Schwerpunkt Alterspsychiatrie und -psychotherapie

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SIWF
ISFM
FACHARZT FÜR PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE
Schwerpunkt Alterspsychiatrie und -psychotherapie
Evaluationsprotokoll
Fachspezifisches Zusatzblatt
Dieses Zusatzblatt ist jährlich anlässlich des Standortgesprächs auszufüllen und vom Kandidaten am Ende der
Weiterbildung zusammen mit dem FMH-Evaluationsprotokoll dem SIWF-Sekretariat einzureichen.
Ergänzende Angaben zum FMH-Evaluationsprotokoll
FMH-Evaluationsprotokoll vom:
ausgestellt für: Name:
Vorname:
über seine Tätigkeit vom:
bis:
Weiterbildungsstätte:
Anforderungen erfüllt
ja
teilweise
nein
nicht beobachtar
1. Einstellungen und Fertigkeiten
1.1 Allgemeine Einstellungen und Fertigkeiten
1.2 Behandlung und Betreuung des alten Patienten
1.3 Psychiatrisches Gespräch mit alten Patienten
1.4 Notfälle und Kriseninterventionen
1.5 Berichterstattung und gutachterliche Praxis
1.6 Integrierte alterspsychiatrische und -psychotherapeutische
Behandlung
1.7 Alterspsychotherapie im engeren Sinne
1.8 Sozialpsychiatrische Behandlung
1.9 Konsiliar- und Liaison-Alterspsychiatrie, Psychosomatik
2. Kenntnisse
2.1 Alterspsychiatrie
2.2 Alterspsychotherapie
2.3 Demenz-Screening und Assessment-Skalen
2.4 Sozialpsychiatrische Aspekte der Alterspsychiatrie
2.5 Biologische Aspekte der Alterspsychiatrie
2.6 Konsiliar- und Liaison- Alterspsychiatrie, Psychosomatik
2.7 Forensische Aspekte der Alterspsychiatrie
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung | ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue
FMH | Elfenstrasse 18 | Postfach 170 | 3000 Bern 15 | Telefon +41 31 359 11 11 | Fax +41 31 359 11 12 | [email protected] | www.siwf.ch
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Besonderheiten (Stärken und Schwächen) gemäss allg. Evaluationsprotokoll und Lernzielkatalog:
Zielsetzung(en) für die nächste Weiterbildungsperiode und mögliche Förderungsmassnahmen:
Ort und Datum:
Unterschrift des direkten Weiterbildners:
Ort und Datum:
Unterschrift des Leiters der Weiterbildungsstätte:
Ort und Datum:
Unterschrift des Kandidaten:
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Erläuterungen zu den einzelnen Beurteilungspunkten:
1. Einstellungen und Fertigkeiten
Der Alterspsychiater und -psychotherapeut:
1.1 Allgemeine Einstellungen und Fertigkeiten
 Respektiert die ethischen Gesichtspunkte und Richtlinien mit Relevanz für die alterspsychiatrische
Tätigkeit
 Respektiert und berücksichtigt den aktuellen gesetzlichen Rahmen mit Relevanz für die
alterspsychiatrische Tätigkeit
 Versteht den Einfluss der Alterungsprozesse in biologischer, psychologischer und sozialer Dimension
 Berücksichtigt psychosoziale, biologische und physikalische Umweltrisikofaktoren im spezifischen Kontext
des Alters
 Kennt Präventionsmöglichkeiten alterspsychiatrischer Leiden und kann seine Patienten und deren Umfeld
entsprechend beraten
 Setzt sowohl zum Verständnis als auch für den therapeutischen Beziehungsprozess (Arzt-PatientenBeziehung) seine eigene Person ein, indem er fähig ist, sich in den Patienten einzufühlen (Empathie), und
verbindet dies dann mit dem Bemühen um Reflexion und Distanznahme, insbesondere auch im Kontext
multipler und unheilbarer Erkrankungen und in der Behandlung und Pflege Sterbender
 Entwickelt die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit in der klinischen Tätigkeit (Formulierung
und Koordination interdisziplinärer Therapieziele), der Organisation effektiver und effizienter Behandlungsund Betreuungsnetzwerke für alte psychiatrische Patienten und in der wissenschaftlichen Tätigkeit
1.2 Behandlung und Betreuung des alten Patienten
 Kennt und berücksichtigt die Grenzen der eigenen Handlungsfähigkeit insbesondere auch bei
multimorbiden alten Patienten
 Erkennt die Störungen und die psychopathologischen Veränderungen seines Patienten und versteht es,
dessen aktuelle Situation auch bei eingeschränkten kognitiven Funktionen in den Rahmen der
individuellen Entwicklung zu stellen
 Begleitet Patienten aufmerksam, sorgfältig; registriert rasch neu aufgetretene Veränderungen
 Informiert rechtzeitig und adäquat die für die Weiterbehandlung verantwortlichen Personen und Instanzen
 Informiert den alten Patienten über seine Rechte gegenüber externen Instanzen (Versicherungen,
Sozialdienst, Vormundschaftsbehörde, Polizei etc.)
