ALLGEMEINE KONZEPTGRUNDLAGE Juli 2011 Allgemeine Konzeptgrundlage Bei der Konzeption eines 100% Sport Partnerprojektes soll das Leitprinzip Gender Mainstreaming darauf hinwirken, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern/Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip gefördert wird. Die Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen und Buben und Frauen und Männern zur Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen sowie der Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen innerhalb des Sports müssen bei allen Maßnahmen besonders beachtet werden. Bevor es zu einer Antragstellung beim Sportministerium kommt, müssen bestimmte Projektschritte ausgearbeitet werden. Nach einem Erstgespräch mit der 100% Sport-Geschäftsführung, soll Ihnen nachfolgende Konzeptgrundlage als Vorlage dienen und bei der Ausarbeitung behilflich sein. Seite 2 von 7 Allgemeine Konzeptgrundlage Inhaltsverzeichnis 1. Projektbeschreibung ............................................................................................................................ 4 2. Situationsanalyse der Sportart ............................................................................................................ 4 2.1 Darstellung der Struktur in Österreich ........................................................................................... 4 2.2 Wissenschaftliche Analyse, Umfeld-, Setting-, Potenzialanalyse .................................................. 4 3. Zieldefinition ........................................................................................................................................ 4 3.1 Grundlegende Ziele ....................................................................................................................... 4 3.2 Konkrete Ziele ................................................................................................................................ 4 4. Projektteam ......................................................................................................................................... 5 4.1 ProjektleiterIn und Projektmitglieder .............................................................................................. 5 4.2 Wissenschaftliche ProjektmitarbeiterInnen .................................................................................... 5 4.3 TrainerInnen (Co-TrainerIn, Helferinnen, Coaches,…) ................................................................. 5 5. Projektmaßnahmenplanung zur Durchführung der geplanten Ziele ................................................... 5 5.1 Vorbereitende Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit ................................................................... 5 5.2 Supervision und Fortbildung für ProjektmitarbeiterInnen, TrainerInnen und LeibeserzieherInnen 5 5.3 Ausbildung von Coaches ............................................................................................................... 5 6. Projektablaufzeitplan ........................................................................................................................... 5 7. Kostenkalkulation und Finanzierung ................................................................................................... 6 8. Berichte, Evaluierung und Abrechnung ............................................................................................... 6 8.1 Verfassen von Zwischenberichten (Dokumentation der Maßnahmen, Ergebnisdarstellung, Abrechnungen,…) ................................................................................................................................ 6 8.2 Jährlicher Bericht ........................................................................................................................... 6 8.3 Projektabschlussbericht ................................................................................................................. 6 8.4 Wissenschaftliche Evaluierung ...................................................................................................... 7 8.5 Abrechnung .................................................................................................................................... 7 9. Maßnahmenplanung zur Weiterführung des Projekts nach Projektabschluss ohne BundesSportförderungsmittel .............................................................................................................................. 