Joachim von Elbe - Deutsch-Amerikanische Juristen

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Joachim von Elbe
1902 - 2000
Joachim von Elbe wurde am 4. Juni 1902 in Hamm (Westfalen) geboren. Er starb am 8. Juni
2000 in Madison (Wisconsin). Sein 98jähriges wechselvolles Leben wurde bestimmt durch
die bewegten Zeitläufe des 20. Jahrhunderts, die ihm viele verschiedene „Rollen“ zuwiesen:
die eines Verwaltungsbeamten, Wissenschaftlers, Diplomaten, Schriftstellers und zuletzt
Richters. Er hat dieses Leben in einem sehr lesenswerten Erinnerungsbuch mit dem Titel
„Unter Preußenadler und Sternenbanner – Ein Leben für Deutschland und Amerika“
anschaulich beschrieben. Es ist erstmals 1983 und in zweiter Auflage 1996 auf Deutsch
erschienen, eine englischsprachige Ausgabe kam 1989 unter dem Titel „Witness to History: A
Refugee from the Third Reich Remembers“ heraus. Der damals 80jährige Autor erinnert sich
beim Schreiben daran, wie er als 16jähriger Schüler 1918 – am Ende des 1. Weltkrieges - in
Neuwied vom Fenster seines Gymnasiums aus die ersten amerikanischen Soldaten erblickte
und genau dreißig Jahre später – am Ende des 2. Weltkrieges - an der gleichen Stelle selbst als
amerikanischer Soldat stand. Wie im Titel des Buches angedeutet, hat er sowohl unter
deutscher als auch unter amerikanischer „Flagge“ gelebt und gearbeitet und ist durch die ihm
zugefallenen Aufgaben zu einem echten „Atlantiker“ geworden.
Joachim von Elbe wuchs in Potsdam und Neuwied auf, wo sein Vater preußischer Landrat
war, studierte von 1920 bis 1924 in Hamburg, Kiel und Berlin „Jura“ und war anschließend
Referendar in Charlottenburg, Gumbinnen, Goldap und Königsberg. Sein Interesse galt, der
Familientradition entsprechend, besonders dem Verwaltungsrecht. 1926 wurde er mit einer
Doktorarbeit über das Thema „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit nach den Gesetzen der
deutschen Länder“ promoviert. 1928 - nach dem zweiten Staatsexamen - trat er in die
preußische Staatsverwaltung ein und wurde Regierungsassessor am Landratsamt in Templin
(Uckermark). Bald darauf lud ihn Professor Viktor Bruns, Direktor des damaligen KaiserWilhelm-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin, ein, sich als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Institut völkerrechtlichen Studien zu widmen. In dieser
Zeit lernte er zahlreiche andere junge Wissenschaftler kennen, die später bekannte „Personen
der Zeitgeschichte“ wurden, wie z.B. Carlo Schmid, Berthold Graf Stauffenberg, Hans von
Dohnanyi, Eduard von Schwartzkoppen, Gerhard Leibholz und Walter Hallstein. 1930 war er
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für einige Monate Rechtsberater für völkerrechtliche Fragen bei der Freien Stadt Danzig. Als
die Beurlaubung für die Tätigkeit am Kaiser-Wilhelm-Institut im Januar 1933 auslief, wurde
er zunächst der Bezirksregierung und dann dem Bezirksausschuss in Potsdam zugewiesen, der
die Funktion eines Verwaltungsgerichts zweiter Instanz ausübte.
Zum großen Einschnitt seines Lebens wurde für Joachim von Elbe die Machtübernahme
Adolf Hitlers im Januar 1933. Die politische Lage spitzte sich im Laufe des Jahres 1933
immer mehr zu. Im September d.J. musste er aufgrund des „Arierparagraphen“ des sog.
„Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 wegen „nichtarischer Abstammung“ seinen Abschied nehmen. Das traf auf ihn insofern zu, als seine
Großmutter mütterlicherseits der Familie Mendelssohn Bartholdy entstammte, er also als
„Mischling 2. Grades“ galt. Dem NS-Staatsrechtler Carl Schmitt zufolge lag die Bedeutung
des Gesetzes darin, „dass es die artfremden Elemente aus der Beamtenschaft beseitigt“.
Joachim von Elbe hingegen sah darin ein klares Anzeichen für den Zusammenbruch des
Rechtsstaates in Deutschland, und erkannte früher als viele Andere den verbrecherischen
Charakter des NS-Regimes.
