c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Politik des Welthandels (II) Multilaterale Außenwirtschaftspolitik 2 Georg Koopmann Universität Hamburg Wintersemester 2009/10 Vorlesung Außenwirtschaftspolitik Modul 12 21. Januar 2010 WTO-Vorgaben für nationale/regionale Regierungen 1 2 WIRKUNGEN HANDELSPOLITISCHER MAßNAHMEN AUF MENGEN, PREISE, WOHLFAHRT REGELUNG DES EINSATZES HANDELSPOLITISCHER INSTRUMENTE IN DER WTO LITERATUR 4 36 42 1 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Kurzbeschreibung Hier werden die wichtigsten handelspolitischen Instrumente (Importzölle, Exportsubventionen, Importquoten, Export(selbst)beschränkungen und Antidumpingmaßnahmen), bei denen die WTO den Handlungsspielraum der nationalen bzw. regionalen Regierungen einschränkt, unter zwei Aspekten diskutiert: • Wirkungen derartiger Maßnahmen auf Mengen, Preise, Wohlfahrt; • Regelung der Maßnahmen in der WTO. Die Analyse dieser Maßnahmen knüpft an ihre Behandlung in Modul 4 an und führt sie weiter. Eine zentrale Vorgabe der WTO für ihre Mitgliedsländer betrifft den Abschluss bilateraler und regionaler Freihandelsabkommen. Dies leitet zum abschließenden Modul 13 - Bilateralismus und Regionalismus in der Außenwirtschaftspolitik – der Vorlesung über. Krugman&Obstfeld (2009) behandeln die ökonomischen Effekte der genannten Maßnahmen in den Kapiteln 8 (Importzölle, Exportsubventionen, Importquoten, Export(selbst)beschränkungen) und 6.5 (Dumping&Antidumping). 2 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 WTO-Vorgaben für die nationale/regionale Handelspolitik • Hauptinstrumente: (1) Importzölle (2) Exportsubventionen (3) Importquoten (4) Export(selbst)beschränkungen (5) Antidumpingmaßnahmen • Wirkungen dieser Instrumente auf Mengen, Preise, Wohlfahrt • Regelung des Einsatzes dieser Instrumente in der WTO 3 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc 1 Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Wirkungen handelspolitischer Maßnahmen auf Mengen, Preise, Wohlfahrt Das zentrale analytische Instrument ist das Angebots-/Nachfrage-Diagramm einer offenen Volkswirtschaft. Ableitung der Importnachfrage- und Exportangebotskurve in einer offenen Wirtschaft: (1) Importnachfragekurve Importnachfragekurve Inlandsangebot Preis Preis 1 P* 2 P” P” 3 P’ Importnachfrage Inland, INI Inlandsnachfrage Z’ Z” 4 C” C’ Menge P’ M” M’ Importe c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Wohlfahrtswirkungen bei Bewegungen auf der Importnachfragekurve: Wohlfahrtswirkungen der Importnachfrage Inlandsangebot Preis Preis Importpreiseffekt 1 E=B+D Importmengeneffekt P* 2 P” P” A B C D C 3 E P’ P’ Importnachfrage Inland, INI Inlandsnachfrage Z’ Z” C” C’ Menge M” M’ Importe Die Importnachfragekurve zeigt den Grenznutzen der Importe für das Inland an. Dabei nimmt der Wohlfahrtszuwachs durch Importe mit wachsender Importmenge ab. Der Import wird bis zu dem Punkt ausgeweitet, an dem der Grenznutzen gleich den Grenzkosten des Imports ist. Letztere werden durch die jeweilige (Grenz) Preisgerade repräsentiert. 5 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 (2) Exportangebotskurve Exportangebotskurve Preis Preis Auslandsangebot 3 P” P’ Exportangebot, Ausland EAA 2 P* 1 Auslandsnachfrage C” C’ 6 Z’ Z” Menge X’ X” Exporte c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Wohlfahrtswirkungen bei Bewegungen auf der Exportangebotskurve: Wohlfahrtswirkungen des Exportangebots Preis Preis Exportpreiseffekt Auslandsangebot F=C+E (Exportmengeneffekt) Export- 3 angebot Ausland, EAA P” P’ A C B D E D F 2 P* 1 Auslandsnachfrage C” C’ Z’ Z” Menge X’ X” Exporte Die Exportangebotskurve zeigt den Grenznutzen der Exporte für das Ausland an. Dabei nimmt der Wohlfahrtszuwachs durch Exporte mit wachsender Exportmenge ab, da die Grenzkosten des Exports steigen. Die Exporte expandieren so lange, bis die Grenzkosten dem (durch die jeweilige Preisgerade repräsentierten) Grenznutzen des Exports entspricht. 7 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Der Weltmarktpreis bildet sich im Schnittpunkt von inländischer Importnachfragekurve und ausländischer Exportangebotskurve: Importnachfrage und Exportangebot (Weltmarkt) Euro Importnachfragekurve Exportangebotskurve EA PW IN Importe Importe/Exporte 8 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Zusammenhang zwischen Weltmarkt und Inlandsmarkt für eine importierende Volkswirtschaft: Weltmarkt und Inlandsmarkt Weltmarkt Inlandsmarkt Inlandsnachfragekurve Inlandspreis, Euro Euro Inlandsangebotskurve Ainl Exportangebotskurve EA PW Importnachfragekurve Importe/Exporte IN Ninl Importe Importe Z C Menge Ähnliches ließe sich für eine exportierende Volkswirtschaft zeigen. 9 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Das „klassische“ handelspolitische Instrument nationaler/regionaler Regierungen auf der Importseite ist der Importzoll. Die folgende Graphik stellt die Preis- und Mengenwirkungen eines Importzolls im Inland, im Ausland und auf dem Weltmarkt dar. Dabei ist angenommen, dass das importierende Land ein großes Land ist, dessen Maßnahmen den Weltmarktpreis beeinflussen bzw. das in der Lage ist, durch Importzollerhebung seine Terms of Trade zu verbessern. Preis- und Mengenwirkungen eines Importzolls Preis Preis Preis A EA 2 Pz A 1 Pw Pz 3 N Menge Inlandsmarkt IN MZ MW Weltmarkt N Menge Menge Auslandsmarkt Aufgrund der Zollerhebung steigt (fällt) der Preis im Inland (Ausland). Das Handelsvolumen sinkt. 