Krankenkasse und gesetzliche Rentenversicherung und gehe zum Schluss auf die integrierte Versorgung ein. Die Unfall- und Pflegeversicherung werde ich hier nicht beschreiben, genauso wie ich das Sozialgesetzbuch II und XII nicht weiter erläutern werde. Zunächst gehe ich auf ambulante Dienste ein, darauf stelle ich 6 stationäre Hilfen und Fachkliniken vor. Zu allerletzt möchte ich die Interventionsansätze bei Komorbidität von psyS und GlS vorstellen. Einleitend erwähne ich die spezifischen Interventionen in der Suchthilfe für DD-PatientInnen. Der integrativen Zusammenarbeit von Suchthilfe und Sozialpsychiatrie widme ich ein eigenes Kapitel. Beinhalten wird dieses rehabilitative Maßnahmen in der Suchthilfe, mit der ambulanten Suchtberatung, stationäre Hilfen und Fachkliniken, sowie rehabilitative Maßnahmen in der Sozialpsychiatrie mit den ambulanten Hilfen und stationären Hilfen. Schließlich möchte ich in den Perspektiven und dem Fazit den Ausblick dieser Arbeit benennen und meine eigenen Gedanken zu dieser Thematik verdeutlichen. Zu erwähnen ist, dass sich die gesamte Lektüre, bis auf Projekte in der Prävention, auf die Bundesrepublik beziehen. Anzumerken ist auch, dass ich in dieser Arbeit immer in der weiblichen Form von SpielerInnen spreche, auch wenn der Großteil der Betroffenen statistisch gesehen Männer sind. Dennoch werden immer mehr Frauen in der Suchthilfe versorgt, weshalb ich dieser Gruppe eine besondere Bedeutung zumessen und herausstellen möchte. 3. 3.1 Definitionen Psychische Störung Aus einigen Quellen ist zu entnehmen, dass es keine einheitliche Definition für psyS gibt. Ich habe mich daher entschieden, die ausführliche Definition des DSM-IV darzustellen: „In DSM-IV wird jede psychische Störung als ein klinisch bedeutsames Verhaltens- oder psychisches Syndrom oder Muster aufgefaßt, das bei einer Person auftritt und das mit momentanem Leiden (z.B. einem schmerzhaften Symptom) oder einer Beeinträchtigung (z.B. Einschränkung in einem oder in mehreren wichtigen Funktionsbereichen) oder mit einem stark erhöhten Risiko einhergeht, zu sterben, Schmerz, Beeinträchtigung oder einen tiefgreifenden Verlust an Freiheit zu erleiden. Zusätzlich darf dieses Syndrom oder Muster nicht nur eine verständliche und kulturell sanktionierte Reaktion auf ein bestimmtes Ereignis sein, wie z.B. den Tod eines geliebten Menschen. Unabhängig von dem ursprünglichen Auslöser muß gegenwärtig eine verhaltensmäßige, psychische oder biologische Funktionsstörung bei der Person zu beobachten sein. Weder normabweichendes Verhalten (z.B. politischer, religiöser oder sexueller Art) noch Konflikte des Einzelnen mit der Gesellschaft sind psychische Störungen, solange die 7 Abweichung oder der Konflikt kein Symptom einer oben beschriebenen Funktionsstörung bei der betroffenen Person darstellt“1. 3.2 Sucht Grüsser und Albrecht definieren Sucht als „ein Zustand wiederkehrender (periodischer) oder (stetiger) Vergiftung (Intoxikation) durch den Substanzgebrauch“2. Charakteristisch ist hierfür eine verminderte Kontrollfähigkeit bzw. ein Kontrollverlust, eine Toleranzentwicklung mit Dosissteigerung, Entzugserscheinungen, ein unbezwingbares Verlangen nach der Droge oder dem Verhalten, und eine Schädlichkeit für den Betroffenen und/oder der Gesellschaft. 3.3 Abhängigkeit Die Abhängigkeit wird durch die WHO mit einem starken „Wunsch, die Substanz einzunehmen, eine verminderte Kontrolle über ihren Konsum und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen“3 definiert. Ebenso entwickelt sich eine Toleranzerhöhung. Diese Definition hat also Ähnlichkeit zu der Sucht. Ich spreche daher allgemein von Sucht oder Abhängigkeit in dieser Arbeit. Gemeint ist in meiner Arbeit immer der einhergehende Kontrollverlust und die Vernachlässigung anderweitiger Aktivitäten, sowie das Einhergehen von sozialen Folgen. 3.4 Verhaltenssucht Wenn ich in dieser Arbeit von nsA rede, meine ich eine Verhaltenssucht. Diese wird wie folgt definiert: „Das Konzept der Verhaltenssucht beinhaltet die Annahme, dass der Verhaltenssucht, wie auch jeder anderen Abhängigkeitserkrankung, die gleichen Mechanismen der Entstehung und Aufrechterhaltung zugrunde liegen, wobei sich die Faktoren der Entstehungsmechanismen von den aufrechterhaltenden Faktoren unterscheiden können“4. Das Belohnungssystem wird genauso bei Verhaltensweisen ausgelöst, wie es bei der Einnahme von psychotropen Substanzen der Fall wäre. Die Glücksspielsucht gehört zu der Kategorie der Verhaltenssucht. Ich habe mich für diese Definition entschieden, da meiner Ansicht nach eine Verhaltenssucht die selben Auswirkungen hat, wie dies bei stofflicher Sucht der Fall ist. Diese entsteht lediglich durch 1 DSM-IV-TR, S. 979 in: http://www.verhaltenswissenschaft.de/Psychologie/Psychische_Storungen/psychische_st orungen.htm (Stand 16.10.11) 2 Grüsser, Albrecht 2007, S. 18 Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 76 4 Thalemann 2009, S. 8 3 8 ein Konsummittel, beispielsweise eine Droge oder Alkohol bzw. Medikamente, die zugeführt werden. 3.5 Pathologische Glücksspielsucht Die WHO definiert die pathologische Glücksspielsucht als „eine Störung, die in häufigem und wiederholtem episodenhaften Glücksspiel, dass die Lebensführung der betroffenen Person beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt“5. Die Symptome der nichtstoffgebundenen Abhängigkeit werden hierunter aufgeführt. In der Literatur wird ebenso oft von problemtischer Glücksspielsucht gesprochen. Diese hat meiner Ansicht nach die selben Folgeerscheinungen, wie die WHO-Definition hergibt. 3.6 Persönlichkeitsstörungen und Affektive Störungen Die WHO definiert PS als „Bedingungen der Persönlichkeitsentwicklung, die in der späten Kindheit oder Adoleszenz beginnen und bis in das Erwachsenenleben andauern“6. Die Persönlichkeitsstörung ist ein Charakter und Persönlichkeitsmerkmal, welches sich auf den individuellen Lebensstil, das Verhältnis zu anderen Personen, teilweise des Verhaltens und der Emotionen bezieht. „Sie verkörpern gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung deutliche Abweichungen im Wahrnehmen, Denken, Fühlen und besonders in den Beziehungen zu Anderen“7. Eine PS steht mit persönlichem Leiden und einer gestörten sozialen Funktionsfähigkeit in Beziehung. Ich denke, dass die WHO diese komplexe Störung der PS in allen Bereichen umfassend darstellt. Ebenso wird die affS von der WHO wie folgt definiert: „Bei diesen Störungen bestehen die Hauptsymptome in einer Veränderung der Stimmung oder der Affektivität entweder zur Depression – mit oder ohne begleitende Angst – oder zur gehobenen Stimmung“8. Dies meint also alle Erkrankungen von Depression bis hin zu Manie. Hierauf gehe ich nun im Folgenden nicht ein, da dies nicht Bestandteil meiner Arbeit ist. Wenn ich von einer affS rede, meine ich damit im allgemeinen Sprachgebrauch die Depression mit ihren unterschiedlichen Ausprägungen. 3.1 Delinquenz Das Lexikon Stangl definiert Delinquenz als „Mit Delinquenz/Devianz wird ein Verhalten bezeichnet, das von den Normen und Werten einer Gesellschaft abweicht. Was als abweichendes Verhalten zu bezeichnen ist, kann demgemäß nur unter Kenntnis der in 5 Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 255 Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 231 7 Weltgeusndheitsorganisation 2010, S. 231 8 Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 119 6 9 einem sozialen System herrschenden Normen- und Wertestruktur und der in Verbindung mit den einzelnen Verhaltenserwartungen angegebenen Toleranzgrenzen beurteilt werden“9. Ich meine damit Verhaltensweisen, welche von der Norm abweichen und bis hin zu strafbaren Delikten und Verbrechen reichen. 4. Komorbidität psychische Störung und Sucht 4.1 Begriffsbestimmung Bevor ich in das Kapitel Komorbidität psyS und Sucht einsteige, möchte ich zunächst die Begriffe DD und Komorbidität klären. Diese sollen das Thema GlS, PS und Depression näher veranschaulichen. 4.1.1 Doppeldiagnose Unter dem Begriff DD wird nach Moggi „im Allgemeinen die Komorbidität (…) oder das gemeinsamme Auftreten einer psychischen Störung (z.B. Angststörung, Depression, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörung;…) und einer Substanzstörung (Störungen durch eine oder mehrere psychotrope Substanzen wie Missbrauch oder Abhängigkeit von z.B. Alkohol, Schlaf- und Beruhigungsmedikamenten, Cannabis, Heroin, Kokain;…) bei derselben Person in einem bestimmten Zeitraum verstanden“10. Der DD- Begriff ist auf genau zwei Störungen, einer psyS und einer SMA, beschränkt. Eine DD ist laut Moggi ein Spezialfall der Komorbidität. Eine weitere Definition hierzu ist „das gemeinsame Auftreten eines Missbrauchs oder einer Abhängigkeit von einer oder mehreren psychotropen Substanzen und mindestens einer anderen psychischen Störung bei einem Patienten“11. Allerdings beinhaltet der Begriff DD nicht den Schweregrad der Störungen. 4.1.2 Komorbidität Ebenfalls wurde nach Moggi12 der Begriff Komorbidität im Jahr 1970 von Feinstein eingeführt. Dieser ist weiter gefasst und sagt nichts über die Anzahl der Störungen, klinische Aspekte, Beziehungen der beiden Diagnosen bzw. über die Form der psyS und der Substanzstörung aus. Komorbidität bedeutet also „das Auftreten von mehr als einer diagnostizierbaren Störung bei einer Person in einem definierten Zeitintervall“13. Nach 9 Stangl, http://lexikon.stangl.eu/1124/delinquenz/ (Stand 16.10.11) 10 Moggi 2007, S. 15 Moggi 2004, S. 3 12 vgl. Moggi 2004, S. 3 13 Moggi 2004, S. 3 11 10 Premper bedeutet Komorbidität „das Vorliegen mehrerer Erkrankungen oder Störungen bei einer Person“14. Ich werde die Begriffe DD und Komorbidität im Sinne der nsA verwenden. DD bedeutet bei diesem Thema das Vorliegen einer GlS und die Diagnose einer psyS (PS, Depression) oder in Hinsicht auf die Komorbidität eine Diagnose des pathologischen Spielens und mehrerer psyS (PS und GlS) bzw. einer weiteren Substanzstörung. 4.1.3 Bedeutung des Begriffs der Doppeldiagnose in der Forschung Auffällig ist, dass es zu dem Themengebiet Komorbidität psyS und Sucht kaum Forschungsergebnisse gibt. Die meisten Studien sind aus den 80-er Jahren und stammen aus den USA. Sieht man sich die deutsche Literatur an, fällt auf, dass insbesondere Alkoholabhängigkeit und psyS sowie seitens der Psychiatrie die psychotischen Formen der psyS erforscht sind. Das Thema GlS ist in Hinsicht auf diese Thematik kaum vertreten, obwohl in der Suchthilfe nsA immer mehr an Bedeutung erlangt. Das Versorgungssystem ist zumeist spezialisiert, weshalb in der Suchthilfe AdressatInnen mit psychischen Begleitdiagnosen von der Aufnahme ausgeschlossen sind oder in eine psychotherapeutische Behandlung verwiesen werden. Hierauf werde ich im Verlauf dieser Arbeit noch genauer eingehen. Ebenso ist anzumerken, wenn man sich epidemiologische Zahlen ansieht, dass in den entsprechenden Settings, den psychiatrischen Kliniken, Gefängnissen und der Suchthilfe „Komorbidität die Regel und nicht die Ausnahme“15 darstellt. Nach Gouzoulis-Mayfrank hat sich das Ausmaß des Komorbiditätsproblems verschärft. Auch Moggi hat in Bevölkerungsstichproben „ein erhöhtes relatives Risiko gefunden, an einer Komorbidität von psyS und SMA zu erkranken“16. Bei PS ist das Risiko an einer SMA um das 30 fache erhöht. Ebenso bezieht sich Moggi auf die Aussage, dass „rund 51% der Personen mit einer PsyS in ihrem Leben irgendwann auch eine SMA entwickeln“17. Weitere epidemiologische Zahlen beziehen sich jedoch auf stoffliche Süchte, weshalb diese in diesem Zusammenhang nun nicht weiter erläutert werden. Auch Krausz18 vertritt die Ansicht, dass bei Personen mit einer psyS das Risiko für eine SMA erhöht ist. Komorbide PatientInnen stellen keine kleine Randgruppe mehr dar, es haben sich eher vielfache AdressatInnen gebildet, um welche sich das Versorgungssystem kümmern muss. Meiner Meinung nach erhält dieses Thema insbesondere in der Suchthilfe und der Sozialpsychiatrie immer mehr Relevanz. Die Suchthilfe sieht sich häufiger mit psyS konfrontiert und ein Wegsehen in der Forschung wird in den nächsten 14 Premper, Schulz 2008, S.131 vgl. Gouzoulis-Mayfrank 2007, S. 5 16 vgl. Moggi 2007, S.16 17 Moggi 2007, S.16 18 vgl. Krausz 1994, S. 200 15 11 Jahren nicht mehr möglich sein. Für die Soziale Arbeit wird diese Problematik immer mehr an Bedeutung gewinnen. 4.2 Erklärungsansätze Ich werde in diesem Kapitel nun auf Ansätze eingehen, welche die Problematik GlS und psyS erklären. Das Modell der Wechselwirkung veranschaulicht das Zusammenwirken von psyS und Sucht. Ebenso ist das Modell der sekundären Suchtentwicklung und das multifaktorielle Modell für die Problematik der DD in Bezug auf Glücksspielsucht, PS und Depressionen anwendbar und für mich sehr schlüssig. Anzumerken ist hierbei, dass eine Komorbidität nur für psyS gilt, welche substanzunabhängig auftreten und nicht durch den Substanzkonsum herbeigeführt wurden. 4.2.1 Modell der Wechselwirkung Zunächst ist in diesem Zusammenhang zu klären, ob die psyS vor Auftreten einer Abhängigkeit bestanden hat oder erst durch die Abhängigkeit bedingt bzw. induziert wurde. Der Ansatz der DD geht davon aus, dass die psyS vor Auftreten der Abhängigkeit vorhanden sein muss und eine psyS nicht durch den Substanzkonsum induziert wird. Aber ebenso kann auch durch die Folgewirkung des Glücksspielens eine sekundäre Depression, welche erst durch die Lebensumstände entsteht, auftreten. In dieser Arbeit ist dieser Erklärungsansatz jedoch nur bei einer Depression von Bedeutung, da eine nsA, keine biologischen Folgewirkungen aufweist, wie es bei den stofflichen Süchten der Fall wäre. Laut Krausz erhöht jedoch eine bestehende „primäre psychiatrische Erkrankung das Risiko für Mißbrauchsverhalten“19. Diese beeinflusst Verlauf, Prognose und Symptomatik der Erkrankung. Oftmals ist sogar eine Suchterkrankung Bestandteil der psyS, welche vorwiegend bei PS auftreten. Ebenso sieht Krausz einen „gemeinsamen Faktor … für die Entwicklung sowohl einer Abhängigkeitserkrankung als auch einer psychiatrischen Erkrankung“20. Dies ist aus der Genetik und gemeinsam zugrundeliegenden psychosoziale Faktoren, wie beispielsweise der Obdachlosigkeit, welche psyS und Sucht herbeiführen kann, herzuleiten. 4.2.2 Multifaktorielles Modell Das Multifaktorielle Modell geht davon aus, dass es keine reine Suchtpersönlichkeit gibt. Es gibt immer mehrere Faktoren, welche zusammenspielen um eine Sucht zu entwickeln. Eine Sucht entsteht nach dem Trias-Modell, „im Spannungsfeld zwischen den Eigenschaften und Besonderheiten der Person, des sozialen Umfeldes (zB. die Gesellschaft mit den soziokulturellen Bedingungen und dem näheren sozialen Umfeld) 19 20 Krausz 1994, S. 205 Krausz 1994, S. 206 12 und dem genutzten Suchtmittel“21. Alle Merkmale zusammen sind für die Entstehung der Sucht verantwortlich. So kann beispielsweise die Peer-Group ein wichtiger Faktor sein, in welcher es normal zu sein scheint, zu spielen. Fehlen weitere Beziehungen, wenn es keine weiteren sozialen Ressourcen gibt, wird die NutzerIn weiterhin Glücksspiele spielen, da es in ihrem sozialen Umfeld als normal angesehen wird. Ebenfalls kommen Persönlichkeitseigenschaften hinzu: Diese sind beispielsweise das Erleben von Stress, Vererbungsfaktoren und psychische Schwierigkeiten wie Depressionen oder PS. Zum multifaktoriellen Modell gehört auch das Suchtmodell. „Die Suchtentwicklung unterliegt einem dynamischen Prozess, der sich auf ein Kontinuum, vom Gebrauch über Missbrauch bis zur Abhängigkeit bewegt“22. Dieses impliziert das positive Anfangsstadium, die kritische Gewöhnungsphase und das Suchtstadium. Im positiven Anfangsstadium wird von ersten Kontakten zu anderen Glücksspielern in Spielbanken, oder an Geldspielautomaten berichtet. „Der Glücksspieler erzielt dabei kleinere oder größere Gewinne, die mit anregenden, euphorischen Gefühlen und einem gesteigerten Selbstwerterleben einhergehen“23. Das Glücksspiel bleibt zunächst auf die Freizeit beschränkt, es kommt aber immer öfter zu Besuchen von Spielhallen. Es kommt schließlich zur Bereitschaft zum Risiko. „Es wird bereits in dieser Phase versucht, Verluste immer wieder auszugleichen“24. In der kritischen Gewöhnungsphase geht man davon aus, dass die GlücksspielerIn zunehmend mehr Geld und Zeit investiert und auch die Glücksspielintensität steigt. In dieser Phase kommt es zur Toleranzentwicklung mit mehr Einsatz und Gewinnen, sowie Risiken, welche eingegangen werden. Das Glücksspiel entwickelt eine Eigendynamik, welche sich in Verlusten hinterherjagen und Verluste ausgleichen zeigt. „Der <<große Gewinn>>, nach dem der Betroffene glaubt, mit dem Glücksspiel aufhören zu können, bleibt aus“25. Erstes Geldleihen, Kredite und damit erste Schulden sind hierbei unumgänglich. Die GlücksspielerIn hat allerdings in dieser Phase des Spielens noch Kontrolle über ihr Verhalten. Im Suchtstadium kommt es schließlich zur Verzweiflungsphase. Das Glücksspiel wird genutzt, um negative Gefühle wegzuspielen und sich durch Gewinne besser fühlen zu können. Es kommt zur Realitätsflucht, und zurück in den Alltag findet die GlücksspielerIn erst wenn alles Geld verspielt wurde. „Den Vorsatz, nicht spielen zu gehen bzw. ein bestimmtes Geld – und Zeitlimit einzuhalten, können sie nicht mehr umsetzen und müssen ihn sich selbst gegenüber aufgeben – Kontroll- und Abstinenzverlust als kennzeichnende Merkmale der Abhängigkeit sind eingetreten“26. Es kommt zu einem psychischen Entzug, wie Unruhe, 21 vgl. Grüsser, Albrecht 2007, S. 73 Zanki, Fischer 2009, S. 69 23 Grüsser, Albrecht 2007, S. 33 24 Grüsser, Albrecht 2007, S. 34 25 Grüsser, Albrecht 2007, S. 34 26 Grüsser, Albrecht 2007, S. 36 22 13 Gereiztheit, Konzentrationsstörungen und Schlafstörungen. Positives Erleben bleibt zunehmend aus, das Leben der GlücksspielerIn ist zunehmend vom Spielen geprägt. Der entstehende Spieldruck führt dazu, dass der Spieler nicht mehr aufhören kann. Es wird trotz negativer Folgen weitergespielt, auch wenn dies mit moralischem Werteverfall verbunden ist. Es kommt zu delinquentem Verhalten und den weiteren Folgewirkungen die ich unter Kapitel Lebenslage vorstellen werde. Das Suchtmodell zeigt auf, dass eine Suchtentwicklung bei nsA ebenso stattfindet, wie bei stofflichen Süchten. Meiner Meinung nach, lässt sich das multifaktorielle Modell gut mit dem Suchtmodell verbinden. Es stellt den Zusammenhang zwischen Sucht, Entstehungbedingungen und dem Verlauf der Sucht dar. „Biologische, psychologische und soziale Faktoren bedingen eine individuelle Vulnerabilität, die als Prädisposition betrachtet werden kann“27. Es hängt an ungünstigen Lebensumständen und an Komorbiditäten, ob sich eine Sucht entwickelt. Bei jeder GlücksspielerIn wirken diese Faktoren unterschiedlich. Prädisponierende Faktoren können „ein chronisch erhöhtes oder erniedrigtes Erregungsniveau, ein vemindertes Selbstwertgefühl, Angst und Depressivität, eine geringe Frustrationstoleranz mit dem Drang nach unmittelbarer Bedürfnisbefriedigung, Störung der Gefühlsregulation und der Beziehungsbildung, Suche nach Erregung, Stimulation und Risiko“28 erzeugen. Ich habe mich deshalb für diese Kombination der Modelle entschieden, da dies für mich die schlüssigste Erklärung für Glücksspielsucht darstellt. In Abb.1 und 2, welche im Anhang zu finden ist, wird der Zusammenhang von multifaktoriellem Modell und Suchtmodell vorgestellt. 