Regierungsrat Interpellation FDP-Fraktion, vom 23. Juni 2009 betreffend Standortbewerbung für einen nationalen Innovationspark; Beantwortung Aarau, 23. September 2009 09.197 I. Text und Begründung der Interpellation wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt. II. Der Regierungsrat antwortet wie folgt: Vorbemerkungen Im Jahr 2006 wurde das Postulat Gründung einer 'Stiftung Forschung Schweiz' vom eidgenössischen Parlament an den Bundesrat überwiesen. Der daraufhin gegründete 'Verein Machbarkeit Stiftung Forschung Schweiz' erarbeitete in der Folge eine Machbarkeitsstudie für einen nationalen Innovationspark. Bereits im Postulat wurde das Grundstück 'Flugplatz Dübendorf' als möglicher Standort für einen Innovationspark genannt. In der Machbarkeitsstudie wurde der Immobilienbestand des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vor allem auf die beiden Faktoren 'Grösse des Areals' und 'Standort' geprüft. Die optimale Grösse des Areals wurde bei 60 bis 100 Hektaren festgelegt. Die Studie hält fest, dass ausschliesslich der Militärflugplatz Dübendorf diese Voraussetzung erfülle: "Die Analyse hat gezeigt, dass die Eidgenossenschaft mit dem Grundstück 'Flugplatz Dübendorf' nur ein Grundstück im Eigentum hat, welches a) in der nahen Zukunft nicht mehr für den ursprünglichen Zweck gebraucht wird und b) alle Voraussetzungen als Standort für einen Forschungs- und Innovationsstandort mit internationaler Attraktivität erfüllt." (Stiftung Forschung Schweiz, Machbarkeitsstudie für einen nationalen Innovationspark, Verein Machbarkeit Stiftung Forschung Schweiz, September 2007, Hombrechtikon). Die Idee eines nationalen Innovationsparks in Dübendorf wurde von privaten Initianten (Zürcher Industrielle und Politiker) lanciert. Die Tatsache, dass in der Machbarkeitsstudie keine weiteren Standorte für einen Innovationspark näher abgeklärt wurden, lässt darauf schliessen, dass die Initianten von Anfang an den Flugplatz Dübendorf ins Auge fassten. -2- Im Frühling 2009 wurde die von den Initianten eingereichte Motion Einrichtung eines Parc d’innovation suisse vom Parlament überwiesen. Darin wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzliche Grundlage zur Errichtung eines nationalen Innovationsparks zu schaffen. Zur Frage 1 "Wie steht der Regierungsrat der Schaffung eines nationalen Innovationsparks gegenüber?" Der Regierungsrat begrüsst die Idee eines nationalen Innovationsparks. Eine solche Institution wird den Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern. Ein Innovationspark in der vorgesehenen Grösse wird weit über die Standortregion hinaus Impulse für die Wirtschaft geben und Nutzen im gesamten Wirtschaftsraum Nordschweiz generieren. Zur Frage 2 "Weshalb hat sich der Aargau im Lichte seines Entwicklungsleitbildes (Wirtschaftsstandort stärken, Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft fördern), den optimalen Verkehranschlüssen und vorhandenem Cluster Life Sience/Forschung noch nicht für eine Realisierung im Aargau beworben?" Wie in den Vorbemerkungen dargelegt, wurden von den Initianten keine weiteren Standorte für einen Innovationspark abgeklärt. Daher wurde auch der Kanton Aargau nicht zu einer Bewerbung eingeladen. Dennoch hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres im Jahr 2008 eine mögliche proaktive Standortbewerbung geprüft. Die durch die Initianten formulierte Grössenanforderung für den nationalen Innovationspark von 60 bis 100 Hektaren ist sehr gross. Im Kanton Aargau existieren nur gerade im Sisslerfeld und im Eigenamt Arbeitszonenflächen, welche der Flächenvorstellung der Initianten annähernd entsprechen könnten, wenn neue Flächen eingezont würden. Die Areale haben allerdings