10 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Für den Fall, dass es sich bei dem importierenden Land um ein kleines Land handelt, das keinen Einfluss auf den Weltmarktpreis bzw. auf seine Terms of Trade hat, ergeben sich die folgenden Preis- und Mengenwirkungen: Der Fall des kleinen Landes Quelle: Krugman&Obstfeld (2009) 11 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Die Wohlfahrtswirkungen eines Importzolls im Importland lassen sich – jetzt wieder für ein großes Land – wie folgt darstellen: Wohlfahrtswirkungen eines Importzolls Preis A PZ PW P*Z a b c e d N Menge Import (bei Zoll) Nettoeffekt im Inland: Verlust an Konsumentenrente (a+b+c+d) ·/. Gewinn an Produzentenrente (a) ·/. Zolleinnahmen (c+e) = Produktionsverzerrung (b) + Konsumverzerrung (d) ·/. Terms-oftrade-Gewinn (e) Nettoeffekt eines Importzolles auf die inländische Wohlfahrt Quelle: Krugman&Obstfeld (2009) 12 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Die Wohlfahrtswirkungen im Exportland sind eindeutig negativ: es exportiert weniger und zu einem niedrigeren Preis; die damit verbundenen Einbußen für die ausländischen Produzenten wiegen schwerer als die Gewinne der ausländischen Konsumenten infolge niedrigerer Preise. Ebenso erleidet die Welt insgesamt eindeutig einen Wohlfahrtsverlust. In der folgenden Graphik sind die Wohlfahrtswirkungen einer Exportsubvention für das exportierende Land dargestellt: Wohlfahrtswirkungen einer Exportsubvention Preis PS PW P*S a b c e f d A g N Menge Export (bei Subvention) Nettoeffekt im Inland: Verlust an Konsumentenrente (a+b) ·/. Gewinn an Produzentenrente (a+b+c) + Ausgaben für Subventionierung (b+c+d+e+f+g) = Konsumverzerrung (b) + Produktionsverzerrung (d) + Terms-of-tradeVerlust (e+f+g) Vergleich Exportsubvention mit Importzollerhebung: Wegen des Terms of Trade- Verlustes ist der (Netto-) Wohlfahrtseffekt in dem Land, das den Export subventioniert, immer negativ, während der (Netto-) Wohlfahrtseffekt einer Importzollerhebung angesichts des Terms of Trade-Gewinnes nicht eindeutig ist.1 1 Anders liegen die Verhältnisse bei einer Exportsteuer; in diesem Fall verbessern sich die Terms of Trade des Exportlandes. Ein Beispiel wäre die im Jahre 2005 von China zeitweilig erhobene Steuer auf bestimmte Textilexporte. Ein ähnliches Beispiel wäre das im Jahre 2006 in Argentinien verfügte Exportverbot bzw. die nachfolgende Exportkontingentierung bei Rindfleisch. Die Folge war ein Rückgang der Inlandspreise für Rindfleisch in Argentinien. Inwieweit zugleich ein Anstieg der 13 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Für das importierende Land ergibt sich ein positiver Wohlfahrtseffekt: Der Zuwachs an Konsumentenrente – aufgrund sinkender Abnehmerpreise und steigender Abnahmemenge– übertrifft den Rückgang der Produzentenrente (aufgrund niedrigerer Absatzpreise und einer geringeren Absatzmenge). Ein Beispiel für den kombinierten Einsatz von Importschutz und Exportstützung ist die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) begann im Jahre 1962 mit der doppelten Zielsetzung, das Einkommen der Landwirte zu sichern und eine geregelte Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollten die Preise für Agrarprodukte hoch (und damit für die Landwirtschaft einträglich) und stabil (und damit für die Bevölkerung kalkulierbar) sein. Das Hauptinstrument hierfür wurde die inländische Preisstützung und damit das Einziehen eines Preisbodens in den Inlandsmarkt. Dabei wird der Absatzpreis im Inland auf einem Niveau garantiert, das über dem entsprechenden Weltmarktpreisniveau liegt. Dies geschieht, indem variable Zollsätze (im GAP-Jargon „variable Abschöpfungen“) erhoben werden, die den Weltmarktpreis auf den inländischen Garantiepreis hoch schleusen. Exportpreise zu verzeichnen war, ist nicht bekannt (Vgl. Neue Zürcher Zeitung v. 29.5.2006: „Kontrollierte Fleischexporte Argentiniens“). 14 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 In der folgenden Graphik wird die Funktionsweise des Systems der variablen Abschöpfungen verdeutlicht: Europäische Agrarpolitik: Importschutz durch “variable Abschöpfungen” Preis Nachfrage Inland Angebot Inland Nachfrage Inland Preis Angebot Inland paut Z’ Preisboden (Pw+Z, bzw. Pw’+Z’) Z Preisboden A Pw’ C1 Pw Pw B C2 Importe (mit “Boden”) Z Za Ca C Menge Z Za Ca C Menge Importe (ohne Preisboden) 15 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Bei vielen Agrarprodukten hat das System der inländischen Preisstützung dazu geführt, dass die inländische Produktion die inländische Nachfrage überstieg. In diesen Fällen wurden die Überschussmengen/die Überproduktion von der Europäischen Gemeinschaft zum Garantiepreis aufgekauft und mit Hilfe einer Exportsubvention (im GAP-Jargon „Exportrestitution“) auf den Weltmarkt „geworfen“. Diese Exportsubvention entsprach pro exportierter Einheit der Differenz zwischen Garantieund Weltmarktpreis. „Haushaltstechnisch“ gesehen wechselte die Europäische Gemeinschaft dabei aus der Position eines „Zolleinnehmers“ (grünes Feld in der folgenden Folie) in die Position eines „Subventionsgebers“ (rotgestricheltes Feld) über: Wandlung der Europäischen Gemeinschaft vom Importeur zum Exporteur von Agrarprodukten Preis PW = Weltmarktpreis A PINI = Inlandspreis bei Nettoimport PINE PA = Autarkiepreis PA PINE = Inlandspreis bei Nettoexport PINI = Zolleinnahmen PW = Subventionen N Export Menge Import Die Exportrestitution in der Gemeinsamen Agrarpolitik ist zugleich ein klassischer Fall von Dumping. Beim Dumping wird zwischen Kosten- und Preisdumping unterschieden (s. auch weiter unten bei der Analyse von Antidumpingmaßnahmen). In der Gemeinsamen Agrarpolitik ist beides gegeben: Die Verkaufspreise im Ausland liegen unter den inländischen Erzeugungskosten (Kostendumping) und ebenfalls unter den Verkaufspreisen im Inland (Preisdumping). 