Guiseppe Bellanti Karl Gärtner-Str.3 74321 Bietigheim-Bissingen Klasse 11 c Bogy-Praktikum bei einem Übersetzer und Konferenz-Dolmetscher vom 16. - 20. Februar 2004 bei Konrad Borst Lüftestraße 75 72762 Reutlingen 07121 230469 Inhaltsverzeichnis S. 3 1. Persönliche Eignung und Neigung 2. Erfahrungen bei der Suche nach Erkundungsstellen 3. Ablauf der Erkundung - Montag, 16.02. Dienstag, 17.02. Mittwoch, 18.02. Donnerstag, 19.02. Freitag, 20.02. 4. Meine Erkundungsstelle 5. Zielberuf und Berufsfeld 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Voraussetzungen und Qualifikationen Die verschiedenen Arten/ Techniken und Bereiche des Dolmetschens Grad der Verantwortung Verdienstmöglichkeiten Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeschreibung Nachbarberufe und mögliche Berufswechsel Tätigkeitsebenen 6. Arbeitsmarkt (Situation und Prognose) S. 3 S. 3ff. S. 3f. S. 4 S. 5 S. 5 S. 6 S. 6f. S. 7ff. S. 7ff. S. 10f. S. 11 S. 12 S. 12 S. 12f. S. 13 S. 13f. S. 14 7. Sonstige Erfahrungen („Sol Naciente“, Pachacútec) 8. Persönliche Schlussfolgerungen und Planung weiterer Schritte zur Berufsorientierung S. 14 S. 15ff. Anhang a) fachsprachliche Ausdrücke b) Bewerbungsschreiben und Antwort Informationsquellen S. 15f. S. 17 S. 18 1. Persönliche Eignung und Neigung Als Sohn italienischer Eltern bin ich von meiner Geburt an zweisprachig aufgewachsen. Beim Erlernen der Fremdsprachen Englisch und Französisch am Gymnasium stellte ich fest, dass ich kaum Mühe hatte neue Vokabeln oder grammatische Regeln zu lernen, was mich auch dazu bewegte ab der 9. Klasse an den sprachlichen Weg zu gehen und Spanisch zu lernen. Die Begeisterung für Sprachen nahm immer mehr zu und im Sommer letzten Jahres entschied ich mich auf eigene Faust mittels eines Lehrbuchs Esperanto zu lernen, weil ich diese Sprache auf Grund ihrer Regeln und Herkunft faszinierend fand und auch heute noch finde. Mit der Fähigkeit sechs Sprachen sprechen zu können öffnen sich einem nicht nur hier in Deutschland, sondern auch im Ausland viele Berufsmöglichkeiten. Ich suche jedoch nicht einen Beruf, bei dem nur der Sprachvielfalt Beachtung geschenkt wird, sondern vielmehr einen Beruf, der einem die Möglichkeit gibt Menschen durch Sprachen zu helfen, wie in einem Gericht, oder zu verbinden, beispielsweise in der Europapolitik. Ein Beruf, der hierfür geeignet ist, ist der des Dolmetschers. Diesen Beruf peile ich seit einiger Zeit an und darum entschied ich mich mein Praktikum bei einem Dolmetscher zu absolvieren. Die BOGY-Woche wollte ich nicht nur dazu nutzen Einblicke in diesen Beruf zu erhalten, sondern sie sollte mir auch zeigen, ob dieser Beruf für mich geeignet wäre. 2. Erfahrungen bei der Suche nach Erkundungsstellen Die Suche nach einer Praktikummöglichkeit bei einem Dolmetscher gestaltete sich wesentlich schwieriger als zunächst vermutet. Ich fragte bei verschieden Dolmetscherbüros in der Umgebung, in Köln und sogar in Berlin an, erhielt aber nur Absagen. Diese waren darin begründet, dass keine Praktikumstellen vergeben werden. Von einem Dolmetscherbüro erhielt ich jedoch zusätzlich den Tipp auf der Homepage des „Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V.“ (www.bdue.de) weiter zu suchen. Ich nahm diesen Ratschlag dankend an und begab mich auf diese Seite. Dort erfuhr ich, dass es neben „gewöhnlichen“ Dolmetschern auch sogenannte Konferenzdolmetscher gibt. Letzteres verlangt eine zusätzliche Qualifikation und schien mir daher interessanter. Als Nachteil stellte sich jedoch sofort heraus, dass es in ganz Deutschland nur rund 80 beeidigte Dolmetscher gibt, die gleichzeitig Konferenzdolmetscher sind, die zwei der Sprachen, die ich spreche, übersetzen. Ich sandte eine Bewerbung an Konrad Borst, einem beeidigten Konferenzdolmetscher (KD) in Spanisch und Englisch, der von Bietigheim-Bissingen aus gesehen von den Dolmetschern, die in Frage kamen, am nächsten wohnt, nämlich in Reutlingen! Tags darauf erhielt ich eine Zusage, über die ich mich auf Grund der geringen Erfolgsaussicht und der vielen Absagen sehr freute und war gespannt auf das Praktikum, das mich erwartete. 3. Ablauf der Erkundung Montag, 16. Februar 2004 (9:00-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr) Als ich in das ca. 25m2 große Übersetzungsbüro von Herrn Borst eintrat, fielen mir sofort sämtliche spanische, englische und französische Wörterbücher auf. Meine Aufgabe war es zunächst zwei Stunden lang übersetzte Urkunden aller Art, Briefe und Texte chronologisch zu ordnen. Was sich anfangs langweilig anhörte, empfand ich später als sehr interessant, da _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. -3- ich die Möglichkeit nutzte einen Blick in Geburts-, Heirats-, und Sterbeurkunden zu werfen und zu erfahren, wie diese übersetzt werden. Zwischen den Telefonaten sowohl mit Kunden als auch mit Kollegen arbeitete Herr Borst an einer besonders langen und komplizierten Übersetzung einer Heiratsurkunde mit Ehevertrag. Nach getaner Arbeit ließ er mich das Ende seiner drei Tage dauernden Übersetzung mitverfolgen. Anschließend setzte er seinen Stempel mit der Aufschrift „Konrad Borst; öffentlich best. u. beeidigter Urkundenübersetzer der englischen und spanischen Sprache für Baden-Württemberg; 72762 Reutlingen“ darunter, welches besagt, dass dieses Schriftstück eine richtige und vollständige Übersetzung ist. Diesen Stempel erhalten jedoch nur Übersetzer oder Dolmetscher, die das Staatsexamen abgelegt haben. Anschließend erhält das übersetzte