4.2.3 Modell der sekundären Suchtentwicklung In diesem Kapitel stelle ich die Selbstmedikationshypothese dar, welche für mich den Erklärungsansatz liefert, wie psyS und Sucht miteinander korrelieren und zusammenspielen. „Sie impliziert, dass bestimmte Substanzen mit ihrem besonderen psychotropen Profil bei bzw. gegen bestimmte Krankheitssymptome bzw. Beschwerden oder gegen Nebenwirkungen der neuroleptischen Medikation konsumiert werden“29. AdressatInnen, welche unter Unruhe, Anspannung und Ängsten leiden, dürften eher zu beruhigenden Substanzen greifen, während AdressatInnen mit starken Negativsymptomen eher zu antriebssteigernden Drogen greifen dürften. Allerdings konnte das Modell nur bei einigen psyS gestützt werden. Vielmehr scheinen AdressatInnen „im Allgemeinen nicht bestimmte Suchtmittel zu konsumieren, um spezifische Symptome ihrer psychischen Störung zu „behandeln“, sondern eher um negative emotionale Zustände zu 27 Batthýany, Pitz 2009, S. 69 Batthýany, Pitz 2009, S. 69 29 Gouzoulis-Mayfrank 2007, S. 7 28 14 verringern oder positive zu erleben“30. Aus diesem Grund wurde die Selbstmedikationshypothese in das neuere Affektregulationsmodell erweitert, dennoch ist in der Literatur oftmals die Rede von der Selbstmedikation. Dieses Modell besagt, dass es Persönlichkeitsmerkmale von gesunden und psychisch kranken Menschen gibt, welche einen Substanzmissbrauch prädisponieren. Beispielsweise negative Affekte, Neurotizismus und Impulsivität, welche mit psychosozialem Stress interagieren und durch Problemlösedefizite „die Entwicklung eines Substanzmissbrauchs als Coping gegen den negativen affektiven Zustand oder auch um eine positive Stimmung zu induzieren“31. Gouzoulis-Mayfrank geht bei diesen Modellen eher von der Komorbidität von Psychose und Sucht aus. Allerdings lassen sich diese Modelle auch auf Persönlichkeitsstörungen und Depressionen übertragen. Depressive NutzerInnen leiden unter negativen Affekten, welche diese durch den Einsatz von Substanzkonsum oder Erfolgserlebnisse beim Glücksspiel zu regulieren versuchen. Auch bei PS stehen Symptome wie Impulsivität, negative Affekte und Problemlösedefizite im Vordergrund. Hierauf werde ich im Kapitel GlS und PS und Depressionen eingehen. Meiner Meinung nach stellt das Modell der sekundären Suchtentwicklung eine schlüssige Erklärung für DD dar. Es liegt für mich nahe, dass gerade psychisch kranke Menschen aufgrund ihrer emotionalen Belastung zu Mitteln, wie der Selbstmedikation greifen. Oftmals erleben psychisch kranke Menschen negative Emotionen, welche durch positive Erlebnisse kompensiert werden müssen. Zusammengefasst kann man sagen, dass die Erklärung für psyS und GlS wohl in jeder Hypothese stecken. Es gibt sicherlich soziale, genetische und individuelle Faktoren, welche zu der Suchtentwicklung führen. Das eigene Erleben, die Lebensumstände und auch die Peer-Group hat hierbei einen Einfluss. Es reicht nicht aus, nur eine Hypothese zur Theoriebildung heranzuziehen. Das Multifaktorielle Modell gibt den Überblick über die Entstehung von Sucht. Die sekundäre Suchtentwicklung bezieht sich eher auf persönliche Faktoren. Somit muss man psychologische und soziologische Ansätze heranziehen um eine umfassende Erklärung für DD zu erhalten. 4.3 Verlauf und Prognose Moggi sagt aus, dass DD-PatientInnen oftmals inadäquat behandelt werden und oft einen schlechteren Verlauf aufweisen. Es wechseln sich Phasen der Verbesserung und Verschlechterung ab, „bei dem es auch zu wiederholten Hospitalisationen kommen kann“32. Es werden öfter ambulante und stationäre psychosoziale Versorgungsangebote in Anspruch genommen, während es zu einer Ping-Pong-Therapie kommt. Dies bedeutet, 30 Moggi, Donati 2004, S. 33 Gouzoulis-Mayfrank 2007, S. 9 32 Moggi, Donati 2004, S. 11 31 15 dass sich die Behandlung der Suchterkrankung und der Behandlung der psyS abwechseln. Allerdings wird keine Verbesserung des Zustandes erreicht. Nach Moggi hängt die Prognose für eine DD von der Schwere der beiden Störungen ab. „Übereinstimmend haben viele Verlaufsstudien ergeben, dass die psychiatrische Komorbidität einen wesentlichen Prädikator fehlenden oder unzureichenden 33 Therapieerfolges auf allen genannten Ebenen darstellt“ . Die Lebenszeitprävalenz an einer affS, Angststörung oder PS mit Sucht zu erkranken, ist zudem erheblich höher wie in der Allgemeinbevölkerung. PsyS werden auch häufig durch den Suchtmittelgebrauch verdeckt. Die Sucht liegt im Vordergrund, während die psyS unbehandelt in den Hintergrund tritt. Dies führt zu einer Versorgungsproblematik im Hilfesystem, worauf ich an späterer Stelle noch eingehen werde. Bei der psychischen Komorbidität bei pathologischem Glücksspiel zeigte sich, dass „das Vorliegen komorbider Störungen (…) einen komplizierten Faktor bezüglich des Krankheitsverlaufes einer psychischen Störung und bei den therapeutischen 34 Bemühungen“ darstellt. Zusammengefasst kann man sagen, dass eine DD die Therapie kompliziert und es zu schlechteren Therapieverläufen und Ergebnissen kommt. Seit den 90-er Jahren wird daher versucht, Interventionen zu entwickeln, welche eine langfristigere Wirkung erzielen und eine Rückfallprävention mit einbeziehen. Diese Interventionen werde ich am Ende der Arbeit vorstellen. 4.4 „Die Prävalenzraten Persönlichkeitsstörungen und Sucht von Persönlichkeitsstörungen (PS) bei Personen mit Substanzmissbrauch oder – abhängigkeit (SMA) sind mindestens dreimal höher als bei Bevölkerungsstichproben“35. Verheul geht davon aus, dass das Zusammentreffen von der Komorbidität von PS und Sucht nicht zufällig ist. Diese sich überschneidenden Kriterien sind nach ihr jedoch auf die Dissoziale – und BPS beschränkt. Kausale Beziehungen zwischen den beiden psyS und der Abhängigkeit konnten in Langzeitstudien und Familienstudien nachgewiesen werden. Persönlichkeitsmerkmale können ebenso durch die Sucht aufrechterhalten werden. Ich werde nun zunächst auf die Definition der einzelnen Störungen nach dem Klassifikationssystem des ICD 10 eingehen und daraufhin den Zusammenhang der psyS und der Komorbidität darstellen. 4.4.1 Borderline-Persönlichkeitsstörung Bei der BPS ist die Komorbidität erhöht. Die BPS ist im ICD 10 unter den emotional instabilen PS aufgeführt. Diese charakterisieren sich durch eine deutliche Tendenz, 33 Finkbeiner, Bender, Gastbar 1999, S. 32 Premper, Schulz 2007, S. 114 35 Verheul 2007, S. 143 34 16 „Impulse ohne Berücksichtigung von Konsequenzen auszuagieren, verbunden mit unvorhersehbarer und launenhafter Stimmung“36. Emotionale Ausbrüche und die Unfähigkeit impulsives Verhalten zu kontrollieren sind vorwiegend vorhanden. Der Borderline-Typus ist dadurch gekennzeichnet, dass er unter einem Gefühl der chronischen inneren Leere, „durch intensive, aber unbeständige soziale Beziehungen und eine Neigung zu selbstdestruktivem Verhalten mit parasuizidalen Handlungen und Suizidversuchen“37 leidet. Um eine Borderline-Diagnose zu erhalten müssen mindestens drei der unter dem impulsiven Typus beinhaltenden Kategorien bestehen. Diese sind: 1. Eine deutliche Tendenz unerwartet und ohne Berücksichtigung der Konsequenzen zu handeln; 2. eine deutliche Tendenz zu Streitereien und Konflikten mit Anderen, vor allem dann, wenn impulsive Handlungen unterbunden oder getadelt werden; 3. Neigungen zu Ausbrüchen von Wut und Gewalt mit der Unfähigkeit zur Kontrolle des explosiven Verhaltens; 4. Schwierigkeiten in der Beibehaltung von Handlungen, die nicht unmittelbar belohnt werden; und zum letzten eine unbeständige und launische Stimmung38. Mindestens zwei der folgenden Eigenschaften müssen noch vorhanden sein: 1. Störungen und Unsicherheit bezüglich des Selbstbildes, der Ziele und der inneren Präverenzen z.B. der sexuellen Identität; 2. die Neigung sich auf intensive und emotional instabile Beziehungen einzulassen, mit Gefahr einer emotionalen Krise; 3. verzweifelte Bemühungen ein Verlassenwerden zu verhindern; 4. wiederholte Handlungen oder Drohungen der Selbstbeschädigung und 5. sind anhaltende Gefühle von Leere vorhanden“39. „Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass Borderline-Patienten eine schwerere Symptomatik und einen schlechteren Verlauf zeigen“40. Intensive, lang andauernde und gut strukturierte in stationären Behandlungssettings durchgeführte Therapien führen nach Roediger, bei Komorbidität und sozialen Problemen zu den besten Behandlungsergebnissen. Hierfür gibt es spezielle Interventionsmöglichkeiten, welche ich im Verlauf dieser Arbeit vorstellen werde. 4.4.2 Narzisstische Persönlichkeitsstörung Die WHO listet die Narzisstische PS nur im Anhang auf. Alle allgemeinen Kriterien für eine PS müssen erfüllt sein. Hierfür gelten die Kriterien der Definition von PS. Fünf der nun folgenden Merkmale müssen zutreffen, um eine Diagnose der Narzisstischen PS stellen zu können: „1. Ein Größengefühl auf die eigene Bedeutung muss vorliegen, wie beispielsweise Leistungsübertreibung, und die Erwartung, ohne angemessene Leistung 36 Weltgesundheitsorganisation 2010, S 240 Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 240 38 vgl. Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 241 39 vgl. Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 242 40 Roediger 2007, S. 58 37 17 als bedeutend angesehen zu werden; 2. eine Beschäftigung mit Phantasien über unbegrenzten Erfolg, Macht, Liebe; 3. die Überzeugung, einmalig und besonders zu sein und von Menschen mit hohem Status verstanden zu werden und mit diesen zusammen sein zu können; 4. ein Bedürfnis nach übermäßiger Bewunderung; 5. eine hohe Anspruchshaltung mit der Erwartung einer besonders günstigen Behandlung und automatische Erfüllung der Erwartungen; 6. das Ausnutzen zwischenmenschlicher Beziehungen und eine Übervorteilung anderer Menschen um die eigenen Ziele zu erreichen; 7. ein Mangel an Empathie ist zu verzeichnen, um Gefühle und Bedürfnisse anderer anzuerkennen und sich mit diesen zu identifizieren; 8. häufiger Neid auf andere bzw. eine Überzeugung andere seien neidisch auf die betreffende Person; und 9. arrogante und hochmütige Verhaltensweisen sind zu erkennen“41. 4.4.3 Dissoziale Persönlichkeitsstörung Die Dissoziale PS wird auch Antisoziale PS genannt. Die Komorbidität von Antisozialer PS und Sucht ist nach Moggi und Donati deutlich erhöht: „In ihrem Überblick zu epidemiologischen Studien berichten Lieb und Isensee (2002) von einem rund sechsfach erhöhten Risiko einer Komorbidität von Antisozialer Persönlichkeitsstörung bei Personen mit Lebenszeitdiagnose von Alkoholabhängigkeit (Prävalenzrate: 21,3 %) bzw. um ein rund vierzehnfach erhöhtes Risiko bei Drogenabhängigkeit (Prävalenzrate: 30,3%)“42. Moggi und Donati bezeichnen dies jedoch nicht als Komorbidität, sondern die Antisoziale Persönlichkeitsstörung als einen Subtyp der Substanzstörung. Meiner Meinung nach beeinflusst nicht die Substanzstörung die psyS in diesem Sinne, sondern die Antisoziale Persönlichkeitsstörung bestand schon zuvor. Somit gibt es meiner Meinung nach eine Komorbidität von Antisozialer Persönlichkeitsstörung und Sucht. Nach dem ICD-10 der WHO ist eine dissoziale Persönlichkeitsstörung durch „Missachtung sozialer Verpflichtungen, einen Mangel an Gefühlen für andere, Neigung zu Gewalt oder herzloses Unbeteiligtsein gekennzeichnet“43. Es besteht eine Diskrepanz zwischen den herrschenden sozialen Normen und dem Verhalten der betroffenen Person. Eine geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle zu aggressivem und gewalttätigem Verhalten besteht, sowie das Rationalisieren von Verhalten, durch welches die Person in den Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist. Es müssen mindestens drei der nun genannten Eigenschaften vorliegen: „1. Ein herzloses Unbeteiligtsein gegenüber den Gefühlen anderer; 2. andauernde und verantwortungslose Haltung und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen; 3. die Unfähigkeit zur Aufrechterhaltung dauerhafter Beziehungen, wobei keine Schwierigkeit bestehen würde, diese einzugehen; 41 vgl. Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 349 Moggi, Donati 2004, S. 31 43 Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 239 42 18 4. Eine geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle für aggressives und gewalttätiges Verhalten; 5. ein fehlendes Schuldbewusstsein und die Unfähigkeit aus negativer Erfahrung und Bestrafung zu lernen; sowie 6. eine Neigung dazu, andere zu beschuldigen und plausible Erklärungen anzubieten, weshalb die Betreffende in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist“44. 4.5 Depression Bei den Depressionen bzw. affS ist anzumerken, dass diese vor der Suchterkrankung auftreten können, und die Sucht im Sinne des Modells der sekundären Suchtentwicklung beeinflussen. Allerdings kann eine Depression auch als Folge der Suchterkrankung, wie es vorwiegend auch bei GlS auftritt, erscheinen: „Biopsychosoziale Folgen wie z.B. organische Erkrankungen, Arbeitsplatzverlust oder Trennung vom Lebenspartner können als Konsequenz substanzgebundenen Suchtverhaltens auftreten und so indirekte Depressionen verursachen“45. Da bei einer DD von GlS und psyS eine bipolare Störung (manisch depressive Störung) von vornherein ausgeschlossen werden muss, werde ich mich nach dem Klassifikationssystem des ICD- 10 in dieser Arbeit nun lediglich an den depressiven Episoden orientieren. Alle anderen depressiven Störungen sind zu weitläufig für dieses Thema. Diese Einschränkung verdeutlicht die Problematik der GlS bei DD dennoch sehr deutlich. Nach der WHO werden depressive Episoden in leichte, mittelgradige und schwere Episoden aufgeteilt. Nach dem ICD-10 müssen mindestens zwei der folgenden Symptome für eine leichte depressive Episode vorliegen: „1. eine depressive Stimmung, welche von den Umständen unbeeinflusst ist und mindestens zwei Wochen anhält; 2. Interessen- und Freudlosigkeit an Aktivitäten, welche bisher angenehm waren und 3. ein verminderter Antrieb bzw. eine gesteigerte Ermüdbarkeit“46. Zusätzliche Symptome müssen mit hinzugezogen werden, damit die Gesamtzahl der Kriterien mindestens vier bzw. fünf ergibt. Diese zusätzlichen Kriterien sind: „1. der Verlust des Selbstvertrauens oder des Selbstwertgefühls; 2. Selbstvorwürfe oder unangemessene Schuldgefühle; 3. Gedanken an den Tod oder suizidales Verhalten; 4. ein vermindertes Denk- und Konzentrationsvermögen und Unentschlossenheit; 5. eine psychomotorische Hemmung; 6. Schlafstörungen jeglicher Art und 7. Appetitverlust oder Appetitsteigerung mit Gewichtsveränderung“47. Die mittelgradige depressive Episode unterscheidet sich nach dem ICD-10 darin, dass die Gesamtzahl der Kriterien mindestens sieben der vorhin aufgelisteten Symptome betragen muss. Bei der schweren depressiven Episode müssen 44 vgl. Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 240 Moggi, Donati 2004, S. 28 46 vgl. Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 135 47 vgl. Weltgesundheitsorganisation 2010, S.135 45 19 acht Symptome vorhanden sein, allerdings sollten Wahnsymptome und psychotische Symptome ausgeschlossen werden. 4.6 Glücksspielsucht Die GlS ist nach dem ICD 10 der WHO unter den abnormen Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle aufgelistet. Unter Pathologischem Spielen werden Merkmale wie „1. eine oder mehrere Episoden von Glücksspielsucht über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr; 2. die Episoden bringen dem Betroffenen keinen Gewinn, sondern werden trotz subjektivem Leidensdruck und Störungen der Funktionsfähigkeit im alltäglichen Leben fortgesetzt; 3. es wird ein intensiver Drang zu spielen beschrieben, welcher nur schwer kontrolliert werden kann und die Betroffenen können das Glücksspiel nicht unterbrechen; 4. die Betroffenen sind mit Gedanken und Vorstellungen vom Glücksspiel oder mit dem Umfeld des Glücksspiels beschäftigt; verstanden“48. Bork und Foerster definieren zudem Pathologisches Spielen als ein häufiges und immer wiederkehrendes episodenhaftes Glücksspiel welches „die Lebensführung der Betroffenen beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt“49. Der Drang intensiv und unkontrollierbar zu spielen wird auch bei diesen Autoren beschrieben. Der Gedanke kreist immer wieder um das Glücksspiel und seinen Begleitumständen. Es lässt sich in diesem Zusammenhang feststellen, dass es eine Komorbidität von Pathologischem Spielen und anderen Impulskontrollstörungen gibt, sowie einen Zusammenhang in Bezug auf die Schwere der Symptomatik. Dies bedeutet, dass GlS eindeutig den Kriterien der Sucht zuzuordnen ist. Daher werde ich nun in folgendem Kapitel den Zusammenhang zwischen GlS, PS und Depressionen erläutern. 4.7 Zusammenhang von Persönlichkeitsstörungen, Depression und Glücksspielsucht Um den Zusammenhang von GlS, PS und Depression zu verdeutlichen, möchte ich zunächst eine Studie von Premper und Schulz vorstellen aus dem Jahr 2008. Premper und Schulz gehen davon aus, dass „pathologisches Spielverhalten selten ein singuläres Phänomen ist, sondern dass komorbides Auftreten weiterer psychischer Störungen eher die Regel als die Ausnahme ist“50. Die höchsten Komorbiditätsraten finden sich mit 70% bei depressiven Störungen, und zu 93% bei PS. Die PS umfassen nach Premper und Schulz vorwiegend die emotional- instabile (Borderline), histrionische, narzisstische und 48 vgl. Weltgesundheitsorganisation 2010, S. 256 Bork, Foerster 2004, S. 369 50 Premper , Schulz 2008, S. 131 49 20 dissoziale Störung. Die Studie bezieht sich auf Stichproben von pathologischen Glücksspielern in stationärer Behandlung. Zudem wurde in einer Lifetime- und Zwölfmonatsprävalenz komorbide psyS und Erfassung des Spielverhaltens, sowie Abfolge der jeweiligen Störungen ermittelt. Hieraus konnten Schlussfolgerungen gezogen werden, welche Störung als Folge von pathologischem Glücksspiel in Erscheinung tritt. Ziele waren eine Verbesserung der Indikationskriterien für die Therapieplanung und Behandlung von Glücksspielsüchtigen. Ich möchte nun die Ergebnisse der Studie erläutern: Zu den demografischen Daten der Untersuchten kann man sagen, dass 84,2% der PatientInnen Männer waren und das Durchschnittsalter bei ca. 40,1 Jahren lag. Nur 15,8% der Betroffenen waren verheiratet oder lebte mit einem Partner zusammen. Einen höheren Abschluss bzw. mindestens einen Realabschluss hatten hingegen 72,3% der Untersuchten. Allerdings waren davon 66,3 % arbeitslos. Bei den glücksspielsüchtigen Personen wiesen 70, 3 % eine psyS bereits vor Beginn der GlS auf. „Bei 14,9 % der Patienten war das zeitgleiche Auftreten einer psychischen Störung nach Beginn des Glücksspielens festzustellen“51. Erwähnt sei an dieser Stelle, dass nach Beginn des Glücksspielens vorwiegend depressive bzw. affS mit 60,6% auftraten. Die PS waren mit 24,8% zu verzeichnen. „Gleichwohl scheint das Ausmaß der vorbestehenden psychischen Störungen bei pathologischen Glücksspielern insgesamt deutlich ausgeprägter zu sein, als bei Personen mit reiner Substanzabhängigkeit“52. Dies bedeutet auch für die Behandlung, dass nicht nur die Suchtproblematik angegangen werden muss, sondern auch die Problematik und Gefühlsregulation, welche durch die PS und Depressionen beeinträchtigt sind, angegangen werden müssen. Ebenso sind in die Interventionen psychosoziale Faktoren einzubeziehen, welche sich auf die Lebenslage beziehen. Meiner Ansicht nach, haben Symptome der PS Einfluss auf das Spielverhalten und die Suchtentwicklung. Nach Mayer sind GlücksspielerInnen eher depressiv, ängstlich und neigen zu Vermeidungsverhalten. Die psyS bedingt demnach das Suchtverhalten und fördert das Entstehen von Abhängigkeit. 5. 