F O E D E R A T I 0 M E D I C 0 R U M H E L V E T I C 0 R U M FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Federazione dei medici svizzeri Fédération des médecins suisses Swiss Medical Association FACHARZT FÜR ALLERGOLOGIE UND KLINISCHE IMMUNOLOGIE Fachspezifisches Zusatzblatt zum Evaluationsprotokoll __________________________________________________________ Name, Vorname Geburtsjahr Weiterbildungsstätte Anstellung vom Bis zum I Grundweiterbildung in Diagnostik Detaillierte Kenntnisse der Physiologie und Pathophysiologie des ImmunSystems, der allergischen und immunologischen Krankheiten (gemäss Empfehlungen der WHO, ACI News 5/1, 23-30, 1993) ja nein Detaillierte Kenntnisse der Biologie, der chemischen und physikalischen Eigenschaften und der Ökologie der Allergene. Kenntnisse über Allergenextrakte ja nein Detaillierte Kenntnisse der psychosozialen und versicherungstechnischen Probleme in der Allergologie ja nein Beherrschung der Aufnahme einer spezialisierten Allergie-Anamnese ja nein Beherrschung der Durchführung und Interpretation aller Arten von Hauttesten ja nein Beherrschung der Aufnahme einer spezialisierten klinischen ImmunologieAnamnese / Anzahl selbständiger Durchführungen 2 Grundlegende Kenntnisse über Indikation, Durchführung und Interpretation - von Provokationstesten - von serologischen, zellulären, pharmakologischen in vitro Diagnostik-Tests - eines Immunstatus - einer einfachen Lungenfunktionsuntersuchung und eines unspezifischen bronchialen Provokationstests II ja ja nein nein ja ja nein nein Grundlegende Kenntnisse der Methode der prophylaktischen Behandlung, inkl. Allergenelimination ja nein Grundlegende Kenntnisse der Indikation und Durchführung der pharmakologischen Behandlung allergischer und immunologischer Krankheiten ja nein Praktische Erfahrung mit besonderen Methoden der Immuntherapie ja nein Beherrschung aller Modalitäten der spezifischen Hyposensibilisierung, inkl. der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schockes ja nein Kenntnisse über die Möglichkeiten weiterer therapeutischer Massnahmen wie Atmungsgymnastik, Inhalationsbehandlung, usw. ja nein Kenntnisse der im Fachgebiet gebräuchlichen Pharmaka und diagnostisch verwendeten Substanzen (Pharmakokinetik, klinisch relevante Neben- und Wechselwirkungen, vor allem auch in Ko- und Selbstmedikation, sowie Berücksichtigung des Alters und von Organinsuffizienzen bei der Dosierung) einschliesslich ihres therapeutischen Nutzens (Kosten-Nutzenrelation). ja nein Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen über die Arzneimittelverschreibung (Heilmittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Krankenversicherungsgesetz und die für den Arzneimittelgebrauch relevanten Verordnungen, insbesondere Spezialitätenliste). ja nein Kenntnisse über die Arzneimittelprüfung in der Schweiz und die hierbei zu beachtenden ethischen und wirtschaftlichen Grundsätze. ja nein Grundweiterbildung in Therapie Pharmakotherapie III Zusätzliche fakultative Weiterbildung Diagnostik Selbständige Durchführung von nasalen Provokationstesten (Rhinomanometrie der akustische Rhinometrie) (Anzahl Patienten) Selbstständige Durchführung von Epikutantesten bei Dermatologischen Indikationen (Anzahl Patienten) Bern, 1. Januar 2001/rev. 6.12.05 3 Selbständige Durchführung serologischer Teste (z.B. Bestimmung von totalem und spezifischem IgE, spezifischen IgG oder von Autoantikörpern) ja nein Selbständige Durchführung zellulärer in vitro Teste (Lymphozytenstimulationstest, Basophilentests, Durchflusszytometire, usw.) ja nein ja nein Selbständige Auswertung von Pollen- und Schimmelpilzpräparaten ja nein Erfahrung in der Herstellung und Standardisierung von Allergenextrakten ja nein Spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Arzneimittelallergien und -intoleranzen (z. B. Durchführung von oralen oder subkutanen Provokationstesten, Desensibilisierungen) ja nein Provokation durch einen Hymenopterenstich ja nein ja nein ja nein ja nein Selbständige publizistische Tätigkeit auf dem Gebiete der Allergologie oder klinischen Immunologie ja nein Lehrtätigkeit und/oder Konsiliartätigkeit auf dem Gebiete der Allergologie oder der klinischen Immunologie ja nein Selbständiger Nachweis von Mediatoren allergischer Reaktionen (z. B. Histamin, Tryptase) Selbständige Durchführung von Lungenfunktionsuntersuchungen (Spirometrie) Anzahl Patienten Selbständige Durchführung von bronchialen Provokationstesten (z. B. Metacholin-Test) (Anzahl Patienten) Therapie Selbständige Durchführung von besonderen Methoden der Hyposensibilisierung (z. B. Rush-, Ultra-Rush-Immuntherapie mit Hymenopterengiften) Klinische Tätigkeit Mindestens 6 Monate berufliche Tätigkeit in einer oto-rhino-laryngologischen oder pädiatrischen Poliklinik auf einem Gebiet, das ausserhalb der Allergologie und klinischen Immunologie liegt Wissenschaftliche Tätigkeit Arbeit in der Grundlagenforschung (Epidemiologie, Mikrobiologie, Immunologie, Biochemie, Pathologie) für mindestens 6 Monate Bern, 1. Januar 2001/rev. 6.12.05 4 IV Weitere Bestimmungen gemäss Punkt 2.2 des Weiterbildungsprogrammes Teilnahme an zwei Jahresversammlungen der SGAI Wenn ja, bitte entsprechende Bestätigungen beilegen! ja nein Teilnahme an einem Fortbildungskurs der SGAI Wenn ja, bitte entsprechende Bestätigung beilegen! ja nein Wissenschaftl. Publikation auf dem Gebiet der Allergologie und Immunologie Wenn ja, bitte entsprechende Unterlagen beilegen! ja nein Präsentation vor der SGAI Wenn ja, bitte entsprechendes Programm beilegen! ja nein Bestätigung der Richtigkeit durch den Kandidaten Ort, Datum Unterschrift des Kandidaten Bestätigung der Richtigkeit durch den Leiter der Weiterbildungsstätte Ort, Datum Bern, 1. Januar 2001/rev. 6.12.05 Stempel und Unterschrift des Leiters der Weiterbildungsstätte