Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Medienmitteilung Datum 28.02.2007 Entführte Kinder: Mehr Rückführungsanträge an das Ausland als an die Schweiz Statistik 2006 der Schweizerischen Zentralbehörde Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Jahr 2006 insgesamt 179 Fälle behandelt. 93 Fälle wurden aus dem Vorjahr übernommen. Von den 86 neuen Anträgen betrafen 61 die Rückführung von Kindern und 25 die Ausübung des Besuchsrechts. Die Rückführungsanträge an das Ausland überwogen deutlich jene an die Schweiz. Wie in vorangegangenen Jahren richtete die Schweizerische Zentralbehörde auch 2006 wesentlich mehr Anträge auf Rückführung ans Ausland als sie vom Ausland erhielt, bei den Anträgen auf Ausübung des Besuchsrechts waren es gar mehr als dreimal so viel. Im letzten Jahr übermittelte die Zentralbehörde Gesuche namentlich an die USA (8), Frankreich (7), Italien (6), Serbien (6) und Portugal (4). Anträge an die Schweiz kamen hauptsächlich aus Deutschland (7), Frankreich (6), Portugal (3) und Kanada (2). Kinder häufiger von der Mutter entführt Entführender Elternteil war auch im vergangenen Jahr häufiger die Mutter (68 % der Fälle). Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter noch höher (80 % der Fälle). Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren 118 Kinder betroffen. Ihr Durchschnittsalter betrug rund sechs Jahre. Medienmitteilung • Mehr Rückführungsanträge an das Ausland Fälle mehrheitlich über das Haager Abkommen abgewickelt Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungs-Übereinkommens und das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen mit 73 Staaten vertraglich verbunden. Die meisten Rückführungs- und Besuchsanträge stützen sich auf das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen; das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen wird hingegen jährlich in weniger als fünf Fällen angerufen. Beide Übereinkommen verfolgen das gleiche Ziel: Zum Schutz des Kindeswohls stellen sie das durch eine Entführung verletzte Sorgerecht wieder her und gewährleisten die Ausübung des Besuchsrechts. Sie haben zudem eine beachtliche präventive Wirkung. Die Nationalität des Kindes und der Eltern spielt bei der Anwendung der beiden Übereinkommen keine Rolle. Anträge der Schweiz ans Ausland: Anträge auf Rückführung 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 42 36 37 42 29 30 33 14 18 9 10 17 13 13 56 54 46 52 46 43 46 Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts Total neue Fälle Anträge des Auslandes an die Schweiz Anträge auf Rückführung Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts Total neue Fälle 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 19 24 12 18 15 27 12 11 5 6 9 7 8 4 30 29 18 27 22 35 16 Weitere Auskünfte: David Urwyler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 323 88 64 2/2