S. 3 - Reutlinger Übersetzer

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Guiseppe Bellanti
Karl Gärtner-Str.3
74321 Bietigheim-Bissingen
Klasse 11 c
Bogy-Praktikum bei einem
Übersetzer und Konferenz-Dolmetscher
vom 16. - 20. Februar 2004
bei
Konrad Borst
Lüftestraße 75
72762 Reutlingen
07121 230469
Inhaltsverzeichnis
S. 3
1. Persönliche Eignung und Neigung
2. Erfahrungen bei der Suche nach Erkundungsstellen
3. Ablauf der Erkundung
-
Montag, 16.02.
Dienstag, 17.02.
Mittwoch, 18.02.
Donnerstag, 19.02.
Freitag, 20.02.
4. Meine Erkundungsstelle
5. Zielberuf und Berufsfeld
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Voraussetzungen und Qualifikationen
Die verschiedenen Arten/ Techniken und Bereiche
des Dolmetschens
Grad der Verantwortung
Verdienstmöglichkeiten
Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeschreibung
Nachbarberufe und mögliche Berufswechsel
Tätigkeitsebenen
6. Arbeitsmarkt (Situation und Prognose)
S. 3
S. 3ff.
S. 3f.
S. 4
S. 5
S. 5
S. 6
S. 6f.
S. 7ff.
S. 7ff.
S. 10f.
S. 11
S. 12
S. 12
S. 12f.
S. 13
S. 13f.
S. 14
7. Sonstige Erfahrungen („Sol Naciente“, Pachacútec)
8. Persönliche Schlussfolgerungen und Planung weiterer
Schritte zur Berufsorientierung
S. 14
S. 15ff.
Anhang
a) fachsprachliche Ausdrücke
b) Bewerbungsschreiben und Antwort
Informationsquellen
S. 15f.
S. 17
S. 18
1. Persönliche Eignung und Neigung
Als Sohn italienischer Eltern bin ich von meiner Geburt an zweisprachig aufgewachsen. Beim
Erlernen der Fremdsprachen Englisch und Französisch am Gymnasium stellte ich fest, dass
ich kaum Mühe hatte neue Vokabeln oder grammatische Regeln zu lernen, was mich auch
dazu bewegte ab der 9. Klasse an den sprachlichen Weg zu gehen und Spanisch zu lernen.
Die Begeisterung für Sprachen nahm immer mehr zu und im Sommer letzten Jahres
entschied ich mich auf eigene Faust mittels eines Lehrbuchs Esperanto zu lernen, weil ich
diese Sprache auf Grund ihrer Regeln und Herkunft faszinierend fand und auch heute noch
finde. Mit der Fähigkeit sechs Sprachen sprechen zu können öffnen sich einem nicht nur hier
in Deutschland, sondern auch im Ausland viele Berufsmöglichkeiten. Ich suche jedoch nicht
einen Beruf, bei dem nur der Sprachvielfalt Beachtung geschenkt wird, sondern vielmehr
einen Beruf, der einem die Möglichkeit gibt Menschen durch Sprachen zu helfen, wie in
einem Gericht, oder zu verbinden, beispielsweise in der Europapolitik. Ein Beruf, der hierfür
geeignet ist, ist der des Dolmetschers. Diesen Beruf peile ich seit einiger Zeit an und darum
entschied ich mich mein Praktikum bei einem Dolmetscher zu absolvieren. Die BOGY-Woche
wollte ich nicht nur dazu nutzen Einblicke in diesen Beruf zu erhalten, sondern sie sollte mir
auch zeigen, ob dieser Beruf für mich geeignet wäre.
2. Erfahrungen bei der Suche nach Erkundungsstellen
Die Suche nach einer Praktikummöglichkeit bei einem Dolmetscher gestaltete sich
wesentlich schwieriger als zunächst vermutet. Ich fragte bei verschieden Dolmetscherbüros
in der Umgebung, in Köln und sogar in Berlin an, erhielt aber nur Absagen. Diese waren
darin begründet, dass keine Praktikumstellen vergeben werden. Von einem Dolmetscherbüro
erhielt ich jedoch zusätzlich den Tipp auf der Homepage des „Bundesverbands der
Dolmetscher und Übersetzer e.V.“ (www.bdue.de) weiter zu suchen. Ich nahm diesen
Ratschlag dankend an und begab mich auf diese Seite. Dort erfuhr ich, dass es neben
„gewöhnlichen“ Dolmetschern auch sogenannte Konferenzdolmetscher gibt. Letzteres
verlangt eine zusätzliche Qualifikation und schien mir daher interessanter. Als Nachteil stellte
sich jedoch sofort heraus, dass es in ganz Deutschland nur rund 80 beeidigte Dolmetscher
gibt, die gleichzeitig Konferenzdolmetscher sind, die zwei der Sprachen, die ich spreche,
übersetzen. Ich sandte eine Bewerbung an Konrad Borst, einem beeidigten
Konferenzdolmetscher (KD) in Spanisch und Englisch, der von Bietigheim-Bissingen aus
gesehen von den Dolmetschern, die in Frage kamen, am nächsten wohnt, nämlich in
Reutlingen! Tags darauf erhielt ich eine Zusage, über die ich mich auf Grund der geringen
Erfolgsaussicht und der vielen Absagen sehr freute und war gespannt auf das Praktikum, das
mich erwartete.
3. Ablauf der Erkundung
Montag, 16. Februar 2004 (9:00-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr)
Als ich in das ca. 25m2 große Übersetzungsbüro von Herrn Borst eintrat, fielen mir sofort
sämtliche spanische, englische und französische Wörterbücher auf. Meine Aufgabe war es
zunächst zwei Stunden lang übersetzte Urkunden aller Art, Briefe und Texte chronologisch
zu ordnen. Was sich anfangs langweilig anhörte, empfand ich später als sehr interessant, da
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
dort alphabetisch geordnet.
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ich die Möglichkeit nutzte einen Blick in Geburts-, Heirats-, und Sterbeurkunden zu werfen
und zu erfahren, wie diese übersetzt werden.
Zwischen den Telefonaten sowohl mit Kunden als auch mit Kollegen arbeitete Herr Borst an
einer besonders langen und komplizierten Übersetzung einer Heiratsurkunde mit Ehevertrag.
Nach getaner Arbeit ließ er mich das Ende seiner drei Tage dauernden Übersetzung
mitverfolgen. Anschließend setzte er seinen Stempel mit der Aufschrift „Konrad Borst;
