Glossar - Ich will wählen

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aktives Wahlrecht
Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, die 200 Mitglieder des Nationalrats
und die 46 Mitglieder des Ständerats zu wählen. Für die Wahl des Nationalrats gilt
eidgenössisches Recht, für die Wahl des Ständerats gilt kantonales Recht.
briefliche Stimmabgabe
Stimmabgabe, bei der die Stimmberechtigten den Stimmzettel per Post an das
Abstimmungsbüro schicken können und nicht an die Urne gehen müssen.
Bundesbehörden
Zu den Bundesbehörden zählen die Vereinigte Bundesversammlung (Nationalrat und
Ständerat), der Bundesrat mit der Bundesverwaltung und das Bundesgericht.
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Bundesrat
Die Landesregierung, d.h. die oberste leitende und ausführende Behörde (Exekutive)
der Eidgenossenschaft. Der Bundesrat zählt sieben Mitglieder, die von der Vereinigten
Bundesversammlung gewählt werden. Er ist in erster Linie verantwortlich für die
Regierungstätigkeit, leitet und beaufsichtigt die Bundesverwaltung und beteiligt sich an
der Rechtssetzung. Den Vorsitz bei den Sitzungen des Bundesrates hat der
Bundespräsident oder die Bundespräsidentin.
elektronische Stimmabgabe; elektronische Abstimmung
Stimmabgabe, bei der die Stimmberechtigten mithilfe eines speziellen elektronischen
Abstimmungs- und Wahlsystems abstimmen können. Sie füllen einen „elektronischen
Stimmzettel“ aus und schicken ihn über ein Datennetz an das Abstimmungsbüro. Die
Kantone Genf, Zürich und Neuenburg führen zurzeit in Zusammenarbeit mit der
Bundeskanzlei Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durch. Dabei geht es vor
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allem darum, die Sicherheit des Verfahrens (Wahrung des Stimmgeheimnisses,
Verhütung von Abstimmungsbetrug) zu gewährleisten.
Ergänzungswahl
Wahl, die in einem Wahlkreis mit mehreren Sitzen abgehalten wird, wenn bei der
Nationalratswahl mehr Sitze zu vergeben sind, als es Kandidatinnen oder Kandidaten
gegeben hat, oder wenn beim Ausscheiden eines Ratsmitglieds kein Ersatz zur
Verfügung steht.
Kandidat, Kandidatin
Person, deren Name auf einer Liste für die Nationalratswahlen eingetragen ist. In
Wahlkreisen, wo nur ein Sitz zu vergeben ist und deshalb eine Majorzwahl abgehalten
wird, kann jede mündige Bürgerin und jeder mündige Bürger gewählt werden.
Kandidatenstimme
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Stimme, die ein Kandidat oder eine Kandidatin erhält, indem sein oder ihr Name auf
den Wahlzettel geschrieben wird.
kumulieren
In Wahlkreisen, in denen bei der Nationalratswahl mehrere Sitze zu vergeben sind und
deswegen eine Proporzwahl durchgeführt wird, kann der Name des Kandidaten oder
der Kandidatin zweimal auf dem Wahlzettel aufgeführt werden (kumulieren =
anhäufen).
Liste; Wahlliste
Listen sind die von den Kantonen und der Bundeskanzlei geprüften und bereinigten
Wahlvorschläge. Sie werden zur besseren Unterscheidung nummeriert und mit einer
Bezeichnung versehen.
Listenverbindung
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Vereinigung von Listen, die bei der Verteilung der Mandate (Sitze) wie eine einzige
Liste behandelt wird. Manche kleinere Parteien können durch den Zusammenschluss
ihr Aussichten auf einen Sitz verbessern.
Majorzwahl; Mehrheitswahl
Wahl, bei der die zu vergebenden Mandate (Sitze) der Mehrheit zufallen, während die
Minderheit – auch wenn sie nur wenig geringer ist – leer ausgeht. Die Regeln der
Mehrheitswahl gelten z.B. bei den Bundesrats- und Bundesrichterwahlen und in den
meisten Kantonen bei den Regierungs- und Ständeratswahlen sowie für die
Gemeindewahlen; die Nationalratswahlen dagegen sind Proporzwahlen, ausser in den
Wahlkreisen, wo nur ein Sitz zu vergeben ist.