mehrere Nachteile: Die unmittelbare Nähe zu Universitäten, ETH und weiteren Forschungseinrichtungen ist nicht gegeben. Es sind mehrere private Grundeigentümer vorhanden. Es ist eine Landumlegung erforderlich. Beim Flughafen Dübendorf ist der Bund beziehungsweise das VBS Alleineigentümer. Idee der Motion 'Einrichtung eines Parc d’innovation suisse' ist es, dass der Bund einen Beitrag leistet, indem er freiwerdende Standorte (beispielsweise der Schweizer Armee) zur Verfügung stellt oder andere brachliegende Flächen zur Nutzung freigibt. Wie erwähnt sind die Areale in privatem Eigentum. Ein Innovationspark an diesem Standort könnte daher nicht von dieser vorgesehenen Unterstützung durch den Bund profitieren. -3- Alle weiteren Areale im Kanton Aargau, die sich für Grossprojekte eignen, sind kleiner. Im Weitern muss sich ein Standortkanton mit beträchtlich finanziellen Mitteln am Projekt beteiligen. Diese liegen gemäss damaliger Schätzung des Departements Volkswirtschaft und Inneres in der Grössenordnung von gegen 100 Millionen Franken. Aufgrund der Beurteilung der Standorte und der hohen zu erwartenden Kosten wurde im Jahr 2009 auf eine Bewerbung verzichtet. Zur Frage 3 "Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass sich für den Kanton Aargau Chancen eröffnen würden, als Standort eines solchen Innovationsparks zu figurieren?" Ein nationaler Innovationspark in der verlangten Grösse ist unabhängig vom Standort vorteilhaft für die gesamte Schweiz und daher auch für den Kanton Aargau. Trotzdem wäre eine Ansiedlung auf Kantonsgebiet wünschenswert und würde zur Clusterbildung sowie zur Ansiedlung von neuen Unternehmen beitragen und damit den Industriestandort Aargau stärken. Im Kanton Aargau bestehen heute bereits innovative Unternehmen, die den Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und der Schweizer Wirtschaft erfolgreich betreiben. Die regionale Spezialisierung auf innovative Branchen ist im Kanton sehr unterschiedlich verteilt (Pharma im Fricktal; Elektrizitätserzeugung und -verteilung, Energieund Nachrichtentechnik, Forschung und Entwicklung (PSI) in der Region Baden/Brugg). Ein tieferer Flächenbedarf (mit Optimierung der Flächennutzung) würde die Chancen stark erhöhen, als Standort für einen schweizerischen Innovationspark in Frage zu kommen. Denn die weiteren Standortfaktoren – gute Verkehrsanbindung, Nähe zu Hochschulen und Institutionen im Bereich Forschung und Entwicklung – gehören zu den Stärken des Standorts Aargau. Mit dem Technopark in Windisch investiert der Kanton Aargau bereits in eine Infrastruktur, die zwar sehr viel kleiner ist, inhaltlich aber die gleichen Ziele wie der Innovationspark verfolgt. Zur Frage 4 "Wo könnte im Kanton Aargau ein solcher Innovationspark realisiert werden?" Siehe Antwort zur Frage 2. -4- Zur Frage 5 "Ist der Regierungsrat bereit, sich beim Bund für einen Standort im Kanton Aargau nun stark zu machen und sich im Kanton für die Realisierung einzusetzen?" Aufgrund der vorgenommenen Abklärungen, die keinen genügend geeigneten Standort in der verlangten Grössenordnung im Kanton Aargau feststellen konnten und des weit fortgeschrittenen Projektstands beim Standort Dübendorf ist der Regierungsrat der Ansicht, dass eine Bewerbung zurzeit wenig sinnvoll ist. Sollte der Standort Dübendorf nicht mehr in Frage kommen oder die Flächenanforderungen redimensioniert werden, wird der Regierungsrat die Situation neu beurteilen. Zur Frage 6 "Ist der Regierungsrat gewillt, die Stiftung Forschung Schweiz für Unterstützung in der Evaluation von möglichen Standorten im Kanton Aargau anzufragen?" Siehe Antwort zur Frage 5. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'399.–. REGIERUNGSRAT AARGAU