Konzept KSA - Kantonsspital Aarau

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Interdisziplinäres Anorexiekonzept Medizinische
Universitätsklinik KSA
1. Einleitung
1.1 Ziel der Behandlung am KSA
2. Definition
3. Eintritt, Behandlungsziel und Vertrag
3.1 Allgemeine Regeln bei Eintritt
3.2 Behandlungsziel und Individueller Behandlungsvertrag
3.3 Erläuterungen zum Vertrag
4. Anamnese, Untersuchungen
4.1 Anamnese
4.2 Somatische Komplikationen und Differentialdiagnosen
4.3 Somatisches Risiko
5. Aspekte der Behandlung
5.1 Allgemein
5.2 Ernährungstherapie
5.3 Psychotherapie/Rolle des EPD
5.4 Ergotherapie
5.5 Medikamentöse Therapie
5.6 Refeeding-Syndrom
5.7 Vertragsbruch/Entlassung/Zwangsbehandlung
6. Ablauf auf der Station und pflegerische Aspekte
6.1 Umgang auf Station und im Behandlungsteam
6.2 Tagesplan
6.3 Essensregeln
6.4 Interdisziplinäre Zusammenarbeit Arztdienst – Pflegdienst – EPD
6.5 Tipps zur Kommunikation
7. Literatur/Links
8. Adressen von Kliniken
1 Einleitung
Die Anorexia nervosa ist ein komplexes Krankheitsbild mit schweren, mitunter
lebensbedrohlichen Komplikationen. Sie manifestiert sich meist in der Pubertät oder im jungen
Erwachsenenalter und betrifft zu 90% Frauen. Je jünger die Patientinnen sind und je kürzer die
Krankheitsdauer, desto besser sind die Erfolgsaussichten einer Therapie (im pädiatrischen
Kollektiv sinkt die Prognose allerdings wieder bei Manifestation vor der Adoleszenz). Über einen
Zeitraum von 20 Jahren werden etwa 30% der PatientInnen geheilt, bei 35% tritt eine
Verbesserung ein, 20% weisen einen chronischen Verlauf auf und 10% versterben (zitiert in
[1]). Patientinnen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden aus formalen Gründen in der
Kinderklinik resp. Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt.
AG: Susanne Delmenico, OÄ Medizin, Barbara Schoch, SL 721, Sabrina Biedermann PFF 701, Melanie Gutherz,
PFF 701, Annette Mori, PE Medizin, Andrea Pfister PE Medizin, Simone Bürgler, Ernährungsberatung, August 2011,
revidiert Jan 2012. Leitung: Prof. Dr. med. Beat Müller
1.1 Ziel der Behandlung am KSA
Meist führt eine somatisch bedrohliche Situation zu einer Einweisung ins Kantonsspital Aarau.
Als Akutspital ist unsere Aufgabe die somatische Behandlung. Wir therapieren die
lebensbedrohliche Situation mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, streben eine
Gewichtszunahme an und planen eine weitere, angepasste Behandlung an einem
Therapieplatz in einer entsprechend spezialisierten Institution oder in einem ambulanten
Setting. Es ist nicht das Ziel, eine längerdauernde Behandlung im KSA durchzuführen. Das
vorliegende Konzept soll praxisorientiert die Behandlung der Patientinnen und Patienten mit
einer Anorexia nervosa an der Klinik für Innere Medizin KSA wiedergeben. Es beinhaltet
ärztliche, pflegerische und organisatorische Aspekte des Spitalaufenthalts sowie Empfehlungen
und Überlegungsansätze für das Therapievorgehen.
2 Definition
Die Anorexia nervosa ist gemäss WHO-Klassifikation ICD-10 wie folgt definiert:
Anorexia nervosa (International Classification of Diseases (WHO) ICD-10: F50.0)
1. Untergewicht mit einem BMI von 17,5kg/m2 oder weniger (bei Kindern/Jugendlichen mit
einem BMI < 10. BMI-Perzentile)
2. Gewichtsverlust ist selbstverursacht
3. Körperschemastörung (Störung der eigenen Körperwahrnehmung), starke Angst vor
Gewichtszunahme oder davor dick zu werden trotz bestehendem Untergewicht
4. Endokrine Störung auf der Hypothalamus-Hypophysen-Gonaden-Achse (bei Frauen und
Mädchen Amenorrhoe, bei Männern Libido- und Potenzverlust)
Es gibt 2 Subtypen der Anorexia nervosa:
-
Der Restriktive Typ (Asketische Form), ICD-10: F50.00
Keine Essanfälle, keine aktiven Massnahmen zur Gewichtsabnahme, reine
Nahrungseinschränkung
-
Der Bulimische Typ (Binge-/Purging-Typ), ICD-10: F50.01
Massnahmen zur Gewichtsreduktion wie selbstinduziertes Erbrechen, Missbrauch
von Medikamenten (z.B. Laxantien), evtl. Heisshungeranfälle
Der bulimische Subtyp der Anorexia nervosa ist von der Bulimia nervosa1 abzugrenzen, bei der
die Patientinnen normalgewichtig sind.
1
Bulimia nervosa (ICD-10:F50.2): 1. Essattacken mit Kontrollverlust, andauernde Beschäftigung mit
Essen, unwiderstehliche Gier nach Nahrungsmitteln. 2. Selbstinduziertes Erbrechen u./o. andere
kompensatorische Massnahmen (Laxantien, Diuretika, Emetika, zwanghafte körperliche Aktivität oder
Fasten) um einen Gewichtsanstieg zu verhindern. 3. Übermässige Sorge um Körperfigur und Gewicht mit
starkem Einfluss auf das Selbstwertgefühl. 4. Häufig Anorexia nervosa in der Vorgeschichte.
2
3 Eintritt, Behandlungsziel und Vertrag
Der Eintritt erfolgt über die Notfallstation oder als reguläre Zuweisung. In der Regel ist es nicht
möglich, am Eintrittstag die gesamte Vorgeschichte mit früheren Hospitalisationen und
ambulanten Therapien zu erfassen, eine Standortbestimmung durchzuführen und das
Behandlungsziel am KSA festzulegen. In den ersten Tagen gilt es, die bedrohliche somatische
Situation zu behandeln (z.B. Kaliumsubstitution, Telemetrieüberwachung) und Informationen
einzuholen. Anschliessend wird mit der Patientin (und ihren Angehörigen) ein Behandlungsziel
definiert, das Therapievorgehen am KSA festgelegt und (meist) ein Behandlungsvertrag
abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Art und Weise der Nahrungsaufnahme, das Ausmass
der Mobilität, die wöchentlich geforderte Gewichtszunahme sowie die Massnahmen bei deren
Nichterreichen und ein allfälliges Verlegungs-/Entlassungsgewicht. In der Zeit bis zum
Inkrafttreten dieses Vertrags (erste ca. 3 Tage) gelten allgemeine Regeln:
3.1 Allgemeine Regeln bei Eintritt
Allgemeine Regeln bei Eintritt bis zum Abschluss eines individuellen Vertrags mit der Patientin besprechen:
Ernährung:
Die Essensbestellung erfolgt zusammen mit der Pflege. Es wird die ½ Portion eines kompletten
Menus bestellt (inkl. Dessert und Salat) zusätzlich zwei Zwischenmahlzeiten in Form von
Crèmes, Frappées oder Brot mit Käsli (Quark, Hüttenkäse) (=1600kcal).
