Muster Geschäftsordnung für interdisziplinäre Gefäßzentren Präambel Die Behandlung von Gefäßerkrankungen gewinnt aufgrund der demographischen Veränderungen immer mehr an Bedeutung. Häufig ist das gesamte Gefäßsystem betroffen und damit ist eine Bündelung von medizinischen Kompetenzen erforderlich. Die optimale Versorgung von Patienten mit Gefäßerkrankungen verlangt die Expertise der betreuenden Ärzte, Pflegekräfte und Spezialisten mehrerer medizinischer Fachrichtungen und Einrichtungen. Die nachfolgende Geschäftsordnung regelt innerhalb des Gefäßzentrums Strukturen, Prozess- und Entscheidungswege, die den gemeinsamen Zentrums- Aufgaben dienen sollen. §1 Zweck und Ziele Zweck des Gefäßzentrums ist die Vorhaltung fächerübergreifender Strukturen für die Diagnose und Therapie von Patienten mit Gefäßerkrankungen. Dies betrifft sämtliche Phasen der Versorgung, schließt somit ambulante, prä- und poststationäre Leistungen mit ein. Das Gefäßzentrum dient als gemeinsam getragene interdisziplinäre Plattform der beteiligten Kliniken, Abteilungen und Einrichtungen. Das Gefäßzentrum versteht sich als Kompetenzzentrum für Gefäßerkrankungen. Als Gefäßpatienten werden Patienten angesehen, die stationär oder ambulant wegen einer entsprechenden Hauptdiagnose behandelt werden. Diese kann sich auf das arterielle, venöse oder lymphatische Gefäßsystem beziehen. Nicht mit einbezogen sind Patienten, die primär mit Erkrankungen der koronaren Gefäße zur Diagnostik und Therapie vorgestellt werden. Ebenso nicht einbezogen in das Gefäßzentrum Schlaganfalles zur sind Patienten, Aufnahme die unter kommen. der Die Verdachtsdiagnose Versorgung dieser eines beiden Patientengruppen obliegt primär der Kardiologie und Neurologie. Wesentliche Ziele des Gefäßzentrums sind: Eine fach- und strukturübergreifende Optimierung in der Versorgung von Gefäßpatienten durch patientenzentrierte, eine an interdisziplinäre modernen und Anforderungen umfassende orientierte, Betreuung von Gefäßpatienten. Eine transparente und an Leitlinien orientierte Versorgung von Gefäßpatienten, wobei ausdrücklich auch ein sog. Zweitmeinungsverfahren unterstützt wird. Seite 1 von 7 Die Öffnung des Gefäßzentrums für externe Kooperationspartner. Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Optimierung der RessourcenNutzung und Effizienzsteigerung der Diagnose- und Behandlungsprozesse unter konsequenter Nutzung von Synergieeffekten. Der Patient wird in den Mittelpunkt der Organisationsabläufe gestellt, die Strukturen werden im Hinblick auf die Bedürfnisse der Gefäßpatienten optimiert. Das Gefäßzentrum orientiert sich an den höchstmöglichen Qualitätsstandards und den bestehenden Zertifizierungskriterien der Fachgesellschaften. Die Strukturen des Gefäßzentrums sollen dazu dienen, standardisierte Behandlungsabläufe mit verkürzten Behandlungszeiten konsequent einzuführen und die Kommunikation zwischen den beteiligten Kernbereichen zu intensivieren. Im Gefäßzentrum werden Angebote zur primären und sekundären Prävention vorgehalten. Die gemeinsame qualitativ hochwertige Patientenversorgung soll auch ihren Ausdruck in gemeinsamen wissenschaftlichen Projekten finden und im Rahmen von gemeinsamen Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. §2 Rechtliche Bedeutung der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung des Gefäßzentrums regelt die Angelegenheiten des Zentrums, soweit diese nicht bereits durch die Satzung des Trägerkrankenhauses und anderer übergreifender Regelungen des Betreibers oder durch Individualverträge geregelt worden sind. §3 Beteiligte Kliniken und Funktionseinheiten Kernbereiche des Gefäßzentrums sind Klinik/ Abteilung für Diagnostische und Interventionelle Radiologie Klinik/ Abteilung für Gefäßchirurgie und endovaskuläre Chirurgie Klinik/ Abteilung für Angiologie Kooperierende Mitglieder (Partner) des Gefäßzentrums können Struktureinheiten und Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Klinikums werden. Die Verbindung Seite 2 von 7 stellt sich hier über die Gemeinsamkeit der Ziele bei der Krankenversorgung auf dem Gebiet der Gefäßerkrankungen. Typischerweise können dies die folgenden Fachabteilungen bzw. Fachbereiche