Zum entscheidenden Wendepunkt wurde für ihn die Röhm-Aktion vom 30. Juni 1934, als
Hitler zahlreiche Persönlichkeiten wie den Reichskanzler a.D. von Schleicher, v. Kahr und
Strasser kaltblütig von der SS ermorden ließ. Diese Ereignisse, die den gewaltsamen
Charakter des NS-Regimes erkennen ließen, bestärkten Joachim von Elbe in dem Vorhaben,
Deutschland in Richtung Vereinigte Staaten zu verlassen, wo sein jüngerer Bruder seit 1930
lebte. So schiffte er sich im Dezember 1934 in Richtung New York ein. 1936 begann er ein
Studium an der renommierten Yale Law School in New Haven (Connecticut), das er 1938 mit
dem LL.D. (entspricht dem heutigen J.D.) abschloss. 1939 erhielt er einen völkerrechtlichen
Forschungsauftrag der Yale University und wurde als „instructor“ Mitglied der Yale faculty.
Aus dieser Zeit stammt ein vielzitierter Aufsatz von ihm im American Journal of International
Law 33 (1939) 684 über „The evolution of the concept of just war in international law“. 1941
erhielt er die amerikanische Staatsbürgerschaft, 1942 wurde er zum Militärdienst einberufen.
Nach einer Spezial- Ausbildung im „Camp Ritchie“ ging es mit dem Schiff nach Europa, wo
er dem Oberkommando der Alliierten Überseestreitkräfte (SHAEF) in London, später in
Paris zugewiesen wurde. Mit dem Kriegsende schied er aus dem Militärdienst aus.
1946 wurde für Jochim von Elbe Deutschland zum beruflichen Tätigkeitsfeld. Obwohl nun
Amerikaner, war er doch zutiefst von europäischer Kultur geprägt. So fügte es sich gut, dass
er seine Berufstätigkeit für die Vereinigten Staaten in seinem Herkunftsland ausüben konnte.
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Manche Örtlichkeit, die er aus seinem „Vorleben“ als deutscher Student, Referendar, Beamter
und Wissenschaftler gekannt hatte, sah er jetzt in anderer Funktion wieder: Im Sommer 1946
wurde er Mitarbeiter der Rechtsabteilung der amerikanischen Militärregierung in Berlin
(OMGUS) und deren Vertreter im Kontrollausschuss zur Reform („Entnazifizierung“) des
deutschen Rechts.1 Dieser tagte im Gebäude des Kammergerichts, just dort, wo er 1928 das 2.
Staatsexamen abgelegt hatte. Später wirkte er in der Rechtsabteilung der amerikanischen
Militärverwaltung in Westdeutschland und seit 1948 im Rechtsamt des BizonenKontrollamtes, das die Gesetze des „Bizonen“-Wirtschaftsrates zu überprüfen hatte.
Von dort aus entwickelte sich seine Karriere entsprechend der politischen Entwicklung
„logisch“ weiter: Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde aus der
Militärregierung die Alliierte Hohe Kommission. Joachim von Elbe wurde Rechtsberater im
Amt des amerikanischen Hohen Kommissars in Bonn-Bad Godesberg und Vertreter der USA
im Rechtsausschuss der Hohen Kommission. Dieser hatte u.a. die Aufgabe, die
(west)deutschen Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit dem Besatzungsrecht zu prüfen.
Nachdem sich der amerikanische Hohe Kommissar mit der Wiederherstellung der
Souveränität der Bundesrepublik 1955 in den amerikanischen Botschafter verwandelt hatte,
wurde Joachim von Elbe Rechtsberater („Legal Adviser“) der Botschaft. In den 15 Jahren, in
denen er diese Tätigkeit ausübte, hatte er eine juristische Schlüsselposition im weiteren
Geschehen inne: Als Jurist war er maßgeblich an der Ausarbeitung zahlreicher für den Status
der
Bundesrepublik
Deutschland
grundlegender
Verträge
beteiligt
–
u.a.
am
Deutschlandvertrag von 1952, am Londoner Schuldenabkommen von 1952, an den Pariser
Verträgen von 1954 und an den Zusatzvereinbarungen zum NATO-Truppenstatut von 1959.
