Muster Geschäftsordnung

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Muster Geschäftsordnung für interdisziplinäre Gefäßzentren
Präambel
Die Behandlung von Gefäßerkrankungen gewinnt aufgrund der demographischen
Veränderungen immer mehr an Bedeutung. Häufig ist das gesamte Gefäßsystem
betroffen
und
damit
ist
eine
Bündelung
von
medizinischen
Kompetenzen
erforderlich. Die optimale Versorgung von Patienten mit Gefäßerkrankungen
verlangt die Expertise der betreuenden Ärzte, Pflegekräfte und Spezialisten
mehrerer medizinischer Fachrichtungen und Einrichtungen. Die nachfolgende
Geschäftsordnung regelt innerhalb des Gefäßzentrums Strukturen, Prozess- und
Entscheidungswege, die den gemeinsamen Zentrums- Aufgaben dienen sollen.
§1
Zweck und Ziele
Zweck des Gefäßzentrums ist die Vorhaltung fächerübergreifender Strukturen für die
Diagnose und Therapie von Patienten mit Gefäßerkrankungen. Dies betrifft
sämtliche
Phasen
der
Versorgung,
schließt
somit
ambulante,
prä-
und
poststationäre Leistungen mit ein. Das Gefäßzentrum dient als gemeinsam
getragene interdisziplinäre Plattform der beteiligten Kliniken, Abteilungen und
Einrichtungen.
Das
Gefäßzentrum
versteht
sich
als
Kompetenzzentrum
für
Gefäßerkrankungen. Als Gefäßpatienten werden Patienten angesehen, die stationär
oder ambulant wegen einer entsprechenden Hauptdiagnose behandelt werden.
Diese kann sich auf das arterielle, venöse oder lymphatische Gefäßsystem beziehen.
Nicht mit einbezogen sind Patienten, die primär mit Erkrankungen der koronaren
Gefäße zur Diagnostik und Therapie vorgestellt werden. Ebenso nicht einbezogen in
das
Gefäßzentrum
Schlaganfalles
zur
sind
Patienten,
Aufnahme
die
unter
kommen.
der
Die
Verdachtsdiagnose
Versorgung
dieser
eines
beiden
Patientengruppen obliegt primär der Kardiologie und Neurologie.
Wesentliche Ziele des Gefäßzentrums sind:
Eine fach- und strukturübergreifende Optimierung in der Versorgung von
Gefäßpatienten
durch
patientenzentrierte,
eine
an
interdisziplinäre
modernen
und
Anforderungen
umfassende
orientierte,
Betreuung
von
Gefäßpatienten.
Eine transparente und an Leitlinien orientierte Versorgung von Gefäßpatienten,
wobei ausdrücklich auch ein sog. Zweitmeinungsverfahren unterstützt wird.
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Die Öffnung des Gefäßzentrums für externe Kooperationspartner.
Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Optimierung der RessourcenNutzung und Effizienzsteigerung der Diagnose- und Behandlungsprozesse unter
konsequenter Nutzung von Synergieeffekten.
Der Patient wird in den Mittelpunkt der Organisationsabläufe gestellt, die Strukturen
werden im Hinblick auf die Bedürfnisse der Gefäßpatienten optimiert.
Das Gefäßzentrum orientiert sich an den höchstmöglichen Qualitätsstandards und
den bestehenden Zertifizierungskriterien der Fachgesellschaften.
Die
Strukturen
des
Gefäßzentrums
sollen
dazu
dienen,
standardisierte
Behandlungsabläufe mit verkürzten Behandlungszeiten konsequent einzuführen und
die Kommunikation zwischen den beteiligten Kernbereichen zu intensivieren.
Im Gefäßzentrum werden Angebote zur primären und sekundären Prävention
vorgehalten.
