Antrag

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20. Wahlperiode
20/12689
13.08.14
Antrag
der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Wieland Schinnenburg, Robert Bläsing,
Finn-Ole Ritter, Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) und Fraktion
Betr.:
Diskriminierungsfreie Regelungen bei der Blut- und Knochenmarkspende
Homo- beziehungsweise bisexuelle Männer dürfen in Deutschland, anders als Ländern wie Neuseeland und Australien, nach wie vor kein Blut beziehungsweise Knochenmark spenden. 1998 wurde mit dem Transfusionsgesetz (TFG) der Bundesärztekammer gesetzlich übertragen, Richtlinien zur Spendenpraxis zu erlassen. In § 5 (1)
TFG heißt es: „Die Zulassung zur Spendeentnahme soll nicht erfolgen, soweit und
solange die spendewillige Person nach Richtlinien der Bundesärztekammer von der
Spendeentnahme auszuschließen oder zurückzustellen ist.“ Diese „Richtlinien zur
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten
(Hämotherapie)“ der Bundesärztekammer (Punkt 2.2.1.) schließen folgende Personen
von einer Spende aus:
 „Personen, deren Sexualverhalten oder Lebensumstände ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV bergen.
 heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z.B. Geschlechtsverkehr
mit häufig wechselnden Partnern,
 Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM).“
Grundsätzlich werden MSM ohne weitere Prüfung von einer Spende ausgeschlossen.
Diese Regelungen negiert die Realität, dass viele gleichgeschlechtliche Partnerschaften vertrauensvoll und monogam gelebt werden. Ein Ausschluss von möglichen Blutbeziehungsweise Knochenmarkspenden sollte grundsätzlich für Personen mit sexuellem Risikoverhalten gelten und nicht für sexuelle Orientierungen.
Dieser Ausschluss Schwuler ist nicht nur diskriminierend, sondern gefährdet auch das
Leben anderer. Es gibt seit Jahren immer wieder Engpässe bei Blutkonserven. Deshalb ist es nicht zu vertreten, eine Gruppe von Menschen ohne zutreffende Begründung aus dem Kreis der Spender auszuschließen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1.
sich dafür einzusetzen, den diskriminierenden Ausschluss von MSM von Blutspenden zu beenden,
2.
die Regelungen zu anderen medizinischen Spenden, wie beispielsweise der Knochenmarkspende, auf ähnliche diskriminierende Regelungen zu überprüfen und
sich für deren Abbau einzusetzen,
3.
der Bürgerschaft bis 01.01.2015 darüber zu berichten.
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