Studiengang Nautik (Kapitän/Kapitänin) am Fachbereich Seefahrt, Elsfleth Inhalt: Der Fachbereich Seefahrt in Elsfleth (Adressen, Ansprechpartner) Berufsbild Kapitän/in / Nautischer Schiffsoffizier Ausbildung. in der Seeschiffahrt Studium am Fachbereich Seefahrt in Elsfleth Studienverlauf Studieninhalte Studienplan Prüfungen Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen „Durchsteiger“ : Studium für Bewerber mit Kapitänspatent und Fachschulabschluß Auslandsstudium Studienwechsel /weitere Studiengänge am Fachbereich Seediensttauglichkeitszeugnis Sicherheitsgrundlehrgang Seefahrtbuch Ausbildung am Simulator Perspektiven Förderung / Stiftungen Institut für Maritime Studien (IMS) / Forschung am Fachbereich Wohnen und Leben in Elsfleth Anmeldung / Weitere Fragen? ANHANG: Hinweise zur Durchführung der Praxissemester 1 Der Fachbereich Seefahrt in Elsfleth Dekan: Prof. Dr. K.J. Windeck Sprechzeiten nach Vereinbarung Sekretariat: Weserstraße 52 26931 Elsfleth Frau U. Tewer, Frau A. Kretschmer-Terbeck Raum 6 Tel.: 04404-9288-0 Fax: 04404-9288-4110 Email: [email protected] Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 09.00 – 12.00 Uhr Bibliothek: Herr Haake, Frau Woerl Raum 3 Tel.: 04404-9288-4213 Öffnungszeiten Mo.-Fr. 09.00 – 17.00 Uhr Do.: 09.00 – 19.00 Uhr Praxissemesterbeauftragter: Prof. Kapt. C. Wand 04404-9288-4162 Raum 205; Sprechzeiten für Bewerber nach Vereinbarung Prüfungsausschuß: Vorsitzender: Prof. G. Rucker Sprechzeiten nach Vereinbarung Auslandsbeauftragter: Prof. U. Godzik Sprechzeiten nach Vereinbarung Studentenvertretung: ASTA-Büro, im Gebäude Rittersweg 04404-959861 Studienabschluß: Dipl.- Ing. für Seeverkehr Befähigungszeugnis: Wachoffizier / Kapitän Zulassungsvoraussetzung: Fachhochschulreife oder Abitur Studiendauer: 8 Semester; davon zwei Praxissemester oder: 6 Semester nach Abschluß einer Schiffsmechanikerlehre (oder NOA-Ausbildung; sehr selten) 2 weitere Studiengänge: Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft (Dipl.-Wirtsch.-Ing.) Internationales Transportmanagement (Dipl.Wirtsch.-Ing.) In Zusammenarbeit mit europäischen und außereuropäischen Universitäten: Integrated Port Management (master of science) Anmeldefristen: 15. Juli 15. Januar (für Wintersemester) (für Sommersemester) 3 Berufsbild Kapitän / Kapitänin /Nautischer Schiffsoffizier (Diplom-Ing. für Seeverkehr) Gemäß dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCWAbkommen von 1995) bestehen international anerkannte Mindestanforderungen der Seefahrtsausbildung. Auf Grundlage dieser internationalen Regelungen und der nationalen Umsetzung derselben findet in Deutschland die Ausbildung nautischer Schiffsoffiziere bzw. Kapitäne an Fachschulen und Fachhochschulen statt. Die Schiffsoffiziersausbildungsverordnung gibt neben den persönlichen Voraussetzungen u.a. den Rahmen der allgemeinen Ausbildungsziele für die fachliche Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses vor. Die praxisorientierte Ausbildung am Fachbereich Seefahrt der Fachhochschule Oldenburg, Ostfriesland und Wilhelmshaven erstreckt sich im Bereich des berufsqualifizierenden Abschlusses (Befähigungszeugnis (früher: „Patent“)) auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten der im folgenden aufgeführten Gebiete: Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen auszuüben: Schiffsführung: Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes Überwachen des Seefunkverkehrs Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb Ladungsbetrieb: Überwachen der See- und Ladetüchtigkeit des Schiffes Beladungsplanung und Überwachung Durchführen der vom Reeder und von den Ladungsbeteiligten übertragenen Aufgaben. Durchführen von Maßnahmen der Ladungsfürsorge von der Übernahme bis zur Auslieferung der Ladung Schiffsbetrieb Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für Besatzung und Fahrgäste Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Überwachen aller Sicherheitseinrichtungen des Schiffes Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord Warten und Instandhaltung des Schiffes, seiner Einrichtung und Ausrüstung 4 Seit einigen Jahren ist die Seeschiffahrt weltweit einer Entwicklung unterworfen, die durch : starke Internationalisierung, Kapitalintensivierung der Produktionsprozesse, umfassenden Einsatz der Elektronischen Datenverarbeitung und strukturellen Wandel der Seeschiffahrt zum modernen Dienstleister in der Transportkette gekennzeichnet ist. Durch diese Entwicklung ist auch in der Seeschiffahrt die Bedeutung “intelligenter Problemlösungen” gestiegen und hat zu einem starken Bedarf an hochqualifizierten Schiffsoffizieren und Kapitänen geführt. Studierende des Studienganges Seeverkehr (Befähigungszeugnis) sollten demnach von ihrem Eignungs- und Neigungsprofil technologie- und managementorientiert und an der Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Kulturkreise interessiert sein 5 Ausbildung in der Seeschiffahrt Nach dem Abitur bzw. der Fachhochschulreife ist der Erwerb des Befähigungszeugnisses (Kapitänspatentes) für die weltweite Seeschiffahrt auf verschiedenen Ausbildungswegen möglich: über den Erwerb des Schiffsmechanikerbriefes und ein Fachhochschulstudium (6 Semester) über die Ausbildung als Schiffsbetriebstechnischer Assistent und ein Fachhochschulstudium (6 Semester) über ein Fachhochschulstudium (6 Semester) nach einer Ausbildung als Nautischer Offiziers-Assistent (sehr selten angeboten) über ein Fachhochschulstudium (8 Semester) mit integrierten Praxissemestern (= derzeit die am häufigsten gewählte Ausbildung) Alle vier Ausbildungswege führen zum Befähigungszeugnis als Wachoffizier. Nach einer Fahrtzeit von einem Jahr als Wachoffizier wird von der Behörde ohne weitere Prüfung das Befähigungszeugnis für die Tätigkeit als 1. Offizier und nach einer weiteren Fahrtzeit von 2 Jahren das Kapitänspatent ausgestellt. Diese Patente berechtigen zu einem Einsatz in der entsprechenden Position. Der tatsächliche Einsatz an Bord als 1. Offizier bzw. Kapitän richtet sich dann ausschließlich nach der Personalplanung der jeweiligen Reedereien. Über die Schiffsmechaniker-Ausbildung informiert Sie die Berufsschule in Brake, Standort der seemännischen Ausbildung: Elsfleth Berufsbildende Schulen Gerd-Köster-Str. 4 26919 Brake Tel.: 04401-922-122 www.bbsbrake-schule.kwe.de An der Seefahrtschule Cuxhaven besteht die Möglichkeit zur Ausbildung als Schiffsbetriebstechnischer Assistent (SBTA). Dort erhalten Sie auch Informationen zur Kapitänsausbildung an Fachschulen. Seefahrtschule Cuxhaven Am