7 Seite 3 von 7 Allgemeine Konzeptgrundlage 1. Projektbeschreibung In diesem Punkt sollen die Projektidee, die Sportart (aus Fachverbandssicht) und der Aspekt der Chancengleichheit bzw. die Möglichkeiten für Mädchen/Frauen und Burschen/Männer in dieser Sportart näher beschrieben werden. 2. Situationsanalyse der Sportart 2.1. Darstellung der Struktur in Österreich 2.1.1 Fachverband 2.1.2 Landesverbände und Vereine in den Bundesländern 2.1.3 Möglichkeiten der Integration des 100% Sport Konzeptes in die Strukturen des Fachverbandes/ der Organisation 2.1.4 Status der Sportart (Mitgliedschaft BSO, Olympische Sportart,…) 2.2. Wissenschaftliche Analyse, Umfeld-, Setting-, Potenzialanalyse Mit der Unterstützung von WissenschaftsexpertInnen sollen mittels Fragebögen und Beobachtungen folgende Punkte erhoben werden: ▪ Kooperationsvereine und -organisationen ▪ Zielgruppe ▪ TrainerInnen: Auswahl der TrainerInnen mit entsprechender Qualifikation (Aus- und Fortbildungen, Praxiserfahrung, Kompetenzen in Gender Mainstreaming) ▪ Einstiegsbarrieren ▪ Trainingsumfeld ▪ Trainingsstätten ▪ usw. 3. Zieldefinition 3.1 Grundlegende Ziele Was soll mit der Durchführung des Projekts erreicht werden? 3.2 Konkrete Ziele Bezogen auf die einzelnen 100% Sport Standorte. Seite 4 von 7 Allgemeine Konzeptgrundlage 4. Projektteam 4.1 ProjektleiterIn und Projektmitglieder 4.2 Wissenschaftliche ProjektmitarbeiterInnen 4.3 TrainerInnen (Co-TrainerIn, Helferinnen, Coaches,…) 5. Projektmaßnahmenplanung zur Durchführung der geplanten Ziele 5.1 Vorbereitende Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit Zum Beispiel: ▪ Informationsveranstaltungen ▪ Informationsmaterial (Folder für entsprechende Zielgruppen) ▪ Showtrainings und Events (ausgewählte Orte) 5.2 Supervision und Fortbildung für ProjektmitarbeiterInnen, TrainerInnen Austausch von Erfahrungen, Problemen und Ergebnissen aller ProjektmitarbeiterInnen in regelmäßigen Abständen stattfindender Workshops, und Teilnahme an relevanten Fortbildungen und Schulungen. 5.3 Ausbildung von Coaches ▪ Einbindung von interessierten Mädchen/Jungen und Frauen/Männern als Coaches beim 100% Sport-Training ▪ Förderung der Ausbildung zum Instructor/ zur Instructorin ▪ Förderung der TrainerInnenausbildung von (Vereins)trainerInnen 6. Projektablaufzeitplan Ein Beispielhafter Projektablaufzeitplan könnte wie folgend dargestellt aussehen. Seite 5 von 7 Allgemeine Konzeptgrundlage Beispielhafter Projektablaufzeitplan Jahr 1. Jahr 2. Jahr Inhalt 3. Jahr Zeitrahmen Inhalt Phase Verantwortliche 7. Kostenkalkulation und Finanzierung 8. Berichte, Evaluierung und Abrechnung Alle Projektträger, die im Rahmen von 100% Sport gefördert werden, müssen Zwischenberichte, jährliche Berichte und zum Projektabschluss einen Abschlussbericht verfassen. Weiters werden wissenschaftliche Evaluierungen in Zusammenarbeit mit Universität Wien durchgeführt. 8.1 Verfassen von Zwischenberichten (Dokumentation der Maßnahmen, Ergebnisdarstellung, Abrechnungen,…) Regelmäßige Kurzberichte, Fotos und Presseberichte über die Einzelprojekte an verschiedenen Standorten (mind. 2-mal pro Jahr) sind zur laufenden Dokumentation des Projektes (z.B. für die Homepage) durch die Projektleiter dem 100% Sport Office vorzulegen. Diese Berichte dienen neben Feedbackbefragungen durch die Universität als Basis für die wissenschaftliche Evaluierung. 8.2 Jährlicher Bericht Inwiefern wurden die gesteckten Ziele erreicht? Wie liegen sie im Zeitplan? Wo gibt es Verzögerungen? 8.3 Projektabschlussbericht Hier kommt es zu einer Zusammenführung aller Berichte. Bei der Evaluierung der Projekte wirken die WissenschaftsexpertInnen mit. Seite 6 von 7 Allgemeine Konzeptgrundlage 8.4 Wissenschaftliche Evaluierung Die wissenschaftliche Evaluierung zur Vorlage für das Sportministerium erfolgt durch die Universität Wien nach dem 3. Jahr. 8.5 Abrechnung Für die widmungsgemäße Verwendung von Mitteln aus der Bundes-Sportförderung sind vom Förderungsempfänger jährlich entsprechende Nachweise zu erbringen. Die Kontrolle bzw. die Abrechnung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel erfolgt durch einen Kontrollausschuss im Sportministerium. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.sportministerium.at unter dem Menüpunkt "Förderungsabrechnung". Die Abrechnungen erfolgen nach jeder Projektphase (jährlich) bzw. nach Ablauf des Förderzeitraumes (Endabrechung). ▪ Vorlage der Abrechnung und des Evaluierungsberichtes beim Sportministerium 9. Maßnahmenplanung zur Weiterführung des Projekts nach Projektabschluss ohne Bundes-Sportförderungsmittel Nach dem Förderzeitraum sollen die Projekte nachhaltig weitergeführt werden können. Diese Maßnahmen sind rechtzeitig einzuleiten und hier darzustellen. Seite 7 von 7