LV Niedersachsen - Europa

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Europa-Union Deutschland
Landesverband Niedersachsen e. V. BV
Protokoll der AGs Strategie Landestagung Nds.am 23.10.201
TOP 4:
Arbeitsgruppen
Deutschland
zur
Programmdebatte
der
Europa-Union
Die sehr lebhafte Diskussion in den Arbeitsgruppen ergab folgende Ergebnisse:
AG 1: „Die europäische Idee im 21. Jahrhundert“ (Dr. Hans Pragst/Gerd Thiel):
Die Europäische Idee des 20. Jahrhunderts beruht auf den Grundsätzen der
Aufklärung und ist auch für das 21. Jahrhundert gültig. Das Hertensteiner Programm
muss lediglich in diesem Sinne fortgeschrieben werden.
Es gilt weiterhin die Grundidee der „Einheit in Vielfalt“, wobei die Einheit der Werte,
der Rechtssicherheit, der Grundrechte und die Vielfalt der Sprachen, der Kulturen
und der Religionen zu beachten sind.
Der Forderung nach einem demokratischen Aufbau entsprechend ist die gegenwärtig
zentrale Rolle des Europäischen Rates durch die des Europäischen Parlamentes zu
ersetzen.
Die nationalen Egoismen müssen zurückgedrängt und nationale Kompetenzen an
ein neues Staatengebilde z.B. nach Churchill = Vereinigte Staaten von Europa
übertragen werden. Modelle für ein solches neu gegliedertes, föderal (Subsidiarität
ist keine Einbahnstr. und auch Nationalstaaten müssen Rechte abgeben wenn es
denn dem Allgemeinwohl dient, so kennen z.B. Licht, Luft, Wasser usw. keine
nationalen Grenzen und die Energiefrage betrifft nicht nur enge regionale bzw.
nationale Einheiten) strukturiertes Gemeinwesen gibt es schon seit der antiken Polis.
Heute könnte so eine europäische Zivilgesellschaft bei klarer Trennung zwischen
Staat und Religion aus europäischen Regionen bestehen, die die kulturelle Vielfalt
der Kultur- und Lebensräume der Menschen widerspiegeln würden z. B. Metropolund andere Regionen u.a. mit grenzüberschreitenden Charakter, die den Menschen
neue Identitäten geben würden. Da wir als Menschen über ein breites
Identitätsreservoir verfügen und die Identitätsdominanten sich im Laufe des Lebens
verändern, ist es u.a. möglich, die alten Ideen aus der Antike mit den Voreuropäern
aus der Weimarer Zeit und den Ansätzen (vgl. oben Churchillrede und Hertensteiner
Erklärung) aus der direkten Nachkriegszeit im ursprünglichen Sinn fortzuschreiben
und damit weg von nationalen bzw. verwaltungstechnisch bedingten Gliederung, die
immer zu Missachtung, Hetze oder auch Krieg Anlass gaben, hin zu einem
friedlichen und damit menschlichen Miteinander bei Achtung und Wahrung anderer
kultureller Identitäten/Kulturen/Religionen usw. zu kommen, kurz zu einer
europäischen Identität, zu einem europäischen aufgeklärten Staatsbürger/innenmodell, welches nur in einem gemeinsamen Prozess aller Beteiligten entstehen
kann. Solche Visionen müssen wir wieder denken und diskutieren
können/wollen/dürfen.
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AG 2: „Europa vor den Herausforderungen der Zeit“ (Reinhard Burdinski ):
Die Arbeitsgruppe fasst ihre Ergebnisse in sieben Punkten zusammen:
1. Europa muss lernen mit einer Stimme zu sprechen, nur so findet man Gehör
im weltweiten Konzert der Stimmen aus Politik und Wirtschaft.
Europäische Leitideen wie Demokratie, Menschenrechte, Bildung für alle und
Gleichberechtigung können gut weltweit übernommen werden.
2. Für das Umsetzen dieser Werte sollte Europa selbst ein Vorbild sein,
automatisch ließen sich dann weltweit einige Dinge leichter lösen (z.B.
Bevölkerungsentwicklung )
3. Europa sollte sich weltweit mehr einbringen. Genügend Wissen, Technologien
und Kompetenzen sind vorhanden.
4. Religiöse Selbstbestimmung muss weltweit erhalten bleiben.
Religiöse Toleranz ist ein wichtiges Grundprinzip des Zusammenlebens.
5. Im Jahr 2025 sollten überall Frieden, Sicherheit, Freiheit, Menschenrechte
und ein sozial ausgewogener Wohlstand gewährleistet sein.
6. Die finalen Grenzen Europas sind geografisch nicht definierbar. Die EU sollte
nur erweitert werden um Staaten, die unsere europäischen Wertesysteme und
Prinzipien im Grundsatz übernehmen wollen. Dabei sind unterschiedliche
Integrationsgeschwindigkeiten einzelner Ländergruppen durchaus vorstellbar.
7. Als Lehre aus der Finanz- und Wirtschaftskrise sollte die Bankenaufsicht
deutlich verschärft werden. Notwendig sind Sanktionen bei Verstößen gegen
Gemeinschaftsrecht.
AG 3: „Die Verfasstheit Europas“ (Adolf Schröder / Marcus Oberstedt):
Die Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sich mit Fragen der Verfasstheit und der
demokratischen Verhältnisse in der Europäischen Union. Die Diskussion zeigte, dass
die Fragen sehr komplex sind. Deshalb wird auch eine kontinuierliche
Arbeitsgemeinschaft angeregt, in der die Fragen weiterentwickelt werden sollen.
