Kapitel 3 Decksdienst und Seemannschaft

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Studiengang
Nautik (Kapitän/Kapitänin)
am Fachbereich Seefahrt, Elsfleth
Inhalt:
Der Fachbereich Seefahrt in Elsfleth (Adressen, Ansprechpartner)
Berufsbild Kapitän/in / Nautischer Schiffsoffizier
Ausbildung. in der Seeschiffahrt
Studium am Fachbereich Seefahrt in Elsfleth
Studienverlauf
Studieninhalte
Studienplan
Prüfungen
Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen
„Durchsteiger“ : Studium für Bewerber mit Kapitänspatent und Fachschulabschluß
Auslandsstudium
Studienwechsel /weitere Studiengänge am Fachbereich
Seediensttauglichkeitszeugnis
Sicherheitsgrundlehrgang
Seefahrtbuch
Ausbildung am Simulator
Perspektiven
Förderung / Stiftungen
Institut für Maritime Studien (IMS) / Forschung am Fachbereich
Wohnen und Leben in Elsfleth
Anmeldung / Weitere Fragen?
ANHANG: Hinweise zur Durchführung der Praxissemester
1
Der Fachbereich Seefahrt in Elsfleth
Dekan:
Prof. Dr. K.J. Windeck
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Sekretariat:
Weserstraße 52
26931 Elsfleth
Frau U. Tewer, Frau A. Kretschmer-Terbeck
Raum 6
Tel.: 04404-9288-0
Fax: 04404-9288-4110
Email: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Bibliothek:
Herr Haake, Frau Woerl
Raum 3
Tel.: 04404-9288-4213
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 09.00 – 17.00 Uhr
Do.:
09.00 – 19.00 Uhr
Praxissemesterbeauftragter:
Prof. Kapt. C. Wand
04404-9288-4162
Raum 205; Sprechzeiten für Bewerber nach
Vereinbarung
Prüfungsausschuß:
Vorsitzender: Prof. G. Rucker
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Auslandsbeauftragter:
Prof. U. Godzik
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studentenvertretung:
ASTA-Büro, im Gebäude Rittersweg
04404-959861
Studienabschluß:
Dipl.- Ing. für Seeverkehr
Befähigungszeugnis: Wachoffizier / Kapitän
Zulassungsvoraussetzung:
Fachhochschulreife oder Abitur
Studiendauer:
8 Semester; davon zwei Praxissemester
oder:
6 Semester nach Abschluß einer
Schiffsmechanikerlehre (oder NOA-Ausbildung; sehr
selten)
2
weitere Studiengänge:
Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft (Dipl.-Wirtsch.-Ing.)
Internationales Transportmanagement (Dipl.Wirtsch.-Ing.)
In Zusammenarbeit mit europäischen und
außereuropäischen Universitäten:
Integrated Port Management (master of science)
Anmeldefristen:
15. Juli
15. Januar
(für Wintersemester)
(für Sommersemester)
3
Berufsbild Kapitän / Kapitänin /Nautischer Schiffsoffizier
(Diplom-Ing. für Seeverkehr)
Gemäß dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die
Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCWAbkommen von 1995) bestehen international anerkannte Mindestanforderungen
der Seefahrtsausbildung.
Auf Grundlage dieser internationalen Regelungen und der nationalen Umsetzung
derselben findet in Deutschland die Ausbildung nautischer Schiffsoffiziere bzw.
Kapitäne
an
Fachschulen
und
Fachhochschulen
statt.
Die
Schiffsoffiziersausbildungsverordnung
gibt
neben
den
persönlichen
Voraussetzungen u.a. den Rahmen der allgemeinen Ausbildungsziele für die
fachliche Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses vor.
Die praxisorientierte Ausbildung am Fachbereich Seefahrt der Fachhochschule
Oldenburg, Ostfriesland und Wilhelmshaven erstreckt sich im Bereich des
berufsqualifizierenden Abschlusses (Befähigungszeugnis (früher: „Patent“)) auf
die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten der im folgenden
aufgeführten Gebiete:
Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende
Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen auszuüben:
Schiffsführung:
 Navigieren und Manövrieren eines Schiffes,
 Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke,
 Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes
 Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes
 Überwachen des Seefunkverkehrs
 Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb
Ladungsbetrieb:
 Überwachen der See- und Ladetüchtigkeit des Schiffes
 Beladungsplanung und Überwachung
 Durchführen der vom Reeder und von den Ladungsbeteiligten übertragenen
Aufgaben.
 Durchführen von Maßnahmen der Ladungsfürsorge von der Übernahme bis zur
Auslieferung der Ladung
Schiffsbetrieb
 Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für Besatzung und Fahrgäste
 Führen von Menschen im Schiffsbetrieb,
 Überwachen aller Sicherheitseinrichtungen des Schiffes
 Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord
 Warten und Instandhaltung des Schiffes, seiner Einrichtung und Ausrüstung
4
Seit einigen Jahren ist die Seeschiffahrt weltweit einer Entwicklung unterworfen, die
durch :
 starke Internationalisierung,
 Kapitalintensivierung der Produktionsprozesse,
 umfassenden Einsatz der Elektronischen Datenverarbeitung und
 strukturellen Wandel der Seeschiffahrt zum modernen Dienstleister in der
Transportkette gekennzeichnet ist.
Durch diese Entwicklung ist auch in der Seeschiffahrt die Bedeutung “intelligenter
Problemlösungen” gestiegen und hat zu einem starken Bedarf an hochqualifizierten
Schiffsoffizieren und Kapitänen geführt.
Studierende des Studienganges Seeverkehr (Befähigungszeugnis) sollten demnach
von ihrem Eignungs- und Neigungsprofil
 technologie- und managementorientiert und
 an der Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Kulturkreise interessiert sein
5
Ausbildung in der Seeschiffahrt
Nach dem Abitur bzw. der Fachhochschulreife ist der Erwerb des
Befähigungszeugnisses (Kapitänspatentes) für die weltweite Seeschiffahrt auf
verschiedenen Ausbildungswegen möglich:




über den Erwerb des Schiffsmechanikerbriefes und ein Fachhochschulstudium
(6 Semester)
über die Ausbildung als Schiffsbetriebstechnischer Assistent und ein
Fachhochschulstudium (6 Semester)
über ein Fachhochschulstudium (6 Semester) nach einer Ausbildung als
Nautischer Offiziers-Assistent (sehr selten angeboten)
über ein Fachhochschulstudium (8 Semester) mit integrierten Praxissemestern
(= derzeit die am häufigsten gewählte Ausbildung)
Alle vier Ausbildungswege führen zum Befähigungszeugnis als Wachoffizier.
Nach einer Fahrtzeit von einem Jahr als Wachoffizier wird von der Behörde ohne
weitere Prüfung das Befähigungszeugnis für die Tätigkeit als 1. Offizier und nach
einer weiteren Fahrtzeit von 2 Jahren das Kapitänspatent ausgestellt.
Diese Patente berechtigen zu einem Einsatz in der entsprechenden Position. Der
tatsächliche Einsatz an Bord als 1. Offizier bzw. Kapitän richtet sich dann
ausschließlich nach der Personalplanung der jeweiligen Reedereien.
Über die Schiffsmechaniker-Ausbildung informiert Sie die Berufsschule in Brake,
Standort der seemännischen Ausbildung: Elsfleth
Berufsbildende Schulen
Gerd-Köster-Str. 4
26919 Brake
Tel.: 04401-922-122
www.bbsbrake-schule.kwe.de
An der Seefahrtschule Cuxhaven besteht die Möglichkeit zur Ausbildung als
Schiffsbetriebstechnischer Assistent (SBTA). Dort erhalten Sie auch
Informationen zur Kapitänsausbildung an Fachschulen.
Seefahrtschule Cuxhaven
Am Seedeich 36
27472 Cuxhaven
Tel. 04721-554774
Email: [email protected]
6
Das Studium am Fachbereich Seefahrt in Elsfleth
Studienverlauf
(i)
allgemein:
Studieneingangsvoraussetzung ist in der Regel
 die Fachhochschulreife bzw.
 die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Weiter wird vom Fachbereich Seefahrt (Elsfleth) als Studienvoraussetzung
 die Teilnahme an einem Sicherheitsgrundlehrgang (s. S. 14)
 das Seediensttauglichkeitszeugnis (s. S. 14)
gefordert.
