Medienmitteilung

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Medienmitteilung
Datum
28.02.2007
Entführte Kinder: Mehr Rückführungsanträge an das
Ausland als an die Schweiz
Statistik 2006 der Schweizerischen Zentralbehörde
Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im
Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Jahr 2006 insgesamt 179 Fälle behandelt. 93 Fälle
wurden aus dem Vorjahr übernommen. Von den 86 neuen Anträgen betrafen 61 die
Rückführung von Kindern und 25 die Ausübung des Besuchsrechts. Die
Rückführungsanträge an das Ausland überwogen deutlich jene an die Schweiz.
Wie in vorangegangenen Jahren richtete die Schweizerische Zentralbehörde auch 2006
wesentlich mehr Anträge auf Rückführung ans Ausland als sie vom Ausland erhielt, bei den
Anträgen auf Ausübung des Besuchsrechts waren es gar mehr als dreimal so viel. Im letzten
Jahr übermittelte die Zentralbehörde Gesuche namentlich an die USA (8), Frankreich (7),
Italien (6), Serbien (6) und Portugal (4). Anträge an die Schweiz kamen hauptsächlich aus
Deutschland (7), Frankreich (6), Portugal (3) und Kanada (2).
Kinder häufiger von der Mutter entführt
Entführender Elternteil war auch im vergangenen Jahr häufiger die Mutter (68 % der Fälle).
Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter noch höher (80 % der
Fälle). Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren 118 Kinder betroffen. Ihr
Durchschnittsalter betrug rund sechs Jahre.
Medienmitteilung • Mehr Rückführungsanträge an das Ausland
Fälle mehrheitlich über das Haager Abkommen abgewickelt
Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungs-Übereinkommens und das Europäische
Sorgerechts-Übereinkommen mit 73 Staaten vertraglich verbunden.
Die meisten Rückführungs- und Besuchsanträge stützen sich auf das Haager
Kindesentführungs-Übereinkommen; das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen wird
hingegen jährlich in weniger als fünf Fällen angerufen. Beide Übereinkommen verfolgen das
gleiche Ziel: Zum Schutz des Kindeswohls stellen sie das durch eine Entführung verletzte
Sorgerecht wieder her und gewährleisten die Ausübung des Besuchsrechts. Sie haben
zudem eine beachtliche präventive Wirkung. Die Nationalität des Kindes und der Eltern spielt
bei der Anwendung der beiden Übereinkommen keine Rolle.
Anträge der Schweiz ans Ausland:
Anträge auf
Rückführung
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
42
36
37
42
29
30
33
14
18
9
10
17
13
13
56
54
46
52
46
43
46
Anträge auf
Ausübung des
Besuchsrechts
Total neue Fälle
Anträge des Auslandes an die Schweiz
Anträge auf
Rückführung
Anträge auf Ausübung
des Besuchsrechts
Total neue Fälle
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
19
24
12
18
15
27
12
11
5
6
9
7
8
4
30
29
18
27
22
35
16
Weitere Auskünfte:
David Urwyler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 323 88 64
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