öffentlich best. u. beeidigter Urkundenübersetzer der englischen und spanischen Sprache für
Baden-Württemberg; 72762 Reutlingen“ darunter, welches besagt, dass dieses Schriftstück
eine richtige und vollständige Übersetzung ist. Diesen Stempel erhalten jedoch nur
Übersetzer oder Dolmetscher, die das Staatsexamen abgelegt haben. Anschließend erhält
das übersetzte Schriftstück in der Folge der Beglaubigungskette* eine notarielle Unterschrift
und vom Landgericht eine Apostille*, wodurch es offiziell anerkannt werden muss.
Nach der Mittagspause gab mir Herr Borst zwei Bücher, in denen ich mich über das Studium
und den Beruf eines Übersetzers und Dolmetschers und über die unterschiedlichen Arten
des Dolmetschens informierte (5.2 auf S.10). Später bekam ich dank einer Kundin, die die
spanische Geburtsurkunde ihres Sohnes ins Deutsche übersetzen lassen wollte, erneut die
Möglichkeit bei einer Übersetzung zuzuschauen. Herr Borst setzte sich an seinen Computer
und fing ohne jegliche Hilfe, beispielsweise einem Wörterbuch, an die Urkunde zu
übersetzen. Aus Zeitgründen konnte ich jedoch nur den Anfang mitverfolgen.
Dienstag, 17. Februar 2004 (10:30-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr)
Der heutige Tag begann mit der Übersetzung eines Scheidungsurteils, welches ins Englische
übersetzt werden sollte. Dazu setzte sich Herr Borst an seinen Computer und fing an,
diesmal mit Hilfe gleich mehrerer Wörterbücher, es zu übersetzen. Beim Übersetzen erklärte
mir Herr Borst, dass die formalen Aspekte eine wichtige Rolle spielen. So wird jeder Stempel
und jede Unterschrift mitübersetzt, auf Unleserliches wird auch hingewiesen.
Wenig später bekam ich Wörterbücher in die Hand gedrückt, die auf ein bestimmtes
Fachgebiet, wie Industrie, Technik, Rechtswissenschaft und Rechtswesen spezialisiert sind,
um ihm einerseits bei seiner Arbeit zu helfen, andererseits um mich selbst in die Arbeit eines
Übersetzers hineinzuversetzen. Die erste Wendung, nach der ich suchen sollte, war „für
Recht erkennen“, die es auf sechs Seiten unter dem Schlagwort „Recht“ zu finden galt.
Während meiner Suche stellte ich fest, dass manche deutsche Wörter keine direkte
englische Entsprechung haben und deren Umschreibung auch sehr umfangreich ist. Das
Wort „Versorgungsausgleich“ beispielsweise ist auf Englisch so kompliziert zu übersetzen,
dass man hier für die Erklärung maschinenschriftlich drei Zeilen braucht!
Mit der Zeit fiel mir auf, dass das Übersetzen an sich monoton verläuft. Entweder man kennt
die entsprechende Übersetzung und notiert diese oder man schlägt sie andernfalls im
Wörterbuch nach.
Im Anschluss an die Mittagspause setzten wir die Übersetzung des Scheidungsurteils unter
Einbeziehung von Übersetzungs-CD-ROMs fort. Schnell wurde uns klar dass sie kaum etwas
taugen,
da
sie,
im
Gegensatz
zu
Wörterbüchern,
keine
sinngemäßen
Übersetzungsvorschläge liefern.
Als wir mit der vorläufigen Übersetzung fertig waren, druckte sie Herr Borst aus und übergab
sie mir mit der Bitte nach Rechtschreib- und sonstigen Fehlern zu suchen. Ich entdeckte
einige, teilte sie ihm mit und wir verbesserten sie gemeinsam. Anschließend wurde die
endgültige Fassung ausgedruckt, mit dem Stempel versehen und abgeheftet. Diese
Übersetzung nahm somit annähernd den gesamten Tag in Anspruch.
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
dort alphabetisch geordnet.
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Mittwoch, 18. Februar 2004 (9:15-15:45 Uhr)
Auf dem heutigen Programm stand die Übersetzung eines eine Seite langen, deutschen
Textes über „Unbedenklichkeitsanforderungen für Werkstoffe für den Kontakt mit
Lebensmitteln“, der ins Englische übersetzt werden sollte. Hierzu hatte ich die Aufgabe
Fachbegriffe im Wörterbuch für industrielle Technik nachzuschlagen und sie Herrn Borst
mitzuteilen. Dabei unterhielten wir uns ein Zeit lang und er zeigte sich sehr erfreut, dass ich
mich dazu entschieden hatte mein Praktikum bei ihm zu machen, da ich ihm bei seiner Arbeit
entscheidend helfe und keineswegs seine Arbeit störe.
Gegen elf Uhr kam der Kunde, der die gestrige Übersetzung des Scheidungsurteils in Auftrag
gegeben hatte, vorbei um sie abzuholen. Ich bekam so die Gelegenheit zu erfahren wie eine
Rechnung erstellt wird. Hierzu werden alle Zeichen (einschließlich Kommata, Leerzeichen,...)
in Zeilen umgerechnet, für die wiederum ein fester Betrag zugrunde liegt. Im konkreten Fall
betrug der Preis 232,-€ (inkl. Mwst.) bei 133 Zeilen, die knapp fünf Stunden in Anspruch
genommen hatten.
Gleichzeitig traf per Fax ein zu übersetzendes Testament aus Ohio/USA ein. Während Herr
Borst noch an der Übersetzung der Unbedenklichkeitsanforderungen arbeitete, durfte ich die
schwer zu übersetzende Begriffe dieses Testaments im Wörterbuch für Rechtswesen
nachschlagen und notieren.
Der Nachmittag verlief sehr entspannt. Wir unterhielten uns über eine der neuesten Formen
des Dolmetschen, nämlich dem Gebärdendolmetschen (5.2 auf S.10). Herr Borst besucht
regelmäßig einen Gebärdenkurs und beherrscht, genau wie ich durch meine Schwester,
einige Gebärden. Außerdem erfuhr ich durch eine Broschüre, die er mir gab, dass die
Gebärdensprache erst seit 2002 offiziell als Sprache anerkannt ist, es aber oder gerade
deshalb nur wenige Dolmetscher auf diesem Gebiet gibt.