Schriftstück in der Folge der Beglaubigungskette* eine notarielle Unterschrift und vom Landgericht eine Apostille*, wodurch es offiziell anerkannt werden muss. Nach der Mittagspause gab mir Herr Borst zwei Bücher, in denen ich mich über das Studium und den Beruf eines Übersetzers und Dolmetschers und über die unterschiedlichen Arten des Dolmetschens informierte (5.2 auf S.10). Später bekam ich dank einer Kundin, die die spanische Geburtsurkunde ihres Sohnes ins Deutsche übersetzen lassen wollte, erneut die Möglichkeit bei einer Übersetzung zuzuschauen. Herr Borst setzte sich an seinen Computer und fing ohne jegliche Hilfe, beispielsweise einem Wörterbuch, an die Urkunde zu übersetzen. Aus Zeitgründen konnte ich jedoch nur den Anfang mitverfolgen. Dienstag, 17. Februar 2004 (10:30-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr) Der heutige Tag begann mit der Übersetzung eines Scheidungsurteils, welches ins Englische übersetzt werden sollte. Dazu setzte sich Herr Borst an seinen Computer und fing an, diesmal mit Hilfe gleich mehrerer Wörterbücher, es zu übersetzen. Beim Übersetzen erklärte mir Herr Borst, dass die formalen Aspekte eine wichtige Rolle spielen. So wird jeder Stempel und jede Unterschrift mitübersetzt, auf Unleserliches wird auch hingewiesen. Wenig später bekam ich Wörterbücher in die Hand gedrückt, die auf ein bestimmtes Fachgebiet, wie Industrie, Technik, Rechtswissenschaft und Rechtswesen spezialisiert sind, um ihm einerseits bei seiner Arbeit zu helfen, andererseits um mich selbst in die Arbeit eines Übersetzers hineinzuversetzen. Die erste Wendung, nach der ich suchen sollte, war „für Recht erkennen“, die es auf sechs Seiten unter dem Schlagwort „Recht“ zu finden galt. Während meiner Suche stellte ich fest, dass manche deutsche Wörter keine direkte englische Entsprechung haben und deren Umschreibung auch sehr umfangreich ist. Das Wort „Versorgungsausgleich“ beispielsweise ist auf Englisch so kompliziert zu übersetzen, dass man hier für die Erklärung maschinenschriftlich drei Zeilen braucht! Mit der Zeit fiel mir auf, dass das Übersetzen an sich monoton verläuft. Entweder man kennt die entsprechende Übersetzung und notiert diese oder man schlägt sie andernfalls im Wörterbuch nach. Im Anschluss an die Mittagspause setzten wir die Übersetzung des Scheidungsurteils unter Einbeziehung von Übersetzungs-CD-ROMs fort. Schnell wurde uns klar dass sie kaum etwas taugen, da sie, im Gegensatz zu Wörterbüchern, keine sinngemäßen Übersetzungsvorschläge liefern. Als wir mit der vorläufigen Übersetzung fertig waren, druckte sie Herr Borst aus und übergab sie mir mit der Bitte nach Rechtschreib- und sonstigen Fehlern zu suchen. Ich entdeckte einige, teilte sie ihm mit und wir verbesserten sie gemeinsam. Anschließend wurde die endgültige Fassung ausgedruckt, mit dem Stempel versehen und abgeheftet. Diese Übersetzung nahm somit annähernd den gesamten Tag in Anspruch. _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. -4- Mittwoch, 18. Februar 2004 (9:15-15:45 Uhr) Auf dem heutigen Programm stand die Übersetzung eines eine Seite langen, deutschen Textes über „Unbedenklichkeitsanforderungen für Werkstoffe für den Kontakt mit Lebensmitteln“, der ins Englische übersetzt werden sollte. Hierzu hatte ich die Aufgabe Fachbegriffe im Wörterbuch für industrielle Technik nachzuschlagen und sie Herrn Borst mitzuteilen. Dabei unterhielten wir uns ein Zeit lang und er zeigte sich sehr erfreut, dass ich mich dazu entschieden hatte mein Praktikum bei ihm zu machen, da ich ihm bei seiner Arbeit entscheidend helfe und keineswegs seine Arbeit störe. Gegen elf Uhr kam der Kunde, der die gestrige Übersetzung des Scheidungsurteils in Auftrag gegeben hatte, vorbei um sie abzuholen. Ich bekam so die Gelegenheit zu erfahren wie eine Rechnung erstellt wird. Hierzu werden alle Zeichen (einschließlich Kommata, Leerzeichen,...) in Zeilen umgerechnet, für die wiederum ein fester Betrag zugrunde liegt. Im konkreten Fall betrug der Preis 232,-€ (inkl. Mwst.) bei 133 Zeilen, die knapp fünf Stunden in Anspruch genommen hatten. Gleichzeitig traf per Fax ein zu übersetzendes Testament aus Ohio/USA ein. Während Herr Borst noch an der Übersetzung der Unbedenklichkeitsanforderungen arbeitete, durfte ich die schwer zu übersetzende Begriffe dieses Testaments im Wörterbuch für Rechtswesen nachschlagen und notieren. Der Nachmittag verlief sehr entspannt. Wir unterhielten uns über eine der neuesten Formen des Dolmetschen, nämlich dem Gebärdendolmetschen (5.2 auf S.10). Herr Borst besucht regelmäßig einen Gebärdenkurs und beherrscht, genau wie ich durch meine Schwester, einige Gebärden. Außerdem erfuhr ich durch eine Broschüre, die er mir gab, dass die Gebärdensprache erst seit 2002 offiziell als Sprache anerkannt ist, es aber oder gerade deshalb nur wenige Dolmetscher auf diesem Gebiet gibt. Im Anschluss an diese Unterhaltung machten wir uns an eine weitere Übersetzung. Wie bereits am Montag übersetzten wir eine spanische Geburtsurkunde. Bei einer solchen Urkunde sind lediglich die Namen des Kindes und der Eltern, der Geburtsort und das Geburtsdatum, ein Siegel und eine kurze Erklärung zu übersetzen, was insgesamt rund eine Stunde lang dauert. Donnerstag, 19. Februar 2004 (09:15-12:45 Uhr und 14:00-15:45 Uhr) Das Erste, was mir Herr Borst am heutigen Tag mitteilte, war die seinerseits erfreuliche Nachricht, dass er gestern Abend einen weiteren Auftrag bekommen hatte. Es handelte sich hierbei um eine sechs Seiten