Das Studium umfaßt acht Semester. In das viersemestrige Grund- und
Hauptstudium ist jeweils ein Praxissemester integriert.
Das Studium schließt mit der
 Verleihung des Titels “Diplom-Ingenieur” und
 dem Erwerb des Befähigungszeugnisses als Wachoffizier ab.
(ii)
für Bewerber mit Vorausbildung als
 Schiffsmechaniker oder
 Nautischer Offiziersassistent
Ein berufsqualifizierender Abschluß ist als Eingangsvoraussetzung nicht
erforderlich; jedoch wird Bewerbern mit Fachhochschulreife bzw. Abitur und einer
der o.g. Vorausbildungen diese Ausbildung als Praxissemester angerechnet, so
daß sich deren Studium auf 6 Semester verkürzt.
(iii)
für Studienbewerber mit Befähigungszeugnis: („Durchsteiger“)
Absolventen einer Fachschule Seefahrt wird ein Aufbaustudiengang angeboten.
(vgl. dazu S. 12 durchsteiger)
7
Nach der Einschreibung beginnt das Studium mit einem 26 wöchigen
Praxissemester
an
Bord
eines
Handelsschiffes.
Hierzu
muß
ein
Praxissemestervertrag mit der jeweiligen Reederei geschlossen werden. Die
Fachhochschule ist über den Praxissemesterbeauftragten bei der Suche nach
einem Praktikumsplatz und Fragen zu den Verträgen gerne behilflich. Eine
Seediensttauglichkeitsuntersuchung und ein Sicherheitsgrundlehrgang sind
ebenfalls vor Beginn des Praxissemesters zu absolvieren. Bei einem der
Seemannsämter sollte zudem das Seefahrtbuch beantragt werden, in dem Ihre
Seefahrtzeiten bescheinigt werden. (Die Notwendigkeit eines Seefahrtbuches hängt
von der Flagge des Ausbildungsschiffes ab; üblicherweise übernimmt die
Beantragung die Reederei) Auch hierzu erteilt Ihnen die Fachhochschule gerne
nähere Auskünfte.
Endlich an Bord, orientiert sich Ihre Ausbildung an den Ausbildungsrichtlinien, die
Bestandteil des Praktikumsvertrags sind. Um eine praxisnahe Ausbildung
sicherzustellen, werden Sie voll in die Schiffsbesatzung integriert. Ihr
Ansprechpartner an Bord ist der Kapitän und eine beauftragte Person, i.d.R. einer
der nautischen Schiffsoffiziere. Neben einem Tätigkeitsnachweis sind
Ausarbeitungen zu speziellen Aufgabenstellungen vorzunehmen und ein
Praktikumsbericht zu erstellen. Diese werden nach dem Praxissemester vom
Praxissemesterbeauftragten kontrolliert, der Ihnen dann die erfolgreiche Ausbildung
bescheinigt. Hilfreich und damit empfehlenswert ist die Verwendung des
„Lehrbuches“ (vgl. Anhang), das Sie am Fachbereich erwerben können.
In den folgenden Semestern des Grundstudiums finden Sie u.a. die
Grundlagenvorlesungen (Naturwissenschaften, Englisch, Recht, Einführung in die
Wirtschaftslehre, Datenverarbeitung) und einführende Fachvorlesungen und übungen. Im dritten Semester wird die 1. Ausbildungsfahrt (i.d.R. 14tägig auf dem
Segelschiff „Großherzogin Elisabeth“) angeboten, um eine praxisorientierte
Ausbildung zu gewährleisten, die schon im Grundstudium einen Wissenstransfer
theoretischer Kenntnisse in das spätere Berufsfeld ermöglicht.
Bis zum Ende des 5. Semesters sollten Sie dann durch die Vorlesungen und das
Selbststudium, die Simulatorübungen und die Ausbildungsfahrt die notwendige
Basis für das zweite Praxissemester erlangt haben.
Im zweiten Praxissemester (ebenfalls 26 Wochen) sollten Sie dann befähigt sein,
Aufgaben eines nautischen Wachoffiziers unter Anleitung zu übernehmen und Ihre
theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten in den Bordalltag zu
übertragen. Auch in diesem Praxissemester ist ein Tätigkeitsnachweis zu führen
und ein Bericht zu erstellen.
Auf der Grundlage Ihrer individuellen Erfahrungen aus der Praxis findet in den noch
verbleibenden Semestern die Reflexion dieser Erfahrungen, eine weitere Vertiefung
und Spezialisierung der berufsqualifizierenden Qualifikationen sowie die
hochschulspezifische Ausbildung und Schwerpunktbildung bezüglich der
Diplomprüfung statt. Hier kann zur Zeit ein Wahlpflichtblock der Spezialisierung
Nautik/Technik und Wirtschaft/Recht gewählt werden. Die Diplomprüfung schließt
mit der Diplomarbeit und dem Erwerb des Hochschulgrades „Diplom-Ing.für
Seeverkehr“ ab.
8
Studieninhalte
Zur Ausbildung in den Praxissemestern
Anhang
vgl. die ausführlichen Hinweise im
Das Studium zum Kapitän
(Dipl. Ing. für Seeverkehr) ist ein
Fachhochschulstudium, das auf wissenschaftlicher Grundlage in praxisorientierter
und anwendungsbezogener Ausrichtung auf die Tätigkeit eines Schiffsoffiziers bzw.
Kapitäns vorbereitet. Auf der Basis einer umfassenden seeschiffahrtsbezogenen
Ausbildung ist das Studium u.a. durch folgende Schwerpunkte gekennzeichnet.
1.
Navigation
 Terrestrische Navigation
 Astronomische Navigation
 Technische Navigation
2.
Schiffahrtsrecht
 Öffentliches Schiffahrtsrecht,
 Seearbeitsrecht,
 Privates Schiffahrtsrecht (HGB, Versicherungsrecht)
3.
Seemannschaft
 Sicherheitstechnik
 Ladungstechnik
 Konstruktion und Bau des Schiffes
 Stabilität, Trimm und Festigkeit des Schiffes
 Manövrieren
4.
Schiffsbetriebstechnik
5.
Meteorologie und Ozeanographie
6.
Englisch
7.
Nachrichtenwesen
8.
Medizinische Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen
9.
Personalführung
10. Betriebswirtschaft
Gemäß dem internationalem Abkommen über die Ausbildung von Seeleuten (STCW 95) werden
diese Fächer in der Prüfungsordnung den Themenbereichen Schiffsführung, Ladungsumschlag und
–stauung und Überwachung des Schiffsbetriebes zugeordnet. Die Studienordnung sieht in
Ergänzung der Prüfungsordnung folgenden Studienplan vor; selbstverständlich haben die
Studierenden die Möglichkeit, ihr Studium selbst zu gestalten; im Falle eines Auslandsstudiums wird
eine individuelle Gestaltung unumgänglich sein.
Bei der Umsetzung der Mindestanforderungen nach STCW 95 hat der Fachbereich in Elsfleth –im
Gegensatz zu anderen Schulen- bewußt den Anteil der nautischen „Kernfächer“ nicht reduziert und
sich in diesen Bereichen an der ehemaligen Ausbildung zum „Kapitän auf Großer Fahrt“ orientiert.
Auffällig ist die im Vergleich zu anderen Studien höhere Belastung der Studierenden in den ersten 5
Semestern. Ziel dieser Planung ist, den Studierenden durch die geringe Belastung im letzten
Semester (zum größten Teil Übungen) die Möglichkeit zu geben, die Diplomarbeit zu erstellen, und
so das Studium in 6 Semestern abzuschließen.
9
Studiengang Nautik (1. und 6. Sem.: Praxissemester;
2. Sem.
SWS
3.Sem.
SWS
4.Sem.