5.1 Epidemiologie Glücksspielsucht in Deutschland Nach Bork und Foerster liegen für pathologisches Glücksspielen keine epidemiologischen Studien zugrunde. Aus Studien, welche in der Schweiz gemacht wurden, ist zu entnehmen, dass „eine Prävalenzrate von 0,8% für >>wahrscheinliches<< und 2,2 % für 51 52 Premper, Schulz 2008, S. 134 Premper, Schulz 2008, S. 138 21 >>mögliches<< pathologisches Glücksspiel“53 vorliegt. In der Bundesrepublik wird die GlS in einem ähnlichen Bereich eingeschätzt. Es wurde jedoch festgestellt, dass ein deutlicher Zuwachs in der ambulanten Betreuung von Glücksspielsüchtigen zu verzeichnen ist. „Hochgerechnet haben rund 9.500 Glücksspieler ambulante Betreuungsangebote in Anspruch genommen, nach 7.300 in 2008 und 5.700 in 2007“54. Nach Meyer55 ist die Behandlungsnachfrage um 67% angestiegen. Veröffentlichte Zahlen von 2011 geben wieder, dass in Prävalenzstudien ein problematisches Spielverhalten von 0,19% bis 0,64% erkennbar ist, während man bei pathologischem Glücksspiel von 0,19% bis 0,56% ausgeht. Die durchschnittliche Anzahl betreuter KlientInnen in den Einrichtungen hat sich zudem im Vergleich zu 2009 deutlich erhöht. „Der Anteil an der Gesamtzahl der Klienten (mit Diagnose) ist von 3,2% auf 4,2% gestiegen“56. Nach einer aktuellen Studie von Greifswald und Lübeck durch Telefonstichproben kam man zu dem Ergebnis, dass 0,9% der 14 – 64- jährigen Personen ein pathologisches Glücksspiel vorweisen können und dass 1,4% davon die Kriterien für problematisches Spielverhalten erfüllen. „Die aktive Glücksspielzeit beträgt im Mittel 14,5 Jahre, nach 5,8 Jahren stellte sich im Mittel das Empfinden von Abhängigkeit ein“57. Aus der Suchthilfestatistik 2007 lässt sich entnehmen, dass 70% der Einrichtungen pathologische GlücksspielerInnen als Zielgruppe nannten. Auch in dieser Statistik wird von einem permanenten Anstieg berichtet. In allen Einrichtungen wurde ein höherer Männeranteil festgestellt. „Der höchste Männeranteil fand sich unter den Patienten mit der Diagnose pathologisches Glücksspielverhalten (92%)“58. Es wurde diesbezüglich ein Unterschied zwischen Männern und Frauen festgestellt, in Hinsicht auf die Schwere der Erkrankung und die Komorbidität: „Männer erfüllen häufiger die Kriterien für Alkoholmissbrauch bzw. – Abhängigkeit und antisoziale Persönlichkeitsstörung, wohingegen Frauen höhere Raten für affektive Störungen und sexuellen Missbrauch in der Vorgeschichte aufwiesen“59. NutzerInnen mit pathologischem Glücksspiel waren hingegen häufiger ledig, seltener verheiratet und lebten seltener mit einem Partner. Diejenigen mit Familie lebten in einem Haushalt mit mindestens einem Kind. Dies sind ca. 42% aller pathologischen GlücksspielerInnen. Beruflich sind pathologische Glücksspieler besser integriert und haben häufiger einen Arbeitsplatz, als Personen mit anderen Abhängigkeiten. Der Anteil der Arbeitslosengeld-II-Empfänger war verhältnismäßig gering. Anzumerken ist, dass der Anteil der SelbstmelderInnen, welche ohne Vermittlung in die Beratung kamen, waren sogar 45% der Glücksspielsüchtigen. 53 Bork, Foerster 2004, S. 370 Meyer 2011, S. 109 55 vgl. Meyer 2011, S. 117 56 Meyer 2011, S. 117 57 Premper, Schulz 2007, S. 108 58 Hildebrand, Sonntag, Bauer 2009, S. 20 59 Bork, Foerster 2004, S. 370 54 22 „Sowohl für Männer als auch für Frauen waren Angehörige wichtige Motivationsquellen für die Entscheidung, sich bei einer Beratungsstelle zu melden“60. Dies möchte ich an dieser Stelle allerdings nicht genauer ausführen. Zusammengefasst kann man sagen, dass die GlS im Beratungssetting immer mehr zunehmen wird. Die Suchthilfe muss sich immer mehr mit der nsA auseinandersetzen. Hierbei kommt auch der DD Bedeutung zu. Liegt eine psyS im Hintergrund vor, wird die Behandlung schwieriger und auch die Suchthilfe muss sich damit konfrontiert sehen. In den nächsten Kapiteln stelle ich epidemiologische Fakten von GlS und psyS dar. 5.2 Persönlichkeitsstörungen, Depressionen und Glücksspielsucht Zur Epidemiologie von PS, Depressionen und GlS findet man in der Literatur sehr wenig. Aus Abb 3. Ist die Häufigkeit komorbider Störungen bei pathologischem Glücksspiel zu entnehmen. Die Angaben bewegen sich „bei Angststörungen zwischen 9% und 38%, und bei affektiven Störungen zwischen 21% und 75%“61. Ebenso treten bei 60% aller GlücksspielerInnen SMA auf und auch bei PS konnten Zahlen zwischen 18% und 93% je nach PS verzeichnet werden. Lindner geht davon aus, dass GlücksspielerInnen „zu 47,5% zusätzlich eine Persönlichkeitsstörung aufwiesen, während das bei den NichtGlücksspielern nur 28,9% waren“62. In Abb 4. sind die PS in Kombination mit GlS grafisch dargestellt. Die Zahlen legen nahe, dass bei GlücksspielerInnen eine hohe Komorbidität zu verzeichnen ist. Dies bedeutet auch, dass meiner Ansicht nach, sich die Hilfsangebote an die DD anpassen müssen. Eine Behandlung für reine GlücksspielerInnen ohne Komorbidität steht hier kaum zur Debatte. Aufgrund der hohen Prozentzahlen an psyS ist es wichtig, dass die Suchthilfe ihren Blick hierfür schärft und sich diese Hauptgruppe der GlücksspielerInnen genauer ansieht. Interventionen und Behandlungsansätze müssen hierauf angepasst werden. Auch die gravierenden Folgen des Glücksspiels müssen berücksichtigt werden und in die Behandlung einbezogen werden. 6. Lebenslage Glücksspielsüchtiger Ich werde nun die Lebenslage Glücksspielsüchtiger darstellen, um zu veranschaulichen, worauf sich die Behandlung von Glücksspielsüchtigen mit DD beziehen muss. Glücksspielsüchtige weisen viele Merkmale der SMA auf, unterscheiden sich jedoch auch in anderen Punkten. Diese möchte ich kurz darstellen und einen Einblick in die Problemlage geben: Die Lebenslage der GlücksspielerIn ist davon geprägt, dass die GlücksspielerIn das Gefühl für den Wert von Geld bei exzessivem Spielen verliert. Es 60 Hildebrand, Sonntag, Bauer 2009, S. 23 Zanki, Fischer 2009, S. 72 62 Lindner 2003, S. 56 61 23 verliert seine „Bedeutung als Zahlungsmittel für die Bedürfnisse des täglichen Lebens und wird zum <<Spielgeld>>“63. 6.1 Arbeitslosigkeit GlS kann zu erheblichen Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit führen. „Sucht führt zu Arbeitslosigkeit durch die Unfähigkeit, den Anforderungen des Arbeitslebens zu entsprechen“64. Ebenso kann auch die psyS Verursacher für die Arbeitsunfähigkeit sein. Gerade bei depressiven Menschen oder solchen, die an einer PS leiden, kann es zu erheblichen Einschränkungen im Arbeitsleben bis hin zu Verlust des Arbeitsplatzes kommen. „Bekanntlich sind Kontaktschwäche, Antriebsminderung sowie eine Einschränkung der Persönlichkeitsdynamik die sich wiederholenden Kennzeichnungen für krankheitsbedingte soziale Deprivation“65. Dies bedeutet, dass viele psychisch Kranke durch ihre Erkrankung vom „beruflichen Sozialisationsprozess“66 ausgeschlossen werden. Dies hat zur Folge, dass Menschen mit DD verstärkt von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Zum einen durch die Suchterkrankung und zum anderen durch ihre psyS. Oft erfolgt hierdurch die Arbeitslosigkeit. Dies hat wiederum negativen Einfluss auf den Verlauf der Suchtentwicklung. Nach Henkel hat die Arbeitslosigkeit Auswirkungen auf den Konsum von Spielsüchtigen. Das Suchtmittel wird in diesem Fall zur Kontrolle der Lebenslage und Lebensbewältigung benutzt. Arbeitslosigkeit führt nach Henkel „zur Verarmung und Verengung von Lebensressourcen“67. Dies hat auch soziale und psychische Auswirkungen auf die Glücksspielsüchtige. Durch Arbeitslosigkeit ist die SpielerIn sozial isoliert, und wenn der soziale Rückhalt durch die Familie fehlt, kommt es zu Gefühlen der Einsamkeit. Oft ist dies von sozialer Stigmatisierung geprägt. Hinzu kommen verstärkt finanzielle Sorgen und eine Zukunftsunsicherheit. Der Arbeitsplatzverlust verstärkt nach Kieselbach die belastenden Lebensereignisse. Hierdurch kann der Konsum von Suchtmitteln und das Glücksspiel verstärkt werden. Lag zuvor eine Abstinenz vor, kann dies zu einem Rückfall führen: „Die Quote derer, die ihre Alkoholabstinenz nicht durchhalten und rückfällig werden, ist in der Gruppe der Arbeitslosen im Vergleich zu den Berufstätigen signifikant höher“68. Meiner Meinung nach, zeigt gerade die Arbeitslosigkeit bei ehemaligen Spielsüchtigen den Teufelskreis von Sucht auf. Durch die Arbeitslosigkeit haben Spielsüchtige keine Perspektive für die Zukunft und greifen wiederum zum Suchtmittel. Kommt eine psyS 63 Frommert 2007, S. 38 Landesstelle gegen die Suchtgefahren in Baden-Württemberg der Liga der freien Wohlfahrtspflege 1984, S. 71 65 Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit 1993, S. 39 66 vgl. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit 1993, S. 39 67 Henkel 1999, S. 50 68 Henkel 1999, S. 53 64 24 hinzu, kann die Problematik nicht bewältigt werden und es kommt als Bewältigungsstrategie zum Konsum. Diese Problematik werde ich in dem Kapitel zur Behandlung nochmals aufgreifen. 6.2 Schulden „Ein Vergleich der ambulant betreuten Klienten mit unterschiedlichen Hauptdiagnosen hinsichtlich der Verschuldung zeigt auf (…), dass pathologische Spieler die höchsten Schulden aufweisen“69. Glücksspiele sind in der Regel ein sehr teures Suchtmittel, wie jenes Zitat aufzeigt. Rund 92% aller GlücksspielerInnen sind verschuldet. Exzessives Glücksspiel kann nicht mehr über die Haushaltsmittel getragen werden. Es wird Geld, welches für andere Ausgaben vorgesehen war, zu Spielgeld gemacht. Dies können Gelder für Mietzahlungen, Lebensmittel oder für die Familie sein. Doch über kurz oder lang sind diese Reserven auch nicht mehr verfügbar. „Da der süchtige Spieler u.a. wegen des Kontrollverlustes und der Toleranzentwicklung auch trotz großer finanzieller Verluste (…) nicht aufhören kann zu spielen, braucht er immer mehr <<Spielgeld<<“70. Es werden Kredite aufgenommen, Wertgegenstände verkauft, von Familienmitgliedern Geld geliehen und im schlimmsten Fall delinquente Handlungen wie beispielsweise Diebstahl begangen. „Diese sog. Beschaffungskriminalität süchtiger Glücksspieler ist dabei vergleichbar mit der Geldbeschaffung Heroinabhängiger, damit diese sich wieder den nächsten <<Schuss>> setzen können“71. Um die Schulden und Verluste auszugleichen, spielt die GlücksspielerIn weiter. Meistens liegen auch Steuerschulden vor und unbezahlte Rechnungen. Viele Glücksspieler haben gepfändete Konten. „Dem verlorenen Geld hinterherzujagen und die Schuldenproblematik durch einen Gewinn lösen zu wollen, muss als untaugliche Strategie erkannt und aufgegeben werden“72. Hierbei kann die Zusammenarbeit mit einer Schuldenberatung hilfreich sein. Dies werde ich an späterer Stelle genauer erläutern. Eine reale Lebensperspektive entsteht, wenn in die Schulden wieder Ordnung gebracht werden. Bei Glücksspielsüchtigen ist die Zusammenarbeit nicht nur mit der Sozialpsychiatrie nötig, sondern auch mit weiteren Institutionen. Die Schuldenberatung kann hierbei nützlich sein und meiner Meinung nach eine Basis für die weitere Arbeit und Rehabilitation darstellen. 69 Meyer 2011, S. 125 Grüsser, Albrecht 2007, S. 92 71 Grüsser, Albrecht 2007, S. 93 72 Frommert 2007, S. 39 70 25 6.3 Straffälligkeit Nach Meyer und Bachmann73 wurde in zahlreichen Studien festgestellt, dass ein hoher Anteil von GlücksspielerInnen, welche in Behandlungseinrichtungen und Selbsthilfegruppen zu finden sind, delinquente Handlungen betrieben haben. Meyer und Bachmann schätzen die Straftaten von Glücksspielsüchtigen eher als nicht gewalttätig ein. Es handelt sich hierbei vorzugsweise um Eigentumsdelikte wie Betrug und Veruntreuung.“Die Polizeiliche Kriminalstatistik registrierte (…) im Jahr 1995 10,7 % Tatverdächtige wegen Betrugs“74 . Dies kommt vor allem daher, dass die Geldressourcen zum Spielen ausgeschöpft sind. Durch die Abhängigkeit wird der Handlungsdruck so hoch, dass die moralische Schwelle überschritten wird: „Infolge der Steigerung der Spielintensität wächst der finanzielle Aufwand, und mit der Entwicklung pathologischen Spielverhaltens erfolgt eine zunehmende Wahrnehmungseinengung auf die Beschaffung von Geldmitteln zur weiteren Teilnahme am Glücksspiel“75. Bis die moralische Hemmschwelle überschritten wird, ist es allerdings ein langanhaltender Prozess. Zunächst wird Geld geliehen, dann werden erst Pläne geschmiedet, wie man zu erneutem Geld kommt. Viele GlückspielerInnen haben nach der Tat Schuldgefühle und denken, sie können dies wieder gut machen. Meiner Ansicht nach, kommt es zwangsläufig zu Delinquenz, wenn der Schuldenberg nicht mehr überblickt werden kann und alle Kredite ausgereizt sind. Die SpielerIn greift zu denselben Mitteln, wie eine Drogenabhängige. Die GlücksspielerIn unterscheidet sich lediglich in der Art und Weise der Beschaffungskriminalität, indem sie eher zu Betrug neigt, statt mit Drogen zu dealen und Gewalthandlungen auszuführen. Nach einer Untersuchung von Frotscher76 in einer sächsischen JVA wurde festgestellt, dass ca. 6% aller Inhaftierten glücksspielsüchtig sind. Schlussfolgerungen hierfür waren, dass GlS bei delinquenten Personen häufig vorkommt, und aus diesem Grund Pathologisches Glücksspiel auch in der Arbeit mit Straffälligen mehr Beachtung finden sollte. Die Justizbehörden müssen besser sensibilisiert werden, aber auch die Suchthilfe und Sozialpsychiatrie für delinquente GlücksspielerInnen. Meiner Meinung nach, kann Hilfe nur dort geleistet werden, wo integrativ mit anderen Hilfesystemen zusammengearbeitet wird und die Lebenslage in der Gesamtheit mit in die Hilfeplanung einbezogen wird. Meiner Ansicht nach kann man abschließend sagen, dass bei Vorliegen einer PS Straftaten eher begangen werden, als ohne psyS im Hintergrund. Ich schließe mich mit meiner Ansicht der von Meyer an: Insbesondere bei der dissozialen 73 vgl. Meyer, Bachmann 2000, S. 113 Meyer, Bachmann 2000, S. 113 75 Meyer, Bachmann 2000, S.118 76 vgl. Frotscher 2010, S. 119 74 26 Persönlichkeitsstörung traten schon vor der Glücksspielsucht Straftaten auf. Liegt solch eine Erkrankung vor, steigt also das Risiko für die SpielerIn kriminiell zu werden. „Wenn sie dann als Folge intensiven Glücksspiels unter finanziellen Druck geraten, sind sie empfänglich für „einfache“ Problemlösungen, die ihnen Spieler aus der Szene anbieten, die bereits über delinquente Erfahrung verfügen“77. Die SpielerIn neigt somit eher zu Delinquenz und die Hemmschwelle, delinquente Verhaltensweisen zu zeigen, ist niedriger. 6.4 Familie und Co-Abhängigkeit Beim Verspielen des Haushaltseinkommens sind besonders Partner und Kinder der GlücksspielerInnen betroffen. Es fehlt das Einkommen für den Lebensunterhalt der Familie. Schulden, unbezahlte Rechnungen und Kredite belasten oftmals die Partner mehr, als es die GlücksspielerIn selbst belastet. Oftmals sind Trennung und Scheidung oder zumindest starke Krisen in der Familie die Folge. Es entsteht nicht nur ein materieller Schaden, sondern belastet auch die Beziehungen der Angehörigen. Oft ist das Vertrauensverhältnis missbraucht worden und nur schwer wieder herstellbar. „Im Verlauf der Suchtentwicklung ziehen sich Glücksspieler immer mehr aus familiären Beziehungen und sozialen Kontakten zurück“78. Dem Glücksspiel wird die meiste Zeit der Freizeit gewidmet. Schwierig wird es dann, wenn Glücksspielsüchtige ihre Sucht vor der Familie zu verheimlichen versuchen. Andererseits kommt es auch in Familien zu CoAbhängigkeit. Die Familienmitglieder versuchen der Glücksspielsüchtigen zu helfen. Dies führt teilweise auch dazu, dass die Sucht geleugnet wird. Hierbei handelt es sich um unbewusste Verhaltensweisen, welche auch negative Gefühle mit sich bringen. „Die Angehörigen sind enttäuscht, empört, wütend, verzweifelt, sie können dem Partner <<nichts mehr glauben>>, empfinden Hass- und Schuldgefühle, sind frustriert, traurig, hoffnungslos, sehen keinen Ausweg – sie leiden“79. Die Familie wird zum „Problemmanager“80 und das gesamte Leben kreist um die Glücksspielsüchtige. Probleme werden zu lösen versucht, die Süchtige wird entschuldigt, gedeckt und es wird versucht die Problemlage vor der Umwelt zu verstecken. „Die Gesundheit und Psyche, die Leistungsfähigkeit, das soziale Leben der co-abhängigen Angehörigen ist beeinträchtigt“81. Kinder werden in das Geschehen ebenso mit einbezogen und müssen die Sucht des Elternteils verheimlichen. Es kommt zu Schuldgefühlen und beeinträchtigenden psychischen Entwicklungen. Co-Abhängige versuchen finanzielle 77 Meyer, Bachmann 2000, S. 118 Frommert 2007, S. 40 79 Grüsser, Albrecht 2007, S.98 80 vgl. Grüsser, Albrecht 2007, S. 99 81 Grüsser, Albrecht 2007, S.99 78 27 Kontrolle zu erlangen und Familienentscheidungen zu erzielen. Es wird prinzipiell immer mehr Verantwortung für die Glücksspielsüchtige übernommen. 6.5 Suizidalität „Zwischen 48% und 70% der Spielsüchtigen erwägen Suizid und 13-24% unternehmen Suizidversuche“82. Folgewirkungen der Glücksspielsucht, finanzielle Verluste und Beschaffungskriminalität oder das Zerbrechen der Familie bringen oftmals Hilflosigkeit und Hoffnungslosigkeit mit sich. Belastungen führen zu depressiven Verstimmungen und die SpielerIn bekommt Suizidgedanken. Es kommt zur Selbstabwertung, Verlust beim Spielen verstärkt den Verlust der Selbstachtung. Die SpielerIn verspielt Geld, Beziehungen zu Angehörigen, Freunden, den Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sowie die Lebensperspektive. „Aus diesem anhaltenden negativen Stimmungszustand erklären sich oft die Selbstmordgedanken und auch durchgeführten Selbstmordversuche pathologischer Glücksspieler“83. Meist denken pathologische Glücksspieler sogar konkret darüber nach, wie sie ihr Leben beenden können. Selbstmord scheint oftmals der einzige Ausweg für die Problematik zu sein. „Die Spieler sind stimmungslabil, verachten sich selbst und verlieren den Antrieb für alles andere außer dem Glücksspiel“84. Die SpielerIn hat unter Umständen bereits ihr komplettes Leben verspielt, indem sie Familie, Beruf und Geld verloren hat. „Hier liegt die eigentliche große (angstbesetzte) Herausforderung für den Betroffenen – sich der Aufgabe zu stellen, sein Leben ohne das Glücksspiel neu bewerten und gestalten zu lernen“85. Dies bedeutet, dass die SpielerIn keinen Sinn mehr in ihrem Leben sieht, sobald sie feststellt, dass ihre persönliche Existenz, familiäre Beziehungen, und berufliche, sowie soziale Bindungen zerstört sind. Phillips et al. haben 1997 die Verbindung von Glücksspielsucht und Suizid untersucht. „Sie gingen der Frage nach, ob Glücksspieler oder deren Angehörige zu Suizidhandlungen neigen und ob in amerikanischen Städten mit einem außergewöhnlichen Glücksspielangebot eine erhöhte Suizidrate zu verzeichnen ist“86. Im Durchnitt konnte in den USA eine Rate von „0,97%“87 bemerkt werden, während in Las Vegas die Rate bereits bei „4, 28%“88 lag. Ebenso erläutern Meyer und Bachmann, dass „in drei von sechs Fällen ein Zusammenhang mit dem Glücksspiel und dem Verlust hoher Summen erkennbar war“89. Hieraus lässt sich schließen, dass Glücksspielsüchtige einem höheren Suizidrisiko unterliegen. Der 82 Müller-Spahn, Margraf 2003, S. 37 Grüsser, Albrecht 2007, S. 94 84 Grüsser, Albrecht 2007, S. 37 85 Grüsser, Albrecht 2007, S. 94 86 Meyer, Bachmann 2000, S. 111 87 Meyer,Bachmann 2000, S. 111 88 vgl. Meyer ,Bachmann 2000, S. 111 89 Meyer, Bachmann 2000, S. 111 83 28 wahrscheinlichste Grund hierfür sind wohl die finanziellen Probleme und massive Schulden der GlücksspielerInnen. Meiner Meinung nach, führen die Folgen des Glücksspiels unmittelbar bei Erkennen zu einer Depression. Die GlücksspielerIn erkennt, dass sie durch das Spielen ihr geschaffenes Leben verspielt hat und ist nicht mehr in der Lage, eine Lösung hierfür zu finden. Dies führt aufgrund einer depressiven Krise zu Suizidgedanken. Die GlücksspielerIn weiß keinen anderen Ausweg mehr, als den des Suizid. 