Behörde 07.04.2017 Angelegenheiten der Dolmetscher und Übersetzer Sehr geehrte [Ansprechpartner] obwohl seitens der OLG die Gerichte und Staatsanwaltschaften immer wieder auf die einzuhaltende Ladungspraxis (AV d. JM vom 26. Februar 2010 /3162 - I. 4/ - JMBl. NRW S. 99 siehe Anlage) hingewiesen werden, wird nach wie vor in einigen Fällen über Büros geladen. Ich habe zum Beispiel einen Auftrag zur Übersetzung [eintragen, was zu übersetzen war] in die [Sprache einsetzen] Sprache über das Büro xyz (mit Anschrift) erhalten: Unterzeichner Aktenzeichen xxxx, Direktor des AG yyy, Justizbeschäftigte Beauftragung Zielsprache (Datum) (Sprache) Beauftragte Agentur Büro xyz Mich verwundert das gerade deshalb, da ich in der von den OLG geführten Liste der Dolmetscher und Übersetzer bereits seit [Jahreszahl] als ermächtigte Übersetzerin [ermächtigter Übersetzer] für [Sprache] geführt werde. Die Listen sind für alle zugänglich. Da außerdem der Preis für Übersetzungsleistungen laut JVEG klar ist, ist der Zwischenschritt über eine Agentur nicht nachvollziehbar. Schließlich geht es auch um den Datenschutz - ermächtigte Übersetzer/beeidigte Dolmetscher haben einen Eid geleistet, Prüfungen abgelegt, sie haben ihre Fähigkeiten und Sprachkenntnisse, ihre Unbedenklichkeit durch Führungszeugnis, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, dem Insolvenzverzeichnis nachgewiesen. Und müssen sich alle 5 Jahre einer erneuten Prüfung unterziehen. Das kann man von den beauftragten Büros bestimmt nicht behaupten. Unbeteiligte können so Einsicht in Ermittlungsakten nehmen - diese Gefahr des Datenmissbrauchs scheint m.M. den Beauftragenden noch gar nicht bewusst zu sein. Ich bitte Sie um Prüfung und Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen [eigener Name]