Mathe 1
4 Mathe 2
4
Physik 1
4 Physik 2 (8)
8 Meteorologie 1
Informatik
4
SWS
5.Sem.
sws
4 Meteorologie 2
Techn. Projekt
Chemie (2)
„SWS“ = Semesterwochenstunde)
7. Sem.
SWS
8. Sem.
4
Wahlpflicht
4
2
Gef. Ladung
4
Englisch 3
4
Englisch 1
4 Englisch 2
4
Recht 1
4 Recht 2
4 Seehandelsrecht
SWS
2
4
FP
Seeverkehrs-ökonomie
1
Navigation 1
(6)
6 Navigation 2 (6)
4 Seeverkehrsöko. 2
4
6 Navigation3 (incl
2 SWS Sim)
4 Navigation 4
4 Schiffsführung
(= Vorbereitung auf
Abschlussprüfung)
2
Wachdienst (incl
1 SWS Sim)
4 Manövrieren
4 Simu 3 (5)
5
2
(incl1 SWS Sim)
Notfallmanagement
4
Personalführung
4
28
Schiffstheorie 1
4 Schiffstheorie 2
4 Ladungstechnik
4 Ladungsumschlag
(= Vorbereitung auf
Abschlussprüfung)
Systemüberwachung
4 Verwaltung (2)
2 Gesundheitspflege
4
Telekommunik.
28
28
6
28
28
9
10
Prüfungen
An deutschen Fachhochschulen und Universitäten können Prüfungen entweder als
studienbegleitende Leistungen abgelegt werden oder in Form einer Prüfungsphase
am Ende des Studiums abgenommen werden. Am Fachbereich Seefahrt in Elsfleth
werden die Prüfungen studienbegleitend im Anschluß an die jeweilige Vorlesung
abgenommen.
Je nach Fachgebiet werden die Nachweise in Form von Klausuren, Hausarbeiten
oder mündlichen Prüfungen erbracht werden.
Unabhängig von der eigenen Studienplanung sollten die Prüfungen zu Fächern des
Grundstudiums spätestens bis zum 4. Semester abgelegt werden; der Abschluß
aller Prüfungen des Grundstudiums führt zur Ausstellung des Vordiplomzeugnisses.
Zu einigen abschließenden Prüfungen, verschiedenen Simulatorkursen und zum
zweiten Praxissemester kann eine Zulassung in der Regel nur nach bestandenem
Vordiplom erfolgen.
Nähere Hinweise zu Inhalten und Umfang der Prüfungen finden Sie in der DiplomPrüfungsordnung und der Studienordnung, die sie am Fachbereich erhalten
können.
Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen
Studienleistungen aus anderen Studiengängen werden bei Nachweis der
Gleichwertigkeit anerkannt; für nähere Informationen vereinbaren Sie bitte einen
Termin mit der Studienberatung.
Vordiplome aus den Studiengängen Schiffsbetriebstechnik, Schiffsbetrieb oder von
anderen Fachbereichen Seefahrt werden in der Regel vom Prüfungsausschuss
anerkannt.
In beiden Fällen wird im Einzelfall ein Studienplan erstellt.
11
Studium
für
Bewerber
Fachschulabschluß
mit
Befähigungszeugnis
und
(„Durchsteiger“)
Für diese Bewerber wird im Einzelfall ein Studienplan erstellt. Ziel des Studiums ist
in diesem Fall nicht der Erwerb des Kapitänspatentes sondern der Erwerb des
Diploms.
Aus diesem Grund wird der Bewerber einen Großteil der Veranstaltungen aus dem
Grundlagenbereich belegen müssen, um darauf aufbauend ausgewählte Bereiche
des Hauptstudiums zu studieren. Dazu wird mit dem Bewerber nach seinen
Interessen und Zielen, die er mit dem Erwerb des Diploms verbindet, ein
Studienschwerpunkt
(Schiffsführung, Seemannschaft oder Wirtschaft/Recht)
festgesetzt; diesem Bereich sollte auch die das Studium abschließende
Diplomarbeit zuzuordnen sein.
Der Umfang des Studiums ist in diesem Fall für eine Dauer von drei Semestern
ausgelegt.
Auslandsstudium
Um auf den international orientierten Betätigungsbereich bereits während des
Studiums vorzubereiten, ermöglicht der Fachbereich Seefahrt über seine
internationalen Hochschulkooperationen mit











Plymouth, South Shields, Glasgow, Southampton (UK)
Groningen und Vlissingen (NL)
Marstal, Svendborg (DK)
Vallejo (USA)
Auckland (Neuseeland)
Rauma und Turku (SF)
Stettin (PL)
Hongkong
Australien
Kapstadt (Südafrika)
Murmansk (Rußland)
zahlreiche internationale Kontakte.
Aufgrund der guten Erfahrungen und der intensiven persönlichen Kontakte zu den
Partnerhochschulen, großzügiger Förderung durch eine Stiftung am Fachbereich
Seefahrt und der Anerkennungsmöglichkeiten von Prüfungsleistungen wird die
Studienmöglichkeit im Ausland von ca. 80% der Studierenden am Fachbereich
Seefahrt genutzt.
Auskünfte erteilt gerne auch der Auslandsbeauftragte über das Sekretariat des
Fachbereichs Seefahrt.
12
Studiengangswechsel / weitere Studiengänge am Fachbereich
Im Falle eines Studienabbruchs besteht die Möglichkeit, in einen der Studiengänge
„See- und Hafenwirtschaft“ oder „Internationales Transportmanagement“ zu
wechseln, die ebenfalls in Elsfleth angeboten werden. In diesem Falle wird das
Vordiplom von Amts wegen anerkannt. Für Absolventen beider Studiengänge
bestehen sehr gute Berufschancen.
Daneben wird in Zusammenarbeit mit mehreren europäischen und
außereuropäischen Universitäten der internationale Universitäts-Studiengang
„Integrated Port Management“ angeboten (Aufbaustudium; Abschluß: Master of
Science).
Ein MSc-Studiengang „Maritime Studies“
wird derzeit vorbereitet. Dieser
Strudiengang wird nach der Akkreditierung als Eingangsvoraussetzung für den
höheren Dienst auch Nautikern die entsprechenden Laufbahnen öffnen.
Seediensttauglichkeitszeugnis
Grundlage für jede Tätigkeit an Bord ist das Seediensttauglichkeitszeugnis. Es wird
von zugelassenen Amtsärzten ausgestellt und muß alle zwei Jahre erneuert
werden. Eine Liste der von der See-Berufsgenossenschaft zugelassenen Ärzte
finden Sie in ihren Anmeldeunterlagen, die Sie über den Fachbereich erhalten. Das
Zeugnis
muß
vor
Beginn
des
Sicherheitsgrundlehrgangs
mit
den
Bewerbungsunterlagen am Fachbereich eingereicht werden. Die Kosten liegen
derzeit bei ca. 40 €.
Sicherheitsgrundlehrgang
Im Sicherheitsgrundlehrgang werden im wesentlichen Themen aus den Bereichen
Arbeitssicherheit, Feuerbekämpfung und der Gebrauch der Rettungsmittel
unterrichtet. Der Sicherheitsgrundlehrgang ist an niedersächsischen Fachbereichen
Voraussetzung für den Studienbeginn im Praxissemester. Die Kosten für den
Lehrgang erhält der Student nach erfolgreicher Absolvierung des ersten
Praxissemesters von der ausbildenden Reederei erstattet.
Der Sicherheitsgrundlehrgang wird z.B. an den berufsbildenden Schulen in Elsfleth,
angeboten. Die Kosten in Elsfleth liegen derzeit bei etwa 500 €. Eine günstige
Unterkunft mit Verpflegung bietet dazu der Schulschiffverein „Großherzogin
Elisabeth“ auf dem gleichnamigen Schiff.
Folgende Institute bieten diese Kurse an:
13
Adressen Sicherheitsgrundlehrgang
(Stand: Sept. 2003)
Elsfleth/Brake: (Unterrichtsort: Elsfleth, Unterbringung auf SS „Großherzogin Elisabeth“)
Berufsbildende Schulen
Gerd-Köster-Str. 4
26919 Brake
04401-922122
04401-922-155 (Frau Höpken)
Schulschiffverein (Unterbringung):
Kosten: ca. 400 €
aktuelle Termine unter www.bbz-brake.de
bei Bedarf ggf. zusätzlicher Termin für
Praxissemester-Studenten
Berufsbildungszentrum:
04404-950025
Rostock:
Aus- und Fortbildungszentrum Schiffahrt
und Hafen
Alter Hafen Süd 334
18069 Rostock
0381-8017300
Hamburg:
Fortbildungszentrum Hafen Hamburg e.V.