7. Welche Interventionen erfordern Doppeldiagnose-PatientInnen in der Suchthilfe? In den vorherigen Kapiteln habe ich ausführlich dargestellt, dass DD-PatientInnen oft schlechtere Therapieergebnisse haben und der Erfolg begrenzt ist. Chronifizierungen der Erkrankung sind häufig gegeben. Moggi schreibt dazu unter anderem, dass DDPatientInnen mehr konsumieren als reine GlücksspielerInnen und die Rückfallwahrscheinlichkeit erhöht ist. Dennoch sprechen sie genauso gut auf eine Behandlung an, genauso wie Personen ohne Komorbidität. Zu Problemen kommt es erst nach der Behandlung, wenn GlücksspielerInnen wieder in ihrer gewohnten Umgebung und sozialem Umfeld sind. Durch die Erkrankung kommt es in der Folge zu Arbeitslosigkeit, Isolation und Armut. Nach Krausz verstärkt dies wieder die Rückfallwahrscheinlichkeit. DD-PatientInnen werden aus diesem Grund als schwierige Patienten angesehen. Schwoon und Krausz berichten daher von einer „Verlegungs- und Verschiebungsaktion“90 in der Suchthilfe und Psychiatrie. Die DD-PatientInnen sind durch die gängigen Therapiekonzepte der Suchthilfe und Sozialpsychiatrie nicht genügend erreichbar. Schwoon und Krausz plädieren deshalb für eine spezielle therapeutische Behandlung für Menschen mit Komorbidität. Dies hat zum einen den Grund, dass gerade bei einer Erkrankung mit Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen die SozialpädagogIn mit vielfältigen Problemen konfrontiert ist. Die Komorbidität von psyS und Sucht wirken aufeinander ein. Dies hat zur Folge, dass oft nur eine Störung behandelt wird, und die AdressatInnen durch die psyS wiederum zum weiteren Konsum neigen. Dies führt wiederum zu Behandlungsabbrüchen und nach Moggi zum Ausschluss aus dem Behandlungssystem. Besonders anfällig sind „Patienten mit PS oder sensitiv auf negative Affekte und interpersonelle Schwierigkeiten, zwei der meist genannten Vorläufer von Rückfällen“91. Dies bedeutet, dass gerade die GlS schwieriger zu behandeln ist. Dies erfordert von der SozialpädagogIn mehr Geduld und Fertigkeiten, dieses Klientel sinnvoll zu behandeln. Schwoon und Krausz definieren die besondere Problemlage von 90 91 Schwoon, Krausz 1992, S. 137 Moggi 2007, S. 229 29 Glücksspielsüchtigen mit Komorbidität genauer. Viele AdressatInnen haben 92 „lebenspraktische Defizite“ . Dies wirkt sich insbesondere auf die „ Selbstversorgung, auf viele Konflikte in sozialen Beziehungen und ein geringes Freizeitinteresse“93 aus. Die GlücksspielerInnen leiden unter einem geringen Selbstwertgefühl und bewerten Misserfolge sehr negativ. Dies hat zur Folge, dass Depressionen entstehen können. Insbesondere AdressatInnen mit PS gelten als schwer behandelbare PatientInnen, welche im Behandlungssystem zu Außenseitern werden. „Dieses Gefühl des „Andersseins“ ruft bei Patienten sowie oft auch Therapeuten das Gefühl von Hilflosigkeit hervor, insbesondere dann, wenn die im Vordergrund stehende Symptomatik wechselt“94. Diese AdressatInnen fallen aus dem Rahmen des gängigen Interventionsmodells und bringen die SozialpädagogInnen damit oft an ihre Grenzen. Meiner Ansicht nach, benötigt es deshalb spezielle Behandlungskonzepte in der Suchthilfe und Sozialpsychiatrie, welche sich auf die Behandlung von Glücksspielsüchtigen mit Komorbidität beziehen. Da aus der Epidemiologie hervorgeht, dass ein Großteil derer, die glücksspielsüchtig sind ebenfalls eine Komorbidität aufweisen, ist es für die Suchthilfe und Psychiatrie wichtig, sich mit ihren Konzepten anzunähern und sich auf die Behandlung von DD zu spezialisieren. Für Menschen mit Komorbidität ist es wichtig, dass sie von den Hilfesystemen aufgefangen werden und nicht zwischen den Systemen hin und hergeschoben werden. Gerade bei der Komorbidität von Sucht und psyS sind die Folgen sehr hoch. Eine hohe Verschuldung und die darauf folgende Armut führen zu weiteren Problemen. In der Literatur wird bereits von einem Bermudadreieck zwischen Suchthilfe, Sozialpsychiatrie und Wohnungslosenhilfe gesprochen. Diese Thematik werde ich an späterer Stelle genauer erläutern. Ich halte es jedenfalls für wichtig, dass die Behandlungsangebote gezielt auf DD-PatientInnen angepasst werden, um ein Herausfallen aus dem Hilfesystem zu verhindern und die Lebenslage der AdressatInnen nicht noch zu verschlimmern. Es gibt einige Ansätze für die Behandlung von Menschen mit Komorbidität, welche ich nun vorstellen möchte. Ebenso ist mit Sicherheit ein wichtiger Punkt, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um eine Sucht zu verhindern. In den nächsten Kapiteln wird es darum gehen, wie präventive Arbeit bei Glücksspielsucht geleistet werden kann. Ich werde Konzepte der Suchthilfe und deren Behandlungsansätze vorstellen. Leider ist aus der Literatur zu entnehmen, dass die Hilfesysteme noch immer getrennt voneinander arbeiten. Deshalb gehe ich zunächst noch auf die Suchthilfe ein und werde jeweils einen Bezug zu der Problematik bei DD herstellen. 92 vgl. Schwoon, Krausz 1992, S. 136 vgl. Schwoon, Krausz 1992, S. 136 94 Krausz, Müller-Thomsen 1994, S. 118 93 30 8. Vorbeugende Interventionen für Glücksspielabhängige mit Komorbidität Ich möchte in diesem Kapitel nun präventive Maßnahmen vorstellen, welche eine Abhängigkeit bei Glücksspielen verhindern oder hinauszögern sollen. Gerade bei psyS ist es meiner Meinung nach besonders wichtig, einen Blick auf die Früherkennung und Prävention zu legen. Anzumerken sei hier, dass es in der Literatur keinerlei Forschungsergebnisse zu DD gibt. Auch in Bezug auf GlS gibt es nur unzureichende Forschungsergebnisse und Evaluierungen für den Bereich der Prävention und Früherkennung. Die meisten Studien hierzu wurden in der Schweiz, Australien und den USA gemacht. Für Deutschland gibt es nur sehr spärliche Literatur in diesem Bereich. Die bisherigen Erkenntnisse möchte ich in den nächsten beiden Kapiteln vorstellen. 8.1 Prävention Es gibt einige präventive Ansätze in der Glücksspielsucht, welche unterschiedliche Ansatzpunkte haben. Häfeli ist der Ansicht, dass es am effektivsten ist, an „strukturellen Eigenschaften von Glücksspielen anzusetzen“95. Die Spielstruktur soll hierdurch verändert werden, um das Gefahrenpotential zu minimieren. Häfeli empfindet dies effizienter, als präventive Maßnahmen, welche nur an den Risikofaktoren und der Persönlichkeit ansetzen. Ein solches Projekt werde ich im nächsten Kapitel vorstellen. Kalke und Buth96 setzen an der Früherkennung und Frühprävention an. Sie führen einige präventive Maßnahmen aus, auf die ich mich im Folgenden beziehen werde. Zunächst möchte ich auf die Frühprävention und schulbasierende Programme eingehen: Mezzera belegt, dass viele Jugendliche schon mit Glücksspielen in Berührung kamen. „Verschiedene Studien kamen nämlich zum Schluss, dass der Anteil von Glücksspielsüchtigen unter Jugendlichen (…) mindestens gleich hoch oder sogar höher ist als in der erwachsenen Bevölkerung“97. Ihrer Aussage nach haben bereits 3,4 – 6% ernsthafte Probleme mit dem Glücksspiel. Dies legt meiner Ansicht nach nahe, Maßnahmen und Informationen über das Glücksspiel auch auf Jugendliche auszurichten. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Kalke und Buth schlagen vor, ein Video zu zeigen, welches die falschen Vorstellungen vom Glücksspiel korrigieren soll. Um zu längerfristigen Ergebnissen zu kommen, muss das Video in einen größeren Rahmen eingebettet sein, und größere Gruppen einbeziehen. Zusätzlich werden oft Informationsmaterialien und Medienkampagnen eingesetzt. Diese sollen durch Radio und TV-Spots, sowie Zeitungen die Bevölkerung über Glücksspielsucht informieren. In Deutschland verbreitet erst seit einigen Jahren die BZgA solche Infobroschüren. Genauso haben aber auch 95 Häfeli 2003, S. 81 vgl. Kalke, Buth 2011, S. 43 97 Mezzera 2006, S. 134 96 31 Warnhinweise und Informationen über ein gesetztes Limit eine Wirkung auf Spieler. Diese Informationen sorgen zwar für ein breiteres Wissen der Bevölkerung und der SpielerInnen, allerdings liefern sie keine Unterschiede auf das Spielverhalten von GlücksspielerInnen. Ebenso wurden elektronische Warnhinweise eingeführt, welche die falschen Vorstellungen über den Ausgang des Spiels verhindern sollen. Ob dies Wirkung bei GlücksspielerInnen zeigt, ist jedoch noch zu wenig untersucht. Allgemein sollen vor allem Videos nach Kalke und Buthi die Problemlösefähigkeit beim Spielen und das Wissen darüber verbessern. Ausgeführt wird darin, wie Spielautomaten funktionieren und wie sich die SpielerIn am besten ein Limit setzen kann. Dies soll zukünftige Spielprobleme verhindern. „So kann – zumindest kurzfristig – die Einstellung von SpielerInnen beeinflusst“98 werden. Durch die geringe Anzahl der Studien hierüber kann hierzu kein langzeitiger Effekt nachgewiesen werden. Andere Konzepte setzten an der Früherkennung und dem Spielerschutz an. Hierfür nennen Kalke und Buthi insbesondere die Schulung von Personal, um ProblemspielerInnen zu identifizieren. Bei dieser präventiven Maßnahme ist wachsender Bedarf zu verzeichnen. Der Kenntnisstand des Personals soll verbessert werden, damit diese auf das Spielverhalten von ProblemspielerInnen Einfluss nehmen können. „Entsprechend der Einstufung sollen differenzierte Maßnahmen ergriffen werden, die von gezielter Beobachtung über Gespräche zum Spielverhalten oder der finanziellen Situation (Kontaktgespräch, vertiefendes Gespräch) bis hin zu Krisenintervention und Spielsperre reichen“99. Insbesondere bei den Spielsperren ist die Motivation der GlücksspielerInnen gefragt. Diese können sich selbst von der Teilnahme am Glücksspiel sperren lassen. In einer Studie wurde herausgefunden, dass die Spielsperre als Selbstschutz „Spieldruck reduziert, die SpielerIn wieder das Gefühl von einer gesteigerten Kontrolle erlangt, die Lebensqualität vieler SpielerInnen wieder gestiegen ist und auch die Kriterien für pathologisches Spielen gesunken sind“100. Laut Kalke und Buth ist anzumerken, dass bereits 50% der SpielerInnen trotz Spielsperre wieder das Spielen in diesem Zeitraum begonnen haben. Genauso verhält es sich mit dem Spielerschutz im Internet: Dort gibt es inzwischen das Angebot, das individuelle Budget verwalten zu lassen und den Geldeinsatz, sowie die Spieldauer begrenzen zu lassen. Auch dort wurde dann aber wieder auf anderen Internetseiten weitergespielt. „Zusammenfassend deuten die vorgestellten Ergebnisse an, dass es offensichtlich möglich ist, mit adäquaten Maßnahmen schädliche Auswirkungen des Onlineglücksspielens zu minimieren“101. Andererseits muss darauf geachtet werden, dass die SpielerInnen wegen dieser 98 Kalke, Buth 2011, S. 39 Kalke, Buth 2011, S. 43 100 vgl. Kalke, Buth 2011, S. 44 101 Kalke, Buth 2011, S. 49 99 32 Maßnahmen nicht in andere Spielkasinos und Internetseiten verdrängt werden, die keine Sicherheit für die SpielerInnen bieten. Aus diesem Grund setze ich nun an dem Ansatz von Häfeli an, Eingriffe in die Spielstruktur vorzunehmen. So kritisiert Häfeli102 die FastGewinne im Spiel, welche ein hohes Suchtpotential darstellen. Die Abhängige gibt sich der Illusion hin, ein Spiel doch noch gewinnen zu können und spielt unter höherem Geldverlust weiter. Dies hält die SpielerIn beispielsweise länger am Automaten, verbunden mit höheren Verlusten. Präventiv wird daher vorgeschlagen, die Spielzeit an Automaten und den Zeitraum bis zur Erzielung des Gewinns zu verlängern. Zudem sollte ein Verbot von Stopp-Tasten und Fast-Gewinnen das Suchtpotential von Automatenspielen verringern. Ich denke, dass eine präventive Maßnahme der Spielstruktur zusätzlich kombiniert werden sollte, mit präventiven Maßnahmen der Wissensvermittlung, um SpielerInnen über das Spiel aufzuklären und einen breiteren Wirkungsgrad zu erzielen. Meiner Ansicht nach, sollten zunächst präventive Maßnahmen in Deutschland besser erforscht werden. In dieser Hinsicht wäre es von Nöten, mehr Studien in Angriff zu nehmen, da ich der Meinung bin, dass gerade bei Menschen mit Komorbidität eine präventive Maßnahme mit Wissensvermittlung wichtig ist. Ebenso muss es präventive Ansätze zur Früherkennung geben, um umfassende Hilfe bei Menschen, die an PS oder affS erkrankt sind, Interventionen bieten zu können. Alleine eine strukturelle Maßnahme wird nicht ausreichen, da viele GlücksspielerInnen an Kontrollverlust und impulsiven Verhaltensweisen leiden. Diese werden dann nicht auf Gefahrenhinweise und Limitsetzen reagieren. Auch ist es fraglich, ob eine Spielersperre hilfreich ist, da diese leicht umgangen werden kann und in die Selbstbestimmung der AdressatIn eingreift. Präventive Maßnahmen sollten auch auf psyS ausgerichtet sein und diese Menschen mit in das Hilfesystem einbeziehen. 8.2 Projekte für Glücksspielsüchtige In diesem Kapitel möchte ich nun einige präventive Projekte vorstellen. Ich werde zunächst auf ein Schulprojekt eingehen, welches an Jugendliche der 8.- 10. Klasse gerichtet war. Das Projekt „1 und 1 des Glückspiels“ wird in den Unterricht des Mathematikunterrichts eingebaut. Ziel war, während das Thema Wahrscheinlichkeitsrechnung durchgenommen wurde, dieses mit in den Unterricht einzubauen. Die SchülerInnen sollten selbst berechnen, wie wahrscheinlich es ist, die Gewinne beim Glücksspiel zu erzielen. „Neben den mathematischen Grundlagen zur Kombinatorik und Wahrscheinlichkeitsrechnung werden auch das Spielverhalten von (…Beispielpersonen…) und das Gewinnauszahlungssystems des Schweizer Zahlenlottos 102 vgl. Häfeli 2003, S. 81 33 behandelt“103. Ebenso können sich die SchülerInnen mit den Spielregeln von Roulette und den Gewinnmöglichkeiten befassen. Ziel dieser präventiven Maßnahme ist, dass die „Unabhängigkeit von Ereignissen“104 ermittelt wird. Zusätzlich sollen sich die SchülerInnen Gedanken über ihr eigenes Spielverhalten machen. In diesem Fall werden nebenbei auch Computerspiele thematisiert. Glücksspiel wird hierbei zu anderen Spielen abgegrenzt. Die SchülerInnen sollen Hintergründe und Faktoren der Suchtentwicklung kennenlernen. Ziel des Projekts ist es, SchülerInnen in einer Primärprävention mit Glücksspiel und dessen Folgen bekannt zu machen, um vorbeugende Maßnahmen zu gestalten. Ich denke, dieses Projekt in Schulen ist sehr wichtig, da bereits von Mezzera herausgestellt wurde und aus epidemiologischen Daten zu entnehmen ist, dass pathologisches Glücksspiel, auch bei Jugendlichen bereits vorkommt. Für Jugendliche ist es wichtig, das Gefahrenpotential zu kennen und über die Gewinnchancen Bescheid zu wissen. Dieses Wissen kann verhindern, dass aus Neugierkonsum ein problematisches Glücksspiel wird. Für Bereiche in der Früherkennung gibt es bereits ein Projekt, welches jeden Faktor der Prävention mit einbezieht. Dieses möchte ich in diesem Kapitel vorstellen: Das Sozialkonzept der Airport Casino Basel AG sollte als Spielkasino als ergänzendes Freizeitprojekt in Basel errichtet werden. Das Projekt ist an Gruppen mit einem hohen Risiko an Suchtverhalten gerichtet. Es soll verhaltenspräventiv bei Kasinobesuchen wirken. Die besondere Lage wirkt sich präventiv günstig aus, da es in einen Freizeitpark am Rand der Stadt integriert ist. Es gibt Beschilderungen und Informationsmaterial, die zur Aufklärung dienen sollen, sowie Öffentlichkeitsveranstaltungen und geschultes Personal in Bezug auf Glücksspielsucht. Die Früherkennung wird dadurch abgedeckt, dass es Selbsterklärungs- und Fremdbeurteilungsverfahren gibt. Dies findet über Fragebögen und das Personal statt. „Bei Personen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kann von einer überdurchschnittlich guten Reaktion auf Hilfsangebote ausgegangen werden“105. Ebenso wird eine Verfügbarkeitseinschränkung angeboten, welche der Selbstsperre für GlücksspielerInnen sehr nahe kommt. Diese können durch die SpielerInnen selbst beantragt werden. Um gefährdeten SpielerInnen Hilfe bieten zu können, gibt es auch eine niedrigschwellige Beratung in Zusammenarbeit mit Therapieangeboten. Die Aufgabe des Sozialkonzeptes ist es also, „umfassend über Risiken des Glücksspiels zu informieren, Maßnahmen zu ergreifen, um gefährdete Spieler vom Spielbetrieb fernzuhalten und diesen eine breite Palette an Beratungs- und Therapiemaßnahmen anzubieten“106. Dieses Projekt wird daher als mehrdimensionale präventive Maßnahme eingestuft. Es 103 Mezzera 2006, S. 135 Mezzera 2006, S. 135 105 Müller-Spahn, Margraf 2003, S. 56 106 Müller-Spahn, Margraf 2003, S. 77 104 34 sind über die Suchtberatung, Schuldenberatungsstelle und Kasinopersonal viele Akteure beteiligt. „Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kasinobetreiber und der unabhängigen Fachkommision ist eine wesentliche Säule des Sozialkonzepts“107. Meiner Ansicht nach ist es schwer gerade Kasinopersonal und die Glücksspielindustrie zu arrangieren, sich an den präventiven Maßnahmen zu beteiligen. Meiner Meinung nach ist dies aber nötig, um strukturelle Veränderungen die suchtvorbeugend sind zu erlangen. Durch die Evaluation und Optimierung des Angebots kann zudem nach Müller-Spahn und Margraf ein Beitrag zur Suchtforschung beigetragen werden. Ich denke, dieses Konzept stellt eine der ersten Ansätze dar, wie man umfassend mit der Glückspielproblematik umgehen kann. Da die Konzepte noch nicht ausgereift sind und in Deutschland solche Konzepte noch nicht Fuß gefasst haben, ist es dringend nötig, in der Suchtforschung präventive Maßnahmen zu evaluieren und einzuführen. In Österreich wurde bereits das Konzept der „Helpline“ eingeführt, welches ein telefonischer Beratungsdienst für Glücksspielabhängige und deren Angehörige ist. Da eine genaue Ausführung zu umfassend wäre, schlage ich abschließend vor, dass sich die Präventionsforschung insbesondere an Konzepten der Schweiz und Österreich orientieren kann. 9. Behandlungsansätze Die Suchttherapie vollzieht sich in enger Zusammenarbeit vom Erstkontakt bis zur Nachsorge in einer Behandlungskette. Die Kontakte zwischen Anfangsstelle, stationärer Aufnahme und Nachsorge sind wichtig, da nur so Behandlungserfolge erzielt werden können. Insbesondere für Glücksspielsüchtige mit DD stellen sich in der regulären Behandlung jedoch besondere Herausforderungen dar. Ich stelle nun die drei Therapiemodelle für DD-PatientInnen dar, welche Gouzoulis- Mayfrank erläutert hat: Die traditionellen Therapiemodelle bei DD sind das sequenzielle Modell und das parallele Modell. Bei ersterem wird eine Störung nach der anderen behandelt, welches hohe Anforderungen an die AdressatInnen stellt. Abstinenz und Remission der Störungen sind die Voraussetzung: „Die Forderung einer weitgehenden Remission der einen Störung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme qualifizierter Behandlung für die andere führte dazu, dass viele Patienten „durch die Maschen“ der beiden Behandlungs- und Versorgungssysteme fielen, da sie die jeweiligen Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllen konnten“108. Aus diesem Grund wurde das parallele Modell entwickelt, nach welchem die AdressatInnen beide Störungen gleichzeitig behandeln konnten. Nachteile sind hierbei jedoch, dass die Behandlung in getrennten Institutionen ablaufen, welches zu ineffizienter Behandlung und Verunsicherung führt. Aus diesem Grund kam man in der Forschung zu 107 108 Müller-Spahn, Margraf 2003, S. 79 Gouzoulis-Mayfrank 2007, S. 30 35 dem Schluss, dass ein integriertes Behandlungsprogramm sinnvoller für die Interventionen ist. „Hierbei sollen stützend- fürsorgliche Konzepte aus der psychiatrischen Krankenversorgung und klassische suchtmitteltherapeutische Ansätze in einer Gratwanderung aufeinander angepasst werden“109. Das integrative Konzept werde ich am Ende dieser Arbeit vorstellen. Dieses Kapitel soll Einblicke in die Konzepte der Suchthilfe geben und schließlich die Nachteile für DD-PatientInnen herauskristallisieren. Ebenfalls werde ich auf die Problematik dieser AdressatInnen eingehen und Behandlungsdefizite aufzeigen. 