Der Deutsche Bund - Robert F. WALTER

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Gesellschaftswissenschaften
Der Deutsche Bund
Der Deutsche Bund
Auf dem Wiener Kongress, auf dem die Vertreter von rund 200 europäischen Staaten und
Herrschaften über die künftige Ordnung Europas berieten, dauerte es fast 8 Monate bis eine
Einigung über die sogenannte „deutsche Frage” zustande kam.
Nach langen Verhandlungen wurde am 8. Juni 1815 die „Deutsche Bundesakte” verabschiedet. Die Bundesakte wurde in die Schlussakte des Wiener Kongresses eingefügt, die am 9.
Juni fertiggestellt wurde. Sie wurde damit unter internationale Garantie gestellt.
Die Bundesakte legte in 20 Artikeln die Grundzüge der neuen Organisation Deutschlands fest.
Der „Deutsche Bund” war danach kein Bundesstaat, sondern ein beständiger Staatenbund,
dessen Zweck die „Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten” war. Insgesamt bestand
der Bund bei seiner Gründung aus 39 souveränen Staaten, unter denen sich mit den Herzogtümern Holstein und Lauenburg, dem Großherzogtum Luxemburg und dem Königreich
Hannover (bis 1837) auch Gebiete befanden, die ausländischen Herrschern, nämlich den Königen von Dänemark, den Niederlanden und Großbritannien unterstanden und von diesen im
Bund vertreten wurden. Andererseits gehörten Österreich und Preußen dem Bund nicht mit
ihrem gesamten Staatsgebiet, sondern nur mit ihren deutschen Provinzen an.
Das oberste Organ des Bundes war die ständige Bundesversammlung in Frankfurt. Der Bundesversammlung gehörten die Gesandten der Mitgliedsstaaten an. Den Vorsitz führte der Vertreter Österreichs als „kaiserlich-königlicher Bundespräsidialgesandter”. Die Bundesversammlung war zuständig für die äußere und innere Sicherheit Deutschlands, sollte sich darüber
hinaus aber auch mit sogenannten „gemeinnützigen Anordnungen”, d.h. bundeseinheitlichen
Bestimmungen und Gesetzen befassen.
Die Befugnisse der Bundesversammlung waren also recht weit gefasst und ausbaufähig. Der
Deutsche Bund blieb dennoch ein sehr lockerer Staatenbund. Dem Deutschen Bund fehlten
insbesondere ein Oberhaupt, eine Bundesregierung, eine Volksvertretung (Parlament) und ein
oberstes Bundesgericht. Die Einzelstaaten blieben weitgehend souverän und durften sogar
Bündnisse mit fremden Staaten abschließen, solange sich diese nicht „gegen die Sicherheit
des Bundes oder einzelner Bundesstaaten” richteten.
Zum einzigen relativ weit ausgebildeten Organ des Bundes wurde die Bundesarmee. Sie wurde aus Truppenteilen der Mitgliedsstaaten zusammengestellt. Der Deutsche Bund hatte die
Aufgabe, für den militärischen Bereich, die Organisation und Ausrüstung des Bundesheers,
die Errichtung und Aufrechterhaltung von Bundesfestungen zu sorgen. Zu diesem Zweck
wurde 1818 ein ständiger Bundesmilitärausschuß durch die Bundesversammlung eingerichtet.
Auch eine ständige Bundesmilitärkommission aus Offizieren der sechs größten Staaten wurde
gebildet.
Die Staaten, die dem Deutschen Bund angehörten, unterdrückten gemeinsam Forderungen
nach deutscher Einheit (nationale Bewegung) und freiheitliche Forderungen (liberale Bewegung). Der Deutsche Bund sollte dafür sorgen, dass die Fürsten in ihre alten Rechte eingesetzt
werden und daraus durch Umsturzversuche nicht mehr vertrieben werden konnten. Um dieses
Ziel zu erreichen wurde auch das Bundesheer gegründet und ausgerüstet.
