Migration – Wanderbewegungen gestern und heute

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Heinz Fassmann, Rainer Münz: Migration in Europa. Historische Entwicklungen, aktuelle Trends,
politische Reaktionen. Frankfurt/Main 1996
Franck Düvell: Europäische und internationale Migration. Einführung in historische, soziologische und
politische Analysen. Hamburg 2006.
Workshop AAI, 7. November 2008
Migration & Integration & Interkulturalität
Dr. in Elisabeth Moser
Migrations- und Integrationsthemen beeinflussen heute die politischen Debatten, bestimmen nationale
und internationale Rechtsordnungen sowie das Alltagsgeschehen in urbanen und ruralen Räumen.
Migration ist in jeder Epoche eingebettet in spezifische wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche
Rahmenbedingungen, daraus lassen sich die jeweiligen historische Ausprägungen ableiten.
Wieviele MigrantInnen gibt es weltweit?
„Weltweit gibt es rund 191 Millionen Menschen, die nicht mehr in ihrem Geburtsland lebten. Sie
machten knapp 3% der Weltbevölkerung, davon sind 94,5 Mio Frauen, das sind 49,6% aller weltweit
migrierenden Menschen, 86 Millionen sind ArbeitsmigrantInnen.”
Frauenmigration
94,5 Mio Frauen sind Migrantinnen, das sind 49,6% aller weltweit migrierenden Menschen.
Arbeitsmigration
86 Millionen davon sind ArbeitsmigrantInnen
www.iom.int
Anmerkung: Diese Zahl der Wandernden ist mehr als eine Verdoppelung der Ströme gegenüber 1960
(+ 115 Millionen).
Wo leben die MigrantInnen
Von ihnen lebten 116 Millionen in Industrieländern. Dort machen sie im Schnitt bereits ein Zehntel der
Bevölkerung aus. (2005: 9,5%) Davon lebt ein Drittel in Europa und ein Viertel in Nordamerika.
Immerhin 75 Millionen leben in weniger „entwickelten“ Ländern. (Anteil: 1,4%) Gerade unter ihnen sind
viele Vertriebene und Flüchtlinge. www.iom.int
Anmerkung: In den EU – 27 allein leben rund 40 Millionen internationale MigrantInnen, das sind 8,3%
der 485 Millionen EinwohnerInnen. (Daten Prof. Biffl, Vortrag Friedenstage St. Johann)
Historische Wanderbewegungen
Räumliche Bewegungen von Menschen gab es zu allen Zeiten. Während des größten Teils ihrer Vorund Frühgeschichte waren die Menschen Nomaden. Erst mit der Sesshaft-Werdung wurde der Wechsel
des Wohnsitzes zu etwas Besonderem.
In den historischen Wanderungen lassen sind ständig wiederkehrende Grundmuster ableiten.
Von der Antike bis zur frühen Neuzeit:
Eroberungen & Landnahme, erzwungene & freiwillige Wanderungen
Eroberung & Landnahmen: Bsp: Völkerwanderung
Die Vorstellung, die Migration zwischen dem 2. und 4. Jahrhundert, sei eine Wanderung ganzer Völker
gewesen ist ein „retrospektives Konstrukt“. Die so genannte Völkerwanderung, wie sie ausschließlich im
Deutschen genannt wurde, war ein lang anhaltender, 200 - jähriger Krieg innerhalb und gegen das
Römische Reich, dessen Zusammenbruch mit dem Erstarken neuer politischer Einheiten einher ging.
Tatsächlich zogen zu jener Zeit zum einen große Armeen samt ihrer Angehörigen durch Europa,
während andererseits Nomaden aus Asien nach Westen zogen. Es ging um Eroberung, „Landnahme“
oder Ausdehnung des Einflussbereichs einer bestehenden Kultur, z. B. Kelten, Griechen, Römer,
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Germanen, Araber etc. Am diesen Wanderungen waren im Höchstfall nur wenige 10 000 Personen
beteiligt. ( Vgl. Düvell, Münz)
Erzwungene Wanderungen: Bsp. Juden & Roma
Zwischen den Jahren 586 vor und 70 nach Beginn der christlichen Zeitrechnung wurde die jüdische
Bevölkerung durch die römischen Besatzer nach einer Reihe von Aufständen aus Palästina vertrieben.
Juden wurden ins Exil, die „Diaspora“ gezwungen und flohen über das Mittelmeer Richtung Westen, vor
allem nach Spanien, und auf dem Landweg nach Norden und Nordwesten. Daneben existierten aber
auch Formen freiwilliger Migration, die mehrere Millionen Juden in weite Teile Europas und Asiens
geführt hatte.
Um das Jahr 1000 setzte eine umfangreiche Wanderung ein, ausgelöst durch Kriege und Vertreibung.
Im Punjab (Nordosten Indiens) lebende Bevölkerungsgruppen waren unter griechische, anschließende
unter ghaznawidische, dann unter seldschukische und schließlich unter osmanische Herrschaft
geraten. Sie wurden teils versklavt und verschleppt. Im Rahmen der Eroberungskriege der Osmanen
gelangten die ersten von ihnen im 14. Jahrhundert nach Europa. Sie nennen sich selbst Roma – das
heißt die Menschen -, von ihrer Umgebung werden sie allerdings bis heute als „Zigeuner“ betrachtet.
Heute leben 8 bis 12 Millionen Mitglieder der Roma in Europa, überwiegend in den östlichen und
südöstlichen Staaten (Rumänien, Ungarn, den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens) Sie sind eine
dauerhaft ausgegrenzte Gruppen und bis heute in allen Staaten der EU Benachteiligungen ausgesetzt.
(Vgl. Düvell, Münz)
Freiwillige Wanderungen
Die Migrationsforschung belegt, dass europäische Bevölkerungen bereits im Spätmittelalter hochmobil
waren, und verweist auf die Periode zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert. Märkte, Bauprojekte wie
Kirchen, Schlösser, Festungen, oder die Eröffnung neuer Erzbaustollen, aber auch Wallfahrten
und Kreuzzüge zogen regelmäßig viele tausende Menschen an. So bedeutete es kein Problem,
binnen kurzem große Menschenmassen von nah und fern aufzubieten, deren Arbeitskraft war sofort,
ohne längere Vorbereitung verfügbar. Unter den Migranten befanden sich bereits zahlreiche heutzutage
so genannte Experten, jüdische Wasserbautechnologen, holländische Bewässerungsexperten
oder englische Kirchenbaumeister. Mithin hat es bereits im Mittelalter Formen der Expertenmigration
gegeben. (Schubert zit. nach Düvell)
Die kolonialen Wanderungen – Eroberungen und Landnahme
1492 – Militärische und wirtschaftliche Expansionen
Die Fahrt Christoph Kolumbus 1492 setzte einen wesentlichen Meilenstein für den Beginn der
Wanderungen der Neuzeit, die mit militärischen und wirtschaftlichen Expansionen der
europäischen Seemächte nach Übersee begannen. In den Verträgen von Tordesillas (1494) teilten
Spanien und Portugal, mit dem Segen der Kirche, die Welt unter sich auf. Niederlande, England
und Frankreich errichteten eigene Kolonien in Nordamerika, Afrika, Asien und Ozeanien. Unter dem
Schutz der Flotten ihrer Heimatländer errichteten einige wenige europäische Pionier-Wanderer
„Brückenknöpfe“, Handelsniederlassungen, befestigte Häfen, Garnisonen und Plantagen in der
Hoffnung auf raschen Reichtum und einer Rückkehr nach Europa. Diese Phase markiert den Beginn
des Kolonialismus.