Die gemeinsame qualitativ hochwertige Patientenversorgung soll auch ihren
Ausdruck in gemeinsamen wissenschaftlichen Projekten finden und im Rahmen von
gemeinsamen Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
§2
Rechtliche Bedeutung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung des Gefäßzentrums regelt die Angelegenheiten des Zentrums,
soweit diese nicht bereits durch die Satzung des Trägerkrankenhauses und anderer
übergreifender Regelungen des Betreibers oder durch Individualverträge geregelt
worden sind.
§3
Beteiligte Kliniken und Funktionseinheiten
Kernbereiche des Gefäßzentrums sind
Klinik/ Abteilung für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
Klinik/ Abteilung für Gefäßchirurgie und endovaskuläre Chirurgie
Klinik/ Abteilung für Angiologie
Kooperierende Mitglieder (Partner) des Gefäßzentrums können Struktureinheiten
und Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Klinikums werden. Die Verbindung
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stellt sich hier über die Gemeinsamkeit der Ziele bei der Krankenversorgung auf
dem Gebiet der Gefäßerkrankungen.
Typischerweise können dies die folgenden Fachabteilungen bzw. Fachbereiche
Allgemein-/ Viszeralchirurgie
Anästhesie- und Intensivmedizin
Unfallchirurgie
Plastische Chirurgie
Herzchirurgie
Thoraxchirurgie
Neurologie
Kardiologie
Diabetologie
Nephrologie/ Dialyse
Rheumatologie/ Immunologie
Gastroenterologie/ Onkologie
Urologie
Dermatologie
Labormedizin/ Mikrobiologie
Physikalische Therapie
Sozialdienst/ Rehabilitation
§4
Stellung und Leitung der beteiligten Kliniken
Die am Gefäßzentrum beteiligten Abteilungen und Kliniken sind im Rahmen der
geltenden Regelungen des Trägers in ärztlicher und wirtschaftlicher Hinsicht,
insbesondere
hinsichtlich
der
internen
Budgetierung
selbständig
und
eigenverantwortlich. Die drei Kernbereiche (Angiologie, Radiologie, Gefäßchirurgie)
wirken allerdings darauf hin, dass sich das Gefäßzentrum in budgetärer Hinsicht zu
einer Einheit innerhalb des Klinikums entwickelt. Die am Gefäßzentrum beteiligten
Kliniken, Abteilungen und Einrichtungen werden vom jeweiligen Chefarzt bzw.
Sektionsleiter
geleitet.
Jeder
Bereich
bestellt
im
Einvernehmen
mit
der
Geschäftsführung einen seiner Oberärzte zu seinem Stellvertreter. Die Leiter der
Kliniken und Bereiche sorgen für einen ausreichenden Informationsfluss innerhalb
der jeweiligen Kliniken sowie innerhalb des Gefäßzentrums.
§5
Leitung/ Sprecher des Gefäßzentrums
(1) Die Leitung des Gefäßzentrums wird im Rotationsverfahren in zweijährigen
Intervallen von den Leitern der Kernbereiche besetzt. Die Leiter der Kernbereiche
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können sich darauf verständigen, das Rotationsverfahren im Einvernehmen
auszusetzen. Die formale Bestätigung der Zentrumsleitung erfolgt durch den
geschäftsführenden Direktor des Klinikums bzw. Krankenhauses.