Arbeitsaufträge
1. Wo und wann wurde die Gründung des Deutschen Bundes beschlossen?
2. In welchem Dokument wurden die Grundzüge der Organisation Deutschlands festgelegt?
3. Sollte der Deutsche Bund ein Bundesstaat oder ein Staatenbund sein?
4. Wie viele selbständige Staaten gehörten dem Deutschen Bund an?
5. Wie hieß das oberste Organ des Deutschen Bundes?
6. Wo tagte die Bundesversammlung?
7. Wer führte den Vorsitz in der Bundesversammlung?
8. Wofür war die Bundesversammlung zuständig? Welche Aufgaben hatte er?
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9. Was fehlte dem Deutschen Bund?
10. Welche Einrichtung des Deutschen Bundes war am weitesten entwickelt?
11. Welche Aufgabe hatte das Bundesheer?
12. Welche gemeinsame Interessen hatten die Mitglieder des Deutschen Bundes?
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Antworten zu den Arbeitsaufträgen
1. Wo und wann wurde die Gründung des Deutschen Bundes beschlossen?
Die Gründung des Deutschen Bundes wurde am 8.6.1815 auf dem Wiener Kongress beschlossen.
2. In welchem Dokument wurden die Grundzüge der Organisation Deutschlands festgelegt?
Die Grundzüge der Organisation Deutschlands wurden in der „Deutschen Bundesakte”
festgelegt. Die Bundesakte war Teil der Schlussakte des Wiener Kongresses, die am
9.6.1815 fertiggestellt wurde.
3. Sollte der Deutsche Bund ein Bundesstaat oder ein Staatenbund sein?
Der Deutsche Bund sollte ein Staatenbund sein. Das heißt, dass jeder Staat unabhängig
seine Interessen nauch außen und innen vertreten konnte. Es gab zwar eine Art Regierung
– die ständige Bundesversammlung – die Mitgliedsstaaten waren jedoch nicht verpflichtet,
die Regelungen der Bundesversammlung durchzusetzen.
4. Wie viele selbständige Staaten gehörten dem Deutschen Bund an?
Bei seiner Gründung gehörten 39 souveräne (unabhängige) Staaten zum Deutschen Bund.
Mitglieder waren: das Kaiserreich Österreich, das Königreich Preußen, das Königreich
Sachsen, das Königreich Hannover, das Königreich Württemberg, das Königreich Bayern,
ein Kurfürstentum, 7 Großherzogtümer, 10 Herzogtümer, 11 Fürstentümer und 4 freie
Städte (Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Lübeck).
5. Wie hieß das oberste Organ des Deutschen Bundes?
Das oberste Organ – die Regierung – des Deutschen Bundes war die ständige Bundesversammlung.
6. Wo tagte die Bundesversammlung?
Die ständige Bundesversammlung tagte in Frankfurt.
7. Wer führte den Vorsitz in der Bundesversammlung?
Österreich führte den Vorsitz in der Bundesversammlung.
8. Wofür war die Bundesversammlung zuständig? Welche Aufgaben hatte sie?
Die ständige Bundesversammlung war für die äußere und innere Sicherheit zuständig und
sollte sich mit bundeseinheitlichen Bestimmungen und Gesetzen befassen. Sie sollte ein
Bundesheer zusammenstellen und ausrüsten.
9. Was fehlte dem Deutschen Bund?
Dem Deutschen Bund fehlte ein Oberhaupt, eine Bundesregierung, eine Volksvertretung
und ein Bundesgericht.
10. Welche Einrichtung des Deutschen Bundes war am weitesten entwickelt?
Das Bundesheer war am weitesten entwickelt.
11. Welche Aufgabe hatte das Bundesheer?
Es sollte die Sicherheit der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes nach außen und innen
garantieren.
12. Welche gemeinsame Interessen hatten die Mitglieder des Deutschen Bundes?
Die gemeinsamen Interessen waren: Sicherung der Außengrenzen des Deutschen Bundes,
Unterdrückung liberaler und nationaler Bewegungen.
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