Kolonialismus am Beispiel Südafrika
Nur wenige weiße Menschen wurden benötigt, um die Kulturen der indigenen Bevölkerung zu
zerstören. So begann die Geschichte des weißen Südafrika 1652 mit gerade 130 Menschen, die sich
selbst „Afrikaaner“ nannten. Sie begegneten den dort lebenden Menschen mit ihrer „mitgebrachten
Überlegenheit europäischer Kultur“, denn sie glaubten, dass in „ den göttlichen Gesetzen die
natürlichen Unterschieden der Rasse und der Religion“ festgelegt sind.
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Sie nannten die dort lebenden San verächtlich die „Buschmänner“, und die Khoikhoi Hottentotten
„Stotterer“. Sie nahmen kontinuierlich ihr Land in Besitz und herrschten bis zum Ende der Apartheid
1994. Die indigene Bevölkerung der kolonialisierten Kontinente wurde durch Krieg und Verwüstung in
ihren Strukturen schwer geschädigt. In Afrika nennt man diese Zerstörung „Mfecane“, sie bedeutet
„Verwüstung“ oder „Zermalmung“. (Vgl. Ansprenger, Illife)
Berliner Kongokonferenz
In den letzten 20 Jahren des 19. Jahrhunderts teilten die europäischen Mächte am grünen Tisch Afrika
„kurz und schmerzlos untereinander auf“. Der allmähliche europäische Vorstoß in Afrika im
19. Jahrhundert eskalierte Ende der 70er Jahre in einem Wettlauf um Territorien und Ressourcen.
Der europäische Kolonialismus erreichte auf der Berliner Kongo Konferenz 1884/1885 seinen
Höhepunkt. Dort besiegelten die europäischen Mächte, die USA und das osmanische Reich die
Aufteilung Afrikas.
„Die Signatärmächte…anerkennen die Verpflichtung, in den von ihnen an den Küsten des afrikanischen
Kontinents besetzten Gebieten das Vorhandensein einer Obrigkeit zu sichern, welche hinreicht, um
erworbene Rechte …zu schützen.“ So steht es in Art. 35 der Generalakte, die am 26. Februar 1885
unterzeichnet wurde. (Ansprenger S. 78)
Keiner der damals noch unabhängigen Staaten Afrikas – Liberia etwa, Marokko, Sansibar oder
Äthiopien, die Staaten im heutigen Sudan oder in Ostafrika wurden zur Konferenz eingeladen.
Kongo 1885 – Vom „Privatbesitz des belgischen Königs“ zur belgischen Kolonie
Bespiel für eine unfassbar grausame Kolonialherrschaft
Leopold II, „Spekulant großen Stils“ auf dem belgischen Thron war ein glühender Verfechter der
kolonialen Idee, die er in wunderbare Worte kleidete, er „wollte das Banner der Zivilisation auf dem
Boden Zentralafrikas“ zu pflanzen. Da aber auch in Belgien die Stimmung eher gegen Kolonien war,
vereinnahmte Leopold den Kongo 1885 mit Hilfe der Berliner Kongokonferenz als seinen „Privatbesitz“.
Dieser Status jenseits allen Völkerrechts war in der ganzen Kolonialgeschichte einzigartig. Da mit dem
Kongo zugleich auch alle seine Bewohner als rechtloser Privatbesitz angesehen wurden, kam es bei
der wirtschaftlichen Ausbeutung zu - selbst für diese Zeit – zu solch grausamen Exzessen, die als die
so genannten Kongogräuel 1908 international für Aufsehen und Empörung sorgten und Leopold zur
Übergabe des Kongo als „normale“ Kolonie an den belgischen Staat zwangen. Die belgische
Kolonialmacht schaffte es, zwischen 1885 und 1911 einen Gutteil der Bewohner des Kongos
auszurotten. Schätzungen sprechen bis zu 10 Millionen Toten.
Der Kolonialwissenschaftler Cattier schrieb 1906:
„Der Kongostaat ist keineswegs ein kolonisierender Staat, er ist überhaupt kaum ein Staat: er ist ein
Finanzunternehmen. Die Hauptinteressen derer, die ihn regierten, waren pekuniärer Natur. Die
Steuerleistung erhöhen; die natürlichen Reichtümer rasch ausbeuten…Alles Übrige war nebensächlich.
Die Kolonie wurde weder im Interesse der Eingeborenen verwaltet, noch im wirtschaftlichen Interesse
Belgiens. Sie sollte dem königlichen Souverän ein Maximum an Einnahmen bringen.“ (Vgl. Wikipedia,
vgl. Ansprenger, vgl.Iliffe)
Wenige europäische SiedlerInnen wurden benötigt, um Afrika zu kolonalisieren
Südafrika 1990: 5 Millionen Weiße, ein Fünftel der Gesamtbevölkerung
Namibia: nur 78 000 Weiße, davon 25 000 Deutsche (2 Millionen EinwohnerInnen).
Kenia: Zur Zeit der Kämpfe um die Unabhängigkeit in Kenia lebten dort 66 000 Kenia Weiße.
(1952-56 Mau-Mau Aufstand, Kämpfe um die Unabhängigkeit)
Folgen des Kolonialismus bis heute
Ein/e schwarze/r SüdafrikanerIn besitzt durchschnittlich 1,3 ha Land
Eine/e weiße SüdafrikanerInnen besitzt 1 570 ha Land.
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Transatlantische Sklavenhandel
Um 1700 setze der transatlantische Sklavenhandel ein. Am Ende des 16. Jahrhunderts war die
indigene bzw. indianische Bevölkerung insbesondere in der Karibik weitgehend ausgerottet oder
zumindest stark dezimiert worden. Gleichzeitig wurde das Plantagensystem in Brasilien, Mittelamerika,
der Karibik und im Süden Nordamerikas ausgebaut. Den Bedarf an Arbeitskräften begannen die
Europäer nun vor allem mit Sklaven aus Westafrika zu decken. Sie bedienten sich zunächst des dort
bereits bestehenden innerafrikanischen Systems der Sklaverei, der Sklavenjagd und des
Sklavenhandels. Zu den Großhändlern gehörten die Soninke in Westafrika, „die auf Raubzügen zu
Pferd erbeutete Sklaven an die Küste Senegambias oder Guineas transportierten. Eine Reihe von
staatlich nicht organisierten Völkern lehnten den Sklavenhandel ab. Benin schloss seinen Sklavenmarkt;
König Afonso von Kongo beklagte die Auswirkungen des Handels. Es gibt Berichte, denen zufolge
einfache Leute Sklaven bei der Flucht behilflich waren.“ (Vgl. Illife)
Im Allgemeinen jedoch war, wie ein gut unterrichteter französischer Kaufmann bemerkte, der Handel mit
Sklaven als wertvoller, aber risikoreicher Ware „das Geschäft von Königen, Reichen und Großhändlern
und niedrig stehende Schwarze waren davon ausgeschlossen.“ (Vgl. Illife S. 182)
Vom 17. bis zum 19. Jahrhundert, wurden 11 bis 12 Millionen Sklaven gewaltsam nach Amerika
verschifft. Sie bilden den Ursprung jener afro-amerikanischen Bevölkerungen, die es heute von
Brasilien über die Karibik bis in die USA gibt.