Seedeich 36 27472 Cuxhaven Tel. 04721-554774 Email: [email protected] 6 Das Studium am Fachbereich Seefahrt in Elsfleth Studienverlauf (i) allgemein: Studieneingangsvoraussetzung ist in der Regel die Fachhochschulreife bzw. die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Weiter wird vom Fachbereich Seefahrt (Elsfleth) als Studienvoraussetzung die Teilnahme an einem Sicherheitsgrundlehrgang (s. S. 14) das Seediensttauglichkeitszeugnis (s. S. 14) gefordert. Das Studium umfaßt acht Semester. In das viersemestrige Grund- und Hauptstudium ist jeweils ein Praxissemester integriert. Das Studium schließt mit der Verleihung des Titels “Diplom-Ingenieur” und dem Erwerb des Befähigungszeugnisses als Wachoffizier ab. (ii) für Bewerber mit Vorausbildung als Schiffsmechaniker oder Nautischer Offiziersassistent Ein berufsqualifizierender Abschluß ist als Eingangsvoraussetzung nicht erforderlich; jedoch wird Bewerbern mit Fachhochschulreife bzw. Abitur und einer der o.g. Vorausbildungen diese Ausbildung als Praxissemester angerechnet, so daß sich deren Studium auf 6 Semester verkürzt. (iii) für Studienbewerber mit Befähigungszeugnis: („Durchsteiger“) Absolventen einer Fachschule Seefahrt wird ein Aufbaustudiengang angeboten. (vgl. dazu S. 12 durchsteiger) 7 Nach der Einschreibung beginnt das Studium mit einem 26 wöchigen Praxissemester an Bord eines Handelsschiffes. Hierzu muß ein Praxissemestervertrag mit der jeweiligen Reederei geschlossen werden. Die Fachhochschule ist über den Praxissemesterbeauftragten bei der Suche nach einem Praktikumsplatz und Fragen zu den Verträgen gerne behilflich. Eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung und ein Sicherheitsgrundlehrgang sind ebenfalls vor Beginn des Praxissemesters zu absolvieren. Bei einem der Seemannsämter sollte zudem das Seefahrtbuch beantragt werden, in dem Ihre Seefahrtzeiten bescheinigt werden. (Die Notwendigkeit eines Seefahrtbuches hängt von der Flagge des Ausbildungsschiffes ab; üblicherweise übernimmt die Beantragung die Reederei) Auch hierzu erteilt Ihnen die Fachhochschule gerne nähere Auskünfte. Endlich an Bord, orientiert sich Ihre Ausbildung an den Ausbildungsrichtlinien, die Bestandteil des Praktikumsvertrags sind. Um eine praxisnahe Ausbildung sicherzustellen, werden Sie voll in die Schiffsbesatzung integriert. Ihr Ansprechpartner an Bord ist der Kapitän und eine beauftragte Person, i.d.R. einer der nautischen Schiffsoffiziere. Neben einem Tätigkeitsnachweis sind Ausarbeitungen zu speziellen Aufgabenstellungen vorzunehmen und ein Praktikumsbericht zu erstellen. Diese werden nach dem Praxissemester vom Praxissemesterbeauftragten kontrolliert, der Ihnen dann die erfolgreiche Ausbildung bescheinigt. Hilfreich und damit empfehlenswert ist die Verwendung des „Lehrbuches“ (vgl. Anhang), das Sie am Fachbereich erwerben können. In den folgenden Semestern des Grundstudiums finden Sie u.a. die Grundlagenvorlesungen (Naturwissenschaften, Englisch, Recht, Einführung in die Wirtschaftslehre, Datenverarbeitung) und einführende Fachvorlesungen und übungen. Im dritten Semester wird die 1. Ausbildungsfahrt (i.d.R. 14tägig auf dem Segelschiff „Großherzogin Elisabeth“) angeboten, um eine praxisorientierte Ausbildung zu gewährleisten, die schon im Grundstudium einen Wissenstransfer theoretischer Kenntnisse in das spätere Berufsfeld ermöglicht. Bis zum Ende des 5. Semesters sollten Sie dann durch die Vorlesungen und das Selbststudium, die Simulatorübungen und die Ausbildungsfahrt die notwendige Basis für das zweite Praxissemester erlangt haben. Im zweiten Praxissemester (ebenfalls 26 Wochen) sollten Sie dann befähigt sein, Aufgaben eines nautischen Wachoffiziers unter Anleitung zu übernehmen und Ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten in den Bordalltag zu übertragen. Auch in diesem Praxissemester ist ein Tätigkeitsnachweis zu führen und ein Bericht zu erstellen. Auf der Grundlage Ihrer individuellen Erfahrungen aus der Praxis findet in den noch verbleibenden Semestern die Reflexion dieser Erfahrungen, eine weitere Vertiefung und Spezialisierung der berufsqualifizierenden Qualifikationen sowie die hochschulspezifische Ausbildung und Schwerpunktbildung bezüglich der Diplomprüfung statt. Hier kann zur Zeit ein Wahlpflichtblock der Spezialisierung Nautik/Technik und Wirtschaft/Recht gewählt werden. Die Diplomprüfung schließt mit der Diplomarbeit und dem Erwerb des Hochschulgrades „Diplom-Ing.für Seeverkehr“ ab. 8 Studieninhalte Zur Ausbildung in den Praxissemestern Anhang vgl. die ausführlichen Hinweise im Das Studium zum Kapitän (Dipl. Ing. für Seeverkehr) ist ein Fachhochschulstudium, das auf wissenschaftlicher Grundlage in praxisorientierter und anwendungsbezogener Ausrichtung auf die Tätigkeit eines Schiffsoffiziers bzw. Kapitäns vorbereitet. Auf der Basis einer umfassenden seeschiffahrtsbezogenen Ausbildung ist das Studium u.a. durch folgende Schwerpunkte gekennzeichnet. 1. Navigation Terrestrische Navigation Astronomische Navigation Technische Navigation 2. Schiffahrtsrecht Öffentliches Schiffahrtsrecht, Seearbeitsrecht, Privates Schiffahrtsrecht (HGB, Versicherungsrecht) 3. Seemannschaft Sicherheitstechnik Ladungstechnik Konstruktion und Bau des Schiffes Stabilität, Trimm und Festigkeit des Schiffes Manövrieren 4. Schiffsbetriebstechnik 5. Meteorologie und Ozeanographie 6. Englisch 7. Nachrichtenwesen 8. Medizinische Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen 9. Personalführung 10. Betriebswirtschaft Gemäß dem internationalem Abkommen über die Ausbildung von Seeleuten (STCW 95) werden diese Fächer in der Prüfungsordnung den Themenbereichen Schiffsführung, Ladungsumschlag und –stauung und Überwachung des Schiffsbetriebes zugeordnet. Die Studienordnung sieht in Ergänzung der Prüfungsordnung folgenden Studienplan vor; selbstverständlich haben die Studierenden die Möglichkeit, ihr Studium selbst zu gestalten; im Falle eines Auslandsstudiums wird eine individuelle Gestaltung unumgänglich sein. Bei der Umsetzung der Mindestanforderungen nach STCW 95 hat der Fachbereich in Elsfleth –im Gegensatz zu anderen Schulen- bewußt den Anteil der nautischen „Kernfächer“ nicht reduziert und sich in diesen Bereichen an der ehemaligen Ausbildung zum „Kapitän auf Großer Fahrt“ orientiert. Auffällig ist die im Vergleich zu anderen Studien höhere Belastung der Studierenden in den ersten 5 Semestern. Ziel dieser Planung ist, den Studierenden durch die geringe Belastung im letzten Semester (zum größten Teil Übungen) die Möglichkeit zu geben, die Diplomarbeit zu erstellen, und so das Studium in 6 Semestern abzuschließen. 