umfassende, deutsche Urkunde einer Grundstücksvollmacht einschließlich Auszügen aus dem Familienbuch, die in die spanische Sprache übersetzt werden musste. Da er selbst mit Telefonieren beschäftigt war, half ich ihm, wie an den vorigen Tagen auch, indem ich zwei Stunden lang Fachbegriffe im Großwörterbuch und im Fachwörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache nachschlug. Der Rest des Tages verlief zwar wenig spektakulär, dennoch war ich während der gemeinsamen Übersetzung der Urkunde zu keiner Zeit gelangweilt oder gar desinteressiert. Ich verfolgte aufmerksam seine Arbeit, wies ihn auf eventuelle Rechtschreibfehler hin und versuchte mich zum ersten Mal ernsthaft in diesen Beruf „hineinzufühlen“ um herauszufinden, ob ich mir ein Leben als Dolmetscher vorstellen könnte. Man verrichtet zwar ständig die selbe Arbeit, andererseits ist dies bei den meisten anderen Berufen heutzutage auch nicht anders. Ich denke, mir würde der Beruf des Übersetzers oder des Dolmetschers eine Menge Freude bereiten, da er meinen Vorstellungen Menschen durch Sprachen zu verbinden weitestgehend gerecht wird. Die Urkunde wurde noch bevor ich ging fertig übersetzt und von mir auf Unstimmigkeiten, wie falsche Zahlenangaben oder Rechschreibfehler, überprüft und schließlich zur endgültigen Fassung verbessert. _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. -5- Freitag, 20. Februar 2004 (9:15-12:30 Uhr und 13:15-14:45 Uhr) Auf den heutigen letzten Tag des Praktikums hatte ich mich einerseits gefreut, da ich die Woche fast hinter mich gebracht hatte, andererseits fand ich es auch schade, da ich in dieser Woche Vieles über das Alltagsleben eines beeidigten Konferenzdolmetschers kennen gelernt habe. Leider wurde Herr Borst in dieser Woche nicht zu einem Gerichtstermin zum Dolmetschen geladen, was ich bedauerte, weil es mich sehr interessiert hätte ein solches Gerichtsverfahren mitzuverfolgen. Zunächst übersetzte ich heute mittels des Großwörterbuches und des Wörterbuches für industrielle Technik eine deutsche Urkunde eines Abschlusses in die spanische Sprache. Allerdings war bei dieser Übersetzung besondere Vorsicht geboten, was zur Folge hatte, dass ich die ins Spanische übersetzten Wörter nochmals rückübersetzen musste. Obwohl vergleichsweise nur wenige Begriffe zu übersetzen waren, dauerte diese Aufgabe auf Grund des oben Beschriebenen rund anderthalb Stunden. Das Übersetzen an sich fand ich nicht lästig, vor allem weil ich in der vergangenen Woche ein Gefühl dafür bekommen hatte, wo die Wörter in etwa stehen. Was mich störte und gewissermaßen auch überflüssig fand war die Rückübersetzung der Wörter, da dies letztendlich reine Zeitverschwendung war und schließlich auch nichts brachte. Danach machten Herr Borst und ich uns erneut an eine gemeinsame Übersetzung, diesmal einem zehnseitigen Diplom mit Anhang, das ins Englische zu übersetzen war. Ich half ihm dabei erneut, indem ich Begriffe nachschlug und ihm damit eine zeitaufwendige Tätigkeit abnahm, wofür er sich immer wieder bei mir bedankte. Während unserer Arbeit unterhielten wir uns wieder über die Gebärdensprache. Er zeigte mir seine Mappe, in der sich unter anderem Blätter über das Gebärdenalphabet befanden. Dieses Gespräch zeigte, dass Herr Borst keineswegs eine Person ist, die nur auf das Übersetzen von Texten und Urkunden fixiert ist, sondern vielseitig interessiert ist und die Gebärdensprache lediglich aus persönlichem Interesse erlernt. Um kurz nach halb drei verabschiedete ich mich von Herrn Borst. Ich bedankte mich vielmals für alles was er mir in der vergangenen Woche gezeigt hatte und dafür, dass ich die Gelegenheit nutzen durfte ihm über die Schulter zu schauen um mir so ein Bild von einem Dolmetscher machen zu können. Dieser Beruf scheint, auf die vergangenen Woche bezogen, eintönig zu verlaufen, andererseits hat es mir auch Freude bereitet, Menschen bei ihren Verständigungsproblemen mittels Übersetzungen behilflich sein zu können, auch wenn ich für den Anfang nur Wörter nachgeschlagen habe. 4. Meine Erkundungsstelle Herr Borst ist ein freier Übersetzer für die französische Sprache und ein beeidigter Übersetzer, Dolmetscher und Konferenzdolmetscher für die englische und spanische Sprache, der in seinem Büro, das sich bei ihm zu Hause befindet, seine Arbeit verrichtet. Spezialisiert hat er sich auf die nachfolgenden Fachgebiete: Psychiatrie Religionen Flüchtlings-/ Asylwesen Nahrungs- und Genussmittel Entwicklungspolitik Medizin-/ Labortechnik Personalwesen _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. -6- Belletristik* Berufsbildung Zudem gehört er mit seiner Tätigkeit als Übersetzer und Dolmetscher mehreren Verbänden an, die im Folgenden kurz erläutert werden. Die Reutlinger Fachübersetzer: Sie sind ein offenes Netzwerk voneinander unabhängiger Sprachmittler, in dem jeder der insgesamt vier Mitglieder den gleichen Rang hat. Zum Sprachenangebot zählen Spanisch, Englisch, Französisch, Albanisch, Polnisch, Hindi, Urdu und Punjabi. