Spezifische Schlüsselnummern für

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AmbUlAnte Kodierrichtlinien:
SPeZIFISChe SChLÜSSeLnUMMern FÜr VorSorGeUnterSUChUnGen
Die spezifischen Schlüsselnummern für reine Vorsorgeuntersuchungen bei Patienten ohne Beschwerden, die als
GKV-Leistung erbracht werden, sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt (vgl. auch ICD-10-GM Kapitel XXI
„Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“).
Untersuchung
ICD-Kode
ICD-Text
Check Up 35
Z00.0
Ärztliche Allgemeinuntersuchung bei Personen ohne
Beschwerden oder angegebene Diagnosen (Ärztliche Allgemeinuntersuchung, Check up, periodische Untersuchung (jährlich), (körperlich), Vorsorgeuntersuchung ohne nähere
Angaben)
U1 - U11
Z00.1
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung eines Kindes
J1 - J2
Z00.3
Untersuchung auf Grund des Entwicklungsstandes während der Adoleszenz
Krebsvorsorge Frauen
Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des weiblichen Genitales
Z01.4
Gynäkologische Untersuchung (allgemein) (routinemäßig)
Gynäkologische Untersuchung (jährlich) (periodisch)
Papanicolaou-Zellabstrich
Z01.6
Röntgenuntersuchung, andernorts nicht klassifiziert
Routinemäßig:
■
Mammogramm
■
Röntgenuntersuchung des Thorax
Prophylaktische Röntgenuntersuchung des
Thorax, z.B. bei Kontaktpersonen von Tuberkulosepatienten
Z01.6
Röntgenuntersuchung, andernorts nicht klassifiziert
Routinemäßig:
■
Mammogramm
■
Röntgenuntersuchung des Thorax
Vorsorgekoloskopie
Z12.1
Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Neubildung
des Darmtraktes
Krebsvorsorge Männer
Z12.5
Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Neubildung der
Prostata
Hautkrebsscreening
Z12.8
Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Neubildungen
sonstiger Lokalisationen
Früherkennung
Brustkrebs (Screening)
Sonderfall Untersuchungen und Konsultationen aus administrativen Gründen:
Einstellungsuntersuchungen, Musterungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Aufnahme
in einer Bildungseinrichtung, Ferienlager, Untersuchungen zur Teilnahme am Sport, etc.
Reihenuntersuchungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen
1
Z021
Untersuchungen aus administrativen Gründen
Z101
Allgemeine Reihenuntersuchungen bestimmter Bevölkerungsgruppen
Inkl. allgemeine Reihenuntersuchungen von
■
Angehörigen der Streitkräfte
■
Bewohner institutioneller Einrichtungen
■
Schulkinder
■
Sportmannschaften
■
Studenten
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Die Kodes Z02 und Z10 sind als Abrechnungsdiagnosen nur anzugeben, wenn die Untersuchung zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung erbracht wurde.
AmbulAnte Kodierrichtlinien:
SPEzIFISChE SChLÜSSELnuMMErn FÜr IMPFunGEn
Eine Krankheit, die durch eine Prophylaxe verhindert wird, ist nicht als Behandlungsdiagnose zu kodieren.
Die spezifischen Schlüsselnummern für Impfungen sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt
(vgl. auch ICD-10-GM, Kapitel XXI „Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“).
Impfung gegen
ICD Kode
Notwendigkeit der Impfung gegen
Diphterie-Perussis-Tetanus
Z27.1
Dipthrapie-Pertussis-Tetanus [DPT]
Diphterie
Z23.6
Diphtherie, nicht kombiniert
Tetanus
Z23.5
Tetanus, nicht kombiniert
Pertussis
Z23.7
Keuchhusten [Pertussis],
nicht kombiniert
Haemophilus influenzae Typ b (HIB)
Z23.81
sonstige einzelne bakterielle Krankheiten
Poliomyelitis
Z24.0
Poliomyelitis
Hepatitis B
Z24.6
Virushepatitis
Kombi DPT-Polio
Z27.3
Diphtherie-Pertussis-Tetanus mit Poliomyelitis
Kombi Masern-Mumps-Röteln
Z27.4
Masern-Mumps-Röteln [MMR]
Masern
Z24.4
Masern, nicht kombiniert
Mumps
Z25.0
Mumps, nicht kombiniert
Röteln
Z24.5
Röteln, nicht kombiniert
Windpocken
Z25.81
sonstige näher bezeichnete einzelne Viruskrankheiten
Influenza
Z25.1
Grippe [Influenza]
Pneumokokken
Z23.81
sonstige einzelne bakterielle Krankheiten
Meningokokken
Z23.81
sonstige einzelne bakterielle Krankheiten
Humane Papillomaviren (HPV)
Z25.81
sonstige näher bezeichnete einzelne Viruskrankheiten
Impfberatung ohne Durchführung Impfung
Z28
Nicht durchgeführte Impfung [Immunisierung]
nicht für alle Impfungen liegen spezifische Kodes vor. Diese werden zusammengefasst unter .8 sonstige einzelne
bakterielle bzw. virale Krankheit
1
Impfungen, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, können nicht als Behandlungsdiagnosen angegeben werden.
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