Der Schutz- und Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen

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12 Ge bi (Rös)
German Imperialism in Africa
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Der Schutz- und Freundschaftsvertrag zwischen dem
Deutschen Reich und dem Stamm der Herero vom 21.
Oktober 1885:
Artikel 1:
Der Oberhäuptling Maharero, von dem Wunsch
geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen, in
denen er und sein Volk seit Jahren mit den
Deutschen gelebt, zu befestigen, bittet seine
Majestät
den
Deutschen
Kaiser,
die
Schutzherrlichkeit über ihn und sein Volk zu
übernehmen. Seine Majestät […] nimmt dieses
Gesuch an und sichert dem Maharero seinen
Allerhöchsten Schutz zu.
Artikel 2:
Der Oberhäuptling der Hereros verpflichtet sich,
sein Land oder Teile desselben nicht an eine andere
Nation oder Angehörige derselben ohne Zustimmung
seiner Majestät des Deutschen Kaisers abzutreten,
noch
Verträge
mit
anderen
Regierungen
abzuschließen ohne jene Zustimmung. […]
Artikel 3:
Der
Oberhäuptling
sichert
allen
deutschen
Staatsangehörigen […] das Recht und die Freiheit
[zu], in seinem Lande […] Wohnsitz zu nehmen,
Handel und Gewerbe zu treiben. Die deutschen
Staatsangehörigen […] sollen […] die bestehenden
Sitten und Gesetze respektieren […].
Artikel 4:
Die Feststellung der Gerichtsbarkeit […] zwischen
deutschen Staatsangehörigen […] und Herero […]
sowie bei Vergehen und Verbrechen [obliegt bis
Inkrafttreten einer gesonderten Vereinbarung] dem
kaiserlichen Kommissar.
Artikel 5:
Der Oberhäuptling Maharero verpflichtet sich,
möglichst zur Erhaltung des Friedens […] bei
etwaigen Streitigkeiten […] mit anderen Häuptlingen
der Nachbarländer […] die Entscheidung der
kaiserlich deutschen Regierung bzw. des Kaiserlichen
Kommissars anzurufen.
(taken from: Praxis Geschichte: Imperialismus. 2 (22) 2009,
p.25.)
 Work out the position and the
obligations of the contracting parties.
mutual
protection
request; to assure (of)
to obligate oneself
to transfer
to conclude a contract
to carry on a trade
establishment; jurisdiction
delinquency; to be incumbent
on sb./sth.; coming into force
to appeal (to)
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German Imperialism in Africa
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Der Nama-Oberkapitän Hendrik Witbooi in einem
Brief an die britische Regierung der Kapkolonie vom
10. November 1892:
Ich fühle mich in dieser unsteten Zeit verpflichtet
und genötigt, euch wissen zu lassen, was mich der
Zustand des Landes lehrt und wozu mich die Ankunft
der Deutschen und ihr Tun veranlassen. […] Die Taten
und Gesetze der Deutschen werden immer ärger,
werden immer unmöglicher und härter für unser
Volk. […] Die Deutschen […] nehmen den Kapitänen
ihre Gebiete eigenmächtig weg, um sich selber
darauf niederzulassen. In den abgeschlossenen
Verträgen steht aber nichts von dem Recht der
Deutschen an Eigentum, Land und Menschen auf
unseren Gebieten. […] Nun scheint es aber so, als ob
die Deutschen einen neuen Krieg anfangen wollten.
Sie erklären, sie kommen in friedlicher Absicht, dem
ist aber nicht so. Ich sehe Blutvergießen in ihren
Händen. […] Ich sehe einen großen Krieg kommen.
[…] Der Anlass wird sein, dass die Deutschen unsere
Gebiete, die Herden und Plätze eigenmächtig
wegnehmen und andere Menschen ohne unsere
Genehmigung in unser Land kommen lassen. Das
können wir nicht zulassen, denn wir haben unsere
Gebiete an niemanden abgetreten. […] Ich bin euer
Freund und Oberkapitän von Groß-Namaqualand,
Hendrik Wirbooi.