 Kann eine gründliche alterspsychiatrische Untersuchung durchführen, die das Erstgespräch, die
Anamnese, den psychiatrischen Status und die körperliche, insbesondere auch die neurologische
Untersuchung umfasst
 Interpretiert und gewichtet medizinische Untersuchungen richtig
 Kann beurteilen, welche Therapieform im einzelnen Fall wirtschaftlich ist
1.3 Psychiatrisches Gespräch mit alten Patienten
 Leitet Gespräche sinnvoll ein und klärt die Erwartungen der bisherigen Betreuer und der Patienten ab
 Vermag ein Vertrauensverhältnis aufzubauen
 Sammelt alle wichtigen Informationen: aktuelles Leiden, Psychostatus mit besonderer Berücksichtigung
der kognitiven Funktionen, der somatischen Probleme und der sozialen Anamnese etc.
 Beherrscht unterschiedliche Arten der Gesprächsführung mit alten Patienten mit Berücksichtigung ihrer
kognitiven Fähigkeiten und setzt sie adäquat ein: offene/geschlossene Fragen, aktives Zuhören, Eingehen
auf Gefühle
 Achtet auf nicht-verbale Signale der Patienten und entwickelt die Befähigung diese kontextuell zu
interpretieren, insbesondere bei Patienten mit eingeschränkter sprachlicher Kommunikationsfähigkeit
 Begründet Angaben zu Sitzungsfrequenz und Therapiedauer
 Passt sich in der Art der Gespräche flexibel dem Krankheitsverlauf (z.B. veränderte kognitive Situation,
beeinträchtige Sinnesorgane) und allfälligen Veränderungen in der Umwelt des betagten Patienten an
 Erreicht den Aufbau langfristig tragfähiger Arbeitsbündnisse mit den Patienten und bedarfsweise mit deren
Betreuern
 Bezieht Alltag und Umgebung des alten Patienten realistisch in die Gespräche mit ein
 Bearbeitet bei Behandlungsabschluss eine allfällige Trennungsproblematik ausreichend
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1.4 Notfälle und Krisenintervention
 Erkennt und beurteilt Notfall- und Krisensituation bei alten Patienten rasch, korrekt und unter
Berücksichtigung körperlicher Komorbiditäten und Risiken
 Beherrscht die altersspezifischen Sofortmassnahmen und Kriseninterventionstechniken
 Erteilt klare Anweisungen, versteht zu delegieren
 Nutzt das prophylaktische Potential von Krisen durch retrospektive Bilanzgespräche
 Evaluiert den Verlauf und die eingeleiteten therapeutischen Massnahmen
 Besorgt oder veranlasst eine sachgerechte Weiterbehandlung
1.5 Berichterstattung und gutachterliche Praxis
 Erfasst die wesentlichen Punkte für Berichte, Rapporte, Patientenvorstellungen mit Relevanz für die
alterspsychiatrische Tätigkeit
 Baut mündliche und schriftliche Berichte sinnvoll auf, gewichtet und akzentuiert richtig, formuliert klar
 Verfügt über alterspsychiatrische Kompetenz, gutachterliche Fragestellungen und eingehende
Stellungnahmen sachlich und umsichtig zu klären und seine Beurteilungen den Gerichten, anderen
Behörden und Versicherungen gegenüber zu vertreten
1.6 Integrierte alterspsychiatrische und -psychotherapeutische Behandlung
 Erfasst sowohl die psychische wie auch die psychologische und soziale Dimension der Erkrankungen des
alten Patienten
 Formuliert eine umfassende alterspsychiatrische Beurteilung, enthaltend: Psychiatrische Diagnose (z.B.
