fachspezifisches Zusatzblatt

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FMH
Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
Federazione dei medici svizzeri
Fédération des médecins suisses
Swiss Medical Association
FACHARZT FÜR ALLERGOLOGIE UND
KLINISCHE IMMUNOLOGIE
Fachspezifisches Zusatzblatt zum Evaluationsprotokoll
__________________________________________________________
Name, Vorname
Geburtsjahr
Weiterbildungsstätte
Anstellung vom
Bis zum
I
Grundweiterbildung in Diagnostik
Detaillierte Kenntnisse der Physiologie und Pathophysiologie des ImmunSystems, der allergischen und immunologischen Krankheiten (gemäss
Empfehlungen der WHO, ACI News 5/1, 23-30, 1993)
ja
nein
Detaillierte Kenntnisse der Biologie, der chemischen und physikalischen
Eigenschaften und der Ökologie der Allergene. Kenntnisse über
Allergenextrakte
ja
nein
Detaillierte Kenntnisse der psychosozialen und versicherungstechnischen
Probleme in der Allergologie
ja
nein
Beherrschung der Aufnahme einer spezialisierten Allergie-Anamnese
ja
nein
Beherrschung der Durchführung und Interpretation aller Arten
von Hauttesten
ja
nein
Beherrschung der Aufnahme einer spezialisierten klinischen ImmunologieAnamnese / Anzahl selbständiger Durchführungen
2
Grundlegende Kenntnisse über Indikation, Durchführung und Interpretation
- von Provokationstesten
- von serologischen, zellulären, pharmakologischen in vitro
Diagnostik-Tests
- eines Immunstatus
- einer einfachen Lungenfunktionsuntersuchung und eines unspezifischen bronchialen Provokationstests
II
ja
ja
nein
nein
ja
ja
nein
nein
Grundlegende Kenntnisse der Methode der prophylaktischen Behandlung, inkl. Allergenelimination
ja
nein
Grundlegende Kenntnisse der Indikation und Durchführung der pharmakologischen Behandlung allergischer und immunologischer Krankheiten
ja
nein
Praktische Erfahrung mit besonderen Methoden der Immuntherapie
ja
nein
Beherrschung aller Modalitäten der spezifischen Hyposensibilisierung,
inkl. der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schockes
ja
nein
Kenntnisse über die Möglichkeiten weiterer therapeutischer Massnahmen wie Atmungsgymnastik, Inhalationsbehandlung, usw.
ja
nein
Kenntnisse der im Fachgebiet gebräuchlichen Pharmaka und
diagnostisch verwendeten Substanzen (Pharmakokinetik, klinisch
relevante Neben- und Wechselwirkungen, vor allem auch in Ko- und
Selbstmedikation, sowie Berücksichtigung des Alters und von
Organinsuffizienzen bei der Dosierung) einschliesslich ihres
therapeutischen Nutzens (Kosten-Nutzenrelation).
ja
nein
Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen über die Arzneimittelverschreibung (Heilmittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Krankenversicherungsgesetz und die für den Arzneimittelgebrauch relevanten Verordnungen, insbesondere Spezialitätenliste).
ja
nein
Kenntnisse über die Arzneimittelprüfung in der Schweiz und die
hierbei zu beachtenden ethischen und wirtschaftlichen Grundsätze.
ja
nein
Grundweiterbildung in Therapie
Pharmakotherapie
III
Zusätzliche fakultative Weiterbildung
Diagnostik
Selbständige Durchführung von nasalen Provokationstesten
(Rhinomanometrie der akustische Rhinometrie) (Anzahl Patienten)
Selbstständige Durchführung von Epikutantesten bei Dermatologischen
Indikationen (Anzahl Patienten)
Bern, 1. Januar 2001/rev. 6.12.05
3
Selbständige Durchführung serologischer Teste (z.B. Bestimmung von
totalem und spezifischem IgE, spezifischen IgG oder von Autoantikörpern)
ja
nein
Selbständige Durchführung zellulärer in vitro Teste (Lymphozytenstimulationstest, Basophilentests, Durchflusszytometire, usw.)
ja
nein
ja
nein
Selbständige Auswertung von Pollen- und Schimmelpilzpräparaten
ja
nein
Erfahrung in der Herstellung und Standardisierung von Allergenextrakten
ja
nein
Spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Arzneimittelallergien und -intoleranzen (z. B. Durchführung von oralen oder
subkutanen Provokationstesten, Desensibilisierungen)
ja
nein
Provokation durch einen Hymenopterenstich
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Selbständige publizistische Tätigkeit auf dem Gebiete der Allergologie
oder klinischen Immunologie
ja
nein
Lehrtätigkeit und/oder Konsiliartätigkeit auf dem Gebiete der Allergologie
oder der klinischen Immunologie
ja
nein
Selbständiger Nachweis von Mediatoren allergischer Reaktionen
(z. B. Histamin, Tryptase)
Selbständige Durchführung von Lungenfunktionsuntersuchungen (Spirometrie)
Anzahl Patienten
Selbständige Durchführung von bronchialen Provokationstesten
(z. B. Metacholin-Test) (Anzahl Patienten)
Therapie
Selbständige Durchführung von besonderen Methoden der Hyposensibilisierung (z. B. Rush-, Ultra-Rush-Immuntherapie mit Hymenopterengiften)
Klinische Tätigkeit
Mindestens 6 Monate berufliche Tätigkeit in einer oto-rhino-laryngologischen oder pädiatrischen Poliklinik auf einem Gebiet, das ausserhalb
der Allergologie und klinischen Immunologie liegt
Wissenschaftliche Tätigkeit
Arbeit in der Grundlagenforschung (Epidemiologie, Mikrobiologie,
Immunologie, Biochemie, Pathologie) für mindestens 6 Monate
Bern, 1. Januar 2001/rev. 6.12.05
4
IV
Weitere Bestimmungen gemäss Punkt 2.2 des Weiterbildungsprogrammes
Teilnahme an zwei Jahresversammlungen der SGAI
Wenn ja, bitte entsprechende Bestätigungen beilegen!
ja
nein
Teilnahme an einem Fortbildungskurs der SGAI
Wenn ja, bitte entsprechende Bestätigung beilegen!
ja
nein
Wissenschaftl. Publikation auf dem Gebiet der Allergologie und Immunologie
Wenn ja, bitte entsprechende Unterlagen beilegen!
ja
nein
Präsentation vor der SGAI
Wenn ja, bitte entsprechendes Programm beilegen!
ja
nein
Bestätigung der Richtigkeit durch den Kandidaten
Ort, Datum
Unterschrift des Kandidaten
Bestätigung der Richtigkeit durch den Leiter der Weiterbildungsstätte
Ort, Datum
Bern, 1. Januar 2001/rev. 6.12.05
Stempel und Unterschrift des Leiters
der Weiterbildungsstätte
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