16 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 In der folgenden Graphik wird gezeigt, wie sich das Zusammenspiel von Importschutz bzw. Protektion des Binnenmarktes und Exportstützung bzw. Dumping auf Auslandsmärkten in der GAP auf den Weltmarktpreis für Agrarprodukte auswirkt: Wirkungen der Europäischen Agrarpolitik auf den Weltmarktpreis IN (mit Preis Protektion) EA (ohne Dumping) EA (mit Dumping) PWF PWF = Weltmarktpreis bei Freihandel PW P = Weltmarktpreis bei Protektion des Inlandsmarktes PWD = Weltmarktpreis bei Dumping im Ausland PW P PWD PWPD IN (ohne Protektion) MP MF MPD MD PW PD = Weltmarktpreis bei Protektion und Dumping IN = Importnachfrage EA = Exportangebot Menge Ohne Schutz des Inlandsmarktes und ohne Dumping läge der Weltmarktpreis bei PwF, d.h. er läge dort, wo die Exportangebotskurve EA (ohne Dumping) und die Importnachfragekurve IN (ohne Protektion) sich schneiden. Durch Protektion des Inlandsmarktes verschiebt sich die Importnachfragekurve nach links, d.h. bei einem gegebenen Preis wird weniger nachgefragt. Der Weltmarktpreis fällt auf PwP; die international gehandelte Menge sinkt auf MP. Durch Dumping verschiebt sich die Exportangebotskurve nach rechts, d.h. zu einem gegebenen Preis wird mehr angeboten. Der Weltmarktpreis fällt auf PwD; die international gehandelte Menge erhöht sich auf MD. Wenn beides zusammenkommt – Protektion und Dumping -, fällt der Weltmarktpreis auf PwPD; die international gehandelte Menge steigt oder fällt; bei der hier gewählten Steigung und Lage der Kurven erhöht sie sich auf MPD. 17 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 In der folgenden Folie sind die wichtigsten Reformschritte in der Gemeinsamen Agrarpolitik genannt: Reform der Europäischen Agrarpolitik • Reform von 1988: Eindämmung der Überproduktion • Reform von 1992: Einstieg in die Entkopplung von Produktion und Subvention • Agenda 2000: Fortsetzung der Entkopplung • Reformen von 2003 und danach: Weiterentwicklung der Entkopplung Eine wirksame Reform der GAP muss bei ihrem zentralen Mechanismus - der internen Preisstützung – ansetzen. Zunächst wurde jedoch in erster Linie das Symptom - die Überschussproduktion – bekämpft: Es wurden Produktionsquoten verhängt bzw. Höchstmengen zum garantierten Abnahmepreis festgelegt, zunächst bei Zucker (1968), dann bei Milch (1986) und schließlich bei allen Haupterzeugnissen außer Rindfleisch (1988). Es zeigte sich indes, dass die Überschussproduktion auf diese (administrative) Weise nicht eingedämmt werden konnte. Die erste GAP-Reform, die bei der Ursache des Problems - den überhöhten Inlandspreisen und ihrer Abkopplung vom Weltmarktpreis - ansetzte, kam 1992. Die Reform von 1992 markiert den Einstieg in die Entkopplung von Produktion und Subvention. Fortan hing das Ausmaß der Agrarsubventionen nicht mehr allein von der erzeugten Menge bzw. dem Flächenertrag, sondern auch von der für die Erzeugung genutzten Fläche und damit der Flächengröße ab. Dadurch wurde es möglich, die inländischen Stützpreise zu senken und die Subventionierung über den Preis schrittweise durch Direktzahlungen an die Bauern zu ersetzen. 18 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Im Rahmen der Agenda 2000 (beschlossen auf dem Europäischen Rat 1999 in Berlin) wurde der Entkopplungsprozess weiter vorangetrieben: die Stützpreise wurden weiter abgesenkt und die hieraus resultierenden Einbußen durch zusätzliche Direktzahlungen kompensiert. Darüber hinaus wurde vereinbart, die (realen) Budgetausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik zu „kappen“, d.h. eine Obergrenze festzusetzen. Im Jahre 2002 wurde diese Obergrenze mit 43 Mrd. € pro Jahr bis zum Jahre 2013 quantifiziert; die Agrarausgaben sollten auf diesem Niveau „eingefroren“ werden. Auch die große GAP-Reform von 2003, deren Implementierung Anfang 2005 begonnen hat, knüpft an das Reformwerk von 1992 an. Kernelemente dieser Reform sind: • Entkopplung („decoupling“): Einführung einer Betriebsprämie bzw. Flächenprämie („single payment“) für Landwirte in der EU, deren Höhe von der Produktion unabhängig ist. Entscheidend ist die Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Dabei ist die Art der Nutzung unerheblich. Es muss also nicht mehr wie noch im alten (MacSharry-) System z.B. eine bestimmte Getreidesorte angebaut werden. • Kreuzverpflichtung („cross-compliance“): Die Zahlung der Einheitsprämie ist an die Einhaltung bestimmter Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft und mit der Verpflichtung verbunden, das Land in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten. • Modulation und ländliche Entwicklung: Die Zahlungen für größere Betriebe werden während acht Jahren schrittweise (leicht) gekürzt, und die auf diese Weise frei werdenden Mittel in die „zweite Säule“ der GAP (Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums) umgeschichtet. Die Einheitsprämienregelung galt zunächst für die wichtigsten Sektoren wie Getreide, Fleisch und Milch; seit 2006 sind auch Tabak, Olivenöl und Baumwolle einbezogen. 