ICD-10), kognitives Leistungsniveau mittels standardisierter Test- und Dokumentationsverfahren,
psychiatrisch relevante Komorbiditäten, psychodynamische Hypothese, systemische Aspekte, Ressourcen
des Patienten und seiner Umgebung, Prognose
 Führt bei somatisch erkrankten alten Patienten mit psychiatrisch relevanter Symptomatik die klinischpsychiatrische Befunderhebung angemessen und gewichtend durch
 Formuliert klare Interventionsziele unter Berücksichtigung des Behandlungsauftrages des Patienten
und/oder seiner Betreuer
 Erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem alten Patienten, den Angehörigen und/oder weiteren Betreuern
einen Behandlungsplan
 Verbindet in der Behandlung die für die alterspsychiatrische Tätigkeit relevanten biologischen,
psychotherapeutischen und sozialpsychiatrischen Elemente und berücksichtigt Wechselwirkungen der
einzelnen Verfahren und die Interdisziplinarität
 Beurteilt das Erreichen des Behandlungsziels und organisiert eine allfällige Nachbetreuung
 Formuliert und koordiniert interdisziplinäre Therapiezielen
 Kennt die Möglichkeiten und Schwierigkeiten in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen
Berufsgruppen, und deren Spezifika bei alten Patienten
1.7 Alterspsychotherapie im engeren Sinne
 Verfügt über eine therapeutische Grundhaltung
 Erkennt psychodynamische Zusammenhänge unter Berücksichtigung altersspezifischer
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Aspekte
Entwickelt Fähigkeiten im Umgang mit der Beziehungsdynamik alter Patienten
Kann aus diagnostischen Überlegungen Indikationen stellen und therapeutische Konsequenzen ziehen
Hat Fähigkeiten zur Selbstwahrnehmung
Reflektiert den therapeutischen Prozess und ist bereit, diesen in Supervision offen zu legen
1.8 Sozialpsychiatrische Behandlung
 Klärt Angehörige psychisch kranker Betagter adäquat über Natur und Behandlung der vorliegenden
Störungen auf und motiviert sie für eine Zusammenarbeit
 Setzt psychotherapeutische und psychoedukative Verfahren ein
 Bezieht andere Berufsgruppen in langfristige Betreuungen mit ein und arbeitet konstruktiv mit anderen
Berufsgruppen im Rehabilitationsbereich zusammen
 Fördert eine der Situation alter Menschen angemessene soziale Wiedereingliederung
 Erkennt die Wechselwirkungen zwischen interdisziplinär engagierten Personen und Institutionen in ihrer
systemischen Dynamik und koordiniert, berät und begleitet diese sinnvoll
 Kooperiert mit sozial- und gemeindepsychiatrischen Diensten zur spitalexternen Behandlung und
Betreuung alter Patienten
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1.9 Konsiliar- und Liaison-Alterspsychiatrie, Psychosomatik
 Kennt spezifische Fragestellungen, welche sich bei hospitalisierten oder in Institutionen lebenden Alten
ergeben und stellt sein Fachwissen sinnvoll und gezielt bei der Klärung dieser Fragen ein
 Ist in der Lage, sich in ein somatisches Team zu integrieren, dessen Bedürfnisse wahrzunehmen und auf
es einzugehen
 Kann sich vermittelnd zwischen dem Erleben und dem Verhalten der alten Patienten und dem der nichtpsychiatrisch Behandelnden einschalten
 Erfasst und integriert die medizinischen und psychosozialen Aspekte von Fragestellungen in anderen
Fachbereichen
 Erfasst allfällige Probleme der behandelnden Bezugspersonen (Arzt, Pflegepersonal)
 Erfasst die Beziehungsproblematik eines somatischen Kollegen mit diesem alten Patienten und kann ihn