1850 wurde der Sklavenhandel durch das Zusammenwirken von Humanisten und wirtschaftspolitischen
Modernisierern beendet. Etwa im selben Zeitraum deportierte GB rund 300 000 Menschen nach
Australien.
System der Schuldknechtschaft – indentured laboour
Abgelöst wurde die Sklaverei zunächst durch das System der Schuldknechtschaft „indentured labour“.
Die trat in zwei Varianten auf: bereits verschuldetet Personen werden quasi zur Arbeitsmigration
gezwungen, um ihre Schulden zu begleichen, oder aber migrationswillige Personen gingen eine Form
der Schuldknechtschaft ein, um die Kosten der Auswanderung, insbesondere der Schiffspassage zu
finanzieren. Zwischen 1834 und 1941 sollen zwischen 12 und 37 Millionen in diese Form der
abhängigen Arbeit verwickelt sein.
Europa von Auswanderungs- zum Einwanderungskontinent – ein Beispiel für den Typus des
Immigranten oder Einwanderers
Bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts dominierte in Europa die Auswanderung nach Übersee.
Um 1820 setzte die massenhafte Auswanderung aus Europa ein. Die Hauptauswanderungsstaaten
waren zunächst Großbritannien, Irland, Deutschland und Skandinavien.
Ab etwa 1880 dominierte die Auswanderung aus Ost-, Südost-, und Südeuropa, aus Polen, Italien,
Österreich-Ungarn, Russland, Portugal und Spanien.
Je ein Drittel der Bevölkerung Irlands und Italien und ein Zehntel der Bevölkerung Skandinavien
wanderte aus.
Hintergründe der Wanderungen am Beispiel Irlands
Die als Große Hungersnot (Great Famine, Irish potato famine) in die Geschichte eingegangene
Hungersnot zwischen 1845 und 1849 (bzw.1851) war die Folge mehrerer Kartoffel Missernten. Sie
führte zum Tod von 500 000 bis 1 Million Iren und zur Auswanderung von einer weiteren Million, in
erster Linie nach Kanada, Australien und in die USA.
Im Zuge der „Großen Europäischen Auswanderung“ hatte nahezu ein Zehntel der Bevölkerung
dem Kontinent den Rücken gekehrt. Zwischen 1815 und 1939 wanderten mehr als 50 Millionen
Europäer nach Übersee aus, darunter fast 30 Millionen in die USA. (Hoerder 1985 zit. nach
Fassmann, Münz Hg: Migration in Europa. Historische Entwicklung, aktuelle Trends, politische
Reaktionen. Frankfurt/Main & New York 1996) Eine Ausnahme bildete Frankreich, abgesehen von der
Siedlermigration in Algerien, war das Land kein Auswandererstaat, eher im Gegenteil.
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Ziele der Wanderungen
Die USA waren seit 1820 das wichtigste Einwanderungsland. Die Auswanderer in den USA wurden
zunächst überwiegend nicht von der Landwirtschaft, sondern von der Industrie absorbiert, sie migrierten
gewissermaßen in die damals modernen Wirtschaftszweige hinein. An zweiter Stelle an der Liste der
Einwandererstaaten stand Südamerika – Argentinien, Brasilien, Chile, Venezuela, Uruguay - Südafrika
sowie Australien und Neuseeland.
Innereuropäische Wanderungen
Die „Große europäische Emigration“ ging einher mit einer ebenfalls umfangreichen innereuropäischen
Wanderung. Hunderttausende polnische und ukrainische Arbeiter/innen kamen in die neu entstehenden
Zentren der Kohle-, Eisen und Stahlindustrie Frankreichs, Deutschlands und Englands.
Andere slawische MigrantInnen kamen in großer Zahl nach Berlin und Wien.
Mehrere Hunderttausend Iren zogen auf Arbeitssuche nach England und Schottland. Italiener ließen
sich zu Zehntausenden in Frankreich, der Schweiz und dem heutigen Westösterreich nieder.
(Fassmann, Münz S. 13)
Chinesische und indische Wanderungen
Gleichzeitig mit der „Großen europäischen Emigration“ steht die zeitgleiche Emigration aus Indien und
China. Zwischen 1830 und 1930 emigrierten etwa 30 Millionen Inder, davon allerdings nur 6,3 Millionen
für immer. Ihre Ziele waren Burma, Ceylon, British Malaya ….Auch in China gab es Massenmigration
und dies, obwohl die Auswanderung verboten war. So lebten zu Beginn der 1920er Jahre etwa
8 Millionen Chinesen im Ausland, überwiegend in anderen Regionen Asiens, wie etwa Formosa, dem
heutige Taiwan, Hong Kong und Macao. Dies waren aber nur 2% der Bevölkerung.
Während der größte Teil der indischen Migration aus der Schuldknechtschaft oder aber aktiven
Anwerbepolitiken britischer Institutionen resultierte, erfolgte die chinesische Migration überwiegend frei
von direkten Zwängen. Die Ursachen sind in der globalen Dominanz Europas, gepaart mit der
industriellen Revolution zu suchen. Kombiniert führte dies zum Kollaps der indischen und
chinesischen Textilindustrie. Diese frühe Form der Deindustrialisierung dürfte einer der
Voraussetzungen für die Massenmigration gewesen sein. (Vgl. Düvell)
Die Diaspora Migration
Die quantitativ bedeutendste Form der Migration bildeten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen und Umsiedlung ethnischer Gruppen nach dem Ersten
Weltkrieg sowie während und nach dem Zweiten Weltkrieg. Davon betroffen waren zwischen 1918
und 1950 weit mehr als 20 Millionen Menschen. (Vgl. Fassmann, Münz S. 13)
Nach 1960 wird Europa zum Einwanderungskontinent
Wie schon erwähnt, war Europa bis 1960 ein Auswanderungskontinent. Erst seit den späten 50er und
1960er Jahren gibt es auch eine nennenswerte Zuwanderung aus anderen Regionen der Welt nach
Europa. Die Grenzen wurden wegen der steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften geöffnet, die
gleichzeitig mit dem Zerfall der Kolonialreiche zusammenfiel. Weiters spielten die ethnischen
Wanderungen eine große Rolle.