9.1 Ambulante Behandlung Die ambulante Behandlung stellt zunächst den Erstkontakt zu der süchtigen SpielerIn dar. Aufgabengebiete sind die Entwöhnung, die Vorbereitung auf die stationäre Behandlung, Betreuung während einer stationären Behandlung, und umfasst ebenso Hilfen zur Wiedereingliederung und die Nachsorge. Vorteile einer ambulanten Behandlung sind, dass die Spielsüchtige in ihrem gewohnten sozialen Umfeld bleiben kann und auch rückfallgefährdende Faktoren in die Therapie mit eingehen. In der ambulanten Behandlung wird laut Literatur noch darüber diskutiert, ob man nach dem Neurosemodell oder dem Suchtmodell arbeiten sollte. Das Suchtmodell habe ich bereits mit dem multifaktoriellen Modell zusammen vorgestellt. „Das Suchtmodell beinhaltet die Behandlung sowohl des Symptoms Spielen als eigenständige Krankheit als auch die dem Symptom zugrundeliegende Störung“110. Nach dem Suchtmodell wird eine Abstinenz angestrebt. Im Neurosemodell ist die Abstinenz weder Ziel noch Voraussetzung. Die SpielerIn soll eine Rückkehr zum selbstbestimmten Leben finden und die Fähigkeit zur Stressbewältigung multiprofessionellen wieder Team finden. In einigen Beratungsstellen zusammengearbeitet, welches wird in einem SozialpädagogInnen, PsychologInnen und PsychiaterInnen mit einschließt. Die Form der Behandlung für eine ambulante Beratungsstelle sind Einzelgespräche und Gruppensitzungen, welche einmal wöchentlich stattfinden. Es werden berufsorientierte Hilfen, Geld- und Schuldenmanagement, die Vorbeugung bei Krisensituationen und Prävention geleistet. Die Beratung wird vorwiegend von SozialpädagogInnen mit einer Zusatzausbildung oder PsychologInnen durchgeführt. Die Suchtberatung ist die erste Anlaufstelle. Von ihr ausgehend folgt die Entwöhnungsbehandlung, Vermittlung in stationäre Therapie und Vermittlung in die Nachsorge. Ebenso werden Selbsthilfegruppen unterstützt. Ich möchte nun kurz auf das Beratungssetting eingehen: 109 110 Gouzoulis-Mayfrank 2007, S. 31 Düffort 1990, S.30 36 Das Ziel der Beratung sollte zunächst eine Spielabstinenz sein. „Die Spielabstinenz ist also Grundvoraussetzung, nicht das Endziel der gemeinsamen Arbeit“111. Nur durch Spielabstinenz hat die GlücksspielerIn eine Chance auf die Verwirklichung der anderen Ziele. Geld und Schuldenmanagement sind hierbei sehr hohe Ziele. Das Spielen wird thematisiert, da der SpielerIn zwar die negativen Folgen bewusst sind, sie das Spielen als solches aber eventuell gar nicht als Problematik ansieht. Zudem muss im Beratungssetting mit Rückfällen gerechnet werden. Diese sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Hierauf werde ich noch näher eingehen. Motivation ist nach Mayer ebenso ein wichtiges Kriterium, wie das Aufarbeiten von Rückfällen. Aufhören zu wollen mit Spielen ist zunächst ausreichend, um in die Beratung zu gehen. Scham- und Schuldgefühle, welche durch die finanziellen Folgen entstanden sind, werden zunächst reflektiert und positive Aspekte der Abstinenz herausgearbeitet. Die Schuldenregulierung kommt ebenso zum tragen, wie die Förderung der eigenen Verantwortung der SpielerIn. Im Vordergrund steht das Spielverhalten und die Folgen des Spielens. Erst im nächsten Schritt wird die Störung aufgearbeitet, welche zur Abhängigkeit geführt hat. Gouzoulis-Mayfrank ist der Ansicht, dass Glücksspielabhängige mit DD eine besondere therapeutische Herausforderung darstellen. Konzepte wie die Abstinenz führen jedoch häufig dazu, dass KlientInnen aus der Behandlung herausfallen. Dies hat mit den hohen Ansprüchen der behandelnden Institutionen und den unterschiedlichen Konzepten von Psychiatrie und Suchthilfe zu tun. Das Hilfesystem plädiert mit seinem Konzept für Abstinenz, wodurch Glücksspielsüchtige mit DD diesen Anforderungen kaum gerecht werden können. Oft kommt es nach der Behandlung zu Rückfällen. Gouzoulis-Mayfrank112 plädiert aus diesem Grund an die ambulante Beratung, welche niedrigschwellig und langfristig angelegt sein soll. Das kurzfristige Ziel ist ihrer Ansicht nach eher „harm reduction“ und motivationale Interventionen. Diese Konzepte werde ich an späterer Stelle explizit erläutern. Erst als mittelfristiges Ziel sieht sie die Abstinenz als sinnvoll an. Durch Motivation, Niedrigschwelligkeit, und die integrierte Arbeit von Suchthilfe und Sozialpsychiatrie sieht sie in der Ambulanz eine reele Chance, Glücksspielern mit psychischer Erkrankung eine wirksame Hilfe anbieten zu können. Meiner Ansicht nach, ist die ambulante Behandlung auch ein wichtiger Bestandteil für DDPatientInnen. Diese können in ihrem sozialen Umfeld integriert bleiben, welches auch zur psychischen Stabilität beiträgt. Ich bin der Meinung, wenn SpielerInnen beruflich integriert sind, sorgt dies ebenso für psychische Stabilität. Dies ist nur in einem ambulanten Rahmen möglich. Negative Faktoren können in die Beratungssituation einbezogen 111 112 Düffort 1990, S. 38 vgl. Gouzoulis-Mayfrank 2007, S.33 37 werden. Dies ist insbesondere bei PS, mit ihren ändernden Stimmungen und der sich verändernden Symptombildung relevant. Wenn sich Suchthilfe und Sozialpsychiatrie in ihren Konzepten annähern und kooperieren, führt dies zu einer umfassenderer Behandlung Glücksspielabhängiger mit DD. 9.2 Stationäre Behandlung Anzumerken ist bei diesem Kapitel, dass ambulante Beratung immer der stationären Behandlung vorzuziehen ist. Für eine stationäre Suchtbehandlung sprechen nach Lindner folgende Kriterien: „Die ambulanten Behandlungen sind gescheitert oder regional nicht möglich; es besteht eine weitere stoffgebundene Abhängigkeit; es bestehen weitere Verhaltensstörungen oder psychische Störungen; die GlücksspielerIn ist zunehmen sozial desintegriert und hat eine mangelhafte Unterstützung und es bestehen ausgeprägte Störungen in den sozialen Lebensbezügen oder der individuellen Lebensgestaltung“113. Die Behandlung ist individuell angepasst und beinhaltet Einzel- und Gruppentherapien. Oftmals wird bei GlücksspielerInnen verhaltenstherapeutisch gearbeitet. Die Familie der GlücksspielerIn wird mit einbezogen. Zu Beginn der Rehabilitation wird jedoch die Motivation abgeklärt. Die Motivation kann auch während des Gesprächs erzeugt werden. In den Kliniken wird allerdings nur die Sucht bearbeitet: Dies findet gleichzeitig in Gruppen mit anderen Abhängigen statt. SpielerInnen und AlkoholikerInnen werden gemeinsam behandelt. „Ziel der Therapie ist es, Verhaltensweisen und Einstellungen aufzugeben, die eine Alternative zur Flucht darstellen“114. Nicht das Suchtmittel ist es, welcher die Süchtige vermisst und davon abhängig ist, sondern die psychischen Effekte die die SpielerIn hiervon hat. Ebenso ist eine Abstinenzvereinbarung für alle SpielerInnen gegeben. Gemischte Gruppen können meiner Meinung nach auch dazu dienen, wenn Suchtdruck bei einer SpielerIn entsteht, sich dieser nicht auf eine AlkoholikerIn übertragen kann. Dies hat auch den Vorteil, dass es seltener zu Rückfällen kommt und die Abhängigen länger abstinent bleiben können. Diskutiert werden sollte jedoch, ob ein Abstinenzgebot gerade bei DD - PatientInnen sinnvoll ist. Inzwischen werden Therapiestrategien zum kontrollierten Konsum erfolgreich angewendet. Dies soll in diesem Kapitel auch noch diskutiert werden. Bei einer stationären Rehabilitation gibt es unterschiedliche Therapieziele: allgemeine und spezielle. Nach Witt sind allgemeine Ziele an der Sucht orientiert. Diese sind vorwiegend „Eine Abstinenz vom Glücksspiel, die Übernahme für Folgen des Glücksspiels und die Aktivierung von befriedigenden Verhaltensalternativen“115. Spezielle Therapieziele sind 113 Lindner 1996, S 94 Schulte-Bradt 1990, S. 49 115 Witt 1996, S. 94 114 38 hingegen individuell orientiert, auf die Störung und Krankheit bezogen, Schwierigkeiten und Defizite der Person, sowie die gegebenen Ressourcen. Mayer hingegen setzt Motivation und Suchtmittelentzug an die oberste Stelle der Therapieziele. Die Krankheitseinsicht, welche für die Abstinenz wichtig ist, wird vertieft und alternative Verhaltensweisen erlernt. Dies beinhaltet, dass „zunächst der Wunsch des pathologischen Glücksspielers, das Suchtverhalten einstellen zu wollen, als hinreichende Voraussetzung für die Aufnahme einer Behandlung anzusehen“116 ist. Die Glücksspielabhängige hat im stationären Rahmen keine Möglichkeit, ihr Suchtverhalten weiterzuführen und ist zu Abstinenz gezwungen. Dies bedeutet, dass die Suchtdynamik für diesen Zeitraum des Aufenthaltes unterbrochen ist. Psychosoziale Folgen des Glücksspiels kommen ebenso zum Stillstand. Dies bedeutet, dass die SpielerIn mit suchtfördernden Faktoren nicht in Kontakt kommt, welche ihr nach der Behandlung wieder begegnen. Oft werden SpielerInnen nach der stationären Behandlung aus diesem Grund in der Nachsorge hierfür stabilisiert. Probleme bei der stationären Behandlung gibt es allerdings dann, wenn DD ins Spiel kommen. AdressatInnen, die psychisch erkrankt sind geraten leicht in die Außenseiterrolle. Gerade bei Glücksspielsüchtigen, welche an BPS erkrankt sind, ist die Versorgung nach Schwerdt und Handke-Rauhbach117 schlecht ausgelegt. Es kommt häufig zu überforderten SozialpädagogInnen. Dies hat zum einen den Grund, dass Menschen mit PS „schwierige“ Verhaltensweisen an den Tag legen. Kowarowsky118 erläutert dies und benennt vor allem die Stimmungsschwankungen solcher Personen, welche intensiven Ärger und Agression, aber auch ihre Gefühle übertrieben ausdrücken können. Zudem sind diese Menschen erhöht kränkbar und verweigern hierdurch oft die Mitarbeit. Lindner plädiert deshalb dafür, dass man nicht nur den Schwerpunkt der Behandlung auf das Glücksspiel legen sollte, sondern auch die PS mit in den Fokus nehmen sollte: Obwohl man im suchttherapeutischen Setting im Allgemeinen eine nicht geringe Anzahl zusätzliche persönlichkeitsgestörter Patienten antrifft und diesen „schwierigen“ Patienten durch multimodale Suchttherapie nicht nur hinsichtlich der Suchtkrankheit zu helfen, sondern auch die Persönlichkeitsstörungen zu berücksichtigen versucht“119. Er ist der Ansicht, dass es eine „differenziellen Behandlungsstrategie benötigt, der Glücksspieler und Persönlichkeitsstörungen“120. Ein weiteres Problem ist, dass es für andere Abhängige belastend ist, wenn einige MitpatientInnen noch mit anderweitigen Problemen zu kämpfen haben, als die der Sucht. Dies hat oftmals zur 116 Meyer 2000, S. 198 vgl. Schwerdt, Handke-Rauhbach, 2003 S. 111 118 vgl. Kowarowsky 2005, S. 1 - 71 119 Lindner 2003, S. 57 120 Lindner 2003, S. 57 117 39 Folge, dass Menschen mit DD in eine psychiatrische Klinik verwiesen werden. Dort wird hingegen das Suchtproblem nicht angegangen. Meiner Meinung nach kommt es hierbei erst recht zu einer Trennung des Hilfesystems und einem Drehtüreffekt. Die AdressatIn wird zwischen den Hilfesystemen hin und hergeschoben. In diesem Fall benötigt es stationäre Unterbringungen, welche speziell auf die DD ausgelegt ist. Solche Projekte werde ich am Ende dieser Arbeit vorstellen. 9.3 Geld- und Schuldenmanagement Sucht sich die SpielerIn Hilfe, wird in einem ersten Schritt die Glücksspielabstinenz und das Geld- und Schuldenmanagement gekoppelt. Dies kann auch in einer Schuldenberatung geschehen. Nach Petry müssen in der Sozialisation erworbene Geldstile bearbeitet werden. „Das Grundprinzip des Geld- und Schuldenmanagements muss zunächst darin bestehen, die unmittelbare und selbstkontrollierte Veränderung des finanziellen Verhaltens zu fördern, wobei bis auf Krisensituationen keine Fremdkontrolle ausgeübt werden sollte“121. Die Geldentwertung soll stufenweise abgebaut werden und die kurzfristige Orientierung an Geld aufgehoben werden. Es besteht das „Prinzip der unmittelbaren Rückzahlung“, wobei schon einmal kleinere Beträge an Gläubiger zurückgezahlt werden. Der Selbstwert soll durch die Übernahme von Verantwortung wieder hergestellt werden. Ich halte es für sehr wichtig, nicht nur die Sucht und das Schuldenmanagement zu bearbeiten, sondern auch wieder einen regulären Geldumgang mit der AdressatIn zu erarbeiten. Zudem hat sich das Wertesystem in Bezug auf Geld durch das Glücksspiel verschoben, dass die SpielerIn zunächst wieder lernen muss, welchen Wert das tägliche Einkommen hat. Aus diesem Grund halte ich es für sinnvoll, Petrys Ansatz mit in das Beratungssetting einzubeziehen. Reicht dies nicht aus, weil die AdressatIn hohe Schulden hat, kann man eine weitergehende Schuldenberatung machen. Hierbei ist die individuelle Problemkonstellation wichtig, um eine Schuldenregulierung zu machen. Die Schulden müssen hierfür zunächst aufgestellt werden und monatliche Verpflichtungen aufgelistet werden. Allerdings hält es Petry für ratsam, zunächst nur 50% des Einkommens an Gläubiger zurückzuzahlen, und den Rest für eigene Ausgaben bereit zu stellen. Dies soll wieder Selbstwert herstellen und die finanzielle Situation verbessern Nach Nebendorf und Petry122 ist es sinnvoll das Prinzip des frei verfügbaren Einkommens mit einzubeziehen. Dies hat den Grundsatz der aufgeschobenen Befriedigung. Es wird hierbei eine konkrete Haushaltsanalyse durchgeführt und neue Umgangsformen mit Geld erlernt. Dies ist ein therapeutischer Lernprozess für die GlücksspielerIn. Ebenso ist ein Überblick über die Verschuldungssituation gegeben mit 121 122 Petry 2003, S. 68 vgl. Nebendorf, Petry 1996, S. 125 40 einer Schuldenaufstellung. In diesem Zusammenhang kann die Schuldenberatung hinzugezogen werden. Die Schuldenberatung hat bei Glücksspielabhängigen einen niedrigschwelligen und lösungsorientierten Ansatz. Nach Frommert ist Abstinenz keine Grundvoraussetzung. Ziel ist hierbei die Schuldensanierung und das Verhandeln mit Gläubigern. Die Abhängige soll ihre Schulden in einem festgelegten Zeitraum teilweise reduzieren und Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Aufgaben sind hierbei die „Lohnverwaltung, Beratung bei Lohnpfändung, Erfassung der vorhandenen Schulden und Hilfe mit Gläubigern“123. Ebenso werden Gespräche über den Umgang mit Geld und die persönlichen zukünftigen Ziele geführt. Hierbei erfolgt eine Rechtsberatung, wodurch juristisch der Sachbestand mit Gläubigern und Streitigkeiten geregelt wird. Die AdressatIn soll schrittweise wieder Verantwortung für ihr Leben übernehmen können. Um hierbei Hilfe leisten zu können, kann eine Einkommensverwaltung vorgenommen werden. Hierdurch ist schließlich der Lebensunterhalt der Familie gesichert. „Für einen begrenzten Zeitraum kann so ein geschützter Rahmen entstehen, der schwerwiegende Konsequenzen verhindert (z.B. den Verlust der Wohnung durch Mietschulden), bis die eigenen Kontrollmechanismen wieder funktionieren“124. Für die Abhängigen ist es oft schwierig, den Bezug zum Geld und Geld als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Daher wird zunächst in realistischem Umfang begonnen, die Schulden zurückzuzahlen. Die Betroffene soll zunächst den Bezug zum Geld als Zahlungsmittel für tägliche Bedürfnisse wiederherstellen. Der erste Schritt ist hierfür, nicht noch weitere Schulden zu machen: „Sehr oft bestehen überhaupt keine Vorstellungen darüber, welche Kosten im Alltag entstehen und angemessen sind“125. Es wird ein Überblick über alle Schulden gewonnen und Lohnpfändungen durch Gläubiger vermieden. Um die Abstinenz zu fördern kommt es schließlich zu einer Zusammenarbeit mit der Suchthilfe. Das Ziel ist hierbei, Verantwortung für Folgen durch die Suchterkrankung zu tragen und entstandene Schäden zu begrenzen. Beratungsabbrüche und Abstinenzbestreben werden hiernach zwischen den beiden Hilfesystemen abgesprochen. Dennoch ist die Schuldenberatung so niedrigschwellig angelegt, dass sie weiteren Konsum toleriert, allerdings neues Schuldenmachen verhindert. Im nächsten Kapitel möchte ich diesen Zusammenhang erläutern. 9.4 Abstinenz- oder Akzeptanzorientierung? Die Grundvoraussetzung für eine Behandlung im stationären und ambulanten Hilfesystem ist die der Abstinenzorientierung. „In Deutschland gibt es bei fortgeschrittenen Formen der Glücksspielproblematik weder im stationären, noch im ambulanten Bereich einen 123 vgl. Frommert 2007, S. 40 Frommert 2007, S. 42 125 Frommert 2007, S. 43 124 41 Behandlungsansatz zum sogenannten kontrollierten Glücksspielen“126. Auch von den Kostenträgern ist eine Abstinenz in der Behandlungsempfehlung vorgeschrieben. Dies hat den Hintergrund, dass in der Suchthilfe von zwei Ansätzen ausgegangen wird. Der Abstinenzansatz geht davon aus, dass Sucht als Krankheit betrachtet wird. Stöver127 merkt hierzu an, dass Süchtige krank sind und deshalb die Krankheit zum Stillstand gebracht werden muss. Das Therapieziel ist Abstinenz und Konsum daher nicht akzeptabel. Die Abhängige muss aus ihrer Sucht aussteigen und abstinent leben. In der ambulanten und stationären Beratung für GlücksspielerInnen wird dies so gehandhabt. Allerdings habe ich bereits in den vorherigen Kapiteln erwähnt, ist die Problematik bei DDPatientInnen, dass diese oftmals chronisch krank sind und häufige Rückfälle haben. Dies führt zum Ausschluss aus dem Hilfesystem. Nach Mayer stellt „„absolute Abstinenz“ ein zu strenges Kriterium für eine erfolgreiche Behandlung“128 dar. Rückfälle sind keine Ausnahmen und müssen in die therapeutische Arbeit integriert werden. Nach Mayer bedeutet auch ein einmaliger Rückfall nicht zwangsläufig die Rückkehr in die Abhängigkeit. Ebenso ist nicht „auszuschließen, daß die Vorstellung von der lebenslangen Abstinenz und davon, daß eine irreversible Krankheit vorliegt, ein bestimmtes Verhalten nicht mehr kontrollierbar ist, auch negative Konsequenzen für das Selbstbild oder Selbstwertgefühl für den Betroffenen hat“129. Aus diesem Grund gibt es in der Suchthilfe den akzeptanzorientierten Ansatz. Bei diesem wird davon ausgegangen, dass selbstbestimmte Entscheidungen getroffen werden können. Konsum kann auch zu einem Lebensstil gehören. Die Entscheidung zur Abstinenz muss durch den Abhängigen selbst geschehen. Abhängigen wird somit eine eigene Verantwortung zugesprochen. Hiervon leitet sich der Ansatz des „harm reduction“ ab, welcher niedrigschwellig ist. Nach Stöver geht es bei der Akeptanzorientierung um Niedrigschwelligkeit und Schadensvermeidung- und verminderung bei Abhängigen. Dies bedeutet, dass die Glücksspielsüchtige in ihrem Konsum und mit ihrer psyS akzeptiert wird. Die Spielsüchtige kann konsumieren, dennoch wird eine generelle Verschlimmerung der Situation verhindert. Meiner Ansicht nach, müsste bei Glücksspielsüchtigen mit DD ein niedrigschwelliger Ansatz herangezogen werden. Die Suchthilfe müsste mit den Abhängigen an den Rückfällen arbeiten und diese Abhängige in Eigenverantwortung dazu befähigen, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, eine Abstinenz anzustreben. Lütgerhorst hat hierzu angemerkt, dass bei „pathologischem Glücksspiel (…) als Alternative zur Abstinenz 126 Petry 2003, S. 53 vgl. Stöver 1999, S. 21 128 Meyer, Bachmann 2000, S. 278 129 Meyer, Bachmann 2000, S. 279 127 42 zumindest reduziertes bzw. kontrolliertes Glücksspiel zumindest diskussionswürdig“130 ist. Derzeit gibt es noch kein kontrolliertes Glücksspiel. Dies wird eher bei Alkoholabhängigkeit und Drogenabhängigkeit durchgeführt. Ich denke hierzu jedoch, dass es sicherlich bei NutzerInnen sinnvoll ist, solch einen Ansatz zu wählen, wenn andere Konzepte in der Behandlung scheitern. Auch kann dies zu einer gewissen Stabilität beitragen und die Lebenssituation verbessern. 9.5 Nachsorge Nach stationärer oder ambulanter Therapie ist die Wiedereingliederung für manche ehemalige GlücksspielerInnen längerfristig noch nicht möglich. „Nicht alle Spieler sind nach der stationären Therapie soweit stabilisiert, dass sie zu einer selbstständigen Lebensgestaltung fähig sind“131. Um weiterhin abstinent zu bleiben, können SpielerInnen nach der Therapie in die Nachsorge. Die Nachsorge dient nach der Landesstelle gegen die Suchtgefahren in Baden-Württemberg als Übergangslösung für SpielerInnen, welche in betreuten Wohngruppen oder Kliniken unter Betreuung leben. Die Rehabilitation findet bei Personen statt, welche die Fähigkeit besitzen, selbst Arbeit zu suchen und zu finden. Rehabilitation ist jedoch auch ohne Arbeit möglich. Die einzelnen Formen der Nachsorge werde ich im Folgenden darstellen. Die SpielerInnen erhalten in ihrem Alltag und bei Lebensfragen längerfristige Betreuung und sollen wieder ihren Platz in der Gesellschaft finden. Nach Bachmann sollen Spielsüchtige in ihr familiäres und soziales Umfeld wieder einbezogen werden. Durch die intensive Betreuung sollen sie stufenweise zur Selbstständigkeit herangeführt werden. Papenbrock unterteilt die Nachsorge in die Adaption, die teilstationäre Nachsorge und die ambulante Nachsorge. Die Adaption bezeichnet Papenbrock als die „stationäre Form der Nachsorge“132. Sie ist genau genommen noch ein Teil der Entwöhnungsbehandlung. Ich möchte daher nicht auf die unterschiedlichen Unterbringungsformen der Nachsorge eingehen. Die Details würden den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Meist wird in der Nachsorge als Methode das Case Management angewendet. Bachmann nennt vor allem als Ziele die „Pflege der Wohnung, Mietzahlungen, Körperhygiene, das Einhalten von Terminen, einen Arbeitsplatz finden, ein soziales Umfeld außerhalb von dem Spielermilieu insbesondere die aufbauen und Stabilisierung Rückfällen der Sucht vorbeugen“133. in den Papenbrock Mittelpunkt, welche bringt über Selbsthilfegruppen, Einzelgespräche und Gruppengespräche stufenweise gestärkt wird. Rückfälle in der Nachsorge bringen das Problem mit sich, dass für die SpielerInnen unter 130 Lütgerhorst 2009, S. 60 Bachmann 2005, S. 234 132 Papenbrock 2004, S. 38 133 vgl. Bachmann 2005, S. 235 131 43 Umständen nach diesem die Betreuung beendet ist. „Nach einem Rückfall im Betreuten Wohnen können Selbstzweifel und Selbstanklage zu starken intrapsychischen Spannungen führen, die zum Auslöser für weiteren (…)Konsum werden können“134. Die individuelle Situation der SpielerIn sollte hierbei berücksichtigt werden: „Nach unserer Erfahrung ist es tatsächlich nur in sehr wenigen Fällen erforderlich, Bewohnerinnen und Bewohner direkt nach einem Rückfall zu entlassen und ihnen damit wichtige Ressourcen zur Krisenbewältigung zu entziehen“135. Gerade bei SpielerInnen mit DD halte ich es für wichtig an den Rückfällen zu arbeiten, da einer Beendigung der Betreuung eine erneute Krise folgen würde kombiniert mit erneutem Konsum folgen. Nach Scheiblich geht es in der Nachsorge vor allem darum, „außerhalb der stationären Einrichtung ein stabiles, tragfähiges soziales Netz aufzubauen und zu gestalten“136. Die Freizeitgestaltung nimmt daher einen wichtigen Punkt in der Betreuung ein. Aber auch die Arbeitsstelle ist ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt. Bei Spielsüchtigen mit DD sind in der Nachsorge zusätzlich noch einige Besonderheiten zu beachten. Sylvester und Boder erläutern hierzu, dass es in der Rehabilitation wichtig ist, integrative Ansätze in die Hilfeleistung mit einzubeziehen. „Der Lebensplan von Patienten mit Doppeldiagnose ist nachhaltig gestört, so dass längerfristige Unterstützungsangebote notwendig sind“137. Viele sind in der beruflichen Situation durch die psyS leistungsgemindert und in ihrer Motivation zur Abstinenz gehemmt. Durch die psyS erleiden sie nach Sylvester und Boder starke Einschnitte in ihr soziales und berufliches Leben. Dies führt häufig zu Rückfällen, welche durch den Ausschluss aus dem Hilfesystem noch verschlimmert werden. Sie schlagen deshalb vor, für diesen Personenkreis vermehrt einzeltherapeutische Interventionen und Gruppenangebote anzubieten. Die neuen Lebensumstände müssen in besonderem Maße mit den NutzerInnen bearbeitet werden. Sie benötigen deshalb mehr und intensivere Betreuung in einem integrativen Setting, welches zu „tragfähigen Beziehungen und einer langfristigen Stabilisierung“138 führt. Kooperative Behandlungsmodelle und die Orientierung an den Bedürfnissen der NutzerInnen halten Sylvester und Boder in der Nachsorge für wünschenswert. 