12 Ge bi (Rös) German Imperialism in Africa 1 Der Schutz- und Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Stamm der Herero vom 21. Oktober 1885: Artikel 1: Der Oberhäuptling Maharero, von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen, in denen er und sein Volk seit Jahren mit den Deutschen gelebt, zu befestigen, bittet seine Majestät den Deutschen Kaiser, die Schutzherrlichkeit über ihn und sein Volk zu übernehmen. Seine Majestät […] nimmt dieses Gesuch an und sichert dem Maharero seinen Allerhöchsten Schutz zu. Artikel 2: Der Oberhäuptling der Hereros verpflichtet sich, sein Land oder Teile desselben nicht an eine andere Nation oder Angehörige derselben ohne Zustimmung seiner Majestät des Deutschen Kaisers abzutreten, noch Verträge mit anderen Regierungen abzuschließen ohne jene Zustimmung. […] Artikel 3: Der Oberhäuptling sichert allen deutschen Staatsangehörigen […] das Recht und die Freiheit [zu], in seinem Lande […] Wohnsitz zu nehmen, Handel und Gewerbe zu treiben. Die deutschen Staatsangehörigen […] sollen […] die bestehenden Sitten und Gesetze respektieren […]. Artikel 4: Die Feststellung der Gerichtsbarkeit […] zwischen deutschen Staatsangehörigen […] und Herero […] sowie bei Vergehen und Verbrechen [obliegt bis Inkrafttreten einer gesonderten Vereinbarung] dem kaiserlichen Kommissar. Artikel 5: Der Oberhäuptling Maharero verpflichtet sich, möglichst zur Erhaltung des Friedens […] bei etwaigen Streitigkeiten […] mit anderen Häuptlingen der Nachbarländer […] die Entscheidung der kaiserlich deutschen Regierung bzw. des Kaiserlichen Kommissars anzurufen. (taken from: Praxis Geschichte: Imperialismus. 2 (22) 2009, p.25.) Work out the position and the obligations of the contracting parties. mutual protection request; to assure (of) to obligate oneself to transfer to conclude a contract to carry on a trade establishment; jurisdiction delinquency; to be incumbent on sb./sth.; coming into force to appeal (to) 12 Ge bi (Rös) German Imperialism in Africa 2 Der Nama-Oberkapitän Hendrik Witbooi in einem Brief an die britische Regierung der Kapkolonie vom 10. November 1892: Ich fühle mich in dieser unsteten Zeit verpflichtet und genötigt, euch wissen zu lassen, was mich der Zustand des Landes lehrt und wozu mich die Ankunft der Deutschen und ihr Tun veranlassen. […] Die Taten und Gesetze der Deutschen werden immer ärger, werden immer unmöglicher und härter für unser Volk. […] Die Deutschen […] nehmen den Kapitänen ihre Gebiete eigenmächtig weg, um sich selber darauf niederzulassen. In den abgeschlossenen Verträgen steht aber nichts von dem Recht der Deutschen an Eigentum, Land und Menschen auf unseren Gebieten. […] Nun scheint es aber so, als ob die Deutschen einen neuen Krieg anfangen wollten. Sie erklären, sie kommen in friedlicher Absicht, dem ist aber nicht so. Ich sehe Blutvergießen in ihren Händen. […] Ich sehe einen großen Krieg kommen. […] Der Anlass wird sein, dass die Deutschen unsere Gebiete, die Herden und Plätze eigenmächtig wegnehmen und andere Menschen ohne unsere Genehmigung in unser Land kommen lassen. Das können wir nicht zulassen, denn wir haben unsere Gebiete an niemanden abgetreten. […] Ich bin euer Freund und Oberkapitän von Groß-Namaqualand, Hendrik Wirbooi. (taken from: Praxis Geschichte: Imperialismus. 2 (22) 2009, p.25.) Analyse Witbooi’s letter and relate it to the terms of the „Schutzvertrag“. unsettled coerced bad obnoxious unauthorised to allow 12 Ge bi (Rös) German Imperialism in Africa 3 Der Historiker Winfried Speitkamp schreibt 2005 über den Völkermord an den Herero and Nama 1904/07: [Nach der Schlacht am Waterberg im August 1904] änderte [Generalleutnant Lothar von] Trotha [1904-1905 Kommandeur der Schutztruppe] seine Strategie. Nunmehr begann er einen Vernichtungsfeldzug, der die Herero in die Halbwüste Omaheke trieb und sie aus dem Land verjagen sollte. In brutaler Weise wurden auch flüchtende Frauen und Kinder von den Wasserstellen vertrieben und in den Tod geschickt. Am 2. Oktober erging der so genannte Schießbefehl: ‚Die Herero sind nicht mehr deutsche Untertanen […]. Das Volk der Herero muss […] das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde ich es mit dem Groot Rohr [Kanone] dazu zwingen. Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh, erschossen, ich nehme keine Weiber oder Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.’ […] Die Folgen der Kämpfe waren verheerend. Über die genauen Zahlen der Opfer besteht nach wie vor wenig Klarheit. In Deutsch-Südwestafrika sollen vor dem Krieg etwa 80.000 Herero und 20.000 Nama gelebt haben. Am Ende des Krieges nahmen die deutschen Truppen 1906 8889 Herero gefangen, davon kamen wohl noch einmal 7700 in den Militärlagern um. In den Sammellagern der Rheinischen Missionsgesellschaft befanden sich bis 1907 12.500 Herero, weitere 2000 flohen. Nach anderer, ebenfalls als offiziell deklarierter Zählung überlebten 14.769 Herero den Krieg […]. Grob geschätzt wird häufig, dass 80 Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama dem Krieg zum Opfer gefallen seien. […] Mit den jeweiligen Tausenden Toten und der Zerstörung der natürlichen Existenzgrundlage Vieh […] brach die soziale Struktur innerhalb der betroffenen sozialen Gruppen und Ethnien zusammen. Die kolonialpolitische Reaktion, die Enteignung, Umsiedelung, Reservate und Arbeitszwang umfasste, tat ihr Übriges. […] Deutsch-Südwestafrika wurde fortan […] ganz zur Kolonie der Siedler ausgebaut. Der Aufstand hatte den Weg dazu frei gemacht. Nach dem Krieg setzte eine starke Zuwanderung von Weißen ein, ihre Zahl stieg von 4640 im Jahr 1903 auf 14.830 im Jahr 1913. Eisenbahnbau und Diamantfunde einerseits, Eindämmung und Disziplinierung der Herero und Nama andererseits steigerten die Attraktivität der Kolonie. Die Überlebenden der Aufstände stellten keine Gefahr mehr dar. […] Alle über sieben Jahre alten Afrikaner hatten nun immer eine Passmarke mit sich zu führen. Für jeden Afrikaner wurde ein Dienstbuch angelegt, dass die Polizeibehörde an den Dienstherren aushändigte. (taken from: Praxis Geschichte: Imperialism. 2 (22) 2009, p.26.) Describe the proceeding and the measures of the „Schutztruppe“ at the abatement of the Herero-Nama uprising. protecting force demolition campaign; semi-desert to chase away standpipe to accommodate collective points to fall prey/victim to sth. respective means of existence affected/concerned dispossession; relocation rest to clear the way for sth. containment; disciplinary action badge police blotter to deliver