URGENT ACTION Amnesty International

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INDEX : ASA 20/3714/2016 DATUM: 24. MÄRZ 2016 – WEN
URGENT ACTION
UA 069/2016
JOURNALIST IN GEWAHRSAM GEFOLTERT
INDIEN
Der Journalist Prabhat Singh ist im Bundesstaat Chhattisgarh in Zentralindien festgenommen und angeklagt worden.
Grund dafür sind Nachrichten, in denen die Polizei kritisiert wurde, die er mutmasslich über Whatsapp verschickt
hatte. Sollte er schuldig gesprochen werden, würden ihm bis zu drei Jahre Haft drohen. Vor Gericht hat er angegeben,
in Gewahrsam gefoltert worden zu sein.
Der Journalist Prabhat Singh ist am 21. März festgenommen und unter den Paragrafen 67 und 67A des Gesetzes über
Informationstechnologie (Information Technology Act) wegen „Veröffentlichung und Übermittlung von obszönem Material in
elektronischer Form“ angeklagt worden. Er soll zuvor Whatsapp-Nachrichten verschickt haben, in denen die Polizei des
Bundesstaates Chhattisgarh kritisiert wurde. Darüber hinaus klagte man ihn wegen „Erpressung und Behinderung der Polizei“
an. Die Polizei gibt an, dass Prabhat Singh sich seiner Festnahme wiedersetzt habe, was er selbst jedoch abstreitet. Ein
örtliches Gericht hat gegen den Journalisten eine Untersuchungshaftanordnung bis zum 31. März erlassen.
Laut Xitiz Dubey, dem Rechtsbeistand von Prabhat Singh, ist der Journalist am Montag den 21. März von der Polizei abgeholt
und für einen Tag in Gewahrsam genommen worden, ohne dass ein erster Bericht (First Information Report) erstellt wurde. Als
er dann am nächsten Tag vor Gericht erschien, sagte Prabhat Singh, dass man ihn in Gewahrsam gefoltert habe. An seinem
Brustkorb und an einer seiner Hände waren Spuren der Folter zu sehen.
Folter ist gemäss Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der für Indien bindend ist,
verboten. Auch in Artikel 21 der indischen Verfassung ist ein solches Folterverbot festgeschrieben. Daraus ergibt sich das
unveräusserliche Recht, vor Folter und anderweitiger grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe
geschützt zu sein.
Prabhat Singh ist bekannt für Artikel, in denen er die Untätigkeit der Polizei oder Ausschreitungen von PolizeibeamtInnen
anprangert. Er steht bereits seit längerer Zeit unter polizeilicher Beobachtung.
JournalistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen in Chhattisgarh geraten im Rahmen ihrer Arbeit immer wieder ins Visier
der Sicherheitskräfte und bewaffneter maoistischer Gruppierungen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die beiden Journalisten Santosh Yadav und Somaru Nag aus Chhattisgarh befinden sich seit Juli bzw. September 2015 in Haft.
Santosh Yadav ist in der Vergangenheit wiederholt von der Polizei drangsaliert worden. Gegen ihn wurde Anklage wegen
„Aufruhrs, krimineller Verschwörung und versuchten Mordes“ sowie wegen „Zusammenarbeit mit einer terroristischen
Organisation“ und „Unterstützung und Mithilfe bei Aktivitäten terroristischer Gruppierungen“ erhoben. Die Anklagen beziehen
sich auf verschiedene indische Gesetze, wie das Sondergesetz von Chhattisgarh zur öffentlichen Sicherheit (Chhattisgarh
Special Public Security Act) und das Gesetz zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act).
Diese Gesetze entsprechen nicht internationalen Menschenrechtsnormen und -standards.
Nach diesen Festnahmen, haben JournalistInnen in Chhattisgarh und insbesondre im Distrikt Bastar gegen die ihrer Ansicht
nach zunehmende Drangsalierung durch die Polizei und ein sich verschlechterndes Arbeitsumfeld protestiert. Im Dezember
2015 traf sich der Ministerpräsident des Bundesstaates Chhattisgarh mit JournalistInnen, die an den Protesten teilnahmen. Bei
diesem Treffen soll er die Herausforderungen, denen sich JournalistInnen gegenüber sehen, anerkannt haben. Darüber hinaus
schlug der Ministerpräsident vor, einen Ausschuss mit der Untersuchung dieser Probleme zu beauftragen.
Im Juli 2015 hatte ein ranghoher Angehöriger der Polizei mutmasslich zum „sozialen Ausschluss“ der ehemaligen gewaltlosen
politischen Gefangenen Soni Sori und Lingaram Kodopi aufgerufen. Sie hatten die Polizei zuvor beschuldigt, eine
aussergerichtliche Hinrichtung verübt zu haben.
Im Dezember 2013 wurde der Journalist Sai Reddy mutmasslich von maoistischen bewaffneten Gruppen getötet, die ihn
beschuldigten, mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Ein weiterer Journalist, Nemi Chand Jain, wurde im Februar 2013 unter
rätselhaften Umständen im Distrikt Sukma tot aufgefunden. 2011 wurden in Chhattisgarh die beiden Journalisten Umesh Rajput
und Sushil Pathak getötet.
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SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN


Bitte lassen Sie Prabhat Singh sofort und bedingungslos frei.
Bitte stellen Sie sicher, dass eine unabhängige Untersuchung zu den von Prabhat Singh erhobenen Vorwürfen über Folter
durchgeführt wird.
Please write immediately

Calling on the Chhattisgarh government to release Prabhat Singh immediately and unconditionally.

Calling for an independent investigation into allegations of torture of Prabhat Singh while in custody.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in
Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
APPELLE AN
MINISTERPRÄSIDENT VON CHHATTISGARH,
Raman Singh,
Chief Minister’s Secretariat,
DKS Bhavan, Mantralaya,
Raipur – 492001,
Chhattisgarh,
INDIEN.
Fax: (00 91) 771 222 130 6 oder
(00 91) 771 233 100 0
E-Mail: [email protected]
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Singh)
GENERALINSPEKTEUR DER POLIZEI IN BASTAR,
SRP Kalluri,
Inspector General Office,
Bastar range,
Chhattisgarh – 494001,
INDIEN.
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Kalluri)
KOPIEN AN
VORSITZENDER DER INDISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION,
K.G. Balakrishnan,
National Human Rights Commission,
Manav Adhikar Bhawan,
Block-C, GPO Complex, INA,
New Delhi,
INDIEN.
Fax: (00 91) 11 246 513 29
E-Mail: [email protected]
AMBASSADE DE LA RÉPUBLIQUE DE L'INDE,
Kirchenfeldstrasse 28,
Case postale 406,
3000 Berne 6.
Fax: 031 351 15 57
E-mail: [email protected]
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