Beispiel für Koloniale Wanderungen:
In Ländern wie GB, Frankreich, den Niederlanden und später auch Portugal hatte dies mit dem Rückzug
dieser Länder aus ihren Kolonien zu tun. Am Ende europäischer Kolonialherrschaft in Afrika, im Nahen
Osten, in Süd- und Südostasien sowie in der Karibik wanderten in Summe mehrere Millionen - zuvor für
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die Kolonialverwaltung tätige Beamte und Soldaten - sowie Siedler europäischer Herkunft in ihre so
genannten Mutterländer. In einigen Fällen war die Auswanderung „weißer Siedler“ explizit oder implizit
Teil der Vereinbarungen zwischen ehemaliger Kolonialmacht und neu entstehenden Nationalstaaten.
So sah etwa der Vertrag von Evian zwischen Frankreich und der algerischen Befreiungsbewegung FLN
die vollständige Absiedlung von rund 1 Million Algerierfranzosen den so genannten „Pieds noirs“ ins
französische Mutterland vor.
Beispiel für Arbeitsmigration nach 2. Weltkrieg
Nach dem 2. Weltkrieg einsetzende Arbeitsmigration lässt sich als spezielles, zwischen Abwanderungsund Zuwanderungsregionen wirkendes Monitoring verstehen: Ehemalige Kolonialmächte bevorzugten
ihre Ex-Kolonien, um die von der Wirtschaft geforderten billigen Arbeitskräfte zu rekrutieren. So
verabschiedete Großbritannien 1948 den „British Nationality Act“, der zunächst die Zuwanderung aus
der Karibik und später aus Indien und Pakistan erlaubte. (Wicker, S. 19) In den Niederlanden waren
ebenfalls die ehemaligen kolonialen Beziehungen dafür verantwortlich, dass sich anfänglich Menschen
aus Südostasien sowie Surinam und den Antillen einfanden. In Frankreich verwandelten sich die
ehemaligen kolonialen Abhängigkeiten in eine Zuwanderung aus nordafrikanischen Ländern.
Jene Staaten wiederum, die keinen Zugriff auf koloniale Bevölkerungen hatten, behalfen sich mit
Gastarbeitern, so wie Deutschland, Österreich und die Schweiz
Migrationsforschung
Die klassische Migrationsforschung war vorwiegend akteurorientiert, d. h. sie ging vom Migranten/der
Migrantin aus und ließ z. B. die Rolle der Staaten außer Acht. Ihre Fragestellungen beschäftigten sich
damit, weshalb Menschen migrieren, wie sie migrieren und wohin sie migrieren. Die neueren
Forschungsansätze befassen sich auch mit der Rolle der Staaten bei der Erzeugung und Steuerung von
Migration.
Push und Pull Modell - Beispiel für den klassischen Ansatz
Der Migrationsvorgang muss als ein komplexer Prozess begriffen werden, der von seiner Entstehung
und von seinem Ablauf her durchgehend multikausal und multifaktoriell bestimmt wird. Es ist kaum
möglich, eine exakte Trennungslinie zwischen der freiwilligen und der unfreiwilligen Migration zu ziehen.
Die Migrationsforschung sieht in den „Push“ und „Pull-Faktoren“ eine wesentliche Antriebskraft für die
Entscheidung zur Migration.
Unter den Push-Faktoren versteht sie die strukturellen Probleme im Heimatland, z. B. wirtschaftliche
Krisen, zwischenstaatliche Kriege, Bürgerkriege, Umwelt- und Naturkatastrophen etc..
Unter den Pull-Faktoren werden all die Faktoren des Aufnahmelandes subsumiert, die zur Immigration
motivieren, wie z. B. politische Stabilität, demokratische Sozialstruktur, religiöse Glaubensfreiheit,
wirtschaftliche Prosperität und bessere Ausbildungs- und Verdienstchancen.
Die Staaten sind an der Erzeugung und Steuerung von Migration genauso beteiligt wie die
WanderungsakteurInnen selbst
Bereits ein Blick auf die Migrationsgeschichte des 19. und des frühen 20. Jhds zeigt, auf welche Weise
sich Regierungen aktiv an der Entstehung und Steuerung von Aus- und Einwanderungsströmen
beteiligten. Einwanderungsländer wie die USA, Kanada ersuchten bis weit in die zweite Hälfte des 19.
Jahrhunderts hinein europäische Regierungen um die Entsendung von Siedlern und stellten meistens
auch gleich Gesetze bereit um deren Ansiedlung zu fördern. (Calavita, 1984, Vgl. Wicker)
Europäische Regierungen wiederum sahen es nicht ungern, wenn sich die über frühe
Industrialisierungsschübe erzeugte soziale Frage mittels Auswanderung lösen ließ. Nicht wenige Länder
förderten deshalb die Auswanderung aktiv, allen voran Großbritannien, das wohl am konsequentesten
dem bereits zu Beginn des 17. Jhds von Bacon formulierten Grundsatz folgte, Menschen, die im
eigenen Land überflüssig seien, dorthin zu bringen, wo sie etwas nützten. (Williams 1964, 10) S. 19
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Solange Förderung von Ein- und Auswanderung erwünscht ist, werden freizügige Kriterien hoch
gehalten und es bedarf eines scharfen Blickes hinter solchem laissez-faire das Systemische zu finden.
(vgl. Wicker)
Erste Zuwanderungsbeschränkungen
Als erste wichen die Einwanderungsländer USA, Kanada, Australien und Neuseeland von der laissezfaire Haltung ab, die ihre Existenz der Zuwanderung verdankten. (Daniels 1995)
Die erste bekannte Zuwanderungsbeschränkung war der von der US-Regierung 1882
eingeführte, 1892 erneuerte und bis 1943 geltende Chinese Exclusion Act.
Die chinesische Zuwanderung war ab den Dreißiger Jahren des 19. Jhds. aktiv gefördert worden,
bedurfte es doch der frischen Arbeitskraft, nachdem die Unterdrückung des Sklavenhandels eine frühe
Zuwanderungsquelle hatte versiegen lassen. (Tinker 1974)
Als Folge der Verselbständigung der Migration sah sich die US-Regierung genötigt, der „Einfuhr“ von
„Kulis“ Einhalt zu gebieten. Mit dem Barred Zone Act aus dem Jahre 1917 wurde der
Zuwanderungsstopp sodann auf alle asiatischen Länder – mit Ausnahme der Philippinen – ausgedehnt.
„Immigration Act“ 1924 - erstes Quotensystem
Aufgrund des manifesten Nationalismus während des Ersten Weltkrieges einerseits und der sich
abzeichnenden wirtschaftlichen Schwäche andererseits, implementierte die US-Regierung 1924 mit
dem neu verabschiedeten“ Immigration Act“ erstmals ein Quotensystem. Mit diesem wurde die
Zuwanderung insbesondere aus europäischen Ländern gefördert, die aus anderen Ländern dagegen
diskriminiert.
Kanada schlug vorerst einen anderen Weg ein, um die Zuwanderung - vor allem aus China einzudämmen. Anstelle eines Verbots wurde 1885 für jeden Chinesen eine Zuwanderungssteuer von
50 $ eingeführt. 1900 wurde dieser Betrag auf 100, 1904 auf 500 $ angehoben. (Vgl. Daniels 1995,
Wicker S.20) Da in der Folge die Zuwanderung aus China zwar zurückging, jedoch nicht versiegte,
verfügte die Regierung 1923 einen definitiven Zuwanderungsstopp für diese Gruppe. Weitere
Beschränkungen folgten auch für andere Nationalitäten.