Damit hat er wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der deutsch-alliierten Beziehungen
ausgeübt. Seine Mitwirkung war so maßgeblich, dass der spätere amerikanische Botschafter
Arthur Burns ihm bescheinigte, „dass mancher Staatsmann Sie um den gestaltenden Einfluss
beneidet, den Sie auf viele internationale Abmachungen auszuüben vermochten.“
Nach dem „historischen“ 5. Mai 1955, an dem die Bundesrepublik die „Souveränität“
(vorbehaltlich der Rechte der Alliierten) wiedererlangte, war Joachim von Elbe noch vierzehn
Jahre an der amerikanischen Botschaft in Bonn tätig, zuletzt als Senior Legal Adviser. Damit
war sein Wirken aber noch nicht beendet: 1986 – im Alter von 84 Jahren – ernannte Präsident
Ronald Reagan ihn zum amerikanischen Richter am Obersten Rückerstattungsgericht in
1
Siehe dazu: Matthias Etzel, Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten
Kontrollrat (1945-1948), Tübingen 1992
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München, dessen Aufgabe die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten um die Rückerstattung
entzogener Vermögensgegenstände aus nationalsozialistischer Verfolgung war. Es gab
allerdings damals für das Gericht kaum noch etwas zu tun – so war diese Ernennung für
Joachim von Elbe ein reiner „Ehrenposten“. Mit der Auflösung des Gerichts nach der
deutschen Wiedervereinigung endete diese Aufgabe und damit auch seine berufliche
Laufbahn endgültig.
Anlässlich seiner Pensionierung verlieh der Bundespräsident Joachim von Elbe im Jahre 1969
das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in
Anerkennung seiner Verdienste um den friedlichen Wiederaufbau Deutschlands nach dem
Zweiten Weltkrieg und um die Stärkung der Beziehungen zwischen dem deutschen und
amerikanischen Volk. In der Tat konnte niemand besser als er mit seinem sowohl deutschen
als auch amerikanischen „background“ diesem Ziel dienen. In einer Anmerkung zur
Neuausgabe seiner Erinnerungen schreibt er: „Ich bin im öffentlichen Dienst beider Länder,
dem Land meiner Geburt und meiner Wahlheimat, tätig gewesen und habe loyal und nach
besten Kräften dem Gemeinwohl beider Länder gedient.“ Nach dem Eintritt in den Ruhestand
widmete Joachim von Elbe sich vor allem schriftstellerischer Tätigkeit. Er verfasste nicht nur
das eingangs erwähnte Erinnerungsbuch, sondern auch ein Standardwerk über „Die Römer in
Deutschland“ (1977, mit weiteren Auflagen, amerikanische Ausgabe von 1975: „Roman
Germany“). Es folgten ein Buch über „Deutschland - das unbekannte Land: Unser römisches
Erbe“ (1985/1990) und ein Führer über das römische Köln „The Romans in Cologne and
Lower Germany“ (1995).
Der „Atlantiker“ Joachim von Elbe, der bis kurz vor seinem Tod in Bonn-Bad Godesberg
lebte, aber jedes Jahr einige Monate in Madison (Wisconsin) verbrachte, verkörperte in seiner
Person das deutsche Schicksal im 20. Jahrhundert ebenso wie die erfolgreiche amerikanischdeutsche Zusammenarbeit seit 1949. 1997 konnte er seinen 95. Geburtstag in bekannter
geistiger und physischer Vitalität feiern. Alle, die ihn kannten, empfanden es als ein
besonderes Erlebnis, wenn er mit großer sprachlicher Meisterschaft und feinem Humor ernste
und heitere Episoden aus seinem Leben erzählte, Verse von Homer, Horaz, Ovid, Goethe und
Shakespeare rezitierte und als „wandelndes Geschichtsbuch“ Ereignisse aus der neuzeitlichen
und antiken Geschichte mit beeindruckender Detailkenntnis darstellte. Auch im höchsten
Alter wusste er dem Leben in absoluter geistiger Klarheit und mit heiterer Gelassenheit das
Beste abzugewinnen. Joachim von Elbe war last not least ein engagiertes Mitglied der DAJV,
die ihm 1987 die Ehrenmitgliedschaft verlieh – einer außerordentliche Persönlichkeit mit
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einem außergewöhnlichen „transatlantischen“ Lebensweg. 1999 war Joachim von Elbe –
nunmehr 97 Jahre alt– wieder „für einige Monate“ in die USA gereist, die Rückkehr nach
Deutschland war ihm jedoch nicht mehr vergönnt. Er starb am 8. Juni 2000 in Madison und
wurde auf dem deutschen lutherischen Friedhof von Middleton in Wisconsin begraben.
Reimer von Borries
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