(taken from: Praxis Geschichte: Imperialismus. 2 (22) 2009,
p.25.)
 Analyse Witbooi’s letter and relate it to the
terms of the „Schutzvertrag“.
unsettled
coerced
bad
obnoxious
unauthorised
to allow
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Der Historiker Winfried Speitkamp schreibt 2005 über den
Völkermord an den Herero and Nama 1904/07:
[Nach der Schlacht am Waterberg im August 1904] änderte
[Generalleutnant Lothar von] Trotha [1904-1905 Kommandeur
der Schutztruppe] seine Strategie. Nunmehr begann er einen
Vernichtungsfeldzug, der die Herero in die Halbwüste
Omaheke trieb und sie aus dem Land verjagen sollte. In
brutaler Weise wurden auch flüchtende Frauen und Kinder von
den Wasserstellen vertrieben und in den Tod geschickt. Am 2.
Oktober erging der so genannte Schießbefehl: ‚Die Herero sind
nicht mehr deutsche Untertanen […]. Das Volk der Herero muss
[…] das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde
ich es mit dem Groot Rohr [Kanone] dazu zwingen. Innerhalb
der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr,
mit oder ohne Vieh, erschossen, ich nehme keine Weiber oder
Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse
auch auf sie schießen.’ […]
Die Folgen der Kämpfe waren verheerend. Über die genauen
Zahlen der Opfer besteht nach wie vor wenig Klarheit. In
Deutsch-Südwestafrika sollen vor dem Krieg etwa 80.000 Herero
und 20.000 Nama gelebt haben. Am Ende des Krieges nahmen
die deutschen Truppen 1906 8889 Herero gefangen, davon
kamen wohl noch einmal 7700 in den Militärlagern um. In den
Sammellagern der Rheinischen Missionsgesellschaft befanden
sich bis 1907 12.500 Herero, weitere 2000 flohen. Nach anderer,
ebenfalls als offiziell deklarierter Zählung überlebten 14.769
Herero den Krieg […]. Grob geschätzt wird häufig, dass 80
Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama dem Krieg zum
Opfer gefallen seien. […]
Mit den jeweiligen Tausenden Toten und der Zerstörung der
natürlichen Existenzgrundlage Vieh […] brach die soziale
Struktur innerhalb der betroffenen sozialen Gruppen und
Ethnien zusammen. Die kolonialpolitische Reaktion, die
Enteignung, Umsiedelung, Reservate und Arbeitszwang
umfasste, tat ihr Übriges. […]
Deutsch-Südwestafrika wurde fortan […] ganz zur Kolonie der
Siedler ausgebaut. Der Aufstand hatte den Weg dazu frei
gemacht. Nach dem Krieg setzte eine starke Zuwanderung von
Weißen ein, ihre Zahl stieg von 4640 im Jahr 1903 auf 14.830 im
Jahr 1913. Eisenbahnbau und Diamantfunde einerseits,
Eindämmung und Disziplinierung der Herero und Nama
andererseits steigerten die Attraktivität der Kolonie. Die
Überlebenden der Aufstände stellten keine Gefahr mehr dar.
[…] Alle über sieben Jahre alten Afrikaner hatten nun immer
eine Passmarke mit sich zu führen. Für jeden Afrikaner wurde
ein Dienstbuch angelegt, dass die Polizeibehörde an den
Dienstherren aushändigte.
(taken from: Praxis Geschichte: Imperialism. 2 (22) 2009, p.26.)

Describe the proceeding and the measures of the
„Schutztruppe“ at the abatement of the Herero-Nama
uprising.
protecting force
demolition campaign; semi-desert
to chase away
standpipe
to accommodate
collective points
to fall prey/victim to sth.
respective
means of existence
affected/concerned
dispossession; relocation
rest
to clear the way for sth.
containment; disciplinary action
badge
police blotter
to deliver
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