9.6 Reintegration in das Berufsleben Die Arbeit ist in der Rehabilitation in besonderem Maße wichtig, weshalb ich dieser ein extra Kapitel gewidmet habe. Das Arbeitsleben bietet Abhängigen Struktur, welche sie in 134 Messer 2005, S. 99 Messer 2005, S. 107 136 Scheiblich 2005, S. 124 137 Sylvester, Boder 2005, S. 77 138 Sylvester, Boder 2005, S. 85 135 44 ihrem Leben nicht haben. „Süchtig gewordene Menschen sind in der Regel eher gesellschaftlich unauffällige, angepaßte, kommunikations- und beziehungsarme 139 Persönlichkeiten“ . Die Lebensperspektive wird mit der Arbeit verknüpft. Arbeitslose fühlen sich daher oft nutzlos. „Das Arbeitsleben kann ihnen einen Rahmen bieten, der die fehlende oder unzureichende ausgebildete innere Struktur ersetzt oder stützt und durch dieses äußere Gerüst die Organisierung des Alltagzusammenhangs ermöglicht“140. Diese Aussagen verdeutlichen die Problematik der Arbeitslosigkeit bei abhängigen Menschen. Ich beziehe mich hierbei zwar auf ältere Literatur, bin allerdings der Meinung, dass diese noch aktuell ist. Die Arbeitslosigkeit hat für die betroffenen SpielerInnen somit auch Auswirkungen auf einen Rückfall. Der FDR ist zu entnehmen, dass Arbeit auch „einige Funktionen in materieller Sicherheit, Identität, Selbstachtung, und den Fähigkeiten soziale Kontakte“141 zu finden, hat. „Gleichzeitig wirkt Arbeit als präventiver Faktor im Sinne einer sozialen und psychologischen Unterstützung“142. Dies bedeutet, dass in einer Rehabilitation die Arbeit zu gesellschaftlicher Teilhabe und einem psychischen Wohlergehen beitragen kann, welches auch eine Suchtstabilisierung mit sich bringt. Die abstinenten SpielerInnen erlangen Selbstwert, mehr Lebensqualität und sind ökonomisch unabhängig. Aus diesem Grund beginnt die Arbeitssuche bereits in der Nachsorge oder sogar schon in der Entwöhnungsphase. Chwallek143 betont, dass durch die Arbeitstätigkeit häufig eine Stabilisierung in der Abhängigkeit zu beobachten ist. Oft können SpielerInnen nicht zurück auf den 1. Arbeitsmarkt. In diesem Fall schlägt die FDR vor, dass Projekte angegangen werden sollen, welche die SpielerInnen fördern um sie auf dem 1. Arbeitsmarkt wieder integrieren zu können. „Voraussetzung für die Entwicklung einer positiven Perspektive ist die individuelle Förderung verbunden mit sinnvoller Beschäftigung und Qualifizierung, die an der aktuellen arbeitsmarktpolitischen Realität orientiert ist“144. Auf diese genauer einzugehen würde allerdings den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Abschließend lässt sich sagen, dass eine stufenweise und langsame Arbeitsgewöhnung von Nöten ist, besonders dann wenn eine psyS vorliegt. Die Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben können eine stützende Funktion bei Abhängigkeitserkrankungen sein. Die berufliche Integration muss daher nach Chwallek zur Überwindung der Sucht in den Blick genommen werden. Ich halte es für besonders wichtig, eine individuelle Förderung anzubieten, da viele SpielerInnen mit DD durch ihre Erkrankung oft eingeschränkt leistungsfähig sind. Hier denke ich, kann es sinnvoll sein, 139 Landesstelle gegen die Suchtgefahren in Baden- Württemberg der Liga der freien Wohlfahrtspflege 1984, S. 70 140 Landesstelle gegen die Suchtgefahren in Baden-Württemberg der Liga der freien Wohlfahrtspflege 1984, S. 70 141 Vgl. Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. 2007, S. 8 142 Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. 2007, S. 8 143 Vgl. Chwallek 2004, S. 149 144 Fachverband für Drogen und Rauschmittel e.V. 2007, S. 9 45 erst einmal geringfügige Beschäftigungen und stundenweises Arbeiten in den Blick zu nehmen. 10. Suchthilfe und Sozialpsychiatrie Aus der gängigen Literatur lässt sich entnehmen, dass Suchthilfe und Sozialpsychiatrie nach wie vor getrennte Hilfesysteme sind. Es lässt sich kaum eine Zusammenarbeit der Hilfesysteme feststellen. In der Literatur findet man kaum etwas zu dieser Thematik, bzw. die Problematik wird nicht herausgestellt. Man liest oft, dass DD-PatientInnen in der Sozialpsychiatrie - aufgrund der Suchtproblematik und auch teilweise bedrohten Wohnungslosigkeit nicht gerne gesehen sind. Die Suchthilfe hingegen kann aufgrund ihrer Konzepte nicht mit psychisch kranken Menschen umgehen. Man findet zwar neuere Trends, welche die Kooperation verstärkt in den Blick nehmen, allerdings wird diese noch kaum umgesetzt. DD sind ein Thema in Sozialpsychiatrie, Suchthilfe und auch in der Wohnungslosenhilfe. Dennoch gehen die Entwicklungen nur sehr sporadisch voran. 10.1 Die süchtige PatientIn in der Psychiatrie „Obwohl Suchterkrankungen zumindest in den letzten 15 Jahren die häufigste Diagnosegruppe unter den Aufnahmen in psychiatrische Kliniken bildeten, ist das Verhältnis von Psychiatrie und Abhängigkeit offensichtlich alles andere als selbstverständlich“145. Der Suchtkranken in der Psychiatrie kann man sich offensichtlich nicht mehr entziehen. Nach Schwoon und Krausz verläuft eine Grenze zwischen Psychiatrie und Suchthilfe. Dies führt allein zu Missverständnissen, wenn SozialpädagogInnen in der Psychiatrie arbeiten und in der Suchtkrankenbetreuung Diagnosen stellen bzw. auch therapeutisch arbeiten. Interventionen werden zumeist angezweifelt und überprüft. „Oft genug wird ein Patient abgewiesen oder er wird entlassen, bevor die vom Suchtherapeuten angestrebten Effekte sich auch nur ansatzweise entwickeln konnten“146. Suchtkranke PatientInnen scheinen in der Psychiatrie fehlplaziert. Sie scheinen den Versorgungsalltag, der ohnehin für psychisch kranke Menschen knapp an Ressourcen ist, noch zu reduzieren. Die Psychiatrie lehnt die Aufgabe ab, mit suchtkranken Menschen zu arbeiten, weshalb sich dies auch auf die therapeutische Arbeit bezieht. Der Grundsatz der Abstinenz gilt auch in der Psychiatrie. Eingangskriterien für Suchtkranke werden dort hingehend geschaffen und das therapeutische Setting auf Abstinenz ausgerichtet. Die Rahmenbedingungen sind durch Krankheitskonzepte und Wertvorstellungen geprägt. Die Psychiatrie setzt sich kaum mit 145 146 Schlösser 1990, S 25 Schwoon, Krausz 1990, S. 4 46 Suchtkranken auseinander und hat nach Schwoon und Krausz auch kaum etwas zur Forschung hierzu beigetragen. Sie hält an alten Suchtkonzepten fest, ohne die Entwicklungen zu sehen. „Es drängt sich jedenfalls der Eindruck auf, daß die Psychiatrie als Institution und als wissenschaftliches Fach mit dieser Krankheitsgruppe nichts zu tun haben wollte, während sie sich anderer schwieriger Krankheitsgruppen ja durchaus 147 angenommen hat“ . Dies hat auch Einfluss auf die Interaktion mit Kranken. Die Psychiatrie geht bei Suchtkranken von einem „Täter-Anteil“148 aus. Dies bedeutet, dass Sucht als eine selbstverschuldete Krankheit angesehen wird und der sozialen Umgebung etwas angetan wird. Dies liefert Argumente für einen harten Entzug für die Abhängige. „Depressiv-bußfertige Patienten werden noch eher akzeptiert als aufbegehrendaggressive, vor deren Gewalttätigkeit man berechtige Furcht haben kann“149. Meiner Meinung nach, hat sich inzwischen auch in der Psychiatrie einiges verändert. Auch die Konzepte dürften gereift sein. Genauso gibt es viele abhängige Menschen, welche in der Psychiatrie behandelt werden. Allerdings wird dieses Thema in der Forschung kaum behandelt. Anhand neuer Literatur lässt sich feststellen, dass abhängige Menschen in der Psychiatrie kein Thema zu sein scheinen. Nach Schwoon und Kausz scheinen in der Psychiatrie jedoch nur 3 Gruppen behandelt zu werden: „Patienten in akuten Krisen (Intoxikation, Entzugssymptome, Suizidalität); Patienten mit häufigen Rückfällen; nicht mehr bzw. noch nicht wieder therapie- oder rehabilitationsfähige Patienten“150. Suchtkranke, welche stabil sind, werden gar nicht in der Psychiatrie aufgenommen, sondern werden gleich in suchtspezifische Kliniken aufgenommen. Suchtkranke sind also für ihre Krankheit selbst verantwortlich und ihre Abhängigkeit wird als Versagen der Person betrachtet. In der Psychiatrie hat das Personal oft mit Suchtkranken zu tun, welche häufig rückfällig sind und keine entscheidenden Veränderungen mehr erreichen können. Dies verstärkt das Bild der Psychiatrie über Suchtkranke. Sucht ist eine Krankheit, „deren Behandlung in totaler Abstinenz zu bestehen habe“151. 10.2 Die DoppeldiagnosepatientIn zwischen den Hilfesystemen Wessel spricht bei DD-PatientInnen davon, dass diese in drei Hilfesystemen in Erscheinung treten: in der Suchthilfe, in der Sozialpsychiatrie und häufig auch in der Wohnungslosenhilfe. Angsterkrankungen Während und nach Depressionen Wessel in der DoppeldiagnosepatInnen Suchthilfe und mit Sozialpsychiatrie unterkommen, „sprengen vorallem Patienten, die neben einem stofflichen Missbrauch an 147 Schwoon, Krausz 1990, S. 6 Schwoon, Krausz 1990, S. 11 149 Schwoon, Krausz 1990, S. 11 150 Schwoon, Krausz 1990, S12 151 Schlösser 1990, S. 27 148 47 schweren Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen leiden, den Behandlungsrahmen vieler Institutionen – die zeitgenössische Psychiatrie spricht hier von << 152 Systemsprengern>>“ . Diese AdressatInnen pendeln zwischen den Hilfesystemen. Die Versorgungssysteme sind getrennt und können Menschen mit DD nicht integrieren. Die Therapie und Rehabilitation verläuft oft unbefriedigend für AdressatIn und SozialpädagogIn. Wessel kritisiert, dass Sucht in der Psychiatrie nur ein sekundäres Problem darstellt. In suchttherapeutischen Einrichtungen hingegen fühlen sich die SozialpädagogInnen aufgrund der psychischen Erkrankung überfordert. Diese sind für die Diagnostik und Therapie nicht genügend ausgebildet. Nach Wessel ist die Folge hiervon eine Chronifizierung der Erkrankung, aus der heraus sogar Wohnungslosigkeit folgen kann. Die Wohnungslosenhilfe wird zum Auffangbecken für Menschen mit DD, welche sich in diesem Hilfesystem der Suchthilfe und Sozialpsychiatrie auch entwinden können. „Viele ziehen das Etikett << wohnungslos>> den Etiketten << psychisch krank>> oder << suchtkrank>> vor“153. Viele der AdressarInnen gehen somit unter im „Bermuda-Dreieck“154 zwischen Suchthilfe, Sozialpsychiatrie und Wohnungslosenhilfe. Suchtkliniken und Suchtberatungsstellen stehen vorwiegend sozial integrierten Abhängigen zur Verfügung. Schafft es eine GlücksspielerIn nicht abstinent zu bleiben, ist straffällig und hat hohe Schulden, fällt sie automatisch aus dem System hinaus. Ihr bleibt quasi nur noch die Wohnungslosenhilfe, welche ihre Abhängigkeit akzeptiert. Aus diesem Grund wird inzwischen darüber diskutiert, ob in der psychiatrischen Versorgung auch spezielle Einrichtungen für Komorbiditätsbehandlungen verstärkt eingeführt werden sollen. Diese möchte ich zu Ende dieser Arbeit vorstellen. „Aus dem Bereich der Suchtkrankenhilfe (…) werden diese schwierigen Klienten über Aufnahmesteuerung und hohe therapeutische Anforderungen, zum Beispiel dauerhafte Abstinenz und gesicherte Absprachefähigkeit, in der Regel herausgehalten“155. Nach Wessel ist daher die Obdachlosigkeit auf strukturelle Mängel zurückzuführen. Seiner Meinung nach fehlt es an einer Ausrichtung am Individuum. Ein weiteres Problem ist oft, dass Behandlungsziele zu hoch gesteckt werden. Dies führt zur Verschlechterung der Lage bei Betroffenen. Die Interventionen müssen auch daher speziell auf die Komorbidität angepasst werden. Dies bedeutet nach Nouvertné, dass insbesondere die Psychiatrie ihre Konzepte anpassen muss, um Menschen mit Komorbidität nicht auszugrenzen. Die Grundvoraussetzung hierfür ist, ein „Kommunikations- und Erfahrungsaustausch, der wahrscheinlich auch eine schmerzhafte Analyse der eigenen Arbeitsstile, Konzepte sowie der Mechanismen der Ausgrenzung 152 Wessel 2002, S. 69 Wessel 2002, S. 70 154 vgl. Wessel 2002, S 70 155 Wessel 2002, S. 75 153 48 beinhaltet“156. Nach Nouvertné muss darauf geachtet werden, dass die Ziele und Ansprüche nicht zu hoch gesetzt werden, damit AdressatInnen nicht ausgefiltert werden. Die Sozialpsychiatrie sollte sich Konzepte der Suchthilfe aneignen, genauso sollte die Suchthilfe ihre Erwartungshaltung an diese Klienten nicht zu hoch setzen. Rückfälle sind die Regel und nicht die Ausnahme. Gerade bei Menschen mit Komorbidität muss damit gerechnet werden, dass diese häufiger Rückfälle haben. Diese müssen auch von dem Hilfesystem aufgefangen werden können. 10.3 Zusammenarbeit und Kooperation Der Drehtüreffekt von Glücksspielsüchtigen mit Komorbidität führt nach Krausz zu einer Chronifizierung der Erkrankung. Es kommt gehäuft zu Behandlungsabbrüchen und wiederholten Aufnahmen. Die AdressatInnen stehen einer weiteren Behandlung misstrauisch gegenüber und halten sich nicht an Abmachungen. Die Prognose bleibt hierdurch ungünstig. „Diese Patienten wurden deshalb von Bachrach (…) in drastischer Weise als „system misfits (Systemversager) beschrieben“157. Gerade Menschen mit Komorbidität benötigen jedoch eine kontinuierliche Bezugsperson. Minkoff ist der Ansicht, dass nur durch eine Ganzheitliche Behandlung die AdressatInnen eine reelle Verbesserung ihrer Situation erlangen können. Meiner Ansicht nach, muss die Suchthilfe und die Sozialpsychiatrie aus diesem Grund einheitlich und gemeinsam daran arbeiten, für diese Menschen bessere Interventionen bereitstellen zu können. Erste Ansätze der Zusammenarbeit und Kooperation von Suchthilfe und Sozialpsychiatrie konnte in der integrierten Suchtkrankenversorgung gefunden werden. Der Versorgungsschwerpunkt liegt allerdings mehr auf den psychiatrischen Kliniken, da durch die Arbeit im Lebensmilieu Mitbehandlung deutlich wurde, nötig machen. dass Dies die Krankheitsverläufe zeigt einen eine psychiatrische „Paradigmenwechsel in der Suchtkrankenversorgung hin zu einer Ausrichtung der Behandlungsinstrumente an die durch die Kranken vorgegebenen Bedürfnisse“158. Das Zweiklassensystem der Hilfesysteme soll hierdurch überwunden werden und eine Annäherung stattfinden. Zudem wurden Stationen der Weiterbehandlung eingerichtet, welche nach Entgiftung, der Vorbereitung auf die eigentliche Therapie, genutzt werden. Allerdings spricht Schlösser davon, dass es neue Konzepte geben muss, wie Suchtkranke behandelt werden, ohne an der Abstinenzanforderung festzuhalten. Ansonsten werden Suchtkranke mehrfach behandelt und pendeln von einem Hilfesystem in das Nächste. Dies kommt einem Drehtüreffekt gleich. Suchtkranke sind ihrer Meinung nach auf gezielte und direkte Hilfe angewiesen, die gut erreichbar sein muss und im Milieu stattfinden sollte. Dies gilt für 156 Nouvertné 2002, S. 169 Minkoff 1994, S. 63 158 Schlösser 1990, S. 29 157 49 psychisch Kranke und Suchtkranke. Für Menschen mit Komorbidität wäre mehr Klarheit und ein Ansprechpartner sinnvoller. Erste Ansätze der integrativen Versorgung zeigen in einigen - noch wenigen - Einrichtungen, dass DD-PatientInnen von derselben Institution versorgt werden können. Dies schließt den Drehtüreffekt aus. Zudem sollten Sozialpsychiatrie und Suchthilfe enger zusammenarbeiten, da dies ein Abdriften in schlechtere Lebenslagen verhindern kann. Nähern sich die Hilfesysteme an und passen sie ihre Konzepte der Problemlage von DD-PatientInnen an, dürfte auch die Prognose der Erkrankung für diese AdressatInnen besser ausfallen. Hört man sich in den Institutionen159 in Esslinger Umgebung um, erfährt man leider, dass die Ansätze zwar vorhanden sind und man daran arbeitet, es dennoch ein Festhalten in der Suchthilfe an dem Abstinenzkonzept und getrennte Hilfesysteme gibt. Aus diesem Grund möchte ich nun einige Projekte spezifisch für Menschen mit Komorbidität in der Bundesrepublik vorstellen. Zunächst gehe ich allerdings noch auf die rechtlichen Aspekte für Glücksspielsüchtige mit Komorbidität ein. 11. Rechtliche Grundlagen In diesem Abschnitt möchte ich nun die rechtlichen Grundlagen für Menschen mit DD darstellen. 11.1 Rehabilitation Das Rehabilitationsrecht ist im SGB IX geregelt. Das SGB IX geht davon aus, dass Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen. Dies gilt auch für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. §2 Abs. 1 SGB IX definiert Behinderung wie folgt: Menschen sind dann behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“160. Dies bedeutet, dass Menschen die psychisch krank oder suchtkrank sind, unter diese Definition des §2 fallen. Sie können vom Ausschluss aus der Gesellschaft bedroht sein oder bereits herausgefallen sein. Für diese Menschen greift das Rehabilitationsrecht. „Ausgehend vom biopsychosozialen Krankheitsmodell der Internationalen Klassifikation der Schädigung, Fähigkeitsstörung und Beeinträchtigung (ICIDH) der WHO (…) besteht das Ziel der medizinischen Rehabilitation darin, voraussichtlich nicht nur vorübergehende Fähigkeitsstörungen oder drohende oder bereits manifeste Beeinträchtigungen in der 159 vgl. nach mündlicher Auskunft der Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. , Ambulante Dienste Mitte, Frau Stephan, Stuttgart, 4.9.11 160 Grigoleit, Wenig, Hüllinghorst 2003, S. 10.0 - 1 50 Teilhabe am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben als Folge einer Schädigung durch frühzeitige Einleitung geeigneter Rehabilitationsleistungen zu 161 vermeiden, zu beseitigen bzw. zu vermindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten“ . Wenn die Erkrankung nicht mehr beeinflussbar ist, soll versucht werden, dass die Person im Alltag damit leben kann. Ebenso wird eine selbstständige und unabhängige Lebensführung angestrebt. Zusätzlich soll Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. Die Rehabilitation wird nach den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen gerichtet. Andererseits muss Wohnraum als Voraussetzung sichergestellt sein, sollte die Selbstversorgung eingeschränkt sein. Rehabilitation bietet also einige Leistungen für Menschen mit DD an. Diese sind zum einen die „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, die Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitationsleistungen und unterhaltssichernde bzw. ergänzende Leistungen“162. Darauf möchte ich nun allerdings nicht genauer eingehen. Um diese Leistungen zu verwirklichen, können die Rehabilitationsträger in Koordination und Kooperation treten. Diese vereinbaren gemeinsame Empfehlungen nach § 13 SGB IX. Für die Finanzierung der Leistungen der Rehabilitation sind die Krankenkassen, die Rentenversicherung, Unfallversicherung und Sozialhilfeträger zuständig. Ich möchte nun einen kurzen Einblick in die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung geben. 