Sowohl USA als auch Kanada führten in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts
zusätzliche soziale, moralische und edukative Standards ein:
Kriminellen wurde das Betreten von amerikanischem Boden ebenso untersagt wie politisch Radikalen,
Armen, Analphabeten sowie psychisch und körperlich Kranken. (Wicker S. 31f)
Es waren somit die alten Einwanderungsländer, die als erste Zuwanderungsregimes im
eigentlichen Sinn des Wortes entwickelten. Letztere gründete auf zwei Maximen: einerseits auf
dem Prinzip selektiver Zuwanderung: bevorzugt Gebildete und Kapitalkräftige aufzunehmen,
Ungebildete und Mittellose wurden abgewehrt.
andererseits auf dem Prinzip liberaler Integrationskonditionen: Dies bezieht sich auf die niederen
Einbürgerungsschranken. Bereits nach kurzem Aufenthalt konnten Niedergelassene die vollen
Bürgerrechte erwerben und im Gastland geborene Kinder erhielten automatisch die Staatsbürgerschaft.
(Jus soli – der in dem Land Geborene wird StaatsbürgerIn)
Der entscheidende Punkt in einer derartig gestalteten Migrationspolitik ist, dass die Abwehr des
unerwünschten „Fremden“ bereits an der Grenze, beziehungsweise auf der Ebene der Immigration
Control erfolgt. Wer jedoch die „Auslese“ erfolgreich hinter sich bringt und die Niederlassungsrechte
zugesprochen erhält, gilt aus staatlicher Sicht bereits als weitgehend integriert und kann ohne große
Verzögerung die Staatbürgerschaft erhalten.
Wie geht Europa mit der Migration um?
Im Vergleich zu den alten Einwanderungsländern USA, Kanada, Australien etc. verfolgten die
europäischen Länder bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein „Einwanderungspolitiken,
die man liberal nennen kann. Wobei liberal hier nicht Ausdruck eines politischen Programms ist,
sondern nur für die Tatsache steht, dass Selektionsstandards weitgehend fehlten und Zuwanderung
daher weniger Restriktionen unterworfen war als etwa in den Staaten, die mit solchen rechtlichen
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Standards arbeiteten“. (Vgl. Wicker) Der Zuwanderungsdruck nahm Mitte der 60er und 70er Jahre
zu, in diesem Zeitraum fallen auch die ersten Restriktionsforderungen.
Die legalen Migrationsformen
Arbeitsmigration: Migration der Schlüsselkräfte und hochqualifizierter Arbeitskräfte, z. B. IT Branche,
medizinisches Personal
Familiennachzug ist zu einem zentralen Prinzip der Einwanderungspolitik geworden. Für das Jahr
2000 stellt die Familienzusammenführung die größte Kategorie der Ein- bzw. Zuwanderer der gesamten
OECD Länder dar. (OECD 2003, zit. nach Han)
In den Jahren 2004 und 2005 wurden in Österreich jeweils etwa 32 000 Niederlassungsbewilligungen
erteilt, wobei 30 000 auf Familienangehörige entfielen, was knapp 95 % aller
Niederlassungsbewilligungen ist.
Studienzwecken
Asylsuche
Flucht: Global refugee trends 2007: 16 Mio Flüchtlinge / 26 Mio Binnenvertriebene
„Nach einem Rückgang der Flüchtlingszahlen in den Jahren 2001 bis 2005, ist seit 2006 wieder ein
Anstieg zu verzeichnen. Für den bereits beobachteten Anstieg macht der Bericht unter anderem die
Situation im Irak verantwortlich. Ende 2007 gab es dort allein 2,4 Millionen Binnenvertriebene.
Bei den grenzüberschreitenden Flüchtlingen stehen AfghanInnen an der Spitze (rund drei Millionen),
gefolgt von Irakern (2 Millionen), Kolumbianern (522 000), Sudanesen (523 000) und Somalis (467 000)
in der DR Kongo zu befreien. (UNHCR September 2007, www.unhcr.org)
Wer beherbergt die meisten Flüchtlinge
"2007 Global Refugee Trends"
Ein Flucht-Muster zeigt sich auf allen Kontinenten: Flüchtlinge finden vor allem auf dem eigenen
Kontinent Zuflucht, also etwa Dafur-Flüchtlinge im Tschad. 86 % der Flüchtlinge bleiben in ihren
Herkunftsregionen.
Aufnahmeländer: Pakistan (zwei Millionen), Syrien (1,5 Millionen), Iran (964), Deutschland (579 000)
sowie Jordanien (500 000). Österreich liegt mit 30 800 Flüchtlingen auf Rang 40.
4,19 Millionen palästinensische Flüchtlinge werden von der UNRWA (United Nations Relief and Works
Agency for Palestine Refugees) betreut.
Weiters gibt es schätzungsweise 11 Millionen Staatenlose
Exkurs zum Asylgsetz: Mit den europäischen Asylgesetzen, basierend auf der Genfer
Flüchtlingskonvention sind individuelle Antragstellungen. Als Flüchtlinge werden jene Personen
definiert, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ verfolgt werden.
Es spielen die objektiven politischen Gründe, wie zum Beispiel das Leben innerhalb eines diktatorischen
Systems sehr wohl eine Rolle, aber das Wesentliche ist, die AntragstellerIn muss nachweisen, dass sie
als Person verfolgt wird. Kriege, Umweltkatastrophen, Hunger sind allein kein Grund um Asyl zu
bekommen. Wenn man Hintergründe der globalen Flüchtlingsströme analysiert, decken die
europäischen Asylgesetze deckt nur einen Bruchteil der Fluchtgründe ab, wegen derer die Menschen
fliehen. Dies lässt sich auch an den Daten ablesen.
Daten: In Europa bekamen 2007: 44 100 Asylsuchende den Flüchtlingsstatus
49 200 bekamen eine Subsidiäre Form des Aufenthalts
In Österreich ist der Status des subsidiär Schutzberechtigten im § 8 des Asylgesetzes geregelt. Der
Status des subsidiär Schutzberechtigten ist einem Fremden zuzuerkennen, wenn er zum Beispiel nicht
unter das Asylgesetz fällt, aber eine Zurückweisung, Zurückschiebung eine ernsthafte Bedrohung des
Lebens darstellen würde.
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Auszüge aus UNHCR 2007 Global Trends: Refugees, Asylum-Seekers, Returnees, Internally
Displaced und Stateless Persons
During 2007 a total of 647 200 individual applications for asylum or refugee status were submitted to
Governments and UNHCR offices in 154 countries.
By nationality, the highest number of new asylum claims was filed by individuals originating form Iraq
(52 000), Somalia (46 100), Eritrea (36 000), Colombia (23 200), the Russian Federation
(21 800) Some 209 000 asylum-seekers were recognized as refugees or given a complementary form of
protection 2007. This number includes an estimated 27 800 individuals who made an appeal.