9 Studiengang Nautik (1. und 6. Sem.: Praxissemester; 2. Sem. SWS 3.Sem. SWS 4.Sem. Mathe 1 4 Mathe 2 4 Physik 1 4 Physik 2 (8) 8 Meteorologie 1 Informatik 4 SWS 5.Sem. sws 4 Meteorologie 2 Techn. Projekt Chemie (2) „SWS“ = Semesterwochenstunde) 7. Sem. SWS 8. Sem. 4 Wahlpflicht 4 2 Gef. Ladung 4 Englisch 3 4 Englisch 1 4 Englisch 2 4 Recht 1 4 Recht 2 4 Seehandelsrecht SWS 2 4 FP Seeverkehrs-ökonomie 1 Navigation 1 (6) 6 Navigation 2 (6) 4 Seeverkehrsöko. 2 4 6 Navigation3 (incl 2 SWS Sim) 4 Navigation 4 4 Schiffsführung (= Vorbereitung auf Abschlussprüfung) 2 Wachdienst (incl 1 SWS Sim) 4 Manövrieren 4 Simu 3 (5) 5 2 (incl1 SWS Sim) Notfallmanagement 4 Personalführung 4 28 Schiffstheorie 1 4 Schiffstheorie 2 4 Ladungstechnik 4 Ladungsumschlag (= Vorbereitung auf Abschlussprüfung) Systemüberwachung 4 Verwaltung (2) 2 Gesundheitspflege 4 Telekommunik. 28 28 6 28 28 9 10 Prüfungen An deutschen Fachhochschulen und Universitäten können Prüfungen entweder als studienbegleitende Leistungen abgelegt werden oder in Form einer Prüfungsphase am Ende des Studiums abgenommen werden. Am Fachbereich Seefahrt in Elsfleth werden die Prüfungen studienbegleitend im Anschluß an die jeweilige Vorlesung abgenommen. Je nach Fachgebiet werden die Nachweise in Form von Klausuren, Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen erbracht werden. Unabhängig von der eigenen Studienplanung sollten die Prüfungen zu Fächern des Grundstudiums spätestens bis zum 4. Semester abgelegt werden; der Abschluß aller Prüfungen des Grundstudiums führt zur Ausstellung des Vordiplomzeugnisses. Zu einigen abschließenden Prüfungen, verschiedenen Simulatorkursen und zum zweiten Praxissemester kann eine Zulassung in der Regel nur nach bestandenem Vordiplom erfolgen. Nähere Hinweise zu Inhalten und Umfang der Prüfungen finden Sie in der DiplomPrüfungsordnung und der Studienordnung, die sie am Fachbereich erhalten können. Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen Studienleistungen aus anderen Studiengängen werden bei Nachweis der Gleichwertigkeit anerkannt; für nähere Informationen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Studienberatung. Vordiplome aus den Studiengängen Schiffsbetriebstechnik, Schiffsbetrieb oder von anderen Fachbereichen Seefahrt werden in der Regel vom Prüfungsausschuss anerkannt. In beiden Fällen wird im Einzelfall ein Studienplan erstellt. 11 Studium für Bewerber Fachschulabschluß mit Befähigungszeugnis und („Durchsteiger“) Für diese Bewerber wird im Einzelfall ein Studienplan erstellt. Ziel des Studiums ist in diesem Fall nicht der Erwerb des Kapitänspatentes sondern der Erwerb des Diploms. Aus diesem Grund wird der Bewerber einen Großteil der Veranstaltungen aus dem Grundlagenbereich belegen müssen, um darauf aufbauend ausgewählte Bereiche des Hauptstudiums zu studieren. Dazu wird mit dem Bewerber nach seinen Interessen und Zielen, die er mit dem Erwerb des Diploms verbindet, ein Studienschwerpunkt (Schiffsführung, Seemannschaft oder Wirtschaft/Recht) festgesetzt; diesem Bereich sollte auch die das Studium abschließende Diplomarbeit zuzuordnen sein. Der Umfang des Studiums ist in diesem Fall für eine Dauer von drei Semestern ausgelegt. Auslandsstudium Um auf den international orientierten Betätigungsbereich bereits während des Studiums vorzubereiten, ermöglicht der Fachbereich Seefahrt über seine internationalen Hochschulkooperationen mit Plymouth, South Shields, Glasgow, Southampton (UK) Groningen und Vlissingen (NL) Marstal, Svendborg (DK) Vallejo (USA) Auckland (Neuseeland) Rauma und Turku (SF) Stettin (PL) Hongkong Australien Kapstadt (Südafrika) Murmansk (Rußland) zahlreiche internationale Kontakte. Aufgrund der guten Erfahrungen und der intensiven persönlichen Kontakte zu den Partnerhochschulen, großzügiger Förderung durch eine Stiftung am Fachbereich Seefahrt und der Anerkennungsmöglichkeiten von Prüfungsleistungen wird die Studienmöglichkeit im Ausland von ca. 80% der Studierenden am Fachbereich Seefahrt genutzt. Auskünfte erteilt gerne auch der Auslandsbeauftragte über das Sekretariat des Fachbereichs Seefahrt. 12 Studiengangswechsel / weitere Studiengänge am Fachbereich Im Falle eines Studienabbruchs besteht die Möglichkeit, in einen der Studiengänge „See- und Hafenwirtschaft“ oder „Internationales Transportmanagement“ zu wechseln, die ebenfalls in Elsfleth angeboten werden. In diesem Falle wird das Vordiplom von Amts wegen anerkannt. Für Absolventen beider Studiengänge bestehen sehr gute Berufschancen. Daneben wird in Zusammenarbeit mit mehreren europäischen und außereuropäischen Universitäten der internationale Universitäts-Studiengang „Integrated Port Management“ angeboten (Aufbaustudium; Abschluß: Master of Science). Ein MSc-Studiengang „Maritime Studies“ wird derzeit vorbereitet. Dieser Strudiengang wird nach der Akkreditierung als Eingangsvoraussetzung für den höheren Dienst auch Nautikern die entsprechenden Laufbahnen öffnen. Seediensttauglichkeitszeugnis Grundlage für jede Tätigkeit an Bord ist das Seediensttauglichkeitszeugnis. Es wird von zugelassenen Amtsärzten ausgestellt und muß alle zwei Jahre erneuert werden. Eine Liste der von der See-Berufsgenossenschaft zugelassenen Ärzte finden Sie in ihren Anmeldeunterlagen, die Sie über den Fachbereich erhalten. Das Zeugnis muß vor Beginn des Sicherheitsgrundlehrgangs mit den Bewerbungsunterlagen am Fachbereich eingereicht werden. Die Kosten liegen derzeit bei ca. 40 €. Sicherheitsgrundlehrgang Im Sicherheitsgrundlehrgang werden im wesentlichen Themen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Feuerbekämpfung und der Gebrauch der Rettungsmittel unterrichtet. Der Sicherheitsgrundlehrgang ist an niedersächsischen Fachbereichen Voraussetzung für den Studienbeginn im Praxissemester. Die Kosten für den Lehrgang erhält der Student nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Praxissemesters von der ausbildenden Reederei erstattet. Der Sicherheitsgrundlehrgang wird z.B. an den berufsbildenden Schulen in Elsfleth, angeboten. Die Kosten in Elsfleth liegen derzeit bei etwa 500 €. Eine günstige Unterkunft mit Verpflegung bietet dazu der Schulschiffverein „Großherzogin Elisabeth“ auf dem gleichnamigen Schiff. Folgende Institute bieten diese Kurse an: 13 Adressen Sicherheitsgrundlehrgang (Stand: Sept. 2003) Elsfleth/Brake: (Unterrichtsort: Elsfleth, Unterbringung auf SS „Großherzogin Elisabeth“) Berufsbildende Schulen Gerd-Köster-Str. 4 