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V., kurz BDÜ: Der BDÜ ist der größte Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland (Sitz in Berlin). Er vertritt die berufsständischen Interessen aller Berufsangehörigen, die auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation die Mitgliedschaft im BDÜ erworben haben. Die Organe des BDÜ arbeiten ehrenamtlich und uneigennützig. Der Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ e.V., kurz VKD-BDÜ: Der Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ vertritt die Interessen der im BDÜ organisierten Konferenzdolmetscher und des Berufsstandes allgemein, insbesondere in Deutschland gegenüber nationalen und internationalen Organisationen, Behörden, Körperschaften, Regierungen, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Die Aufnahme in diesen Verband unterliegt strengen Aufnahmekriterien. Bei der Mehrzahl der Mitglieder handelt es sich um Diplom-Dolmetscher oder Konferenzdolmetscher mit einem gleichwertigen Abschluss aus dem Ausland. Der Verband der allgemein beeidigten Verhandlungsdolmetscher und der öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg e.V., kurz VVU 5. Zielberuf und Berufsfeld Anm.: Im folgenden wird aus schreibtechnischen und sprachlichen Gründen nur die männliche Bezeichnung „Übersetzer“ bzw. „Dolmetscher“ gebraucht, wobei damit in gleicher Weise eine „Übersetzerin“ bzw. „Dolmetscherin“ gemeint ist. 5.1 Voraussetzungen und Qualifikationen a) Persönliche Voraussetzungen - Ein exzellentes Gehör (nur für Dolmetscher) Gute Aussprache in Mutter- und Fremdsprache Hohe Konzentrationsfähigkeit Gute Auffassungsgabe Gute Allgemeinbildung Gesundes Maß an Neugier Interesse an vielen Themenbereichen Sicheres Auftreten Ein gepflegtes Äußeres Kontaktfreudigkeit Gute Kommunikationsfähigkeit _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. -7- b) Studienvoraussetzungen Voraussetzung für das Studium ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Unabdingbar ist ein sehr guter Umgang mit der deutschen Sprache. In den Sprachfächern Englisch und Französisch werden Kenntnisse vorausgesetzt, die durch einen mindestens dreijährigen Gymnasialunterricht erworben wurden. Erfahrungsgemäß seien für ein erfolgreiches Studium und einen guten Studienabschluss jedoch sehr viel gründlichere Sprachkenntnis erforderlich. In den übrigen Fremdsprachen können die für das eigentliche Fachstudium notwendigen Vorkenntnisse in einem einsemestrigen Propädeutikum* erworben und im Selbststudium erweitert werden. c) Studium Das Fachgebiet „Übersetzen und Dolmetschen“ wird an den Universitäten Berlin, Bonn, Heidelberg, Hildesheim, Leipzig, Mainz/ Germersheim und Saarbrücken angeboten. Hierzu gibt es folgende Studiengänge: den Diplomstudiengang für Übersetzen (Regelstudienzeit: acht Semester), den Diplomstudiengang für Dolmetschen (acht S.), den Studiengang für Akademisch geprüfte Übersetzer (sechs S.), sowie den Bachelorstudiengang „Translation Studies for Information Technologies“ Die Studiengänge Diplom-Übersetzer und Diplom-Dolmetscher sind bis zum Vordiplom* identisch. Der Studiengang Diplom-Dolmetscher kann aufgenommen werden, wenn nach dem Vordiplom (in der Regel nach dem 4. Semester) ein Dolmetschpropädeutikum* erfolgreich absolviert wird. Im Studiengang Akademisch geprüfter Übersetzer wird nach der Diplom-Vorprüfung* eine der beiden Fremdsprachen abgewählt. In den Diplomstudiengängen wird eine Kombination zweier Sprachen (1. und 2. Fremdsprache) studiert, wobei derzeit an der Universität Heidelberg die folgenden Sprachen angeboten werden: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Russisch Vereinzelt werden an den deutschen Universitäten auch die nachfolgenden Sprachen angeboten: Arabisch, Bulgarisch, Polnisch, Tschechisch und Rumänisch Hinzu kommt das Studium eines nichtsprachlichen Ergänzungsfaches, und zwar wahlweise aus dem Bereich der Rechtswissenschaft (z.B. Völkerrecht), der Wirtschaftswissenschaften (z.B. Betriebswirtschaftslehre) oder (für angehende Diplom-Übersetzer) der Technik (z.B. Maschinenbau). _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. -8- d) Ziele und Inhalte des Studiums Aufgabe des Instituts ist die theoretische und praktische Unterweisung in den modernen Fremdsprachen auf sprach- und übersetzungswissenschaftlicher Ebene unter besonderer Berücksichtigung der juristischen und wirtschaftlichen Fachsprachen und Fachterminologien*, die heute bei den internationalen Beziehungen im Vordergrund stehen. Einige Sprachen bieten auch Einführungen in technische Fachsprachen an. In auslandskundlichen Seminaren werden die Studierenden mit den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen der betreffenden Länder vertraut gemacht. Zum Erwerb des notwendigen Fachwissens wird das Studium durch bestimmte Gebiete der Rechtswissenschaft sowie der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ergänzt; dabei stehen immer berufsbezogene Aspekte im Vordergrund. Durch die Verbindung mit wissenschaftlichen Sachfächern bietet das Studium für Übersetzen und Dolmetschen für die spätere Tätigkeit als Übersetzer oder Dolmetscher (mit der besonderen Qualifikation als Konferenzdolmetscher) bei internationalen Organisationen, Verbänden, im öffentlichen Dienst, in der Wirtschaft oder im freien Beruf besonders günstige Voraussetzungen. In einigen Sprachen gehören auch die Theorie und Kulturgeschichte der literarischen Übersetzung zur Ausbildung. e) Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen für den Studiengang Dolmetschen und Übersetzen geregelt. Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades* Diplom-Dolmetscher bzw. DiplomÜbersetzer ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Hochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung*, Erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/ Scheine*) und Nachweis der teilweise geforderten berufspraktischen Ausbildung (Praxissemester) Die Diplomprüfung besteht aus mehreren schriftlichen oder mündlichen Prüfungen zu den Studienfächern des Hauptstudiums sowie aus der Diplomarbeit* mit Kolloquium*. Es wird geprüft, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse und die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, vorhanden sind. Für die Bearbeitung der Diplomarbeit stehen normalerweise 4 Monate zur Verfügung. Im Kolloquium erläutert bzw. vertritt man die Ergebnisse seiner Diplomarbeit. Die fächerübergreifende mündliche Prüfung geht vom Themenkreis dieser Arbeit aus und dauert ca. 45 Minuten. Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Universität den Diplomgrad*: Diplom-Dolmetscher (Dipl.-Dolm.) Diplom-Übersetzer (Dipl.-Übers.) _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. -9- 5.2 Die verschiedenen Arten/ Techniken und Bereiche des Dolmetschens Der Begriff des Dolmetschens ist lediglich ein Überbegriff für die verschiedenen Arten, bzw. Techniken des Dolmetschens, die im folgenden aufgezählt und kurz erläutert werden. Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten des Dolmetschens: Simultandolmetschen Der Dolmetscher überträgt das Gesagte mit Hilfe einer Simultandolmetschanlage während der Redner spricht. Diese Technik wird im allgemeinen dann verwendet, wenn die Konferenz, der Kongress oder die Tagung relativ groß ist oder wenn mit mehr als zwei Sprachen gearbeitet wird. Pro Sprache arbeiten grundsätzlich zwei oder drei Konferenzdolmetscher in einer schalldichten Kabine zusammen. Die Übersetzung verfolgen die Teilnehmer über Kopfhörer. Konsekutivdolmetschen Der Dolmetscher sitzt am Konferenztisch und hält mittels Notizen fest was der Redner sagt und überträgt das Gesagte in eine andere Sprache, nachdem dieser seine Ausführungen beendet hat. Diese Technik eignet sich besonders für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, wie etwa für Seminare oder Pressekonferenzen, bei denen der Dolmetscher nur in eine Sprache dolmetschen muss. Die folgenden Dolmetschtechniken sind Varianten zu den oben genannten Techniken. Verhandlungsdolmetschen Der Dolmetscher überträgt einzelne Sätze oder kurze Sinnabschnitte zwischen zwei oder mehr Gesprächspartnern hin und her. Diese Art des Dolmetschens kommt vor allem bei Geschäftsverhandlungen oder vor Gericht zum Einsatz. Flüsterdolmetschen Es gibt zwei unterschiedliche Varianten des Flüsterdolmetschens. Bei maximal zwei Zuhörern sitzt der Dolmetscher hinter den Zuhörern und dolmetscht das Gesagte leise simultan. Bei Führungen benutzt der Dolmetscher eine sogenannte „Flüsteranlage“ (Personenführungsanlage), die aus einem Mikrofon und Empfängern besteht. Auch bei dieser Art des Dolmetschens werden mindestens zwei Dolmetscher benötigt. Flüsterdolmetschen kommt nur für sehr kleine Veranstaltungen oder für Verhandlungen in Betracht. Gebärdendolmetschen Das ist die neueste Art des Dolmetschens, da die Gebärdensprache erst seit zwei Jahren offiziell ist. Zumeist wird für die Gehörlosen simultan, in seltenen Fällen auch konsekutiv übersetzt. _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. - 10 - Daneben gibt es noch die unterschiedlichen Bereiche des Dolmetschens: Konferenzdolmetschen Bei einer Konferenz übersetzt der -in der Regel freiberufliche- Konferenzdolmetscher entweder simultan oder konsekutiv. Gerichtsdolmetschen Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der Amtssprache nicht mächtig sind, so wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt, jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, falls der Richter dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auch in der fremden Sprache in das Protokoll oder in eine Anlage niedergeschrieben werden. In den dazu geeigneten Fällen soll dem Protokoll eine durch den Dolmetscher zu beglaubigende Übersetzung beigefügt werden. Mediendolmetschen Mit dem Begriff „Medien“ ist in erster Linie das Fernsehen gemeint, bei dem bei LiveÜbertragungen hauptsächlich simultan übersetzt wird. Community Interpreting Zum Community Interpreting zählt u.a. das Dolmetschen bei Ämtern, Behörden, in der Medizin (z.B. Arztbesuche), Psychologie und Psychiatrie, im Sozialbereich (Beratungsgespräche), in der Arbeitswelt (Betriebsversammlungen, Dienstbesprechungen), in der Schule (Elternabende, Sprechtage) und bei politischen und religiösen Veranstaltungen (Taufe, Hochzeit). 5.3 Grad der Verantwortung Bei der Verantwortung eines Übersetzers bzw. Dolmetschers muss man zwischen einem „normalen“ Übersetzer/ Dolmetscher und einem beeidigten Übersetzer/ Dolmetscher unterscheiden*. Ein Übersetzer/ Dolmetscher hat eine geringere Verantwortung, da er oft nur für eine bestimmte Firma oder für Privatkunden übersetzt und lediglich für die für sie gefertigten Übersetzungen haftet. Beeidigte Übersetzer/ Dolmetscher haben dagegen eine wesentlich größere Verantwortung, da sie Dokumente, Urkunden und sonstige Texte von großer Bedeutung übersetzen, die ein „normaler“ Übersetzer/ Dolmetscher nicht übersetzen darf, bzw. dessen Übersetzungen öffentlich nicht anerkannt werden. Da die von beeidigten Übersetzern/ Dolmetschern gefertigten Übersetzungen nicht überprüft werden, können nur sie dafür haftbar gemacht werden, mit dem Unterschied, dass ihre eventuellen Fehler schwerwiegendere Folgen haben können. Generell tragen jedoch beide Arten von Übersetzern/ Dolmetschern eine große Verantwortung, da sie die Verbindung zweier Personen, Gruppen, Firmen, usw. herstellen und aufrecht erhalten. _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. - 11 - 5.4 