Im Anschluss an diese Unterhaltung machten wir uns an eine weitere Übersetzung. Wie
bereits am Montag übersetzten wir eine spanische Geburtsurkunde. Bei einer solchen
Urkunde sind lediglich die Namen des Kindes und der Eltern, der Geburtsort und das
Geburtsdatum, ein Siegel und eine kurze Erklärung zu übersetzen, was insgesamt rund eine
Stunde lang dauert.
Donnerstag, 19. Februar 2004 (09:15-12:45 Uhr und 14:00-15:45 Uhr)
Das Erste, was mir Herr Borst am heutigen Tag mitteilte, war die seinerseits erfreuliche
Nachricht, dass er gestern Abend einen weiteren Auftrag bekommen hatte. Es handelte sich
hierbei um eine sechs Seiten umfassende, deutsche Urkunde einer Grundstücksvollmacht
einschließlich Auszügen aus dem Familienbuch, die in die spanische Sprache übersetzt
werden musste. Da er selbst mit Telefonieren beschäftigt war, half ich ihm, wie an den
vorigen Tagen auch, indem ich zwei Stunden lang Fachbegriffe im Großwörterbuch und im
Fachwörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache nachschlug.
Der Rest des Tages verlief zwar wenig spektakulär, dennoch war ich während der
gemeinsamen Übersetzung der Urkunde zu keiner Zeit gelangweilt oder gar desinteressiert.
Ich verfolgte aufmerksam seine Arbeit, wies ihn auf eventuelle Rechtschreibfehler hin und
versuchte mich zum ersten Mal ernsthaft in diesen Beruf „hineinzufühlen“ um
herauszufinden, ob ich mir ein Leben als Dolmetscher vorstellen könnte. Man verrichtet zwar
ständig die selbe Arbeit, andererseits ist dies bei den meisten anderen Berufen heutzutage
auch nicht anders. Ich denke, mir würde der Beruf des Übersetzers oder des Dolmetschers
eine Menge Freude bereiten, da er meinen Vorstellungen Menschen durch Sprachen zu
verbinden weitestgehend gerecht wird.
Die Urkunde wurde noch bevor ich ging fertig übersetzt und von mir auf Unstimmigkeiten, wie
falsche Zahlenangaben oder Rechschreibfehler, überprüft und schließlich zur endgültigen
Fassung verbessert.
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
dort alphabetisch geordnet.
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Freitag, 20. Februar 2004 (9:15-12:30 Uhr und 13:15-14:45 Uhr)
Auf den heutigen letzten Tag des Praktikums hatte ich mich einerseits gefreut, da ich die
Woche fast hinter mich gebracht hatte, andererseits fand ich es auch schade, da ich in dieser
Woche Vieles über das Alltagsleben eines beeidigten Konferenzdolmetschers kennen gelernt
habe. Leider wurde Herr Borst in dieser Woche nicht zu einem Gerichtstermin zum
Dolmetschen geladen, was ich bedauerte, weil es mich sehr interessiert hätte ein solches
Gerichtsverfahren mitzuverfolgen.
Zunächst übersetzte ich heute mittels des Großwörterbuches und des Wörterbuches für
industrielle Technik eine deutsche Urkunde eines Abschlusses in die spanische Sprache.
Allerdings war bei dieser Übersetzung besondere Vorsicht geboten, was zur Folge hatte,
dass ich die ins Spanische übersetzten Wörter nochmals rückübersetzen musste. Obwohl
vergleichsweise nur wenige Begriffe zu übersetzen waren, dauerte diese Aufgabe auf Grund
des oben Beschriebenen rund anderthalb Stunden. Das Übersetzen an sich fand ich nicht
lästig, vor allem weil ich in der vergangenen Woche ein Gefühl dafür bekommen hatte, wo
die Wörter in etwa stehen. Was mich störte und gewissermaßen auch überflüssig fand war
die Rückübersetzung der Wörter, da dies letztendlich reine Zeitverschwendung war und
schließlich auch nichts brachte.
Danach machten Herr Borst und ich uns erneut an eine gemeinsame Übersetzung, diesmal
einem zehnseitigen Diplom mit Anhang, das ins Englische zu übersetzen war. Ich half ihm
dabei erneut, indem ich Begriffe nachschlug und ihm damit eine zeitaufwendige Tätigkeit
abnahm, wofür er sich immer wieder bei mir bedankte. Während unserer Arbeit unterhielten
wir uns wieder über die Gebärdensprache. Er zeigte mir seine Mappe, in der sich unter
anderem Blätter über das Gebärdenalphabet befanden. Dieses Gespräch zeigte, dass Herr
Borst keineswegs eine Person ist, die nur auf das Übersetzen von Texten und Urkunden
fixiert ist, sondern vielseitig interessiert ist und die Gebärdensprache lediglich aus
persönlichem Interesse erlernt.
Um kurz nach halb drei verabschiedete ich mich von Herrn Borst. Ich bedankte mich vielmals
für alles was er mir in der vergangenen Woche gezeigt hatte und dafür, dass ich die
Gelegenheit nutzen durfte ihm über die Schulter zu schauen um mir so ein Bild von einem
Dolmetscher machen zu können. Dieser Beruf scheint, auf die vergangenen Woche
bezogen, eintönig zu verlaufen, andererseits hat es mir auch Freude bereitet, Menschen bei
ihren Verständigungsproblemen mittels Übersetzungen behilflich sein zu können, auch wenn
ich für den Anfang nur Wörter nachgeschlagen habe.
4. Meine Erkundungsstelle
Herr Borst ist ein freier Übersetzer für die französische Sprache und ein beeidigter
Übersetzer, Dolmetscher und Konferenzdolmetscher für die englische und spanische
Sprache, der in seinem Büro, das sich bei ihm zu Hause befindet, seine Arbeit verrichtet.
Spezialisiert hat er sich auf die nachfolgenden Fachgebiete:
 Psychiatrie
 Religionen
 Flüchtlings-/ Asylwesen
 Nahrungs- und Genussmittel
 Entwicklungspolitik
 Medizin-/ Labortechnik
 Personalwesen
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
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