26919 Brake 04401-922122 04401-922-155 (Frau Höpken) Schulschiffverein (Unterbringung): Kosten: ca. 400 € aktuelle Termine unter www.bbz-brake.de bei Bedarf ggf. zusätzlicher Termin für Praxissemester-Studenten Berufsbildungszentrum: 04404-950025 Rostock: Aus- und Fortbildungszentrum Schiffahrt und Hafen Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock 0381-8017300 Hamburg: Fortbildungszentrum Hafen Hamburg e.V. Köhlbranddeich 30 20457 Hamburg 040-7560820 aktuelle Termine unter www.fzh.de Travemünde: Schleswig-Holsteinische Seemannsschule Wiekstraße 3a 23570 Lübeck-Travemünde 04502-5152 Leer: Trainingszentrum Emsstrom www.ggtemsstrom.de Handelshafen 26789 Leer 0491-9791880 aktuelle Termine unter Rügen: Privatschule für Navigation und Sicherheitslehrgänge Dipl Ing. Kapitän J. A. Schröer e-mail: [email protected] Brunnenaue 12 18551 Sagard Tel: (03 83 02) 38 35 Funk: 0171 - 3 25 35 39 Fax: (03 83 02) 38 35 Cuxhaven: Maritime Safety Training Institute Kapt. R. –M. Dietzler Wehrbergsweg 30b 27476 Cuxhaven Tel.: 04721-46269 Fax: 04721-46229 Bemerkung: ggf. auch kurzfristig Gruppentermine 14 Seefahrtbuch Seeleute benötigen als Rentenversicherungsnachweis, als Paßersatz und zum Nachweis ihrer Fahrseiten ein sog. Seefahrtbuch. Ausgestellt wird es von jedem Seemannsamt nach Vorlage des Seediensttauglichkeitszeugnisses und der Teilnahme an einem Sicherheitsgrundlehrgang. Üblicherweise wird dies von der Reederei bei der Anmusterung (d.i. dem Einschreiben des Besatzungsmitgliedes in der Musterrolle des Schiffes beim Seemannsamt) organisiert. Seemannsamt Brake (bei Elsfleth) Brommystr.2 26919 Brake 04401-925170 Seemannsamt Bremen Hafenkopf II, Nr. 2 28217 Bremen 0421-361-8622 Ausbildung am Simulator Im Frühjahr 2001 ist am FB Seefahrt das Simulationszentrum für die Ausbildung aller Schüler und Studenten der niedersächsischen Seefahrtschulen und Fachbereiche Seefahrt in Betrieb genommen worden. Für den Bau der Anlage konnte der weltweit renommierteste Hersteller von Simulationsanlagen, die norwegische Firma Kongsberg Norcontrol, gewonnen werden. Die Ausbildung findet im Simulator auf vier vollständig ausgerüsteten Schiffsbrücken statt, von denen zwei mit umfangreichen Sichtsystemen ausgerüstet sind. Die inhaltliche Gliederung der Übungen ist tabellarisch dargestellt: 15 Semester 5 Stunden 36 (2 SWS) 7 18 (1 SWS) 8 90 (5 SWS) Inhalte der Übungen Übungen zum Fach Navigation 3 (Gerätekunde) Radar ARPA Selbststeuer GPS GMDSS-Anlage (Funkanlage) elektronische Seekarte AIS sonstige Geräte Übungen zum Fach Manövrieren mit verschiedenen Schiffstypen bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen (Tag, Nacht, Nebel, ...) und unter Windund Stromeinfluß Revierfahrt nach Sicht und Seezeichen Passier- und Überholmanöver Fahren bei einseitiger Ufernähe und in flachen Gewässern Hafenmanöver Ankermanöver Einfache Manöver zur Kollisionsverhütung im offenen Seeraum Komplexe Übungen Reiseplanung Ansteuerungen dicht befahrener Reviere Funkverkehr und Kommunikation Tagebuchführung Schiffsführung bei Seenotfällen (Such- und Rettungsmanöver) Notfallmanagement Praktische Abschlußprüfung Die praxisnahe Ausbildung am Fachbereich in Elsfleth weist damit im Vergleich zu anderen nautischen Ausbildungsstätten den größten Anteil an Simulationsausbildung im Studium auf. Derzeit (Frühjahr 2004) wird ein „Liquid Cargo Handling Simulator“ beschafft, mit dem die Studierenden alle Prozesse während der Umschlages flüssiger Ladungen (Öle, Chemikalien, Gase) einüben und analysieren können. Neben diesen Simulatoren stehen in Elsfleth zur modernen und praxisnahen Ausbildung zur Verfügung: mehrere Rechnerräume verschiedene Ladungsrechner Manövrierbecken mit Modellen Wetterstation Funkanlagen (Satellitenfunk und terrestrischer Funk) Planetarium 16 Perspektiven Wie verschiedene Untersuchungen zum (weltweiten) Personalbedarf in der Seeschiffahrt belegen, wird in den nächsten Jahren ein enormer Bedarf an Schiffsoffizieren und Kapitänen erwartet, so daß die Berufsaussichten in der Seefahrt als sehr gut eingeschätzt werden können. Bei eventuellen Engpässen bei der Arbeitsplatzsuche als 3. und 2. (hier konkurrieren die FH-Absolventen mit Absolventen aus Ländern mit niedrigerem Lohnniveau) ist der Verband Deutscher Reeder (als Arbeitgeberorganisation) behilflich. Weitere Tätigkeitsfelder der Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen für Seeverkehr sind nach der aktiven Seefahrtszeit u.a. zu finden in den Bereichen Verkehrslenkung (Radarüberwachung) Lotswesen, Landorganisationen von Seeverkehrsbetrieben, Seehafen- und anderen Speditionen, Hafen- und Lagerhausgesellschaften, hafenwirtschaftlichen Beratungsgesellschaften, Hafenbehörden, Wasserschutzpolizei / Zoll und Logistik Auch hier können wegen des Mangels an Schiffsoffizieren die Aussichten als gut bezeichnet werden. 17 Förderung / Stiftungen BAFöG: Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich nach den Einkünften der Eltern, kann aber u.U. auch elternunabhängig gewährt werden. Es setzt sich in der Regel aus 50% Darlehen und 50% Zuschuß zusammen. Zu Beginn des Studiums findet in den Räumen des Fachbereichs eine BAFöGBeratung durch das zuständige Amt statt: Amt für Ausbildungsförderung Schützenweg 44 26129 Oldenburg Sprechzeiten: Mi. 10.00 - 12.00 Di. u. Do. 13.30 - 15.30 Telefonische Auskünfte: 0441-971750 (nicht während der Sprechzeiten!) FAX: 0441-9717599 Stiftungen: Studenten des Fachbereichs Seefahrt können unter bestimmten Umständen durch die Dr.Carl-Behrmann Gedächtnisstiftung oder die Robert-Müller-Stiftung unterstützt werden. Die Dr. Carl Behrmann Gedächtnisstiftung gewährt auf Antrag Zuschüsse (z.B. für Studiengebühren im Ausland) und fördert die Belange des Fachbereiches. Die Robert Müller Stiftung gewährt zinslose Studiendarlehen in Höhe des BAFöGSatzes. Auskünfte erteilt das Sekretariat des Fachbereichs Seefahrt. 