19 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 In der folgenden Graphik werden die Wohlfahrtswirkungen der GAP dargestellt, die sich im Falle einer vollständigen bzw. „reinen“ Entkopplung bei einem Produkt wie z.B. Weizen in der Europäischen Union ergeben würden. Dabei ist angenommen, dass die inländische Preisstützung bei diesem Produkt beseitigt und damit der Preisboden weggezogen wird. Es ist außerdem angenommen, dass die Produzenten für den hierdurch erlittenen Einkommensverlust in vollem Umfang entschädigt werden. Wohlfahrtswirkungen einer Entkopplung von Produktion und Subvention in der EU Preis Stützkäufe vor Entkopplung A PS c a d b e PW N Menge Importe nach Entkopplung Nettoeffekt im Inland: Gewinn an Konsumentenrente (a+b+e) ·/. Verlust an Produzentenrente (a+b+c) + Einsparung des Staates durch vermiedene Stützkäufe (b+c+d+e) = Gewinn an Konsumentenrente (a+b+e) ·/. Nettobudgeteffekt (a-d-e) Das Wegziehen des Preisbodens bedeutet, dass der Inlandspreis von PS auf Pw und damit vom Stützpreisniveau auf das Weltmarktpreisniveau fällt. Dies führt dazu, dass die inländische Erzeugung – das Angebot - sinkt und der inländische Konsum – die Nachfrage – steigt. Das Land wird vom Exporteur zum Importeur des Produktes, da die Exportsubventionen entfallen und beim Weltmarktpreis die inländische Nachfrage das inländische Angebot übersteigt. Aufgrund dieser Entwicklungen bei Produktion, Konsum und internationalem Handel steigt die Konsumentenrente um die Summe der Felder a, b und e; die Produzentenrente sinkt um a+b+c; und der Staat spart Ausgaben in Höhe von b+c+d+e aufgrund vermiedener Stützkäufe. Da der Staat den Verlust an Produzentenrente durch Direktzahlungen annahmegemäß vollständig kompensiert, entspricht der gesamte 20 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Wohlfahrtseffekt dem Gewinn an Konsumentenrente abzgl. der Nettoausgaben des Staates (d.h. der Differenz zwischen den Kompensationszahlungen an die Produzenten und der Einsparung aufgrund vermiedener Stützkäufe). Dieser Effekt ist in jedem Fall positiv. Er entspricht der Summe aus den Feldern b, d und 2*e. Es zeigt sich also, dass die inländische Preisstützung ein sehr ineffizientes handelspolitisches Instrument ist. Die Ursache liegt darin, dass der Marktmechanismus unterbrochen wird. Bei vollständigem Ersatz der Preisstützung durch Direktzahlungen wie z.B. die erwähnten Betriebsprämien bliebe der Marktmechanismus dagegen intakt. Die inländischen Konsumenten würden besser gestellt, ohne dass die inländischen Produzenten Einbußen erlitten. Das Ergebnis wäre also pareto-optimal. Auch die ausländischen Handelspartner der EU würden per saldo profitieren: Die Gewinne ausländischer Produzenten aufgrund höherer Preise wären größer als die mit höheren Preisen verbundenen Verluste für ausländische Konsumenten. 21 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Weitere zentrale handelspolitische Instrumente - neben Importzöllen und Exportsubventionen - sind Importquoten und Export(selbst)beschränkungen. In diesen Fällen knüpft die Handelspolitik nicht am Preis, sondern an der gehandelten Menge an. Die entscheidende Größe für die Bestimmung der Wohlfahrtswirkungen ist hier die Quotenrente (d.h. der Knappheitsgewinn, der aufgrund der Differenz zwischen dem „Grenzpreis“, den die ausländischen Exporteure erzielen bzw. normalerweise erzielen würden, und dem „Inlandspreis“, den die inländischen Abnehmer/Konsumenten bezahlen, entsteht). Die Quotenrente tritt an die Stelle der Zolleinnahmen, die bei einer mengenmäßigen Handelsbeschränkung definitionsgemäß entfallen. Wohlfahrtswirkungen einer Importquote Preis A PQ PW P*Q a b c e d N Menge Import (bei Quote) Nettoeffekt im Inland: Verlust an Konsumentenrente (a+b+c+d) ·/. Gewinn an Produzentenrente (a) ·/. Anteil an Quotenrente [q(c+e)] = Produktionsverzerrung (b) + Konsumverzerrung (d) + Rententransfer [(1-q)(c+e)] ·/. Terms-of-trade-Effekt (e) Zwei Grenzfälle: • Die Quotenrente fällt in vollem Umfang dem Inland zu (q = 1). Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Einfuhrrechte vom Staat versteigert würden (Auktionsquoten). Die Einnahmen aus der Auktion entsprächen dann den Zolleinnahmen bei einer Zollerhebung. • Die Quotenrente fällt in vollem Umfang dem Ausland zu (q = 0). Dies wäre zum Beispiel bei einer Export(selbst)beschränkung bzw. einem Freiwilligen 22 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Exportbeschränkungsabkommen (Voluntary Export Restraint Agreement) der Fall. Dabei begrenzt das Ausland den Export auf die ausgehandelte Menge und der Grenzpreis wird auf das Niveau des Inlandspreises angehoben. Die folgende Graphik demonstriert die Wohlfahrtswirkungen einer Importquote am Beispiel der US-Importquote für Zucker: Das Beispiel der US-Importquote für Zucker Quelle: Krugman&Obstfeld (2009) In diesem Fall fällt die Quotenrente vollständig im Ausland/bei den Exportländern an. Effektiv liegt daher hier eine Export(selbst)beschränkung vor. 23 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 In der folgenden Übersicht werden die (inländischen) Wohlfahrtswirkungen handelspolitischer Instrumente auf der Import- und Exportseite synoptisch dargestellt: Wohlfahrtswirkungen import- und exportseitiger handelspolitischer Maßnahmen Wohlfahrtskomponenten 24 Importzoll Exportsubvention Importquote Exportbeschränkung Produzentenrente steigt steigt steigt steigt Konsumentenrente sinkt sinkt sinkt sinkt Staatseinnahmen steigen sinken nicht eindeutig unverändert Wohlfahrt insgesamt nicht eindeutig (sinkt bei kleinem Land) sinkt nicht eindeutig (sinkt bei kleinem Land) sinkt c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Die oben dargestellten Instrumente repräsentieren in gewisser Weise einen handelspolitischen Dauerzustand. Es handelt sich um Schutz- und Stützmaßnahmen, die langfristig angelegt sind. Man kann daher hier auch von „permanenter“ Protektion sprechen. Hiervon zu unterscheiden ist die „Ad-hoc“-Protektion in Gestalt temporärer Schutzmaßnahmen, deren Einsatz vom Eintreten bestimmter, wettbewerbsrelevanter „Ereignisse“ abhängig ist. Dabei handelt es sich typischerweise um folgende drei Ereignisarten: 1. Plötzlicher und starker Importanstieg. 2. Subventionsgewährung im Ausland. 