Das Essen bleibt ca. 30 Minuten im Zimmer. Patientin soll ½ Stunde liegen nach dem Essen, es
bleiben keine Esswaren im Zimmer. Zwischenmahlzeiten werden zu den vorgegebenen Zeiten
gebracht.
Mobilität:
Aufenthalt im Zimmer und auf der Abteilung für eine Woche, während dieser Zeit auch nicht in
Begleitung ins Freie oder auf andere Abteilungen.
Gewichtskontrollen:
Täglich vor dem Frühstück in Unterwäsche. Auf Verordnung unangekündigte (Zusatz-)Messung
im Verlauf des Tages, namentlich bei morgendlicher Potomanie.
Überwachung:
Blutdruck und Puls werden 2xtäglich kontrolliert.
3.2 Behandlungsziel und Individueller Behandlungsvertrag
Blutentnahmen:
Ist
kein
Behandlungsauftrag von den zuweisenden Ärzten und Therapeuten im
Gemässspezifischer
separater Verordnung.
Vorfeld definiert worden, ist das primäre Ziel die somatische Behandlung mit Verbesserung des
körperlichen Allgemeinzustandes mit Korrektur spezifischer Mangelzustände,
Gewichtszunahme und Behandlung somatischer Komorbiditäten und Komplikationen. Das
sekundäre Ziel besteht im Etablieren eines psychotherapeutischen Settings, in welchem die
weitere Therapie erfolgen kann. Bei stark untergewichtigen Patientinnen oder erheblicher
psychiatrischer Komorbidität ist eine stationäre Therapie indiziert. Im Kanton Aargau sind hierfür
die Kliniken Barmelweid und Schützen spezialisiert. Wichtig ist, das Behandlungsziel und
Therapievorgehen dem individuellen Krankheitsverlauf und der individuellen Patientin
anzupassen. Bei erst kurzer Krankheitsdauer und jungen Patientinnen muss aus
prognostischen Gründen alles daran gesetzt werden, eine Gewichtszunahme zu erreichen und
eine angepasste (stationäre) Psychotherapie durchzuführen. Hingegen ist bei chronischem
Verlauf einer Anorexia nervosa mit bereits langjähriger Krankheitsdauer im Sinne einer
palliativen Situation als Behandlungsziel unter Umständen auch nur eine gewisse somatische
Stabilisierung und Verbesserung der Lebensqualität festzulegen [2]. Für eine stationäre
Therapie verlegen wir die Patientinnen primär in die Klinik Barmelweid. Die Patientin muss dort
für ein Vorgespräch angemeldet werden:
3
Anmeldung Vorgespräch Klinik Barmelweid:
Abteilung Psychosomatik, Klinik Barmelweid AG, 5017 Barmelweid
Leitung: Dr. Esther Hindermann, Chefärztin, Dr. Thomas Kieser, Co-Chefarzt
Kontakt: Sekretariat (Heidi Braunschweiler), Tel. 062 857 22 51, Fax 062 857 27 41
Telefonisch ist via das Sekretariat ein Termin zu vereinbaren und per Fax ein
Einweisungszeugnis mit den wesentlichen Informationen zu übermitteln. In besonderen
Situationen, bei Fragen oder Dringlichkeit empfiehlt es sich auch, direkt mit Dr. Thomas Kieser
Kontakt aufzunehmen.
Zum Vorgespräch sollten auch die Eltern resp. Bezugspersonen mitgehen. Normalerweise wird
für einen Eintritt in die Klinik Barmelweid kein Mindestgewicht gefordert und ein Übertritt ist
innerhalb von 3-4 Wochen möglich. Ist eine Verlegung in die Klinik Barmelweid nicht möglich –
von der Patientin abgelehnt und/oder von der Klinik Barmelweid abgelehnt – ist die Verlegung in
eine andere Klinik/Institution zu prüfen (Adressen siehe unter Punkt 8). Bei ausserkantonalen
Therapieplätzen muss eine Kostengutsprache beim Kantonsarzt eingeholt werden. Nur in
Ausnahmefällen sollte eine längerdauernde Therapie im KSA durchgeführt werden. Während
des Aufenthalts im KSA ist frühzeitig (d.h. am Eintrittstag) und angepasst an das
Behandlungsziel ein individueller Vertrag mit der Patientin abzuschliessen:
4
Behandlungsvertrag für Patientinnen/Patienten mit Anorexia nervosa
auf der Medizinischen Bettenstation KSA
Patientin/Patient: ………………………………………………………………
Stationsärztin/-arzt: ……………………………… Bezugsperson Pflege:……………………………..
Eintrittsgewicht*: …………… kg am ………………………
* =1. Nüchterngewicht während Hospitalisation
Grösse: …………... cm
BMI: ……………….. kg/m2
Vertrag erstellt am: ………………………………
Gesamtziel Spitalaufenthalt (Behandlungsziel):
……………………………………………………………………………………………………………….
.
……………………………………………………………………………………………………………….
.
Geforderte wöchentliche Gewichtszunahme:
□ wöchentliche Gewichtszunahme im Bandbereich, durchschnittlich mind. 500g pro Woche
□ anderes:
………………………………………………………………………………………………….
Gewichtskontrollen:
□ 2x wöchentlich am Montag und Donnerstag, regulärer Stichtag ist der Donnerstag
□ anderes:
………………………………………………………………………………………………….
In Unterwäsche (Unterhose, Unterleibchen, ohne Schmuck, ohne Uhr, ohne Schuhe) vor dem
Frühstück und mit geleerter Blase. Versuchen Sie nicht, zum Beispiel mit Trinken von grossen
Wassermengen frühmorgens, Ihr Gewicht kurzfristig anzuheben. Es können an jeden Tag
zusätzliche Gewichtskontrollen zu unterschiedlichen Zeiten ohne Vorankündigung erfolgen.
Falls wir glauben dass im Verlauf der Gewichtsanstieg bzw. das nahe Erreichen unseres
Zielgewichtes (bzw. Ihre Angst dieses zu überschiessen) sie belastet, so werden wir Ihnen das
aktuelle Gewicht nicht nennen.
Ernährung:
Die Ernährung ist ein zentraler Bestandteil Ihrer Behandlung. Das Essen ist für Sie wie ein
Medikament, das Sie für die Behandlung Ihrer Krankheit benötigen und damit Ihr Körper wieder
normal funktionieren kann. Die verordnete Menge erlaubt Ihnen eine Gewichtszunahme von
mind. 500g pro Woche und die Zusammensetzung mit allen Komponenten ergibt eine
ausgewogene Ernährung. Sie verpflichten Sich, die Mahlzeiten resp. Sondenkost einzunehmen
und weder zu erbrechen noch auf irgendwelche Art zu entsorgen.