Belletristik*
Berufsbildung
Zudem gehört er mit seiner Tätigkeit als Übersetzer und Dolmetscher mehreren Verbänden
an, die im Folgenden kurz erläutert werden.
 Die Reutlinger Fachübersetzer:
Sie sind ein offenes Netzwerk voneinander unabhängiger Sprachmittler, in dem jeder
der insgesamt vier Mitglieder den gleichen Rang hat. Zum Sprachenangebot zählen
Spanisch, Englisch, Französisch, Albanisch, Polnisch, Hindi, Urdu und Punjabi.
 Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V., kurz BDÜ:
Der BDÜ ist der größte Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer in der
Bundesrepublik Deutschland (Sitz in Berlin). Er vertritt die berufsständischen
Interessen aller Berufsangehörigen, die auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation die
Mitgliedschaft im BDÜ erworben haben. Die Organe des BDÜ arbeiten ehrenamtlich
und uneigennützig.
 Der Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ e.V., kurz VKD-BDÜ:
Der Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ vertritt die Interessen der im BDÜ
organisierten Konferenzdolmetscher und des Berufsstandes allgemein, insbesondere
in Deutschland gegenüber nationalen und internationalen Organisationen, Behörden,
Körperschaften, Regierungen, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Die Aufnahme in diesen
Verband unterliegt strengen Aufnahmekriterien. Bei der Mehrzahl der Mitglieder
handelt es sich um Diplom-Dolmetscher oder Konferenzdolmetscher mit einem
gleichwertigen Abschluss aus dem Ausland.
 Der Verband der allgemein beeidigten Verhandlungsdolmetscher und der öffentlich
bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg e.V., kurz VVU
5. Zielberuf und Berufsfeld
Anm.: Im folgenden wird aus schreibtechnischen und sprachlichen Gründen nur die
männliche Bezeichnung „Übersetzer“ bzw. „Dolmetscher“ gebraucht, wobei damit in
gleicher Weise eine „Übersetzerin“ bzw. „Dolmetscherin“ gemeint ist.
5.1 Voraussetzungen und Qualifikationen
a) Persönliche Voraussetzungen
-
Ein exzellentes Gehör (nur für Dolmetscher)
Gute Aussprache in Mutter- und Fremdsprache
Hohe Konzentrationsfähigkeit
Gute Auffassungsgabe
Gute Allgemeinbildung
Gesundes Maß an Neugier
Interesse an vielen Themenbereichen
Sicheres Auftreten
Ein gepflegtes Äußeres
Kontaktfreudigkeit
Gute Kommunikationsfähigkeit
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
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b) Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für das Studium ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig
anerkannter Abschluss. Unabdingbar ist ein sehr guter Umgang mit der deutschen Sprache.
In den Sprachfächern Englisch und Französisch werden Kenntnisse vorausgesetzt, die durch
einen mindestens dreijährigen Gymnasialunterricht erworben wurden. Erfahrungsgemäß
seien für ein erfolgreiches Studium und einen guten Studienabschluss jedoch sehr viel
gründlichere Sprachkenntnis erforderlich. In den übrigen Fremdsprachen können die für das
eigentliche Fachstudium notwendigen Vorkenntnisse in einem einsemestrigen
Propädeutikum* erworben und im Selbststudium erweitert werden.
c) Studium
Das Fachgebiet „Übersetzen und Dolmetschen“ wird an den Universitäten Berlin, Bonn,
Heidelberg, Hildesheim, Leipzig, Mainz/ Germersheim und Saarbrücken angeboten. Hierzu
gibt es folgende Studiengänge:
 den Diplomstudiengang für Übersetzen (Regelstudienzeit: acht Semester),
 den Diplomstudiengang für Dolmetschen (acht S.),
 den Studiengang für Akademisch geprüfte Übersetzer (sechs S.), sowie
 den Bachelorstudiengang „Translation Studies for Information Technologies“
Die Studiengänge Diplom-Übersetzer und Diplom-Dolmetscher sind bis zum Vordiplom*
identisch. Der Studiengang Diplom-Dolmetscher kann aufgenommen werden, wenn nach
dem Vordiplom (in der Regel nach dem 4. Semester) ein Dolmetschpropädeutikum*
erfolgreich absolviert wird. Im Studiengang Akademisch geprüfter Übersetzer wird nach der
Diplom-Vorprüfung* eine der beiden Fremdsprachen abgewählt.
In den Diplomstudiengängen wird eine Kombination zweier Sprachen (1. und 2.
Fremdsprache) studiert, wobei derzeit an der Universität Heidelberg die folgenden Sprachen
angeboten werden:
 Englisch,
 Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und
 Russisch
Vereinzelt werden an den deutschen Universitäten auch die nachfolgenden Sprachen
angeboten:
 Arabisch,
 Bulgarisch, Polnisch, Tschechisch und
 Rumänisch
Hinzu kommt das Studium eines nichtsprachlichen Ergänzungsfaches, und zwar wahlweise
aus dem Bereich
 der Rechtswissenschaft (z.B. Völkerrecht),
 der Wirtschaftswissenschaften (z.B. Betriebswirtschaftslehre) oder
 (für angehende Diplom-Übersetzer) der Technik (z.B. Maschinenbau).
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
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d) Ziele und Inhalte des Studiums
Aufgabe des Instituts ist die theoretische und praktische Unterweisung in den modernen
Fremdsprachen auf sprach- und übersetzungswissenschaftlicher Ebene unter besonderer
Berücksichtigung
der
juristischen
und
wirtschaftlichen
Fachsprachen
und
Fachterminologien*, die heute bei den internationalen Beziehungen im Vordergrund stehen.
Einige Sprachen bieten auch Einführungen in technische Fachsprachen an.
In auslandskundlichen Seminaren werden die Studierenden mit den sozialen, wirtschaftlichen
und politischen Verhältnissen der betreffenden Länder vertraut gemacht. Zum Erwerb des
notwendigen Fachwissens wird das Studium durch bestimmte Gebiete der
Rechtswissenschaft sowie der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ergänzt; dabei stehen
immer berufsbezogene Aspekte im Vordergrund. Durch die Verbindung mit
wissenschaftlichen Sachfächern bietet das Studium für Übersetzen und Dolmetschen für die
spätere Tätigkeit als Übersetzer oder Dolmetscher (mit der besonderen Qualifikation als
Konferenzdolmetscher) bei internationalen Organisationen, Verbänden, im öffentlichen
Dienst, in der Wirtschaft oder im freien Beruf besonders günstige Voraussetzungen.
In einigen Sprachen gehören auch die Theorie und Kulturgeschichte der literarischen
Übersetzung zur Ausbildung.
e) Ausbildungsabschluss
Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Struktur und
Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen für den Studiengang
Dolmetschen und Übersetzen geregelt.
Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades* Diplom-Dolmetscher bzw. DiplomÜbersetzer ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung.
Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Hochschule
folgende Nachweise vorgelegt werden:
 Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung*,
 Erfolgreiche
Teilnahme
an
den
vorgeschriebenen
Lehrveranstaltungen
(Leistungsnachweise/ Scheine*) und
 Nachweis der teilweise geforderten berufspraktischen Ausbildung (Praxissemester)
Die Diplomprüfung besteht aus mehreren schriftlichen oder mündlichen Prüfungen zu den
Studienfächern des Hauptstudiums sowie aus der Diplomarbeit* mit Kolloquium*.
Es wird geprüft, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen
Fachkenntnisse und die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse
anzuwenden, vorhanden sind.
Für die Bearbeitung der Diplomarbeit stehen normalerweise 4 Monate zur Verfügung. Im
Kolloquium erläutert bzw. vertritt man die Ergebnisse seiner Diplomarbeit. Die