3. Dumpingpraktiken ausländischer Unternehmen. Die entsprechenden handelspolitischen Instrumente sind Schutzklausel-, Ausgleichsund Antidumpingmaßnahmen. „Permanente“ und „Ad-hoc“-Protektion • Permanente Protektion - Importzölle - Exportsubventionen - Importquoten • „Ad-hoc“ - Protektion - Schutzmaßnahmen bei „Importflut“ - Schutzmaßnahmen bei ausländischen Subventionen - Maßnahmen gegen Dumping 25 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Die folgenden Ausführungen sind auf staatliche Antidumpingmaßnahmen und ihren Gegenstand - Dumpingstrategien privater Unternehmen - konzentriert. Antidumpingmaßnahmen sind das handelspolitische Ad-hoc-Schutzinstrument der ersten Wahl, wie aus der folgenden Graphik deutlich wird: Ad-hoc-Protektion - Entwicklung seit 1995: Antidumping - Schutzklausel - Antisubvention 400 350 300 250 Anti-dumping 200 Schutzklausel 150 Antisubventionen 100 50 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Anm.: Anzahl eingeleiteter Untersuchungen. Bei Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen Angaben für 2008 vom ersten Halbjahr hochgerechnet Quelle: Global Trade Protection Report 2008 Im Zuge der globalen Wirtschaftskrise haben Antidumpingmaßnahmen seit 2009 wieder stark zugenommen. 26 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Preis- und Kosten-Dumping • Preis-Dumping: Der Exportpreis liegt unter dem Inlandspreis des Herstellers oder unter dem Exportpreis auf Drittmärkten. • Kosten-Dumping: Der Exportpreis liegt unter den Produktionsstückkosten oder den Grenzkosten der Produktion (einschl. einer „angemessenen“ Gewinnspanne). Dumping liegt vor, wenn ausländische Unternehmen ihre Ware – z.B. auf dem europäischen Markt - zu Preisen anbieten, die entweder unter den Preisen auf dem Inlandsmarkt des Exporteurs oder unter den Preisen auf anderen Exportmärkten (Preisdumping) oder unter den Produktionsstückkosten bzw. den Grenzkosten der Produktion (einschl. einer „angemessenen“ Gewinnspanne) des Exporteurs (Kostendumping) liegen. Beide Definitionen von Dumping sind auch in der Antidumpingregelung der WTO enthalten. Preisdumping ist Ausdruck internationaler Preisdifferenzierung, bei der ein ansonsten gleiches Produkt im Ausland zu einem niedrigeren (Ab-Werk)-Preis als im Inland angeboten wird. In seiner grundlegenden Studie über Dumping definiert Jacob Viner (1923, S.3) Dumping dementsprechend als „price discrimination between national markets“. 27 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Dumpingstrategien von Unternehmen • Expansives Dumping: Exportsteigerung durch Preis- oder Kostendumping • Zyklisches Dumping: Bessere Kapazitätsauslastung durch preisinduzierte Exportsteigerung • Strategisches Dumping: Etablierung von Marktmacht im Ausland • Räuberisches Dumping: Monopolisierung ausländischer Märkte Unternehmen, die im internationalen Handel zu Dumpingpreisen anbieten, können sich dabei unterschiedlicher Strategien bedienen. Vier Hauptstrategien bzw. Kategorien des Dumping sind zu unterscheiden:1 • Expansives Dumping: Ziel der Unternehmen ist es in diesem Fall, durch Preis- oder Kostendumping den Export zu steigern oder den Marktanteil im Ausland zu erhöhen. Bei expansivem Preisdumping ist der im Vergleich zum Inlandspreis niedrigere Exportpreis wegen einer höheren Preiselastizität der Nachfrage im Ausland notwendig: Die ausländischen Käufer reagieren auf Preisänderungen stärker als die inländischen Käufer. Ursachen dafür können weniger ausgeprägte Käuferpräferenzen für das Produkt, eine größere Verfügbarkeit von Substitutionsprodukten oder eine höhere Wettbewerbsintensität im Ausland als im Inland sein. Bei expansivem Kostendumping nehmen die Exporteure kurzfristig Verluste in Kauf, um z.B. Lerneffekte bzw. dynamische Skalenerträge zu erzielen, die es erlauben, langfristig den Gewinn zu steigern („forward pricing). • Zyklisches Dumping: In diesem Fall ist es das Ziel der Unternehmen, vorhandene Produktionskapazitäten in einer konjunkturellen Flaute besser auszulasten, indem der Export durch niedrigere Preise angekurbelt wird. Dies kann Preis- oder 1 Die folgende Unterscheidung geht auf Robert Willig (1998, S. 61-66) zurück. Willig nennt als weitere Kategorie noch Dumping durch staatseigene Unternehmen (state-trading dumping). 28 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Kostendumping beinhalten. Eine solche Strategie kann so lange lohnend sein, wie der Absatzpreis nicht unter die Grenzkosten oder variablen Stückkosten fällt. • Strategisches Dumping: In diesem Fall erwächst den Exporteuren aus der Größe und Abschottung ihres Heimatmarktes ein strategischer (Kosten-) Vorteil gegenüber ausländischen Konkurrenten. Dieser Vorteil wird genutzt, indem die Unternehmen den Exportpreis unter den Inlandspreis absenken und auf einem Niveau unterhalb der gesamten (fixen plus variablen) Stückkosten festsetzen. Im Ausland kann dies dazu führen, dass inländische Investoren abgeschreckt werden und die Käufer sich der Marktmacht ausländischer Anbieter gegenüber sehen. • Räuberisches Dumping: In diesem Fall ist die Verdrängung ausländischer Konkurrenten und damit die Monopolisierung ausländischer Märkte das Ziel der Unternehmen. Das eingesetzte Mittel sind Preise, die vorübergehend unterhalb der Grenzkosten oder variablen Stückkosten fixiert werden und daher zunächst Verluste eintragen. Nachdem der Markt „bereinigt“ ist, werden die Preise jedoch auf Monopolniveau erhöht, d.h. entsprechend dem Schnittpunkt von Grenzerlös- und Grenzkostenkurve festgesetzt. Damit räuberisches Dumping sich lohnt, müssen die Exporteure demnach in der Lage sein, den Wettbewerb im Ausland auszuschalten sowie den Markteintritt neuer und Wiedereintritt verdrängter Konkurrenten zu verhindern. Exkurs (s. auch Krugman&Obstfeld 2009, Kapitel 6.5): Unternehmerische Dumpingstrategien sind im Kontext der modernen Außenhandelstheorie zu sehen, die im Unterschied zur traditionellen Außenhandelstheorie (Ricardo&Heckscher-Ohlin-Samuelson) von unvollkommener Konkurrenz auf den Märkten ausgeht. Unvollkommene Konkurrenz ist eine zwingende Folge der Existenz von Skalenerträgen („economies of scale“) in der Produktion und hat ihrerseits bedeutende Folgen für den internationalen Handel. Die auffälligste Folge ist, dass Unternehmen für Exportgüter nicht notwendigerweise den gleichen Preis wie für im Inland abgesetzte Produkte verlangen. Die häufigste Form einer solchen internationalen Preisdiskriminierung ist das Dumping. Dabei berechnet ein Unternehmen für exportierte Güter einen niedrigeren Preis als wenn es die gleichen Produkte im Inland verkauft. 