18 Institut für Maritime Studien / Forschung am Fachbereich Dem Fachbereich angegliedert ist das Institut für Maritime Studien, das sich mit praxisorientierter Forschung, Entwicklung und Weiterbildung befaßt. Das Institut baut dabei auf Einrichtungen des Fachbereiches in Elsfleth sowie der Kompetenz und den Kontakten von Professoren, Mitarbeitern und Dozenten auf. Das zur Zeit umfangreichste Forschungsprojekt untersucht die hydrodynamisch bedingte Tiefertauchung und Vertrimmung von Schiffen in Fahrt („Squat“). Dieser Effekt läßt sich quantitativ bisher nur unzulänglich bestimmen, so daß von den Schiffahrtsverwaltungen entsprechend hohe Sicherheitszuschläge bei der Bemessung der zulässigen Tiefgänge festgesetzt werden. Eine genauere Kenntnis des Effektes wäre daher von großer ökonomischer Bedeutung, weil so die Kapazität der Schiffe und damit die der Wasserstraßen erhöht werden könnten. Das Forschungsprojekt beschäftigt sich -in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Vermessungswesen und dem Institut für Meß- und Auswertetechnik der FHsowohl mit empirischen Untersuchungen an fahrenden Schiffen als auch –in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Physik der Universität Oldenburg- mit der mathematischen Modellierung entsprechender Prozesse. Ein weiteres Forschungsprojekt („ELAN“) beschäftigt sich mit der Vermittlung von Erfahrungswissen in der Ausbildung von Seeleuten auf Tankern. An dieses Projekt anschließen wird sich ein dreijähriges Projekt zur Einführung von e-learningMethoden in der Aus- und Weiterbildung von Seeleuten. In allen Arbeitsgruppen werden interessierte Studenten z.B. durch die Vergabe von Diplomarbeiten oder die Übernahme von Assistenz-Aufgaben direkt in die Forschungsvorhaben mit einbezogen. 19 Wohnen und Leben in Elsfleth (www.elsfleth.de) Das Studentenwohnheim in Elsfleth liegt etwa 5 min. Fußweg vom Fachbereich Seefahrt entfernt. (Peterstraße 28, 04404-3243) Die Vergabe der Wohnheimplätze erfolgt anhand einer Anmeldungsliste. Die Anmeldung sollte daher früh eingereicht werden; eine Immatrikulation ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht nötig. Anfragen sind an das Studentenwerk Oldenburg zu richten: Wohnheimabteilung des SWO Uhlhornsweg 49-55 26129 Oldenburg (Raum M3-303-303) Tel: 0441-798-2602/2603/2606/2607 Sprechzeiten: Mo-Fr 09.30 – 11.30 Mi 13.30 – 15.00 Das Sekretariat des Fachbereiches in Elsfleth ist unabhängig vom Studentenwerk bei der Vermittlung privater Zimmer und Wohnungen behilflich. Der Wohnungsmarkt bietet genügend Wahlmöglichkeiten. Ferner bietet die Wohnungsbaugesellschaft Wesermarsch günstige Wohnungen in Elsfteh an: Wohnungsbaugesellschaft Wesermarsch Poggenburger Straße 9 26919 Brake 04401-1005-0 Sprechzeiten: Mo, Di, Do 10.00 – 12.30 Di 14.00 – 15.30 Do 14.00 – 17.30 Für die Internatsunterbringung während der Schiffsmechaniker-Ausbildung oder während des Sicherheitsgrundlehrganges steht das Segelschiff „Großherzogin Elisabeth“ zur Verfügung. Das Schiff unternimmt während der Schulferien Reisen in die Nord- und Ostsee; Studierende sind als Crew-Mitglieder herzlich willkommen. Während der Oster- und Herbstferien des internatsbetriebes unternimmt der 20 Fachbereich jeweils (in der Regel) zweiwöchige Ausbildungsfahrten, in denen die Studenten der höheren Semestern unter Ausfsicht das Schiff selbstständig führen. Schulschiffverein „Großherzogin Elisabeth“ e.V. Rathausplatz 7 26931 Elsfleth Tel.: 04404-950025 Fax: 04404-960224 Näheres unter: www.elsfleth.de Die Stadt Elsfleth (ca 9000 Einwohner) ist eine weltoffene Seefahrerstadt mit Tradition. Seit über 160 gibt es hier eine Seefahrtschule. Die Seefahrt ist auch heute noch eine der Haupterwerbsquellen der hier lebenden Bevölkerung. Zwei nautische Kameradschaften, N.K. „Visurgis“ und N.V. „Roter Sand“ sind die Verbindungen der nautischen Studenten. Mari-Team e.V., eine Initiative von Studierenden des Fachbereiches (Nautiker und Wirtschafts-Ing.)steht allen Interessierten offen. Zweck des Vereins ist die auf studentischer Eigeninitiative basierende Forschung und Beratung auf dem Gebiet der Verkehrswirtschaft und Logistik. Eine Reihe Vereine, wie z.B. der Shanty-Chor, der Segelclub SWE oder verschiedene Sportvereine freuen sich auf Ihr Mitwirken. Die attraktiven Städte Oldenburg (25 Autominuten) und Bremen (40 Autominuten) bieten ein vielfältiges kulturelles Angebot. 21 Anmeldung Anmeldeunterlagen erhalten Sie am Fachbereich. Bei den Unterlagen finden Sie u.a. eine Liste ausbildender Reedereien, Termine für den Sicherheitsgrundlehrgang und eine Liste der Ärzte, die Seediensttauglichkeitsuntersuchungen vornehmen. Bis zum Beginn des Praxissemesters bzw. bis zur Einschreibung müssen Sie das Seediensttauglichkeitszeugnis und die Bescheinigung über den Sicherheitsgrundlehrgang vorlegen. Der tatsächliche Beginn des Praktikums hängt natürlich vom Reiseplan Ihres Schiffes ab. Weitere Fragen ? Fragen zum Studienverlauf Prüfungsordnung Praxissemester / Praxissemestervertrag beantwortet gerne : Prof. Kapt. C. Wand Tel.: 04404-9288-4162 Fax: 04404-0288-4141 Email: [email protected] oder über die Adresse des Fachbereiches 22 Standort: Elsfleth Prof. Kapt. Christoph Wand - Praxissemesterbeauftragter Tel.: +49 44 04 / 92 88 – 4162 Fax.: +49 44 04 / 92 88 - 4141 Mail: [email protected] Jetzt erhältlich: Das Skript zum Praxissemester zu beziehen über: 2 Bände Gesamtpreis: 25,- € plus Porto MARIKO.RIS Maritimes Kompetenzzentrum Weserstraße 2 D-26931 Elsfleth Tel.: +49 (0) 44 04 / 92 88-41 30 Fax: +49 (0) 44 04 / 92 88-41 31 [email protected] Auszug s.u. im Anhang an die Hinweise 23 Hinweise zu den Praxissemestern Verteiler: 0 ausbildende Reederei Ausbilder an Bord Praktikant Zweck des Schreibens Zweck des Schreibens ist, zusammenfassend einen kurzen Überblick über die Inhalte und den Ablauf der Praxissemesterausbildung zu geben, einige Hinweise zur Durchführung der Ausbildung an Bord zusammenzustellen und eine gemeinsame Wissensbasis für alle an der Ausbildung Beteiligten bereitzustellen. Es ist nicht Zweck des Schreibens, die rechtlichen Regelungen und Verordnungen zu ersetzen. Allen mit der Ausbildung betrauten Parteien obliegt es, sich mit den Regelungen vertraut zu machen. Dies sind insbesondere: STCW 95 (internationales Abkommen über die Ausbildung von Seeleuten) Schiffsoffizierssausbildungs-Verordnung Praxissemester-Ordnung Praxissemestervertrag Training-Record-Book Hinweise werden zu folgenden Themen gegeben: 1 2 3 4 5 6 Ziel der Ausbildung in den Praxissemestern Rechtliche Rahmenbedingungen Inhaltliche Hinweise Hinweise zur Dokumentation der Ausbildung Ausbildungsbescheinigung der Reederei Anerkennung der Ausbildung 24 1 Ziel der Ausbildung in den Praxissemestern 1 Vorbemerkung 2 Nach der Schiffsoffiziersausbildungs-Verordnung (§ 10 (1) 1b) kann die dort vorgesehene NOA-Ausbildung in Form von in das Studium integrierten Praxissemestern absolviert werden. Ziel und Inhalte der Ausbildung sind daher in den Vorschriften des STCW und der Schiffsoffiziersausbildung-VO geregelt. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung liegt nach STCW bei der Reederei. Für die Information der Schiffsführung sorgt die Reederei. 