Köhlbranddeich 30
20457 Hamburg
040-7560820
aktuelle Termine unter www.fzh.de
Travemünde:
Schleswig-Holsteinische Seemannsschule
Wiekstraße 3a
23570 Lübeck-Travemünde
04502-5152
Leer:
Trainingszentrum Emsstrom
www.ggtemsstrom.de
Handelshafen
26789 Leer
0491-9791880
aktuelle Termine unter
Rügen: Privatschule für Navigation und Sicherheitslehrgänge
Dipl Ing. Kapitän J. A. Schröer
e-mail: [email protected]
Brunnenaue 12
18551 Sagard
Tel: (03 83 02) 38 35
Funk: 0171 - 3 25 35 39
Fax: (03 83 02) 38 35
Cuxhaven: Maritime Safety Training Institute
Kapt. R. –M. Dietzler
Wehrbergsweg 30b
27476 Cuxhaven
Tel.:
04721-46269
Fax:
04721-46229
Bemerkung:
ggf. auch kurzfristig Gruppentermine
14
Seefahrtbuch
Seeleute benötigen als Rentenversicherungsnachweis, als Paßersatz und zum
Nachweis ihrer Fahrseiten ein sog. Seefahrtbuch. Ausgestellt wird es von jedem
Seemannsamt nach Vorlage des Seediensttauglichkeitszeugnisses und der
Teilnahme an einem Sicherheitsgrundlehrgang. Üblicherweise wird dies von der
Reederei bei der Anmusterung (d.i. dem Einschreiben des Besatzungsmitgliedes in
der Musterrolle des Schiffes beim Seemannsamt) organisiert.
Seemannsamt Brake (bei Elsfleth)
Brommystr.2
26919 Brake
04401-925170
Seemannsamt Bremen
Hafenkopf II, Nr. 2
28217 Bremen
0421-361-8622
Ausbildung am Simulator
Im Frühjahr 2001 ist am FB Seefahrt
das
Simulationszentrum
für
die
Ausbildung aller Schüler und Studenten
der niedersächsischen Seefahrtschulen
und Fachbereiche Seefahrt in Betrieb
genommen worden. Für den Bau der
Anlage
konnte
der
weltweit
renommierteste
Hersteller
von
Simulationsanlagen, die norwegische
Firma Kongsberg Norcontrol, gewonnen
werden.
Die Ausbildung findet im Simulator auf vier vollständig ausgerüsteten
Schiffsbrücken statt, von denen zwei mit umfangreichen Sichtsystemen ausgerüstet
sind. Die inhaltliche Gliederung der Übungen ist tabellarisch dargestellt:
15
Semester
5
Stunden
36 (2 SWS)
7
18 (1 SWS)
8
90 (5 SWS)
Inhalte der Übungen
Übungen zum Fach Navigation 3 (Gerätekunde)
Radar
ARPA
Selbststeuer
GPS
GMDSS-Anlage (Funkanlage)
elektronische Seekarte
AIS
sonstige Geräte
Übungen zum Fach Manövrieren
mit verschiedenen Schiffstypen bei unterschiedlichen
Sichtverhältnissen (Tag, Nacht, Nebel, ...) und unter Windund Stromeinfluß
 Revierfahrt nach Sicht und Seezeichen
 Passier- und Überholmanöver
 Fahren bei einseitiger Ufernähe und in flachen
Gewässern
 Hafenmanöver
 Ankermanöver
 Einfache Manöver zur Kollisionsverhütung im offenen
Seeraum
Komplexe Übungen
 Reiseplanung
 Ansteuerungen dicht befahrener Reviere
 Funkverkehr und Kommunikation
 Tagebuchführung
 Schiffsführung bei Seenotfällen (Such- und
Rettungsmanöver)
 Notfallmanagement
 Praktische Abschlußprüfung
Die praxisnahe Ausbildung am Fachbereich in Elsfleth weist damit im Vergleich zu
anderen
nautischen
Ausbildungsstätten
den
größten
Anteil
an
Simulationsausbildung im Studium auf.
Derzeit (Frühjahr 2004) wird ein „Liquid Cargo Handling Simulator“ beschafft, mit
dem die Studierenden alle Prozesse während der Umschlages flüssiger Ladungen
(Öle, Chemikalien, Gase) einüben und analysieren können.
Neben diesen Simulatoren stehen in Elsfleth zur modernen und praxisnahen
Ausbildung zur Verfügung:
mehrere Rechnerräume
verschiedene Ladungsrechner
Manövrierbecken mit Modellen
Wetterstation
Funkanlagen (Satellitenfunk und terrestrischer Funk)
Planetarium
16
Perspektiven
Wie verschiedene Untersuchungen zum (weltweiten) Personalbedarf in der
Seeschiffahrt belegen, wird in den nächsten Jahren ein enormer Bedarf an
Schiffsoffizieren und Kapitänen erwartet, so daß die Berufsaussichten in der
Seefahrt als sehr gut eingeschätzt werden können. Bei eventuellen Engpässen bei
der Arbeitsplatzsuche als 3. und 2. (hier konkurrieren die FH-Absolventen mit
Absolventen aus Ländern mit niedrigerem Lohnniveau) ist der Verband Deutscher
Reeder (als Arbeitgeberorganisation) behilflich.
Weitere Tätigkeitsfelder der Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen für Seeverkehr
sind nach der aktiven Seefahrtszeit u.a. zu finden in den Bereichen









Verkehrslenkung (Radarüberwachung)
Lotswesen,
Landorganisationen von Seeverkehrsbetrieben,
Seehafen- und anderen Speditionen,
Hafen- und Lagerhausgesellschaften,
hafenwirtschaftlichen Beratungsgesellschaften,
Hafenbehörden,
Wasserschutzpolizei / Zoll und
Logistik
Auch hier können wegen des Mangels an Schiffsoffizieren die Aussichten als gut
bezeichnet werden.
17
Förderung / Stiftungen
BAFöG:
Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich nach
den Einkünften der Eltern, kann aber u.U. auch elternunabhängig gewährt werden.
Es setzt sich in der Regel aus 50% Darlehen und 50% Zuschuß zusammen. Zu
Beginn des Studiums findet in den Räumen des Fachbereichs eine BAFöGBeratung durch das zuständige Amt statt:
Amt für Ausbildungsförderung
Schützenweg 44
26129 Oldenburg
Sprechzeiten:
Mi.
10.00 - 12.00
Di. u. Do.
13.30 - 15.30
Telefonische Auskünfte: 0441-971750 (nicht während der Sprechzeiten!)
FAX:
0441-9717599
Stiftungen:
Studenten des Fachbereichs Seefahrt können unter bestimmten Umständen durch
die
 Dr.Carl-Behrmann Gedächtnisstiftung oder die
 Robert-Müller-Stiftung
unterstützt werden.
Die Dr. Carl Behrmann Gedächtnisstiftung gewährt auf Antrag Zuschüsse (z.B. für
Studiengebühren im Ausland) und fördert die Belange des Fachbereiches.
Die Robert Müller Stiftung gewährt zinslose Studiendarlehen in Höhe des BAFöGSatzes.
Auskünfte erteilt das Sekretariat des Fachbereichs Seefahrt.
18
Institut für Maritime Studien / Forschung am Fachbereich
Dem Fachbereich angegliedert ist das Institut für Maritime Studien, das sich mit
praxisorientierter Forschung, Entwicklung und Weiterbildung befaßt. Das Institut
baut dabei auf Einrichtungen des Fachbereiches in Elsfleth sowie der Kompetenz
und den Kontakten von Professoren, Mitarbeitern und Dozenten auf.
Das zur Zeit umfangreichste Forschungsprojekt untersucht die hydrodynamisch
bedingte Tiefertauchung und Vertrimmung von Schiffen in Fahrt („Squat“). Dieser
Effekt läßt sich quantitativ bisher nur unzulänglich bestimmen, so daß von den
Schiffahrtsverwaltungen entsprechend hohe Sicherheitszuschläge bei der
Bemessung der zulässigen Tiefgänge festgesetzt werden. Eine genauere Kenntnis
des Effektes wäre daher von großer ökonomischer Bedeutung, weil so die Kapazität
der Schiffe und damit die der Wasserstraßen erhöht werden könnten.