29 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Dumping Dumping ist ein umstrittenes Thema der Handelspolitik und gilt meistens als unlautere Praxis. – Beispiel: Im April 2002 galten in den USA für 265 Importgüter aus 40 verschiedenen Ländern Anti-Dumping-Zölle. Dumping kann nur unter zwei Voraussetzungen stattfinden: • die Existenz von Branchen mit unvollständigem Wettbewerb • segmentierte Märkte Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein monopolistisches Unternehmen im Dumping eine gewinnträchtige Option sehen. Quelle: Krugman&Obstfeld (2009) Zwei Bedingungen sind notwendig, damit Dumping eintritt: 1. Preissetzungsspielraum für (ausländische) Unternehmen, d.h. unvollkommene Konkurrenz. 2. Begrenzter Arbitragespielraum für (ausländische) Abnehmer, d.h. segmentierte Märkte (auf Grund natürlicher und politischer Handelsschranken). 30 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 In der folgenden Graphik ist ein Fall des expansiven Dumping dargestellt. Die Ursache für das Dumping liegt in unterschiedlichen Preiselastizitäten zwischen Export- und Inlandsmarkt: Die Preiselastizität der Nachfrage liegt auf dem Exportmarkt deutlich höher als auf dem Inlandsmarkt. Dumping Quelle: Krugman&Obstfeld 2009 31 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Ökonomische Effekte von Dumping • Expansives und zyklisches Dumping sind gesamtwirtschaftlich eher unschädlich. • Strategisches Dumping kann schädlich sein. • Räuberisches Dumping ist schädlich. Die ökonomischen Wirkungen der vier beschriebenen Dumpingstrategien sind durchaus unterschiedlich: Gesamtwirtschaftlich bzw. volkswirtschaftlich oder weltwirtschaftlich gesehen sind expansives und zyklisches Dumping normalerweise unschädlich bzw. vorteilhaft: Im Ausfuhrland steigt die Produzentenrente, im Einfuhrland wird der Nutzengewinn für die Käufer des Produktes i.d.R. den Verlust an Produzentenrente übertreffen, den die heimische Industrie erleidet. Bei strategischem Dumping ist es dagegen möglich, dass das Exportland sich auf Kosten des Importlandes bereichert und zugleich weltwirtschaftlich ein (Wohlfahrts-) Verlust eintritt. Dies wäre der Fall, wenn der Nachteil für das Importland stärker zu Buche schlüge als der Vorteil für das Exportland. Bei räuberischem Dumping ist der negative gesamtwirtschaftliche Effekt eindeutig: Das Importland verliert stärker als das Exportland gewinnt; die globale Wohlfahrt sinkt. 32 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Kriterien für Antidumpingmaßnahmen • Dumping-Marge: Relation Exportpreis zu Inlandspreis oder zu Stückkosten • Ausmaß der Schädigung der heimischen Industrie: Gewinn-, Absatz- oder Beschäftigungseinbußen • Kausalität zwischen Dumping und Schädigung • EU spezial: Gemeinschaftsinteresse Kriterien für Antidumpingmaßnahmen: Maßgeblich für die Verhängung von Antidumpingmaßnahmen sind (1) das Ausmaß des Dumping, d.h. die Relation zwischen Export- und Inlandspreis bzw. Exportpreis und Stückkosten; (2) das Ausmaß der Schädigung heimischer Industrien, etwa in der Form von Gewinn-, Absatz- oder Beschäftigungseinbußen, und (3) die Kausalität zwischen Dumping und Schädigung. Demgegenüber sind die Wirkungen der Dumpingpraktiken auf Konsumenten und Anwender-/Nutzer-Industrien, auf den Wettbewerb und auf die Volkswirtschaft insgesamt bei der Antidumpingpolitik zweitrangig bis irrelevant. Aus ökonomischer Sicht sind jedoch die gesamtwirtschaftlichen Implikationen internationaler Dumpingpraktiken entscheidend. In der Europäischen Union ist gemäß der Grundverordnung zum Schutz gegen Dumpingeinfuhren aus Drittländern1 auch das „Gemeinschaftsinteresse“ ein Kriterium in der Antidumpingpolitik. Demnach würden Antidumpingmaßnahmen nicht ergriffen, „wenn die Behörden auf der Grundlage aller vorgelegten Informationen eindeutig zu dem Ergebnis kommen können, dass die Anwendung dieser Maßnahmen nicht im Interesse der Gemeinschaft liegt.“2 Lt. Grundverordnung schließt das Gemeinschaftsinteresse dabei neben den Interessen der von Antidumpingmaßnahmen 1 Vgl. Amtsblatt der EG L 56 v. 6.3.1996, S. 1ff. 2 Art. 21 Abs. 1 der Grundverordnung zum Schutz gegen Dumpingeinfuhren aus Drittländern. 33 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 begünstigten Hersteller explizit auch die Interessen der Konsumenten und Anwender/Nutzer-Industrien ein. Zum Gemeinschaftsinteresse gehört implizit auch die Gewährleistung eines „wirksamen Wettbewerbs“ auf dem Gemeinschaftsmarkt. Allerdings wird den Interessen der schutzsuchenden Branche in der Grundverordnung Vorrang eingeräumt. In der Realität hat sich zudem das Konzept des Gemeinschaftsinteresses eher als Leerformel ohne Wirkung erwiesen. Verbraucherinteressen und Anwender-/Nutzer-Interessen haben in kaum einem Fall den Ausgang eines Antidumpingverfahrens wesentlich beeinflusst. Wettbewerbspolitische Überlegungen sind nur in unsystematischer Weise in Antidumpinguntersuchungen der EU eingeflossen. Vorwürfe von Seiten der Nachfrager, die Hersteller nützten Antidumpingmaßnahmen dazu, wettbewerbswidrige Praktiken abzusichern, fanden bei der Europäischen