11.2 Gesetzliche Krankenkassen Rechtlich gesehen ist Sucht eine Krankheit, welche versicherungspflichtig behandelt werden muss. Dies macht entweder die Krankenkasse oder die Rentenversicherung bzw. die Sozialversicherung in der Rehabilitation. Eine Abhängige hat Ansprüche auf Leistungen nach § 21 ff SGB V. „Voraussetzung ist, dass eine Krankheit vorliegt, d.h. ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der entweder behandlungsbedürftig ist oder Arbeitsunfähigkeit oder beides zur Folge hat“163. Tritt dieser Fall ein, hat man nach § 27 SGB V Anspruch auf Krankenbehandlung. Die Leistungsansprüche lassen sich aus §§ 27 – 66 SGB V entnehmen. Vor allem ist die Krankenkasse für Leistungen zur Behandlung einer Krankheit nach & 11 SGB V und zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 11 SGB V zuständig. Abhängige haben auch Ansprüche auf Psychotherapie, Krankenhausbehandlung und ergänzende Leistungen sowie Krankengeld. Bei ambulanten Maßnahmen ist in § 1 SGB V die Mitverantwortung der AdressatInnen hinzugezogen worden: „Sie sollen sich durch gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von 161 Grigoleit, Wenig, Hüllinghorst 2003, S. 10.1-58 vgl. Grigoleit, Wenig, Hüllinghorst 2003, S. 10.0-2 163 Trenczek, Tammen 2008, S. 346 162 51 Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden“164. Nach § 28 SGB V werden die psychotherapeutischen Maßnahmen in der ambulanten Behandlung sichergestellt. Auch die Zusammenarbeit von SozialpädagogInnen in Suchtberatungsstellen wird gefördert. Hierzu wurde in § 37a SGB V die ambulante Soziotherapie eingeführt, welche für „schwer psychisch Kranke, die nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig zu nutzen“165, ist. Ein Anspruch besteht dann, wenn eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann. Voraussetzung ist, dass eine schwere und chronische Erkrankung vorliegen muss, die einen umfassenden Hilfebedarf erfordert. Dies betrifft vor allem die Krankheiten Depressionen und Borderline. Abhängige ohne Komorbidität haben keinen Anspruch auf Soziotherapie. Stationäre Maßnahmen sind hingegen speziell auf Abhängige ausgerichtet. „Die Entzugsbehandlung ist als auf die Behandlung der akuten Krankheit gerichtete Maßnahme der Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V) zuzuordnen“166. Die Entwöhnung ist als medizinische Rehabilitation in § 40 Abs. 2 SGB V geregelt. Ebenso können Krankenkassen auch die Selbsthilfegruppen fördern, insbesondere dann, wenn diese auf präventive Maßnahmen ausgerichtet sind. Die gesetzliche Krankenkasse legt also auch einen großen Wert auf Frühförderung, das rechtzeitige Verhüten der Erkrankung und die Abminderung der Folgen einer Erkrankung, bevor diese zu Arbeitsunfähigkeit führen und keine Besserung mehr in Aussicht ist. 11.3 Gesetzliche Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung ist im SGB VI geregelt. Das SGB VI beinhaltet Leistungen zur Teilhabe, vor allem am Arbeitsleben, und Rehabilitationsleistungen nach § 9 – 31 SGB VI. Die Rehabilitation hat immer Vorrang vor der Rente und dient dazu, die Arbeitsfähigkeit wieder Leistungsträger für herzustellen. Die Rentenversicherung Rehabilitationsleistungen. „Voraussetzung ist daher ist, dass häufig die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist“167. Auch wenn die erhebliche Gefährdung abgewendet oder gemindert werden kann, ist die Rentenversicherung der Leistungsträger und „ durch die Leistung zur Teilhabe bei bereits geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann“168. Die Rehabilitation wird nur bei einer Erfolgsaussicht geleistet. Leistungen sind die medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Übergangsgeld und ergänzende Leistungen. Die Leistungen sind ambulant, teilstationär, 164 Grigoleit, Wenig, Hüllinghorst 2003, S. 10.1 - 2 Grigoleit, Wenig, Hüllinghorst 2003, S. 10.1 - 3 166 Grigoleit, Wenig, Hüllinghorst 2003, S. 10.1 - 4 167 Trenczek, Tammen, Behlert 2008, S.353 168 Grigoleit, Wenig, Hüllinghorst 2003, S. 10.2 - 2 165 52 stationär und auch für die Nachsorge gedacht. „Der Träger der Rentenversicherung entscheidet nach Lage des Einzelfalles über Art, Ort, und Dauer nach pflichtgemäßem Ermessen (§13 Abs. 1 SGB VI)“169. Allerdings gewährt diese die Leistungen nicht nochmals vor Ablauf von 4 Jahren zwischen den Leistungen. Ziel der Rentenversicherung ist es, somit die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, bevor eine Arbeitsunfähigkeit entstehen kann und dauerhaft Rente oder Sozialhilfe gezahlt werden muss. Die Rentenversicherung greift insbesondere bei Abhängigkeitserkrankungen ein, oder psyS, welche noch nicht das Arbeitsleben so beeinträchtigen, dass eine Verbesserung in Aussicht ist. 11.4 Integrierte Versorgung Die Integrierte Versorgung ist nach § 140a-d SGB V geregelt. Hierbei haben sich verschiedene Leistungsträger zusammengeschlossen, um eine durch Verträge integrierte Hilfe mit für den Krankenkassen Abhängigkeitskranke mit Komorbidität zu leisten. „Von integrierter Versorgung kann man sprechen, wenn „eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung“ (…) realisiert wird“170. Das Angebot umfasst die gesamten Leistungen der Krankenkassen, welche die niedergelassenen Ärzte, Pflegedienste, Rehabilitations- und Versorgungseinrichtungen meint. Ebenso sind solche Leistungen einbezogen, welche durch Träger mit integrierter Versorgung angeboten werden. Dies sind vor allem diakonische Träger der Sozialpsychiatrie und Suchthilfe. Die Angebote werden mit der Krankenversicherung vereinbart. Es müssen jedoch Personen bei den Trägern beschäftigt werden, welche die Leistung der Krankenkasse auch erbringen können. Dies sind vor allem Leistungen der Soziotherapie nach § 37a SGB V, welchen ich schon erwähnt habe, und Leistungen zur Eingliederungshilfe, insbesondere Rehabilitationsleistungen und Psychotherapie. Das Ziel ist, dass auch multidisziplinäre Leistungen ambulant bereitgestellt werden können. Da Abhängige mit DD einen besonderen Betreuungsbedarf haben, „sollten die §§ 140 a-d SGB V so ergänzt werden, dass auch Träger von Einrichtungen nach dem SGB XI und dem SGB XII sowie kommunal finanzierte Beratungsstellen direkte Vertragspartner eines integrierten Versorgungsvertrages werden können“171. Diese Regelung geht auf den Integrativen Ansatz zurück, welchen ich nun im folgenden Kapitel vorstellen möchte. 169 Grigoleit, Wenig, Hüllinghorst 2003, S. 10.2 - 3 Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche e.V. 2006, S. 18 171 Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche e.V. 2006, S. 6 170 53 12. Interventionsansätze bei Komorbidität von psychischen Störungen und Glücksspielsucht 12.1 Ich habe bereits Spezifische Interventionen in der Suchthilfe in den vorherigen Kapiteln erwähnt, dass standardisierte Behandlungsangebote bei Menschen mit DD schlechte Ergebnisse bringen. In der Literatur wird daher oftmals von einer individuell angelegten und integrativen Beratungund Rehabilitation gesprochen. Hierauf möchte ich nun in diesem Kapitel speziell eingehen: „Mittlerweile herrscht Einigkeit darüber, dass die Behandlung von DD-Patienten als integrierte Behandlung beider Störungen durch einen Therapeuten bzw. ein Therapeutenteam durchgeführt werden soll, das über Erfahrung und Kompetenz in der Behandlung beider Störungen verfügt“172. Um die Abstinenz zu fördern, benötigt es vor allem ambulante und langfristig angelegte Interventionen, welche motivationale Ziele beinhalten. Gouzoulis-Mayfrank appelliert, dass die Abstinenz nicht vorausgesetzt wird und dass Behandlungsansätze der Suchthilfe und der Psychiatrie in einem einheitlichen Konzept und Setting umgesetzt werden. „Solche Programme können idealerweise in spezialisierten, multidisziplinären Einheiten, wie z.B. Institutsambulanzen, realisiert werden, die gleichzeitig soziale und berufliche Rehabilitationsarbeit bieten und aufsuchende Arbeit leisten können“173. Moggi und Donati gehen davon aus, dass Interventionen für die Sucht und die psyS kombiniert und integriert sein müssen. Die Hilfesysteme dürfen nicht getrennt voneinander sein, da dies eine integrative Sichtweise verhindert. Besonders betonen Moggi und Donati174 Faktoren wie Psychotherapie, Problemaktualisierung, Problembewältigung und Ressourcenaktualisierung. Hierbei werden zunächst problematische Emotionen erlebt und bearbeitet, Motive und Konflikte analysiert, sowie Wünsche, Ziele und Bedürfnisse mit der AdressatIn gesucht. Die Nutzerin soll adäquate Problembewältigungsstrategien erlernen und die SozialpädagogIn in diesem Zusammenhang vor allem die Stärken der NutzerIn herausheben. Ressourcen werden gesucht und aufgebaut. In der integrativen Therapie werden Konzepte der Psychiatrie und der Sozialen Arbeit kombiniert. Ich möchte nun auf die motivierende Gesprächsführung, die Verhaltenstherapie, die kognitiv-behaviorale Therapie bei PS und Case-Management eingehen. Gouzoulis-Mayfrank stellt diese Behandlungskonzepte kombiniert mit Familieninterventionen und Selbsthilfegruppen dar. Hierbei wird meist ein multiprofessionelles Team aus Ärztinnen, PsychologInnen und SozialpädagogInnen einbezogen. Oftmal führen auch SozialpädagogInnen mit therapeutischer Zusatzausbildung die Therapie durch. Ich möchte nun zunächst die motivierende 172 Gouzoulis-Mayfrank 2007, S. 30 Gouzoulis-Mayfrank 2007 S. 36 174 Moggi, Donati S.54 173 54 Gesprächsführung nach Miller und Rollnick vorstellen, da diese bei der Überzeugung und Veränderungsmotivation im Suchtverhalten angewendet wird. „Ein wichtiges Prinzip der MET ist, dass die Abstinenzmotivation nicht von außen diktiert oder „verschrieben“ werden kann, sondern vom Betroffenen selbst intrinsisch generiert werden muss“175. Die NutzerIn hat selbst die Entscheidung, ob sie abstinent leben möchte oder nicht. Sie wird von der SozialpädagogIn in ihrem Konsum akzeptiert und baut zunächst eine vertrauensvolle Beziehung auf und trägt selbst zur Abstinenzmotivation bei. Sie wird von der SozialpädagogIn dorthingehend motiviert. „Ziel von MI ist es, die im Gesprächspartner bereits vorhandene Eigenmotivation für eine Änderung freizusetzen (…) und die aktivierte Motivation in Handeln zu überführen“176. Beim MI wird davon ausgegangen, dass die SozialpädagogIn die NutzerIn auf gleicher Augenhöhe und gleichberechtigt betrachtet. Sie hilft der AdressatIn lediglich dabei, herauszufinden, was diese selbst möchte. Die NutzerIn agiert selbstbestimmend und hat bei jeder Entscheidung die Wahlmöglichkeit, auch hierbei ob sie ihr Verhalten ändern möchte. MI geht davon aus, dass „Respekt und Achtung für den Patienten, das Bestreben, seine Autonomie zu wahren sowie das Zutrauen, dass er für sich selbst richtige Entscheidungen zu treffen vermag, fundamental sind“177. Empathie ist hierbei besonders wichtig. Ebenso arbeitet die SozialpädagogIn die Ambivalenz zwischen dem Verhalten der NutzerIn und den persönlichen Werten und Zielen heraus. Körkel vertritt die Ansicht, dass „sich MI sehr gut zur Anwendung bei Doppeldiagnose- Patienten eignet, weil gerade bei dieser, zum Teil durch viele erfolglose Behandlungen und Therapieabbrüche die Wiedergewinnung von Änderungsbereitschaft und – zuversicht vonnöten ist und der Ansatz des MI genau darauf abzielt“178. Ich halte von der Anwendung des MI in der Beratung von DD-PatientInnen viel, da der Literatur einschlägig zu entnehmen ist, dass durch die psyS kaum Abstinenz angegangen werden kann. MI toleriert Rückfälle und arbeitet daran, die NutzerIn für eine Abstinenz zu motivieren. Oftmals liest man in der Literatur auch von psychotherapeutischen Methoden, vor allem der Verhaltenstherapie und dialektisch-behavioralen Therapie, insbesondere dann, wenn die NutzerIn an einer PS erkrankt ist. Aus diesem Grund möchte ich dieses nun kurz darstellen: Moggi179 erwähnt hierzu, dass bei PS die Rückfallprävention erschwert ist und eine Besserung nach der Rehabilitation kaum stattfindet. Aus diesem Grund appelliert sie, dass die Behandlung spezifischer und intensiver sein muss. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Beziehung zwischen SozialpädagogIn und NutzerIn gelegt. Dies auszuführen würde nun allerdings den Rahmen sprengen. Moggi stellt bei PS die Doppelfokusbehandlung vor. Hierbei wird eine individuelle Therapie 175 Gouzoulis-Mayfrank 2007, S. 46 Körkel 2010, S. 108 177 Körkel 2010, S. 111 178 Körkel 2010, S. 114 179 vgl. Moggi 2007, S.226 176 55 angestrebt, die Techniken zur Rückfallprävention anwendet. Es gibt dialektische Gespräche zur Abstinenzförderung und Skills-Trainingsgruppen, in welchen der adäquatere Umgang mit Emotionen in spezifischen Situationen erlernt wird. „Impulsiv- emotionale Handlungsimpulse werden in eine positivere Richtung umgelenkt“180. Roediger nennt zur kognitiv-behavioralen Psychotherapie vor allem das DBT-Konzept im Suchtbehandlungskontext, welches seinen Schwerpunkt auf Motivationsförderung legt. Bei einer hohen Veränderungsmotivation zur Sucht stellt die PS keine schlechtere Prognose dar. „Zentrale Elemente dieses Modells sind, dass Rückfälle zum Behandlungsverlauf gehören, dass Rückfälle nicht beweisen, dass die Behandlung gescheitert ist und dass es darauf ankommt, nach einem Rückfall relativ schnell wieder zu einer klaren Abstinenzorientierung und zur Verlängerung rückfallfreier Intervalle zurückzukehren“181. Die DBT-Konzepte vermitteln laut Roediger Menschen mit PS Werkzeuge zur Selbststabilisierung. Meiner Meinung nach, ist es wichtig bei NutzerInnen mit PS und GlS auch in der Behandlung an der psyS zu arbeiten, da diese sonst die Sucht beeinflusst. Verhaltenstherapie und kognitiv-behaviorale Therapien können mit MI kombiniert werden, da beide Ansätze auf die Veränderungsmotivation angelegt sind. Auf die Verhaltenstherapie werde ich nun nicht genauer eingehen, da dies ohnehin in der Suchtbehandlung eingesetzt wird und dadurch den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Zentrale Stellung in der Sozialen Arbeit nimmt das Case Management ein. „Menschen mit Doppeldiagnosen sind in ihren Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich der individuell passenden und bedarfsdeckenden Teilhabeleistung häufig auf Assistenz angewiesen“182. Menschen mit DD sind auf eine komplexe Hilfeleistung angewiesen, welches von der SozialpädagogIn interdisziplinäres Geschick und Koordination der Hilfeleistung benötigt. Der Hilfebedarf der NutzerInnen wird dokumentiert und systematisch in einer Bedarfs- und Rehabilitationsplanung erfasst. Nach Wessel müssen die benötigten Interventionen zunächst aufeinander abgestimmt werden und personenbezogen in das Hilfesystem integriert werden. Hierfür ist ein multidisziplinäres Team erforderlich, welches durch SpezialistInnen der Suchthilfe, Psychiatrie, Psychotherapie und Ergotherapie ein Netzwerk bildet. „Casemanagement unterstützt und assistiert Menschen mit Doppeldiagnosen, ihre Teilhabeziele zu erreichen (Rehabilitation) und inspiriert sie, eigene persönliche Genesungsziele zu entwickeln“183. Es gibt laut Wessel Interventionen in den Bereichen der verstärkten Lebensqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe und dem gesteigerten Selbstwert. Ebenso wird auf die 180 vgl. Roediger 2007, S. 59 Roediger 2007, S. 58 182 Wessel 2010, S. 319 183 Wessel 2010, S. 323 181 56 Tagesstruktur geachtet und Freizeitaktivitäten mit einbezogen. Ziel ist immer eine weitgehend selbstbestimmte Lebensführung und die Teilhabe und Resozialisierung in die Gesellschaft. „Der Casemanager übernimmt die Lotsenfunktion im System und ist den Klienten als ein gesondert zu finanzierender Bestandteil der Eingliederungsleistungen nach SGB XII oder SGB XI zu gewähren“184. Aus systemischer Sichtweise darf aber auch der Einbezug der Familie nicht fehlen. Gerade Menschen mit psyS benötigen oft Unterstützung aus dem sozialen Umfeld. „Um die Unterstützung und Compliance der Angehörigen zu sichern bzw. zu steigern, sollten die Therapeuten aktiv und von sich aus versuchen die Familie, sofern verfügbar, in den therapeutischen Prozess einbinden“185. Hierbei soll die Problemlösekompetenz der gesamten Familie gesteigert werden und durch Informationsvermittlung der Familie die Erkrankung nahe gebracht werden. Tiefer möchte ich an dieser Stelle nicht auf das Thema eingehen. Ebenso sieht GouzoulisMayfrank auch eine wichtige Ressource in den Selbsthilfegruppen. Um eine Ausgrenzung von DD-Patienten zu verhindern, appelliert sie daran spezielle Selbsthilfegruppen nur für Menschen mit DD einzurichten. Zusammenfassend kann man meiner Ansicht nach sagen, dass Interventionen und Behandlungskonzepte bei DD vor allem auf die Motivationsförderung ausgelegt sind. Die Suchthilfe muss sich also daran orientieren, sich von ihrem Abstinenzkonzept zu lösen und eher auf die Bearbeitung von Rückfällen ihren Wert zu legen. Ich denke, aufgrund der Komplexität ist es mit Sicherheit sinnvoll, einen niedrigschwelligeren Ansatz für SpielerInnen mit DD zu wählen. Allerdings müssen die Konzepte diesbezüglich noch ausgereift und ausgebaut werden. Ich denke nur eine umfassende, integrierte Behandlung führt zu einem Behandlungserfolg, wenn motivationale, rückfallpräventive, koordinierende und systemische Ansätze zusammen fungieren und die Hilfeleistung in einem multiprofessionellen Team stattfindet. 12.2 Integrative Zusammenarbeit von Suchthilfe und Sozialpsychiatrie Ich habe nun im vorherigen Kapitel die Konzepte für SpielerInnen mit DD vorgestellt. Nun möchte ich hierzu noch einige konkrete Projekte vorstellen, welche bereits in der Suchthilfe und Sozialpsychiatrie für DD existieren. 12.2.1 Rehabilitative Maßnahmen in der Suchthilfe Ich beziehe mich hierbei lediglich auf Projekte für Glücksspielabhängige mit DD. Auffällig ist, dass es zwar einige Einrichtungen gibt, welche Behandlungsansätze für Psychosen und Sucht anwenden, allerdings kaum Projekte existieren, welche auf PS, Depressionen 184 185 Wessel 2010, S. 324 Gouzoulis-Mayfrank 2007, S. 56 57 und GlS gemünzt sind. Ich beziehe mich daher auf die Einrichtungen in der gesamten Bundesrepublik. Auffällig ist aber auch hier, dass es kaum eine Zusammenarbeit mit der Sozialpsychiatrie gibt. Erste Versuche hierzu finden statt, sind aber noch nicht ausgereift. 