fächerübergreifende mündliche Prüfung geht vom Themenkreis dieser Arbeit aus und dauert
ca. 45 Minuten.
Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Universität den Diplomgrad*:
 Diplom-Dolmetscher (Dipl.-Dolm.)
 Diplom-Übersetzer (Dipl.-Übers.)
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
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5.2 Die verschiedenen Arten/ Techniken und Bereiche des Dolmetschens
Der Begriff des Dolmetschens ist lediglich ein Überbegriff für die verschiedenen Arten, bzw.
Techniken des Dolmetschens, die im folgenden aufgezählt und kurz erläutert werden.
Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten des Dolmetschens:
 Simultandolmetschen
Der Dolmetscher überträgt das Gesagte mit Hilfe einer Simultandolmetschanlage während
der Redner spricht. Diese Technik wird im allgemeinen dann verwendet, wenn die Konferenz,
der Kongress oder die Tagung relativ groß ist oder wenn mit mehr als zwei Sprachen
gearbeitet wird. Pro Sprache arbeiten grundsätzlich zwei oder drei Konferenzdolmetscher in
einer schalldichten Kabine zusammen. Die Übersetzung verfolgen die Teilnehmer über
Kopfhörer.
 Konsekutivdolmetschen
Der Dolmetscher sitzt am Konferenztisch und hält mittels Notizen fest was der Redner sagt
und überträgt das Gesagte in eine andere Sprache, nachdem dieser seine Ausführungen
beendet hat. Diese Technik eignet sich besonders für Veranstaltungen mit begrenzter
Teilnehmerzahl, wie etwa für Seminare oder Pressekonferenzen, bei denen der Dolmetscher
nur in eine Sprache dolmetschen muss.
Die folgenden Dolmetschtechniken sind Varianten zu den oben genannten Techniken.
 Verhandlungsdolmetschen
Der Dolmetscher überträgt einzelne Sätze oder kurze Sinnabschnitte zwischen zwei oder
mehr Gesprächspartnern hin und her. Diese Art des Dolmetschens kommt vor allem bei
Geschäftsverhandlungen oder vor Gericht zum Einsatz.
 Flüsterdolmetschen
Es gibt zwei unterschiedliche Varianten des Flüsterdolmetschens. Bei maximal zwei
Zuhörern sitzt der Dolmetscher hinter den Zuhörern und dolmetscht das Gesagte leise
simultan. Bei Führungen benutzt der Dolmetscher eine sogenannte „Flüsteranlage“
(Personenführungsanlage), die aus einem Mikrofon und Empfängern besteht. Auch bei
dieser Art des Dolmetschens werden mindestens zwei Dolmetscher benötigt.
Flüsterdolmetschen kommt nur für sehr kleine Veranstaltungen oder für Verhandlungen in
Betracht.
 Gebärdendolmetschen
Das ist die neueste Art des Dolmetschens, da die Gebärdensprache erst seit zwei Jahren
offiziell ist. Zumeist wird für die Gehörlosen simultan, in seltenen Fällen auch konsekutiv
übersetzt.
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
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Daneben gibt es noch die unterschiedlichen Bereiche des Dolmetschens:
 Konferenzdolmetschen
Bei einer Konferenz übersetzt der -in der Regel freiberufliche- Konferenzdolmetscher
entweder simultan oder konsekutiv.
 Gerichtsdolmetschen
Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der Amtssprache nicht mächtig sind, so
wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht
geführt, jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, falls der Richter dies
mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auch in der fremden
Sprache in das Protokoll oder in eine Anlage niedergeschrieben werden. In den dazu
geeigneten Fällen soll dem Protokoll eine durch den Dolmetscher zu beglaubigende
Übersetzung beigefügt werden.
 Mediendolmetschen
Mit dem Begriff „Medien“ ist in erster Linie das Fernsehen gemeint, bei dem bei LiveÜbertragungen hauptsächlich simultan übersetzt wird.
 Community Interpreting
Zum Community Interpreting zählt u.a. das Dolmetschen bei Ämtern, Behörden, in der
Medizin (z.B. Arztbesuche), Psychologie und
Psychiatrie, im Sozialbereich
(Beratungsgespräche), in der Arbeitswelt (Betriebsversammlungen, Dienstbesprechungen),
in der Schule (Elternabende, Sprechtage) und bei politischen und religiösen Veranstaltungen
(Taufe, Hochzeit).
5.3 Grad der Verantwortung
Bei der Verantwortung eines Übersetzers bzw. Dolmetschers muss man zwischen einem
„normalen“ Übersetzer/ Dolmetscher und einem beeidigten Übersetzer/ Dolmetscher
unterscheiden*.
Ein Übersetzer/ Dolmetscher hat eine geringere Verantwortung, da er oft nur für eine
bestimmte Firma oder für Privatkunden übersetzt und lediglich für die für sie gefertigten
Übersetzungen haftet.
Beeidigte Übersetzer/ Dolmetscher haben dagegen eine wesentlich größere Verantwortung,
da sie Dokumente, Urkunden und sonstige Texte von großer Bedeutung übersetzen, die ein
„normaler“ Übersetzer/ Dolmetscher nicht übersetzen darf, bzw. dessen Übersetzungen
öffentlich nicht anerkannt werden. Da die von beeidigten Übersetzern/ Dolmetschern
gefertigten Übersetzungen nicht überprüft werden, können nur sie dafür haftbar gemacht
werden, mit dem Unterschied, dass ihre eventuellen Fehler schwerwiegendere Folgen haben
können.
Generell tragen jedoch beide Arten von Übersetzern/ Dolmetschern eine große
Verantwortung, da sie die Verbindung zweier Personen, Gruppen, Firmen, usw. herstellen
und aufrecht erhalten.
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5.4 Verdienstmöglichkeiten
Übersetzer/ Dolmetscher verdienen auf Grund ihrer großen Verantwortung recht gut. Fest
angestellte Dolmetscher haben anfangs ein monatliches Nettogehalt von rund 3000€, das mit
dem Dienstalter jedoch steigt.
Bei freiberuflichen Dolmetschern hängt der Verdienst von den Aufträgen ab. Dabei errechnet
sich der Preis meist aus den Anschlägen/ Zeichen des übersetzten Textes. Diese werden in
der Regel durch 55 geteilt ( 55 Anschläge pro Zeile = Normzeile) und anschließend mit
dem zuvor festgelegten Zeilenpreis multipliziert. Somit wird nur das tatsächlich Übersetzte
berechnet. Der Zeilenpreis selbst schwankt sehr stark. Er hängt nicht nur davon ab, ob man
den Text in einem Übersetzungsbüro, von einem Übersetzer/ Dolmetscher oder von einem
beeidigten Übersetzer/ Dolmetscher übersetzen lässt, sondern auch von der Sprache, in die
übersetzt wird. So gibt es Übersetzungsbüros, die einen Zeilenpreis von 0,60€ ins Spanische
und 0,80€ ins Portugiesische haben. Herr Borsts Zeilenpreis beläuft sich unabhängig von der
Sprache auf 1,50€, gelegentlich senkt er aber auch den Preis, beispielsweise wenn
Konkurrenz droht oder wenn Kunden das erforderliche Geld einfach nicht besitzen. Eine
Übersetzung in die japanische oder chinesische Sprache kostet gemäß Übersetzungsbüros
durchaus auch 2,60€ pro Zeile.
Der Verdienst ist folglich vom Angebot, der Nachfrage, der Verantwortung und, wie bei den
meisten selbständigen Tätigkeiten, von der eigenen Arbeitsgeschwindigkeit, hier der
Übersetzungsgeschwindigkeit, abhängig. Ein Monatsverdienst von 4.000€ bis hin zu 12.000€
ist daher nicht unüblich.
Probleme bereiten sehr guten Übersetzern/ Dolmetschern die Billigkonkurrenz. Diese
existiert, weil die Berufsbezeichnung „Übersetzer/ Dolmetscher“ kein akademischer Grad und
somit nicht geschützt ist. Es liegt daher nahe, dass die betreffenden Personen die
Sachkundigkeit, die bei diesem Beruf sehr wichtig ist, nicht aufweisen können und auf diese
Weise dem Image der Übersetzer/ Dolmetscher allgemein schaden. Zu den gesetzlich
geschützten akademischen Graden zählen die Bezeichnungen „Diplom-Dolmetscher“,