Kommission geringe Resonanz, solange kein Wettbewerbsverfahren anhängig war (Großmann und Koopmann et al. 1998, S. 200-204). Wirkungen von Antidumpingmaßnahmen • Geringe Inzidenz von strategischem und räuberischem Dumping • Antidumpingpolitik führt häufig zu - Preiserhöhungen für Verbraucher und Anwender-/Nutzerindustrien und zur - Minderung der Intensität des Wettbewerbs auf dem heimischen Markt. Empirische Analysen von Antidumpingmaßnahmen zeigen, dass nur bei einer sehr geringen Anzahl der untersuchten Fälle strategisches oder räuberisches Dumping vorlag und damit negative gesamtwirtschaftliche Auswirkungen zu befürchten waren. Negative Effekte wurden umgekehrt vor allem durch die Antidumpingpolitik verursacht, die in der großen Mehrzahl gegen das „falsche“ Objekt gerichtet war. Die negativen Auswirkungen äußerten sich hauptsächlich in überhöhten Preisen für Konsumenten und 34 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Anwender-/Nutzerindustrien und einer Reduzierung des Wettbewerbs (Großmann und Koopmann et al. 1998, S. 127-139). 35 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc 2 Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Regelung des Einsatzes handelspolitischer Instrumente in der WTO Die nächste Folie enthält eine Übersicht über das Regelwerk der WTO, in die sich die verschiedenen handelspolitischen Instrumente einordnen lassen: Grundregeln, Spezialregeln, Ausnahmen • Grundregeln - Nichtdiskriminierung (Meistbegünstigung und Inlandsbehandlung) und Reziprozität - Transparenz, Verbot nichttarifärer Handelsschranken, Zollbindung • Spezialregeln Schutzklausel Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen Dumping und Antidumping WTO-Vorgaben für den Einsatz diverser handelspolitischer Instrumente: • Importzölle: - Zollabbau: Gegenstand multilateraler Handelsrunden (s. Graphik „Multilateraler Zollabbau“). - Zollbindung: Festlegung von Zollobergrenzen, die nur in besonderen Fällen und nur gegen Kompensation - d.h. eine Zollerhöhung bei einem Produkt muss durch eine Zollsenkung bei anderen Produkten ausgeglichen werden – überschritten werden dürfen; zentrales Thema in der Uruguay-Runde unter dem GATT. - Schutzzölle: zulässig bei starkem und unvorhergesehenem Importanstieg und dadurch 36 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 verursachter „Schädigung“ heimischer Branchen; bedingt auch selektiv/gezielt gegenüber bestimmten Handelspartnern einsetzbar. geregelt im Abkommen über Schutzmaßnahmen (s. Übersicht „Das Gefüge der WTO-Abkommen“). • Subventionen: - Inlandssubventionen: „Ampel-Regelung“, d.h. verbotene („rot“), vergeltungsfähige („gelb“) und erlaubte („grün“) Subventionen1); - Exportsubventionen: im Industriesektor grundsätzlich verboten; Ausnahmeregelung für Agrarprodukte; - geregelt im Abkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen (s. Übersicht „Das Gefüge der WTO-Abkommen“). • • Importquoten: grundsätzlich verboten (Artikel XI GATT). Export(selbst)beschränkungen: - seit der Uruguay-Runde grundsätzlich verboten; - geregelt im Abkommen über Schutzmaßnahmen (s. Übersicht „Das Gefüge der WTO-Abkommen“ • Antidumpingmaßnahmen - Vorgaben bzgl. der Bestimmung der Dumpingmarge, „Schädigung“ heimischer Industriezweige, und Kausalität zwischen Dumping und Schädigung: - geregelt im Abkommen über Antidumping (s. Übersicht „Das Gefüge der WTO-Abkommen“. 1 Die „Grün“-Option ist allerdings inzwischen ausgelaufen bzw. nicht verlängert worden, d.h. alle Subventionen sind nunmehr im Prinzip anfechtbar. 37 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Multilateraler Zollabbau Zollsatz in % 40 40% Gründung des GATT Genf 1947 30 Annecy 1949 30% Torquay 1950-51 25% Genf 1956 23% 20 Dillon-Runde 1960-62 Kennedy-Runde Tokio-Runde 1964-67 1973-79 15% 10 10% 6,4% 0 1947 49 51 56 62 67 Uruguay-Runde 1986-93 3,8% 79 93 Quelle: Senti (2000). Das Gefüge der WTO-Abkommen Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation g Multilaterale Abkommen über den Warenhandel g Vereinbarung über • Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT) 1994 Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten g Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik • Abkommen über die Landwirtschaft • Abkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen • Abkommen über Textilwaren und Bekleidung (bis 31.12.2004) • Abkommen über technische Handelshemmnisse • Abkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen • Abkommen über Antidumping • Abkommen über Zollwertermittlung • Abkommen über Kontrollen vor dem Versand • Abkommen über Ursprungsregeln • Abkommen über Einfuhrlizenzverfahren • Abkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen • Abkommen über Schutzmaßnahmen g Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) g Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs-Abkommen) 38 g Plurilaterale Handelsabkommen • Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen • Abkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Das Beispiel der Europäischen Agrarpolitik Das Beispiel der Europäischen Agrarpolitik • Impuls für Agrarreform 1992 durch die Uruguay-Runde des GATT Externer Druck: Cairns Group der großen Agrarexportländer. Interner Druck: Exportinteresse der europäischen Industrie. • Ergebnis der multilateralen Agrarverhandlungen: - Umwandlung der „variablen Abschöpfungen“ in feste Zölle (Tarifizierung). - Reduzierung der internen Agrarsubventionen. - Reduzierung der Exportsubventionen im Agrarsektor. • Impuls für Agrarreform 2003 durch die Doha-Runde in der WTO: insbesondere Verpflichtung der EU zu einem vollständigen Abbau der Exportsubventionen • Impuls für Reform der EU-Marktordnung für Zucker durch die multilaterale