Das Forschungsprojekt beschäftigt sich -in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich
Vermessungswesen und dem Institut für Meß- und Auswertetechnik der FHsowohl mit empirischen Untersuchungen an fahrenden Schiffen als auch –in
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Physik der Universität Oldenburg- mit der
mathematischen Modellierung entsprechender Prozesse.
Ein weiteres Forschungsprojekt („ELAN“) beschäftigt sich mit der Vermittlung von
Erfahrungswissen in der Ausbildung von Seeleuten auf Tankern. An dieses Projekt
anschließen wird sich ein dreijähriges Projekt zur Einführung von e-learningMethoden in der Aus- und Weiterbildung von Seeleuten.
In allen Arbeitsgruppen werden interessierte Studenten z.B. durch die Vergabe von
Diplomarbeiten oder die Übernahme von Assistenz-Aufgaben direkt in die
Forschungsvorhaben mit einbezogen.
19
Wohnen und Leben in Elsfleth (www.elsfleth.de)
Das Studentenwohnheim in Elsfleth liegt etwa 5 min. Fußweg vom Fachbereich
Seefahrt entfernt. (Peterstraße 28, 04404-3243)
Die Vergabe der Wohnheimplätze erfolgt anhand einer Anmeldungsliste. Die
Anmeldung sollte daher früh eingereicht werden; eine Immatrikulation ist zu diesem
Zeitpunkt noch nicht nötig. Anfragen sind an das Studentenwerk Oldenburg zu
richten:
Wohnheimabteilung des SWO
Uhlhornsweg 49-55
26129 Oldenburg
(Raum M3-303-303)
Tel:
0441-798-2602/2603/2606/2607
Sprechzeiten:
Mo-Fr
09.30 – 11.30
Mi
13.30 – 15.00
Das Sekretariat des Fachbereiches in Elsfleth ist unabhängig vom Studentenwerk
bei der Vermittlung privater Zimmer und Wohnungen behilflich. Der
Wohnungsmarkt bietet genügend Wahlmöglichkeiten.
Ferner bietet die Wohnungsbaugesellschaft Wesermarsch günstige Wohnungen
in Elsfteh an:
Wohnungsbaugesellschaft Wesermarsch
Poggenburger Straße 9
26919 Brake
04401-1005-0
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 10.00 – 12.30
Di
14.00 – 15.30
Do
14.00 – 17.30
Für die Internatsunterbringung während der Schiffsmechaniker-Ausbildung oder
während des Sicherheitsgrundlehrganges steht das Segelschiff „Großherzogin
Elisabeth“ zur Verfügung. Das Schiff unternimmt während der Schulferien Reisen
in die Nord- und Ostsee; Studierende sind als Crew-Mitglieder herzlich willkommen.
Während der Oster- und Herbstferien des internatsbetriebes unternimmt der
20
Fachbereich jeweils (in der Regel) zweiwöchige Ausbildungsfahrten, in denen die
Studenten der höheren Semestern unter Ausfsicht das Schiff selbstständig führen.
Schulschiffverein „Großherzogin Elisabeth“ e.V.
Rathausplatz 7
26931 Elsfleth
Tel.: 04404-950025
Fax: 04404-960224
Näheres unter: www.elsfleth.de
Die Stadt Elsfleth (ca 9000 Einwohner) ist eine weltoffene Seefahrerstadt mit
Tradition. Seit über 160 gibt es hier eine Seefahrtschule. Die Seefahrt ist auch
heute noch eine der Haupterwerbsquellen der hier lebenden Bevölkerung.
Zwei nautische Kameradschaften, N.K. „Visurgis“ und N.V. „Roter Sand“ sind die
Verbindungen der nautischen Studenten.
Mari-Team e.V., eine Initiative von Studierenden des Fachbereiches (Nautiker und
Wirtschafts-Ing.)steht allen Interessierten offen. Zweck des Vereins ist die auf
studentischer Eigeninitiative basierende Forschung und Beratung auf dem Gebiet
der Verkehrswirtschaft und Logistik.
Eine Reihe Vereine, wie z.B. der Shanty-Chor, der Segelclub SWE oder
verschiedene Sportvereine freuen sich auf Ihr Mitwirken.
Die attraktiven Städte Oldenburg (25 Autominuten) und Bremen (40 Autominuten)
bieten ein vielfältiges kulturelles Angebot.
21
Anmeldung
Anmeldeunterlagen erhalten Sie am Fachbereich. Bei den Unterlagen finden Sie
u.a.
eine
Liste
ausbildender
Reedereien,
Termine
für
den
Sicherheitsgrundlehrgang
und
eine
Liste
der
Ärzte,
die
Seediensttauglichkeitsuntersuchungen vornehmen.
Bis zum Beginn des Praxissemesters bzw. bis zur Einschreibung müssen Sie das
Seediensttauglichkeitszeugnis
und
die
Bescheinigung
über
den
Sicherheitsgrundlehrgang vorlegen.
Der tatsächliche Beginn des Praktikums hängt natürlich vom Reiseplan Ihres
Schiffes ab.
Weitere Fragen ?
Fragen zum
 Studienverlauf
 Prüfungsordnung
 Praxissemester / Praxissemestervertrag
beantwortet gerne :
Prof. Kapt. C. Wand
Tel.:
04404-9288-4162
Fax:
04404-0288-4141
Email:
[email protected]
oder über die Adresse des Fachbereiches
22
Standort: Elsfleth
Prof. Kapt. Christoph Wand
- Praxissemesterbeauftragter Tel.: +49 44 04 / 92 88 – 4162
Fax.: +49 44 04 / 92 88 - 4141
Mail: [email protected]
Jetzt erhältlich: Das Skript zum Praxissemester
zu beziehen über:
2 Bände
Gesamtpreis: 25,- € plus Porto
MARIKO.RIS
Maritimes Kompetenzzentrum
Weserstraße 2
D-26931 Elsfleth
Tel.: +49 (0) 44 04 / 92 88-41 30
Fax: +49 (0) 44 04 / 92 88-41 31
[email protected]
Auszug s.u. im Anhang an die Hinweise
23
Hinweise zu den Praxissemestern
Verteiler:
0
ausbildende Reederei
Ausbilder an Bord
Praktikant
Zweck des Schreibens
Zweck des Schreibens ist,
 zusammenfassend einen kurzen Überblick über die Inhalte und den Ablauf der
Praxissemesterausbildung zu geben,
 einige Hinweise zur Durchführung der Ausbildung an Bord zusammenzustellen
 und eine gemeinsame Wissensbasis für alle an der Ausbildung Beteiligten
bereitzustellen.
Es ist nicht Zweck des Schreibens, die rechtlichen Regelungen und Verordnungen zu
ersetzen. Allen mit der Ausbildung betrauten Parteien obliegt es, sich mit den Regelungen
vertraut zu machen. Dies sind insbesondere:
 STCW 95 (internationales Abkommen über die Ausbildung von Seeleuten)
 Schiffsoffizierssausbildungs-Verordnung
 Praxissemester-Ordnung
 Praxissemestervertrag
 Training-Record-Book
Hinweise werden zu folgenden Themen gegeben:
1
2
3
4
5
6
Ziel der Ausbildung in den Praxissemestern
Rechtliche Rahmenbedingungen
Inhaltliche Hinweise
Hinweise zur Dokumentation der Ausbildung
Ausbildungsbescheinigung der Reederei
Anerkennung der Ausbildung
24
1
Ziel der Ausbildung in den Praxissemestern
1
Vorbemerkung




2
Nach der Schiffsoffiziersausbildungs-Verordnung (§ 10 (1) 1b) kann die dort
vorgesehene NOA-Ausbildung in Form von in das Studium integrierten
Praxissemestern absolviert werden.
Ziel und Inhalte der Ausbildung sind daher in den Vorschriften des STCW und der
Schiffsoffiziersausbildung-VO geregelt.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen
Ausbildung liegt nach STCW bei der Reederei.