Verdienstmöglichkeiten Übersetzer/ Dolmetscher verdienen auf Grund ihrer großen Verantwortung recht gut. Fest angestellte Dolmetscher haben anfangs ein monatliches Nettogehalt von rund 3000€, das mit dem Dienstalter jedoch steigt. Bei freiberuflichen Dolmetschern hängt der Verdienst von den Aufträgen ab. Dabei errechnet sich der Preis meist aus den Anschlägen/ Zeichen des übersetzten Textes. Diese werden in der Regel durch 55 geteilt ( 55 Anschläge pro Zeile = Normzeile) und anschließend mit dem zuvor festgelegten Zeilenpreis multipliziert. Somit wird nur das tatsächlich Übersetzte berechnet. Der Zeilenpreis selbst schwankt sehr stark. Er hängt nicht nur davon ab, ob man den Text in einem Übersetzungsbüro, von einem Übersetzer/ Dolmetscher oder von einem beeidigten Übersetzer/ Dolmetscher übersetzen lässt, sondern auch von der Sprache, in die übersetzt wird. So gibt es Übersetzungsbüros, die einen Zeilenpreis von 0,60€ ins Spanische und 0,80€ ins Portugiesische haben. Herr Borsts Zeilenpreis beläuft sich unabhängig von der Sprache auf 1,50€, gelegentlich senkt er aber auch den Preis, beispielsweise wenn Konkurrenz droht oder wenn Kunden das erforderliche Geld einfach nicht besitzen. Eine Übersetzung in die japanische oder chinesische Sprache kostet gemäß Übersetzungsbüros durchaus auch 2,60€ pro Zeile. Der Verdienst ist folglich vom Angebot, der Nachfrage, der Verantwortung und, wie bei den meisten selbständigen Tätigkeiten, von der eigenen Arbeitsgeschwindigkeit, hier der Übersetzungsgeschwindigkeit, abhängig. Ein Monatsverdienst von 4.000€ bis hin zu 12.000€ ist daher nicht unüblich. Probleme bereiten sehr guten Übersetzern/ Dolmetschern die Billigkonkurrenz. Diese existiert, weil die Berufsbezeichnung „Übersetzer/ Dolmetscher“ kein akademischer Grad und somit nicht geschützt ist. Es liegt daher nahe, dass die betreffenden Personen die Sachkundigkeit, die bei diesem Beruf sehr wichtig ist, nicht aufweisen können und auf diese Weise dem Image der Übersetzer/ Dolmetscher allgemein schaden. Zu den gesetzlich geschützten akademischen Graden zählen die Bezeichnungen „Diplom-Dolmetscher“, „Diplom-Übersetzer“, „Diplom-Fachübersetzer“, „Diplom-Technikübersetzer“ und „DiplomSprachmittler“. 5.5 Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeschreibung Das Arbeitsleben eines Übersetzers gestaltet sich oft wenig abwechslungsreich, da Tag für Tag Übersetzungen gefertigt werden müssen. Abwechslung bietet die Tätigkeit als (Konferenz-)Dolmetscher, da dieser u.a. zu Gerichtsverhandlungen bestellt wird und dort dolmetschen muss. Daneben gibt es noch die verschiedenen Möglichkeiten des Übersetzens/ Dolmetschens, die in einem bestimmten Maße Abwechslung bieten können. Es reicht völlig aus, wenn der Arbeitsplatz eines Übersetzers/ Dolmetschers aus einem kleinen Büro besteht. Darin sollten zahlreiche Wörterbücher mit bestimmten Fachrichtungen, auf die sich der Übersetzer/ Dolmetscher spezialisiert hat, Ordner, in denen die Übersetzungen abgeheftet werden können, ein Telefon und ein Faxgerät vorhanden sein. Ein Computer mit Internetanschluss und Programmen wie Microsoft Word ® und dem AcrobatReader® gehört selbstverständlich auch zur Grundausstattung. 5.6 Nachbarberufe und mögliche Berufswechsel (horizontaler Aspekt) Da Übersetzer/ Dolmetscher während ihres Studiums neben den von ihnen gewählten Sprachen auch einen Bereich eines nichtsprachliches Ergänzungsfaches wie der Rechtswissenschaft oder der Wirtschaftswissenschaft studieren müssen, bringen sie für einen eventuellen Berufswechsel in dieses Gebiet ein ausreichendes Wissen mit, das mit _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. - 12 - Sicherheit während der Tätigkeit als Übersetzer/ Dolmetscher erweitert worden ist. Außerdem haben sie die Möglichkeit als Reporter oder als Journalist im Ausland zu arbeiten, da sie sowohl ihre Muttersprache als auch mindestens eine Fremdsprache als Übersetzer/ Dolmetscher beherrschen müssen und ihnen ein solcher Berufswechsel daher keine Probleme bereiten würde. Ein weiterer Beruf, der mit Fremdsprachen verbunden werden kann, ist der des Lehrers. 5.7 Tätigkeitsebenen (vertikaler Aspekt) Als freiberuflicher Übersetzer/ Dolmetscher gibt es nur wenige Tätigkeitsebenen, was damit zusammenhängt, dass man selbständig und in keinem „System“ arbeitet. Für einen beeidigten Übersetzer/ Dolmetscher wird eine höhere Qualifikation vorausgesetzt als für einen „normalen“. Um beeidigt zu werden, muss man das Staatsexamen ablegen. Die Tätigkeit als Konferenzdolmetscher erfordert wiederum eine zusätzliche Qualifikation, zu der man sich jedoch nicht nach Belieben melden kann, sondern aufgefordert wird, und daher eine noch höhere Stufe darstellt. Zusätzlich ist als weitere Qualifikation die Promotion* zum „Dr. phil.“ möglich. 