Nationalrat
Die Grosse Kammer des eidgenössischen Parlaments ( Vereinigte
Bundesversammlung), die 200 Mitglieder zählt. Der Nationalrat wird auch die
„Volkskammer“ bezeichnet, weil die Mitglieder in gesamteidgenössischen Wahlen von
den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, dem Volk gewählt werden.
Nationalratswahl
Wahl der 200 Mitglieder der Grossen Kammer der Vereinigten Bundesversammlung.
Sie wird alle vier Jahre unter der Leitung der Bundeskanzlei von den Kantonen
durchgeführt. Wahlberechtigt ist, wer das Stimmrecht hat; wahlfähig sind die auf den
Listen aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten. In den Wahlkreisen, wo nur ein
Sitz zu vergeben ist, kann jeder mündige Bürger und jede mündige Bürgerin gewählt
werden.
panaschieren
In den Wahlkreisen, in denen bei der Nationalratswahl mehrere Sitze zu vergeben sind
und deshalb eine Proporzwahl durchgeführt wird, können die Wähler und
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Wählerinnen auf einem vorgedruckten Wahlzettel Namen von Kandidaten oder
Kandidatinnen streichen und an deren Stelle Namen aus anderen Listen desselben
Wahlkreises eintragen (panaschieren = mischen).
Parteistimme
Jede Kandidatenstimme und jede Zusatzstimme auf einem Wahlzettel wird als
Parteistimme derjenigen Liste (Partei, Wählergruppe usw.) gutgeschrieben, deren
Bezeichnung oder Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist. Die Zahl der
erzielten Parteistimmen ist massgebend für die Verteilung der Mandate (Sitze) an die
verschiedenen Listen.
passives Wahlrecht
Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, sich bei den Wahlen für den
Nationalrat, den Bundesrat und das Bundesgericht zur Wahl zu stellen. Das passive
Wahlrecht für die Ständeratswahl ist kantonal geregelt.
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politische Rechte; Volksrechte
Die politischen Rechte sind die grundlegenden Rechte des Volkes in der direkten
Demokratie (Volksrechte); sie ermöglichen den mündigen Bürgerinnen und Bürgern, an
der Gestaltung von Recht und Politik im Staat mitzuwirken. Es gehören dazu das
Stimm- und das Wahlrecht sowie das Recht, Volksinitiativen einzureichen oder das
Referendum zu ergreifen und solche Eingaben zu unterschreiben.
Proporzwahl; Verhältniswahl
Wahl, bei der die zu vergebenden Mandate (Sitze) auf die Mehrheit und die Minderheit
im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen verteilt werden. Die
Nationalratswahlen sind Proporzwahlen, während z.B. der Bundesrat und die
Bundesrichter und die meisten Kantons- und Gemeindebehörden in Majorzwahlen
gewählt werden.
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Sitzverteilung
Die 200 Sitze im Nationalrat werden nach der Bevölkerungszahl (Gesamtzahl der
Einwohnerinnen und Einwohner = Wohnbevölkerung) auf 26 Kantone verteilt.
Grundlage ist das amtliche Ergebnis der letzten eidgenössischen Volkszählung. Jeder
Kanton hat aber wenigstens einen Sitz.
Ständerat
Die Kleine Kammer des eidgenössischen Parlaments ( Vereinigte
Bundesversammlung), die 46 Mitglieder zählt. Der Ständerat wird auch als
„Ständekammer“ bezeichnet, weil die Mitglieder als Abgeordnete der Kantone (Stände)
gelten. Heute werden die Ständeräte und Ständerätinnen in allen Kantonen von den
stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger gewählt, gleich wie die Mitglieder des
Nationalrates, jedoch nach den Regeln des kantonalen Rechts.
