Völkerbund Der Völkerbund (französisch: Société des Nations

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Völkerbund
Der Völkerbund (französisch: Société des Nations, englisch: League of Nations) war eine Internationale
Organisation mit Sitz in Genf (Schweiz). Er nahm am 10. Januar 1920, kurz nach Ende des Ersten
Weltkrieges, seine Arbeit auf, um den Frieden dauerhaft zu sichern. 1946 wurde er wieder aufgelöst. Der
Ausdruck Völkerbund wurde erstmals von Immanuel Kant benutzt. Aufgrund seines Sitzortes erhielt der
Völkerbund auch den Namen Genfer Liga.
Er gilt als indirekter, zumindest zeitgeschichtlicher Vorläufer der Vereinten Nationen (UNO).
Der Völkerbund sollte sowohl die internationale Kooperation fördern, in Konfliktfällen vermitteln, als auch
die Einhaltung von Friedensverträgen überwachen. Der hauptsächliche Grund seines Scheiterns wird in der
mangelnden Teilnahme der USA gesehen.
Gründung
Die Idee eines Völkerbundes kommt von den Philosophen Europas, vor allem Immanuel Kants Schrift Zum
ewigen Frieden, in der er erstmals die Idee einer durchgängig friedlichen Gemeinschaft der Völker
beschrieb. Ein vergleichsweise konkretes Programm zur Umsetzung dieser Forderung fand sich, ausgelöst
durch die Schrecken des Ersten Weltkriegs, im 14-Punkte Programm des US-Präsidenten Thomas
Woodrow Wilson von 1918.
Die Satzung des Völkerbundes war Teil der Pariser Vorortverträge, maßgeblich initiiert von Lord Robert
Cecil, und somit auch des Versailler Vertrages. Die Satzung des Völkerbundes wurde am 28. April 1919
von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen. Mit der Unterzeichnung des
Versailler Vertrags am 28. Juni 1919 unterzeichneten die beteiligten Staaten auch die Satzung des
Völkerbunds – der Bund war Teil des Versailler Vertrags geworden. Mit seiner Ratifizierung am 10. Januar
wurde auch der Völkerbund offiziell gegründet und trat am 15. November 1920 zum ersten Mal
zusammen. Lord Robert Cecil wurde 1923 Präsident des Völkerbundes und blieb dies bis zur Auflösung
1946.
Geschichte
Da der Senat die Ratifizierung des Versailler Vertrages ablehnte, waren die Vereinigten Staaten nie
Mitglied des Völkerbundes. Dies geschah, da sich der Senat in seiner Autorität von Woodrow Wilson
übergangen fühlte, der die Ratifizierung der Satzung des Völkerbundes eigenmächtig (ohne vorherige
Rücksprache mit dem Senat) vorantrieb. Die Weimarer Republik wurde erst am 10. September 1926
Mitglied des Völkerbundes und trat am 14. Oktober 1933 unter Hitler wieder aus.
Anfangs hatte der Völkerbund einige Erfolge bei der Lösung kleiner Konflikte, beispielsweise um
Spitzbergen, die Åland-Inseln und Korfu. Die großen Streitfälle wie der Ruhrkonflikt, der Spanische
Bürgerkrieg und die Sudetenkrise wurden außerhalb des Völkerbundes ausgetragen. Eine Vorreiterrolle
spielte er aber bei der Dekolonisation, der Hungerbekämpfung und der Betreuung von Flüchtlingen,
außerdem sammelte man Erfahrung bei der Konsensfindung. Umstritten war das Nichteingreifen des
Völkerbundes beim japanischen Angriff auf China im Jahre 1931. Endgültig demonstrierte er 1935 seine
Machtlosigkeit beim italienischen Angriff auf Abessinien: Obwohl der Bund als stärkste Maßnahme
Sanktionen verhängte, blieben diese wirkungslos; sowohl die USA (Öl) als auch das Deutsche Reich
(Kohle) belieferten Italien weiterhin und führten dadurch die Ohnmacht des Gremiums vor. Die
Sowjetunion, seit 1934 Mitglied, wurde 1939 wegen des Angriffs auf Finnland („Winterkrieg“) wieder
ausgeschlossen.
Auf die Vorgeschichte des Zweiten Weltkriegs hatte der Bund keinen maßgeblichen Einfluss. Die
Bemühungen, das Deutsche Reich durch Verhandlungen in seine Schranken zu weisen, als es den Versailler
Vertrag seit 1933 zunehmend aushebelte, hatten keinen Erfolg. Der spätere Diplomat der Bundesrepublik,
Walter Truckenbrodt, schilderte diesen Prozess 1941 aus der Sicht des „Dritten Reiches“ und nannte den
Bund „platonisch“, da er keine reale Machtbasis besaß.[1] Auch der Staatsrechtler Carl Schmitt nannte die
Genfer Liga 1936 eine bloße „Etikette“, also eine Fassade, hinter der sich die politischen Inhalte regelmäßig
änderten.[2] Der Völkerbund verfügte über keine eigenen militärischen Truppen, mit denen er in
Krisenregionen hätte eingreifen können. Ein theoretischer Beschluss zu militärischen Aktionen hätte zwar
vom Völkerbund getroffen werden können, die Entsendung der Truppen wäre jedoch durch die Mitglieder in
einzelstaatlicher Organisation vor sich gegangen. Ein Fall, der in der Praxis nie vorkam.