Für die Information der Schiffsführung sorgt die Reederei.
1. Praxissemester
Die Ausbildung im ersten 6-monatigen Praktikum sollte dem Kennenlernen des
gesamten Schiffsbetriebes dienen; besonderer Wert sollte während dieser Zeit auf die
handwerklich-praktische Ausbildung gelegt werden. Neben den üblichen Routinearbeiten
sollte dem Studenten dabei insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, bei allen
ausbildungsintensiven Wartungs- und Reparaturarbeiten dabei zu sein. Wie der PSOrdnung zu entnehmen ist, sollte im ersten Semester zwar auch im Brückendienst
ausgebildet werden; alleiniger Schwerpunkt sollte dies allerdings nicht sein. In beiden
Semestern ist dem Studenten regelmäßig Gelegenheit zu geben, die entsprechenden
Ausbildungsinhalte in der Arbeitszeit (vgl. dazu 4.2) abzuarbeiten; ein Einsatz
ausschließlich bei Routinearbeiten mit dem Hinweis, sich die Ausbildungsinhalte außerhalb
der Arbeitszeit anzueignen, ist nicht Sinn der Ausbildung.
3
2. Praxissemester
Das zweite Praxissemester dient dazu, den Studenten an die Arbeit der nautischen
Offiziere heranzuführen. Er soll in diesem Zeitraum die theoretisch in der Hochschule
erworbenen Kenntnisse anwenden und vertiefen.
25
2
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Praxissemesterordnung (i.f. kurz: PSOrdnung) (s. Anlage zum Praxissemestervertrag) und der Schiffsoffiziers-Ausbildungs-VO
zu finden.
Im folgenden werden einige Hinweise zum sozialen Status der Studenten gegeben.:







Zur Immatrikulation ist eine studentische Kranken- und Pflegeversicherung
nachzuweisen; dies kann z.B. die Versicherung im Rahmen der
Familienversicherung der Eltern sein. Diese Versicherung deckt entsprechende
Kosten auch der Studenten in Praxissemestern ab. Studenten, die ihr
Praxissemester vor der offiziellen Einschreibung beginnen, müssen sich für diesen
Zeitraum selbst versichern.
Die Unfallversicherung ist im Praxissemestervertrag geregelt. Unfälle in der
Freizeit im Ausland an Land sind darüber nicht abgedeckt. Es empfiehlt sich (wie
auch bei anderen Reisen ins Ausland) eine private Unfallversicherung.
Die Studierenden sind nicht sozialversicherungspflichtig und bedürfen daher keiner
Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Anrechnung von Studienzeiten bei
der Rentenversicherung bleibt davon unberührt.
Die Studierenden im Praxissemester auf deutschen Schiffen sind nach §7
SeemGes sonstige im Rahmen des Schiffsbetriebes an Bord tätige Personen. Sie
gehören damit nicht zu den Besatzungsmitgliedern nach §3 SeemGes und dürfen
daher weder Aufgaben als Wachgänger noch Funktionen gemäß Sicherheitsrolle
übernehmen. Sie sind nach § 15 SeemGes zu mustern.
Beim Abschluss des Praxissemestervertrages ist insbesondere darauf zu achten,
dass keine Lohn- bzw. Gehaltszahlung sondern die Zahlung eines Taschengeldes
vereinbart wird. Dies unterliegt nicht dem Steuerrecht.
Auf Schiffen unter deutscher Flagge ist für die Studierenden ein Seefahrtbuch
erforderlich, auf Schiffen unter fremder Flagge wird dies ggf. durch die Reederei
geklärt.
Vor Beginn des Praktikums müssen die Studierenden gemäß PS-Ordnung ein
Seediensttauglichkeitszeugnis
und
die
Teilnahme
an
einem
Schiffssicherheitsgrundlehrgang
nachweisen.
Die
Ausstellung
eines
internationalen Impfpasses ist zu empfehlen. Soweit dies in den durch das
Ausbildungsschiff angelaufenen Ländern erforderlich ist, liegt die Informationspflicht
darüber bei der Reederei.
26
3
Inhaltliche Hinweise
A. Navigation
A.1
A.2
A.3
A.4
A.5
A.6
Plan and conduct a passage and determine position
Maintain a safe navigational watch
Use of radar and ARPA to maintain safety of navigation
Respond to emergencies
Respond to distress signal at sea
Use IMO Standard Marine Communication Phrases and write
and speak English
A.7 Transmit and receive information by visual signalling
A.8 Manoeuvre the ship
--- Steering certificate
1. Part
2. Part
1. Praxissemester
2. Praxissemester
8 weeks
18 weeks
x
x
X
x
x
7 weeks
x
x
B. Cargo Handling and Stowage (Tankers)*
7 weeks
4 weeks
B.1 Monitor loading of cargoes
B.2 Monitor discharging of cargoes
B.3 Maintain and overhaul cargo systems and associated
equipment
x
x
x
x
x
11 weeks
4 weeks
B.1 Monitor the loading, stowage, securing and unloading of
cargoes and their care during the voyage
C. Ship Operation
C.1
C.2
C.3
C.4
C.5
C.6
Ensure compliance with pollution prevention requirements
Maintain seaworthiness of the ship
Prevent, control and fight fires on board
Operate life-saving appliances
Apply medical first aid on board
monitor compliance with legislative requirements
26 weeks
X
X
X
X
x
x
x
4 weeks
B. Cargo Handling and Stowage

11 weeks
11 weeks
15 weeks
x
x
x
x
x
x
Project Work
1.
2.
3.
4.
5
Scale drawings
Safety
Engine room familiarization
Cargo work
Mooring
x
x
x
x
26
x
x
26
52
Detailliertere Angaben finden Sie im „Training Record Book“, das dem Studenten vorliegt
und in dem die Aufgaben beschrieben sind, die er in beiden Praktika unter Aufsicht des für
die Ausbildung verantwortlichen Nautikers absolvieren muss. Bei Bedarf ist das Buch über
die Druckerei Moehlke (HH) zu beziehen.
Die Reihenfolge der Tätigkeiten bestimmt ist in erster Linie durch den Schiffsbetrieb
bestimmt. Zu Beginn der Ausbildung sollte der Student jedoch schwerpunktmäßig in den
grundlegenden Bereichen der Arbeitssicherheit ausgebildet werden. Dass auch im weiteren
Verlauf der Ausbildung bei entsprechenden Arbeiten auf die jeweils relevanten Vorschriften
und Verfahrensanweisungen zur
Arbeitssicherheit eingegangen werden soll, sollte
selbstverständlich sein.
*
alternatively
27
Hinweise zur Einhaltung der o.g. Zeitrichtwerte:
(1) Zeitrichtwerte sind Minimalforderungen
- die vorgegebene Zeitnorm ist unbedingt zu erfüllen
- eine Übererfüllung der vorgegebenen Norm ist jederzeit möglich
(2) Abrechnung der Zeitrichtwerte
- die Abrechnung erfolgt in Stunden und Wochen
- eine Woche entspricht bezüglich der Abrechnung 35 Zeitstunden
(3) Nachweis der Zeitrichtwerte
- der Nachweis erfolgt wöchentlich auf einem “Ausbildungsnachweis”
- der Inhalt für die Zeitrichtangaben ist durch die PS-Ordnung vorgegeben
(1) Erfüllung der Seefahrtzeit von 52 Wochen
- ein Tag entspricht 24 Stunden gemusterte Zeit an Bord
- eine Woche entspricht 7 Tage gemusterte Zeit an Bord
28
4
Hinweise zur Dokumentation der Ausbildung
4.1
Training Record Book
Im training record book finden Sie eine Reihe detaillierter Aufgaben und Fragen, die
während der Praxissemester abzuleisten sind. Nach Abschluss des zweiten
Praxissemesters müssen alle Aufgaben und Fragen, die die Schiffstypen, auf denen der
Praktikant gefahren ist, betreffen, vollständig abgearbeitet und von den Ausbildern
gegengezeichnet sein. Fragen zu anderen Schiffstypen (also z.B. zu Containerschiffen,
wenn die Ausbildungszeit auf einem Tanker abgeleistet wurde) sollten zumindest mit den
Ausbildern besprochen werden.