„Diplom-Übersetzer“, „Diplom-Fachübersetzer“, „Diplom-Technikübersetzer“ und „DiplomSprachmittler“.
5.5 Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeschreibung
Das Arbeitsleben eines Übersetzers gestaltet sich oft wenig abwechslungsreich, da Tag für
Tag Übersetzungen gefertigt werden müssen. Abwechslung bietet die Tätigkeit als
(Konferenz-)Dolmetscher, da dieser u.a. zu Gerichtsverhandlungen bestellt wird und dort
dolmetschen muss. Daneben gibt es noch die verschiedenen Möglichkeiten des
Übersetzens/ Dolmetschens, die in einem bestimmten Maße Abwechslung bieten können.
Es reicht völlig aus, wenn der Arbeitsplatz eines Übersetzers/ Dolmetschers aus einem
kleinen Büro besteht. Darin sollten zahlreiche Wörterbücher mit bestimmten Fachrichtungen,
auf die sich der Übersetzer/ Dolmetscher spezialisiert hat, Ordner, in denen die
Übersetzungen abgeheftet werden können, ein Telefon und ein Faxgerät vorhanden sein. Ein
Computer mit Internetanschluss und Programmen wie Microsoft Word ® und dem AcrobatReader® gehört selbstverständlich auch zur Grundausstattung.
5.6 Nachbarberufe und mögliche Berufswechsel (horizontaler Aspekt)
Da Übersetzer/ Dolmetscher während ihres Studiums neben den von ihnen gewählten
Sprachen auch einen Bereich eines nichtsprachliches Ergänzungsfaches wie der
Rechtswissenschaft oder der Wirtschaftswissenschaft studieren müssen, bringen sie für
einen eventuellen Berufswechsel in dieses Gebiet ein ausreichendes Wissen mit, das mit
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
dort alphabetisch geordnet.
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Sicherheit während der Tätigkeit als Übersetzer/ Dolmetscher erweitert worden ist.
Außerdem haben sie die Möglichkeit als Reporter oder als Journalist im Ausland zu arbeiten,
da sie sowohl ihre Muttersprache als auch mindestens eine Fremdsprache als Übersetzer/
Dolmetscher beherrschen müssen und ihnen ein solcher Berufswechsel daher keine
Probleme bereiten würde. Ein weiterer Beruf, der mit Fremdsprachen verbunden werden
kann, ist der des Lehrers.
5.7 Tätigkeitsebenen (vertikaler Aspekt)
Als freiberuflicher Übersetzer/ Dolmetscher gibt es nur wenige Tätigkeitsebenen, was damit
zusammenhängt, dass man selbständig und in keinem „System“ arbeitet.
Für einen beeidigten Übersetzer/ Dolmetscher wird eine höhere Qualifikation vorausgesetzt
als für einen „normalen“. Um beeidigt zu werden, muss man das Staatsexamen ablegen. Die
Tätigkeit als Konferenzdolmetscher erfordert wiederum eine zusätzliche Qualifikation, zu der
man sich jedoch nicht nach Belieben melden kann, sondern aufgefordert wird, und daher
eine noch höhere Stufe darstellt. Zusätzlich ist als weitere Qualifikation die Promotion* zum
„Dr. phil.“ möglich.
6. Arbeitsmarkt
Situation und Prognose
Übersetzern und Dolmetschern bietet sich nach dem Hochschulstudium ein breites Spektrum
an Tätigkeitsfeldern. Sie können zum Beispiel als Allgemein Beeidigter Dolmetscher,
Verhandlungsdolmetscher, Wirtschaftsdolmetscher oder als Wirtschaftsübersetzer arbeiten.
Zur Zeit sieht es so aus, dass hierzulande der Markt für Dolmetscher für die englische
Sprache übersättigt ist und in absehbarer Zeit wohl auch bleiben wird. Für alle anderen
Sprachen sieht es dagegen besser aus. Dies hängt vor allem mit der Globalisierung
zusammen, für die eine lückenlose Verständigung zwischen den Staaten der Erde notwendig
ist. Wichtigste Verkehrssprache bleibt natürlich Englisch, ohne das man heute generell nicht
mehr weit kommt, jedoch ist es als Übersetzer/ Dolmetscher meist von Vorteil, wenn man
daneben noch Französisch und Spanisch (Lateinamerika) beherrscht.
Auch innerhalb Europas hat es kürzlich bedeutende Veränderungen gegeben. Im Mai dieses
Jahres stießen zehn weitere Staaten zur Europäischen Union dazu. Um eine problemlose
Verständigung zwischen den Vertretern der Staaten der EU zu ermöglichen werden immer
mehr Dolmetscher gebraucht, vor allem für die slawischen Sprachen. Die EU stellt insofern
einen bedeutenden Unterschied zu den Vereinten Nationen und dem Europarat dar, als dass
sie eine Gemeinschaft von Völkern mit einer Vielfalt von Sitten, Bräuchen und auch
Sprachen ist, in der jeder Bürger das Recht, das für ihn gilt, verstehen können muss. Die
allererste Verordnung, die der Rat am 15. April 1958 erließ, regelte demzufolge auch die
Sprachenfrage: Die Hauptlandessprachen der (damals sechs, heute 25) Mitgliedstaaten
wurden zu Amts- und Arbeitssprachen der Union (damals vier, heute 19) erklärt. Daher sind
seit Mai bis zu 342 (statt bisher 110) Sprachkombinationen möglich!
Ein völlig neuer Markt ist erst vor zwei Jahren entstanden, als die Gebärdensprache offiziell
als Sprache anerkannt worden ist. Seitdem gibt es vereinzelt Dolmetscher auf diesem
Gebiet, jedoch noch so wenige, dass die zur Zeit vorhandenen Gebärdendolmetscher noch
nicht einmal die Möglichkeit haben sich auf ein Fachgebiet zu spezialisieren, da sie praktisch
überall gebraucht werden.
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Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind
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Insgesamt gesehen spielt es als Übersetzer/ Dolmetscher kaum eine Rolle wo man wohnt,
bzw. wo man seine Tätigkeit ausübt, da man als Sprachmittler überall auf der Welt gebraucht
werden kann, vor allem zu Zeiten der -zuvor bereits erwähnten- Globalisierung.
7. Sonstige Erfahrungen, Beobachtungen
Herr Borst ist keine Person, die sich nur auf seinen Beruf konzentriert, sondern jemand, der
sich auch um die Ärmsten der Armen kümmert. So hat er zusammen mit seiner Frau das
Projekt „Sol Naciente“ (span.: aufgehende Sonne) in Pachacútec (Lima/Peru) ins Leben
gerufen. Er selbst hat dort jahrelang gelebt, die Not der Bevölkerung erfahren und seither
versucht den Menschen dort mittels dieses Projektes eine Schulerziehung zu ermöglichen.
Mittlerweile gibt es dort einen Kindergarten, eine Grund- und eine Mittelschule, allesamt
staatlich anerkannt, die von rund 200 Kindern besucht werden.
8. Persönliche Schlussfolgerungen und Planung weiterer
Schritte zur Berufsorientierung
Das Praktikum bei Herrn Borst konnte ich wie erhofft nutzen um mir einen Einblick in den
Alltag eines (Konferenz-)Dolmetschers und Übersetzers zu verschaffen. Dieser Einblick fiel
überaus positiv aus, sodass ich mir nun ernsthafte Gedanken mache selbst einmal als
Dolmetscher zu arbeiten. Zwar verläuft die gesamte Arbeit letztlich sehr eintönig, davon
abgesehen kommt der Beruf meiner Vorstellung Menschen durch Sprachen zu verbinden
jedoch sehr nahe. Zudem hat man, abgesehen von Gerichtsterminen beispielsweise, bei
großer Nachfrage weitestgehend die Freiheit selbst zu entscheiden, wann man welche
Übersetzung anfertigt. Dies hat den Vorteil, dass man seinen Tag, bzw. seine Woche
eigenständig planen kann, was mir ebenfalls wichtig ist.
Um diesem Berufswunsch näher zu kommen werde ich neben der Pflichtfremdsprache eine
weitere Sprache als Profilfach für die zwölfte und dreizehnte Klassenstufe wählen. Daneben
werde ich mich ausgiebig über die Einzelheiten der Studiengänge und über die Universitäten,
die ein sprachorientiertes Studium anbieten, informieren.
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Anhang
a) Fachsprachliche Ausdrücke (alphabetisch geordnet)

