INDEX : ASA 20/3714/2016 DATUM: 24. MÄRZ 2016 – WEN URGENT ACTION UA 069/2016 JOURNALIST IN GEWAHRSAM GEFOLTERT INDIEN Der Journalist Prabhat Singh ist im Bundesstaat Chhattisgarh in Zentralindien festgenommen und angeklagt worden. Grund dafür sind Nachrichten, in denen die Polizei kritisiert wurde, die er mutmasslich über Whatsapp verschickt hatte. Sollte er schuldig gesprochen werden, würden ihm bis zu drei Jahre Haft drohen. Vor Gericht hat er angegeben, in Gewahrsam gefoltert worden zu sein. Der Journalist Prabhat Singh ist am 21. März festgenommen und unter den Paragrafen 67 und 67A des Gesetzes über Informationstechnologie (Information Technology Act) wegen „Veröffentlichung und Übermittlung von obszönem Material in elektronischer Form“ angeklagt worden. Er soll zuvor Whatsapp-Nachrichten verschickt haben, in denen die Polizei des Bundesstaates Chhattisgarh kritisiert wurde. Darüber hinaus klagte man ihn wegen „Erpressung und Behinderung der Polizei“ an. Die Polizei gibt an, dass Prabhat Singh sich seiner Festnahme wiedersetzt habe, was er selbst jedoch abstreitet. Ein örtliches Gericht hat gegen den Journalisten eine Untersuchungshaftanordnung bis zum 31. März erlassen. Laut Xitiz Dubey, dem Rechtsbeistand von Prabhat Singh, ist der Journalist am Montag den 21. März von der Polizei abgeholt und für einen Tag in Gewahrsam genommen worden, ohne dass ein erster Bericht (First Information Report) erstellt wurde. Als er dann am nächsten Tag vor Gericht erschien, sagte Prabhat Singh, dass man ihn in Gewahrsam gefoltert habe. An seinem Brustkorb und an einer seiner Hände waren Spuren der Folter zu sehen. Folter ist gemäss Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der für Indien bindend ist, verboten. Auch in Artikel 21 der indischen Verfassung ist ein solches Folterverbot festgeschrieben. Daraus ergibt sich das unveräusserliche Recht, vor Folter und anderweitiger grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe geschützt zu sein. Prabhat Singh ist bekannt für Artikel, in denen er die Untätigkeit der Polizei oder Ausschreitungen von PolizeibeamtInnen anprangert. Er steht bereits seit längerer Zeit unter polizeilicher Beobachtung. JournalistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen in Chhattisgarh geraten im Rahmen ihrer Arbeit immer wieder ins Visier der Sicherheitskräfte und bewaffneter maoistischer Gruppierungen. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Die beiden Journalisten Santosh Yadav und Somaru Nag aus Chhattisgarh befinden sich seit Juli bzw. September 2015 in Haft. Santosh Yadav ist in der Vergangenheit wiederholt von der Polizei drangsaliert worden. Gegen ihn wurde Anklage wegen „Aufruhrs, krimineller Verschwörung und versuchten Mordes“ sowie wegen „Zusammenarbeit mit einer terroristischen Organisation“ und „Unterstützung und Mithilfe bei Aktivitäten terroristischer Gruppierungen“ erhoben. Die Anklagen beziehen sich auf verschiedene indische Gesetze, wie das Sondergesetz von Chhattisgarh zur öffentlichen Sicherheit (Chhattisgarh Special Public Security Act) und das Gesetz zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act). Diese Gesetze entsprechen nicht internationalen Menschenrechtsnormen und -standards. Nach diesen Festnahmen, haben JournalistInnen in Chhattisgarh und insbesondre im Distrikt Bastar gegen die ihrer Ansicht nach zunehmende Drangsalierung durch die Polizei und ein sich verschlechterndes Arbeitsumfeld protestiert. Im Dezember 2015 traf sich der Ministerpräsident des Bundesstaates Chhattisgarh mit JournalistInnen, die an den Protesten teilnahmen. Bei diesem Treffen soll er die Herausforderungen, denen sich JournalistInnen gegenüber sehen, anerkannt haben. Darüber hinaus schlug der Ministerpräsident vor, einen Ausschuss mit der Untersuchung dieser Probleme zu beauftragen. Im Juli 2015 hatte ein ranghoher Angehöriger der Polizei mutmasslich zum „sozialen Ausschluss“ der ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen Soni Sori und Lingaram Kodopi aufgerufen. Sie hatten die Polizei zuvor beschuldigt, eine aussergerichtliche Hinrichtung verübt zu haben. Im Dezember 2013 wurde der Journalist Sai Reddy mutmasslich von maoistischen bewaffneten Gruppen getötet, die ihn beschuldigten, mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Ein weiterer Journalist, Nemi Chand Jain, wurde im Februar 2013 unter rätselhaften Umständen im Distrikt Sukma tot aufgefunden. 2011 wurden in Chhattisgarh die beiden Journalisten Umesh Rajput und Sushil Pathak getötet. AMNESTY INTERNATIONAL Schweizer Sektion . Section Suisse . Sezione Svizzera . Speichergasse 33 . 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APPELLE AN MINISTERPRÄSIDENT VON CHHATTISGARH, Raman Singh, Chief Minister’s Secretariat, DKS Bhavan, Mantralaya, Raipur – 492001, Chhattisgarh, INDIEN. Fax: (00 91) 771 222 130 6 oder (00 91) 771 233 100 0 E-Mail: [email protected] (Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Singh) GENERALINSPEKTEUR DER POLIZEI IN BASTAR, SRP Kalluri, Inspector General Office, Bastar range, Chhattisgarh – 494001, INDIEN. (Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Kalluri) KOPIEN AN VORSITZENDER DER INDISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION, K.G. Balakrishnan, National Human Rights Commission, Manav Adhikar Bhawan, Block-C, GPO Complex, INA, New Delhi, INDIEN. Fax: (00 91) 11 246 513 29 E-Mail: [email protected] AMBASSADE DE LA RÉPUBLIQUE DE L'INDE, Kirchenfeldstrasse 28, Case postale 406, 3000 Berne 6. Fax: 031 351 15 57 E-mail: [email protected]