 ½ Portion eines Menu bestehend aus drei Hauptmahlzeiten inklusive Dessert und Salat,
zusätzlich zwei Zwischenmahlzeiten in Form von Crèmes, Frappées oder Brot mit Käsli
(Quark, Hüttenkäse)
Sie können zwischen den Kostformen „classique“, „léger“, „mediterranée“ und „vegetarisch“
wählen. Das Essen bleibt ca. 30 Min. im Zimmer, ½ Stunde Liegen nach dem Essen. Es
5
sollen keine Esswaren im Zimmer bleiben. Zwischenmahlzeiten werden zu den
vorgegebenen Zeiten gebracht, innert 30 Minuten gegessen (auf Verordnung unter
Beobachtung) und dann weggeräumt. Nach dem Essen kann eine überwachte
Nachkontrolle verordnet werden (zB 60Min) um erbrechen vorzubeugen.
 Sondenkost: Liegt das Gewicht zweimal unterhalb des vorgegebenen Gewichtsbandes oder
bei Gewichtsabnahme von mehr als 1kg/Woche erfolgt eine Ernährung über Magensonde
bis das Gewicht wieder zweimal innerhalb des vorgegebenen Gewichtsbandes liegt
□ anderes:
………………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………………………….
.
……………………………………………………………………………………………………………….
.
Mobilität:
Das Ausmass der Mobilität wird aufgrund der Schwere Ihrer Erkrankung festgelegt. Bei
fehlender Gewichtszunahme und/oder starken psychischen Symptomen wird Ihre Mobilität
eingeschränkt. Dies dient zu Ihrem Schutz. Bei positivem Verlauf werden Ihnen wieder mehr
Freiheiten erlaubt. In der 1. Woche „abteilungsmobil“ (Datum bis:……………), das heisst Sie
dürfen sich im Zimmer und auf der Abteilung aufhalten, nicht jedoch auf anderen Abteilungen
oder im Freien (auch nicht in Begleitung). Wird die geforderte wöchentliche Gewichtszunahme
erreicht, kann die eingeschränkte Mobilität erweitert werden, z. B. 30 Minuten Park oder
Cafeteria in Begleitung.
Bei Vertragsbeginn:
….………………………………………………………………………………….…
……………………………………………………………………………………………………………….
Psycho-somatische bzw. psychiatrische Begleittherapie:
Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Sie neben der somatischen Betreuung während der
Hospitalisation im KSA auch psychiatrisch-psychotherapeutisch fachärztlich begleitet werden.
Deshalb findet bei Eintritt auch eine konsiliarische Untersuchung durch einen Facharzt
(Psychiater) des extern psychiatrischen Dienstes statt. Das psychiatrische Gespräch wird
bedarfsgesteuert im Verlauf ein- bis mehrfach pro Woche während ihrer Zeit am KSA
wiederholt. Läuft bereits eine ambulante Behandlung können wir auf Ihren Wunsch diesen
KollegIn über den Verlauf informieren bzw. miteinbeziehen.
Name eines zu informierenden Psychiaters / Psychologen aus der ambulanten Therapie:
….………………………………………………………………………………….…
Ich akzeptiere die festgehaltenen Punkte vollumfänglich und erkläre mich mit den getroffenen
Vereinbarungen einverstanden.
Vertragsänderungen werden nur während der gemeinsamen Visite mit dem Pflege- und
Arztdienst von Montag – Freitag besprochen und schriftlich festgehalten.
Datum:
Patientin/Patient:
Ärztin/Arzt:
Pflege:
…………………………………………………………………………….…………………………..
6
Zusatzvertrag im Verlauf der Hospitalisation
Patientin/Patient: ………………………………………………………………
Stationsärztin/-arzt: …………………………… Bezugsperson Pflege:……………………………...
Erstellt am: ………………………………
Zusätzlich zum Behandlungsvertrag gelten die folgenden neuen Vereinbarungen (nur
Änderungen vermerken):
Behandlungsziel:
…………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………….
Gewichtszunahme: ………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………….
Ernährung:
……………………………………..…………………………………………………………..
……………………………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………………………….
Mobilität:
.........................................................................................................................................
……………………………………………………………………………………………………………….
.
Ich erkläre mich mit diesen zusätzlichen/neuen Vereinbarungen einverstanden.
Vertragsänderungen werden nur während der gemeinsamen Visite mit dem Pflege- und
Arztdienst von Montag – Freitag besprochen und schriftlich festgehalten.
Datum:
Patientin/Patient:
Ärztin/Arzt:
Pflege:
…………...………………………………………………………………..…………………………..
7
3.3 Erläuterungen zum Vertrag für das Behandlungsteam
Gesamtziel Spitalaufenthalt (Behandlungsziel): Eine Verlegung in die Klinik Barmelweid
erfolgt in der Regel ohne untere Gewichtslimite. Wird ein Mindestgewicht gefordert, ist dieses
hier zu vermerken, ebenso wie lange es gehalten werden muss bis zur Verlegung. Wird im
Anschluss an die Hospitalisation im KSA eine ambulante Therapie durchgeführt, ist ein
Austrittsgewicht zu formulieren. Dieses ist interdisziplinär abzusprechen unter Einbezug des
Therapieverlaufs, der psychosozialen Situation und des Allgemeinzustandes der Patientin
sowie des nachfolgenden therapeutischen Settings. Als Faustregel kann ein BMI von
mindestens 16kg/m2 als Zwischenziel genannt werden, das Endziel ist immer die
Normalisierung des Gewichts mit einem BMI von 18,5kg/m2.
Geforderte Gewichtszunahme: Eine durchschnittliche Gewichtszunahme von mind. 500g (bis
maximal 1kg) pro Woche ist realistisch und sinnvoll. Das wöchentliche Zielgewicht wird in einem
Bandbereich festgelegt (Gewichtsverlauf in der Gewichtskurve eintragen). Bei Unterschreiten
des Bandes sind Massnahmen zur Erhöhung der Energiezufuhr zu treffen (s. unter Ernährung).
Bei dauerhafter Überschreitung resp. anhaltend steilem Kurvenanstieg kann eine Verminderung
der Energiezufuhr individuell evaluiert werden.
Gewichtskontrollen: Wichtig ist die Verwendung der stets gleichen Waage, um nicht Anlass zu
unnötigen Diskussionen zu geben. Diese ist auf jeder Abteilung speziell zu kennzeichnen. Es
werden Gewichtskontrollen am Montag und Donnerstag durchgeführt mit Donnerstag als
Stichtag (genügend Zeit für Vertragsanpassung vor dem Wochenende). Auf Verordnung
unangekündigte (Zusatz-)Messung im Verlauf des Tages, namentlich bei morgendlicher
Potomanie. Gewichtskontrollen am Wochenende sind nach Möglichkeit zu vermeiden um nicht
Diskussionen zu provozieren mit einem in der Behandlung der Patientin unvertrauten Team.