(2) Zu den Aufgaben der Zentrums- Geschäftsführung gehören:
a)
Festlegung der Geschäftsordnung des Gefäßzentrums
b)
Bestellung und Abberufung des Leiters des Gefäßzentrums
c)
Aufnahme weiterer Einrichtungen in das Gefäßzentrum
d)
Einsatz von Projektgruppen
e)
Optimierung und Weiterentwicklung von Patientenpfaden
f)
Kontinuierliche Überwachung der Leistungszahlen
g)
Identifizierung von Verbesserungspotenzialen
h)
Festlegung von geeigneten Strategien zur Optimierung prozessualer
Abläufe
i)
Bewertung der Ergebnisse der internen und externen
Qualitätssicherung
j)
Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit des Gefäßzentrums
(3) Ordentliche Mitglieder der Zentrumsgeschäftsführung sind der Leiter des
Gefäßzentrums, die Chefärzte der Kernkliniken bzw. Bereiche des Gefäßzentrums,
ein Vertreter der Geschäftsführung sowie ein Vertreter der Pflegedienstleitung. Der
Leiter des Gefäßzentrums hat den Vorsitz. Bei Abwesenheit wird er durch den
Chefarzt bzw. den Sektionsleiter der Kernbereiche vertreten. Der koordinierende
Oberarzt des Gefäßzentrums ist ständiges beratendes Mitglied. Die Zentrumsgeschäftsführung kann weitere Personen aus den beteiligten Bereichen zu den
Sitzungen einladen, sie haben dabei beratende Funktion.
(4) Die Zentrumsgeschäftsführung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte
der Mitglieder anwesend ist. Abstimmungen erfolgen möglichst einstimmig,
ansonsten mit einfacher Mehrheit. Änderungen, die die Geschäftsordnung betreffen,
bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln aller ordentlichen Mitglieder.
(5)
Die
Sitzungen
der
Zentrumsgeschäftsführung
finden
in
der
Regel
in
dreimonatigem Rhythmus statt. Weitere Sitzungen erfolgen auf Anforderung eines
Mitgliedes bei besonderen Anlässen. Über die Sitzung wird ein Protokoll erstellt.
Die Vertretung des Gefäßzentrums erfolgt nach innen und außen durch den Leiter/
Sprecher
des
Gefäßzentrums
(s.
o.).
Dieser
vertritt
das
Gefäßzentrum
in
klinikübergreifenden ärztlichen und administrativen Belangen nach innen und
außen. Er koordiniert die Arbeit der Zentrumsgeschäftsführung. Alle Anfragen, die
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sich auf Teilbereiche des Gefäßzentrums beziehen gibt er an die jeweiligen
ärztlichen Leiter, die Pflegedienstleitung bzw. die Krankenhausverwaltung weiter.
Für allgemeine Anfragen, das gesamte Gefäßzentrum betreffend, ist er nach innen
und außen primärer Ansprechpartner.
§6
Die
Personalentscheidungen
Zentrumsgeschäftsführung
hat
in
Personalangelegenheiten,
die
die
interdisziplinäre Arbeit im Gefäßzentrum betreffen, beratende Funktion.
§7
Gemeinsame Wirkungsbereiche
Die beteiligten Ärzte des Gefäßzentrums streben folgende Strukturen an:
-
Interdisziplinäre Gefäßstation
-
Interdisziplinäre Gefäßambulanz
-
Gemeinsame Datenbank
-
Entwicklung eines gemeinsamen Ausbildungscurriculum, mit
fächerübergreifenden Bereichen
Die Ärzte des Gefäßzentrums verpflichten sich, an allen Werktagen (…./ Woche) eine
fallbezogene Gefäßkonferenz über Indikationsstellung und Verläufe abzuhalten. Bei
der ärztlichen Entscheidungsfindung wird eine kollegiale Einstimmigkeit angestrebt.
Liegt diese nicht vor, wird die abweichende Stellungnahme dokumentiert.
Interdisziplinäre Entscheidungen haben dabei den Charakter einer bindenden
Empfehlung, wobei nationale und internationale Leitlinien sowie die internen Clinical
Pathways als Orientierung dienen. Das Ergebnis der Beratung wird fallbezogen
dokumentiert. Die Erstellung eines online- Protokolls wird angestrebt.
§8
Koordinierender Oberarzt des Gefäßzentrums
Zur Gewährleistung einheitlicher Abläufe innerhalb des Gefäßzentrums und der
effizienten Nutzung der gemeinsamen Wirkungsbereiche wird ein koordinierender
Oberarzt/ Oberärztin benannt.