Ständeratswahl
Wahl der Kleinen Kammer der Vereinigten Bundesversammlung. Sie wird nach
kantonalem Recht durchgeführt und deshalb nicht in allen Kantonen am selben Tag und
auch nicht immer gleichzeitig mit den Nationalratswahlen abgehalten.
stille Wahl
Wahl, die vorgenommen wird, indem die Kantonsregierung alle auf den Wahllisten (
Liste) aufgeführten Personen für den Nationalrat als gewählt erklärt, weil es nicht mehr
Kandidatinnen und Kandidaten gibt, als Sitze im betreffenden Kanton zu vergeben sind.
Unterlistenverbindung
Listenverbindung zweiter Stufe, durch die sich einzelne Partner innerhalb der
Listenverbindung zusammenschliessen, um ihre Stimmen zusammenzulegen und damit
ihre Aussichten bei der Verteilung der Mandate (Sitze) gegenüber anderen Partnern zu
verbessern.
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Urnengang; Urnenabstimmung
Abstimmung, bei der die teilnehmenden Stimmberechtigten den Stimmzettel im
Abstimmungslokal in die Urne werfen. Diese traditionelle Art der Abstimmung wird
heute mehr durch die briefliche Stimmabgabe und da und dort bereits durch die
elektronische Stimmabgabe ersetzt.
vereinigte Bundesversammlung
Oberste gesetzgebende Behörde (Legislative) der Eidgenossenschaft. Sie besteht aus
zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Die beiden Kammern behandeln
die Geschäfte (Bundesgesetze, Budgetbeschlüsse, Abschluss von Staatsverträgen
usw.) in der Regel getrennt nacheinander, und ein Beschluss ist erst zustande
gekommen, wenn beide Räte zugestimmt haben. Als Vereinigte Bundesversammlung
tagen die beiden eidgenössischen Räte gemeinsam bei besonderen Anlässen, z.B. für
Wahlen (Bundesrat, Bundesgericht, Bundeskanzler/Bundeskanzlerin) sowie für die
Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrates zu wichtigen Angelegenheiten.
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Wahl
Verfahren, mit dem Personen in bestimmte Behörden oder andere öffentliche Ämter
berufen werden, indem ihnen die Stimmberechtigten oder die Mitglieder eines
Wahlgremiums (z.B. Bundesversammlung, Bundesrat) die Stimme geben.
Wahlkreis
Die Nationalratswahl ist eine gesamteidgenössische Wahl; die Kantone bilden die
Wahlkreise.
Wahlrecht
Politisches Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, an den → Nationalratswahlen
als Wählerin oder Wähler teilzunehmen ( aktives Wahlrecht) oder sich als Kandidatin
oder Kandidat zur Wahl zu stellen ( passives Wahlrecht). Wer
wahlberechtigt ist, hat auch das Stimmrecht.
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Wahlvorschlag
Liste von Personen, die für die Nationalratswahl vorgeschlagen werden. Damit
Verwechslungen ausgeschlossen sind, müssen die Wahlvorschläge verschieden
gekennzeichnet sein und die vom Gesetz verlangten Angaben zu den aufgeführten
Personen enthalten. Diese dürfen ausserdem nur auf einem Wahlvorschlag stehen und
müssen schriftlich bestätigen, dass sie den Vorschlag annehmen. Auch muss der
Wahlvorschlag von einer Mindestzahl von Stimmberechtigten aus dem Wahlkreis
unterzeichnet sein.
Wahlzettel
Amtliches Formular, das die Stimmberechtigten für die Nationalratswahl benützen
müssen. Sie können es selber ausfüllen (Wahlzettel ohne Vordruck) sowie ergänzen
oder ändern (Wahlzettel mit Vordruck, der die Listenbezeichnung, allenfalls die
Listenverbindung, die Ordnungsnummer und die Kandidatennamen angibt).
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Zusatzstimme
Sind auf einem Wahlzettel weniger Kandidatennamen ( Kandidat) eingetragen, als im
Wahlkreis Sitze zu vergeben sind, so werden die leeren Linien als Zusatzstimmen für
diejenige Liste (Partei, Wählergruppe usw.) gezählt, deren Bezeichnung oder
Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist.
Diese und weitere Worterklärungen finden sich in der Broschüre „Verstehen Sie politisch?“ der
Schweizerischen Bundeskanzlei, Bern.
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