Ernährung: Der benötigte Energiebedarf für eine Gewichtszunahme von 500g pro Woche kann
mit der folgenden Formel abgeschätzt werden:
Energiebedarfsabschätzung [3]:
Grundumsatz [kcal/d]:
Körpergewicht [kg] x 24
Aktivitätsfaktor:
x 1,3 (sitzende Tätigkeit)
Gewichtszunahme von 500g/Woche:
+ 500kcal
Bsp.: Frau mit 36kg -> Grundumsatz von 864kcal x 1,3 + 500kcal = 1623kcal
Im KSA können nur entweder ganze oder halbe Portionen eines vollwertigen Menus bestellt
werden (ganze Portion = ca. 2000-2400 kcal, halbe Portion = ca. 1000-1200kcal). Für alle
Patientinnen wird zu Beginn der Hospitalisation ½ Portion des kompletten Menus, bestehend
aus drei Hauptmahlzeiten inklusive Dessert und Salat bestellt, zusätzlich zwei
Zwischenmahlzeiten in Form von Crèmes, Frappées oder Brot und Käsli (Quark, Hüttenkäse),
was zusammen ca. 1600kcal ergibt. Die Patientinnen können zwischen den Kostformen
„classique“, „léger“, „mediterranée“ und „vegetarisch“ wählen. Von der Pflege ist die gegessene
Menge zu dokumentieren. Sollte sich im Verlauf darunter eine ungenügende Gewichtszunahme
zeigen, kann auf eine ganze Portion umgestellt werden, dies auch bei Wunsch der Patientin nur
drei Mahlzeiten einzunehmen. Es ist wichtig, dass ein komplettes Menu mit allen drei
Komponenten (Proteinlieferant, Kohlenhydratlieferant, Gemüse/Salat) bestellt wird (die Suppe
kann weggelassen werden). Der Proteinlieferant ist immer ein schwieriger Punkt, da die
meisten Anorektikerinnen vegetarisch essen. Trinknahrungen können hier eine Hilfe sein um
Kalorien- und Proteinzufuhr gezielt zu erhöhen. Eine Übersicht über die vorhandenen Präparate
8
und Geschmacksrichtungen findet sich im Pocket-Guide auf Seite 14. Häufig gründet aber die
ungenügende Protein- und Kalorienzufuhr im Weglassen von entsprechend dichten
Nahrungsmitteln aus Angst vor Gewichtszunahme. Die Essensdokumentation der Pflege ist hier
in der Beurteilung sehr wichtig.
Die Essensbestellung erfolgt durch die Pflege und die Patientinnen haben sich an die oben
erwähnten Richtlinien zu halten (komplettes Menu mit drei Komponenten, nur Kostform
„classique“, „léger“, „mediterranée“ oder „vegetarisch“, zwei Zwischenmahlzeiten zusätzlich).
Eine grössere Auswahl würde die Patientinnen überfordern. Da Essen für die Patientinnen mit
Angst und Kontrollverlust verbunden ist, werden Diskussionen in der Essensauswahl
unvermeidlich auftreten. Um diesen nicht Vorschub zu leisten soll die Ernährungsberatung nicht
für die Essensbestellung beigezogen werden. Die Ernährungsberatung ist für die
Essensbestellung nur bei Allergien und/oder Unverträglichkeiten (z.B. Lactoseintoleranz)
beizuziehen oder wenn im Verlauf andere spezifische Fragen oder Probleme auftreten.
Ansonsten arbeitet sie im Hintergrund beratend. Kann mit normalem Essen keine
Gewichtszunahme erreicht werden, muss eine Sondenernährung erfolgen. Hier ist mit der
Patientin zu besprechen, ob die Sondenernährung zusätzlich zum normalen Essen erfolgen soll
oder dieses ganz ersetzen soll. Für die Patientinnen kann es mitunter entlastend sein,
vorübergehend nicht mehr essen zu müssen. Als Sondennahrung wird in der Regel Novasource
verwendet (1ml = 1,5kcal). Bei alleiniger Sondenkost gilt folgendes Schema: 1. Tag: 5x100ml,
2. Tag: 5x150ml, 3. Tag: 5x200ml, ab 4. Tag: 5x250ml. Bei ergänzender Sondenkost ist mit
5x100ml zu starten und je nach Gewichtsverlauf weiter zu steigern. Bei einem bei Eintritt bereits
bedrohlichen körperlichen Zustand kann der direkte Beginn mit einer Sondenernährung indiziert
sein. Ergänzende Informationen zur Zusammensetzung finden sich im Pocket Guide Seite 14.
Kalorien berechnen: Ist die genaue tägliche Kalorienzufuhr gewünscht, soll die
Ernährungsberatung mit entsprechendem Auftrag beigezogen werden. Die Pflege führt
Essprotokoll (auf Logimen-Ausdruck) und notiert darauf die Menge der gegessenen
Nahrungsmittel. Dieses Protokoll wird 2x/Woche (i.d.R. am Montag und Donnerstag; in
Absprache auch werktäglich) durch die Ernährungsberatung berechnet und im KISIM
dokumentiert. Auf Wunsch kann das berechnete Essprotokoll auch an die Station /
Assistenzarzt gesendet werden.
Mobilität: Häufig braucht es zu Beginn eine Einschränkung der körperlichen Aktivität für eine
Gewichtszunahme [7]. Die Patientinnen sind in der 1. Woche ‚abteilungsmobil‘, das heisst, sie
dürfen sich im Zimmer und auf der Abteilung aufhalten, nicht jedoch auf anderen Abteilungen
oder im Freien (auch nicht in Begleitung). Wird die geforderte wöchentliche Gewichtszunahme
erreicht und je nach psychischer Verfassung, können den Patientinnen zunehmend mehr
Freiheiten erlaubt werden, z.B.:
- Aufenthalt im Park oder Cafeteria in Begleitung (1x30 Min. -> 2x30 Min.)
- Aufenthalt im Park ohne Begleitung (1x15 Min. -> 2x15 Min.)
- 1 Tag Urlaub am Wochenende
- etc.
Wird die geforderte Gewichtszunahme nicht erreicht kann eine Einschränkung der Mobilität
sinnvoll sein. Das Ausmass der Mobilität wird im Team festgelegt und bei Änderungen im
Zusatzvertrag festgehalten.
Zusatzvertrag: Ergibt sich eine Änderung einzelner Punkte im Vertrag im Verlauf der
Hospitalisation, sind diese in einem Zusatzvertrag neu festzulegen.
4 Anamnese, Untersuchungen
4.1 Anamnese
Neben den bisher erfolgten ambulanten und stationären Therapien sollen der Gewichtsverlauf
und dessen Eckdaten erfragt werden, Gewicht zu Beginn der Erkrankung, minimales Gewicht,
maximales Gewicht und die aktuelle Dynamik der Gewichtsabnahme. Eine
Ernährungsanamnese beinhaltet die Schilderung der derzeitigen Essensaufnahme (feste
Nahrung und Flüssigkeiten). Es ist nach Essanfällen und Erbrechen (selbstinduziert oder
9
‚spontan‘) zu fragen sowie nach dem Gebrauch von Laxantien, Diuretika oder anderen
Medikamenten (Appetitzügler, Ritalin, Amphetamine, Schilddrüsenhormone, etc.) und nach der
körperlichen Aktivität/Sport (wie viele Stunden am Tag und was). Zur spezifisch psychiatrischen
Anamnese gehören das Fragen nach vorherrschenden Gefühlen, Gedanken, Stimmungslage,
Suizidalität und selbstverletzendem Verhalten (z.B. sich schneiden, sich brennen, Haare
ausziehen, etc.), wobei es für die Patientinnen oft nicht einfach ist darüber zu reden, sowie nach
den aktuellen körperlichen Symptomen, Zufriedenheit mit dem Körper und Vorstellungen eines
Zielgewichts. Ausserdem ist die Motivation für die aktuelle Hospitalisation zu ergründen sowie
die Vorstellungen über deren Ablauf. Wichtig insbesondere auch für eine nachfolgende
ambulante Therapie oder bei Vertragsbruch und Entlassung ist die Kenntnis des sozialen
Umfelds, in dem die Patientinnen leben und die Arbeits- (Schule, Lehre) situation.