Apostille:
Eine Apostille ist die Überbeglaubigung der notariellen Unterschrift durch das Landgericht.
Nach dieser Beglaubigung darf keine diplomatische Vertretung das Schriftstück als unecht
zurückweisen.

Beglaubigungskette:
Bei einer Übersetzung ins Ausland durchläuft das Schriftstück eine sog. Beglaubigungskette.
Zunächst bestätigt ein Notar die Identität des Übersetzers (er überprüft jedoch nicht die
Übersetzung!), anschließend bestätigt das Landgericht die Identität des Notars ( Apostille).
Diese Kette darf nicht unterbrochen werden.

Belletristik:
Schöne Literatur, Unterhaltungsliteratur

Diplomarbeit:
Die Prüfungsarbeit zum Abschluss von Hochschulstudiengängen, mit denen der
Hochschulgrad „Diplom“ erworben wird nennt man Diplomarbeit. Mit dieser Arbeit soll der
Prüfling zeigen, dass er eine studiengangsspezifische Fragestellung selbstständig nach
wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorgegebenen Frist bearbeiten kann. Die zur
Verfügung stehende Zeit beträgt bis zu einem halben Jahr.

Diplomgrad:
Mit der erfolgreich abgelegten Diplomprüfung (hochschulinterne Prüfung) wird vor allem in
naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und
sozialwissenschaftlichen (evtl. auch in geisteswissenschaftlichen) Fächern der akademische
Diplomgrad verliehen. Je nach fachlicher Ausrichtung variieren die Titel, z.B. DiplomIngenieur, Diplom-Biologe, Diplom-Kaufmann, Diplom-Soziologe. Der Diplomgrad stellt einen
ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss dar und berechtigt im Fall des
universitären Diploms zur Promotion.
Das Diplom kann sowohl an Hochschulen und Universitäten als auch an Fachhochschulen
und Berufsakademien erlangt werden.