Der koordinierende Oberarzt ist hinsichtlich der Tätigkeit im Gefäßzentrum
aufgrund seiner Position im besonderen Maße zur interdisziplinären Kooperation
verpflichtet. Er hat die Aktivitäten aller Kernmitglieder und Partner des Zentrums mit
dem Zweck einheitlicher und strukturierter Behandlungskonzepte zu koordinieren.
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Er ist primär dem Gesamterfolg des Gefäßzentrums verpflichtet. Er muss sich
zusätzlich im Rahmen seiner Facharztbefähigung in die praktische Arbeit des
Zentrums einbringen. Er ist in organisatorischer Hinsicht in seiner Tätigkeit für das
Zentrum dem geschäftsführenden Direktor des Gefäßzentrums weisungsgebunden.
In medizinischer Hinsicht ist er in seiner Tätigkeit dem Chefarzt der jeweiligen
fachlich zuständigen Klinik weisungsgebunden.
§9
Medizinische Verantwortlichkeiten
Die ärztliche Verantwortung für die Erstellung von Behandlungskonzepten sowie die
sich hieraus ergebenden Diagnostikmaßnahmen und Therapien liegen jeweils beim
diese Maßnahmen durchführenden Chefarzt der Kernkliniken und Partner bzw. bei
den durch den Chefarzt im Rahmen der Aufgabendelegierung einbezogenen Ärzten.
Besteht der Behandlungskonzept aus mehreren Maßnahmen unter Einbeziehung
mehrerer Kernkliniken oder Partner, so besteht die Einzelverantwortung fort. Neben
der
ärztlichen
Verantwortung
betrifft
dies
bei
Wahlleistungspatienten
auch
gebührenrechtliche Regelungen.
§ 10
Mitarbeiter des Gefäßzentrums
Jede Klinik stellt in Absprache mit der Zentrumsgeschäftsführung für die Erfüllung
der jeweiligen Aufgaben erforderlich Mitarbeiter zur Verfügung, um die Ziele des
Gefäßzentrums zu unterstützen. Hieraus ergibt sich in Absprache mit der
Krankenhausleitung der
Stellenplan des Gefäßzentrums. Die
disziplinarische
Zuordnung verbleibt innerhalb der entsendenden Klinik. Ist eine eindeutige
Zuordnung der Tätigkeiten vom Mitarbeiter zum Gefäßzentrum nicht möglich,
werden
die
erforderlichen
Leistungen
im
Rahmen
der
internen
Leistungsverrechnung/ Konsile abgebildet.
Für die Weiterbildungsassistenten gelten die Regeln der zuständigen Ärztekammer.
§ 11
Weisungsrecht
Die Chefärzte bzw. Sektionsleiter sind auch hinsichtlich des für Tätigkeiten im
Gefäßzentrum
abgestellten,
organisatorischen
und
aufsichtspflichtig,
sofern
aus
ihren
medizinischen
nichts
Bereichen
stammenden
Angelegenheiten
anderes
Gefäßzentrums geregelt ist.
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in
der
Personals
in
weisungsbefugt
und
Geschäftsordnung
des
§ 12
Ärztliche Aus- und Weiterbildung
Die Fort- und Weiterbildung der ärztlichen Mitarbeiter wird von jedem Bereich des
Gefäßzentrums eigenverantwortlich geführt. Maßgeblich ist die gültige Weiterbildungsordnung. Die Ärzte innerhalb des Gefäßzentrums unterstützen sich über die
Abteilungsgrenzen hinweg in Fort- und Weiterbildungsfragen.
§ 13
Forschung und Lehre
Die Mitarbeiter des Gefäßzentrums unterstützen sich in Lehre und Forschung.
Einmal jährlich wird eine Übersicht über Publikationen, die den Gefäßbereich
betreffen, erstellt.
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