Regierungsrat Interpellation Dr. Peter Schuhmacher, Wettingen, vom 13. November 2007 betreffend der zukünftigen Nutzung des Areals Königsfelden und deren Konsequenzen für die psychiatrische Versorgung im Kanton Aargau; Beantwortung Aarau, 10. September 2008 07.280 I. Text und Begründung der Interpellation wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt. II. Der Regierungsrat antwortet wie folgt: An seiner Sitzung vom 2. Juli 2008 hat der Regierungsrat folgende Grundsatzentscheide getroffen: das alte Hauptgebäude bleibt im Verfügungsbereich der Psychiatrischen Klinik, die Fachhochschule sucht ihre künftige Unterbringung auf dem Areal „Campus“ (Markthalle), der Legionärspfad wird umgesetzt – mit einer für die Klinik akzeptablen neuen Wegführung. Zur Frage 1 „Was ist der Entscheidungsstand dieser Planung in Königsfelden zum heutigen Zeitpunkt, und was sind die Projektmeilensteine bis hin zu einer allfälligen baulichen Umsetzung (WER entscheidet WANN, WORÜBER)?“ Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2007 entschieden, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Departements Gesundheit und Soziales, des Departements Finanzen und Ressourcen und des Departements Bildung, Kultur und Sport einzusetzen, um die bisherigen Abklärungen zu vertiefen. Ein Grundsatzentscheid des Regierungsrats wurde am 2. Juli 2008 gefällt. Der Grosse Rat wird ihm Rahmen seiner Kompetenzen zur Entscheidfindung begrüsst werden. Es darf angenommen werden, dass dies spätestens bei einer allfälligen Projektierungskreditvorlage für einen Klinikneubau der Fall sein wird. -2- Zur Frage 2 „In der "Psychiatriekonzeption 2015" vom 24. Mai 2006 wird am Schluss von Kapitel 2 erwähnt: "Diesen Veränderungen der Ausgangslage (gemeint ist: "eine mögliche Umnutzung des Zentralgebäudes der Psychiatrischen Klinik (PDAG) in Königsfelden") wurden im Laufe der Konzeptionsausarbeitung Rechnung getragen", was aber im Bericht anschliessend nicht ausgewiesen wird. Wie wurde wem oder was Rechnung getragen? Wurden die Bedarfsrechnungen von vornherein auf ein reduziertes Platzangebot angepasst?“ Während der Entwicklung der Psychiatriekonzeption 2015 wurde auch die Frage der Umsetzung der Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) geprüft. Diese wurde aber nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Klinik abgelehnt. In der Folge wurde eine erste grobe Analyse gemacht, wie weit die Bedürfnisse der Klinik im Fall einer Aufgabe des Hauptgebäudes auf dem Areal in Königsfelden überhaupt noch abgedeckt werden können. Diese erste Studie, welche Einschränkungen der Denkmalpflege oder einer weiteren Nutzung durch den Legionärspfad nicht Rechnung trug, zeigte auf, dass dies durchaus möglich sei. Die Bedarfsberechnungen erfolgten unabhängig von der Frage der Örtlichkeiten und Strukturen. Zur Frage 3 „Wie beurteilt der Regierungsrat den Umstand, dass die räumliche Verdichtung der Klinik den therapeutischen Grundsätzen der stationären Psychiatrie diametral entgegenläuft (4-stöckige Gebäude, mangelnder Einbezug von Aussenraum, mangelnde Rückzugmöglichkeit in der Verdichtung)?