Auf Initiative der Außenminister Chinas, Großbritanniens, der UdSSR und der USA wurden 1945 die
Vereinten Nationen als faktische Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. Offiziell löste sich
der Völkerbund am 18. April 1946 auf seiner 21. Bundesversammlung selbst auf.
Indem der Völkerbund aber einige Zeit neben den Vereinten Nationen, d. h. der UNO existierte, sollte
hingegen dokumentiert werden, dass letztere keine Nachfolgeorganisation ist.
Probleme des Völkerbundes
Für das Scheitern des Völkerbundes sind verschiedene Gründe verantwortlich.
Ein Grund ist, dass ihm zu keiner Zeit alle Groß- und Mittelmächte dauerhaft angehörten (so die USA nie;
das Deutsche Reich, Italien, die Sowjetunion und Japan nur zeitweise).
Ein weiteres Problem bestand darin, dass die Satzung kein absolutes Kriegsverbot analog des BriandKellogg-Paktes vorsah. Die internationale Abrüstung wurde durch einen Konflikt mit dem Deutschen Reich
behindert. Nachdem das Reich die durch den Versailler Vertrag auferlegte Abrüstung durchgeführt hatte,
weigerte es sich, den vom Völkerbund geforderten weitergehende Abrüstungsanstrengungen
nachzukommen. Das Deutsche Reich wollte, dass ihm seine Abrüstungsmaßnahmen aufgrund des Versailler
Vertrages für die allgemeine Abrüstung angerechnet werden, was der Völkerbund aber ablehnte. Das
Resultat dieses Konflikts war, dass die Abrüstung nicht fortgesetzt wurde.
Ein großes Problem stellte die Umsetzung von Beschlüssen dar, häufig wurden sie aus Eigeninteresse von
den Mitgliedern blockiert. Insbesondere die beiden damaligen Großmächte Frankreich und Großbritannien,
die den größten Einfluss auf den Völkerbund und seine Mitglieder hatten, verhielten sich so. Beide Staaten
machten bei Konflikten, an denen andere Mittelmächte beteiligt waren, diesen häufig Zugeständnisse, um zu
verhindern, in die Konflikte mit hineingezogen zu werden. Dieses Verhalten lässt sich in der MandschureiKrise, im Italienisch-Äthiopischen Krieg und im Spanischen Bürgerkrieg finden; bei diesen Konflikten
machte der Völkerbund viele Zugeständnisse an die Aggressoren Japan, Italien und des Deutschen
Reichs.[3]
Die Hauptursache für das Scheitern des Völkerbundes war aber die generelle Zurückhaltung der Mitglieder,
die oft im Eigeninteresse handelten. Dies wurde schon 1924 von Hans Wehberger erkannt: „Es ist jedoch
eindringlich davor zu warnen von einer Fortbildung der Form des Völkerbundes allein irgend etwas
Erhebliches zu erwarten. Die Zukunft des Völkerbundes hängt letzten Endes von der Stärke der moralischen
Kräfte ab, die hinter ihm stehen. Auch ohne erhebliche Fortbildung des Völkerbundes wird der Bund Großes
leisten können, wenn er anders als bisher, vom Geiste der Gerechtigkeit und Humanität beseelt wird.“[4]
Organisationsstruktur des Völkerbundes
Die Organisation des Völkerbundes nahm in Grundzügen bereits die Organisation der Vereinten Nationen
vorweg. Der größte Unterschied zu heute bestand zum einen in der wesentlich kleineren Zahl an
hauptamtlichen Mitarbeitern, zum anderen darin, dass fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden
mussten. Die Handlungsfähigkeit des Völkerbundes war demzufolge stark eingeschränkt.
 Die Völkerbundversammlung. Diese tagte einmal jährlich, jedes Mitgliedsland hatte eine Stimme,
die meisten Beschlüsse erforderten Einstimmigkeit.
 Der Völkerbundsrat. Dieser hatte ständige Mitglieder: Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan,
Deutsches Reich (1926–1933), UdSSR (1933-1939) sowie zwölf nichtständige Mitglieder.
Entscheidungen mussten einstimmig gefällt werden, beteiligte Konfliktparteien hatten in der
entsprechenden Abstimmung kein Stimmrecht.
 Das ständige Generalsekretariat und einen Generalsekretär.