Allgemein-/ Viszeralchirurgie Anästhesie- und Intensivmedizin Unfallchirurgie Plastische Chirurgie Herzchirurgie Thoraxchirurgie Neurologie Kardiologie Diabetologie Nephrologie/ Dialyse Rheumatologie/ Immunologie Gastroenterologie/ Onkologie Urologie Dermatologie Labormedizin/ Mikrobiologie Physikalische Therapie Sozialdienst/ Rehabilitation §4 Stellung und Leitung der beteiligten Kliniken Die am Gefäßzentrum beteiligten Abteilungen und Kliniken sind im Rahmen der geltenden Regelungen des Trägers in ärztlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, insbesondere hinsichtlich der internen Budgetierung selbständig und eigenverantwortlich. Die drei Kernbereiche (Angiologie, Radiologie, Gefäßchirurgie) wirken allerdings darauf hin, dass sich das Gefäßzentrum in budgetärer Hinsicht zu einer Einheit innerhalb des Klinikums entwickelt. Die am Gefäßzentrum beteiligten Kliniken, Abteilungen und Einrichtungen werden vom jeweiligen Chefarzt bzw. Sektionsleiter geleitet. Jeder Bereich bestellt im Einvernehmen mit der Geschäftsführung einen seiner Oberärzte zu seinem Stellvertreter. Die Leiter der Kliniken und Bereiche sorgen für einen ausreichenden Informationsfluss innerhalb der jeweiligen Kliniken sowie innerhalb des Gefäßzentrums. §5 Leitung/ Sprecher des Gefäßzentrums (1) Die Leitung des Gefäßzentrums wird im Rotationsverfahren in zweijährigen Intervallen von den Leitern der Kernbereiche besetzt. Die Leiter der Kernbereiche Seite 3 von 7 können sich darauf verständigen, das Rotationsverfahren im Einvernehmen auszusetzen. Die formale Bestätigung der Zentrumsleitung erfolgt durch den geschäftsführenden Direktor des Klinikums bzw. Krankenhauses. (2) Zu den Aufgaben der Zentrums- Geschäftsführung gehören: a) Festlegung der Geschäftsordnung des Gefäßzentrums b) Bestellung und Abberufung des Leiters des Gefäßzentrums c) Aufnahme weiterer Einrichtungen in das Gefäßzentrum d) Einsatz von Projektgruppen e) Optimierung und Weiterentwicklung von Patientenpfaden f) Kontinuierliche Überwachung der Leistungszahlen g) Identifizierung von Verbesserungspotenzialen h) Festlegung von geeigneten Strategien zur Optimierung prozessualer Abläufe i) Bewertung der Ergebnisse der internen und externen Qualitätssicherung j) Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit des Gefäßzentrums (3) Ordentliche Mitglieder der Zentrumsgeschäftsführung sind der Leiter des Gefäßzentrums, die Chefärzte der Kernkliniken bzw. Bereiche des Gefäßzentrums, ein Vertreter der Geschäftsführung sowie ein Vertreter der Pflegedienstleitung. Der Leiter des Gefäßzentrums hat den Vorsitz. Bei Abwesenheit wird er durch den Chefarzt bzw. den Sektionsleiter der Kernbereiche vertreten. Der koordinierende Oberarzt des Gefäßzentrums ist ständiges beratendes Mitglied. Die Zentrumsgeschäftsführung kann weitere Personen aus den beteiligten Bereichen zu den Sitzungen einladen, sie haben dabei beratende Funktion. (4) Die Zentrumsgeschäftsführung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Abstimmungen erfolgen möglichst einstimmig, ansonsten mit einfacher Mehrheit. Änderungen, die die Geschäftsordnung betreffen, bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln aller ordentlichen Mitglieder. (5) Die Sitzungen der Zentrumsgeschäftsführung finden in der Regel in dreimonatigem Rhythmus statt. Weitere Sitzungen erfolgen auf Anforderung eines Mitgliedes bei besonderen Anlässen. Über die Sitzung wird ein Protokoll erstellt. Die Vertretung des Gefäßzentrums erfolgt nach innen und außen durch den Leiter/ Sprecher des Gefäßzentrums (s. o.). Dieser vertritt das Gefäßzentrum in klinikübergreifenden ärztlichen und administrativen Belangen nach innen und außen. Er koordiniert die Arbeit der Zentrumsgeschäftsführung. Alle Anfragen, die Seite 4 von 7 sich auf Teilbereiche des Gefäßzentrums beziehen gibt er an die jeweiligen ärztlichen Leiter, die Pflegedienstleitung bzw. die Krankenhausverwaltung weiter. Für allgemeine Anfragen, das gesamte Gefäßzentrum betreffend, ist er nach innen und außen primärer Ansprechpartner. §6 Die Personalentscheidungen Zentrumsgeschäftsführung hat in Personalangelegenheiten, die die interdisziplinäre Arbeit im