6. Arbeitsmarkt Situation und Prognose Übersetzern und Dolmetschern bietet sich nach dem Hochschulstudium ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern. Sie können zum Beispiel als Allgemein Beeidigter Dolmetscher, Verhandlungsdolmetscher, Wirtschaftsdolmetscher oder als Wirtschaftsübersetzer arbeiten. Zur Zeit sieht es so aus, dass hierzulande der Markt für Dolmetscher für die englische Sprache übersättigt ist und in absehbarer Zeit wohl auch bleiben wird. Für alle anderen Sprachen sieht es dagegen besser aus. Dies hängt vor allem mit der Globalisierung zusammen, für die eine lückenlose Verständigung zwischen den Staaten der Erde notwendig ist. Wichtigste Verkehrssprache bleibt natürlich Englisch, ohne das man heute generell nicht mehr weit kommt, jedoch ist es als Übersetzer/ Dolmetscher meist von Vorteil, wenn man daneben noch Französisch und Spanisch (Lateinamerika) beherrscht. Auch innerhalb Europas hat es kürzlich bedeutende Veränderungen gegeben. Im Mai dieses Jahres stießen zehn weitere Staaten zur Europäischen Union dazu. Um eine problemlose Verständigung zwischen den Vertretern der Staaten der EU zu ermöglichen werden immer mehr Dolmetscher gebraucht, vor allem für die slawischen Sprachen. Die EU stellt insofern einen bedeutenden Unterschied zu den Vereinten Nationen und dem Europarat dar, als dass sie eine Gemeinschaft von Völkern mit einer Vielfalt von Sitten, Bräuchen und auch Sprachen ist, in der jeder Bürger das Recht, das für ihn gilt, verstehen können muss. Die allererste Verordnung, die der Rat am 15. April 1958 erließ, regelte demzufolge auch die Sprachenfrage: Die Hauptlandessprachen der (damals sechs, heute 25) Mitgliedstaaten wurden zu Amts- und Arbeitssprachen der Union (damals vier, heute 19) erklärt. Daher sind seit Mai bis zu 342 (statt bisher 110) Sprachkombinationen möglich! Ein völlig neuer Markt ist erst vor zwei Jahren entstanden, als die Gebärdensprache offiziell als Sprache anerkannt worden ist. Seitdem gibt es vereinzelt Dolmetscher auf diesem Gebiet, jedoch noch so wenige, dass die zur Zeit vorhandenen Gebärdendolmetscher noch nicht einmal die Möglichkeit haben sich auf ein Fachgebiet zu spezialisieren, da sie praktisch überall gebraucht werden. _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. - 13 - Insgesamt gesehen spielt es als Übersetzer/ Dolmetscher kaum eine Rolle wo man wohnt, bzw. wo man seine Tätigkeit ausübt, da man als Sprachmittler überall auf der Welt gebraucht werden kann, vor allem zu Zeiten der -zuvor bereits erwähnten- Globalisierung. 7. Sonstige Erfahrungen, Beobachtungen Herr Borst ist keine Person, die sich nur auf seinen Beruf konzentriert, sondern jemand, der sich auch um die Ärmsten der Armen kümmert. So hat er zusammen mit seiner Frau das Projekt „Sol Naciente“ (span.: aufgehende Sonne) in Pachacútec (Lima/Peru) ins Leben gerufen. Er selbst hat dort jahrelang gelebt, die Not der Bevölkerung erfahren und seither versucht den Menschen dort mittels dieses Projektes eine Schulerziehung zu ermöglichen. Mittlerweile gibt es dort einen Kindergarten, eine Grund- und eine Mittelschule, allesamt staatlich anerkannt, die von rund 200 Kindern besucht werden. 8. Persönliche Schlussfolgerungen und Planung weiterer Schritte zur Berufsorientierung Das Praktikum bei Herrn Borst konnte ich wie erhofft nutzen um mir einen Einblick in den Alltag eines (Konferenz-)Dolmetschers und Übersetzers zu verschaffen. Dieser Einblick fiel überaus positiv aus, sodass ich mir nun ernsthafte Gedanken mache selbst einmal als Dolmetscher zu arbeiten. Zwar verläuft die gesamte Arbeit letztlich sehr eintönig, davon abgesehen kommt der Beruf meiner Vorstellung Menschen durch Sprachen zu verbinden jedoch sehr nahe. Zudem hat man, abgesehen von Gerichtsterminen beispielsweise, bei großer Nachfrage weitestgehend die Freiheit selbst zu entscheiden, wann man welche Übersetzung anfertigt. Dies hat den Vorteil, dass man seinen Tag, bzw. seine Woche eigenständig planen kann, was mir ebenfalls wichtig ist. Um diesem Berufswunsch näher zu kommen werde ich neben der Pflichtfremdsprache eine weitere Sprache als Profilfach für die zwölfte und dreizehnte Klassenstufe wählen. Daneben werde ich mich ausgiebig über die Einzelheiten der Studiengänge und über die Universitäten, die ein sprachorientiertes Studium anbieten, informieren. _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. - 14 - Anhang a) Fachsprachliche Ausdrücke (alphabetisch geordnet) Apostille: Eine Apostille ist die Überbeglaubigung der notariellen Unterschrift durch das Landgericht. Nach dieser Beglaubigung darf keine diplomatische Vertretung das Schriftstück als unecht zurückweisen. Beglaubigungskette: Bei einer Übersetzung ins Ausland durchläuft das Schriftstück eine sog. Beglaubigungskette. Zunächst bestätigt ein Notar die Identität des Übersetzers (er überprüft jedoch nicht die Übersetzung!), anschließend bestätigt das Landgericht die Identität des Notars ( Apostille). Diese Kette darf nicht unterbrochen werden. Belletristik: Schöne Literatur, Unterhaltungsliteratur Diplomarbeit: Die Prüfungsarbeit zum Abschluss von Hochschulstudiengängen, mit denen der Hochschulgrad „Diplom“ erworben wird nennt man Diplomarbeit. Mit dieser Arbeit soll der Prüfling zeigen, dass er eine studiengangsspezifische Fragestellung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorgegebenen Frist bearbeiten kann. Die zur Verfügung stehende Zeit beträgt bis zu einem halben Jahr. Diplomgrad: Mit der erfolgreich abgelegten Diplomprüfung (hochschulinterne Prüfung) wird vor allem in naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen (evtl. auch in geisteswissenschaftlichen) Fächern der akademische Diplomgrad verliehen. Je nach fachlicher Ausrichtung variieren die Titel, z.B. DiplomIngenieur, Diplom-Biologe, Diplom-Kaufmann, Diplom-Soziologe. Der Diplomgrad stellt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss dar und berechtigt im Fall des universitären Diploms zur Promotion. Das Diplom kann sowohl an Hochschulen und Universitäten als auch an Fachhochschulen und Berufsakademien erlangt werden. Diplom-Vorprüfung: Bei Hochschulstudiengängen mit Diplomabschluss ist die Diplom-Vorprüfung die