Das training record book kostet bei Bezug über den Verlag incl. MWSt und Versandkosten
z. Zt. 22.70 €. Den Betrag bitte nach der Rückkehr aus dem ersten Praxissemester
beim
Praxissemesterbeauftragten bezahlen. Entsprechend der Regelung des
Praxissemester-Vertrages erstattet die Reederei den Betrag dem Studenten.
4.2
Ausbildungsnachweise
Im Formblatt Ausbildungsnachweis sollen vom Ausbilder die Ausbildungszeiten in den
genannten Bereichen bestätigt werden. Nach Abschluss des ersten Praxissemesters
sollten die in der Übersicht geforderten Zeiten nachgewiesen sein; kleinere Fehlbeträge
können im zweiten Praxissemester oder der vorlesungsfreien Zeit „nachgearbeitet“ werden.
Wegen häufiger Nachfragen sei darauf hingewiesen, dass Überstunden im Bordbetrieb
üblich sind und auch erwartet werden; eine Anrechnung von Überstunden auf die
genannten Ausbildungszeiten ist natürlich möglich und sinnvoll. Nicht zulässig ist
dagegen die Verkürzung der Gesamtfahrzeit durch Anrechnung von Stunden, die über
die o.g. Stunden hinausgehen („Überstunden“). Das Ausbildungsziel „Kennenlernen des
Schiffsbetriebes“ ist nur in einer zusammenhängenden Fahrtzeit zu erreichern; die
Gesamtfahrtzeit von 26 Wochen ist daher nach Möglichkeit zusammenhängend zu
absolvieren.
Um rechtzeitig zum Semesterbeginn an Land zu sein, ist bei entsprechendem Fahrplan des
Schiffes und in Absprache mit Ihrer Reederei ein Nachholen einer fehlenden Fahrtzeit von
2-3 Wochen in den Semesterferien natürlich möglich. Ebenso ist je nach Fahrplan Ihres
Schiffes natürlich auch ein um bis zu etwa 2 Wochen verspäteter Studienbeginn möglich.
Neben den vorgeschriebenen Ausbildungsinhalten ist eine Fahrtzeit in der Maschine
wünschenswert. Es sei empfohlen, für die Ausbildung in Absprache mit dem Ausbilder eine
Fahrtzeit von mind. 2-3 Wochen in der Maschine einzuplanen; durch geleistete
„Überstunden“ im Decksbereich und Brückenbereich wird dies in der Gesamtfahrtzeit von
26 Wochen im ersten Semester ohne Probleme möglich sein.
29
30
4.3
Themen für Ausarbeitungen / Projekte
Weiter finden Sie in der Anlage Themen, die vom Praktikanten in kleinen Ausarbeitungen
bearbeitet werden sollen. Mit der Bearbeitung dieser Themen wird eine intensive
Beschäftigung mit einzelnen in der Bordpraxis wichtigen Problemen nachgewiesen; in den
Ausarbeitungen sollten die wichtigsten Punkte zum Thema auf 2-4 Seiten
zusammenfassend dargestellt werden. Sollte im Bordbetrieb ein Anlass zu anderen
speziellen Themen gegeben sein, bleibt es dem Praktikanten freigestellt, den ein oder
anderen Aufsatz durch ein frei gewähltes Thema aus dem gleichen Bereich (Brücke,
Ladung, Instandhaltung, Maschine) in Absprache mit dem ausbildenden Offizier zu
ersetzen.
4.4
Praxissemesterbericht
Nach Ablauf der Fahrtzeit auf einem Ausbildungsschiff ist ein Bericht anzufertigen, der eine
Beschreibung des Schiffes und der Reise enthält. Insbesondere sollte eine umfassende
Darstellung der positiven und negativen Erfahrungen in dem jeweiligen
Ausbildungsabschnitt erfolgen.
Hinweise:
- der Bericht ist jeweils für eine zusammenhängende Praxisperiode anzufertigen
- beim Wechsel auf ein anderes Schiff während einer Praxisperiode sind
entsprechende Ergänzungen einzufügen
- der Bericht sollte vom jeweiligen Ausbildungsbetreuer gegengezeichnet werden
- die Grundsätze des Datenschutzes sind einzuhalten
4.5
Auswertung der Praxissemester
Im Rahmen der zertifizierten Ausbildung ist von der FH eine Auswertung der
Praxissemester durchzuführen. Nach der Rückkehr erhält der Student dazu einen
Fragebogen, der vollständig auszufüllen ist.
5
Ausbildungsbescheinigung der Reederei
Nach Abschluss eines Praxissemesters ist von der ausbildenden Reederei ein
Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gemäß PS-Ordnung
auszustellen.
31
6
Anerkennung der Ausbildung
Zum Nachweis der Ausbildung unabdinglich erforderlich:
 Das ausgefüllte training record book,
 der Ausbildungsnachweis,
 der Praxissemesterbericht,
 die Ausbildungsbescheinigung der Reederei und
 die Vorlage der Ausarbeitungen zu den genannten Themen
32
Ausbildungsnachweis 1. PS
über die Ausbildungszeiten gemäß PS-Ordnung
Name:
Mat.Nr.:
Bitte zu jeder Woche die Ausbildungszeiten der betreffenden Bereiche eintragen
(Rechengrundlage: 1 Woche = 40 h)
Woche
Brücke
Soll: 8 Wo
Ladung
Soll: 7 Wo
„ship
operation“
Soll: 11 Wo
Unterschrift
Ausbilder
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
33
AUSZUG AUS DEM QM DES FB:
Hinweise zum PS-Vertrag
(nach Zertifizierung der Ausbildung gemäß ISO 9001:00)
Der Vertrag ist (in dreifacher Ausfertigung) von der ausbildenden Reederei, der/dem
Studierenden und einem Vertreter des FB Seefahrt zu unterzeichnen. Der Vertreter des
Fachbereiches unterschreibt als Vertreter der Aufsicht führenden Behörde nach Vorlage aller
zur Immatrikulation notwendigen Papiere als letzte Partei.
Zur Gültigkeit des Vertrages ist gemäß den Vorschriften der Zertifizierung der Ausbildung
durch den GLC insbesondere die namentliche Nennung des Ausbilders erforderlich.
Es sei darauf hingewiesen,
dass der benannte Ausbilder für die Ausbildung im 1.
Praxissemester in der Regel ein deutsches Befähigungszeugnis besitzen muss. Bei
Reedereien, deren Schiffe stets mit einer deutschen Schiffsführung besetzt sind, wird dies als
gegeben angenommen.
Sollte in Ausnahmefällen dies nicht der Fall sein, liegt der Nachweis der
uneingeschränkten Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache mit dem
Ausbilder bei der Reederei. Der Nachweis der Englischkenntnisse des Ausbilders ist in
diesem Falle gegenüber dem FB Seefahrt zu erbringen. Im Falle, dass der/die Studierende in
der Abschlussnote des Abiturs/der FH-Reife eine Bewertung schlechter als „befriedigend“
erhalten hat, kann dies auf Seiten des Studenten i. allg. nicht vorausgesetzt werden.
Da bei einem frühzeitigen Abschluss des Vertrages der Ausbilder häufig noch nicht benannt
werden kann, verbleiben die Exemplare des Vertrages bis zur Nennung des Ausbilders bei
dem Fachbereich.
Der unterschriebene Vertrag wird beiden Parteien mit Hinweisen zur Durchführung der
Ausbildung und mit Unterlagen zur Dokumentation der Ausbildung (Hinweise zur
Druchführung der Ausbildung in den Praxissemestern, Training Record Book u.a.) an beide
Parteien zurückgeschickt. Der Ausbilder ist über den Ablauf der Ausbildung zu informieren.
Bei Reedereien, die bereits Praktikanten ausgebildet haben, werden die Hinweise zur
Durchführung der Ausbildung nur an den Praktikanten/Bewerber versandt.
Die Kosten für das Training Record Book erstattet die Reederei der/dem Studierenden.
Im Rahmen der „Zuliefererbewertung“ nach ISO wird die Durchführung der Ausbildung
evaluiert.