In Europe 44 100 asylum seekers were granted individual refugee status
49 200 complementary form of protection
Unter das Mandat des UN Flüchtlingskommisariat - UNHCR – fallen für 2007 16 Millionen
grenzüberschreitende Flüchtlinge und 26 Millionen Binnenvertriebene auf Grund von Konflikten.
Wenn man die Flüchtlinge der Umweltkatastrophen dazurechnet, die nicht unter das UNHCR
Mandat fallen, dann kommen noch einmal 25 Millionen Flüchtlinge dazu. Die Gesamtsumme der
Flüchtlinge betragt dann 67 Millionen!
Category of forced displacement
Refugees under UNHCR mandate
Refugees under UNRWA mandate
Total number of refugees
Conflict – generated IDP’s under UNHCR
Natural disaster IDP’s
Total number of IDP’s
Total number of refugees and IDP’s
Anmerkung: IDP Internally displaced persons
11,4 Millionen
4, 6 Millionen
16,0 Millionen
26,0 Millionen
25,0 Millionen
51,0 Millionen
67,0 Millionen
Migration von Eliten und Personen im Ruhestand.
Illegale oder irreguläre Migration
Illegal nach Österreich einzureisen ist ein Verwaltungsdelikt und unterliegt nicht dem Strafrecht,
trotzdem werden Menschen mit dem Stempel „illegal“ einer stetig wachsenden Kriminalisierung
ausgesetzt.
In den späten 80iger Jahren gewann die irreguläre Zuwanderung in Europa quantitativ an Bedeutung.
Ein Heer von 10 Millionen Schattenmenschen (Corinna Milborn: Gestürmte Festung Europa.
Einwanderung zwischen Stacheldraht und Ghetto. Wien-Graz-Klagenfurt 2006)
Zahlen: Die EU Kommission schätzt, dass jährlich 500 000 Illegale in die EU strömen um zu arbeiten.
In Italien schätzt man 2 Mio in Österreich 500 000, in Deutschland schätzt der Ökonom Friedrich
Schneider, dass im Jahr 2003 1,2 Mio Illegale beschäftigt sind.
Zischen 1995 und 2006 im Rahmen solcher Programme in der EU und in der CH erhielten mehr als
3,2 Mio irreguläre Zuwanderer eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Einsatzgebiete von illegalen Arbeitskräften: Landwirtschaft, großer Teil der Baubranche,
Gastronomie, Hausarbeit und private Krankenpflege.
Dunkles Bild von Illegalen
Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung hat in einer Forschungsbilanz Studien zu illegaler
Migration ausgewertet und kam zu folgendem Schluss:
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Löhne und Arbeitsbedingungen werden durch illegal tätige Menschen nicht gefährdet. Sie
führen Arbeiten aus, die EuropäerInnen nicht machen wollen – und schon gar nicht zu diesem
Löhnen. Nur in bestimmten Bereichen wie der Bauwirtschaft komme es zu Verdrängungen,
allerdings sind die Verdrängten meist auch MigrantInnen.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen illegaler Migration und steigender Kriminalität – was
auch recht logisch ist, weil sich Illegale nicht die kleinste Abweichung leisten können, da sie
immer von Ausweisung bedroht sind. (Vgl. Corinna Milborn S. 81)
Internationaler Menschenhandel – ein Milliardengeschäft!
Die UNO schätzt, dass jährlich vier Millionen Menschen – darunter hauptsächlich Frauen und Kinder
– weltweit in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gehandelt werden. Der Menschenhandel beschränkt
sich nicht auf die Ausbeutung durch Zwangsprostitution, sondern umfasst alle Formen der Ausbeutung
die Aussicht auf Gewinn versprechen, wie Zwangsarbeit, häusliche Versklavung, organisiertes Betteln,
erzwungene Eheschließungen, illegale Adoption und den Organhandel.
Prostitutionshandel in Westeuropa - ein Phänomen des Wohlstandsgefälles
Jedes Jahr werden ungefähr 500 000 Frauen und Kinder aus Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und
Osteuropa in den reichen westlichen Ländern zur Prostitution gezwungen.
Prostitutionshandel in Österreich
Österreich ist Transitland für den Prostitutionshandel. Nach Schätzungen werden zwischen 8000 und
10 000 Frauen gehandelt. Die Frauen kommen vor allem aus Mittel- und osteuropäischen Staaten.
(Vgl. Lea Ackermann & Reiner Engelmann: Solidarität mit Frauen in Not. 20 Jahre SOLWODI e.V.
Horlemann 2005)
Die Migration und die Beziehungen zwischen Süd und Nord
Brain Drain versus Wissenstransfer
Durch die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte in die OECD-Länder bzw. in besser gestellte
Entwicklungs- oder Schwellenländer kann es in den Herkunftsländern zu schwerwiegendem
Fachkräftemangel kommen, der die Systeme sozialer Versorgung, vor allem das Gesundheits- und
Bildungssystem, unter Druck setzt.
Seit 1960 betrifft der Brain Drain vermehrt auch die Länder des Südens, was gravierende Auswirkungen
auf diese Staaten hat und deshalb als „umgekehrter Technologietransfer” bezeichnet wird. Regional
lassen sich hauptsächlich Migrationsströme aus Lateinamerika und der Karibik in die USA, aus dem
asiatischen Raum nach Japan und Australien und aus Afrika nach Europa feststellen. Braindrain findet
auch innerhalb der Länder des Südens statt. Innerhalb Afrikas sind es vor allem Nigeria und Kenia,
speziell im medizinischen Bereich gibt es auch eine starke interkontinentale Migration nach Südafrika.
Beispiel für Brain Drain: Besonders stark betroffen sind der Gesundheits- und Bildungssektor
Jährlich verlassen 70 000 UniversitätsabsolventInnen in Afrika für immer ihr Heimatland in
Richtung Europa und USA. (Vgl. IOM, 2003)
Sambia: Seit der Unabhängigkeit Sambias praktizieren nur noch 50 der 600 ausgebildeten ÄrztInnen
dort.
Simbabwe: Rund 18 000 Krankenschwestern sind in den Jahren 2000/2001 aus Simbabwe nach GB
ausgewandert.
„1967 entsprach die Zahl der in die USA eingewanderten Ärzte aus „Entwicklungsländern“ in etwa der
der gesamten Jahreskapazität der 15 größten Medizinhochschulen. Im selben Jahr wurden die
jährlichen Betriebskosten einer solchen Medizinhochschule auf etwa 8 Millionen US Dollar geschätzt.
Dies bedeutet, dass die USA ohne diese eingewanderten Ärzte rein rechnerisch jährlich rund 120 US-
10
Dollar zusätzlich nur für Betriebskosten von 15 Medizinhochschulen, wenn sie eine entsprechende
Anzahl von Ärzten selbst ausgebildet hätten.“ (Vgl. Han)
Lösungen des Brain Drains
Im Gesundheitswesen werden zum Beispiel folgende Maßnahmen als zentral angesehen, um der
Abwanderung von Fachkräften entgegenzuwirken:
 Verstärkte Investitionen in besonders betroffenen Sektoren, um dort die Ausbildung zu fördern.
 Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
 Entsprechende Personalentscheidungen in den Zielländern, selbst genug Fachkräfte
auszubilden, um nicht im Süden Personal rekrutieren zu müssen.
In der gemeinsamen Erklärung der Afrikanischen sowie der Europäischen Union nach der Konferenz
von Tripolis 2006 werden als notwendige Maßnahmen u. a. Rückkehrprogramme, bessere
Arbeitsbedingungen in Afrika, sowie der Ausbau adäquater Bildungssysteme in den jeweiligen Ländern
genannt.
Brain circulation
Die Migration Hochgebildeter wird in der aktuellen Diskussion jedoch auch verstärkt unter dem Aspekt
des Potentials gesehen. Neben dem ökonomischen Aspekt der MigrantInnen durch
Rücküberweisungen spielt hier vor allem das Konzept der zirkulären Migration eine Rolle, die dem
Aufbau von fachlichen und wissenschaftlichen Kapazitäten in den Entwicklungsländern dienlich sein
können. Ein wesentliches Potential der zirkulären Migration liegt darin, dass MigratInnen als
Multiplikatorinnen und Katalysatoren für Netzwerke und Partnerschaften in Wissenschaft und Wirtschaft
fungieren könne. (Margarita Langthaler, ÖFSE www.oefse.at
Rücküberweisung der Gelder von MigrantInnen: Bedeutung der Remittances
Anmerkung: Ich hebe die positiven Auswirkungen der Remittances im Bezug auf die Menschen, denen
sie zugute kommen hervor. Die Remittances können jedoch niemals die Schritte hin zu einem
gerechteren Wirtschafts- und Sozialsystem ersetzen. Weiters zeigen die Höhe der Remittances die
geringfügigen Hilfen der reichen Länder bezüglich der Entwicklungshilfe auf.
Im Kontext der Globalisierung und der internationalen Entwicklungsfinanzierung sind in den letzten
Jahren sowohl die Migration selbst als auch die Rücküberweisung von Geldern der MigrantInnen
(Remittances) an ihre Verwandten in der Heimat zu einem wichtigen Thema des Entwicklungsdiskurses
geworden.
Die Weltbank schätze die Remittances im Jahr 2005: 232,3 Mrd US Dollar.
Davon entfielen rund 167 Mrd. US $ auf Entwicklungsländer
Die Rücküberweisungen betrugen demnach um rund 60 Mrd. US $ mehr als die gesamte öffentliche
Entwicklungshilfe 2005 von 107 Mrd. US $
Regional herrschen jedoch große Unterschied und in gewissen Ländern ist die Abhängigkeit von
Remittances sehr hoch. Dabei ist mit absoluten Zahlen Vorsicht geboten.
Laut UN waren die Hauptempfängergelder 2004:
 Mexico (16 Mrd US$/Jahr)
 Indien (9,9 Mrd US$/Jahr)
Wenn man die Zahlen am BIP (Bruttoinlandsprodukt) mißt, liegen sie in kleineren Ländern viel höher;
 Tonga 37% des BIP
 Lesotho 27% des BIP
Nach Subsahara – Afrika gingen zwar nur 1,5% der weltweiten Überweisungen, jdoch in Lesotho
machen die Geldtransfers 80% der ländlichen Einkünfte aus.
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Diese Rücküberweisungen tragen vorrangig zur Verbesserung der Lebensbedingungen bei, rund 80%
ließen direkt in den privaten Konsum, sie werden weiters für Gebrauchsgüter, medizinische Versorgung,
Bildung, Unterkunft.
Der „War on Terror” hat auch hier drastische Auswirkungen, das „Hawala System” ist in den Verdacht
der Geldwäsche für Al Quaida gekommen. So machten beispielsweise die Remittances in Somalia rund
67% des BIP aus, wurden jedoch durch strikte Sanktionen wegen des „Terrorverdachts” drastisch
gekürzt und gingen dadurch für die abhängige Ökonomie verloren. In vielen Fällen handelte man
einfach willkürlich nach unbewiesenen Verdachtsmomenten.
Neben der Quantität steht auch die Qualität zur Diskussion, denn Remittances ziehen zu einem großen
Teil armutsverringende Effekte nach sich. (Michael Obrovsky, ÖFSE www.oefse.at)
Verknüpfung von Sicherheit und Migration
6.366 Menschen sind in den vergangenen zehn Jahren offiziell beim Versuch umgekommen,
nach Europa einzuwandern – 90 Prozent auf See. Das Rote Kreuz schätzt, dass nur jeder dritte
Tote gefunden wird – man kann also von 20.000 Toten seit Mitte der neunziger Jahre ausgehen.
Migrations- und Fluchtbewegungen nach Europa wurden in den letzten 20 Jahren zunehmend als
Bedrohungsfaktoren thematisiert und eng mit dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus
verbunden.
Der Europäischen Rat in Thessaloniki 2003 zählte die „weltweiten Flüchtlingsströme“ zu den neuen
Gefahren nicht-militärischer Art, die die Sicherheit Europas bedrohen und denen man zwar nicht nur,
aber eben auch, mit militärischen Mitteln begegnen muss. (Vgl. Klaus Seitz: Die Sicherheitsfalle. 2005)
Die „Sicherheit Europas“ wird in der Abschottung gesucht und diese Politik gesetzlich festgeschrieben.
Relativ neu im Kontext restriktiver Asyl- und Migrationspolitik ist die Verknüpfung des
sicherheitspolitischen Diskurses über Migration mit dem Entwicklungsdiskurs.
Beispiele von Abkommen der EU-Politik im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik sind
folgende:
„Sicherheit“ durch Abschottung – Politik der Festung Europa
- Schengener Abkommen (1985) – Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb der EU
- Dublin Abkommen (1990) – Zuständigkeit der Nationalstaaten für AsylwerberInnen
- EU-Grenzschutzagentur Frontex (ab 2004) – Zusätzliche Überwachung der Außengrenzen
- EURODAC (2000), Prümer Vertrag (2005), VIS und SIS II (in Arbeit) – Datenaustausch bei
Straftaten, Asyl und Migration (Fingerabdrücke, DNA, biometrische Daten)
Verknüpfung von Sicherheitspolitik mit Entwicklungspolitik
Relativ neu im Kontext restriktiver Asyl- und Migrationspolitik ist die Verknüpfung des
sicherheitspolitischen Diskurses über Migration mit dem Entwicklungsdiskurs, wie folgenden jüngsten
EU-Dokumenten zu entnehmen ist:
Jüngste Dokumente der EU zu Asyl, Migration und Entwicklung
- Mitteilung der EU-Kommission zu Migration und Entwicklung: Konkrete Leitlinien (1.9.2005)
- Mitteilung der EU-Kommission über regionale Schutzprogramme (1.9.2005)
- Mitteilung der EU-Kommission: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung (21.12.2005)
- Mitteilung der EU-Kommission: Thematisches Programm für die Zusammenarbeit mit
Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl (25.1.2006)
- Mitteilung der EU-Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen
Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (19.7.2006)
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-
Mitteilung der EU-Kommission „Ausbau von Grenzschutz und –verwaltung an den südlichen
Seegrenzen der Europäischen Union” (30.11.2006)
Mitteilung der EU-Kommission: Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage nach einem Jahr:
Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts (30.11.2006)
Europäische Ratsschlussfolgerungen in Bezug auf eine umfassende europäische
Migrationspolitik (14./15.12.2006)
Beispielhaft für die Verknüpfung des sicherheitspolitischen Migrationsdiskurses mit dem
Entwicklungsdiskurs ist das Ergebnisprotokoll der EU-Innen- und Justizminister (EU-Rat) vom
15.2.2007: „In particular, the Council took forward the discussion on migration which was started at the
informal Ministerial meeting in Dresden in January 2007: strengthening cooperation with third countries
in the fight against illegal migration through the development of incentives to cooperate,
partnership agreements on migration and development, promoting circular migration by allowing
temporary stays for the purpose of work or further training and education.”