diesbezüglich beraten
2. Kenntnisse
2.1 Alterspsychiatrie
 Alterungsprozesse in biologischer, psychologischer und sozialer Dimension, ihre Einflüsse auf die
Phänomenologie psychiatrischer Krankheiten im Alter
 Einfluss wichtiger und häufiger systemischer Erkrankungen im Alter auf die psychiatrische Diagnostik
sowie die psychiatrische Befunderhebung im Kontext der häufigen Multimorbidität
 Unmittelbarer und mittelbarer Einfluss alterspsychiatrischer Störungen und Krankheiten auf die Morbidität
und Mortalität multimorbider Patienten und spezielle Gegenmassnahmen
 Indikation und Aussagekraft von bildgebenden sowie laborchemischen Verfahren und deren sinnvoller
Einsatz in der alterspsychiatrischen Diagnostik
 Indikation und Verordnung ergänzender therapeutischer Massnahmen in der alterspsychiatrischen
Behandlung wie z.B. Aktivierungstherapie, Ergotherapie, Physiotherapie und Musiktherapie
 Spezifische Pharmakotherapie bei alten, psychisch kranken Patienten
 Symptomatische Behandlung am Lebensende
 Linderung der Belastung, welche die Pflege von unheilbar Kranken erzeugt und Bereitschaft die Betreuer
zu unterstützen
 Grundzüge des medizinischen und speziell des psychiatrischen Versorgungssystems für alte Personen:
Organisation, Finanzierung und finanzielle Anreizsysteme, Führungsinstrumente, Qualitätsmanagement,
Patientensicherheit und gesetzliche Grundlagen
2.2 Alterspsychotherapie
 Indikation und Methodenauswahl
 Psychotherapeutische Verfahren adaptiert an die besonderen Bedürfnisse der alten Patienten:
Psychoanalytisch orientierte Therapien, kognitive Verhaltenstherapie, körperorientierte Verfahren
einschliesslich Entspannungsmethoden, Gruppen-, Paar- und Familientherapie (systemische Verfahren),
humanistische Verfahren
 Syndromspezifische
Verfahren:
depressive
Störungen,
Demenzerkrankungen,
Angstund
Zwangsstörungen, Abhängigkeitserkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Schlafstörungen
 Kognitives Training (individuell und in Gruppen)
 Evaluation von Psychotherapien und Psychotherapieforschung bei alten Patienten
2.3 Demenz-Screening und Assessment-Skalen
 Neuropsychologische Bedside- und Screening-Verfahren - Prüfung von: Bewusstsein, Orientierung,
Aufmerksamkeit/Konzentration, psychomotorisches Leistungstempo, Sprache, Praxie, Rechnerische
Fähigkeiten, Rechts/Links Orientierung, visuell-räumliche Funktionen, Frisch-/Altgedächtnis, exekutive
Funktionen
 Psychometrische
Instrumente:
Symptomchecklisten,
Selbstund
Fremdbeurteilungsskalen,
Verhaltensbeobachtungen, Testverfahren, Interviews, Scores
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 Demenzskalen nach ihrem führenden Bestimmungstyp: umfassende gerontopsychiatrische
Dokumentationen
und
Diagnoseinterviews,
allgemeine
Demenzskalen,
Selbstund
Fremdbeurteilungsskalen zur Einschätzung des Schweregrades, Skalen zur Erfassung von speziellen
Symptombereichen, neuropsychologische Tests, allgemeine psychopathologische oder Verhaltensskalen,
Funktionsskalen (ADL-IADL), Globalskalen (inkl. Freizeitaktivitäten, Verhalten in sozialen Bezügen),
Skalen zur Abbildung der Belastung pflegender Angehöriger, Skalen zur Selbsteinschätzung der
Lebensqualität
 Psychometrische Gütekriterien: Objektivität (Interrater-Reliabilität, Durchführungs-, Auswertungs- &
Interpretationsobjektivität), Reliabilität (Retest-Reliabilität, interne Konsistenz), Validität (konvergente
Validität, inhaltliche Validität etc.)
