DIE GEMEINDE Kleinste Zelle des Staates 1. Der Aufbau der Gemeinde Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Regierung der Wallonischen Region ernennt wählen den Bürgermeister die Mitglieder des Gemeinderates entscheiden über Angelegenheiten der Gemeinde wählen die Mitglieder des Öffentlichen Sozialhilfezentrums (ÖSHZ) Entscheiden über soziale Angelegenheiten wählen die Schöffen Bürgermeister + Schöffen = Gemeindekollegium führt Beschlüsse des Gemeinderates aus 1.1 Der Bürgermeister Oberhaupt der Gemeinde (Noch) Nicht von der Bevölkerung gewählt Von der Regierung der Wallonischen Region ernannt Vorgeschlagen: v. der Mehrheit (Koalition… ?) des Gemeinderates (aufgrund der Vorzugsstimmen) AUFGABEN Vorsitzender des Gemeinderates + des Gemeindekollegiums Durchführung der Gesetze + Polizeiverordnungen Entscheidungen, wenn Sicherheit d. Bürger gefährdet ist Mitglied des Polizeikollegiums der Polizeizone 1.2 Der Gemeinderat = gewählte Vertreter der Bürger einer Gemeinde alle 6 Jahre durch die wahlberechtigte (ab 18 Jahre) Bevölkerung der Gemeinde gewählt (auch EU- + Nicht-EUBürger !) Stärke abhängig von der Bevölkerungszahl der Gemeinde (Bsp.: Eupen: 25; Kelmis/Raeren: 21; Lontzen-Herbesthal: 15) AUFGABEN Zuständig für alle Fragen des Gemeindeinteresses (Z. Bsp.: Gemeindewege / - eigentum - Kultur- Sport- und Jugendinfrastrukturen – Gemeindewald – Gemeindeschulen – Gemeindesteuern – Gemeindepersonal - / -verwaltung) Sitzungen: öffentlich (Ausnahme: Personalangelegenheiten) Vorbereitung der Sitzungen meist in Fachkommissionen Entschädigung: Anwesenheitsgelder 1.3 Das Öffentliche Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Sozialhilferat: Von den Mitgliedern des Gemeinderates gewählt AUFGABEN Entscheidet über (finanzielle und/oder materielle) Leistungen an Bürgerinnen und Bürger in sozialer Not Muss im Notfall das Existenzminimum gewährleisten (Eingliederungseinkommen) Weitere Aufgaben: u. a.: Schuldenberatung, Essen auf Rädern, Seniorenheimaufenthalte, Notaufnahmewohnungen … Sitzungen: nicht öffentlich Entschädigung: Anwesenheitsgelder / Präsident: Gehalt 1.4 Das Gemeindekollegium Schöffen: durch den Gemeinderat gewählt Zahl abhängig von Bevölkerungszahl [Bsp.: Eupen, Kelmis: 5, Raeren: 4 (ab 01.01.13: 5), Lontzen-Herbesthal: 3] AUFGABEN Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderates Erledigung der Tagesgeschäfte (daher meist: 1 - 2 Sitzungen wöchentlich) Bau- und Parzellierungsgenehmigungen Jeder Schöffe: eigene Aufgabenbereiche (Bsp.: Kultur, Schule, Umwelt, Finanzen, Umwelt, Bau-/Wege …) Entschädigung: Gehalt 1.5 Der Gemeindesekretär = Oberster Verwaltungschef einer Gemeinde AUFGABEN Vorgesetzter der Gemeindeangestellten Protokollführung der Gemeinderats- + Schöffensitzungen Gegenzeichnung aller offiziellen Schriftstücke 2. Zur Wahl des Gemeinderates 2.1 Wer ist wahlberechtigt? Jeder Belgier, der sein 18. Lebensjahr erreicht hat + EUBürger + Nicht-EU-Bürger, die in der Gemeinde wohnen Voraussetzung: Keine Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte! – Keine Entmündigung [EU + Nicht-EUBürger: Eintragung in Wahllisten] Alle Wahlberechtigten: Können wählen und gewählt werden ( = aktives – passives Wahlrecht) WAHLPFLICHT! 2.2 Wie wird nun gewählt? Vorzugsstimme Kopfstimme Partei HERZAS Partei SORGLOS Liste ALLESNEU 1. Marianne Schons 1. Thomas Halmig 1. Eva Abel 2. Ludwig Treu 2. Clothilde Walbig 2. Leonardt Wiese 3. Mathias Lebemann 3. Hermann Hasimaus 3. Erika Merten 4. Christa Neufrau 4. Wolfgang Amadeus 4. Ferdinand Leer 5. Reinard Melbig 5. Lisa Vegissmich 5. Gotthilf Meinart 6. Gertrud Billig 6. Ute Latte 7. Wilhelmine Bertram 7. Andrea Morgenlieb 6. Viktoria Neumann 7. Henri Frech 2.2 Wie wird nun gewählt? Mindestens 50% der Kandidaten einer Liste müssen des anderen Geschlechts sein Wahl nur auf einer Liste! Wahl zwischen: – Kopfstimme oder – Vorzugsstimme(n) – (keine = „Weißwahl“) Wahl: grundsätzlich geheim! 2.3 Wie werden nun die Stimmen ausgezählt + ausgewertet? 2.3.1 Ermittlung der Wahlziffer = alle Stimmen, die eine Liste erreicht hat 2.3.2 Ermittlung der Anzahl Sitze pro Liste 2.3.3 Ermittlung der gewählten Kandidaten Beispiel: Gemeinde Eurakelo 700 Wahlberechtigte 7 Sitze im Gemeinderat Herzas Sorglos Allesneu Kopfstimmen 102 164 78 Vorzugsstimmen 79 107 35 181 271 113 Wahlziffer 2.3.2 Ermittlung der Anzahl Sitze pro Liste Wahlziffer Wahlziffer: 2 HERZAS: 181 90,5 SORGLOS ALLESNEU 271 113 135,5 56,5 Wahlziffer: 3 60,33 90,3 37,66 Wahlziffer: 4 45,25 67,75 28,25 Wahlziffer: 5 36,2 54,2 22,6 Wahlziffer: 6 30,16 45,16 18,8 Anzahl Sitze 2 4 1 2.3.2 Ermittlung der Anzahl Sitze pro Liste Teilung der Wahlziffer durch 2,3,4,5,6 … Ergebnisse geordnet nach den Höchstzahlen bis dass die Anzahl der Sitze erreicht ist = d‘Hondt‘sches Höchstzahlverfahren