DIE GEMEINDE

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DIE GEMEINDE
Kleinste Zelle des Staates
1. Der Aufbau der Gemeinde
Die wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürger
Regierung der
Wallonischen Region
ernennt
wählen
den Bürgermeister
die Mitglieder des
Gemeinderates
entscheiden über
Angelegenheiten der Gemeinde
wählen
die Mitglieder des Öffentlichen
Sozialhilfezentrums (ÖSHZ)
Entscheiden über soziale
Angelegenheiten
wählen
die Schöffen
Bürgermeister + Schöffen
= Gemeindekollegium
führt Beschlüsse des
Gemeinderates aus
1.1 Der Bürgermeister
Oberhaupt der Gemeinde
(Noch) Nicht von der Bevölkerung gewählt
Von der Regierung der Wallonischen Region ernannt
Vorgeschlagen: v. der Mehrheit (Koalition… ?) des
Gemeinderates (aufgrund der Vorzugsstimmen)
AUFGABEN
Vorsitzender des Gemeinderates + des
Gemeindekollegiums
Durchführung der Gesetze + Polizeiverordnungen
Entscheidungen, wenn Sicherheit d. Bürger
gefährdet ist
Mitglied des Polizeikollegiums der Polizeizone
1.2 Der Gemeinderat
= gewählte Vertreter der Bürger einer Gemeinde
alle 6 Jahre durch die wahlberechtigte (ab 18 Jahre)
Bevölkerung der Gemeinde gewählt (auch EU- + Nicht-EUBürger !)
Stärke abhängig von der Bevölkerungszahl der Gemeinde
(Bsp.: Eupen: 25; Kelmis/Raeren: 21; Lontzen-Herbesthal: 15)
AUFGABEN
Zuständig für alle Fragen des Gemeindeinteresses
(Z. Bsp.: Gemeindewege / - eigentum - Kultur- Sport- und
Jugendinfrastrukturen – Gemeindewald – Gemeindeschulen –
Gemeindesteuern – Gemeindepersonal - / -verwaltung)
Sitzungen: öffentlich (Ausnahme: Personalangelegenheiten)
Vorbereitung der Sitzungen meist in Fachkommissionen
Entschädigung: Anwesenheitsgelder
1.3 Das Öffentliche
Sozialhilfezentrum (ÖSHZ)
Sozialhilferat: Von den Mitgliedern des Gemeinderates
gewählt
AUFGABEN
Entscheidet über (finanzielle und/oder materielle)
Leistungen an Bürgerinnen und Bürger in sozialer Not
Muss im Notfall das Existenzminimum gewährleisten
(Eingliederungseinkommen)
Weitere Aufgaben: u. a.: Schuldenberatung, Essen auf
Rädern, Seniorenheimaufenthalte,
Notaufnahmewohnungen …
Sitzungen: nicht öffentlich
Entschädigung: Anwesenheitsgelder / Präsident: Gehalt
1.4 Das Gemeindekollegium
Schöffen: durch den Gemeinderat gewählt
Zahl abhängig von Bevölkerungszahl [Bsp.: Eupen, Kelmis: 5,
Raeren: 4 (ab 01.01.13: 5), Lontzen-Herbesthal: 3]
AUFGABEN
Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderates
Erledigung der Tagesgeschäfte (daher meist: 1 - 2 Sitzungen
wöchentlich)
Bau- und Parzellierungsgenehmigungen
Jeder Schöffe: eigene Aufgabenbereiche (Bsp.: Kultur, Schule,
Umwelt, Finanzen, Umwelt, Bau-/Wege …)
Entschädigung: Gehalt
1.5 Der Gemeindesekretär
= Oberster Verwaltungschef einer Gemeinde
AUFGABEN
Vorgesetzter der Gemeindeangestellten
Protokollführung der Gemeinderats- + Schöffensitzungen
Gegenzeichnung aller offiziellen Schriftstücke
2. Zur Wahl des Gemeinderates
2.1 Wer ist wahlberechtigt?
Jeder Belgier, der sein 18.
Lebensjahr erreicht hat + EUBürger + Nicht-EU-Bürger, die in
der Gemeinde wohnen
Voraussetzung: Keine
Aberkennung der bürgerlichen
Ehrenrechte! – Keine
Entmündigung [EU + Nicht-EUBürger: Eintragung in Wahllisten]
Alle Wahlberechtigten: Können
wählen und gewählt werden
( = aktives – passives Wahlrecht)
WAHLPFLICHT!
2.2 Wie wird nun gewählt?
Vorzugsstimme
Kopfstimme
Partei HERZAS 
Partei SORGLOS 
Liste ALLESNEU 
1. Marianne Schons

1. Thomas Halmig

1. Eva Abel

2. Ludwig Treu

2. Clothilde Walbig

2. Leonardt Wiese

3. Mathias
Lebemann

3. Hermann
Hasimaus

3. Erika Merten

4. Christa Neufrau

4. Wolfgang
Amadeus

4. Ferdinand Leer

5. Reinard Melbig

5. Lisa Vegissmich

5. Gotthilf Meinart

6. Gertrud Billig

6. Ute Latte

7. Wilhelmine
Bertram

7. Andrea
Morgenlieb

6. Viktoria Neumann 
7. Henri Frech

2.2 Wie wird nun gewählt?
Mindestens 50% der
Kandidaten einer Liste
müssen des anderen
Geschlechts sein
Wahl nur auf einer Liste!
Wahl zwischen:
– Kopfstimme oder
– Vorzugsstimme(n)
– (keine = „Weißwahl“)
Wahl: grundsätzlich
geheim!
2.3 Wie werden nun die Stimmen
ausgezählt + ausgewertet?
2.3.1 Ermittlung der
Wahlziffer = alle
Stimmen, die eine
Liste erreicht hat
2.3.2 Ermittlung der
Anzahl Sitze pro Liste
2.3.3 Ermittlung der
gewählten
Kandidaten
Beispiel: Gemeinde Eurakelo
700 Wahlberechtigte
7 Sitze im Gemeinderat
Herzas Sorglos Allesneu
Kopfstimmen
102
164
78
Vorzugsstimmen
79
107
35
181
271
113
Wahlziffer
2.3.2 Ermittlung der Anzahl Sitze
pro Liste
Wahlziffer
Wahlziffer: 2
HERZAS:
181
90,5
SORGLOS ALLESNEU
271
113
135,5
56,5
Wahlziffer: 3
60,33
90,3
37,66
Wahlziffer: 4
45,25
67,75
28,25
Wahlziffer: 5
36,2
54,2
22,6
Wahlziffer: 6
30,16
45,16
18,8
Anzahl Sitze
2
4
1
2.3.2 Ermittlung der Anzahl Sitze
pro Liste
Teilung der Wahlziffer durch 2,3,4,5,6 …
Ergebnisse geordnet nach den
Höchstzahlen bis dass die Anzahl der
Sitze erreicht ist
= d‘Hondt‘sches Höchstzahlverfahren
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