4.2 Somatische Komplikationen und Differentialdiagnosen
Bei den meisten magersüchtigen Patientinnen die ins KSA eintreten ist die Diagnose einer
Anorexia nervosa bereits bekannt. Eine sorgfältige Anamnese dient der Untermauerung der
Diagnose resp. Neudiagnose und dem Ausschluss von Differentialdiagnosen des Untergewichts
und der gastrointestinalen Symptomatik (viele magersüchtige Patientinnen leiden an
Verdauungsproblemen wie Übelkeit, Verlangsamung der Magenentleerung und
Darmperistaltik). Bei Verdacht oder unklarer Situation sollten weiterführende Abklärungen
erfolgen.
Differentialdiagnosen der Anorexia nervosa (nach [1] und [4]):
 Chronische Infekte (z.B. Tuberkulose, HIV)
 Gastrointestinale Krankheiten (z.B. Zöliakie, M. Crohn, Colitis ulcerosa, Laktoseintoleranz,
Achalasie)
 Endokrine Krankheiten (z.B. Diabetes mellitus, Hyperthyreose, Nebenniereninsuffizenz,
Hypophysendysfunktion)
 Malignome
 Einzelne neuromuskuläre Krankheiten
Das Untergewicht, die Mangelernährung, das Erbrechen und die Einnahme von Medikamenten
können zu erheblichen körperlichen Störungen führen, die mitunter lebensbedrohlich sein
können. Das Erbrechen führt zu Zahnschäden (Zerstörung Zahnschmelz durch Säure und
nachfolgendes Zähneputzen), eine Parotishypertrophie und Hyperkeratosen im Bereich der
Fingerknöchel können ein Hinweis sein. Mangelernährung und Gewichtsverlust führen zu
Hautveränderungen (trockene Haut, Haarausfall, Lanugobehaarung, Akrozyanose),
kardiovaskulären Symptomen (arterielle Hypotonie, Bradykardie, Long-QT,
Herzrhythmusstörungen, Herzmuskelatrophie), Elektrolytstörungen, Anämie und Leukopenie,
endokrinen Störungen (Amenorrhoe, Low-T3-Syndrom) und zu Osteopenie und Osteoporose
mit dem Risiko von pathologischen Frakturen. Nieren- und Leberversagen können auftreten und
bei schwerem Untergewicht entwickelt sich eine Hirnatrophie, die in der Regel nach Erreichen
eines physiologischen Gewichts reversibel ist. [5] Zur Objektivierung des Schweregrades der
körperlichen Folgeerscheinungen gehören neben dem Status mit Augenmerk auf die erwähnten
Befunde folgende Abklärungen:
Untersuchungen bei Eintritt:
Labor: Differentialblutbild, Na, K, Ca, Phosphat, Mg, Cl, Glc, Albumin, Harnstoff, Kreatinin, Bili,
ASAT, ALAT, alk. P, GGT, CRP, Ferritin, Vit. B1, B12, Folsäure, 25-OH-Vitamin D, TSH
EKG
Blutdruck/Puls liegend und nach 5 Min. Stehen
10
Eine Knochendichtemessung (DEXA-Osteodensitometrie) ist indiziert bei Patientinnen, die
länger als ein Jahr einen BMI unter 18kg/m2 hatten [5]. Hormonmessungen der HypophysenGonaden-Achse sind routinemässig nicht zu empfehlen und für einen positiven Effekt einer
Hormonsubstitution auf die Frakturraten bzw. Osteoporose besteht bislang keine klare Evidenz
[2].
11
4.3 Somatisches Risiko
Aufgrund der erhobenen Befunde kann das somatische Risiko abgeschätzt werden:
Beurteilungskriterien für das somatische Risiko bei Essstörungen (in [5] und [6]):
Ernährungszustand
BMI [kg/m2]
Gewichtsverlust [kg/Wo]
Purpura/Petechien
Zirkulation
BD [mmHg]
Posturaler BD-Abfall [mmHg]
Puls [Schläge/min.]
Sauerstoffsättigung [%]
Zyanose der Extremitäten
Muskuloskelettal
Unfähigkeit, aus der Hockstellung aufzustehen,
ohne mit den Armen zu balancieren
Unfähigkeit, aus der Hockstellung, ohne sich mit
den Armen aufzustützen
Körpertemperatur [°C]
Labor
EKG
Mittleres Risiko
Hohes Risiko
<15
>0,5
<13
>1,0
+
<90/60
>10
<50
<90
<80/50
>20
<40
<85
+
+
<35
Bei Abweichungen
von der Norm
+
<34,5
Kalium <2,5mmol/l
Natrium <130mmol/l
Phosphat <0,5mmol/l
QT-Verlängerung (v.a.
bei gleichzeitigem
Kalium-Mangel)
5 Aspekte der Behandlung
5.1 Allgemein
Bei längerdauernder Unterernährung sind die Patientinnen in ihren psychischen Funktionen
eingeschränkt, sie haben ständigen Hunger und ihre Gedanken sind auf Inhalte rund ums
Essen fixiert, sie sind verlangsamt, überfordert und unruhig. Durch die Gewichtszunahme
kommt es zu einer Verbesserung dieser Symptome, wodurch eine Psychotherapie im engeren
Sinne erst möglich wird, auch Ängste, Zwänge und Störungen der Körperwahrnehmung
verbessern sich. Eine fehlende Krankheitseinsicht erschwert oft die Therapie. Die Betroffenen
und ihre Angehörigen müssen über die Krankheit und deren Folgen informiert werden um so
das Bewusstsein der Behandlungsbedürftigkeit zu wecken und eine Therapiemotivation
entstehen zu lassen. Aber selbst bei guter Motivation erschwert eine hohe Ambivalenz mit der
grossen Angst vor Gewichtszunahme, hohen Autonomiebedürfnissen und Scham die Therapie
[2,5].
5.2 Ernährungstherapie
Das Ziel der Ernährungstherapie ist die Normalisierung des Essverhaltens. Während dem
Essen sind die Patientinnen belastenden Gefühlen und körperlichen Symptomen ausgesetzt.
Diese auszuhalten ist nicht einfach. Die Auseinandersetzung mit ihnen und deren Überwindung
ist ein Bestandteil der Therapie der Anorexia nervosa. Auch sind die realen Schwierigkeiten
wenn der Organismus wieder regelmässig ernährt wird nicht zu unterschätzen (Verstopfung,
Blähungen, Völlegefühl). Die geäusserten Beschwerden und Gefühle sollen mit den
Patientinnen besprochen und sie nach Möglichkeit darin unterstützt werden, einen Weg zur
12
Überwindung resp. Umgang mit ihnen zu finden. Eine tiefere Auseinandersetzung ist der
Psychotherapie vorbehalten.