34
Fachbereich Seefahrt Elsfleth
Kropp, Rentsch, Wand
Leben und Lernen an Bord
Leitfaden und Skript zur
Ausbildung von Praktikanten
Teil 1
Hinweise für Ausbilder und
Studierende
35
Inhaltsverzeichnis
Teil I
Hinweise für Ausbilder und Studierende
Vorwort
1
Seite
2
2
Hinweise zur Durchführung der Praxissemster-Ausbildung im
Studiengang Nautik (StAK)
4
3
Erfahrungsbericht eines Ausbilders (Rentsch)
13
4
Nachweis gemäß Training Record Book
43
5
Vorschlag Ausbildungsplan
44
6
Kleidung, Ernährung und Hygiene in den Tropen
68
7
Anhang: Muster Praxissemester-Ordnung
74
Teil II
Aufsätze zu Einzelthemen (Kropp)
1
Arbeitssicherheit
2
Fahrbetrieb Brücke
33
3
Decksdienst und Seemannschaft
92
4
Fahrbetrieb Maschine
162
5
Ladung
241
Vokabelindex
308
1
36
Fachbereich Seefahrt Elsfleth
Kropp, Rentsch, Wand
Leben und Lernen an Bord
Leitfaden und Skript zur
Ausbildung von Praktikanten
Teil 2
Schiffssicherheit
Brückendienst
Decksdienst und Seemannschaft
Ladungsarbeit
Grundlagen Schiffstechnik
37
38
Kapitel 1
1.1
GRUNDLAGEN DER SICHERHEIT AN BORD
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.2
Verhalten bei Alarmen
Verhalten bei der Handhabung von Rettungsmittel
Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten bei
Brandausbruch
SICHERHEIT BEIM ARBEITEN AN DECK
1.4.1
1.4.2
1.5
Verhalten bei Ladungsarbeiten
Handhabung des Ladegeschirrs, Anschlagen von Lasten
Verhalten im Laderaum
Lager- und Transportarbeiten
SICHERHEITSGRUNDLAGEN FÜR DEN NOTFALL
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.4
Allgemeine Sicherheitshinweise
Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung
Verhalten bei Seegang
Verhalten im Wohn- und Freizeitbereich
Verhalten bei der Benutzung der Landverbindung, im
Hafenbereich und im Straßenverkehr
GRUNDLAGEN DER SICHERHEIT BEI ARBEITEN IM LADUNGSBEREICH
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.3
Sicherheit an Bord
Sicheres Arbeiten an und unter Deck sowie außenbords
Verhalten beim An- und Ablegen und beim Verholen
ARBEITEN IM TECHNISCHEN BEREICH UND MIT TECHNISCHEN
BETRIEBSMITTELN
1.5.1
1.5.2
1.5.3
1.5.4
1.5.5
Verhalten in Maschinenräumen
Sicheres Arbeiten an Maschineneinrichtungen
Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
Verhalten beim Betreten gefährlicher Räume
Gefahrstoffe
39
1.6
LISTE DER ERFORDERLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1.6.1
1.6.2
1.6.3
1.6.4
1.6.5
1.6.6
1.6.7
1.6.8
1.6.9
1.6.10
Einsatzbereich des Kopfschutzes
Einsatzbereich des Fußschutzes
Augen- und Gesichtsschutz
Atemschutz
Rumpf-, Arm- und Beinschutz
Handschuhe
Gehörschutz
Auffanggurte und Falldämpfer
Arbeitssicherheitsweste und Schwimmweste
Hautschutzmittel
40
Kapitel 2
2.1
STEUERN DES SCHIFFES
2.1.1
2.1.2
2.2
Leuchtfeuer
Verwendung von Leuchtfeuern
Betonnung
TERRESTRISCHE NAVIGATION
2.4.1
2.4.2
2.5
Teil A: Allgemeines
Teil B: Ausweich- und Fahrregeln
Teil C: Lichter und Signalkörper
Teil D: Schall- und Lichtsignale
Anlage IV: Notzeichen
LEUCHTFEUERN UND BETONNUNG
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.4
Ruderkommandos
Instrumente beim Steuern
KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN UND LICHTERFÜHRUNG
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.3
Fahrbetrieb Brücke
Geräte
Peilungsarten
METEOROLOGIE AN BORD
2.5.1
2.5.2
2.5.3
2.5.4
2.5.5
2.5.6
2.5.7
Lufttemperatur
Wassertemperatur
Luftdruck
Wind
Wolken
Seegang
Luftfeuchtigkeit
41
Kapitel 3
3.1
DER ANKER UND DAS ANKERGESCHIRR
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.2
Sicherheit
Arbeiten mit den Leinen und Leinenführung
Kommandos beim Arbeiten mit Leinen
Andere Arbeiten beim Festmachen und Loswerfen
Festmachen und Loswerfen von Schleppern
KORROSION UND KORROSIONSSCHUTZ AN BORD
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.5
Grundbegriffe
Werkzeuge/Hilfsmittel
Knoten
Spleiße
FESTMACHEN DES SCHIFFES
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.4
Das Ankerspill und alle dazugehörenden Bauteile
Der Anker
Die Ankerkette
Das Ankermanöver
TAUWERKE UND IHRE VERWENDUNG
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.3
Decksdienst und Seemannschaft
Gründe für Korrosion
Korrosionsschutz
Reinigen der Oberflächen
Entrostungswerkzeuge
Malwerkzeuge
SCHWEIßEN UND BRENNEN
3.5.1
3.5.2
Gasschweißen und Brennen
Elektroschweißen (Lichtbogenhandschweißen)
42
Kapitel 4
Fahrbetrieb Maschine
4.1
FACHBEGRIFFE IM MASCHINENBEREICH
4.2
SINNBILDER/SYMBOLE FÜR ROHRLEITUNGSPLÄNE
4.3
AUFBAU EINES SCHIFFSDIESELMOTORS
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.4
UNTERSCHEIDUNGSMERKMALE VON MOTOREN IM SCHIFFSBETRIEB
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.4.5
4.4.6
4.5
Unterschied zwischen Otto- und Dieselmotoren
Übliche Bauweisen von Schiffsdieselmotoren
Das Viertakt-Arbeitsverfahren
Das Zweitakt-Arbeitsverfahren
Spülverfahren bei Zweitaktmotoren
Der Wirkungsgrad von Verbrennungskraftmaschinen
SYSTEME
4.5.1
4.5.2
4.5.3
4.5.4
4.5.5
4.6
Bauteile des Motors
Die Motorsteuerung
Der Abgasturbolader
Das Schmierölsystem
Das Anlassluftsystem
Kompressoren im Bordbetrieb
Kraftstoffaufbereitung an Bord
Der Kühlkreislauf
AGGREGATE IM SCHIFFSBETRIEB
4.6.1
4.6.2
4.6.3
Kühl- und Klimaanlagen
Frischwasseraufbereiter
Hydraulikanlagen
43
4.7
PUMPEN
4.7.1
4.7.2
4.7.3
4.7.4
4.8
Verdrängerpumpen
Rotierende Verdrängerpumpen
Beschleunigerpumpen
Strahlpumpen (Ejectorpumpen)
ABSPERRVORRICHTUNGEN IM SCHIFFSBETRIEB
44
Kapitel 5
Ladung
5.1
GEFÄHRLICHE LADUNG
5.2
DER CONTAINER UND DAS CONTAINERSCHIFF
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.3
STÜCKGUTSCHIFFE / MEHRZWECKSCHIFFE
5.3.1
5.3.2
5.4
5.4.2
5.4.3
5.4.4
Tanker für Öl, Ölprodukte, Chemikalien und andere flüssige
Güter
Gastanker
Massenschüttgutschiffe
RO-RO-Schiffe
UMSCHLAGGERÄTE
5.5.1
5.5.2
5.6
Allgemeines zum Stückgutschiff
Beschriftung von Kisten
WEITERE SCHIFFSTYPEN
5.4.1
5.5
Allgemeines zum Containerschiff
Der Container
Containerstau an Bord
Krantypen
Einweisen des Kranfahrers
LASCHMATERIALIEN
5.6.1
5.6.2
5.6.3
5.6.4
Laschen von Containern an Bord
Gurtbänder und Faserlaschmaterialien
Drahtlaschinge, Schäkel und Spannketten
Faustformel für das Laschen von Schwergut
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