1. Praxissemester Die Ausbildung im ersten 6-monatigen Praktikum sollte dem Kennenlernen des gesamten Schiffsbetriebes dienen; besonderer Wert sollte während dieser Zeit auf die handwerklich-praktische Ausbildung gelegt werden. Neben den üblichen Routinearbeiten sollte dem Studenten dabei insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, bei allen ausbildungsintensiven Wartungs- und Reparaturarbeiten dabei zu sein. Wie der PSOrdnung zu entnehmen ist, sollte im ersten Semester zwar auch im Brückendienst ausgebildet werden; alleiniger Schwerpunkt sollte dies allerdings nicht sein. In beiden Semestern ist dem Studenten regelmäßig Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Ausbildungsinhalte in der Arbeitszeit (vgl. dazu 4.2) abzuarbeiten; ein Einsatz ausschließlich bei Routinearbeiten mit dem Hinweis, sich die Ausbildungsinhalte außerhalb der Arbeitszeit anzueignen, ist nicht Sinn der Ausbildung. 3 2. Praxissemester Das zweite Praxissemester dient dazu, den Studenten an die Arbeit der nautischen Offiziere heranzuführen. Er soll in diesem Zeitraum die theoretisch in der Hochschule erworbenen Kenntnisse anwenden und vertiefen. 25 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Praxissemesterordnung (i.f. kurz: PSOrdnung) (s. Anlage zum Praxissemestervertrag) und der Schiffsoffiziers-Ausbildungs-VO zu finden. Im folgenden werden einige Hinweise zum sozialen Status der Studenten gegeben.: Zur Immatrikulation ist eine studentische Kranken- und Pflegeversicherung nachzuweisen; dies kann z.B. die Versicherung im Rahmen der Familienversicherung der Eltern sein. Diese Versicherung deckt entsprechende Kosten auch der Studenten in Praxissemestern ab. Studenten, die ihr Praxissemester vor der offiziellen Einschreibung beginnen, müssen sich für diesen Zeitraum selbst versichern. Die Unfallversicherung ist im Praxissemestervertrag geregelt. Unfälle in der Freizeit im Ausland an Land sind darüber nicht abgedeckt. Es empfiehlt sich (wie auch bei anderen Reisen ins Ausland) eine private Unfallversicherung. Die Studierenden sind nicht sozialversicherungspflichtig und bedürfen daher keiner Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Anrechnung von Studienzeiten bei der Rentenversicherung bleibt davon unberührt. Die Studierenden im Praxissemester auf deutschen Schiffen sind nach §7 SeemGes sonstige im Rahmen des Schiffsbetriebes an Bord tätige Personen. Sie gehören damit nicht zu den Besatzungsmitgliedern nach §3 SeemGes und dürfen daher weder Aufgaben als Wachgänger noch Funktionen gemäß Sicherheitsrolle übernehmen. Sie sind nach § 15 SeemGes zu mustern. Beim Abschluss des Praxissemestervertrages ist insbesondere darauf zu achten, dass keine Lohn- bzw. Gehaltszahlung sondern die Zahlung eines Taschengeldes vereinbart wird. Dies unterliegt nicht dem Steuerrecht. Auf Schiffen unter deutscher Flagge ist für die Studierenden ein Seefahrtbuch erforderlich, auf Schiffen unter fremder Flagge wird dies ggf. durch die Reederei geklärt. Vor Beginn des Praktikums müssen die Studierenden gemäß PS-Ordnung ein Seediensttauglichkeitszeugnis und die Teilnahme an einem Schiffssicherheitsgrundlehrgang nachweisen. Die Ausstellung eines internationalen Impfpasses ist zu empfehlen. Soweit dies in den durch das Ausbildungsschiff angelaufenen Ländern erforderlich ist, liegt die Informationspflicht darüber bei der Reederei. 26 3 Inhaltliche Hinweise A. Navigation A.1 A.2 A.3 A.4 A.5 A.6 Plan and conduct a passage and determine position Maintain a safe navigational watch Use of radar and ARPA to maintain safety of navigation Respond to emergencies Respond to distress signal at sea Use IMO Standard Marine Communication Phrases and write and speak English A.7 Transmit and receive information by visual signalling A.8 Manoeuvre the ship --- Steering certificate 1. Part 2. Part 1. Praxissemester 2. Praxissemester 8 weeks 18 weeks x x X x x 7 weeks x x B. Cargo Handling and Stowage (Tankers)* 7 weeks 4 weeks B.1 Monitor loading of cargoes B.2 Monitor discharging of cargoes B.3 Maintain and overhaul cargo systems and associated equipment x x x x x 11 weeks 4 weeks B.1 Monitor the loading, stowage, securing and unloading of cargoes and their care during the voyage C. Ship Operation C.1 C.2 C.3 C.4 C.5 C.6 Ensure compliance with pollution prevention requirements Maintain seaworthiness of the ship Prevent, control and fight fires on board Operate life-saving appliances Apply medical first aid on board monitor compliance with legislative requirements 26 weeks X X X X x x x 4 weeks B. Cargo Handling and Stowage 11 weeks 11 weeks 15 weeks x x x x x x Project Work 1. 2. 3. 4. 5 Scale drawings Safety Engine room familiarization Cargo work Mooring x x x x 26 x x 26 52 Detailliertere Angaben finden Sie im „Training Record Book“, das dem Studenten vorliegt und in dem die Aufgaben beschrieben sind, die er in beiden Praktika unter Aufsicht des für die Ausbildung verantwortlichen Nautikers absolvieren muss. Bei Bedarf ist das Buch über die Druckerei Moehlke (HH) zu beziehen. Die Reihenfolge der Tätigkeiten bestimmt ist in erster Linie durch den Schiffsbetrieb bestimmt. Zu Beginn der Ausbildung sollte der Student jedoch schwerpunktmäßig in den grundlegenden Bereichen der Arbeitssicherheit ausgebildet werden. Dass auch im weiteren Verlauf der Ausbildung bei entsprechenden Arbeiten auf die jeweils relevanten Vorschriften und Verfahrensanweisungen zur Arbeitssicherheit eingegangen werden soll, sollte selbstverständlich sein. * alternatively 27 Hinweise zur Einhaltung der o.g. Zeitrichtwerte: (1) Zeitrichtwerte sind Minimalforderungen - die vorgegebene Zeitnorm ist unbedingt zu erfüllen - eine Übererfüllung der vorgegebenen Norm ist jederzeit möglich (2) Abrechnung der Zeitrichtwerte - die Abrechnung erfolgt in Stunden und Wochen - eine Woche entspricht bezüglich der Abrechnung 35 Zeitstunden (3) Nachweis der Zeitrichtwerte - der Nachweis erfolgt wöchentlich auf einem “Ausbildungsnachweis” - der Inhalt für die Zeitrichtangaben ist durch die PS-Ordnung vorgegeben (1) Erfüllung der Seefahrtzeit von 52 Wochen - ein Tag entspricht 24 Stunden gemusterte Zeit an Bord - eine Woche entspricht 7 Tage gemusterte Zeit an Bord 28 4 Hinweise zur Dokumentation der Ausbildung 4.1 Training Record Book Im training record book finden Sie eine Reihe detaillierter Aufgaben und Fragen, die während der Praxissemester abzuleisten sind. Nach Abschluss des zweiten Praxissemesters müssen alle Aufgaben und Fragen, die die Schiffstypen, auf denen der Praktikant gefahren ist, betreffen, vollständig abgearbeitet und von den Ausbildern gegengezeichnet sein. Fragen zu anderen Schiffstypen (also z.B. zu Containerschiffen, wenn die Ausbildungszeit auf einem Tanker abgeleistet wurde) sollten zumindest mit den Ausbildern besprochen werden. Das training record book kostet bei Bezug über den Verlag incl. MWSt und Versandkosten z. Zt. 22.70 €. Den Betrag bitte nach der Rückkehr aus dem ersten Praxissemester beim Praxissemesterbeauftragten bezahlen. Entsprechend der Regelung des Praxissemester-Vertrages erstattet die Reederei den Betrag dem Studenten. 