5.3 Psychotherapie/Rolle des EPD (Externer Psychiatrischer Dienst)
Eine Psychotherapie im eigentlichen Sinn kann im Kantonsspital Aarau nicht durchgeführt
werden. Der Externe Psychiatrische Dienst soll konsiliarisch in jedem Fall bei Eintritt und
danach individuell begleitend im Verlauf (mindestens wöchtentlich, besser 2-3x wöchtentlich)
unter anderem für folgende Situationen beigezogen werden: stützende Gespräche mit den
Patientinnen, Exploration einer psychischen Komorbidität, Indikationsstellung für eine
Psychopharmakotherapie, Team-Supervision vor allem bei längerer Hospitalisationsdauer,
interdisziplinäre Festlegung eines Behandlungsziels insbesondere in komplexen Situationen,
Beurteilung bei Vertragsbruch/Behandlungsabbruch/Entlassung im Hinblick auf eine
Selbstgefährdung mit Anordnung einer Zwangsbehandlung (FFE).
Zuständig sind primär die Oberärztinnen und Oberärzte des EPD. In schwierigen Fällen kann
auch PD Dr. med. Urs Hepp, Chefarzt EPD, konsultiert werden.
Insbesondere falls ein Nachbetreuung in der psychosomatischen Klinik Barmelweid vorgesehen
ist oder die Betreuung durch den EPD im Verlauf behindert ist, soll frühzeitg Kontakt bzw. eine
Konsilanforderung an Dr. Esther Hindermann, Chefärztin oder Dr. Thomas Kieser, Co-Chefarzt
(Tel. 062 857 22 51, Fax 062 857 27 41) gemacht werden.
5.4 Ergotherapie
Kontaktpersonen: Denise Hemauer, Dipl. Ergotherapeutin; Astrid Tanner, Dipl. Ergotherapeutin
Tel: 4945
Anmeldung: Laufend durch den behandelnden Arzt oder die Pflege direkt an die ErgotherapieKinderklinik mittels schriftlicher Verordnung.
Termine werden durch die behandelnde Ergotherapeutin koordiniert.
Rahmenbedingungen: Teilnahme am Rapport, respektive mindestens 1 x wöchentlich
Rückmeldung und Austausch seitens der Pflege an die Ergotherapeutin.
Ort: Einzelzimmer oder Untersuchungsraum auf Station bei Patientinnen die die Station nicht
verlassen dürfen.
1. Achtsamkeitstraining (Nicht wertend sondern beschreibend)
Ziel: Förderung der Selbstwahrnehmung
Kennen lernen eines achtsamen Umgangs mit dem eigenen Körper.
Zielgruppe: BMI > 13kg/m2; nicht akut suizidal
Setting: 2 – 4x 30min Einzeltherapie in der Woche
Material: Igelbälle, Noppenbälle, Goshball, Bürsten, Pinsel, Lufaschwamm, Gesichtspinsel,
Watte, Duftöle, Parfum-Probefläschchen
2. Körperbildtherapie
Ziel: Erarbeiten eines gesunden Körperbildes
Zielgruppe: BMI > 15 kg/m2, nicht akut suizidale bzw. selbstverletzend
Setting: Einzelergotherapie auf Station, 2-4x wöchentlich. Bei entsprechendem Ausgang auch
außerhalb der Station möglich. 2x wöchentlich 50 min Therapie im Haus 9 nur bei somatisch
und emotional stabilen Patientinnen/ Patienten (keine Kreislaufprobleme, kein
Selbstverletzendes Verhalten, keine akute Psychose)
Befund: Fragebogen und Figurenscala, 4 Komponenten des Körperbildes, Entwicklung meines
Körperbildes, Aufrechterhaltende Bedingungen, Körperzentriertes Vermeidung und
Kotrollverhalten
Körperumriss legen). Je nach Dauer des Klinikaufenthaltes und Verordnung können andere
Schwerpunkte gesetzt werden.
Materialbedarf: 2 Matten (z.B. Airexmatten), 5 Seile (Sprungseile), Bleistifte, (Fotokarton),
(Klebstift), (Scheren), Deponiert im Haus 7, Station 731, angeschriebener Kasten in
Angehörigengarderobe der Iso.
13
5.5 Medikamentöse Therapie
Es gibt keine essstörungsspezifischen Medikamente. Der Einsatz von Psychopharmaka ist vor
allem bei psychischer Komorbidität in Absprache mit dem EPD sinnvoll und richtet sich nach
den Symptomen [5]. Wenn solche Medikamente verordnet werden, sollte das insbesondere
kardiale Nebenwirkungspotential bei den stark mangelernährten Patientinnen mit Vorsicht
beachtet werden [6]. Für die Prävention und Behandlung der Osteoporose besteht bisher nur
für die Kalzium- und Vitamin D-Supplementation eine Evidenz. Jede Patientin sollte mindestens
1000mg Kalzium und 800 IE Vitamin D erhalten [2]. Bisphosphonate sind nicht empfohlen [4].
Ebenfalls kann eine Supplementation von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen nicht
generell empfohlen werden [2, 8]. Eine unzureichende Vitaminzufuhr wird in der Regel durch
eine ausgewogene und ausreichende Kost ausgeglichen [8]. Die Supplementation von Thiamin
zur Verhinderung einer Wernicke-Encephalopathie ist bei intensiver Wiederernährung
(Sondenkost) prophylaktisch einzusetzen [8]. Ansonsten richtet sich die Substitution nach den
spezifischen Mangelzuständen (z.B. Vitamin B12, Folsäure, Eisen, Kalium) [2].
5.6 Refeeding-Syndrom
Das Refeeding-Syndrom ist ein potentiell lebensbedrohliches Zustandsbild, das bei
mangelernährten Patienten nach Wiederbeginn einer adäquaten Nährstoffzufuhr in den ersten
1-3 Wochen entstehen kann. Durch die Nährstoffzufuhr kommt es zur Reaktivierung des
Glucosestoffwechsels und durch die Insulinausschüttung zu einer gesteigerten Proteinsynthese
mit Aufnahme von Glucose, Wasser, Kalium, Magnesium und Phosphat in die Zellen. Es
können schwere Elektrolytentgleisungen (Hypophosphatämie, Hypokaliämie,
Hypomagnesiämie, Hypokalzämie), Vitaminmangelzustände (Thiamin) und Natrium- und
Wasserretention resultieren mit potentiell lebensbedrohlichen Organfunktionsstörungen.
Zur Verhinderung eines Refeeding-Syndroms wird die (Sonden-)Ernährung in der ersten Woche
nur schrittweise gesteigert (siehe unter 3.3 Ernährung). Zu beachten ist, dass es auch mit einer
peroralen Nahrungszufuhr zu einem Refeeding-Syndrom kommen kann, insbesondere wenn
die Patientinnen von Beginn an die ganzen Portionen essen.
Die Patientinnen müssen hinsichtlich des Auftretens eines Refeeding-Syndroms überwacht und
therapiert werden:
Refeeding-Syndrom (siehe auch Pocket Guide Seite 14)
Überwachung
- Dokumentation der aufgenommenen Menge Nahrung durch die Pflege (Essprotokoll)
- Kontrolle der Vitalparameter
- Klinische Beurteilung hinsichtlich dem Auftreten von Ödemen
- Elektrolytkontrolle (Na, K, Ca, Mg, Phosphat) alle 1 (Sondenkost) – 2 Tage in der ersten
Woche, danach gemäss Verlauf (Gewicht/Nahrungsaufnahme gemäss Essprotokoll),
mindestens 1x wöchentlich
Therapie
- Elektrolytsubstitution gemäss Labor:
 Kalium: KCl ret. Drg. à 10mmol: 40-80mmol/d
 Magnesium: Magnesium 5 Granoral (=12mmol) 1-2tgl.