Streitschlichtung Der Impuls zu der grundlegenden Reform der Europäischen Agrarpolitik im Jahre 1992 kam von den multilateralen Liberalisierungsverhandlungen im Rahmen der Uruguay- Runde des GATT. Es war die erste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die das Problem an der Wurzel anging und die Preisstützung im Inland bzw. die Abkopplung der inländischen Agrarpreise von den Weltmarktpreisen ins Visier nahm. Wie weiter oben schon erwähnt, wurde mit der Reform von 1992 vor allem die Entkopplung von Produktion und Subvention in Gang gesetzt. Ein Hauptziel der Uruguay-Runde (1986-1994) war die Revision protektionistischer bzw. interventionistischer Agrarpolitik. Treibende Kraft bei der Liberalisierung war die Cairns Group der Agrarexportländer (so bezeichnet nach dem Gründungsort der Gruppe in Australien). Die Europäische Gemeinschaft widersetzte sich jedoch hartnäckig einem substantiellen Abbau des Agrarschutzes und der Agrarförderung und brachte damit zum Jahresende 1990, als die multilateralen Verhandlungen eigentlich schon hätten abgeschlossen sein sollen, die Uruguay-Runde an den Rand des Scheiterns: „This crisis threatened the whole future of the world trading system – an outcome that most EU exporters could not accept (over 80 per cent of EU exports involve industrial goods). EU governments began to face very serious pressure from their 39 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 own industrialists and export-oriented service sectors. In the end, this pressure was sufficient to force a reform of the CAP that was substantial enough to allow a Uruguay Round agreement that was acceptable to the Cairns Group. The reform package, which was called the MacSharry reforms after the EU Farm Commissioner responsible for it, was adopted in mid-1992. The Uruguay Round deal was struck 18 months later“ (Baldwin/Wyplosz 2004: 231). Die MacSharry-Reformen machten den Weg zu einem multilateralen Verhandlungsergebnis in der Uruguay-Runde frei, das seinerseits bedeutende Auswirkungen auf die Gemeinsame Agrarpolitik hatte: • Die variablen Importabgaben und mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen mussten in feste Zölle umgewandelt (Tarifizierung) und zugleich gesenkt werden. • Die interne Subventionierung der Landwirtschaft musste reduziert werden. • Ähnliches galt für die Exportsubventionen. Auch die GAP-Reform von 2003 steht im Kontext multilateraler Liberalisierungsverhandlungen. Ein wesentlicher Impuls für die Reform ging von der Doha-Runde in der (1995 gegründeten) WTO aus. So erklärte die damalige EUAgrarkommissarin (Mariann Fischer Boel), dass die Reform die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde erhöhe.1 Durch den Abbau handelsverzerrender Subventionen in der EU sollten vor allem die Entwicklungsländer für eine aktive Beteiligung an den multilateralen Liberalisierungsverhandlungen im Rahmen der Doha-Runde gewonnen werden. Im Sommer 2004 erklärte sich die EU insbesondere bereit, die Exportsubventionen im Agrarsektor vollständig abzubauen. Im Gegenzug wird von (weiter fortgeschrittenen) Entwicklungsländern erwartet, dass sie ihrerseits im Industriesektor Zölle abbauen.2 Die WTO hat auch wesentlich dazu beigetragen, dass die EU eine Liberalisierung ihres hochgradig protektionistischen Protektions- und Handelsregimes im Zuckersektor in die Wege geleitet hat. Dieser Sektor war von der Reform im Juni 2003 ausgenommen worden. Der Preis für Zucker auf dem EU-Markt liegt bei mehr als dem Dreifachen des Weltmarktpreises. Dieser den Produzenten garantierte Preis wird durch entsprechende Einfuhrzölle abgesichert und heizt die Inlandserzeugung in einem Maße an, das die Nachfrage nach Zucker in der EU weit übersteigt. Die Überschussmengen werden exportiert, obgleich sie international nicht wettbewerbsfähig sind, indem für jeden Euro verkauften Zuckers 3 Euro und 30 Cent 1 Vgl. Neue Zürcher Zeitung v. 27.12.2004: „Paradigmawechsel in der EU-Agrarpolitik“. 2 Vgl. Financial Times v. 17.6.2005: „Mandelson gives pledge on cuts to agricultural export subsidies“. 40 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 Subvention gezahlt wird (Oxfam International 2004, S. 12). Auf diese Weise ist die EU zum zweitgrößten Zuckerexporteur in der Welt aufgestiegen, nach Brasilien und vor Thailand, Australien und Kuba. Australien, Brasilien und Thailand haben einige Aspekte des WTO-Zuckerregimes im Streitschlichtungsverfahren der WTO erfolgreich angefochten. 41 c:\dokumente und einstellungen\koopmann\eigene dateien\außenwirtschaft_vorlesung ws 0910\modul 12 (multilaterale awp 2)_text.doc Vorlage:Nomos5_D.Dot 20.01.2010 11:00:00 LITERATUR Baldwin, Richard E and Charles Wyplosz (2004) The Economics of European Integration, London etc.: McGraw-Hill. Großmann, Harald, Georg Koopmann, Christine Borrmann, Konstanze Kinne und Elke Kottmann (1998) Handel und Wettbewerb – Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen auf die internationale Arbeitsteilung, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft. Krugman, Paul R. und Maurice Obstfeld (2009) Internationale Wirtschaft, Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 8. Auflage, München usw.: Pearson Studium. Oxfam International (2004) Dumping on the World. How EU Sugar Policies Hurt Poor Countries, Oxfam Briefing Paper 61, Oxford, March. Senti, Richard (2000) WTO. System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, Zürich: Schulthess. Viner, Jacob (1923) Dumping: A Problem in International Trade, Reprint 1966, New York. Willig, Robert D. (1998) Economic Effects of Antidumping Policy, in: Robert Z. Lawrence (ed.), Brookings Trade Forum 1998, Washington, D.C.: Brookings Institution Press, pp. 57-79. 42