2.4 Sozialpsychiatrische Aspekte der Alterspsychiatrie
 Demographische Entwicklung und psychiatrische Bedürfnisse der alternden Bevölkerung
 Soziologie, Sozialpsychologie (soziale Schichten, Migrationsprobleme, transkulturelle Aspekte, etc.),
Systemtheorie (soziale Systeme und ihre Regelung)
 Sozialpsychiatrische Institutionen für alte psychisch Kranke (Infrastruktur, Teilzeiteinrichtungen, neue
Wohnformen, wie z.B. Wohngruppen für psychisch kranke Alte, Gemeindepsychiatrie)
 Spezielle sozialpsychiatrische Behandlungsmethoden mit Relevanz für die alterspsychiatrische Tätigkeit:
Rehabilitation, Soziotherapie, Milieutherapie, Ergotherapie, Angehörigenarbeit, gemeindepsychiatrische
Behandlungsmethoden, sozial- und gemeindepsychiatrische Krisenintervention
 Alterspsychiatrische Rehabilitation: Konzepte, Rehabilitationsplanung; case management, Beratung und
abgestufte institutionelle Unterstützung: Training (z.B. Gedächtnistraining), Psychoedukation,
Angehörigengruppen
2.5 Biologische Aspekte der Alterspsychiatrie
 Grundlagen der altersspezifischen Neurobiologie und -physiologie
 Grundlagen der Neuropsychologie und deren Bedeutung für die Alterspsychiatrie
 Laboruntersuchungen, bildgebende Verfahren und EEG
 Altersspezifische Psychopharmakologie und Pharmakotherapie
 Weitere biologische Verfahren und deren Anwendung bei alten Patienten, wie Schlafentzug, Lichttherapie,
Elektrokrampfbehandlung etc.
2.6 Konsiliar- und Liaison-Alterspsychiatrie, Psychosomatik
 Bio-psycho-soziale Modelle von Krankheit allgemein, insbesondere die Rolle psychosozialer Faktoren bei
Prädisposition, Auslösung und Verlauf (Stresstheorien, Krankheitsbewältigung)
 Psychosoziale Aspekte und psychologische oder psychiatrische Folgen somatischer Krankheiten und
spezieller Krankheitssituationen für alte Patienten, Angehörige und Behandelnde; insbesondere
chronische Krankheiten und Behinderungen, chronische Schmerzsyndrome, terminale Krankheiten sowie
deren spezielle Behandlung
 Durch körperliche Krankheiten und medizinische Behandlung bedingte psychiatrische Krankheitsbilder
(symptomatische Psychosen, endokrine Psychosyndrome, delirante Syndrome) und deren somatischpsychiatrische Behandlung bei alten Patienten
 Explorationsmodelle, Krankheitskonzepte und therapeutische Verfahren für somatoforme und funktionelle
Störungen, psychosomatische Krankheiten im eigentlichen Sinne und anderer Verhaltensstörungen, die
mit körperlichen und psychischen Beschwerden bei Alten einhergehen
 Konzepte und Organisation der verschiedenen behandelnden Teams der somatischen Medizin,
verschiedener medizinischer Disziplinen und ihren speziellen Belastungen und Anforderungen
 Charakteristika der Konsiliar- und Liaisontätigkeit in Alters- und Pflegeheimen und in geriatrischen
Einrichtungen
2.7 Forensische Aspekte der Alterspsychiatrie
 Aktuelle für die alterspsychiatrische Tätigkeit relevante Gesetzestexte (gesetzliche Grundlagen, Zivil- und
Versicherungsrecht, Patientenrechte, Kantonale Bestimmungen, Bestimmungen des SAMW zur Pflege
terminal Kranker etc.)
 Kriterien für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit
 Kriterien für die Beurteilung der Fahreignung und der Fahrfähigkeit
 Unterschiede zwischen Zeugnis, Bericht und Gutachten, mit den entsprechenden rechtlichen
Konsequenzen
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