 Phosphat: Phosphatsirup KSA 3x15ml (0,67mmol Phosphat/ml)
bei schweren Elektrolytentgleisungen ist unter Umständen eine intravenöse Therapie
notwendig: Kalium: gemäss Richtlinien, Magnesiumsulfat: 16mmol/24h, Phosphat:
Phosphat-Puffer à 10mmol 3x tgl. als KI
- evtl. Reduktion der Nahrungsmenge resp. langsamere Steigerung
- evtl. Flüssigkeitsrestriktion
- Thiamin bei Sondenkost prophylaktisch: Benerva 300mg tgl.
5.7 Vertragsbruch/Entlassung/Zwangsbehandlung
Werden die im Behandlungsvertrag getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten resp. im
Zusatzvertrag festgehaltene Änderungen nicht akzeptiert, muss die Situation mit der Patientin in
14
einem ausführlichen Gespräch geklärt und eine Änderung des Behandlungsziels und auch die
Möglichkeit einer Entlassung diskutiert werden. Befehlsmässige Ultimaten sind nach
Möglichkeit zu vermeiden, hingegen sollen die festgelegten Regeln und Vereinbarungen
konsequent gefordert werden. Ein gewisser fürsorglicher Druck und Beharrlichkeit vor dem
Hintergrund der lebensbedrohlichen Situation und in Anbetracht der grossen Ambivalenz trotz
guter Motivation sind notwendig. Wenn immer möglich sollte die Behandlung freiwillig erfolgen
und die Patientin an der Entscheidung mitwirken können. Änderungen des Behandlungsziels
und Entlassung müssen immer auch mit den Bezugspersonen (Eltern, Partner) besprochen
werden.
Liegt keine somatisch bedrohliche Situation vor (siehe 4.3) vor, kann eine Entlassung und
ambulante Weiterbehandlung auch durchaus vertreten werden.
Besteht hingegen ein somatisch vitales Risiko („Gefahr im Verzug“) muss vor dem
Hintergrund der lebensbedrohlichen Situation mit Selbstgefährdung bei Behandlungsabbruch
und Entlassung eine Zwangsbehandlung mit damit verbundener Fürsorgerischen
Unterbringung (FU) evaluiert werden. Wenn immer möglich sollte eine solche Behandlung
gegen den Willen der Patientin vermieden werden aber im Bedarfsfall konsequent durchgeführt
werden. Bei der Beurteilung sind die eingeschränkten kognitiven Funktionen bei extremem
Untergewicht sowie die beeinträchtigte freie Willensbildung bei starker Ausprägung der Angst
vor Gewichtszunahme zu beachten. Somit kann eine Zwangsbehandlung medizinisch und
ethisch notwendig sein. Die Fürsorgerische Unterbringung (FU) kann von jedem (auch nichtpsychiatrischen!) Facharzt angeordnet werden (Formular auf Intranet unter Stichwort „FU“). Er
ist für 6 Wochen gültig und an den Kantonsarzt gemeldet bzw. die involvierten Kollegen
und mit der Pflege abgesprochen werden.
Wird für eine Zwangsbehandlung im Rahmen eines FU entschieden, muss individuell die
geeignete Institution/Abteilung und Modalitäten gesucht und besprochen werden (z.B. 24hSitzwache, Überwachungsstation). Ist die Patienten nicht mehr auf der Abteilung der
Bettenstation kontrollierbar, so sind frühzeitig (besser „vorzeitig“, dh schon VOR dem
Verlegungstag, wenn sie eine Verschärfung abzeichnet!) Dr. Marcus Batschwaroff (SIC) bzw.
Dr. Marc Michot (IPS) bei Verlegungsbedarf miteinzubeziehen.
15
6 Ablauf auf der Station und pflegerische Aspekte
6.1 Umgang auf Station und im Behandlungsteam
Definition Rolle Pflegende:
Die Pflege übernimmt die tägliche Betreuung der Patientinnen. Dazu gehört die Umsetzung des
Vertrages, Gewichtskontrollen, Essensbegleitung sowie allfällige Medikamenten- und
gegebenenfalls Sondenkostgabe. Unterstützung bei der Körperpflege und beim Wahrnehmen
von Terminen. Bei Fragen innerhalb des Teams oder Problemen wenden sie sich an die
Bezugsperson.
Definition Rolle Bezugsperson:
Wichtig im Umgang mit den Patientinnen ist die Kontinuität. Von Seiten der Pflege sollten der
Patientin zwei Bezugspersonen zur Seite gestellt werden. Eine der beiden Bezugspersonen
sollte nach Möglichkeit 80% auf der Abteilung sein. Sie sind die Hauptansprechpersonen der
Patientin. Sie kümmern sich um die Anliegen und Probleme der Patientin und planen mit ihr die
kommende Woche. Sie sind gleichzeitig die Ansprechpersonen fürs Team und andere
involvierte Dienste, bei Fragen oder Problemen. Bei Fragen bezüglich des Vertrags ist der
Arztdienst Ansprechperson. Nach Möglichkeit werden die Bezugspersonen in der Schicht
jeweils der Anorexie-Patientin zugeteilt. Die Bezugsperson ist dafür verantwortlich, dass die
Ergotherapeutin, falls involviert, an Fallbesprechungen oder Austauschrunden teilnehmen kann.
Mindestens 1 x wöchentlich wird mit der Ergotherapeutin Kontakt aufgenommen für einen
interdisziplinären Austausch.
Verhalten des Teams:
- Die Bezugsperson bespricht Anliegen der Patientin, die im Vertrag nicht abgedeckt sind,
und notiert getroffene Abmachungen nach vorheriger Besprechung mit dem Arztdienst für
alle ersichtlich im Kardex. Damit wird ein Ausspielen der Pflegenden und anderen Diensten
verhindert.
-
Die Regeln des Vertrags und die Abmachungen mit der Bezugsperson werden strikt
durchgesetzt.
-
Alle Mitarbeiter (alle Dienste) die involviert sind, sind dazu angehalten lückenlos zu
dokumentieren.
-
Bei Auftreten von Uneinigkeiten bezüglich Behandlung und Betreuung im Team ist es
wichtig, diese Uneinigkeiten nicht vor der Patientin zu besprechen sondern im Team
(Austausch ist wichtig, siehe auch 6.4). Die getroffenen Teamentscheide sind für alle
ersichtlich zu notieren und auch der Patientin mittzuteilen.
-
Destruktives Verhalten oder Täuschungsmanöver seitens der Patientin ist von der
Bezugsperson und dem Arztdienst mit der Patientin zu besprechen und zu klären und
Lösungen zu finden. Je nach Situation kann dies z.B. Bettruhe, Abschliessen der Toilette,
Ausgangssperre oder Behandlungsabbruch und Entlassung sein (siehe auch 5.5). Die zu
treffenden Lösungen sind vorgängig interdisziplinär abzusprechen. Evtl. Einbezug des EPD.