12.2.1.1 Ambulante Suchtberatung Ambulante Betreuung für SpielerInnen mit DD wurde in der Bundesrepublik in der Fachstelle Glücksspielsucht der Caritas im Erzbistum Köln in Neuss und bei der Caritas Hildesheim gegründet. Ebenfalls gibt es erste Ansätze in der Suchtnachsorge der Evangelischen Gesellschaft für Stuttgart e.V. Ich möchte nun jeden der Dienste vorstellen: 12.2.1.1.1 Caritas im Erzbistum Köln in Neuss Die Suchthilfe der Caritas Neuss bietet Beratung und Behandlung für SpielerInnen mit Glücksspielproblematik an. Das Konzept sieht den Umgang mit DD vor. Die Beratung findet durch Informationsvermittlung, der Analyse des Spielverhaltens und der Motivation zur Abstinenz statt. Ebenso wird in der ambulanten Rehabilitation die Therapie und Beratung individuell ausgerichtet. Vorteile sind hierbei, dass die SpielerInnen in ihrem sozialen Umfeld bleiben und ihrem vorherigen Beruf nachgehen können. Ebenso kann hierdurch eine „Direkte 186 Lebenszusammenhang“ Erprobung sichergestellt der therapeutischen werden. Das Inhalte Konzept im sieht aktuellen vor, dass Konsequenzen der Sucht berücksichtigt werden. Es wird mit Ärzten, Krankenhäusern, Selbsthilfegruppen und Fachkliniken kooperiert. Die Caritas Neuss bietet ebenso eine Wohnhilfe für Suchtkranke an. Diese ist für chronisch suchtkranke Frauen und Männer, sowie DD gedacht. Es gibt im ambulanten Bereich die selbstorganisierte Wohngruppe und das ambulant betreute Wohnen in der eigenen Wohnung. Ziele sind „die Unterstützung bei Abstinenz, Hilfe zur Selbsthilfe, Perspektivenentwicklung und die 187 Freizeitgestaltung“ . In die Wohngruppe Kapitelstraße können ehemals Abhängige einziehen, wenn sie zuvor in einer stationären Einrichtung untergebracht waren. Sie benötigen eine längere Abstinenzerfahrung und eine gefestigte Tagesstruktur. Die Wohngruppe dient als Übergang zum ambulant betreuten Wohnen und erfordert einen selbstständigen Tagesablauf. Ist dies ausreichend und sind die NutzerInnen gefestigt, können sie in einen eigenen Wohnraum ziehen. Dort sollen sie abstinent bleiben und werden nur noch ambulant betreut. Es finden regelmäßige Hausbesuche statt und es wird Hilfestellung bei „der Schaffung sozialer Kontakte, der Tagesstruktur, Freizeitgestaltung, beruflicher Wiedereingliederung, bei Straffälligkeit, 186 Schuldenregulierung Caritas im Erbistum Köln, http://caritas.erzbistumkoeln.de/neuss_cv/sucht_hilfe/gluecksspiel/angebot/ambulante_therapie_reha.html (stand: 13.10.11) 187 vgl. Caritas im Erzbistum Köln, http://www. http://caritas.erzbistumkoeln.de/neuss_cv/krisen/wohnhilfe_sucht/ (Stand 13.10.11) 58 und Ämterangelegenheiten“188 gegeben. Zusätzlich gibt es auch ein betreutes Wohnen für chronisch Suchtkranke, welche nicht abstinent leben wollen. Die Caritas Neuss bietet somit ein breites Spektrum für SpielerInnen mit DD. Es ist festzustellen, dass kein integrativer Ansatz vorliegt und Konzepte der Suchthilfe dominieren. Sozialpsychiatrische Konzepte kommen kaum zum Tragen, auch wenn erste Ansätze der Kooperation erkennbar sind. 12.2.1.1.2 Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. Der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. ist eine Beratungsstelle für Abhängige mit DD. Dies bedeutet, dass konzeptuell festgelegt ist, dass Menschen mit Depressionen, Ängsten und PS integriert mitbehandelt werden. „Im Rahmen der ambulanten Entwöhnungsbehandlungen in unserer Beratungsstelle legen wir Wert auf eine adäquate psychotherapeutische Doppeldiagnosen und stimmen uns und auch psychiatrische eng ab mit Behandlung der zuweisenden und weiterbehandelnden ärztlichen oder psychotherapeutischen Kollegen“189. Es wird nach der Verhaltenstherapie gearbeitet und individuelle Ziele und Wünsche der NutzerInnen berücksichtigt. Ebenso bietet der Träger die Fachstelle Glücksspielprävention an. Es gibt Einzel- und Gruppentherapien, Selbsthilfegruppen und durch präventive Maßnahmen wird versucht, vor Suchtgefahren zu schützen. Ebenso sensiblisiert die Fachstelle Glücksspielprävention die Öffentlichkeit für Spielgefahren und ihr ist daran gelegen, den Zugang zu Beratung und Spielertherapie zu stärken „und die bestehenden Angebote von ambulanter und stationärer Behandlung stärker vernetzen“190. Der Caritasverband in Hildesheim hat mit seinen Angeboten für SpielerInnen und für DD damit schon erste Ansätze der integrativen Beratung und Therapie integriert. Es wird in einem multiprofessionellen Team gearbeitet und zudem mit der Psychiatrie und Ärzten kooperiert. 12.2.1.1.3 Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. ist der Ansicht, dass die Problematik der DD in den Fokus der Suchthilfe gelangt. „Diese Entwicklung zeichnete sich mit steigenden 188 vgl. Caritas im Erzbistum Köln, http://caritas.erzbistumkoeln.de/neuss_cv/krisen/wohnhilfe_sucht/betreutes_wohnen.html (Stand 13.10.11) 189 Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V., http://www.caritas-hildesheim.com/caritasleistungen/suchthilfe---fachstelle-fe3bdr-suchtpre3a4vention-und-rehabilitation/doppeldiagnose/ (Stand 13.10.11) 190 Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V., http://www.caritas-hildesheim.com/caritasleistungen/suchthilfe---fachstelle-fe3bdr-suchtpre3a4vention-und-rehabilitation/fachstelle-fuergluecksspielpraevention/ (Stand 13.10.11) 59 Zahlen auch in den ambulant betreuten Nachsorge-Wohngemeinschaften ab“191. Aus diesem Grund muss innerhalb des Trägers mehr Aufmerksamkeit auf die DD-Problematik gelegt werden. Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. arbeitet aus diesem Grund in der Suchtberatung und Nachsorge mit dem Schwerpunkt auf der Suchtmedizin. Schon vor Einzug in die Wohngemeinschaft wird die psychische Vorgeschichte abgefragt. Ebenso wird mit den Ambulanten Diensten Mitte der Evangelischen Gesellschaft kooperiert. Die Anfrage für eine ambulante Nachsorge für GlücksspielerInnen nimmt ebenso zu. Aus diesem Grund wurden eigene glücksspielspezifische Nachsorgegruppen geschaffen. Die Ambulanten Dienste Wohnungslosenhilfe, Mitte versuchen zudem Suchthilfe und Sozialpsychiatrie“ 192 „Schnittstellen zwischen abzudecken. Durch die Kooperation mit unterschiedlichen Diensten und Einrichtungen wird eine zukünftige Versorgung aufgebaut, welche DD mit einbezieht. Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. hat zudem ihren „Schwerpunkt auf der Glücksspielerproblematik“193 und ist daher im Raum Stuttgart für die Thematik GlS, PS und Depressionen vorherrschend. Durch Kooperationen der Hilfesysteme können erste Ansätze der Behandlung von DD geschaffen und die Hilfeleistung verbessert werden. Die Kooperation verhindert, dass die AdressatInnen aus dem Hilfesystem herausfallen und bietet diesen geeignete Unterstützung. 12.2.1.2 Stationäre Hilfen und Fachkliniken In diesem Kapitel möchte ich auf Fachkliniken und stationäre Hilfen für DD und Glücksspielabhängigkeit eingehen. Anzumerken ist, dass es kaum spezielle Kliniken gibt, welche Glücksspielabhängigkeit behandeln. Kommt eine DD hinzu, wird es noch schwieriger, einen Behandlungsmöglichkeiten der Bundesrepublik zu finden. Einige stationäre Hilfen gibt es bereits in der Schweiz, worauf ich in dieser Arbeit allerdings nicht eingehen werde. 12.2.1.2.1 Fachklinik Fredeburg Eine Fachklinik für Glücksspielabhängige und DD konnte ich in Fredeburg finden. Die Fachklinik ist auf Erwachsene Männer und Frauen, spezialisiert. Neben anderen stofflichen Süchten wird auch GlS therapieren. „Unser Konzept und langjährige Erfahrung gewährleisten auch die Behandlung psychiatrischer Erkrankungen und schwerer 191 Waibel, Jahresbericht 2010 S. 12, http://www.evastuttgart.de/fileadmin/redaktion/pdf/angebote_fuer/Suchtgefaehrdete/Jahresbericht_2010.pdf (Stand 13.10.11) 192 vgl. nach mündlicher Auskunft der Ambulanten Dienste Mitte, Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V., Herr Gerecke, Stuttgart, 3.10.11 193 vgl. nach mündlicher Auskunft der Suchtberatung, Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V., Frau Waibel, Stuttgart, 7.10.11 60 Persönlichkeitsstörungen in Verbindung mit einer Suchtbehandlung“194. Die Klinik verfügt im Gesamten über 244 Therapieplätze. Glücksspielabhängige müssen in der Klinik abstinent sein und sollen dies auch lebenslang bleiben. Hierfür werden Anträge der bereits vorgestellten Selbstsperre genutzt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Geld und der Schuldenregulierung. Ebenso wird die Rückfallprävention sehr hoch gehalten. Die Fachklinik orientiert sich mit ihrem Konzept an der bereits bekannten Suchttherapie und Suchtbehandlung. Motivationsbehandlungen werden lediglich für Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit angewendet. Die GlücksspielerIn befindet sich in dem gängigen Behandlungskonzept der Suchthilfe und erhält bei DD eine psychopharmakologische Medikamentation: „Sie erfahren in der Fachklinik Fredeburg kontinuierliche fachärztlich-psychiatrische Betreuung“195. Ansonsten durchläuft die Glücksspielabhängige die Stationen der Nachsorge, beruflichen Wiedereingliederung, Sport- und Bewegungstherapie und dem Entspannungstraining. Meiner Ansicht nach, wird mit den Konzepten der Fachklinik nicht genug auf DD eingegangen. Es erfolgt keine Umstellung auf die Problematik sondern lediglich eine psychopharmakologische Behandlung. Dies erscheint mir bei der Komplexität des Problems als zu wenig. 12.2.1.2.2 Caritas im Erzbistum Köln Die Caritas Köln bietet mit ihrem Haus am Stadtpark Wohnraum für Frauen und Männer, welche abstinent leben möchten. DD sind nicht ausgeschlossen. „Diese Menschen benötigen in der Regel langfristig einen begleitenden, stützenden und fördernden Lebensraum“196. Die NutzerInnen erhalten dort emotionale und fachliche Unterstützung in ihren Lebenslagen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. „Persönliche Konflikte und Probleme sollen bewältigt werden, sowie ein suchtmittelfreier Raum geschaffen werden“197. Hilfen bietet die Caritas durch ein multiprofessionelles Team in der Freizeitgestaltung, Tagesstruktur, Behördengängen, und der medizinischen Versorgung. Ebenso soll Selbstständigkeit und Selbstversorgung gefördert werden. Die NutzerInnen werden daraufhin in eigenen Wohnraum oder in das Übergangswohnen und die ambulante Betreuung vermittelt. Die Caritas im Erzbistum Köln bietet meiner Ansicht nach mit den ambulanten Betreuungsangeboten ein umfassendes und niedrigschwelliges Angebot für SpielerInnen mit DD. Allerdings greift auch hier die Kooperation mit der Sozialpsychiatrie zu kurz. 194 Fachklinik Fredeburg, http://www.fachklinik-fredeburg.de/Seiten_Psychiatrische-Behandlung.aspx (Stand 15.10.11) 195 Fachklinik Fredeburg, http://www.fachklinik-fredeburg.de/Seiten_Psychiatrische-Behandlung.aspx (Stand 15.10.11) 196 Caritas im Erzbistum Köln, http://caritas.erzbistumkoeln.de/neuss_cv/krisen/wohnhilfe_sucht/stadtpark.html (Stand 15.10.11) 197 Vgl. Caritas Erzbistum Köln, http://caritas.erzbistumkoeln.de/neuss_cv/krisen/wohnhilfe_sucht/stadtpark.html (Stand 15.10.11) 61 12.2.2 Rehabilitative Maßnahmen in der Sozialpsychiatrie In diesem Kapitel möchet ich nun einige Projekte für DD aus der Perspektive der Psychiatrie und Sozialpsychiatrie vorstellen. Anzumerken ist auch hier, dass es bisher in der Bundesrepublik zwar einige Einrichtungen für die Thematik „Psychose und Sucht gibt“, jedoch kaum Projekte, welche sich auf PS und Depressionen beziehen. Allgemein findet man mehr Suchthilfeeinrichtungen, welche sich mit der Thematik der DD befassen, als Einrichtungen der Psychiatrie. 12.2.2.1 12.2.2.1.1 Ambulante Hilfen SUPA GmbH Hannover Die SUPA GmbH (Sucht-Psychiatrische Ambulanz-Dienstleistungen) bietet Menschen mit DD und Mehrfachdiagnosen eine ambulante Hilfe im Umkreis Hannover an. Die Betreuung erfolgt im eigenen Wohnraum, „in Form von ambulanter lebens- und alltagsweltorientierter Unterstützung und sozialer Beratung“198. Das Ziel ist, NutzerInnen ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben zu ermöglichen. Ebenso wird um Niedrigschwelligkeit einbezogen, so dass eine Verschlechterung der Lebensumstände verhindert wird. Es werden individuelle Hilfeleistungen für die NutzerInnen angeboten. „Teilhabe, Begleitung und unterstützende Intervention sollen zu einer Verbesserung der Lebensqualität beim Kunden führen“199. Ebenso wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, gesellschaftliche Folgewirkungen von DD zu verhindern und zu überwinden. Hochschwelligkeit und eine Abstinenzorientierung wird nicht als Voraussetzung angesehen, wodurch ein Herausfallen aus dem Hilfesystem verhindert wird. Die NutzerIn bestimmt die Hilfeleistung selbst, wodurch bei der DD meiner Ansicht nach spezifischer auf den Bedarf eingegangen werden kann. 12.2.2.2 Stationäre Hilfen und Fachkliniken 12.2.2.2.1 Fachabteilung Bad Rehburg Stationäre Hilfen aus dem Hilfekonzept der Psychiatrie heraus, gibt es leider nur wenige für GlücksspielerInnen. Dies ist zum einen die Fachabteilung Bad Rehburg im Nordrheinwestfälischen Landeskrankenhaus in Wunstdorf. Dort gibt es eine offene und eine geschlossene Aufnahmestation für Menschen mit DD. Ebenso gibt es eine spezielle Station für Personen mit PS und Abhängigkeit. Der Schwerpunkt der Fachabteilung sind Konzepte der Sozialpsychiatrie. „Erfahrungen haben gezeigt, daß durch die feste Einbindung in die Versorgungsstruktur Suchtkranker Behandlungsmotivation entwickelt 198 199 Reichertz-Boers, Hemmesmann 2010, S. 340 Reichertz-Boers, Hemmesmann 2010, S. 342 62 werden kann“200. Dies bedeutet, dass teilweise mehrere Klinikaufenthalte nötig sind, um eine Behandlung erfolgreich abschließen zu können. Auf der Psychotherapiestation der Fachklinik werden SpielerInnen mit affS und PS behandelt. „Grundlage der Therapie ist eine vorwiegend verhaltenstherapeutisch orientierte Behandlung, in die systemische und analytische Überlegungen einfließen“201. Die NutzerInnen werden mit belastenden Situationen konfrontiert und hierdurch wird versucht, die Persönlichkeit zu stärken. Es wird in einem multiprofessionellen Team zusammengearbeitet, welche Gruppenangebote, aber auch Psychopharmakotherapie anbietet. Das Behandlungskonzept erfolgt nach der Ansicht, dass die Suchterkrankung und die psyS in eine Therapie integriert sein muss. Es wird ein individueller Therapieplan erstellt und Autonomie im Alltag sichergestellt. Die NutzerInnen werden in ihrem „Anders-Sein“ angenommen. Das Konzept der Fachabteilung Bad Rehburg nähert sich meiner Ansicht nach den Konzepten für DD an und stellt eine gute Behandlungsbasis dar. 12.2.2.2.2 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Eimsbüttel Das GpZ Eimsbüttel ist eine sozialpsychiatrische Einrichtung für psychisch kranke Menschen in Hamburg. Das GpZ bietet mit seinem Übergangswohnheim auch Plätze für DD an. Zusätzlich gibt es eine Tagesstätte, eine berufliche Trainingswerkstatt, ein ambulant Betreutes Wohnen, eine Beratungsstelle und Nachsorge. „Je nach Suchtmittel und bisherigem Mißbrauchsumfang wird vor der Aufnahme in die Wohngruppe für Doppeldiagnose-Patienten in der Regel eine mehrmonatige Abstinenz oder eine deutliche Konsumeinschränkung erwartet“202. Das Konzept für DD beinhaltet neben gängigen Konzepten der Sozialpsychiatrie auch die integrative Therapie und Psychoanalyse. Es wird versucht, eine Ausgrenzung von Menschen mit DD zu verhindern und hierfür individuelle Ziele geschaffen. Die Ziele sind niedrigschwellig ausgerichtet und fördern das individuelle Problembewusstsein. Eine Abstinenz wird angestrebt und unterstützt. Rückfälle werden thematisiert. Ebenso ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit, das Erlernen von neuen sozialen Kontakten, Erlangung von einer Frustrationstoleranz und eine Tagesstruktur mit möglichst eigenständiger Selbstversorgung. Verhaltensauffälligkeiten und Veränderungen der NutzerInnen werden kontrolliert und thematisiert. In Einzelgesprächen werden zudem aktuelle Krisen näher beleuchtet. Das GPZ Eimsbüttel arbeitet meiner Ansicht nach bereits nach einem integrativen Konzept. Konzepte der Suchthilfe sind in die der Sozialpsychiatrie integriert. Ich denke, dass diese Sichtweise der erste Schritt in Richtung der integrativen Behandlung für abhängige GlücksspielerInnen mit DD sein können. 200 Minkoff 1994, S. 118 Minkoff 1994, S. 119 202 Lorenzen 1994, S. 149 201 63 13. Perspektiven und Fazit Das vorherige Kapitel über konkrete Projekte und Hilfeleistungen bei DD und Glücksspielabhängigkeit zeigt, dass es in der Bundesrepublik noch sehr wenige Einrichtungen gibt, welche sich um diese Belange kümmern. Ich bin der Ansicht, dass Konzepte, welche bei DD angewendet werden sollten, in der Praxis noch zu kurz kommen. Auch in der Forschung ist noch zu wenig über GlS und DD bekannt. Meiner Meinung nach zeigt diese Arbeit auf, wie wichtig die Zusammenarbeit der Hilfesysteme bei DD ist. Leider geschieht dies noch immer sehr selten, auch wenn die Problematik bereits bekannt ist. Konzepte werden nicht umgesetzt, das Hilfesystem ist zu hochschwellig für Menschen mit DD und in Kombination mit GlS findet man in der Literatur und Praxis nur selten Ansätze. Dies verdeutlicht, dass die Suchthilfe und Sozialpsychiatrie sich möglichst annähern müssen und auch in ihren Konzepten Überschneidungen finden müssen. Eine engere Zusammenarbeit von Suchthilfe und Sozialpsychiatrie muss stattfinden. Die Konzepte müssen so angelegt sein, dass auf die Belange der NutzerInnen eingegangen wird und die Interventionen individuell angelegt sind. Ebenso muss von der Hochschwelligkeit zurückgetreten werden und mehr in Hinsicht auf die Rückfallprävention getan werden. Mit Rückfällen muss gearbeitet werden, statt die NutzerIn aus dem Hilfesystem fallen zu lassen. Niedrigschwelligkeit und Motivationsarbeit ist hierbei besonders wichtig. Auch sollte die Suchthilfe von der strengen Abstinenzorientierung weg zu kontrolliertem Konsum hinkommen. Einige Autoren schlagen in diesem Zusammenhang das kontrollierte Glücksspiel vor. Solch ein Konzept gibt es derzeit noch nicht. Hieran könnte jedoch geforscht werden. Ebenso ist auffällig, dass bei Glücksspielabhängigen die Konzepte nicht spezifisch auf diese Problematik ausgerichtet sind. Auch hierbei wäre es sinnvoll, sich mit DD und GlS vermehrt zu befassen. Die Zahlen der Epidemiologie zeigen, dass pathologisches Spielen ein neuer Trend ist und Handlungsbedarf in der Suchthilfe gegeben ist. Da ein hoher Prozentsatz der SpielerInnen komorbide Erkrankungen aufweisen, ist es dringend notwendig, sich mit der Thematik der DD auseinander zu setzen. Ebenso müssten die Hilfesysteme vermehrt auf die Problematik von DD und Glücksspielabhängigkeit eingehen. In dieser Hinsicht müsste man meiner Meinung nach Behandlungsprogramme ausbauen und erweitern. Die Konzepte müssten mehr erforscht werden. Ansätze sind vorhanden, jedoch gibt es kaum eine Institution, welche diese auch umsetzt. Dies bedeutet, dass sich auch die Praktiker der Sozialen Arbeit umorientieren müssen. Immer häufiger ist man in der Suchthilfe mit DD konfrontiert und der Bedarf der Behandlung in Bezug auf diese Thematik wird größer. Für die Suchthilfe bedeutet dies, dass diese sich umorientieren muss, damit NutzerInnen nicht mehr aus dem Hilfesystem hinausfallen und statt in der Sozialpsychiatrie und Suchthilfe, in der Wohnungslosenhilfe zu finden sind. Die Praxis muss dem neuen Bedarf 64 gerecht werden und sich aktuellen Belangen stellen. Epidemiologische Zahlen zeigen, dass der Bedarf vorhanden ist, weshalb sich die Suchthilfe verstärkt daran orientieren sollte. Eine Annäherung der Hilfesysteme wird über längere Zeit unausweichlich sein und die Zusammenarbeit notwendig. Dies bedeutet, eine Veränderung von Konzepten, Ansichten, Strukturen und auch eine politische Umorientierung ist notwendig. Auch die Forschung muss in dieser Hinsicht mehr dazu tun, dass die Problematik auch in der Praxis umgesetzt werden kann. Die Suchthilfe ist somit neuen Herausforderungen unterworfen und wird sich über kurz oder lang daran orientieren müssen. Die Konsequenz hieraus ist eine bessere Hilfeleistung für Menschen mit GlS und DD in der Suchthilfe und vor allem auch in der Sozialpsychiatrie. 65 14. Quellenverzeichnis 14.1 Literaturverzeichnis Akzept e.V. (Hrsg.):Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik INDRO e.V.: Gesellschaft mit Drogen. Akzeptanz im Wandel. Dokumentationsband zum 6. Internationalen akzept Drogenkongress. Berlin: Verlag für Wissenschaft und Bildung, 2001. Ammer, Frank: Zur Umsetzung der Empfehlung und stationären Rehabilitation bei pathologischen Glücksspielern. 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Anhang Abb.1 Die drei Stadien der Glücksspielsuchtentwicklung 203 203 Grüsser, Albrecht 2007, S. 35 81 Abb.2 Multifaktorielles Modell 204 204 Müller-Spahn, Margraf 2003, S.23 82 Abb.3 Häufigkeit komorbider Störungen bei bei pathologischen Glücksspielern 205 205 Müller-Spahn, Margraf 2003, S. 21 83 Abb.4 Auftreten komorbider psychiatrischer Störungen vor und nach Beginn des pathologischen Glücksspielens in % 206 206 Premper, Schulz 2008, S. 135 84 16. Erklärung Hiermit versichere ich gemäß § 28 der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Esslingen - Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, dass ich diese Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Esslingen, den 14.11.11 Sabine Kaiser 85