Dennoch einigt man sich auf folgende Punkte:
1. Kleine Länder in der EU dürfen nicht benachteiligt werden; große Länder
müssen auf sie Rücksicht nehmen. Große Länder dürfen aber auch nicht
benachteiligt werden.
2. Das Europäische Parlament muss gestärkt werden. Es ist das wichtigste
Organ und steht für eine demokratische EU.
3. Demokratiedefizite in der EU müssen konsequent abgebaut werden. Dazu
zählt die weitere Stärkung des Europäischen Parlamentes. Das
Bürgerbegehren und der Bürgerbeauftragte sind weitere Meilensteine auf dem
Weg zu mehr Demokratie.
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4. Das komplexe System „EU“ ist der Öffentlichkeit noch besser zu vermitteln.
Wenn dies gelingt, wird deutlich, dass Europa spannender und bunter ist, als
es auf den ersten Blick scheint.
AG 4: „Wir und Europa“ (Harm Adam / Wolfgang Zapfe)
Die Arbeitsgruppe befasste sich mit den Leitfragen des Präsidiums der Europa-Union
zu dem Kapitel „Wir und Europa“. Folgende Kernaussagen sind zu berichten:
1. Die Gleichsetzung der „Europäischen Union“ mit dem Begriff „Europa“ ist zu
diskutieren. Die Leitfrage 4 „Wir und Europa“ befasst sich bislang zum Einen
mit den Rechten und Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger
innerhalb der EU und zum anderen mit der Rolle der Europa-Union
Deutschland. Dies ist nicht sachgerecht. Es sollte eine Aufspaltung in die
Leitfragen „Wir Bürgerinnen und Bürger und die Europäische Union“ bzw. „Der
Auftrag der Europa-Union Deutschland“ erfolgen.
2. Hinsichtlich der Rechte und Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger
fordert die Arbeitsgruppe eine Demokratisierung der Institutionen dergestalt,
dass die Kommission und die einzelnen Kommissare unmittelbar dem
Parlament verantwortlich sind. Die Europäische Union ist nach Auffassung der
Arbeitsgruppe nur dann arbeitsfähig, wenn sie nach den Grundsätzen der
repräsentativen Demokratie aufgebaut ist. Dessen ungeachtet bleibt
hinsichtlich einer etwaigen Stärkung der Bürgerrechte durch europäische
Bürgerentscheide bzw. Bürgerbefragungen abzuwarten, welche Erfahrungen
mit der Europäischen Bürgerinitiative gemacht werden.
3. Ein Schwerpunkt nahm die Diskussion über die Wahrnehmung der EU durch
die Bürgerinnen und Bürger ein. Die Leitfrage des Präsidiums fordert eine
„positivere“ Wahrnehmung. Hier muss zunächst an den Grundlagen gearbeitet
werden. Der Bürger nimmt die EU in weiten Teilen überhaupt nicht wahr. Die
Arbeitsgruppe stellte detaillierte Forderungen auf:
a) für die Landesebene Niedersachsen ist die Wiedererrichtung einer
Landeszentrale für politische Bildung zu fordern, die den Themenschwerpunkt
„Europa“ besonders bearbeitet. Ungeachtet der jüngsten positiven
Entwicklung im Bereich der Koordination der Arbeit der Europaschulen bleibt
der Auftrag, Module zum Thema Europa in die Aus- und Weiterbildung der
Lehrer einzubauen. Die Europa-Union Niedersachsen fordert die
Landesregierung auf, die Institution des „Europaministers“ zu stärken. Der
Ministerpräsident wird nicht als „Europaminister“ wahrgenommen.
b) auf der kommunalen Ebene müssen all diejenigen Projekte, die erst durch
Hilfe von Zuwendungen aus Fördertöpfen der EU ermöglicht wurden, auch als
solche benannt werden. Nicht überall wird eine Plakette angebracht, die auf
die Unterstützung der EU hinweist, selbst wenn dies in den Förderrichtlinien
gefordert wird.
Ein Beitrag zur Befassung der kommunalen Ebenen mit Themen der EU
können entsprechende Kommunalkongresse der Europaparlamentarier sein.
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4. Der Europa-Union Deutschland kommt eine wesentliche Funktion im Rahmen
der politischen Bildung zu. Die örtlichen Verbände sind aufgerufen, an der
politischen Bildung von Schülerinnen und Schülern, aber auch in der
Erwachsenenbildung, aktiv mitzuwirken.
Die Europa-Union Deutschland soll auf der Basis einer „proeuropäischen“
Grundhaltung den politischen Diskurs mit organisieren. Politischer Streit zu
einzelnen Fragen der praktischen Politik muss hingenommen werden. Sofern
Parteienstreit über Fragen der Europapolitik geführt wird, bedarf es
regelmäßig keiner ausdrücklichen Positionierung der Europa-Union.
Ausnahmen mögen bei einem Konsens aller im Präsidium vertretenen
politischen Richtungen wie zu den EU-Finanzhilfen für Griechenland
gerechtfertigt sein. Die Europa-Union Deutschland ist insbesondere dann
gefordert, wenn sich die Frage einer Fortschreibung der Verträge betreffend
die „Verfasstheit Europas“ diskutiert wird. Hier ist ein breiter überparteilicher
Konsens erforderlich, um unseren Anliegen Gehör zu verschaffen.
Im Anschluss der Beratungen werden die Ergebnisse der vier Arbeitsgemeinschaften
im Plenum beraten.
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