Den afrikanischen „Entwicklungsländern“ – die kein Interesse an restriktiven Migrationsregelungen
haben (Remittances als bedeutender volkswirtschaftlicher Beitrag, Verringerung der Zahl der
Arbeitslosen) – sollen Anreize zur Kooperation bei der zunehmend externalisierten Grenzsicherung
geboten werden. Zu diesem Zweck werden „Partnerschaftsabkommen zu Migration und Entwicklung“
propagiert, in denen den afrikanischen Staaten neben verstärkter Entwicklungszusammenarbeit
Kontingente für Saisonarbeit in Aussicht gestellt werden.
Umgekehrt wird massiver Druck auf die Herkunfts- und Durchreisestaaten von
Flüchtlingen/MigrantInnen ausgeübt, um sie zur polizeilich/militärischen Kooperation bei der
Grenzkontrolle, zur Einführung restriktiver Gesetze (gegen Durchwandernde bzw. „illegale
MigrantInnen“) und zur zuverlässigen Rücknahme eigener Staatsbürger sowie – besonders heikel - von
Drittstaatsangehörigen zu bewegen.
(Claudia Thallmayer, AGEZ www.agez.at)
Konditionalisierung von EZA mit restriktiver Migrationspolitik
- Cotonou-Abkommen (EU-AKP) (2000): Partnerschaftsabkommen von 2000 zwischen der EU
und den AKP-Staaten (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten) für
wirtschaftliche Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit. Bereits im Cotonou-Abkommen
ist die EU-Kooperation mit der Rücknahmeverpflichtung der AKP-Staaten von eigenen
StaatsbürgerInnen und der Verpflichtung zur Unterzeichnung von Rücknahmeabkommen
gekoppelt.
- Bilaterale Rücknahmeabkommen mit afrikanischen Staaten
- Politischer Dialog EU-Afrika: z.B. Euro-Afrikanische Ministerkonferenz zu Migration und
Entwicklung in Marokko (Juli 2006), EU-AU-Ministerkonferenz in Libyen (November 2006)
- Treffen der EU-Innen- und Justizminister (EU-Rat) (15.2.2007) – Stärkung der Kooperation
mit Drittstaaaten bei der Bekämpfung der illegalen Migration durch Schaffung von Anreizen,
Partnerschaftsabkommen zu Migration und Entwicklung und zirkulärer Migration
Die italienische Regierung hat 2004 begonnen, in Italien gelandete Boots-Flüchtlinge nach Libyen
zurückzuschieben, wo sie bis zu ihrer Abschiebung in von Italien finanzierten libyschen Lagern
untergebracht werden (http://no-racism.net/article/1011).
Anfang Juni 2005 haben sich die Innenminister der 25 EU-Staaten in Luxemburg auf ein gemeinsames
Vorgehen geeinigt. Der Beschluss sah einen Dialog mit der Regierung in Tripolis vor, um zu einer
„konkreten Kooperation“ in Einwanderungsfragen zu kommen. Bei einem Besuch kurz danach wurden
konkrete Schritte vereinbart und ein Aktionsplan verabschiedet. Inzwischen ist bekannt, dass die EU
Libyens Grenzpolizisten ausbildet. Neben Libyen wird auch Marokko in die Politik der EU eingebunden,
als Druckmittel dient der Konflikt um die Westsahara.
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Italien hatte Libyen schon mit Radargeräten, Helikoptern, Booten und Jeeps zur Grenzüberwachung
ausgestattet. Wohin die Reise in der Einrichtung geplanter Auffanglager geht, zeigte auch ein
vielsagender Versprecher des Kandidaten für das Amt des Justizkommissars in der EU-Kommission,
Rocco Buttiglione. Der italienische Kultusminister sprach letzten Herbst vor dem Europaparlament von
„Konzentrationslagern“ in Nordafrika. Menschenrechtsorganisationen klagen stets über die schlechte
Behandlung, aber auch darüber, dass Flüchtlinge von Libyen in Länder abgeschoben würden, in denen
ihnen Folter und andere Misshandlungen drohen. Libyen hat bis heute nicht einmal die Genfer
Flüchtlingskonvention unterzeichnet (Streck 2005).
Seit 2005 verhandelt die EU mit Marokko, Libyen, Algerien, Mauretanien und Tunesien über
Rücknahmeabkommen. (www.agez.at)
Literatur:
Franz Ansprenger: Geschichte Afrikas. München 2002
John Iliffe: Geschichte Afrikas. München 1997.
www.iom.int
Rainer Münz: Migration-Internationale Perspektive-Beispiele. Vortrag im Rahmen der Migrationstagung
St. Virgil 2007, www.alpbach.org
Heinz Fassmann, Rainer Münz: Migration in Europa. Historische Entwicklungen, aktuelle Trends,
politische Reaktionen. Frankfurt/Main 1996
Franck Düvell: Europäische und internationale Migration. Einführung in historische, soziologische und
politische Analysen. Hamburg 2006.
Petrus Han: Soziologie der Migration, 2. Auflage,Stuttgart 2005
Hans-Rudolf Wicker: Migration, Migrationspolitik und Migrationsforschung. In: Migration und die
Schweiz. Zürich 2003
www.unhcr.org
Corinna Milborn: Gestürmte Festung Europa. Einwanderung zwischen Stacheldraht und Ghetto. WienGraz-Klagenfurt 2006
Lea Ackermann & Reiner Engelmann: Solidarität mit Frauen in Not. 20 Jahre SOLWODI e.V.
Horlemann 2005
www.oefse.at
www.agez.at
AGEZ, KOO,EAEZ: Migration und Entwicklungs. Interner Studientag zum Thema. Dokumentation
IOM International Organization for Migration (Hrsg): Illegal Immigration in Austria. Vienna 2005
Sebastian Schumacher: Gesetzessammlung Fremdenrecht.. Fremdenrechtspaket 2005. Frühjahr 2006
Klaus Hirsch/Klaus Seitz (Hrsg.) Zwischen Sicherheitskalkül, Interesse und Moral. Beiträge zur Ethik der
Entwicklungspolitik.Frankfurt am Main 2005.
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