Bezeichnung für die Zwischenprüfung, die nach dem Grundstudium, also beispielsweise nach den ersten vier Studiensemestern, abzulegen ist. Nur wer die Diplom-Vorprüfung bestanden hat, wird zu den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums zugelassen. _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. - 15 - Dolmetschpropädeutikum: Propädeutikum Fachterminologie: Terminologie Hochschulgrad/ Hochschulabschluss: Die akademischen Abschlüsse oder Grade Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor/ Bakkalaureus, Master/ Magister werden aufgrund der Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, verliehen. Je nach Studiengang kann der verliehene Titel einen entsprechenden fachlichen Zusatz tragen, z.B. Diplom-Ingenieur, Magister Artium, Master of Business Administration. Kolloquium: Wissenschaftliches Fachgespräch oder (mündliche) Einzelprüfung an Hochschulen Promotion: Als Promotion bezeichnet man die Erlangung der Doktorwürde. Sie bezeichnet ebenfalls einen Hochschulgrad und wird durch eine Hochschulprüfung erworben. Propädeutikum: Einführung in die Kenntnisse, die zu einem (bestimmten) wissenschaftlichen Studium gehören Scheine: In der akademischen Ausbildung ist ein Schein die Bezeichnung für einen Leistungsnachweis über eine erfolgreich besuchte Lehrveranstaltung (Seminar, Übung etc.). Bei der Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung muss in der Regel eine bestimmte Anzahl von Scheinen nachgewiesen werden, um die Zulassung zu erhalten. Terminologie: Ordnen, Speichern und Transportieren von Fachwissen Unterschied zw. Übersetzen u. Dolmetschen: Der Überbegriff des Übersetzens und Dolmetschens heißt Translation. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (translatio) und bedeutet wörtlich Übertragung, Versetzung, Verpflanzung. Unter Dolmetschen versteht man die Translation eines einmalig (in der Regel mündlich) dargebotenen Textes der Ausgangssprache in einer nur bedingt kontrollierbaren und infolge Zeitmangels kaum korrigierbaren Text der Zielsprache. Unter Übersetzen versteht man die Translation eines fixierten und demzufolge permanent dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Textes der Ausgangssprache in einen jederzeit kontrollierbaren und wiederholt korrigierbaren Text der Zielsprache. Vordiplom: _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. - 16 - Bei einer erfolgreich abgelegten Diplom-Vorprüfung wird das Vordiplom verliehen, welches zur Zulassung zu den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiengangs berechtigt. b) Bewerbungsschreiben und Antwort Giuseppe Bellanti Karl-Gärttner-Str. 3 74321 Bietigheim-Bissingen Tel.: 0 71 42 / 4 28 38 E-Mail: [email protected] Konrad Borst Lüftestr. 75 72762 Reutlingen Tel.: 0 71 21 / 23 04 69 E-Mail: [email protected] Bietigheim-Bissingen, 09.11.2003 Betreff: Berufsorientierung an Gymnasien (BOGY) Sehr geehrter Herr Borst, hiermit möchte ich mich im Rahmen der BOGY-Woche vom 16. bis zum 20. Februar 2004 um ein Praktikum bei Ihnen bewerben. Ich heiße Giuseppe Bellanti, bin 17 Jahre alt und besuche die 11. Klasse der Gymnasien I und II im Ellental in Bietigheim-Bissingen. Die BOGY-Woche (kurz für Berufsorientierung an Gymnasien) gibt Gymnasiasten der 11. Klasse eine Woche lang die Möglichkeit Berufserfahrung zu sammeln, das Arbeitsleben kennen zu lernen und soll einen Einblick in das Alltagsleben eines Berufstätigen bieten. Da ich die fünf Sprachen Deutsch, Italienisch (Muttersprache), Englisch, Französisch und Spanisch spreche, habe ich seit längerer Zeit vor, nach dem Abitur Sprachen zu studieren und später den Beruf des Dolmetschers auszuüben. Daher möchte ich bei Ihnen Erfahrung sammeln um zu sehen, wie das tatsächliche Leben eines Konferenzdolmetschers aussieht und ob ich mich damit identifizieren kann. Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Giuseppe Bellanti (Antwort per E-Mail) _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. - 17 - Sehr gerne, Herr Bellanti, können Sie bei mir eine Woche arbeiten, aber ich sage Ihnen jetzt schon, dass der Horizont düster ist und ich will Sie nicht mit Optimismus erfüllen betr. Sprachenberufe. Freundlich grüßt K Borst Informationsquellen - - Bundesagentur für Arbeit/ Berufenet (http://berufenet.arbeitsamt.de) Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. = BDÜ (http://www.bdue.de) „Erfolgreich selbständig als Dolmetscher und Übersetzer“, BDÜ http://www.dolmetschen.de JK-Translation Service (http://members.aol.com/joekrafft1/index.html) Meyers „Großes Handlexikon“ (11. Auflage), 1974 Pachacútec (http://www.pachacutec.de) Perspektiven (http://www.perspektiven.ch/archiv/2002_2/08_2002_2.htm) Reutlinger Fachübersetzer (http://www.reutlinger-uebersetzer.de) Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (http://www.uni-heidelberg.de/studium/angebot/ued.html#ZuI) Translatio (http://www.uni-leipzig.de/~xlatio) „Übersetzen und Dolmetschen“, Johanna Best Übersetzerportal (http://www.uebersetzerportal.de/nachrichten/n-archiv/2003/2003-10/2003-10-19.htm) Verband der allgemein beeidigten Verhandlungsdolmetscher und der öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg e.V. = VVU (http://www.vvu-bw.de) Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ = VKD-BDÜ (http://www.vkd.bdue.de) Verbix (http://www.verbix.com) Diverse Wörterbücher _______________ Anmerkung: Die mit * versehenen Begriffe werden im Anhang auf den Seiten 15 u. 16 näher erklärt. Sie sind dort alphabetisch geordnet. - 18 -