Diplom-Vorprüfung:
Bei Hochschulstudiengängen mit Diplomabschluss ist die Diplom-Vorprüfung die
Bezeichnung für die Zwischenprüfung, die nach dem Grundstudium, also beispielsweise
nach den ersten vier Studiensemestern, abzulegen ist. Nur wer die Diplom-Vorprüfung
bestanden hat, wird zu den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums zugelassen.
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
Dolmetschpropädeutikum: Propädeutikum

Fachterminologie: Terminologie

Hochschulgrad/ Hochschulabschluss:
Die akademischen Abschlüsse oder Grade Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor/
Bakkalaureus, Master/ Magister werden aufgrund der Hochschulprüfung, mit der ein
berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, verliehen.
Je nach Studiengang kann der verliehene Titel einen entsprechenden fachlichen Zusatz
tragen, z.B. Diplom-Ingenieur, Magister Artium, Master of Business Administration.

Kolloquium:
Wissenschaftliches Fachgespräch oder (mündliche) Einzelprüfung an Hochschulen

Promotion:
Als Promotion bezeichnet man die Erlangung der Doktorwürde. Sie bezeichnet ebenfalls
einen Hochschulgrad und wird durch eine Hochschulprüfung erworben.

Propädeutikum:
Einführung in die Kenntnisse, die zu einem (bestimmten) wissenschaftlichen Studium
gehören

Scheine:
In der akademischen Ausbildung ist ein Schein die Bezeichnung für einen Leistungsnachweis
über eine erfolgreich besuchte Lehrveranstaltung (Seminar, Übung etc.). Bei der Anmeldung
zur Zwischen- oder Abschlussprüfung muss in der Regel eine bestimmte Anzahl von
Scheinen nachgewiesen werden, um die Zulassung zu erhalten.

Terminologie:
Ordnen, Speichern und Transportieren von Fachwissen

Unterschied zw. Übersetzen u. Dolmetschen:
Der Überbegriff des Übersetzens und Dolmetschens heißt Translation. Der Begriff stammt
aus dem Lateinischen (translatio) und bedeutet wörtlich Übertragung, Versetzung,
Verpflanzung.
Unter Dolmetschen versteht man die Translation eines einmalig (in der Regel mündlich)
dargebotenen Textes der Ausgangssprache in einer nur bedingt kontrollierbaren und infolge
Zeitmangels kaum korrigierbaren Text der Zielsprache.
Unter Übersetzen versteht man die Translation eines fixierten und demzufolge permanent
dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Textes der Ausgangssprache in einen
jederzeit kontrollierbaren und wiederholt korrigierbaren Text der Zielsprache.

Vordiplom:
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Bei einer erfolgreich abgelegten Diplom-Vorprüfung wird das Vordiplom verliehen, welches
zur Zulassung zu den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiengangs berechtigt.
b) Bewerbungsschreiben und Antwort
Giuseppe Bellanti
Karl-Gärttner-Str. 3
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel.: 0 71 42 / 4 28 38
E-Mail: [email protected]
Konrad Borst
Lüftestr. 75
72762 Reutlingen
Tel.: 0 71 21 / 23 04 69
E-Mail: [email protected]
Bietigheim-Bissingen, 09.11.2003
Betreff: Berufsorientierung an Gymnasien (BOGY)
Sehr geehrter Herr Borst,
hiermit möchte ich mich im Rahmen der BOGY-Woche vom 16. bis zum 20. Februar 2004
um ein Praktikum bei Ihnen bewerben.
Ich heiße Giuseppe Bellanti, bin 17 Jahre alt und besuche die 11. Klasse der Gymnasien I
und II im Ellental in Bietigheim-Bissingen.
Die BOGY-Woche (kurz für Berufsorientierung an Gymnasien) gibt Gymnasiasten der 11.
Klasse eine Woche lang die Möglichkeit Berufserfahrung zu sammeln, das Arbeitsleben
kennen zu lernen und soll einen Einblick in das Alltagsleben eines Berufstätigen bieten.
Da ich die fünf Sprachen Deutsch, Italienisch (Muttersprache), Englisch, Französisch und
Spanisch spreche, habe ich seit längerer Zeit vor, nach dem Abitur Sprachen zu studieren
und später den Beruf des Dolmetschers auszuüben. Daher möchte ich bei Ihnen Erfahrung
sammeln um zu sehen, wie das tatsächliche Leben eines Konferenzdolmetschers aussieht
und ob ich mich damit identifizieren kann.
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Giuseppe Bellanti
(Antwort per E-Mail)
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Sehr gerne, Herr Bellanti, können Sie bei mir eine Woche arbeiten, aber ich sage Ihnen jetzt
schon, dass der Horizont düster ist und ich will Sie nicht mit Optimismus erfüllen betr.
Sprachenberufe.
Freundlich grüßt
K Borst
Informationsquellen
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Bundesagentur für Arbeit/ Berufenet (http://berufenet.arbeitsamt.de)
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. = BDÜ (http://www.bdue.de)
„Erfolgreich selbständig als Dolmetscher und Übersetzer“, BDÜ
http://www.dolmetschen.de
JK-Translation Service (http://members.aol.com/joekrafft1/index.html)
Meyers „Großes Handlexikon“ (11. Auflage), 1974
Pachacútec (http://www.pachacutec.de)
Perspektiven (http://www.perspektiven.ch/archiv/2002_2/08_2002_2.htm)
Reutlinger Fachübersetzer (http://www.reutlinger-uebersetzer.de)
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (http://www.uni-heidelberg.de/studium/angebot/ued.html#ZuI)
Translatio (http://www.uni-leipzig.de/~xlatio)
„Übersetzen und Dolmetschen“, Johanna Best
Übersetzerportal (http://www.uebersetzerportal.de/nachrichten/n-archiv/2003/2003-10/2003-10-19.htm)
Verband der allgemein beeidigten Verhandlungsdolmetscher und der öffentlich
bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg e.V. = VVU
(http://www.vvu-bw.de)
Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ = VKD-BDÜ (http://www.vkd.bdue.de)
Verbix (http://www.verbix.com)
Diverse Wörterbücher
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