Die Generalsekretäre des Völkerbundes waren:
 Sir James Eric Drummond, Großbritannien, 1919–1933
 Joseph Avenol, Frankreich, 1933–1940
 Seán Lester, Irland, 1940–1946
Mitglieder und Nichtmitglieder
Gründungsmitglieder
Die Gründungsmitglieder des Völkerbundes waren 32 alliierte Staaten, nämlich die Siegermächte des Ersten
Weltkrieges, die den Versailler Vertrag unterzeichneten. Hierzu zählte neben den britischen Dominions
sowie Indien auch die eigentlich erst nach dem Krieg gebildete Tschechoslowakei.
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Australien
Belgien
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Bolivien
Brasilien, 1926 ausgetreten
Republik China
Frankreich
Griechenland
Guatemala, 1936 ausgetreten
Honduras, 1936 ausgetreten
Indien
Italien, 1937 ausgetreten
Japan, 1933 ausgetreten
Jugoslawien
Kanada
Kuba
Liberia
Neuseeland
Nicaragua, 1936 ausgetreten
Panama
Peru, 1939 ausgetreten
Polen
Portugal
Rumänien
Südafrika
Siam
Tschechoslowakei
Uruguay
Vereinigtes Königreich
Eingeladene Neutrale
Schon 1920 wurden 13 im Krieg neutrale Staaten eingeladen, dem Völkerbund beizutreten.
 Albanien, 1939 italienisch besetzt
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Argentinien
Chile, 1938 ausgetreten
Dänemark
Persien
Kolumbien
Niederlande
Norwegen
Paraguay, 1935 ausgetreten
Schweden
Spanien, 1939 ausgetreten
Venezuela, 1938 ausgetreten
Spätere Mitglieder
Viele Staaten wurden erst später zugelassen oder traten erst später bei, die ersten schon Ende 1920.
 Abessinien, 1923, 1936 italienisch besetzt
 Afghanistan, 1934
 Ägypten, 1937
 Bulgarien, 1920
 Costa Rica, 1920, 1924 ausgetreten
 Deutschland, 1926, 1933 ausgetreten
 Dominikanische Republik, 1924
 Ecuador, 1934
 El Salvador, 1924, 1937 ausgetreten
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Estland, 1921, 1940 von der Sowjetunion besetzt
Finnland, 1920
Irak, 1932 (vorher britisches Völkerbundsmandat)
Irland, 1923
Lettland, 1921, 1940 von der Sowjetunion besetzt
Litauen, 1921, 1940 von der Sowjetunion besetzt
Luxemburg, 1929
Mexiko, 1931
Österreich, 1920, 1938 an Deutschland angeschlossen
Schweiz, 1920
Sowjetunion, 1934, 1939 ausgeschlossen
Ungarn, 1922
Türkei, 1932
Nichtmitglieder
Einige unabhängige Staaten blieben dem Völkerbund völlig fern.
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Andorra
Hedschas
Island (unabhängig ab 1944)
Jemen
Liechtenstein
Monaco
Mongolei
Nadschd, ab 1932 Saudi-Arabien
Nepal
Neufundland
San Marino
Tannu-Tuwa
Tibet
USA
Vatikanstadt ab 1929 (vorher Teil Italiens)
Völkerbundsmandate
Der Völkerbund war gemäß dem Versailler Vertrag (Art. 45 bis 50) für die Verwaltung des vom Deutschen
Reich als Reparationsleistung abgetrennten Saargebietes zuständig. Dem Völkerbund wurden die bisher
deutschen Kolonien und die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete übertragen. Die 1911 von
Frankreich an Deutschland abgetretenen Teile von Französisch-Äquatorialafrika wurden allerdings wieder
an dieses angeschlossen. Der Völkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedsstaaten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete verwaltet. Im einzelnen waren dies:
Freie Stadt Fiume
 Fiume (Rijeka), bis 1920 freie Stadt, 1921 Ausrufung der Republik Fiume, Besetzung durch Italien
Ehemals osmanische Gebiete
 Syrien und Libanon (französisch)
 Libanon bis 1943
 Syrien bis 1944
 Palästina (britisch)
 Transjordanien bis 1946
 Israel bis 1948
 Mesopotamien (britisch)
 Irak bis 1932
 Thrakien und Smyrna (griechisch)
 Smyrna (Izmir) bis 1923
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Thrakien bis 1923
siehe: Vertrag von Sèvres (Osmanisches Reich)
Ehemals deutsche Gebiete
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Bismarck-Archipel, australisch
Die Freie Stadt Danzig, danziger neuer Staat; Sonderrechte (i. S. Post, Bahn und Hafen f. Polen
wg. Ostseezugang)
Kamerun, französisch, kleinerer Westteil britisch
Nördliche Marianen, japanisch
Karolinen und Marshallinseln, japanisch
Nauru, britisch-australisch-neuseeländisch
Palau, japanisch
Papua, australisch
Ruanda-Urundi, belgisch
West-Samoa, neuseeländisch
Südwestafrika, südafrikanisch
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