“ Die Priorität des Departements Gesundheit und Soziales liegt in der optimalen Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten der Psychiatrischen Klinik. Die verschiedenen Alternativen werden jeweils mit den Fachleuten der Klinik abgesprochen. Dies war auch während dieser ersten Phase der Fall, wo erstmals die Ansprüche der verschiedenen Nutzungen (Fachhochschule, Legionärspfad, Klinik) einander gegenübergestellt wurden. Der Regierungsrat hat diesen Nutzungskonflikten in seinem Entscheid vom 2. Juli 2008 Rechnung getragen. Zur Frage 4 „Ungeeignete Psychiatrie-Räumlichkeiten erhöhen den Stress und das Aggressionspotenzial der Patienten, was in der Therapie zu erhöhtem Medikamenteneinsatz und zu verstärkter Überwachungsnotwendigkeit führt. Wie stellt sich der Regierungsrat zum Zielkonflikt, dass der Staat den einen Bürgern Mittel für die Erlebnis-Ausweitung zur Verfügung stellen soll (Erlebnisarchäologie) und dazu seinen psychisch bedrängten Bürgern allenfalls harte, medikamentöse Eingriffe zumutet, um die Erlebnis-Kultur den andern erst zu ermöglichen?“ -3- Der Regierungsrat hat eine Lösung gefunden, welche den verschiedenen Anliegen bestmöglichst Rechnung trägt. Die oben genannten Argumente wurden zwar seitens der Klinik eingebracht, konnten jedoch nicht mit vergleichbaren aktuellen Situationen in der Schweiz belegt werden. Zur Frage 5 „Wäre es für den Regierungsrat denkbar, dass für eine räumlich befriedigende Lösung zugunsten der Psychiatriepatienten den Fachhochschulangehörigen eine dezentrale räumliche Lösung ausserhalb des Areals Königsfelden zugemutet werden kann?“ Die Fachhochschule, insbesondere die Fachhochschule Pädagogik ist bereits heute dezentral untergebracht. Dies führt zu suboptimalen Verhältnissen, welche verbessert werden müssen. Dem Regierungsrat ging es nie darum, die Vorhaben Fachhochschule, Legionärspfad und Klinik gegeneinander auszuspielen, sondern dass in dieser Phase des Geschäfts abzuklären sei, ob die verschiedenen legitimen Bedürfnisse nebeneinander Platz finden oder nicht. Der Entscheid des Regierungsrats, die Pädagogische Hochschule wie ursprünglich vorgesehen in den Campus westlich der Zürcherstrasse (Fachhochschule Markthalle, bestehende FH-Gebäude) zu integrieren, ermöglicht eine schnelle Konzentration aller Fachbereiche, inklusive der Pädagogik, bis spätestens 2012. Die Abhängigkeit des Campus-Projekts von den grundsätzlichen Fragen der weiteren Entwicklungen der Psychiatrischen Dienste Königsfelden besteht nicht mehr. Damit sind die räumlichen und zeitlichen Voraussetzungen für den im Leistungsauftrag von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) geforderten engen interdisziplinären Bezug bestmöglich gewährleistet. Ein besonderer Vorteil ist dies für die Nähe der Pädagogischen Hochschule zu den Berufsfeldern Technik und Wirtschaft. Die Parkanlage Königsfelden wird mit einer entsprechenden Erschliessung für die Mitnutzung durch die Fachhochschule offen stehen, womit der Bezug der FHNW zum Park gewahrt werden kann. Zur Frage 6 „Wenn die Weiterentwicklung der stationären Psychiatrie eher ausserhalb von Königsfelden erfolgen sollte, ist der Regierungsrat bereit, diese Planungen zu koppeln, d.h. die Einschränkungen auf dem Platz Königsfelden erst dann zuzulassen, wenn die dezentralen Ersatzlösungen auch gesichert sind?“ Der Regierungsrat hat sich in seinem Entscheid vom 2. Juli 2008 gegen eine Auslagerung der Psychiatrie oder von Teilen davon ausgesprochen. Die Frage wird deshalb hinfällig. -4- Zur Frage 7 „Ist der Regierungsrat bereit, das zukünftige Raumnutzungskonzept frühzeitig den entsprechenden grossrätlichen Kommissionen zur Beurteilung vorzulegen, so dass nicht erst nach ausführlichen und aufwändigen Ausführungsplanungen anlässlich der Kreditbeschlüsse die hier angesprochenen Grundsatzfragen im Rat diskutiert werden?“ Der Grosse Rat wird voraussichtlich bereits für die Genehmigung eines Projektierungskredits seine Zustimmung geben müssen. Bis dann sind keinerlei Ausführungsplanungen gemacht. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'798.50. REGIERUNGSRAT AARGAU