Gefäßzentrum betreffen, beratende Funktion. §7 Gemeinsame Wirkungsbereiche Die beteiligten Ärzte des Gefäßzentrums streben folgende Strukturen an: - Interdisziplinäre Gefäßstation - Interdisziplinäre Gefäßambulanz - Gemeinsame Datenbank - Entwicklung eines gemeinsamen Ausbildungscurriculum, mit fächerübergreifenden Bereichen Die Ärzte des Gefäßzentrums verpflichten sich, an allen Werktagen (…./ Woche) eine fallbezogene Gefäßkonferenz über Indikationsstellung und Verläufe abzuhalten. Bei der ärztlichen Entscheidungsfindung wird eine kollegiale Einstimmigkeit angestrebt. Liegt diese nicht vor, wird die abweichende Stellungnahme dokumentiert. Interdisziplinäre Entscheidungen haben dabei den Charakter einer bindenden Empfehlung, wobei nationale und internationale Leitlinien sowie die internen Clinical Pathways als Orientierung dienen. Das Ergebnis der Beratung wird fallbezogen dokumentiert. Die Erstellung eines online- Protokolls wird angestrebt. §8 Koordinierender Oberarzt des Gefäßzentrums Zur Gewährleistung einheitlicher Abläufe innerhalb des Gefäßzentrums und der effizienten Nutzung der gemeinsamen Wirkungsbereiche wird ein koordinierender Oberarzt/ Oberärztin benannt. Der koordinierende Oberarzt ist hinsichtlich der Tätigkeit im Gefäßzentrum aufgrund seiner Position im besonderen Maße zur interdisziplinären Kooperation verpflichtet. Er hat die Aktivitäten aller Kernmitglieder und Partner des Zentrums mit dem Zweck einheitlicher und strukturierter Behandlungskonzepte zu koordinieren. Seite 5 von 7 Er ist primär dem Gesamterfolg des Gefäßzentrums verpflichtet. Er muss sich zusätzlich im Rahmen seiner Facharztbefähigung in die praktische Arbeit des Zentrums einbringen. Er ist in organisatorischer Hinsicht in seiner Tätigkeit für das Zentrum dem geschäftsführenden Direktor des Gefäßzentrums weisungsgebunden. In medizinischer Hinsicht ist er in seiner Tätigkeit dem Chefarzt der jeweiligen fachlich zuständigen Klinik weisungsgebunden. §9 Medizinische Verantwortlichkeiten Die ärztliche Verantwortung für die Erstellung von Behandlungskonzepten sowie die sich hieraus ergebenden Diagnostikmaßnahmen und Therapien liegen jeweils beim diese Maßnahmen durchführenden Chefarzt der Kernkliniken und Partner bzw. bei den durch den Chefarzt im Rahmen der Aufgabendelegierung einbezogenen Ärzten. Besteht der Behandlungskonzept aus mehreren Maßnahmen unter Einbeziehung mehrerer Kernkliniken oder Partner, so besteht die Einzelverantwortung fort. Neben der ärztlichen Verantwortung betrifft dies bei Wahlleistungspatienten auch gebührenrechtliche Regelungen. § 10 Mitarbeiter des Gefäßzentrums Jede Klinik stellt in Absprache mit der Zentrumsgeschäftsführung für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlich Mitarbeiter zur Verfügung, um die Ziele des Gefäßzentrums zu unterstützen. Hieraus ergibt sich in Absprache mit der Krankenhausleitung der Stellenplan des Gefäßzentrums. Die disziplinarische Zuordnung verbleibt innerhalb der entsendenden Klinik. Ist eine eindeutige Zuordnung der Tätigkeiten vom Mitarbeiter zum Gefäßzentrum nicht möglich, werden die erforderlichen Leistungen im Rahmen der internen Leistungsverrechnung/ Konsile abgebildet. Für die Weiterbildungsassistenten gelten die Regeln der zuständigen Ärztekammer. § 11 Weisungsrecht Die Chefärzte bzw. Sektionsleiter sind auch hinsichtlich des für Tätigkeiten im Gefäßzentrum abgestellten, organisatorischen und aufsichtspflichtig, sofern aus ihren medizinischen nichts Bereichen stammenden Angelegenheiten anderes Gefäßzentrums geregelt ist. Seite 6 von 7 in der Personals in weisungsbefugt und Geschäftsordnung des § 12 Ärztliche Aus- und Weiterbildung Die Fort- und Weiterbildung der ärztlichen Mitarbeiter wird von jedem Bereich des Gefäßzentrums eigenverantwortlich geführt. Maßgeblich ist die gültige Weiterbildungsordnung. Die Ärzte innerhalb des Gefäßzentrums unterstützen sich über die Abteilungsgrenzen hinweg in Fort- und Weiterbildungsfragen. § 13 Forschung und Lehre Die Mitarbeiter des Gefäßzentrums unterstützen sich in Lehre und Forschung. Einmal jährlich wird eine Übersicht über Publikationen, die den Gefäßbereich betreffen, erstellt. Seite 7 von 7