Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Inhalt der heutigen Stunde 1. Vertiefung der Vorlesung „Marktbeherrschung: relevanter Markt“ 1. Marktbeherrschung im GWB 2. Marktbeherrschung im EGV 3. Die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes • • DuPont-Fall Hugin-Fall 4. Die Abgrenzung des geographisch relevanten Marktes: das Problem des Substitutionskette 5. Pragmatischer Ansatz zur Abgrenzung des geographisch relevanten Marktes 2. Klausurbesprechung (SS 1999) 1 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Marktbeherrschung im GWB • §19 (1) GWB: Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung ist verboten • §19 (2) GWB: Legaldefinition einer marktbeherrschenden Stellung (Einzelunternehmen) – Betreffendes Unternehmen ist keinem Wettbewerb – oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt – oder besitzt gegenüber seinen Wettbewerbern eine überragende Marktstellung • §19 (2) GWB: Legaldefinition der kollektiven Marktbeherrschung – Liegt vor, wenn mehrere Unternehmen in ihrer Gesamtheit eines der genannten Kriterien erfüllen – und zwischen den Unternehmen kein wesentlicher Wettbewerb besteht (Absprachen). 2 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Marktbeherrschung im GWB §19 (3): Vermutungstatbestand Anzahl der Anbieter Marktanteil 1 ≥ 1/3 ≤3 ≥ 1/2 ≤5 ≥ 2/3 3 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Die Bedeutung des Marktanteils • Grundsätzlich soll die Orientierung am Marktanteilsrichtwert dazu dienen, den unbestimmten Rechtsbegriff der Marktbeherrschung anwendbar zu machen. • Dabei sind die Extremfälle eines sehr hohen bzw. eines sehr niedrigen Marktanteils relativ eindeutig. • Problematisch ist der Bereich zwischen den Extremfällen. Denn die kritische Schwelle, bei der gerade noch Marktbeherrschung vorliegt, ist von der ökonomischen Wissenschaft nicht genau zu bestimmen. • Eine alleinige Orientierung am Marktanteilsrichtwert kann deshalb leicht zu Fehlentscheidungen führen, so dass zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden müssen. 5 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Marktbeherrschung im EGV • Art. 82: Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten, soweit dies den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen kann. 4 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Die Abgrenzung des relevanten Marktes • Voraussetzung für die Ermittlung des Marktanteils ist die Abgrenzung des sogenannten relevanten Marktes. • Es muss also zunächst geklärt werden, welche Unternehmen mit einem gegebenen Unternehmen überhaupt in Konkurrenz stehen. • Die Intensität des Wettbewerbs hängt ab vom Grad der Austauschbarkeit konkurrierender Produkte. 6 1 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Wo lieg der relevante Markt? Der sachlich relevante Markt aus Kundensicht Der DuPont-Fall (1956) • Grundlage ist die Vorstellung, dass Produkte aufgrund spezifischer Eigenschaften ganz bestimmte Bedürfnisse von Konsumenten befriedigen • Alle übrigen Produkte, die eben diese Bedürfnisse befriedigen, sind dann Substitute für das betreffende Gut. • Je höher die Austauschbereitschaft der Konsumenten zwischen den betreffenden Gütern ist, desto wahrscheinlicher zählen sie zum gleichen relevanten Markt. Bildet Zellophan einen eigenen relevanten Markt oder schließt der relevante Markt alle flexiblen Verpackungsmaterialien ein? Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Wo liegt der relevante Markt? Relevanter Markt = Markt für Registrierkassen Der Kunde berücksichtigt schon beim Kauf der Registrierkasse zu erwartende Reparaturkosten. Sind diese aufgrund von CournotPreissetzung zu hoch, weicht er auf Konkurrenzprodukte aus. Dies kann er, solange Wettbewerb auf dem Markt für Registrierkassen herrscht. Gerade aus diesem Grund muss Hugin z.B. durch vertikale Integration negative externe Effekte minderwertiger Serviceleistungen auf seine Reputation vermeiden können. 9 Markt für VW-Ersatzteile Prod. B Autowerkstatt Prod. A Markt für PKWs Konkurrierende PKWHersteller oder Prod. B Autowerkstatt VW VW Konkurrierende PKWHersteller 11 Anfang der 80er Jahre verkaufte die Volkswagen AG nur an diejenigen Autoreparaturwerkstätten VWErsatzteile, die sich vertraglich verpflichteten, ausschließlich diese Original-Teile zur Reparatur von Autos der Marke VW zu verwenden. Werkstätten dagegen, die auch die von anderen Herstellern angebotenen billigeren Ersatzteile verwendeten, wurden nicht beliefert. Nehmen Sie Stellung! Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Lösungsvorschlag Nach Alleinbezugsvereinbarung entweder VW Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 10 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Prod. A 8 Klausurfrage SS 2000 Der Hugin-Fall (1975) Bilden Hugin-Ersatzteile für Registrierkassen einen eigenen relevanten Markt oder entspricht der relevante Markt dem Markt für Registrierkassen? Vor Alleinbezugsvereinbarung Innerhalb vieler Anwendungsbereiche fragt der Kunde jedoch Eigenschaften nach, die auch andere flexible Verpackungsmaterialien aufweisen. Relevanter Markt = flexible Verpackungsmaterialien Relevanter Markt = Zellophan 7 Innerhalb bestimmter Anwendungsbereiche ist Zellophan nicht substituierbar, z.B. weil der Kunde gerade die besondere Eigenschaft der Transparenz schätzt. VW Autowerkstatt VW Konkurrierende PKWHersteller • Die Aufgabenstellung suggeriert, dass es sich um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Behinderung der Konkurrenz handeln könnte. • Wäre der relevante Markt der für VW-Ersatzteile und wäre VW dort marktbeherrschend, dann könnte die vertikale Alleinbezugsvereinbarung eine Strategie sein, Konkurrenten zu behindern. • Da Reparaturwerkstätten in diesem Fall dann auf original VWErsatzteile angewiesen wären, müssten sie diese auf jeden Fall nachfragen. • Aufgrund der Alleinbezugsvereinbarung wären den Konkurrenten auf dem VW-Ersatzteilmarkt die Absatzwege dann versperrt. • Dadurch würde der Wettbewerb reduziert und der Markt tendenziell monopolisiert 12 2 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 • Jedoch ist der relevante Markt nicht der für VWErsatzteile, sondern der Markt für Pkws • Die VW AG kann die Monopolmacht auf dem Ersatzteilmarkt nur dann in Form höherer Preise ausnutzen, wenn sie marktbeherrschend auf dem Markt für Automobile wäre. • Ist VW allerdings auf dem PKW-Markt nicht marktbeherrschend, sorgt dort der Wettbewerb dafür, dass die Preise für VW-Ersatzteile nicht auf CournotNiveau steigen können. • Vielmehr werden die Preise auf Wettbewerbsniveau gehalten, weil der Kunde bei seiner Entscheidung für einen PKW die erwarteten Reparaturkosten mitberücksichtigt. 13 Der sachlich relevante Markt aus Anbietersicht • Grundgedanke hier ist, dass Anbieter aufgrund vorhandener Ressourcen ihr Angebot evtl. flexibel umstellen könnten, so dass Cournot-Preissetzung für ein Gut, das diese Anbieter heute zwar nicht produzieren, das sie aber in der Lage sind zu produzieren, nicht möglich ist. Berücksichtigung potentieller Konkurrenz 15 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Der geographisch relevante Markt: Das Problem der Substitutionskette • Voraussetzung für die Bildung eindeutig abgegrenzter Teilmengen ist die Transitivität der Beziehung, welche die Teilmenge kennzeichnet. • Die Beziehung ® („gehört zum gleichen relevanten Markt wie“) ist jedoch aufgrund der sogenannten Substitutionskette nicht transitiv • Daher können keine klar abgegrenzten Teilmengen, die je einen relevanten Markt darstellen, gebildet werden. Vielmehr kommt es zu Überlappungen relevanter Märkte. 16 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 D3 · D2 C2 · · D1 C1 B1 · · · D12 C8 · · D11 · • Die Alleinbezugsstrategie ist deshalb für VW sinnvoll, weil hierdurch die Durchsetzung wichtiger Qualitätsstandards ermöglicht wird, die für das Markenimage wichtig sind. • Vermieden werden negative externen Effekt, die bei Verwendung minderwertiger VW-Ersatzteile auf die Reputation von VW wirken. 14 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 D4 · C3 · B2 · A · B4 · C7 · D10 · Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Pragmatischer Lösungsansatz unter Verwendung des Begriffs des relevanten Marktes D5 · C4 · B3 · C6 · D9 · 17 D6 · C5 · D8 · D7 · • Zentraler Unterschied dieses Ansatzes zum momentan durch die Bundeskartellbehörde praktizierten ist, dass bei der Abgrenzung des relevanten Marktes nicht nur direkte sondern auch indirekte Austauschbeziehungen berücksichtigt werden. • Um dabei aber die Abgrenzung des relevanten Marktes praktikabel zu belassen, sollen nur indirekte Austauschbeziehungen 1. Ordnung berücksichtigt werden. Fehler 1: Unterbewertung indirekter Austauschbeziehungen 18 3 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Übung Wettbewerbstheorie und –politik am 27. Juni 2002 Pragmatischer Lösungsansatz unter Verwendung des Begriffs des relevanten Marktes Pragmatischer Lösungsansatz unter Verwendung des Begriffs des relevanten Marktes • Mit jedem Grad der Indirektheit nimmt der Wettbewerbsdruck, der von Austauschbeziehungen ausgeht, ab. • Trotzdem sollen beim pragmatischen Lösungsvorschlag indirekte Austauschbeziehungen 1. Ordnung gleich den direkten Austauschbeziehungen voll gewichtet werden. D.h. Nachbarnunternehmen 1. Ordnung gehen mit ihrem Umsatz voll in die Berechnung des Marktvolumens ein. Fehler 2: Überbewertung indirekter Austauschbeziehungen 1. Ordnung. • Im Extremfall gleichmäßiger zweidimensionaler Standortverteilung kompensieren sich die beiden gegenläufigen Fehler ein Stück weit. Es bleibt eine Unterbewertung indirekter Austauschbeziehungen. • Im Extremfall eindimensionaler Standortverteilung heben sich beide Fehler gerade auf. Damit werden indirekte Austauschbeziehungen korrekt bewertet. 19 20 4