Antrag - FDP – Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/
20. Wahlperiode
Antrag
der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Wieland Schinnenburg, Robert
Bläsing, Finn-Ole Ritter, Anna von Treuenfels (FDP) und Fraktion
Betr.: Diskriminierungsfreie Regelungen bei der Blut- und
Knochenmarkspende
Homo- bzw. bisexuelle Männer dürfen in Deutschland, anders als Ländern wie
Neuseeland und Australien, nach wie vor kein Blut, bzw. Knochenmark spenden.
1998 wurde mit dem Transfusionsgesetz (TFG) der Bundesärztekammer gesetzlich
übertragen, Richtlinien zur Spendenpraxis zu erlassen. In §5 (1) TFG heißt es: „Die
Zulassung zur Spendeentnahme soll nicht erfolgen, soweit und solange die
spendewillige Person nach Richtlinien der Bundesärztekammer von der
Spendeentnahme auszuschließen oder zurückzustellen ist.“ Diese „Richtlinien zur
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten
(Hämotherapie)“ der Bundesärztekammer (Punkt 2.2.1.) schließen folgende
Personen von einer Spende aus:
• „Personen, deren Sexualverhalten oder Lebensumstände ein gegenüber der
Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut
übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV bergen.
• heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr
mit häufig wechselnden Partnern,
• Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM).“
Grundsätzlich werden MSM ohne weitere Prüfung von einer Spende
ausgeschlossen. Diese Regelungen negiert die Realität, dass viele
gleichgeschlechtliche Partnerschaften vertrauensvoll und monogam gelebt werden.
Ein Ausschluss von möglichen Blut- bzw. Knochenmarkspenden sollte grundsätzlich
für Personen mit sexuellem Risikoverhalten gelten und nicht für sexuelle
Orientierungen.
Dieser Ausschluss Schwuler ist nicht nur diskriminierend, sondern gefährdet auch
das Leben anderer. Es gibt seit Jahren immer wieder Engpässe bei Blutkonserven.
Deshalb ist es nicht zu vertreten, eine Gruppe von Menschen ohne zutreffende
Begründung aus dem Kreis der Spender auszuschließen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht:
1. sich dafür einzusetzen, den diskriminierenden Ausschluss von MSM von
Blutspenden zu beenden,
2. die Regelungen zu anderen medizinischen Spenden, wie beispielsweise der
Knochenmarkspende,
auf
ähnliche
diskriminierende
überprüfen und sich für deren Abbau einzusetzen,
3. der Bürgerschaft bis 01.01.2015 darüber zu berichten.
Regelungen
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