4.2 Ausbildungsnachweise Im Formblatt Ausbildungsnachweis sollen vom Ausbilder die Ausbildungszeiten in den genannten Bereichen bestätigt werden. Nach Abschluss des ersten Praxissemesters sollten die in der Übersicht geforderten Zeiten nachgewiesen sein; kleinere Fehlbeträge können im zweiten Praxissemester oder der vorlesungsfreien Zeit „nachgearbeitet“ werden. Wegen häufiger Nachfragen sei darauf hingewiesen, dass Überstunden im Bordbetrieb üblich sind und auch erwartet werden; eine Anrechnung von Überstunden auf die genannten Ausbildungszeiten ist natürlich möglich und sinnvoll. Nicht zulässig ist dagegen die Verkürzung der Gesamtfahrzeit durch Anrechnung von Stunden, die über die o.g. Stunden hinausgehen („Überstunden“). Das Ausbildungsziel „Kennenlernen des Schiffsbetriebes“ ist nur in einer zusammenhängenden Fahrtzeit zu erreichern; die Gesamtfahrtzeit von 26 Wochen ist daher nach Möglichkeit zusammenhängend zu absolvieren. Um rechtzeitig zum Semesterbeginn an Land zu sein, ist bei entsprechendem Fahrplan des Schiffes und in Absprache mit Ihrer Reederei ein Nachholen einer fehlenden Fahrtzeit von 2-3 Wochen in den Semesterferien natürlich möglich. Ebenso ist je nach Fahrplan Ihres Schiffes natürlich auch ein um bis zu etwa 2 Wochen verspäteter Studienbeginn möglich. Neben den vorgeschriebenen Ausbildungsinhalten ist eine Fahrtzeit in der Maschine wünschenswert. Es sei empfohlen, für die Ausbildung in Absprache mit dem Ausbilder eine Fahrtzeit von mind. 2-3 Wochen in der Maschine einzuplanen; durch geleistete „Überstunden“ im Decksbereich und Brückenbereich wird dies in der Gesamtfahrtzeit von 26 Wochen im ersten Semester ohne Probleme möglich sein. 29 30 4.3 Themen für Ausarbeitungen / Projekte Weiter finden Sie in der Anlage Themen, die vom Praktikanten in kleinen Ausarbeitungen bearbeitet werden sollen. Mit der Bearbeitung dieser Themen wird eine intensive Beschäftigung mit einzelnen in der Bordpraxis wichtigen Problemen nachgewiesen; in den Ausarbeitungen sollten die wichtigsten Punkte zum Thema auf 2-4 Seiten zusammenfassend dargestellt werden. Sollte im Bordbetrieb ein Anlass zu anderen speziellen Themen gegeben sein, bleibt es dem Praktikanten freigestellt, den ein oder anderen Aufsatz durch ein frei gewähltes Thema aus dem gleichen Bereich (Brücke, Ladung, Instandhaltung, Maschine) in Absprache mit dem ausbildenden Offizier zu ersetzen. 4.4 Praxissemesterbericht Nach Ablauf der Fahrtzeit auf einem Ausbildungsschiff ist ein Bericht anzufertigen, der eine Beschreibung des Schiffes und der Reise enthält. Insbesondere sollte eine umfassende Darstellung der positiven und negativen Erfahrungen in dem jeweiligen Ausbildungsabschnitt erfolgen. Hinweise: - der Bericht ist jeweils für eine zusammenhängende Praxisperiode anzufertigen - beim Wechsel auf ein anderes Schiff während einer Praxisperiode sind entsprechende Ergänzungen einzufügen - der Bericht sollte vom jeweiligen Ausbildungsbetreuer gegengezeichnet werden - die Grundsätze des Datenschutzes sind einzuhalten 4.5 Auswertung der Praxissemester Im Rahmen der zertifizierten Ausbildung ist von der FH eine Auswertung der Praxissemester durchzuführen. Nach der Rückkehr erhält der Student dazu einen Fragebogen, der vollständig auszufüllen ist. 5 Ausbildungsbescheinigung der Reederei Nach Abschluss eines Praxissemesters ist von der ausbildenden Reederei ein Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gemäß PS-Ordnung auszustellen. 31 6 Anerkennung der Ausbildung Zum Nachweis der Ausbildung unabdinglich erforderlich: Das ausgefüllte training record book, der Ausbildungsnachweis, der Praxissemesterbericht, die Ausbildungsbescheinigung der Reederei und die Vorlage der Ausarbeitungen zu den genannten Themen 32 Ausbildungsnachweis 1. PS über die Ausbildungszeiten gemäß PS-Ordnung Name: Mat.Nr.: Bitte zu jeder Woche die Ausbildungszeiten der betreffenden Bereiche eintragen (Rechengrundlage: 1 Woche = 40 h) Woche Brücke Soll: 8 Wo Ladung Soll: 7 Wo „ship operation“ Soll: 11 Wo Unterschrift Ausbilder 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 33 AUSZUG AUS DEM QM DES FB: Hinweise zum PS-Vertrag (nach Zertifizierung der Ausbildung gemäß ISO 9001:00) Der Vertrag ist (in dreifacher Ausfertigung) von der ausbildenden Reederei, der/dem Studierenden und einem Vertreter des FB Seefahrt zu unterzeichnen. Der Vertreter des Fachbereiches unterschreibt als Vertreter der Aufsicht führenden Behörde nach Vorlage aller zur Immatrikulation notwendigen Papiere als letzte Partei. Zur Gültigkeit des Vertrages ist gemäß den Vorschriften der Zertifizierung der Ausbildung durch den GLC insbesondere die namentliche Nennung des Ausbilders erforderlich. Es sei darauf hingewiesen, dass der benannte Ausbilder für die Ausbildung im 1. Praxissemester in der Regel ein deutsches Befähigungszeugnis besitzen muss. Bei Reedereien, deren Schiffe stets mit einer deutschen Schiffsführung besetzt sind, wird dies als gegeben angenommen. Sollte in Ausnahmefällen dies nicht der Fall sein, liegt der Nachweis der uneingeschränkten Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache mit dem Ausbilder bei der Reederei. Der Nachweis der Englischkenntnisse des Ausbilders ist in diesem Falle gegenüber dem FB Seefahrt zu erbringen. Im Falle, dass der/die Studierende in der Abschlussnote des Abiturs/der FH-Reife eine Bewertung schlechter als „befriedigend“ erhalten hat, kann dies auf Seiten des Studenten i. allg. nicht vorausgesetzt werden. Da bei einem frühzeitigen Abschluss des Vertrages der Ausbilder häufig noch nicht benannt werden kann, verbleiben die Exemplare des Vertrages bis zur Nennung des Ausbilders bei dem Fachbereich. Der unterschriebene Vertrag wird beiden Parteien mit Hinweisen zur Durchführung der Ausbildung und mit Unterlagen zur Dokumentation der Ausbildung (Hinweise zur Druchführung der Ausbildung in den Praxissemestern, Training Record Book u.a.) an beide Parteien zurückgeschickt. Der Ausbilder ist über den Ablauf der Ausbildung zu informieren. Bei Reedereien, die bereits Praktikanten ausgebildet haben, werden die Hinweise zur Durchführung der Ausbildung nur an den Praktikanten/Bewerber versandt. Die Kosten für das Training Record Book erstattet die Reederei der/dem Studierenden. Im Rahmen der „Zuliefererbewertung“ nach ISO wird die Durchführung der Ausbildung evaluiert. 