-
Projektionen/Spaltungen: Informationen von der Patientin werden an verschiedenen Orten
deponiert und lösen im Behandlungsteam Reaktionen und Diskussionen aus – das Problem
„wird nach aussen projiziert, scheint das Team in Aufruhr zu bringen und zu spalten“ [7].
Wichtig für das Behandlungsteam ist es, diese Mechanismen zu erkennen und ihnen durch
eine offene Kommunikation im Team, gegebenenfalls auch im Beisein der Patientin,
entgegenzuwirken. Hierfür ist auch eine vom EPD angebotene Supervision hilfreich.
-
Die Gefühlswelt der Patientinnen ist meist sehr labil. Sie sind häufig nervös, schüchtern und
gehemmt. Dies muss im Stationsalltag berücksichtigt werden. Austausch mit EPD und
gemeinsame Lösungsfindung bei Verhaltens- oder Gefühlsproblemen. Je nach Situation
männliche Pflegende nicht einplanen.
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-
Patientinnen versuchen häufig, von Tag zu Tag den Therapieplan selbst zu ändern und zu
bestimmen. Striktes Durchsetzen der Therapien und Vereinbarungen im Vertrag können mit
der Zeit zu einer Beruhigung der Situation führen. Ausspielungen werden so unterbunden.
-
Auf Aussagen der Patientin über andere Dienste oder andere Pflegende nicht eingehen,
aber zuhören und ins Team weiterleiten.
6.2 Tagesplan
Eine Tagesstruktur im eigentlichen Sinn kann nicht angeboten werden. Der Patientin muss
vermittelt werden, dass die körperliche Behandlung im Vordergrund steht. Bei entsprechender
somatischer Indikation kann Physiotherapie angemeldet werden (z.B. Massage, Wickel) und
Ergotherapie (mit dem Ziel der Förderung der Selbst-, Sach- und Sozialkompetenz). Je nach
Situation finden Sitzungen mit dem EPD statt. Die Pflege erstellt mit der Patientin zusammen
einen Tagesplan.
-
6.3 Essensregeln
Essen bleibt ca. 30 Min. im Zimmer, ½ Stunde Liegen nach dem Essen
Es sollen keine Esswaren bei der Patientin bleiben
Zwischenmahlzeiten werden zu den vorgegebenen Zeiten gebracht, gegessen und dann
weggeräumt
Pflege dokumentiert die gegessene Menge auf dem Logimen-Ausdruck, z.B. Wochenplan
(Kalorien berechnen siehe Punkt 3.3)
Einmalige Essbegleitung zu Beginn, später bei Bedarf
6.4 Interdisziplinäre Zusammenarbeit Arztdienst – Pflegdienst – EPD
Der primäre Informationsaustausch zwischen dem Arztdienst und dem Pflegdienst erfolgt
anlässlich der täglichen Visiten (inklusive Kardex-Visiten) mit dem Ziel, beide Seiten à jour zu
halten. Wichtige Informationen werden schriftlich festgehalten. Entscheide die getroffen werden
sind klar zu dokumentieren und dem restlichen Team zu kommunizieren. Weiterreichende
Entscheide wie Vertragsänderungen und Massnahmen bei Vertragsbruch sind mit dem
Oberarzt/der Oberärztin und gegebenenfalls auch mit dem EPD abzusprechen. Ein
regelmässiger Informationsaustausch (1x wöchentlich) des gesamten Teams sowie KonsensEntscheide betreffend das weitere Vorgehen sind wo immer möglich anzustreben.
6.5 Tipps zur Kommunikation

Nicht auf das Körperbild eingehen. Nie Worte wie „dick, dünn …“ verwenden
 eher: ich beobachte, dass es Ihnen Angst macht davon zu essen.
 ich versichere Ihnen, dass Sie mit dieser Portion Essen nicht mehr zunehmen werden
als ihr abgemachtes Zielgewicht.

Patientin sagt: Ich habe die Salatsauce nicht gern
Pflege: Sie müssen die Salatsauce nicht gern haben, sie sollten diese essen und ich
garantiere Ihnen, dass Sie damit nicht schnell zunehmen werden.

Patientin isst Mahlzeit nicht auf, sie lässt das Brot immer stehen – wie soll beim Abräumen
reagiert werden?
 Ich beobachte, dass Sie das Brot stehen lassen – ich möchte Sie daran erinnern,
dass Sie im Vertrag unterschrieben haben täglich 3 halbe Hauptmahlzeiten und
Zwischenmahlzeiten einzunehmen.

Patientin beginnt zu weinen und sagt, dass sie Mühe habe mit so vielen Regeln und
Einschränkungen im Spital.
 Verständnis signalisieren
 Gefühlsäusserungen aushalten
17
7 Literatur/Links
[1] Isenschmid B. Anorexie. Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. Hausarzt Praxis. 2010;78:23-26.
[2] Empfehlungen des Experten-Netzwerks Essstörungen Schweiz: Behandlung von Menschen
mit Essstörungen (März 2006). www.netzwerk-essstoerungen.ch (Experten-Netzwerk
Essstörungen Schweiz ENES).
[3] Suter PM. Checkliste Ernährung. Thieme-Verlag. 3. Auflage 2008.
[4] Kamber V. Essstörungen – nicht nur ein psychiatrisches Problem. Schweiz Med Forum.
2005;5:1195-1202.
[5] Hepp U, Milos G. Essstörungen. Eine Einführung. Schweiz Med Forum. 2010;10(48):834840.
[6] NICE Guideline. Eating disorders. NHS National Institute for Clinical Excellence. Clinical
Guideline 9. January 2004. Developed by the National Collaborating Centre for Mental
Health.
[7] Münger D, Loppacher D. Stationäre Therapie von Patientinnen mit Anorexia nervosa in der
Kinderklinik des Kantonsspitals Aarau. 2008.
[8] Diagnostik und Therapie von Essstörungen. 2010. http://www.awmf.org/leitlinien/leitliniensuche.html (AMWF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fakultäten –
Institut für Medizinisches Wissensmanagement)
www.aes.ch (Arbeitsgemeinschaft Ess-Störungen AES)
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8 Adressen von Kliniken
 Abteilung Psychosomatik, Klinik Barmelweid AG, 5017 Barmelweid
Leitung: Dr. Esther Hindermann, Chefärztin, Dr. Thomas Kieser, Co-Chefarzt
Kontakt: Sekretariat (Heidi Braunschweiler), Tel. 062 857 22 51, Fax 062 857 27 41
 Klinik Schützen, Kliniksekretariat, Bahnhofstrasse 19, 4310 Rheinfelden
Ärztliche Leitung: Dr. med. Hanspeter Flury, Facharzt FMH für Psychiatrie und
Psychotherapie, Chefarzt
Telefon 061 836 26 25, Fax 061 836 26 20
www.klinikschuetzen.ch
[email protected]
 Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des USZ, Culmannstrasse 8, 8091 Zürich
Leitung: PD Dr. med. Gabriella Milos
Telefon 044 255 52 80, Fax 044 255 44 08
Weitere Adressen und Ambulante Therapie-Angebote unter www.netzwerk-essstoerungen.ch ->
Adressen
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9 Gewichtsverlaufs-Monitoring
Beispiel
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