34 Fachbereich Seefahrt Elsfleth Kropp, Rentsch, Wand Leben und Lernen an Bord Leitfaden und Skript zur Ausbildung von Praktikanten Teil 1 Hinweise für Ausbilder und Studierende 35 Inhaltsverzeichnis Teil I Hinweise für Ausbilder und Studierende Vorwort 1 Seite 2 2 Hinweise zur Durchführung der Praxissemster-Ausbildung im Studiengang Nautik (StAK) 4 3 Erfahrungsbericht eines Ausbilders (Rentsch) 13 4 Nachweis gemäß Training Record Book 43 5 Vorschlag Ausbildungsplan 44 6 Kleidung, Ernährung und Hygiene in den Tropen 68 7 Anhang: Muster Praxissemester-Ordnung 74 Teil II Aufsätze zu Einzelthemen (Kropp) 1 Arbeitssicherheit 2 Fahrbetrieb Brücke 33 3 Decksdienst und Seemannschaft 92 4 Fahrbetrieb Maschine 162 5 Ladung 241 Vokabelindex 308 1 36 Fachbereich Seefahrt Elsfleth Kropp, Rentsch, Wand Leben und Lernen an Bord Leitfaden und Skript zur Ausbildung von Praktikanten Teil 2 Schiffssicherheit Brückendienst Decksdienst und Seemannschaft Ladungsarbeit Grundlagen Schiffstechnik 37 38 Kapitel 1 1.1 GRUNDLAGEN DER SICHERHEIT AN BORD 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.2 Verhalten bei Alarmen Verhalten bei der Handhabung von Rettungsmittel Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten bei Brandausbruch SICHERHEIT BEIM ARBEITEN AN DECK 1.4.1 1.4.2 1.5 Verhalten bei Ladungsarbeiten Handhabung des Ladegeschirrs, Anschlagen von Lasten Verhalten im Laderaum Lager- und Transportarbeiten SICHERHEITSGRUNDLAGEN FÜR DEN NOTFALL 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.4 Allgemeine Sicherheitshinweise Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung Verhalten bei Seegang Verhalten im Wohn- und Freizeitbereich Verhalten bei der Benutzung der Landverbindung, im Hafenbereich und im Straßenverkehr GRUNDLAGEN DER SICHERHEIT BEI ARBEITEN IM LADUNGSBEREICH 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 1.3 Sicherheit an Bord Sicheres Arbeiten an und unter Deck sowie außenbords Verhalten beim An- und Ablegen und beim Verholen ARBEITEN IM TECHNISCHEN BEREICH UND MIT TECHNISCHEN BETRIEBSMITTELN 1.5.1 1.5.2 1.5.3 1.5.4 1.5.5 Verhalten in Maschinenräumen Sicheres Arbeiten an Maschineneinrichtungen Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln Verhalten beim Betreten gefährlicher Räume Gefahrstoffe 39 1.6 LISTE DER ERFORDERLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 1.6.1 1.6.2 1.6.3 1.6.4 1.6.5 1.6.6 1.6.7 1.6.8 1.6.9 1.6.10 Einsatzbereich des Kopfschutzes Einsatzbereich des Fußschutzes Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Rumpf-, Arm- und Beinschutz Handschuhe Gehörschutz Auffanggurte und Falldämpfer Arbeitssicherheitsweste und Schwimmweste Hautschutzmittel 40 Kapitel 2 2.1 STEUERN DES SCHIFFES 2.1.1 2.1.2 2.2 Leuchtfeuer Verwendung von Leuchtfeuern Betonnung TERRESTRISCHE NAVIGATION 2.4.1 2.4.2 2.5 Teil A: Allgemeines Teil B: Ausweich- und Fahrregeln Teil C: Lichter und Signalkörper Teil D: Schall- und Lichtsignale Anlage IV: Notzeichen LEUCHTFEUERN UND BETONNUNG 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.4 Ruderkommandos Instrumente beim Steuern KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN UND LICHTERFÜHRUNG 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.3 Fahrbetrieb Brücke Geräte Peilungsarten METEOROLOGIE AN BORD 2.5.1 2.5.2 2.5.3 2.5.4 2.5.5 2.5.6 2.5.7 Lufttemperatur Wassertemperatur Luftdruck Wind Wolken Seegang Luftfeuchtigkeit 41 Kapitel 3 3.1 DER ANKER UND DAS ANKERGESCHIRR 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.2 Sicherheit Arbeiten mit den Leinen und Leinenführung Kommandos beim Arbeiten mit Leinen Andere Arbeiten beim Festmachen und Loswerfen Festmachen und Loswerfen von Schleppern KORROSION UND KORROSIONSSCHUTZ AN BORD 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 3.5 Grundbegriffe Werkzeuge/Hilfsmittel Knoten Spleiße FESTMACHEN DES SCHIFFES 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.4 Das Ankerspill und alle dazugehörenden Bauteile Der Anker Die Ankerkette Das Ankermanöver TAUWERKE UND IHRE VERWENDUNG 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.3 Decksdienst und Seemannschaft Gründe für Korrosion Korrosionsschutz Reinigen der Oberflächen Entrostungswerkzeuge Malwerkzeuge SCHWEIßEN UND BRENNEN 3.5.1 3.5.2 Gasschweißen und Brennen Elektroschweißen (Lichtbogenhandschweißen) 42 Kapitel 4 Fahrbetrieb Maschine 4.1 FACHBEGRIFFE IM MASCHINENBEREICH 4.2 SINNBILDER/SYMBOLE FÜR ROHRLEITUNGSPLÄNE 4.3 AUFBAU EINES SCHIFFSDIESELMOTORS 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.4 UNTERSCHEIDUNGSMERKMALE VON MOTOREN IM SCHIFFSBETRIEB 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.4.6 4.5 Unterschied zwischen Otto- und Dieselmotoren Übliche Bauweisen von Schiffsdieselmotoren Das Viertakt-Arbeitsverfahren Das Zweitakt-Arbeitsverfahren Spülverfahren bei Zweitaktmotoren Der Wirkungsgrad von Verbrennungskraftmaschinen SYSTEME 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.5.4 4.5.5 4.6 Bauteile des Motors Die Motorsteuerung Der Abgasturbolader Das Schmierölsystem Das Anlassluftsystem Kompressoren im Bordbetrieb Kraftstoffaufbereitung an Bord Der Kühlkreislauf AGGREGATE IM SCHIFFSBETRIEB 4.6.1 4.6.2 4.6.3 Kühl- und Klimaanlagen Frischwasseraufbereiter Hydraulikanlagen 43 4.7 PUMPEN 4.7.1 4.7.2 4.7.3 4.7.4 4.8 Verdrängerpumpen Rotierende Verdrängerpumpen Beschleunigerpumpen Strahlpumpen (Ejectorpumpen) ABSPERRVORRICHTUNGEN IM SCHIFFSBETRIEB 44 Kapitel 5 Ladung 5.1 GEFÄHRLICHE LADUNG 5.2 DER CONTAINER UND DAS CONTAINERSCHIFF 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.3 STÜCKGUTSCHIFFE / MEHRZWECKSCHIFFE 5.3.1 5.3.2 5.4 5.4.2 5.4.3 5.4.4 Tanker für Öl, Ölprodukte, Chemikalien und andere flüssige Güter Gastanker Massenschüttgutschiffe RO-RO-Schiffe UMSCHLAGGERÄTE 5.5.1 5.5.2 5.6 Allgemeines zum Stückgutschiff Beschriftung von Kisten WEITERE SCHIFFSTYPEN 5.4.1 5.5 Allgemeines zum Containerschiff Der Container Containerstau an Bord Krantypen Einweisen des Kranfahrers LASCHMATERIALIEN 5.6.1 5.6.2 5.6.3 5.6.4 Laschen von Containern an Bord Gurtbänder und Faserlaschmaterialien Drahtlaschinge, Schäkel und Spannketten Faustformel für das Laschen von Schwergut 45